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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien

Die im August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt in weiten Teilen seit dem 18. August 2025 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Daraus resultierte ein nationaler Anpassungsbedarf, welcher durch das am 7. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – das sogenannte Batterie-EU-Anpassungsgesetz – realisiert wurde. Kernstück dessen ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), welches das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablöst, das den Fokus bisher stark auf die Rücknahme und Entsorgung von Gerätealtbatterien gelegt hatte. Mit den neuen Regelungen werden die Grundlagen für einen effektiven Vollzug der Regelungen aus der EU-Batterieverordnung sowie aus dem Gesetz gelegt. Das Gesetz trifft wichtige Klarstellungen und ergänzende Regelungen, damit insbesondere auch im Hinblick auf die Abfallphase der Batterien die Ziele einer getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung erreicht werden können. Die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien werden hierfür in die Pflicht genommen. Was ist neu? Altbatteriesammlung: Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien im Handel oder anderen Sammelstellen für Altbatterien zurückzugeben. Die Rückgabe ist in jedem Fall kostenlos. Mit Blick auf Gerätealtbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter, sind sowohl der Handel als auch die kommunale Sammelstelle (zum Beispiel Wertstoffhof) zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Daneben können auch andere Einrichtungen und Unternehmen freiwillig Gerätealtbatterien oder Altbatterien für leichte Verkehrsmittel zurücknehmen. Die durch den Handel, die kommunalen oder freiwilligen Sammelstellen zurückgenommenen Altbatterien sind einer Organisation für Herstellerverantwortung zu überlassen. Diese übernehmen für die Hersteller von Batterien die ordnungsgemäße Entsorgung der gesammelten Altbatterien. Mit Blick auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien ist ebenfalls der Handel in der Pflicht. Auch hier können entsprechende Altbatterien kostenlos zurückgegeben werden. Die kommunalen Sammelstellen können sich an der Rücknahme von Starter- und Industriebatterien ebenfalls beteiligen. Ambitionierte Sammelquoten für Geräte-Altbatterien: In Deutschland gilt bislang eine Sammelquote für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent. Diese Quote liegt höher als die aktuellen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung. Um die Sammlung weiter zu verbessern, behält das BattDG die höhere deutsche Sammelquote bis Ende 2026 bei und schließt später nahtlos an die ambitionierten Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung an. heute 50 Prozent ab 2027 63 Prozent ab 2030 73 Prozent Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen bleibt weiter bestehen, da diese sich in der Vergangenheit bewährt hat. Vertreiber von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien für Kraftfahrzeuge) sind somit auch weiterhin verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, wenn dieser beim Kauf der neuen Batterie keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeugbatterie zu erstatten. Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, können die Erstattung des Pfandes – anstelle der tatsächlichen Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie – von der Vorlage eines Rückgabenachweises, der die ordnungsgemäße Entsorgung beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder einen Händler vor Ort dokumentiert, abhängig zu machen. Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen. Zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien können von den Vertreibern selbst entsorgt oder den Herstellern zur Entsorgung kostenlos überlassen werden. Vertreiber, die Industriebatterien auf dem Markt bereitstellen, sind auch zur kostenlosen Rücknahme entsprechender Altbatterien verpflichtet. Sie können diese selbst entsorgen oder dem Hersteller kostenlos zurückgeben. Altbatteriekommission: Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Hersteller, Organisationen für Herstellerverantwortung, der Kommunen, der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie der Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, berät zukünftig die zuständige Behörde in technischen und fachlichen Fragen. Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen: Für die unterschiedlichen Regelungsbereiche "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Stoffbeschränkungen", "Konformität von Batterien" und "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" sind nationale Behörden als jeweils zuständige Behörde bestimmt worden. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an den bisherigen Vorgaben aus dem BattG angeknüpft. Danach ist das Umweltbundesamt grundsätzlich die zuständige Behörde. Sie kann jedoch die Aufgaben im Rahmen der Beleihung auf die stiftung elektro-altgeräte register übertragen. Von dieser Möglichkeit hat das Umweltbundesamt Gebrauch gemacht. Die stiftung elektro-altgeräte register ist mithin auch weiterhin für die Registrierung der Hersteller und die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung verantwortlich. Im Bereich der Konformität werden die Länder zur Einrichtung einer zuständigen Behörde verpflichtet. Diese sind für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen verantwortlich. Die Bewertung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle verantwortlich. Im Bereich der Sorgfaltspflichten wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Aufgaben der Überwachung übernehmen. Durchführungsregelungen für die Bewirtschaftung von Altbatterien: Es werden sowohl konkrete Zulassungsanforderungen an die Organisationen für Herstellerverantwortung beziehungsweise Hersteller, die ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen, festgelegt, als auch konkrete Regelungen getroffen, wie mit gesammelten Altbatterien umzugehen ist. Sanktionierung von Verstößen: Mit einem umfangreichen Bußgeldkatalog sollen Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-BattVO und dem BattDG geahndet und damit ein regelwidriges Verhalten sanktioniert werden.

