<p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien & Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette & Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt. Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br> </li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z. B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z. B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br> </li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z. B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br> </li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br> </li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter <a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a> können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können: </strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__38.html">Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)</a> (§ 38) verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p> Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s: <p>Trennen und entsorgen Sie mit einem <strong>„5-Kammer-System“</strong> die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:</p> <ul> <li>Glasverpackungen im Glascontainer,</li> <li>Papier und Pappe in der Papiertonne,</li> <li>Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,</li> <li>Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,</li> <li>Restmüll in der Restmülltonne.</li> </ul> <p>Beachten Sie <strong>fünf wichtige „Stoppschilder“</strong> für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a>:</p> <ul> <li>Batterien & Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.</li> <li>Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.</li> <li>Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.</li> <li>Toilette & Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.</li> <li>Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.</li> </ul> <p><strong>Grundsätzlich gilt:</strong></p> <ul> <li>Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.</li> <li>Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.</li> </ul> </p><p> Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung <p>Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:</p> <ol> <li><strong>Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: </strong>Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt. Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/altglas">UBA-Umwelttipp zu Altglas</a> erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.<br> </li> <li><strong>Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer:</strong> Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z. B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z. B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“</a>.<br> </li> <li><strong>Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: </strong>Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z. B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.<br> </li> <li><strong>Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: </strong>Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe">abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten</a> unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfälle</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/gartenabfaelle">Gartenabfälle</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.<br> </li> <li><strong>In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: </strong>Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/ibat_wbm_r231_g50_b48_quer.png"> </a> <strong> Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen </strong> Quelle: Batterie Zurück </p><p> 5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr: <p>Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:</p> <ol> <li><strong>Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: </strong>Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus</a> sowie bei <a href="https://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a>.</li> <li><strong>Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: </strong>Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“</a> sowie bei <a href="https://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a>.</li> <li><strong>Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung:</strong> Lackreste, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof. Mehr Informationen dazu finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt">UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“</a>. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.</li> <li><strong>Toilette und Spüle für Abfälle tabu:</strong> Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter <a href="https://arzneimittelentsorgung.de/home/">www.arzneimittelentsorgung.de</a> können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.</li> <li><strong>Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: </strong>Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/bekleidung">UBA-Umwelttipp zu Bekleidung</a> finden Sie Anregungen, wie Sie mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in Ihren Kleiderschrank bringen. </li> </ol> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/durchgestrichene_tonne_0.png"> </a> <strong> Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne </strong> <br> <p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p> Quelle: Plan E </p><p> Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten <p>Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.</p> <p>Für <strong>Sperrmüll </strong>wie Matratzen, Teppiche oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/umweltfreundliche-moebel-ressourcenschonung-einem">defekte Möbel</a> gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum"><strong>Weihnachtsbäume</strong></a><strong>, Bauschutt, Altholz, </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoreifen"><strong>Autoreifen</strong></a><strong>, Altöl</strong> und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können: </strong></p> <ul> <li>Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren"><strong>Reparieren</strong></a><strong> </strong>Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“</a>.</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen"><strong>Geben Sie brauchbare Dinge weiter</strong></a> – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.</li> <li><strong>Vermeiden Sie unnötige Verpackungen</strong>, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu <strong>Mehrwegalternativen </strong>für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/plastiktueten">Plastiktüten</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>:</strong> Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.</p> <p>Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.