Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Das Schwerpunktprogramm 'Polymer-basierte Batterien' (SPP 2248) widmet sich Batterien auf Polymerbasis, bei denen (organische) redoxaktive Polymere als aktive Materialien für die jeweilige Kathode oder Anode verwendet werden. Bei 'all-polymer'-Batterien basieren beide Elektroden auf Polymermaterialien. Diese Batterien sind interessante Systeme aufgrund ihrer vielversprechenden Eigenschaften, zu denen schnelles Laden, die Möglichkeit zur Herstellung flexibler Elektroden, die Abwesenheit von Schwermetallen sowie der geringe Energiebedarf für die Materialsynthese und die Herstellung von Batterien gehören. Die wissenschaftlichen Projekte befassen sich mit der Modellierung zur Identifizierung vielversprechender neuer Materialien, dem Verständnis der auftretenden (Redox-) Prozesse sowie möglicher Nebenreaktionen, dem Design und der Synthese redoxaktiver Polymere, der Entwicklung neuartiger Elektrolyte sowie der detaillierte Charakterisierung (auch in situ und in Operando-Techniken). Die zentralen Aktivitäten des Schwerpunktprogramms, die in diesem Projekt behandelt werden, fördern den wissenschaftlichen Austausch zwischen allen Projekten und Teilnehmern des SPP, beispielsweise bei verschiedenen Netzwerkveranstaltungen des Schwerpunktprogramms. Ein wichtiges Ziel des Schwerpunktprogramms ist auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere von Wissenschaftlerinnen. Daher werden Doktoranden sowie die jungen PIs, die bereits an Projekten der SPP beteiligt sind, durch Anschubfinanzierungs- und Mentoringprogramme unterstützt. Dieses Projekt wird auch genutzt, um die (internationale) Sichtbarkeit des Schwerpunktprogramms zu fördern. Darüber hinaus werden in diesem zentralen Projekt Standardmaterialien und -elektroden bereitgestellt, die sowohl für Charakterisierungsprojekte als auch für Benchmark-Systeme verwendet werden.
Lithium-Schwefel Batterien sind aufgrund ihres geringen Gewichts, der Verfügbarkeit des aktiven Materials, ihrer hohen theoretischen Kapazität, ihrer hohen Energiedichte im Vergleich zu existierenden Li-Ionen Batterien, ihrer kurzen Ladungszeiten sowie ihrer langen Lebensdauer vielversprechend für Energiespeicher. Organische Polymere mit elektronisch isolierten Redoxzentren sind attraktive Materialien für Batterieelektroden aufgrund ihres vielfältigen strukturellen Designs, ihrer Verarbeitung aus Lösung, der Verfügbarkeit der entsprechenden Elemente, und ihrer Skalierbarkeit. Solche Redoxpolymere weisen definierte Redoxpotentiale auf und erlauben die Herstellung von Batterien mit stabilen Lade/ Entladepotentialen. Gleichzeitig sind jedoch spezifische Kapazität und Energie limitiert. In diesem project sollen daher neue Kathodenmaterialien für Lithium-Schwefel Batterien mit zusätzlichen Redoxeinheiten synthetisiert, charakterisiert, modelliert und mit hochanspruchsvoller in-operando X-ray Spektroskopie untersucht werden. Redox-aktive Comonomere mit unterschiedlichem Redoxpotential sollen als Vernetzer für die inverse Vulkanisierung von elementarem Schwefel verwendet werden. In den so hergestellten Schwefel-Copolymernetzwerken kann durch das Vorhandensein des redoxaktiven Vernetzers zusätzliche Ladung gespeichert werden. Für die neuen Schwefel-Copolymernetzwerke werden weiterhin maßgeschneiderte Gelelektrolyte verwendet werden, die innerhalb eines erweiterten Potentialfensters stabil sind. Als Kontrolle werden Schwefel-Copolymernetzwerke ohne redox-aktiven Vernetzer verwendet. Die Synthese, Charakterisierung, Elektrodenherstellung, Optimierung des Elektrolyten sowie elektrochemische Untersuchungen werden an der Technischen Universität Chemnitz durchgeführt. Die neuen Batterieelektroden werden weiterhin an der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mittels in-operando, synchrotron-basierter Röntgenspektroskopie untersucht. So sollen in-operando near edge X-ray absorption fine structure (NEXAFS) Spektroskopie, X-ray emission spectroscopy (XES) und referenzefreie X-ray Fluoreszenzanalyse (XRF) verwendet werden, um sowohl den gegenseitigen Einfluss der beiden Redoxsysteme (Schwefel und Redoxmonomer), mechanistische Details sowie Nebenreaktionen während dem Batteriebetrieb zu untersuchen. Diese Untersuchungen werden weiterhin durch theoretische Berechnungen der Universität Freiburg untermauert, um die Stabilität und elektronische Struktur der beteiligten Spezies zu verstehen. Der theoretische Teil umfasst auch die Berechnung von NEXAFS Spektren auf einer absoluten Skala, wodurch eine verlässliche Identifizierung von Intermediaten durch NEXAFS und XES möglich wird. Die Synergien dieses kombinierten theoretischen und experimentellen Projekts werden zu einem verbesserten mechanistischem Verständnis, und zuletzt zu stabileren und effizienteren Materialien für LiS Batterien führen.