Produktverantwortung Mehrwegangebotspflicht Aktionen zu Elektroschrott Vorschriften zur Produktverantwortung Abfallrechtliche Marktüberwachung Initiativen

Nach dem Verursacherprinzip tragen Hersteller und diejenigen, die Produkte in den Verkehr bringen oder importieren, die umfassende Entsorgungsverantwortung für deren umweltgerechte Verwertung und Beseitigung. Jährlich fallen über 18 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle in Deutschland an und der Verbrauch steigt weiterhin. Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken und Abfälle von Einwegverpackungen zu vermeiden, ist das Angebot von Mehrwegverpackungen essentiell. Dies soll durch die Mehrwegsangebotspflicht unterstützt werden. Elektroschrott stellt einen der am schnellsten wachsenden Abfallströme dar. Die immer stärkere Verbreitung und die schnelle Modellfolge im Elektronikbereich beanspruchen die natürlichen Ressourcen der Erde in hohem Maße. Die in den Geräten enthaltenen Schadstoffe belasten die Umwelt. Aus Umwelt- und Ressourcensicht ist somit eine lange Nutzungsdauer anzustreben, an deren Ende eine möglichst vollständige Erfassung und hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte stehen sollte. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektroschrott für die Bürgerinnen und Bürger sind beispielsweise im Faltblatt des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt zu finden. Jede Aktion zur Förderung der Sammlung, der Reparatur, der Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Elektroschrott ist im Rahmen des Internationalen Elektroschrott-Tages am 14. Oktober jeden Jahres willkommen! Für weitere Informationen zum Aktionstag besuchen Sie den entsprechenden Bereich der Website des WEEE-Forums . Hier können Sie auch eine eigene Aktion registrieren. Die abfallrechtlichen Grundlagen sind im dritten Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes formuliert. Ziel ist es Produkte so zu gestalten, dass Ressourcen geschont, das Entstehen von Abfällen vermindert, eine Wiederverwertung ermöglicht und schließlich eine umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der zu Abfall gewordenen Produkte sicher gestellt werden. Die wesentlichen Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der Hersteller für ihre zu Abfall gewordenen Produkte sowie die Festlegung von Sammel- und Verwertungsanforderungen. Aber auch konkrete Anforderungen an die Produktgestaltung sind festgelegt. Ansatzpunkt hierbei ist die Annahme, dass die Hersteller die Zusammensetzung, die Inhaltsstoffe und die Auswirkungen ihrer Produkte am besten kennen. Sie sind somit am ehesten in der Lage, diese nach der Nutzungsphase in Wert- und Schadstoffe zu trennen und einer Wiederverwendung oder einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Die Produktverantwortung wurde in Deutschland insbesondere für Verpackungen, Altöl, Batterien, Altfahrzeuge sowie Elektroaltgeräte eingeführt. Regelungen sind beispielsweise in den folgenden abfallrechtlichen Vorschriften zu finden: ElektroG - Elektrogesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Das Elektrogesetz regelt, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und umweltverträglich entsorgt werden. Zum untergesetzliches Regelwerk des ElektroG gehört die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung , welche insbesondere die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Außerdem gilt die Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten . Sie enthält weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten einschließlich der Verwertung und des Recyclings. Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten Informationen des BMU zum ElektroG Website der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) BattG - Batteriegesetz für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren Am 1.1.2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren in Kraft getreten. Wesentliche Elemente der Gesetzesänderung sind auf den Seiten des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Derzeit gibt es folgende Rücknahmesysteme am Markt: Herstellereigenes Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien CCR REBAT Öcorecell DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH Das Verzeichnis der genehmigten Eigenrücknahmesysteme ist auf den Seiten der Stiftung Elekroaltgeräte-Register ear hier zu finden. VerpackG - Verpackungsgesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen Das mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes eingeführte Verbot des Inverkehrbringens von leichten Kunststoff-Tragetaschen gilt ab dem 01.01.2022. Weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes enthält das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz. Dessen überwiegender Teil ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. Es enthält wesentliche Neuerungen: eine verpflichtende Mindestrezyklat-Einsatzquote für bestimmte Einwegkunststoff-Getränkeflaschen (ab 2025), eine Pflicht zum Angebot von alternativen Mehrwegverpackungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen und von Einweg-Getränkebechern (ab 2023), eine Pflicht zur Getrenntsammlung von bestimmten Einwegkunststoff-Getränkeflaschen, die v.a. über eine Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sowie auf alle Getränkedosen 2022 erreicht werden soll (ab 2022, für mit Milch oder Milcherzeugnissen befüllte Flaschen erst ab 2024)  und eine Prüfpflicht für Betreiber von Online-Marktplätzen, ob die bei ihrer Plattform gelistete Hersteller im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich bei einem dualen System beteiligt haben. - Informationen zur Entsorgung von Verpackungsabfällen EWKVerbotsV - Einwegkunststoff-Verbotsverordnung für das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff Künftig sollen bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Produkte wie Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus geschäumtem expandiertem Polystyrol (auch bekannt als Styropor) sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Die Verordnung setzt die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie um und ist am 3.7.2021 in Kraft getreten. EWKKennzV – Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten Die EWKKennzV setzt weitere Teilaspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. So dürfen ab dem 03.07.2024 Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Kunststoffverschlüsse und -deckel für die gesamte Nutzungsphase fest mit den Behältern verbunden sind. Daneben wird geregelt, dass ab dem 03.07.2021 bestimmte Einwegkunststoffprodukte auf ihrer Verpackung (Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren, Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern) oder auf dem Produkt (Getränkebecher) eine Kennzeichnung tragen. Die Kennzeichnung soll auf zu vermeidende Entsorgungsmethoden hinweisen. Ebenso soll deutlich werden, dass das Produkt Kunststoff enthält und welche negativen Auswirkungen eine unsachgemäße Entsorgung für die Umwelt hat. Die EWKKennzV ist am 03.07.2021 in Kraft getreten. AltfahrzeugV - Altfahrzeugverordnung für die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums . Ebenfalls in diesen abfallrechtliche Vorschriften geregelt sind produktbezogene Anforderungen zur Marktüberwachung. Mit der Marktüberwachungsverordnung der EU 2019/1020 wurden die Vorschriften zur Marktüberwachung modernisiert, insbesondere mit Blick auf die digitalen Märkte. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat Informationen zur Marktüberwachung hier veröffentlicht, unter anderem das Marktüberwachungskonzept in der Fassung vom Mai 2022. Länderübergreifende Servicestelle Marktüberwachung www.batterie-zurueck.de ElektroG Wie.Was. Wo.Warum Kampagne Plan E Weniger ist mehr - zur Vermeidung von Plastikmüll

