Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Das Europäische Parlament teilte am 14. Dezember 2015 mit, dass der Umweltausschuss die Vorlage des Technischen Ausschusses für Motorfahrzeuge zu EU-weiten Abgastests von Dieselautos mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Die Abgeordneten begründeten die Ablehnung damit, dass die Vorlage bestehenden Emissions-Grenzen widerspreche und somit gegen geltende EU-Gesetze verstoße.
Der Naturschutzbund Deutschland und der Landesbund für Vogelschutz haben den Stieglitz (Carduelis carduelis) zum Vogel des Jahres 2016 gewählt. Der auch Distelfink genannte Stieglitz steht für vielfältige und farbenfrohe Landschaften. Denn er ernährt sich vor allem von den Samen zahlreicher verschiedener Blütenpflanzen, Gräser und Bäume. Der Bestand des Stieglitzes hat in Deutschland laut den Daten des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten von 1990 bis 2013 um 48 Prozent abgenommen. Offizielle Schätzungen gehen derzeit von 305.000 bis 520.000 Brutpaaren in Deutschland aus. Stieglitze leben sowohl auf dem Land als auch in Siedlungen, solange es einen geeigneten Brutplatz und genug Nahrung gibt. Diese findet er an Acker- und Wegrainen, auf Brachen oder in Parks und Gärten. Knapp 60 Prozent des bundesweiten Bestandes leben im Siedlungsraum, die restlichen 40 Prozent in der Agrarlandschaft.
Die Ess-Kastanie ist Baum des Jahres 2018. Bei der Ausrufung am 26. Oktober im Berliner Zoo durch die Baum des Jahres Stiftung, pflanzte Dr. Silvius Wodarz gemeinsam mit der frischgebackenen Deutschen Baumkönigin 2018 Anne Köhler den Jahresbaum. Schirmherr Minister Peter Hauk (MdL) freut sich auf ein wegweisendes Jahr für die Ess-Kastanie. Das Kuratorium Baum des Jahres schlug den Jahresbaum vor. Die Ess-Kastanie ist in Deutschland nicht heimisch, gedeiht jedoch auf warmen Standorten. Häufig findet man sie als Park- und Gartengewächs. Obwohl der Name es zunächst nahelegt, haben Ess- und Rosskastanie wenig gemein: Während die Ess-Kastanie eng mit Buchen und Eichen verwandt ist, gehört die Rosskastanie zu den Seifenbaumgewächsen. Die fälschlich vermutete Verwandtschaft begründet sich wohl darin, dass beide Arten im Herbst zunächst von stacheligen Kugeln umhüllte, mahagonibraune Früchte hervorbringen. Die Ess-Kastanie ist seit 1989 der dreißigste Jahresbaum.
Am 23. Juni 2016 wilderte Dänemark fünf junge Elche in einem Naturpark in Jütland aus. Drei Kühe und zwei Bullen wurden im Naturschutzgebiet Lille Vildmose auf rund 21 Quadratkilometern frei gelassen. Die Elche sollen dabei helfen, die natürliche Hochmoorlandschaft durch das Abgrasen von Büschen und Bäumen wieder herzustellen. Die fünf Kälber stammen aus einem südschwedischen Elchpark und leben seit November 2015 in Dänenmark in einem kleineren eingezäunten Gebiet. Der Aage V. Jensen Naturfond, dem ein großer Teil des Naturparks gehört, und die Gemeinde Aalborg in Zusammenarbeit mit dänischen Universitäten begleiten das Naturaufbauprojekt. Wenn die Ansiedlung erfolgt verläuft, sollen weitere Elche ausgewildert werden.
- ND - Findling - ND - Baum ... im Landkreis Leer
Dieser Datensatz umfasst die Bäume des Baumkatasters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Informationen zu Gattung, Art, Status als Alleebaum, Höhe in der Einheit Meter, Stammdurchmesser in der Einheit Zentimeter, Stammumfang in der Einheit Zentimeter, Kronendurchmesser in der Einheit Meter und Baumpatenschaft. Die Ressourcen werden in der Regel in folgendem Zeitabstand aktualisiert: 30 Tage.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
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