<p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien & Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette & Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt. Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br> </li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z. B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z. B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br> </li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z. B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br> </li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br> </li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter <a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a> können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können: </strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html"> Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) </a>verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien & Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette & Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> </p><p> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt. Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br> </li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z. B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z. B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br> </li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z. B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br> </li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br> </li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter <a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a> können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E </p><p> Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können: </strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html"> Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) </a>verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p> </p><p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p><p> Alle Rücknahmesysteme und Recyclingbetriebe von Altbatterien in Deutschland übertreffen die EU-Mindestziele <p>Insgesamt wurden im Jahr 2024 204.763 Tonnen (t) Altbatterien den spezifischen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Masse leicht um ca. 9.000 t bzw. 4 %. Untergliedert man die Masse der Altbatterien, die dem Recycling zugeführt wurden (Altbatterieinput) in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien </p> <ul> <li>Blei-Säure-Altbatterien (174.304 t),</li> <li>Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.153 t) und</li> <li>sonstige Altbatterien (29.302 t),</li> </ul> <p>wird der seit Jahren hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich sichtbar.</p> <p>Von dem Gesamt-Altbatterieinput konnten insgesamt 166.326 t Sekundärrohstoffe (Materialoutput) wiedergewonnen werden. In den einzelnen Recyclingverfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung oder als Ersatzprodukte für andere Anwendungen genutzt werden.</p> <p>In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 33.594 t im Jahr 2022 und 27.172 t im Folgejahr waren es im Berichtsjahr 2024 beachtliche 29.302 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Auffällig sichtbar war der ansteigende Rücklauf ausgedienter lithiumhaltiger Altbatterien, u.a. aus dem Fahrzeug- und stationären Energiespeicherbereich. Entgegen des gesunkenen Altbatterieinputs im Bereich der Blei-Säure-Altbatterien um ca. 11.000 t, erhöhte sich die Masse der lithiumhaltigen Altbatterien, die den Recyclingbetrieben zugeführt wurden, um ca. 1.400 t. </p> <p>Die Recyclingergebnisse, die von den einzelnen Recyclingbetrieben jährlich nach einheitlicher Methodik ermittelt (vgl. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>) und vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> entgegengenommen wurden, waren auch im Jahr 2024 anerkennenswert. </p> <p>Demnach wurden im Jahr 2024 folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen je Verfahrenskategorie erzielt:</p> <ul> <li>Recyclingverfahren von Blei-Säure-Batterien: 82,2 %,</li> <li>Recyclingverfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 75,2 % und</li> <li>Recyclingverfahren von sonstigen Batterien: 75,8 %.</li> </ul> <p>Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende Abbildung, die die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb. „Altbatterierecycling: Recyclingeffizienzen der Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich“). </p> <p>Das Ziel der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.</p> <p>Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.</p> <p>Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Die Einzelfallbetrachtung der Ergebnisse des Jahres 2024 untermauert jedoch zusätzlich, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllt oder sogar weit übertroffen haben. