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Aufkommen an Haushaltsabfällen: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Gebündelte Abfalluntersuchung zum Monitoring der Stoffströme Kunststoffverpackungs- und weitere Verpackungsabfälle, Alttextilien und Altbatterien zur Erfüllung von EU-Berichts- und Untersuchungspflichten auf Basis des REFOPLAN-Vorhabens FKZ 3723 31 103 1 ("Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen")

In den letzten Jahren wurden auf EU-Ebene neue Berichts- und Untersuchungspflichten zu den Erfassungswegen für die Abfallströme Kunststoffverpackungen, sonstige Verpackungen und Batterien sowie absehbar für Textilien eingeführt. Da Abfallanalysen sehr kosten- und zeitaufwändig sind, sollen in diesem Vorhaben zugunsten einer effizienten Abwicklung die verschiedenen Anforderungen in einer gebündelten Abfalluntersuchung über mehrere Stoffströme durchgeführt werden. Im REFOPLAN-Vorhaben FKZ 3723311031 'Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen' (Kurztitel) wurde ein Konzept für eine gebündelte Abfalluntersuchung der betroffenen und weiterer Abfallströme entwickelt. Letzte eigene Daten aus Abfallanalysen stammen aus dem Jahr 2020. Für die Erfüllung der (neuen) EU-Pflichten sind regelmäßig alle 4 bzw. 5 Jahre aktuelle Daten zu ermitteln und ggf. ggü. der EU-KOM zu berichten. Das o.g. Konzept soll in diesem Vorhaben erstmals in der Praxis angewendet werden. Erhebungsjahre sind die Jahre 2025 und 2026. Mindestens diese Entsorungspfade sind auf o.g. Abfälle zu untersuchen: Restabfall (Hausmüll), gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und Elektroaltgeräte (EAG) (nur auf Batterien). Abhängig von den Untersuchungskosten (vs. dem Forschungsbudget), können ggf. weitere Entsorgungspfade und Abfälle untersucht werden, denn über die EU-Pflichten hinaus bestehen auch Monitoringbedarfe für EAG, Bioabfälle und gem. gewerbl. Siedlungsabfälle. Die repräsentative Probenahme und Abfallsortierung ist gemäß dem entwickelten Konzept vorzubereiten, im Jahr 2025 + 2026 durchzuführen und anschließend für die Berichtspflichten sowie die wissenschaftl. Arbeit des UBA auszuwerten und aufzubereiten. Die angewendete Methode ist auf Praxistauglichkeit und Validität der Ergebnisse zu evaluieren und bei Bedarf für den nächsten Erhebungszyklus weiterzuentwickeln. Spätestens im Frühjahr 2027 sind die Ergebnisse der Abfallanalyse an die KOM zu berichten.

Batterie-Bildungsnetzwerk Bayern

Mit richtiger Mülltrennung Ressourcen schonen und Umwelt schützen

<p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien &amp; Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette &amp; Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt.&nbsp;Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer.&nbsp;Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z.&nbsp;B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z.&nbsp;B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z.&nbsp;B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br>&nbsp;</li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen.&nbsp;</li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. &nbsp;Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter&nbsp;<a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a>&nbsp;können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen.&nbsp;</li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:&nbsp;</strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html"> Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) </a>verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien &amp; Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette &amp; Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> </p><p> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt.&nbsp;Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer.&nbsp;Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z.&nbsp;B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z.&nbsp;B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z.&nbsp;B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br>&nbsp;</li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br>&nbsp;</li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen.&nbsp;</li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. &nbsp;Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter&nbsp;<a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a>&nbsp;können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen.&nbsp;</li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E </p><p> Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:&nbsp;</strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html"> Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) </a>verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Polonium-210