</p> <p>Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund <strong>2 Millionen Tonnen CO₂</strong> jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.</p> <p><strong>Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben:</strong> In Deutschland sind Verbraucher*innen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__38.html">Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)</a> (§ 38) verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html">Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)</a> sowie <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BJNR0E90B0025.html">Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)</a> der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die folgende Zusammenstellung ist eine Auswahl an Rechtsvorschriften und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Europarecht Bundesrecht Landesrecht Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Vollzugshilfen Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG ( EG-Batterierichtlinie ) Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle ( EU-Abfallrahmenrichtlinie ) Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (EU-Altfahrzeugrichtlinie) Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EU-Einwegkunststoffrichtlinie) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (IE-Richtlinie) Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsrichtlinie) Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) Hinweis: Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verfügt über die fachliche Zuständigkeit der hier aufgeführten Verordnungen. Der Vollzug wurde zum Teil anderen Stellen (wie der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH als Zentrale Stelle für die Entsorgung gefährlicher Abfälle in Brandenburg und Berlin, oder den Berliner Bezirksämtern) übertragen. Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (EU-Abfallverbringungsverordnung) Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (EU-Batterieverordnung) Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020 (Critical Raw Materials Act – CRMA) Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (EU-Marktüberwachungsverordnung) Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (EU-Ökodesignverordnung) Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung) Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (EU-Produktsicherheitsverordnung) Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (EU-Verpackungsverordnung) Hinweis: Die Regelungen der EU-Verpackungsverordnung sind ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und anwendbar. Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) Batteriegesetz (BattG) Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Marktüberwachungsgesetz (MüG) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Abfallverbringungsbußgeldverordnung (AbfVerbrBußV) Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) Altholz-Verordnung (AltholzV) Altölverordnung (AltölV) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Bioabfallverordnung (BioAbfV) Deponieverordnung (DepV) Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Nachweisverordnung (NachwV) Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin (AbfAusschlV BE 2007) Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen (GehwegWinDV BE) Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen (GrünErhWaldReinV BE) Problemabfallverordnung (ProbAbfV) Sonderabfallentsorgungsverordnung (SoAbfEV) Sonderabfallgebührenordnung (SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) (StrBAbfAusschV BE) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen (StrReinVerzV BE) Ausführungsvorschrift (AV) Mehrweg Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfälle und Klärschlamm Fortschreibung 2023 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung 2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung 2008 Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung Hinweis: Die mit Stand: 18.11.2022 veröffentlichten Vollzugshinweise wurden mit Datum vom 06.10.2023 zuletzt geändert. Es erfolgte eine Anpassung des Schwellenwerts für den Parameter Quecksilber bzw. Thallium im Eluat in Anlage IV Tabelle 4. Von der zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen sowie der im Land Berlin geltende Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau bereitgestellt: Merkblatt 1: Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde Merkblatt 2: Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Merkblatt 3: Hinweise zum Umgang mit asbesthaltigen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Anhang 1 zu Merkblatt 3: Musterdokumentation zum Nachweis der Asbestfreiheit Anhang 2 zu Merkblatt 3: Musterdokumentation für Monochargen zum Nachweis der Asbestfreiheit Merkblatt 4: Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen Anhang 1 zu Merkblatt 4: Anzeige zum Baubeginn Anhang 2 zu Merkblatt 4: Tabelle zur Dokumentation der Entsorgung Merkblatt 7: Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau Die Vollzugshilfen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) finden Sie bei den LAGA-Mitteilungen und bei den LAGA-Informationen . Themenspezifisch mit aufgelistet sind die Vollzugshilfen außerdem unter Vollzug und Überwachung durch die Abfallbehörde .
Die im August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt in weiten Teilen seit dem 18. August 2025 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Daraus resultierte ein nationaler Anpassungsbedarf, welcher durch das am 7. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – das sogenannte Batterie-EU-Anpassungsgesetz – realisiert wurde. Kernstück dessen ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), welches das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablöst, das den Fokus bisher stark auf die Rücknahme und Entsorgung von Gerätealtbatterien gelegt hatte. Mit den neuen Regelungen werden die Grundlagen für einen effektiven Vollzug der Regelungen aus der EU-Batterieverordnung sowie aus dem Gesetz gelegt. Das Gesetz trifft wichtige Klarstellungen und ergänzende Regelungen, damit insbesondere auch im Hinblick auf die Abfallphase der Batterien die Ziele einer getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung erreicht werden können. Die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien werden hierfür in die Pflicht genommen. Was ist neu? Altbatteriesammlung: Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien im Handel oder anderen Sammelstellen für Altbatterien zurückzugeben. Die Rückgabe ist in jedem Fall kostenlos. Mit Blick auf Gerätealtbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter, sind sowohl der Handel als auch die kommunale Sammelstelle (zum