Gasdiffusionselektroden (GDE) sind komplexe Funktionsmaterialien, die eine Schlüsselkomponente in verschiedenen technisch bedeutsamen elektrochemischen Prozessen wie Brennstoffzellen und Metall-Luft-Batterien sind. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Energiewende kommt der Entwicklung und Herstellung dieser Funktionsmaterialien eine herausragende Bedeutung zu. In der beantragten Forschergruppe sollen beispielhaft GDE für die Sauerstoffreduktion an Silber- Katalysatoren in alkalischem Elektrolyt untersucht werden. Zu den vielfältigen Anforderungen an derartige Elektroden gehören eine hohe elektrokatalytische Aktivität, ein geringer elektronischer Widerstand sowie eine hohe chemische und mechanische Stabilität. Der Herstellprozess einer GDE muss daher so gestaltet werden, dass die genannten Eigenschaften im Produkt in optimaler Kombination erreicht werden. Dabei kommt neben der Auswahl des Elektrokatalysators der Gestaltung der Morphologie des Porensystems im Hinblick auf eine optimale Zugänglichkeit für Gase (hydrophob) und Flüssigkeiten (hydrophil) eine besondere Bedeutung zu, da die Ausdehnung der Dreiphasengrenze, an der die elektrochemische Reaktion stattfindet, maximiert werden muss. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgänge in GDE war bisher nur eingeschränkt möglich. Dies liegt an der Komplexität und Vielzahl der ablaufenden Vorgänge auf unterschiedlichsten Skalen und insbesondere an bisher fehlenden Möglichkeiten zur ortsaufgelösten in situ und in operando Beobachtung der Prozesse sowie an der fehlenden physikalisch-chemisch fundierten Modellierung auf verschiedenen Skalen. Für ein umfassendes Verständnis und damit eine wissensbasierte, gezielte Optimierung von Herstellung und Funktionsweise von GDE ist eine strukturierte Zusammenarbeit von unterschiedlichen Fachrichtungen essentiell. Die geplante Forschergruppe bringt mit fundierten Kompetenzen im Bereich der Elektrodenpräparation (Turek, Roth), der Tomographie (Manke), der mesoskaligen Modellierung von Phasenverteilung und Transport (Nieken), der Mikroelektrochemie (Schuhmann) sowie der elektrochemischen Analyse und Modellierung von Mikrokinetik (Vidakovic- Koch) und Makrokinetik (Turek, Krewer) erstmals alle erforderlichen Methoden zusammen, um die komplexe Interaktion von Reaktions- und Transportprozessen in Gasdiffusionselektroden und ihren Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Elektroden zu verstehen und quantitativ zu beschreiben. Durch diese Kombination experimenteller und modelltheoretischer Methoden soll das Verhalten und die Herstellung von Gasdiffusionselektroden so umfassend charakterisiert werden, dass auf dieser Basis in der zweiten Projektphase GDE für unterschiedliche technisch relevante Einsatzbereiche mit deutlich gesteigerter spezifischer Leistung hergestellt und erprobt werden können.
Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.
Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 ist seit dem 16.07.2021 vollständig in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung. Produkte, die in die Union eingeführt oder in ihr hergestellt werden unterliegen den entsprechenden Harmonisierungsvorschriften. Der Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 enthält 70 Harmonisierungsvorschriften, für die die Marktüberwachungsbestimmungen gelten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 enthält keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Daher wurden die maßgeblichen Bestimmungen dieser Verordnung im Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten ( Marktüberwachungsgesetz – MüG , soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen. Das MüG trat am 16. Juli 2021 in Kraft und schafft einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten und den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich. Das MüG enthält darüber hinaus Bußgeldvorschriften, da sich Regelungen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung nach nationalem Recht bestimmen. Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen. Gegenstand der Marktüberwachung ist die Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/-beschränkungen) sowie sonstiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten (z. B. Kennzeichnungspflichten). Die stichprobenartige Kontrolle dieser Anforderungen ist, gem. dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ZustKat Ord ASOG), u.a. Aufgabe der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Anforderungen sind in folgenden Richtlinien genannt: 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (Altfahrzeug-Richtlinie) 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II) 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (Batterierichtlinie) 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. September 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) Die entsprechenden europäischen Richtlinien im Abfallrecht sind, soweit erforderlich, durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt worden: Fahrzeuge: Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) Batterien: Batteriegesetz (BattG) Elektro- und Elektronikgeräte: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Verpackungen: Verpackungsgesetz (VerpackG). Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 erstellt jeder Mitgliedstaat der EU mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie. Die erste solche Strategie soll bis zum 16.07.2022 erstellt werden.
Pegelstand (aktuell) Pegelstand (Historie) Batterie Pegelstand mit Grenzwerten (experimentelle Anzeige) Der Pegel ist ein Projekt aus der Zivilgesellschaft der Ortsgemeinde
Pegelstand (aktuell) Pegelstand (Historie) Batterie Update Zeit Pegelstand mit Grenzwerten (experimentelle Anzeige)
Als Hauptverbreitungsgebiet eines Rohstoffes wird ein großräumig unbegrenztes, geologisch heterogen aufgebautes Gebiet mit möglichen und wahrscheinlichen, bisher im Einzelnen noch nicht untersuchten oder bekannten Rohstoffvorkommen oder –lagerstätten bezeichnet. Hier dargestellt werden die Hauptverbreitungsgebiete von Industriemineralen, wie z.B. Kaolin (z.B. Füllstoff in Papierindustrie), Bentonit (z.B. Lebensmittel- und Bauindustrie), Graphit (z.B. Batterien, Bleistifte) und Kieselerde (z.B. Füllstoff in chemischer Industrie). Als Attribute angehängt sind Rohstoffgruppe, Rohstoff, Flächenkategorie und Steckbrief. Ein mit den Flächen verknüpfter Steckbrief liefert Informationen unter Anderem bezüglich der Gesteinsentstehung und -eigenschaften, Gewinnung, Verwendung und wirtschaftlicher Bedeutung des vorgestellten Rohstoffes. Als Datengrundlage für die Modellierung der Hauptverbreitungsgebiete diente die Digitale Geologische Karte 1:25.000 (dRK25), deren geologischen Einheiten den rohstoffgeologischen Einheiten zugeordnet wurden, die Karte oberflächennaher Rohstoffe (KOR200) im Maßstab 1:200.000, Flächen der Regionalplanung im Maßstab 1:100.000 (VR/VB), Rohstoffgewinnungsflächen und die Lagerstättenkarte von Bayern 1:500.000. Bitte beachten: Der vorliegende Datensatz ist nicht tagesaktuell. Der Darstellungsmaßstab ist 1:2.000.000 bis 1:120.000. (Stand 2020)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2685 |
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| Chemische Verbindung | 6 |
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| Förderprogramm | 2509 |
| Gesetzestext | 2 |
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| Text | 169 |
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