Entscheidungshilfesystem für das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien

Zielsetzung: Die immer stärker zunehmende Nutzung und Verbreitung von Lithium-Ionen- Batterien (LiB) führt dazu, dass die Frage nach einer nachhaltigen Entsorgung und Wiederverwendung selbstverständlich an Bedeutung gewinnt. Aktuell bestehen erhebliche Defizite in der Schaffung effizienter Stoffkreisläufe und im Zugang zu praktikablen Recyclingstrategien, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines umfassenden Entscheidungshilfesystems, das KMU`s dabei unterstützt, die geeignetsten Recyclingstrategien für LiB zu identifizieren. Dabei werden zwei zentrale Fragestellungen betrachtet: Zunächst geht es um die Auswahl des optimalen Systems für die Stoffkreisläufe. Hierbei stellt sich die Frage, ob „Hersteller- bzw. Branchen-individuelle Stoffkreisläufe“ bevorzugt werden sollten oder ob auch „alternative Konzepte“ zur Verfügung stehen, die möglicherweise besser geeignet sind. Im zweiten Schritt soll die beste Recycling-Route ermittelt werden, wobei verschiedene Optionen zur Verfügung stehen, wie etwa die Wiederverwendung (ReUse oder Second Life Anwendungen), die stoffliche Verwertung von Kathodenmaterial oder die Nutzung der Batterien als Sekundärrohstoffe. Durch die gezielte Analyse und Bewertung dieser Optionen wird ein praxisnahes Entscheidungssystem entwickelt, das nicht nur ökologische Vorteile bietet, sondern auch ökonomisch tragfähige Lösungen aufzeigt. Somit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zur Ressourcenschonung im Bereich der Batterietechnologie, die im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Union sowie der Bundesrepublik Deutschland stehen.