Beispiel Wertstoffhof) zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Daneben können auch andere Einrichtungen und Unternehmen freiwillig Gerätealtbatterien oder Altbatterien für leichte Verkehrsmittel zurücknehmen. Die durch den Handel, die kommunalen oder freiwilligen Sammelstellen zurückgenommenen Altbatterien sind einer Organisation für Herstellerverantwortung zu überlassen. Diese übernehmen für die Hersteller von Batterien die ordnungsgemäße Entsorgung der gesammelten Altbatterien. Mit Blick auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien ist ebenfalls der Handel in der Pflicht. Auch hier können entsprechende Altbatterien kostenlos zurückgegeben werden. Die kommunalen Sammelstellen können sich an der Rücknahme von Starter- und Industriebatterien ebenfalls beteiligen. Ambitionierte Sammelquoten für Geräte-Altbatterien: In Deutschland gilt bislang eine Sammelquote für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent. Diese Quote liegt höher als die aktuellen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung. Um die Sammlung weiter zu verbessern, behält das BattDG die höhere deutsche Sammelquote bis Ende 2026 bei und schließt später nahtlos an die ambitionierten Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung an. heute 50 Prozent ab 2027 63 Prozent ab 2030 73 Prozent Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen bleibt weiter bestehen, da diese sich in der Vergangenheit bewährt hat. Vertreiber von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien für Kraftfahrzeuge) sind somit auch weiterhin verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, wenn dieser beim Kauf der neuen Batterie keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeugbatterie zu erstatten. Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, können die Erstattung des Pfandes – anstelle der tatsächlichen Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie – von der Vorlage eines Rückgabenachweises, der die ordnungsgemäße Entsorgung beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder einen Händler vor Ort dokumentiert, abhängig zu machen. Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen. Zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien können von den Vertreibern selbst entsorgt oder den Herstellern zur Entsorgung kostenlos überlassen werden. Vertreiber, die Industriebatterien auf dem Markt bereitstellen, sind auch zur kostenlosen Rücknahme entsprechender Altbatterien verpflichtet. Sie können diese selbst entsorgen oder dem Hersteller kostenlos zurückgeben. Altbatteriekommission: Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Hersteller, Organisationen für Herstellerverantwortung, der Kommunen, der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie der Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, berät zukünftig die zuständige Behörde in technischen und fachlichen Fragen. Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen: Für die unterschiedlichen Regelungsbereiche "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Stoffbeschränkungen", "Konformität von Batterien" und "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" sind nationale Behörden als jeweils zuständige Behörde bestimmt worden. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an den bisherigen Vorgaben aus dem BattG angeknüpft. Danach ist das Umweltbundesamt grundsätzlich die zuständige Behörde. Sie kann jedoch die Aufgaben im Rahmen der Beleihung auf die stiftung elektro-altgeräte register übertragen. Von dieser Möglichkeit hat das Umweltbundesamt Gebrauch gemacht. Die stiftung elektro-altgeräte register ist mithin auch weiterhin für die Registrierung der Hersteller und die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung verantwortlich. Im Bereich der Konformität werden die Länder zur Einrichtung einer zuständigen Behörde verpflichtet. Diese sind für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen verantwortlich. Die Bewertung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle verantwortlich. Im Bereich der Sorgfaltspflichten wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Aufgaben der Überwachung übernehmen. Durchführungsregelungen für die Bewirtschaftung von Altbatterien: Es werden sowohl konkrete Zulassungsanforderungen an die Organisationen für Herstellerverantwortung beziehungsweise Hersteller, die ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen, festgelegt, als auch konkrete Regelungen getroffen, wie mit gesammelten Altbatterien umzugehen ist. Sanktionierung von Verstößen: Mit einem umfangreichen Bußgeldkatalog sollen Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-BattVO und dem BattDG geahndet und damit ein regelwidriges Verhalten sanktioniert werden.
Bild: Inga Bresser - Fotolia.com Privathaushalte Informationen zum Siedlungsabfall, zur Straßenreinigung, zur Entsorgung von Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Gewerbetreibende Informationen zu Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung, zur Bauabfall- und Klärschlammentsorgung sowie zur gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten. Weitere Informationen
Zielsetzung: Die immer stärker zunehmende Nutzung und Verbreitung von Lithium-Ionen- Batterien (LiB) führt dazu, dass die Frage nach einer nachhaltigen Entsorgung und Wiederverwendung selbstverständlich an Bedeutung gewinnt. Aktuell bestehen erhebliche Defizite in der Schaffung effizienter Stoffkreisläufe und im Zugang zu praktikablen Recyclingstrategien, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines umfassenden Entscheidungshilfesystems, das KMU`s dabei unterstützt, die geeignetsten Recyclingstrategien für LiB zu identifizieren. Dabei werden zwei zentrale Fragestellungen betrachtet: Zunächst geht es um die Auswahl des optimalen Systems für die Stoffkreisläufe. Hierbei stellt sich die Frage, ob „Hersteller- bzw. Branchen-individuelle Stoffkreisläufe“ bevorzugt werden sollten oder ob auch „alternative Konzepte“ zur Verfügung stehen, die möglicherweise besser geeignet sind. Im zweiten Schritt soll die beste Recycling-Route ermittelt werden, wobei verschiedene Optionen zur Verfügung stehen, wie etwa die Wiederverwendung (ReUse oder Second Life Anwendungen), die stoffliche Verwertung von Kathodenmaterial oder die Nutzung der Batterien als Sekundärrohstoffe. Durch die gezielte Analyse und Bewertung dieser Optionen wird ein praxisnahes Entscheidungssystem entwickelt, das nicht nur ökologische Vorteile bietet, sondern auch ökonomisch tragfähige Lösungen aufzeigt. Somit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zur Ressourcenschonung im Bereich der Batterietechnologie, die im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Union sowie der Bundesrepublik Deutschland stehen.