Polonium-210 Polonium-210 ist das in der Natur am häufigsten vorkommende Polonium-Isotop. Es wird in der radioaktiven Zerfallskette von Uran -238 als letztes radioaktives Kettenglied gebildet. Insgesamt ist das natürliche Vorkommen an Polonium äußerst gering. Polonium-210 hat eine physikalische Halbwertszeit von 138 Tagen. Es emittiert beim radioaktiven Zerfall Alphateilchen, wobei Blei-206 entsteht. Eine Gesundheitsgefährdung durch radioaktives Polonium kann nur eintreten, wenn das Radionuklid mit der Nahrung oder mit dem Trinkwasser durch Einatmen ( Inhalation ) oder über die Haut, beispielsweise über offene Wunden in den Körper aufgenommen wird. Die Mengen an natürlich aufgenommenem Polonium sind so gering, dass sie praktisch keine gesundheitlichen Auswirkungen zur Folge haben. Gesundheitlich bedenkliche Konsequenzen können daher praktisch nur bei unbeabsichtigter oder beabsichtigter (vorsätzlicher) Zufuhr von technisch erzeugtem Polonium auftreten. Polonium ist das chemische Element mit der Ordnungszahl 84. Es ist ein silbriges, radioaktives Metall, das sich in chemischen Reaktionen ähnlich verhält wie Tellur und Bismut. Stabile Polonium- Isotope gibt es nicht. In der Natur ist Polonium-210 das am häufigsten vorkommende Polonium-Isotop. Es wird in der radioaktiven Zerfallskette von Uran -238 als letztes radioaktives Kettenglied gebildet. Insgesamt ist das natürliche Vorkommen an Polonium äußerst gering. Im Mittel befinden sich in einer Tonne Erde ca. 0,0002 Mikrogramm ( µg ) Polonium (entspricht 2 x 10 -10 ppm ). Technisch wurde Polonium-210 ursprünglich über eine chemische Abtrennung aus Pechblende bzw. den Zerfallsprodukten des Radiums hergestellt. Dies ist jedoch sehr aufwendig. Heute lässt sich Polonium-210 einfacher künstlich herstellen, indem man Bismut im Kernreaktor mit Neutronen bestrahlt. Verwendung Verwendet wird Polonium-210 in Kombination mit Beryllium als Neutronenquelle, in Antistatikelektroden/-pinseln zur Elimination statischer Aufladungen, in hochempfindlichen optischen und mechanischen Messgeräten zur Elimination statischer Aufladungen und als leichtgewichtige, thermoelektrische Batterie in der Raumfahrt. Physikalische Eigenschaften Polonium-210 hat eine physikalische Halbwertszeit von 138 Tagen. Es emittiert beim radioaktiven Zerfall Alphateilchen, wobei Blei-206 entsteht. Die emittierten Alphateilchen haben zwar eine hohe Energie, jedoch nur eine geringe Reichweite. In Luft beträgt die Reichweite des Alphateilchens weniger als 4 Zentimeter, in menschlichem Gewebe ( z.B. auch in der Haut) weniger als 0,1 Millimeter. Aufnahme in den menschlichen Körper Eine Gesundheitsgefährdung durch radioaktives Polonium kann daher nur eintreten, wenn das Radionuklid in den Körper aufgenommen wird (Inkorporation). Dies kann geschehen durch Aufnahme mit der Nahrung oder mit dem Trinkwasser ( Ingestion ) durch Einatmen ( Inhalation ) oder über die Haut, beispielsweise über offene Wunden. Aufgrund des natürlichen Vorkommens nimmt der Mensch über die genannten Wege pro Jahr durchschnittlich 58 Bq Polonium-210 auf. Für Raucher erhöht sich die Menge des über die Lunge aufgenommenen Polonium-210 aufgrund des natürlichen Gehaltes im Tabak. Zwischenprodukte der Uran -Radium-Zerfallsreihe können sich auf Tabakblättern ablagern oder über die Wurzeln in die Tabakpflanze