Durchführbarkeitsstudie zur Entwicklung nachhaltiger Sammel- und Verwertungsinfrastrukturen für Gerätebatterien in Kambodscha und Thailand, EXI: BATTPRO - Durchführbarkeitsstudie zur Entwicklung nachhaltiger Sammel- und Verwertungsinfrastrukturen für Gerätebatterien in Kambodscha und Thailand

Weihnachten

<p>Grüne Weihnachten: Tipps für nachhaltige Feiertage </p><p>So feiern Sie fröhliche, umweltfreundliche Weihnachten</p><p><ul><li>Genießen Sie die Zeit und verschenken Sie diese: Das ist das wertvollste Geschenk für Ihre Liebsten.</li><li>Bei Geschenken gilt das Gleiche wie im Alltag: Weniger ist mehr, achten Sie auf Umweltsiegel und bevorzugen Sie gebrauchte bzw. generalüberholte Produkte.</li><li>Festtagsgerichte können auch ohne Fleisch lecker sein. Probieren Sie es aus.</li><li>Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Verwandten oder Freunden.</li><li>Kaufen Sie möglichst einen Weihnachtsbaum aus der Nähe/ Region und aus ökologischer Erzeugung.</li><li>Setzen Sie bei der Beleuchtung auf stromsparende LEDs und vermeiden Sie batteriebetriebene Geräte.</li></ul></p><p>&nbsp;</p><p>Weihnachten ist ein besonderes Fest und Feste sind Ausnahmen, nicht die Regel. Nüchtern betrachtet heißt das: Für die persönliche Umweltbilanz eines Jahres sind nicht Weihnachtsbaum, Weihnachtsbraten oder Geschenkverpackungen von Bedeutung/ ausschlaggebend, sondern ganz andere Aspekte des alltäglichen Lebens. Zum Beispiel ein gesunder und ökologischer Ernährungsstil mit möglichst wenig tierischen Lebensmitteln oder andere&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/konsum-umwelt-zentrale-handlungsfelder">Big Points</a>, wie der Energieverbrauch durch Heizen oder Auto- und Flugreisen. Nichtsdestotrotz gibt es auch an Weihnachten die eine oder andere Möglichkeit, auf einen umweltfreundlicheren Konsum zu achten.</p><p><strong>Zeit statt Zeugs: </strong>Gemeinsame Zeit ist oft das schönste und wertvollste Geschenk, das wir anderen und uns selbst machen können. Ob als gemeinsamer Spaziergang, als gemütlicher "Kaffeeklatsch" oder als leckeres Abendessen: Wertschätzung und Freude lassen sich auch ohne teure Produkte oder Gutscheine zum Ausdruck bringen.</p><p><strong>Beim Schenken auch an die Umwelt denken: </strong>Für Geschenke gelten die gleichen Umweltempfehlungen wie für Einkäufe im restlichen Jahr. Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produktvarianten und achten Sie – wo möglich – auf anspruchsvolle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">Umweltsiegel</a>. So zeigen Sie Wertschätzung – nicht nur für die Beschenkten, sondern auch für die Umwelt. Dieser Umweltbezug macht auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen">Secondhand-Produkte</a> attraktiv. Sprechen Sie dies bei der Geschenkübergabe ruhig offen an, auch wenn es sich noch etwas ungewohnt anfühlt. Es gibt keinen Grund, sich für umweltfreundliche Geschenke zu schämen. Bei elektronischen Produkten (IKT) gibt es auch die Möglichkeit, generalüberholte Secondhand-Ware mit Garantie zu erhalten ("refurbished").</p><p>Im Gegensatz zum Geschenk selbst hat die Verpackung nur eine sehr geringe Umweltrelevanz. Aber auch hier kann man ein Zeichen setzen: Verpacken Sie Geschenke in wiederverwendbaren und bereits im Haushalt vorhandenen Schachteln, Taschen, Beuteln, Tüchern oder mit schon mal benutztem Geschenkpapier. Beim Kauf von neuem Geschenkpapier achten Sie auf den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Blauen Engel</a>. Wenn Sie die Geschenke vorsichtig auspacken, können Sie dieses wiederverwenden. Kaputtes Geschenkpapier wird im Altpapier (Blaue Tonne) entsorgt.