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizienten Recyclingverfahren, im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.png"> </a> <strong> Altbatterierecycling: Recyclingeffizienzen der Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich </strong> Quelle: Meldungen der Recyclingbetriebe von Altbatterien Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF (70,13 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (32,02 kB)</a></li> </ul> </p><p> Analyse der spezifischen Recyclingergebnisse im Bereich der Geräte-Altbatterien <p>Neben den Recyclingbetrieben von Altbatterien berichten auch die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien einmal jährlich über die erreichten Zielstellungen im Bereich des Geräte-Altbatterierecyclings und eröffnen damit einen spezifischen Einblick in ein Teilgebiet des Altbatterierecyclings.</p> <p>Die Verwertungsquote des Jahres 2024 für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien dem Recycling zugeführt wurden, betrug 100,2 % nach exakt 100,0 % im Jahr zuvor. Die Masse der Geräte Altbatterien, die die Recyclingbetriebe verwerteten, belief sich im gleichen Zeitraum auf 31.956 t (2023: 30.483 t, 2022: 35.123 t). Die regelmäßig konstant hohen Quoten und Sammelmengen spiegeln die optimierten Prozesse im Bereich der Sammlung und Sortierung wider. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2024 nicht.</p> <p><em><strong>Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren?</strong></em></p> <p>Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen. </p> <p>Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten des Jahres 2024, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings etabliert sind und Recyclingbetriebe die ihnen zugeführten Altbatterien in der Mehrzahl über die Mindestrecyclingziele hinaus recyceln.</p> </p><p> Geräte-Altbatterien: Sammelmenge sowie Sammelquote konnten im Jahr 2024 gesteigert werden <p>Im Jahr 2024 betrug die Masse der in Deutschland in Verkehr gebrachten Gerätebatterien 59.496 t. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 4.299 t. Parallel erhöhte sich auch die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien von 30.483 t auf 31.898 t bzw. um 1.420 t. </p> <p>Die Sammelquote steigt insbesondere als Resultat gestiegener Sammelmengen auf 53,8 % (2023: 50, 4 %) und überschreitet bei historischer Betrachtung erfreulicherweise das bisherige Höchstmaß des Jahres 2019 von 52,2 %. Das Mindestsammelziel auf europäischer Ebene in Höhe von 45 % wurde erfüllt. Ebenfalls erreicht wurde die geforderte Mindestsammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien auf Grundlage des Batteriegesetzes (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019“). Hintergrund: Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel in Höhe von 50 % erreichen und dauerhaft sicherstellen. Ziel ist es, die reibungslose Sammlung der Geräte-Altbatterien an den angeschlossenen Sammelstellen zu gewährleisten. Im Jahr 2024 haben alle der in diesem Jahr tätigen Rücknahmesysteme diese Zielstellung erfüllt. </p> <p>Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2024 sind unter folgenden Links auf den Websites der Rücknahmesysteme abrufbar:</p> <ul> <li><a href="https://landbell.de/wp-content/uploads/2025/05/250522-DS-Ruecknahmesystem-Erfolgsbericht-2024-V.1.pdf">DS Entsorgung</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Consumer.pdf">GRS Consumer</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_eMobility.pdf">GRS eMobility</a></li> <li><a href="https://www.grs-bhttps/www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Healthcare.pdf">GRS Healthcare</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Powertools.pdf">GRS Powertools</a></li> <li><a href="http://www.ifa-gmbh.com/index.php/downloads/category/1-dokumentation">ÖcoReCell</a></li> <li><a href="https://www.rebat.de/wp-content/uploads/REBAT_Erfolgskontrolle-2024.pdf">REBAT/REBAT+</a></li> <li><a href="https://www.stiftung-grs.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Basic_Stiftung.pdf">Rücknahmesystem Basic der Stiftung GRS Batterien</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019 </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF (45,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,94 kB)</a></li> </ul> </p><p> Gerätebatteriemarkt: Masse der in Verkehr gebrachten Li-Ion Akkus und Lithium-Primär Batterien erreichen im Jahr 2024 neuen Höchststand <p><em><strong>Primärbatterien</strong></em>:</p> <ul> <li>Der Anteil der im Berichtsjahr 2024 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien verharrte im Vergleich zum Vorjahr bei 64,0 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent“). In den vorangegangenen Berichtsjahren von 2014 bis 2023 sank deren Anteil kontinuierlich. Im Jahr 2010 waren beispielweise noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien. Die aktuelle Datenlage weist auf ein konstantes Verbraucherverhalten hin. Eine Umkehr des Trends der letzten Jahre ist jedoch nicht auszumachen.