aufgenommen werden. Durch deren radioaktiven Zerfall entsteht Polonium-210. Eine Zigarette enthält demnach etwa 9 bis 15 mBq Polonium-210. Gesundheitliche Wirkungen Da Polonium-210 eine sehr energiereiche Alpha-Strahlung aussendet, besitzt es eine hohe Radiotoxizität ; seine chemische Toxizität ist um Größenordnungen geringer und spielt daher bei der gesundheitlichen Bewertung keine Rolle. Nach Aufnahme des Poloniums durch Nahrung oder Trinkwasser wird ein großer Teil (50-90 % ) auf direktem Weg über den Verdauungstrakt ausgeschieden. Der restliche Teil, der im Magen-Darm-Trakt ins Blut aufgenommen wird, verteilt sich - ebenso wie auch das über die Lunge aufgenommene Polonium - im gesamten Körper. Dabei beträgt die biologische Halbwertzeit von Polonium-210 im Körper 50 Tage. Das heißt: Nach 50 Tagen befindet sich noch 50 Prozent der aufgenommenen Poloniummenge im Körper. Der Rest wird sukzessive über Urin und Fäzes ausgeschieden. Letztendlich ist die gesundheitliche Wirkung des Polonium-210 von der aufgenommenen Menge abhängig. So sind die oben genannten Mengen an natürlich aufgenommenem Polonium so gering, dass sie praktisch keine gesundheitlichen Auswirkungen zur Folge haben. Eine Abschätzung ergibt, dass ca. 833 Bq Polonium-210 pro Jahr über die Nahrung (also durch Ingestion ) bzw. 303 Bq Polonium-210 pro Jahr über die Lunge (also über Inhalation ) aufgenommen werden müssten, um im Bereich der effektiven Folgedosis von 1 Millisievert ( mSv ) pro Jahr zu liegen. Gesundheitlich bedenkliche Konsequenzen können daher praktisch nur bei unbeabsichtigter oder beabsichtigter (vorsätzlicher) Zufuhr von technisch erzeugtem Polonium auftreten. In diesem Zusammenhang ist der mysteriöse Tod des früheren Geheimdienstoffiziers Alexander Litwinenko am 23. November 2006 zu nennen, in dessen Körper sehr hohe Aktivitäten an Polonium-210 nachgewiesen wurden. Aus Abschätzungen ist bekannt, dass die Aufnahme von etwa 20 MBq (20 Millionen Bq ) Polonium-210 innerhalb von wenigen Tagen zum Tod führen kann. Aufgrund der sehr hohen spezifischen Aktivität von Polonium-210 (1,67×10 14 Bq/g ) entspricht diese Aktivität in Gramm ausgedrückt einer sehr geringen Menge ( ca. 0,1 µg ) Polonium-210. Nachweismöglichkeiten Weil durch Polonium-210 nur Alphastrahlung ausgesendet wird, kann es nicht mit einem Ganzkörperzähler nachgewiesen werden. Für den Nachweis einer Inkorporation ist es daher notwendig, Stuhl- oder Urinproben zu untersuchen. In Urinproben ist der Nachweis einfacher als in Stuhlproben. Die Nachweisgrenze für Polonium-210 im Urin ist so niedrig, dass es bereits weit unterhalb gesundheitsrelevanter Auswirkungen möglich ist, Polonium im Körper nachzuweisen. Literatur Oeh, U., Li, W.B., Gerstmann, U., Giussani, A., H.G. Paretzke (2007): Hintergrundinformationen zu Polonium-210 und Betrachtungen zur Biokinetik und internen Dosimetrie vor dem Hintergrund des Falls Litwinenko. In: Bayer, A., Faleschini, H., Krüger, S., Strobl, Chr. (Eds.), Vorkehrungen und Maßnahmen bei Radiologischen Ereignissen, Publikationsreihe Fortschritte im Strahlenschutz, Fachverband für Strahlenschutz, TÜV Media GmbH , Köln, 70-81 Steiner, M., Hiersche, L., Poppitz-Spuhler, A., Ridder, F. (2007): Tabakrauch – die tägliche Dosis Polonium-210. In: Umweltmedizinischer Informationsdienst, ISSN 1862-4189 Stand: 08.04.2026