&nbsp;</p><p><strong>Leckere Festtagsgerichte ohne Fleisch: </strong>Traditionelle Weihnachtsessen sind oft sehr fleisch- oder fischlastig. Probieren Sie doch mal (neue) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/klima-umweltfreundliche-ernaehrung">vegetarische oder vegane Leckereien</a> an den Feiertagen aus. Denn eine Weihnachtsgans hat zum Beispiel einen größeren CO2-Fußabdruck als ein Weihnachtsbaum. Gesund ist eine pflanzenbasierte Ernährung ebenfalls.&nbsp;Achten Sie beim Einkauf möglichst auf das&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Bio-Siegel</a>&nbsp;und planen Sie den Essensbedarf vor dem Einkauf, damit es nach dem Festessen <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/portionsplaner">keine Reste</a> gibt bzw. vorhandene&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Essensreste</a>&nbsp;noch vor dem Verderben aufgegessen werden können.</p><p><strong>Umweltfreundlich reisen: </strong>Weihnachtszeit ist auch Reisezeit. Nutzen Sie möglichst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/bus-bahn-fahren">Bus und Bahn</a> auf der Fahrt zu Verwandten und Freunden oder bilden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrgemeinschaften">Fahrgemeinschaften</a>. Geschenke lassen sich gegebenenfalls auch vorab per Post verschicken, so dass das Reisegepäck handlich bleibt.</p><p><strong>Weihnachtsbäume aus der Nähe:</strong> Der ökologische Fußabdruck von Weihnachtsbäumen ist relativ gering und hängt stark vom Einzelfall ab. Dies gilt auch für den Vergleich der Umweltbelastung von natürlichen gegenüber künstlichen Weihnachtsbäumen. Als Daumenregeln für natürliche Bäume können gelten: möglichst in der Nähe gewachsen, ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ angebaut und an einer fußläufigen Verkaufsstelle eingekauft. Bei künstlichen Bäumen gilt: möglichst viele Jahre nutzen. Auf was Sie sonst noch beim Kauf eines Weihnachtsbaumes achten können, haben wir Ihnen im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum">Weihnachtsbäume</a> zusammengestellt.</p><p><strong>Beleuchtung mit LED, effizient und bedarfsgerecht:</strong> Lange Lichterketten oder Lichtfiguren mit Glühlämpchen können Stromfresser sein. Das belastet nicht nur die Haushaltskasse, sondern auch die Umwelt. Verwenden Sie deshalb Lichterketten mit LED-Lämpchen. Diese verbrauchen weniger Strom und halten länger. Noch mehr Energie können Sie sparen, wenn Sie die Weihnachtsbeleuchtung bedarfsgerecht an- und ausmachen. Schalten Sie diese bei Abwesenheit, (hellem) Tageslicht oder nachts aus, insbesondere dann, wenn die Beleuchtung auch den Schlafbereich anderer Menschen erhellt. Eine Zeitschaltuhr erlaubt ein bequemes An- und Abschalten. Verwenden Sie auf alle Fälle netzbetriebene Weihnachtsbeleuchtung mit Stromkabel, da die Herstellung und Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> die Umwelt belasten. Nicht zuletzt empfiehlt es sich auch beim Aufhängen von Weihnachtsbeleuchtung dem Motto "Weniger ist mehr" zu folgen.</p><p><strong>Weitere Tipps zur Weihnachtsdekoration:</strong></p><p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p>

Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung

Das Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Die Überwachung der Stoffströme erfolgt über das abfallrechtlich geregelte Nachweisverfahren. Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe des behördlichen EDV-Systems ASYS bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und Makler jeweils behördliche Nummern zu vergeben und mit den betrieblichen Stammdaten in ASYS zu verknüpfen. Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit der Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ulf Berger unter der Tel.: (030) 9025-2192 E-Mail: ulf.berger@senmvku.berlin.de . Ferner steht Ihnen folgend die Mitteilung 27 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Verfügung: Zu der am 01.04.2010 in Kraft getretenen elektronischen Nachweisführung (eANV) stehen Ihnen hier gesonderte Informationen zur Verfügung. Behördliche Nummernvergabe für Erzeuger, Entsorger, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Nummern werden durch die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH vergeben. Altfahrzeugentsorgung Batterieentsorgung Entsorgungsfachbetriebe Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bearbeitung erfolgt durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH . Abfalleinstufung und Bauabfallüberwachung Diese Thematik wird von unserem Abfallüberwachungsteam bearbeitet. Sie erreichen es unter der folgenden E-Mail Adresse: E-Mail: bauabfall@senmvku.berlin.de . Ferner liegen zum Thema Abfalleinstufung für Sie Merkblätter zum Download bereit. Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Zentrale Telefaxnummer für alle oben aufgeführten Arbeitsgebiete: (030) 9025-2979 Seit 01. April 2010 macht die Abfallnachweis-Verordnung die elektronische Nachweisführung zur Pflicht. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Das Verfahren ist seitdem elektronisch zu führen und Daten sind in vorgegebener Form zu übermitteln. Um den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren zu gewährleisten, haben die 16 Bundesländer die Zentrale Koordinierungsstelle ( ZKS-Abfall ) eingerichtet. Die ZKS-Abfall richtet bei sich Postfächer für die Beteiligten ein. Diese rufen von dort für sie bestimmte Datensätze ab. Die erforderlichen Formulare im Nachweisverfahren können mit einer eigenen (gekauften) Software am Firmen-PC erstellt, signiert und an die ZKS-Abfall versandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das vom Bundesumweltministerium vorgegebene Datenformat BMU-xml durch die genutzte Software verwandt wird. Private Dienstleistungsunternehmen, sog. Provider, bieten für den professionellen Entsorgungssektor Systemlösungen an, die über den Basisstandard im Länder-eANV hinausgehen und zudem individuell auf die Erfordernisse des Betriebes zugeschnitten werden können. Da die Papierform künftig nicht mehr zulässig ist, entfällt die handschriftliche Unterschrift. Abfallrechtliche Belege, Formulare und Dokumente sind nunmehr mit einer qualifizierten elektrischen Signatur zu versehen. Dafür ist eine Signaturkarte erforderlich, mit der eine rechtssichere elektronische Unterschrift geleistet reden kann. Weiterhin ist für den Einsatz der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, in der Regel mit Signatursoftware versehen, erforderlich. Sie sollten sich … über die Rechtslage informieren . entscheiden , wie die Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren gestaltet werden soll. In welchem Umfang wurde bisher am Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren teilgenommen? Es ist nicht zwingend erforderlich am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, wenn man als Erzeuger nur am Sammelnachweisverfahren beteiligt ist und bei der Entsorgung der Abfälle einen Übernahmeschein erhält. mit Entsorgern in Verbindung setzen , wenn Sie nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen haben, um ggf. von dort Unterstützung zu erhalten. Hardware beschaffen , um Signaturkarten und Kartenlesegeräte mit entsprechender Software einsetzen zu können. Signaturkarten sind ausschließlich personengebunden. Die Beantragung bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (z .B. D-Trust, Telekom u.a.) erfolgt im Post-Identverfahren.Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie auf den Seiten der Anbieter im Internet ausfüllen. bei der ZKS-Abfall mit Ihrem Betrieb registrieren bzw. anmelden . Sofern Sie nicht die Dienste eines Providers nutzen und Sie im Rahmen der Eigenerstellung oder des Länder-eANV am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen wollen, stellen Sie Ihren Registrierungsantrag über das Internet-Portal www.zks-abfall.de . Ihr Antrag geht hier elektronisch zur Prüfung ein und wird nach erfolgter Bearbeitung direkt der ZKS mit einem Registrierungsauftrag übermittelt. Nachdem Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie online die erforderlichen Eintragungen zum Entsorgungsnachweis oder Begleitschein erfassen und versenden. die Zentrale Koordinierungsstelle die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Bundesumweltministerium GADSYS – Gemeinsame Abfall DV-Systeme mit Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Alte Elektrogeräte richtig entsorgen