</li> <li>Im Jahr 2024 wurden 31.110 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der größten chemischen Batteriesysteme inklusive Primärbatterie- & Akkuvergleich). Gegenüber dem Jahr 2023 ist das eine Steigerung um 1.870 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien betrug im Jahr 2024 beachtliche 52,3 %.</li> <li>Von den vergleichsweise leistungsschwachen Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2024 noch 3.975 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa einem Marktanteil von 6,7 %.</li> <li>Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-(Li)-Primärbatterien markierte im Jahr 2024 mit 2.302 t einen historischen Höchststand. Die häufigsten Bauformen dieses Batteriesystems waren Knopfzellen. </li> </ul> <p><em><strong>Sekundärbatterien (Akkus)</strong>:</em></p> <p>Im Jahr 2024 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der gestiegenen Gesamtmarktentwicklung erhöhte sich auch im Bereich der Akkus die in Verkehr gebrachte Masse. Die Masse stieg leicht um 1.631 t auf 21.432 t und übertraf erfreulicherweise den bisherigen Höchstwert des Jahres 2022. Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2024 zeigt sich: Die Masse der Akkus wächst in diesem Zeitraum nahezu kontinuierlich von ca. 11.000 t auf ca. 21.500 t (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der größten chemischen Batteriesysteme inklusive Primärbatterie- & Akkuvergleich "). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen <a href="https://www.yumpu.com/de/document/view/18213860/klimabilanz-batterien-climatop">(climatop 2009)</a>. Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.</p> <p>Bei der Einzelbetrachtung der jeweiligen Akkusysteme wurden folgende Entwicklungen sichtbar: </p> <ul> <li>Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) erhöhte sich nach regelmäßigen Zuwächsen seit 2015 erneut. Demzufolge waren es im Jahr 2024 insgesamt 21.432 t, die in Verkehr gebracht wurden bzw. ca. 15 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Im langfristigen Vergleich der einzelnen Batterie- und Akkusysteme zählen die Zuwachsraten der Li-Ion-Akkus zu den höchsten.</li> <li>Im Jahr 2024 wurden 1.732 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse konnte gegenüber dem Vorjahr leicht um 181 t zulegen.</li> <li>Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) betrug im Jahr 2024 noch 113 t (nicht mehr in der Grafik enthalten). Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 51 t. Generell ist über den Zeitraum von 2010 bis 2024 ein sehr starkes Absinken zu erkennen. Die überwiegenden Gründe für diese Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot), ein verändertes Verbraucherverhalten sowie das Verkehrsverbot für NiCd-Gerätebatterien, das in der EU-Batterieverordnung verankert wurde und seit dem 18.02.2024 gilt.</li> </ul> <p>Erklärung zur oberen Untergliederung der Gerätebatterien: Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden umgangssprachlich Akkus genannt und können nach Entladung mit einem Ladegerät mehrmals mit neuer Energie geladen werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (134,03 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.xlsx">Diagramme als Excel mit Daten</a> (33,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien... </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (217,88 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (50,59 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (64,84 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
The logger was mounted on the southern (inland) side of a summer dike, which is located at the south-eastern North Sea coast of Germany (Butjadingen, Wesermarsch; 'Mix-Grass': 53.61211876 ° N, 8.330925695° E, 'Mix-Herb': 53. 61210826° N, 8.330989015° E), about 1 m below the dike crest. The dike height is approximately 3.6 m above mean high water (MHW). The measurement data was logged at 10-minute intervals using a ZL6 logger from the METER Group.
In der Batterie, 3. Änderung
In der Batterie, 1. Änderung
In der Batterie, 2. Änderung
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2600 |
| Europa | 87 |
| Kommune | 13 |
| Land | 114 |
| Weitere | 93 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 976 |
| Zivilgesellschaft | 76 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 6 |
| Daten und Messstellen | 72 |
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 2469 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 8 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 174 |
| Umweltprüfung | 15 |
| unbekannt | 66 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 239 |
| Offen | 2579 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2637 |
| Englisch | 369 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 37 |
| Datei | 58 |
| Dokument | 84 |
| Keine | 1467 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 14 |
| Webseite | 1287 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1162 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1478 |
| Luft | 1738 |
| Mensch und Umwelt | 2823 |
| Wasser | 672 |
| Weitere | 2745 |