<p> So feiern Sie fröhliche, umweltfreundliche Weihnachten <ul> <li>Genießen Sie die Zeit und verschenken Sie diese: Das ist das wertvollste Geschenk für Ihre Liebsten.</li> <li>Bei Geschenken gilt das Gleiche wie im Alltag: Weniger ist mehr, achten Sie auf Umweltsiegel und bevorzugen Sie gebrauchte bzw. generalüberholte Produkte.</li> <li>Festtagsgerichte können auch ohne Fleisch lecker sein. Probieren Sie es aus.</li> <li>Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Verwandten oder Freunden.</li> <li>Kaufen Sie möglichst einen Weihnachtsbaum aus der Nähe/ Region und aus ökologischer Erzeugung.</li> <li>Setzen Sie bei der Beleuchtung auf stromsparende LEDs und vermeiden Sie batteriebetriebene Geräte.</li> </ul> <p> </p> <p>Weihnachten ist ein besonderes Fest und Feste sind Ausnahmen, nicht die Regel. Nüchtern betrachtet heißt das: Für die persönliche Umweltbilanz eines Jahres sind nicht Weihnachtsbaum, Weihnachtsbraten oder Geschenkverpackungen von Bedeutung/ ausschlaggebend, sondern ganz andere Aspekte des alltäglichen Lebens. Zum Beispiel ein gesunder und ökologischer Ernährungsstil mit möglichst wenig tierischen Lebensmitteln oder andere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/konsum-umwelt-zentrale-handlungsfelder">Big Points</a>, wie der Energieverbrauch durch Heizen oder Auto- und Flugreisen. Nichtsdestotrotz gibt es auch an Weihnachten die eine oder andere Möglichkeit, auf einen umweltfreundlicheren Konsum zu achten.</p> <p><strong>Zeit statt Zeugs: </strong>Gemeinsame Zeit ist oft das schönste und wertvollste Geschenk, das wir anderen und uns selbst machen können. Ob als gemeinsamer Spaziergang, als gemütlicher "Kaffeeklatsch" oder als leckeres Abendessen: Wertschätzung und Freude lassen sich auch ohne teure Produkte oder Gutscheine zum Ausdruck bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/weihnachtsgeschenk_bob_dmyt_pixabay.jpg"> </a> <strong> Beim Schenken auch an die Umwelt denken: Das betrifft sowohl den Inhalt als auch die Verpackung. </strong> Quelle: Bob Dmyt / pixabay.com / CC0 <p><strong>Beim Schenken auch an die Umwelt denken: </strong>Für Geschenke gelten die gleichen Umweltempfehlungen wie für Einkäufe im restlichen Jahr. Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produktvarianten und achten Sie – wo möglich – auf anspruchsvolle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96200">Umweltsiegel</a>. So zeigen Sie Wertschätzung – nicht nur für die Beschenkten, sondern auch für die Umwelt. Dieser Umweltbezug macht auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/107363">Secondhand-Produkte</a> attraktiv. Sprechen Sie dies bei der Geschenkübergabe ruhig offen an, auch wenn es sich noch etwas ungewohnt anfühlt. Es gibt keinen Grund, sich für umweltfreundliche Geschenke zu schämen. Bei elektronischen Produkten (IKT) gibt es auch die Möglichkeit, generalüberholte Secondhand-Ware mit Garantie zu erhalten ("refurbished").</p> <p>Im Gegensatz zum Geschenk selbst hat die Verpackung nur eine sehr geringe Umweltrelevanz. Aber auch hier kann man ein Zeichen setzen: Verpacken Sie Geschenke in wiederverwendbaren und bereits im Haushalt vorhandenen Schachteln, Taschen, Beuteln, Tüchern oder mit schon mal benutztem Geschenkpapier. Beim Kauf von neuem Geschenkpapier achten Sie auf den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15547">Blauen Engel</a>. Wenn Sie die Geschenke vorsichtig auspacken, können Sie dieses wiederverwenden. Kaputtes Geschenkpapier wird im Altpapier (Blaue Tonne) entsorgt. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/istock-915878374_1_0.jpg"> </a> <strong> Weihnachtszeit ist Reisezeit: Nutzen Sie möglichst Bus und Bahn auf der Fahrt zu Ihren Liebsten. </strong> Quelle: iStock.com/Maria Sbytova <p><strong>Leckere Festtagsgerichte ohne Fleisch: </strong>Traditionelle Weihnachtsessen sind oft sehr fleisch- oder fischlastig. Probieren Sie doch mal (neue) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">vegetarische oder vegane Leckereien</a> an den Feiertagen aus. Denn eine Weihnachtsgans hat zum Beispiel einen größeren CO2-Fußabdruck als ein Weihnachtsbaum. Gesund ist eine pflanzenbasierte Ernährung ebenfalls. Achten Sie beim Einkauf möglichst auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Bio-Siegel</a> und planen Sie den Essensbedarf vor dem Einkauf, damit es nach dem Festessen <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/portionsplaner">keine Reste</a> gibt bzw. vorhandene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Essensreste</a> noch vor dem Verderben aufgegessen werden können.