Entwicklung innovativer und kognitiver Produktionsprozesse einer LFP-basierten Batteriezellproduktion

Bildungsverbund BatterieMD 'Ökosystem Batterie in Mitteldeutschland'

Entwicklung und Industrialisierung der Produktionsprozesse für die Herstellung von Na/NiCl2 Batterien zur stationären Stromspeicherung

Trommelbasierte Hochgeschwindigkeitsprozesse für die Batteriezellenfertigung, TROMBAT - Trommelbasierte Hochgeschwindigkeitsprozesse für die Batteriezellenfertigung

Schwerpunktprogramm (SPP) 2248: Polymer-basierte Batterien; Priority Program (SPP) 2248: Polymer-based batteries, Elektrochemische Herstellung von funktionalen und elektrisch leitfähigen Polymeren als freistehende Kathoden für Lithium Schwefel Batterien: Synthese, Operando Analyse und Simulation

In diesem Projekt wird eine elektrochemisch hergestellte Polymerkathode aus poly(4-(thiophen-3-yl) benzenethiol (PTBT) mit operando Methoden und theoretischen Modellierungen untersucht. Diese Kathode ist frei-stehend, elektrisch leitfähig, mechanisch flexibel und dient als Schwefelreservoir für Lithium/Schwefel Batterien. Im Besonderen, wird PTBT mittels Elektropolymerisation auf einen Nickelschaum aufgetragen. Dies ermöglicht eine Anwendung als hochporöse und binderfreie Kathode in Li-S Batterien. Schwefel kann mit dem Polymer PTBT durch inverse Vulkanisierung ein hochvernetztes Copolymer bilden P(S-PTBT), wobei der Schwefel chemisch an die Thiolgruppen von PTBT gebunden wird. Durch die Anwendung eines neuartigen, eigenentwickelten operando Setups, das mehr als drei verschiedene Messungen gleichzeitig erlaubt, während die Zelle geladen bzw. entladen wird, werden mechanistische Einsichten von wichtigen Reaktionsschritten ermöglicht z.B. der Prozess, der den Schwefel während der elektrochemischen Oxidation chemisch an die Polymerkette bindet. Für diese Untersuchungen werden UV/vis-, Raman- und Impedanzspektroskopie in Kombination mit entweder Röntgenbildgebung oder Kleinwinkelstreuung genutzt. Die Experimente werden in enger Zusammenarbeit mit intensiven Modellierungs- und Simulationsstudien auf elektronischer und molekularer Skala ausgewertet. Es werden sowohl die Stabilität als auch die elektronische/molekulare Struktur des an die Thiolgruppen des neutral und geladenen Polymers kovalent-gebundenen Schwefels untersucht. Hierzu werden moderne Austauschkorellationsfunktionale aus der Dichtefunktionaltheorie (DFT) benutzt. Um die Struktur-Performanz Beziehung der in diesem Projekt vorgeschlagenen Kathoden darzulegen, werden die Ergebnisse der operando Analyse herangezogen. Hierbei werden Resultate der UV/vis Spektroskopie direkt mit DFT-Berechnungen und DFT-optimierten, klassischen molekulardynamischen (MD) Simulationen verglichen. Kurzum, durch die Kombination von Synthese, operando Analyse und Simulation wird ein besseres mechanistisches Verständnis der Energiespeicherprozesse und Struktur-Eigenschafts-Beziehung in diesem System erwartet. Diese so gewonnenen Kenntnisse werden für eine kontinuierliche Verbesserung der Materialparameter verwendet. Somit wird eine Erhöhung der elektrochemischen Leistungsfähigkeit von Li-S Batterien der nächsten Generation erreicht.

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