<p>Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt</p><p>So entsorgen Sie Ihren Elektroschrott richtig</p><p><ul><li>Entsorgen Sie Elektrogeräte nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.</li><li>Entsorgen Sie alte Elektrogeräte oder Geräteteile kostenlos auf dem Wertstoffhof oder im Handel, sowie – wenn es die Kommune anbietet – über die kommunale Abholung oder Altgeräte-Sammelcontainer im öffentlichen Raum.</li><li>Große Elektroaltgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank können Sie beim Neukauf eines gleichen Geräts kostenfrei zurückgeben – das gilt auch für (Online-)Käufe mit Lieferung.</li><li>Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus Geräten – soweit möglich – und entsorgen Sie diese getrennt vom Gerät über Batteriesammelboxen.</li><li>Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne <a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html">"E-Schrott einfach &amp; richtig entsorgen"</a>.</li></ul><p>Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung:</p><ul><li>Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte.</li><li>Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist.</li></ul></p><p>Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung:</p><p>Gewusst wie</p><p>Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte enthalten wertvolle und andere Rohstoffe. Durch die richtige Entsorgung können sie recycelt werden. Das trägt zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei und schont Umwelt und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠.</p><p><strong>Elektroaltgeräte nie in den Hausmüll:</strong> Das Gesetz bestimmt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt.</p><p><strong>Kommunale Sammelstellen: </strong>Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile,&nbsp;Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Einige Kommunen bieten auch eine anmeldungspflichtige Abholung an der Haustür an (ggf. kostenpflichtig). Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Kommune über das Internet, häufig auch über Abfallkalender oder über spezielle Stellen zur Abfallberatung. Sie können auch den <a href="https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/">Rückgabefinder für Altgeräte-Sammelstellen</a> verwenden.</p><p><strong>Rücknahmestellen im Handel:</strong>&nbsp;Der Handel ist verpflichtet Elektroaltgeräte anzunehmen. Dabei gilt:</p><p><em>Stationärer Handel</em> - <strong>Kleine Elektrogeräte</strong> mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei&nbsp;<u>kein</u> neues Gerät gekauft werden.</p><p>Zur Rücknahme verpflichtet sind</p><p><em>Stationärer Handel</em> - <strong>Größere Elektrogeräte</strong> mit mehr als 25 cm Kantenlänge (z.&nbsp;B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte, Drucker, Pedelec) können Sie&nbsp;<u>beim Neukauf&nbsp;eines Geräts der gleichen Geräteart</u> kostenfrei abgegeben werden. Oftmals nehmen die großen Elektrohändler aber auch aus Kulanz solche Geräte ohne Neukauf zurück – fragen Sie am besten nach.</p><p><strong>Online- und Versandhandel: </strong>Zur Rücknahme verpflichtet sind auch Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m2&nbsp;bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt – diese müssen <strong>kleine und größere Elektroaltgeräte</strong> ebenfalls zurücknehmen. Zum Beispiel kann ein kostenfreies Versandetikett bereitgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit der (kostenlosen) Abholung.</p><p><strong>Abholung bei Lieferung: </strong>Wenn Sie sich ein neues Elektrogerät nach dem Kauf im Geschäft oder dem Onlinekauf nach Hause liefern lassen, haben Sie insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit Ihr Altgerät bei Lieferung des neuen Geräts einfach mitnehmen lassen bzw. dieses zeitnah abholen zu lassen. Der Händler muss Sie grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll. Für "Wärmeüberträger" (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (mit einer Oberfläche von größer 100 cm² z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 cm ("Großgeräte") müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten, diese kann zeitgleich oder zeitnah erfolgen.</p><p><strong>Achtung!</strong>&nbsp;An Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland.</p><p><strong>Entfernen Sie Akkus, Batterien und Leuchtmittel:</strong> Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">etwaige Brandrisiken</a> oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus</a>.</p><p>Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt, z.B. in Batterie-Sammelboxen, entsorgt werden.</p><p><strong>Löschen Sie persönliche Daten:</strong> Auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten, usw. werden personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollten vor der Entsorgung gelöscht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).</p><p><strong>Von elektrischen Fernsehsesseln und blinkenden Schuhen – "untypische", "unsichtbare" oder "versteckte" Elektrogeräte: </strong>Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Neben den altbekannten Elektrogeräten wie Waschmaschine, Smartphone und Toaster zählen auch viele Produkte zu Elektrogeräten, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte, die mit fest in das Produkt integrierten elektrischen (Zusatz-)Funktionen (z.B. Leucht-, Sound oder Ladefunktionen, Bluetooth) ausgestattet sind. Darunter fallen zum Beispiel Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, elektronisch höhenverstellbare Tische, (blinkende) LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, Bücher mit Geräuscheffekten, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule. Auch diese Geräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen wie oben beschrieben entsorgt werden. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.</p><p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p><p><strong>Für alle&nbsp;</strong>– egal&nbsp;ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – <strong>die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten</strong>, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p><ul><li><a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html">Plan E "E-Schrott einfach &amp; richtig entsorgen"</a></li><li><a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a></li></ul></p><p><strong>Für alle&nbsp;</strong>– egal&nbsp;ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – <strong>die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten</strong>, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden?</strong></p><p>In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das ⁠Klima⁠. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende ⁠FCKW⁠-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">Lithium-Batterien</a>. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade.</p><p><strong>Was passiert mit den Altgeräten?</strong></p><p>Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland über 350 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z.&nbsp;B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet.</p><p>Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen.</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind:</p><p>In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen.&nbsp;</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.006.370 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 926.719 Tonnen). Das entspricht 11,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 79.651 Tonnen) kamen von anderen Nutzern wie Unternehmen oder Behörden. Mit dem Jahr 2019 erhöhte sich die Mindestsammelquote von vormals 45 auf 65 Prozent. Diese neue Sammelquote wurde mit 38,6 Prozent deutlich verfehlt.</p><p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p>

Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität, Teilprojekt: Entsorgung und Recycling von Batterien

Service

Bild: Inga Bresser - Fotolia.com Privathaushalte Informationen zum Siedlungsabfall, zur Straßenreinigung, zur Entsorgung von Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Gewerbetreibende Informationen zu Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung, zur Bauabfall- und Klärschlammentsorgung sowie zur gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten. Weitere Informationen Bild: ZUS AGG Entsorgungsbetriebe Informationen zu zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im Land Berlin. Weitere Informationen