</p> <p><strong>Umweltfreundlich reisen: </strong>Weihnachtszeit ist auch Reisezeit. Nutzen Sie möglichst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus und Bahn</a> auf der Fahrt zu Verwandten und Freunden oder bilden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13558">Fahrgemeinschaften</a>. Geschenke lassen sich gegebenenfalls auch vorab per Post verschicken, so dass das Reisegepäck handlich bleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/weihnachtsbaum_felix_pixaby.jpg"> </a> <strong> Setzen Sie bei der Weihnachtsbaum-Beleuchtung am besten auf eine netzbetriebene LED-Lichterkette. </strong> Quelle: Felix / pixabay.com / CC0 <p><strong>Weihnachtsbäume aus der Nähe:</strong> Der ökologische Fußabdruck von Weihnachtsbäumen ist relativ gering und hängt stark vom Einzelfall ab. Dies gilt auch für den Vergleich der Umweltbelastung von natürlichen gegenüber künstlichen Weihnachtsbäumen. Als Daumenregeln für natürliche Bäume können gelten: möglichst in der Nähe gewachsen, ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> angebaut und an einer fußläufigen Verkaufsstelle eingekauft. Bei künstlichen Bäumen gilt: möglichst viele Jahre nutzen. Auf was Sie sonst noch beim Kauf eines Weihnachtsbaumes achten können, haben wir Ihnen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum">Weihnachtsbäume</a> zusammengestellt.</p> <p><strong>Beleuchtung mit LED, effizient und bedarfsgerecht:</strong> Lange Lichterketten oder Lichtfiguren mit Glühlämpchen können Stromfresser sein. Das belastet nicht nur die Haushaltskasse, sondern auch die Umwelt. Verwenden Sie deshalb Lichterketten mit LED-Lämpchen. Diese verbrauchen weniger Strom und halten länger. Noch mehr Energie können Sie sparen, wenn Sie die Weihnachtsbeleuchtung bedarfsgerecht an- und ausmachen. Schalten Sie diese bei Abwesenheit, (hellem) Tageslicht oder nachts aus, insbesondere dann, wenn die Beleuchtung auch den Schlafbereich anderer Menschen erhellt. Eine Zeitschaltuhr erlaubt ein bequemes An- und Abschalten. Verwenden Sie auf alle Fälle netzbetriebene Weihnachtsbeleuchtung mit Stromkabel, da die Herstellung und Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11191">Batterien und Akkus</a> die Umwelt belasten. Nicht zuletzt empfiehlt es sich auch beim Aufhängen von Weihnachtsbeleuchtung dem Motto "Weniger ist mehr" zu folgen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/378/bilder/kerzenduft_zum_advent_swetlana_wall_fotolia_46738633_m.jpg"> </a> <strong> Beim Verbrennen von Kerzenwachs entsteht Ruß. </strong> Quelle: Swetlana Wall / Fotolia.com <p><strong>Weitere Tipps zur Weihnachtsdekoration:</strong></p> <ul> <li><strong>Nur bleifreies Lametta verwenden:</strong> Leider gibt es noch immer bleihaltiges Lametta, wenn auch nur noch selten. Es ist am höheren Gewicht und an der Bezeichnung "Staniol" zu erkennen. Wenn das Staniol-Lametta beim Abschmücken nicht vollständig vom Baum entfernt wird, gelangt das Blei in die Kompostier- oder Verbrennungsanlagen und von dort in die Umwelt. Deshalb sind nur die Alternativen aus Kunststoff oder Stroh und Holz empfehlenswert. Wer noch bleihaltiges Lametta zu Hause hat, sollte es als Sonderabfall und nicht im normalen Hausmüll entsorgen. Übrigens: Das Blei überträgt sich beim Anfassen nicht auf die Haut, da es ummantelt ist.</li> <li><strong>Duftöle und Räucherkerzen von Kindern fernhalten:</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3059">Duft- und Lampenöle</a> sowie Räucherkerzen können beim Verbrennen Schadstoffe entwickeln. Daher gilt hier: ausreichend lüften. In Haushalten mit Kleinkindern sollten farbige, wohlriechende Lampenöle weggeschlossen oder erst gar nicht eingekauft werden, da diese für Kinder durch Verschlucken gefährlich werden können.</li> <li><strong>Kerzenruß reduzieren:</strong> Für viele Menschen sind echte <a href="https://www.oekotest.de/freizeit-technik/Umweltfreundliche-Kerzen-erkennen-Tipps-fuer-den-Kerzenkauf_13312_1.html">Kerzen</a> schöner und stimmungsvoller. Aber beim Abbrennen von Kerzen entstehen Stickstoffoxide und Ruß. Um die Konzentration in der Raumluft nicht zu hoch werden zu lassen, ist ausreichendes Lüften erforderlich. Am besten, während die Kerzen aus sind. Denn die Kerzen sollten nicht in der Zugluft stehen, weil sie dann stärker rußen.</li> </ul> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Weihnachtszeit ist auch "Spendenzeit": Beachten Sie unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112619">Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere weiteren Umwelttipps z. B. zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/120357">Silvester und Feuerwerk</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/klima-umweltfreundliche-ernaehrung">Klima- und umweltfreundliche Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/bus-bahn-fahren">Bus und Bahn fahren</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/onlineshopping">Onlineshopping</a> oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/second-hand-teilen-tauschen-leihen">Second Hand, teilen, tauschen, leihen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/weihnachtskarte.png"> </a> <strong> Das UBA wünscht eine frohe Weihnachtszeit! </strong> Quelle: Judith Keller </p><p> So feiern Sie fröhliche, umweltfreundliche Weihnachten <ul> <li>Genießen Sie die Zeit und verschenken Sie diese: Das ist das wertvollste Geschenk für Ihre Liebsten.</li> <li>Bei Geschenken gilt das Gleiche wie im Alltag: Weniger ist mehr, achten Sie auf Umweltsiegel und bevorzugen Sie gebrauchte bzw. generalüberholte Produkte.</li> <li>Festtagsgerichte können auch ohne Fleisch lecker sein. Probieren Sie es aus.</li> <li>Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Verwandten oder Freunden.</li> <li>Kaufen Sie möglichst einen Weihnachtsbaum aus der Nähe/ Region und aus ökologischer Erzeugung.</li> <li>Setzen Sie bei der Beleuchtung auf stromsparende LEDs und vermeiden Sie batteriebetriebene Geräte.</li> </ul> <p> </p> </p><p> <p>Weihnachten ist ein besonderes Fest und Feste sind Ausnahmen, nicht die Regel. Nüchtern betrachtet heißt das: Für die persönliche Umweltbilanz eines Jahres sind nicht Weihnachtsbaum, Weihnachtsbraten oder Geschenkverpackungen von Bedeutung/ ausschlaggebend, sondern ganz andere Aspekte des alltäglichen Lebens. Zum Beispiel ein gesunder und ökologischer Ernährungsstil mit möglichst wenig tierischen Lebensmitteln oder andere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/konsum-umwelt-zentrale-handlungsfelder">Big Points</a>, wie der Energieverbrauch durch Heizen oder Auto- und Flugreisen. Nichtsdestotrotz gibt es auch an Weihnachten die eine oder andere Möglichkeit, auf einen umweltfreundlicheren Konsum zu achten.</p> <p><strong>Zeit statt Zeugs: </strong>Gemeinsame Zeit ist oft das schönste und wertvollste Geschenk, das wir anderen und uns selbst machen können. Ob als gemeinsamer Spaziergang, als gemütlicher "Kaffeeklatsch" oder als leckeres Abendessen: Wertschätzung und Freude lassen sich auch ohne teure Produkte oder Gutscheine zum Ausdruck bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/weihnachtsgeschenk_bob_dmyt_pixabay.jpg"> </a> <strong> Beim Schenken auch an die Umwelt denken: Das betrifft sowohl den Inhalt als auch die Verpackung. </strong> Quelle: Bob Dmyt / pixabay.com / CC0 </p><p> <p><strong>Beim Schenken auch an die Umwelt denken: </strong>Für Geschenke gelten die gleichen Umweltempfehlungen wie für Einkäufe im restlichen Jahr. Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produktvarianten und achten Sie – wo möglich – auf anspruchsvolle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96200">Umweltsiegel</a>. So zeigen Sie Wertschätzung – nicht nur für die Beschenkten, sondern auch für die Umwelt. Dieser Umweltbezug macht auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/107363">Secondhand-Produkte</a> attraktiv. Sprechen Sie dies bei der Geschenkübergabe ruhig offen an, auch wenn es sich noch etwas ungewohnt anfühlt. Es gibt keinen Grund, sich für umweltfreundliche Geschenke zu schämen. Bei elektronischen Produkten (IKT) gibt es auch die Möglichkeit, generalüberholte Secondhand-Ware mit Garantie zu erhalten ("refurbished").</p> <p>Im Gegensatz zum Geschenk selbst hat die Verpackung nur eine sehr geringe Umweltrelevanz. Aber auch hier kann man ein Zeichen setzen: Verpacken Sie Geschenke in wiederverwendbaren und bereits im Haushalt vorhandenen Schachteln, Taschen, Beuteln, Tüchern oder mit schon mal benutztem Geschenkpapier. Beim Kauf von neuem Geschenkpapier achten Sie auf den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15547">Blauen Engel</a>. Wenn Sie die Geschenke vorsichtig auspacken, können Sie dieses wiederverwenden. Kaputtes Geschenkpapier wird im Altpapier (Blaue Tonne) entsorgt. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/istock-915878374_1_0.jpg"> </a> <strong> Weihnachtszeit ist Reisezeit: Nutzen Sie möglichst Bus und Bahn auf der Fahrt zu Ihren Liebsten. </strong> Quelle: iStock.com/Maria Sbytova </p><p> <p><strong>Leckere Festtagsgerichte ohne Fleisch: </strong>Traditionelle Weihnachtsessen sind oft sehr fleisch- oder fischlastig. Probieren Sie doch mal (neue) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">vegetarische oder vegane Leckereien</a> an den Feiertagen aus. Denn eine Weihnachtsgans hat zum Beispiel einen größeren CO2-Fußabdruck als ein Weihnachtsbaum. Gesund ist eine pflanzenbasierte Ernährung ebenfalls. Achten Sie beim Einkauf möglichst auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Bio-Siegel</a> und planen Sie den Essensbedarf vor dem Einkauf, damit es nach dem Festessen <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/portionsplaner">keine Reste</a> gibt bzw. vorhandene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Essensreste</a> noch vor dem Verderben aufgegessen werden können.