Kampagne zur Entsorgung von alten Batterien und Akkus gestartet

<p>Nur etwa 48 Prozent der in Haushalten anfallenden Geräte-Altbatterien werden ordnungsgemäß zurückgegeben. Unsachgemäß – etwa im Restmüll – entsorgte Batterien und Akkus gehen mit großen Rohstoffverlusten einher und erhöhen Brandgefahren. Am internationalen Tag der Batterie, 18. Februar, startete eine bundesweite Aufklärungskampagne der Batterie-Rücknahmesysteme.</p><p>Schätzungsweise werden durchschnittlich bis zu 5 Geräte-Batterien pro Person jährlich falsch im Restmüll und Verpackungsmüll entsorgt. Viele Alt-Batterien schlummern auch noch in Schubladen oder Schränken oder alten nicht mehr benötigten Elektrogeräten.</p><p>Alte nicht wiederaufladbare Batterien und alte wiederaufladbare Akkus (Sammelbegriff: Alt-Batterien) stecken voller wertvoller Rohstoffe, wie zum Beispiel Zink, Nickel, Aluminium, Eisen/Stahl und Mangan. Weitere mögliche Batterie-Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt sind in der EU sogar kritisch, das heißt für sie besteht ein Versorgungsrisiko bzw. eine Versorgungsabhängigkeit von außereuropäischen Ländern. Daneben können (besonders) alte Batterien auch noch umweltgefährliche Schwermetalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium enthalten. Die aktuell marktbeherrschenden lithiumhaltigen Batterien und Akkus, die mittlerweile in den meisten Elektrogeräten stecken, können bei falschem Umgang und insbesondere falscher Entsorgung im Restmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne, gelber Sack) oder anderen falschen Abfallströmen, trotz verbauter Sicherheitsmechanismen, Brände auslösen. Mittlerweile werden wöchentlich Brände, die vermutlich durch falsch entsorgte lithiumhaltige Batterien oder batteriehaltige Altgeräte ausgelöst wurden, gemeldet – durch gesundheits- und umweltgefährliche Batterieinhaltsstoffe entstehen so unnötige Gesundheits- und Umweltgefahren.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es umso wichtiger, alte Batterien und Akkus der ordnungsgemäßen Sammlung und Rücknahme zuzuführen, damit diese umweltverträglich entsorgt und hochwertig recycelt werden können, um Sekundärrohstoffe für neue Produkte zurückzugewinnen.</p><p>Deshalb sollten Alt-Batterien einfach zurückgegeben werden – kostenlos im Handel oder weiteren Sammelstellen – „Es gibt ein zurück. Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!“</p><p>Die <strong>Informationskampagne „</strong><a href="https://www.batterie-zurueck.de/"><strong>Batterie-zurück</strong></a><strong>“</strong> vermittelt Verbraucher*innen einheitliche und wiedererkennbare Informationen über Rückgabemöglichkeiten für im Haushalt vorkommende Batterien und Akkus – so zum Beispiel das einheitliche Sammelstellenlogo. Sie sensibilisiert zugleich und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu mehr Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, Erhöhung der Rückgabequoten und auch zur Brandvermeidung.</p><p>Die Kampagne hilft den Verbraucher*innen, fehlende Kenntnisse darüber, was sie mit alten Batterien und Akkus machen sollen, aufzufrischen.</p><p>Die Kampagne „Batterie-zurück“ wird bundesweit mit umfangreicher Online- und Social-Media-Präsenz unter anderem via Instagram und LinkedIn gestreut. Daneben werden Informationen und Drucksachen, wie Poster und Regal- und Deckenaufhänger für den Handel und weitere Sammelstellen, zur Verfügung gestellt.</p><p><p>Absender der Kampagne „Batterie-zurück“ sind die aktuell registrierten und genehmigten Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien, die im Auftrag der Hersteller und unter deren Finanzierung für die Entsorgung von Gerät-Altbatterien zuständig sind: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH, ÖcoRecell | IFA-Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH, REBAT | RLG Systems AG sowie Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 18 Absätze 3 und 4 des Batteriegesetzes (BattG) nach, die Öffentlichkeit umfassend und gemeinsam zu informieren.</p><p>Weitere Informationen unter <a href="http://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a></p></p><p>Absender der Kampagne „Batterie-zurück“ sind die aktuell registrierten und genehmigten Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien, die im Auftrag der Hersteller und unter deren Finanzierung für die Entsorgung von Gerät-Altbatterien zuständig sind: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH, ÖcoRecell | IFA-Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH, REBAT | RLG Systems AG sowie Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 18 Absätze 3 und 4 des Batteriegesetzes (BattG) nach, die Öffentlichkeit umfassend und gemeinsam zu informieren.</p><p>Weitere Informationen unter <a href="http://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a></p><p>Um die Sammelstellen leicht zu finden, wurde ein einheitliches Sammelstellenlogo geschaffen. Wo immer Sie das Logo „Batterie Rücknahme“ sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man Geräte-Altbatterien zurückgeben kann.</p>

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