</p> <p><strong>Umweltfreundlich reisen: </strong>Weihnachtszeit ist auch Reisezeit. Nutzen Sie möglichst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12609">Bus und Bahn</a> auf der Fahrt zu Verwandten und Freunden oder bilden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13558">Fahrgemeinschaften</a>. Geschenke lassen sich gegebenenfalls auch vorab per Post verschicken, so dass das Reisegepäck handlich bleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/weihnachtsbaum_felix_pixaby.jpg"> </a> <strong> Setzen Sie bei der Weihnachtsbaum-Beleuchtung am besten auf eine netzbetriebene LED-Lichterkette. </strong> Quelle: Felix / pixabay.com / CC0 </p><p> <p><strong>Weihnachtsbäume aus der Nähe:</strong> Der ökologische Fußabdruck von Weihnachtsbäumen ist relativ gering und hängt stark vom Einzelfall ab. Dies gilt auch für den Vergleich der Umweltbelastung von natürlichen gegenüber künstlichen Weihnachtsbäumen. Als Daumenregeln für natürliche Bäume können gelten: möglichst in der Nähe gewachsen, ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> angebaut und an einer fußläufigen Verkaufsstelle eingekauft. Bei künstlichen Bäumen gilt: möglichst viele Jahre nutzen. Auf was Sie sonst noch beim Kauf eines Weihnachtsbaumes achten können, haben wir Ihnen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum">Weihnachtsbäume</a> zusammengestellt.</p> <p><strong>Beleuchtung mit LED, effizient und bedarfsgerecht:</strong> Lange Lichterketten oder Lichtfiguren mit Glühlämpchen können Stromfresser sein. Das belastet nicht nur die Haushaltskasse, sondern auch die Umwelt. Verwenden Sie deshalb Lichterketten mit LED-Lämpchen. Diese verbrauchen weniger Strom und halten länger. Noch mehr Energie können Sie sparen, wenn Sie die Weihnachtsbeleuchtung bedarfsgerecht an- und ausmachen. Schalten Sie diese bei Abwesenheit, (hellem) Tageslicht oder nachts aus, insbesondere dann, wenn die Beleuchtung auch den Schlafbereich anderer Menschen erhellt. Eine Zeitschaltuhr erlaubt ein bequemes An- und Abschalten. Verwenden Sie auf alle Fälle netzbetriebene Weihnachtsbeleuchtung mit Stromkabel, da die Herstellung und Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11191">Batterien und Akkus</a> die Umwelt belasten. Nicht zuletzt empfiehlt es sich auch beim Aufhängen von Weihnachtsbeleuchtung dem Motto "Weniger ist mehr" zu folgen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/378/bilder/kerzenduft_zum_advent_swetlana_wall_fotolia_46738633_m.jpg"> </a> <strong> Beim Verbrennen von Kerzenwachs entsteht Ruß. </strong> Quelle: Swetlana Wall / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Weitere Tipps zur Weihnachtsdekoration:</strong></p> <ul> <li><strong>Nur bleifreies Lametta verwenden:</strong> Leider gibt es noch immer bleihaltiges Lametta, wenn auch nur noch selten. Es ist am höheren Gewicht und an der Bezeichnung "Staniol" zu erkennen. Wenn das Staniol-Lametta beim Abschmücken nicht vollständig vom Baum entfernt wird, gelangt das Blei in die Kompostier- oder Verbrennungsanlagen und von dort in die Umwelt. Deshalb sind nur die Alternativen aus Kunststoff oder Stroh und Holz empfehlenswert. Wer noch bleihaltiges Lametta zu Hause hat, sollte es als Sonderabfall und nicht im normalen Hausmüll entsorgen. Übrigens: Das Blei überträgt sich beim Anfassen nicht auf die Haut, da es ummantelt ist.</li> <li><strong>Duftöle und Räucherkerzen von Kindern fernhalten:</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3059">Duft- und Lampenöle</a> sowie Räucherkerzen können beim Verbrennen Schadstoffe entwickeln. Daher gilt hier: ausreichend lüften. In Haushalten mit Kleinkindern sollten farbige, wohlriechende Lampenöle weggeschlossen oder erst gar nicht eingekauft werden, da diese für Kinder durch Verschlucken gefährlich werden können.</li> <li><strong>Kerzenruß reduzieren:</strong> Für viele Menschen sind echte <a href="https://www.oekotest.de/freizeit-technik/Umweltfreundliche-Kerzen-erkennen-Tipps-fuer-den-Kerzenkauf_13312_1.html">Kerzen</a> schöner und stimmungsvoller. Aber beim Abbrennen von Kerzen entstehen Stickstoffoxide und Ruß. Um die Konzentration in der Raumluft nicht zu hoch werden zu lassen, ist ausreichendes Lüften erforderlich. Am besten, während die Kerzen aus sind. Denn die Kerzen sollten nicht in der Zugluft stehen, weil sie dann stärker rußen.</li> </ul> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Weihnachtszeit ist auch "Spendenzeit": Beachten Sie unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112619">Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere weiteren Umwelttipps z. B. zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/120357">Silvester und Feuerwerk</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/klima-umweltfreundliche-ernaehrung">Klima- und umweltfreundliche Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/bus-bahn-fahren">Bus und Bahn fahren</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/onlineshopping">Onlineshopping</a> oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/second-hand-teilen-tauschen-leihen">Second Hand, teilen, tauschen, leihen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/weihnachtskarte.png"> </a> <strong> Das UBA wünscht eine frohe Weihnachtszeit! </strong> Quelle: Judith Keller </p><p>Informationen für...</p>
Rheinland-pfälzische Umweltministerin setzt sich für Verbot von Einweg-Elektro-Zigaretten ein – Hierzu soll das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden „Wegwerfprodukte wie Einweg-Elektro-Zigaretten bestehen aus einer Vielzahl von Materialien – darunter Plastik, Elektronik und Batterien, die schwer zu recyceln sind. Oft landen sie nach einmaligem Gebrauch im Restmüll oder werden unsachgemäß entsorgt. Das ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern steigert auch das Brandrisiko. Deshalb setze ich mich dafür ein, diese zum Schutz unserer Umwelt und zur Brandsicherheit zu verbieten“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der heutigen Bundesratssitzung. Bei dieser wird sich Rheinland-Pfalz für eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes stark machen und hofft auf breite Unterstützung aus den anderen Bundesländern. Das Klimaschutzministerium Rheinland-Pfalz hat dazu federführend den entsprechenden Antrag im Umweltausschuss eingebracht. „Die Gesundheit unserer Umwelt und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger müssen oberste Priorität haben“, betonte Eder. „Ein Umstieg auf nachhaltigere Alternativen ist möglich und notwendig. Es gibt Mehrwegalternativen zu Einwegprodukten.“ Die Ministerin wies darauf hin, dass viele Einweg-Elektro-Zigaretten auch Batterien enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung gefährlichen Chemikalien freisetzen, die ins Grundwasser gelangen können. Neben der Belastung für die Umwelt birgt die unsachgemäße Entsorgung von Einweg-Elektro-Zigaretten erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit. „Die in den Einweggeräten enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien können bei falscher Entsorgung oder unsachgemäßem Recycling Feuer fangen“, warnte Eder. Vor allem in Recyclinganlagen, Müllfahrzeugen, aber auch in privaten Haushalten haben sich in den letzten Jahren Vorfälle von Batteriebränden gehäuft. Ein Verbot könnte diese Gefahr deutlich reduzieren und das Risiko von Bränden durch weggeworfene Batterien verkleinern.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich hätte gerne eine Erläuterung, warum Deutschland und die Bundesregierung so sehr auf Elektro-Autos fixiert sind. Nach meinen Informationen ist die Herstellung der Batterien eine totale Katastrophe für die Länder, in denen die erforderlichen seltenen Erden abgebaut werden: 1.) Häufig arbeiten Kinder unter unmenschlichen Bedingungen. 2.) Für den Abbau werden ganze Landstriche "trockengelegt" - in Regionen, die sowieso schon Dürreprobleme haben. Dies vernichtet Existenzgrundlagen der Bauern. 3.) Finanziell profitiert nicht einmal die jeweilige Region, sondern ausländische Konzerne, die sich die Rechte gesichert haben. Warum unterstützt Deutschland dies? Klimaschutz ist ein globales Thema - Deutschland befindet sich nicht unter einer Glocke. KLIMAGERECHTIGKEIT ??? Warum wird Wasserstoff-Technologie nicht vermehrt gefördert? Diese wäre -global- weitaus umweltfreundlicher, zudem könnten vorhandene Tankstellen umgebaut werden. Was wird aus diesen Bauwerken und den Angestellten, wenn Deutschland "elektomobil" ist? Auch die Entsorgung der Batterien ist meines Wissens völlig ungeklärt. Was machen wir mit dem ganzen Sondermüll? Elektoautos sind auch nur "umweltfreundlich", wenn der verbrauchte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Warum werden offenbar keine -umweltfreundlicheren- Alternativen vorangetrieben? Ich bitte diesbezüglich um umfassende Erläuterung der einzelnen Fragen, vielen Dank. Meines Wissens handelt es sich ua um eine EU-Forderung ... aber auch Europa ist nicht alleine auf der Welt. Ich kann nicht verstehen, dass in der heutigen Zeit trotz Fridays for Future- nicht über den Tellerrand hinaus geschaut" wird.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 29 |
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| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
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| Förderprogramm | 12 |
| Gesetzestext | 2 |
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| License | Count |
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| Geschlossen | 24 |
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