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Bauabfälle

<p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p><p>Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen</p><p>Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei:</p><p>Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/kreislaufwirtschaftsgesetz">Kreislaufwirtschaftsgesetzes</a>, der europäischen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0098&amp;qid=1651054748037">Abfallrahmenrichtlinie </a>oder des <a href="https://www.bmuv.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-iii-2020-bis-2023">Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)</a> erreicht werden.</p><p>Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2024 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2022 <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-14.pdf">(14. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft)</a>.</p><p>Mineralische Bauabfälle</p><p>Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2022 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 207,9 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022“).</p><p>Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch</p><p>Im Jahr 2022 fielen 294,4,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an.</p><p>Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle</p><p>Im Jahr 2022 fielen etwa 0,640 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,38 Mio. t wurden 59,5 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,26 Mio. t (40,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen.</p><p>Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2020 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 12,9 Mio. t wurden 0,1 Mio. t (0,8 %) deponiert, 0,3 Mio.&nbsp;t (2,3 %) recycelt und 12,5 Mio.&nbsp;t (96,9 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2022“).</p><p>Recycling Baustoffe</p><p>Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt.</p><p>Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 14,5 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 35,8 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 18,4 Mio. t im Erdbau und 6,6 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,3 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2022 insgesamt 564,1 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-von-ressourcenschonungspotenzialen-bei">Umweltbundesamt </a>im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand.</p><p>Baustoffrecycling wird gefördert</p><p>Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau">Kreislaufwirtschaft auf dem Bau</a> wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Buendnis/Buendnis_Kreislaufwirtschaft.pdf">hier</a>.</p>

Digital GreenTech 2 - KIMBA: KI-basierte Prozesssteuerung und automatisiertes Qualitätsmanagement im Recycling von Bau- und Abbruchabfällen durch sensorbasiertes Inline-Monitoring von Korngrößenverteilungen

RoHstoffretter und REcycLer DEr ZukuNft

Zielsetzung: Das Institut für Aufbereitung, Recycling und Kreislaufwirtschaft der TU Clausthal hat sich mit dem Projekt zum Ziel gesetzt, ein Schülerlabor mit dem Themenschwerpunkt Gips (reuse, repair, refit, recycling) zu errichten. Der zukünftige Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland führt zu einem Wegfall des Angebotes an Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen (REA-Gips). Um folgend den Bedarf decken zu können, muss 70 bis 100 % mehr Naturgips und Anhydritstein gefördert oder Recycling-Gips (RC-Gips) gewonnen werden als bisher. Aktuell liegt der Anteil von in Frage kommenden Bauabfällen, der dem stofflichen Gipsrecycling zugeführt werden kann bei lediglich 5 %, was den künftigen Wegfall der Mengen an REA-Gips nicht allein decken kann. Ausgehend von der Recyclingregion Harz kann und wird sich eine Circular Region mit Schwerpunkt im Segment moderner Recyclingtechnik, vernetzter, unternehmensübergreifender Recyclingstrukturen sowie digital gestützter Kreislaufwirtschaftssysteme entwickeln, hinführend zu einer nachhaltigen zirkulären Produktion und ressourceneffizienter Nutzung von Produkten, Anlagen und Infrastrukturen. Die Basis bildet eine Vielzahl komplementär agierender und seit Langem kooperierender Hochschulen, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, Unternehmen, öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Gruppen der Zivilgesellschaft. An der TU Clausthal sollen über einen ergänzenden außerschulischen Lernstandort unter dem Thema Circular Economy bisher gewonnene Erfahrungen und Wissen bezüglich der gesamtgesellschaftlichen Nachhaltigkeit in die Bevölkerung getragen und somit eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Fazit: Die angestrebten Ziele zu Ablaufplanung und Durchführung des Projektes konnten erfüllt werden. Eine passende Schutzausrüstung für die SchülerInnenkann innerhalb des geplanten Kostenrahmens zur Verfügung gestellt werden. Über die gesamte Durchführungsphase des Projektes werden Verlaufsberichte und Evaluationen durchgeführt, sodass eine ständige und unverzügliche Optimierung und Anpassung möglich ist.

Abfallwirtschaft

Als oberste Landesabfallbehörde hat die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg zu gewährleisten. Sie erarbeitet die Abfallwirtschaftspläne für Hamburg und ist für die kommunale wie die private Abfallwirtschaft in Hamburg ministeriell zuständig. Ihr obliegt die fachliche Steuerung der Stadtreinigung Hamburg mit den Aufgabenfeldern kommunale Abfallentsorgung, Wegereinigung und Winterdienst sowie öffentliche Toiletten. Außerdem nimmt sie zentrale Vollzugsaufgaben u.a. in den Bereichen nationale und internationale Nachweisverfahren, Schiffsentsorgung sowie Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen wahr. Die Abteilung Abfallwirtschaft repräsentiert die Freie und Hansestadt Hamburg in der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und in anderen Gremien und Arbeitskreisen. Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in allen Fragen, die mit der Abfallwirtschaft zusammenhängen.

Bauabfall

Als Bauabfall werden Abfälle bezeichnet, die bei Baumaßnahmen wie Sanierung, Abriss, Neu- und Umbau von Wohn- und Nichtwohnungsbauten, Straßen, Brücken, Bahntrassen, Wasserstraßen, Ver- und Entsorgungsleitungen etc. anfallen. Hinweis: Bilanzdaten sowie weitere Informationen zu gefährlichen Bauabfällen sind unter Gefährliche Abfälle – Sonderabfall enthalten. Video: Nachhaltigkeit in der Berliner Bauwirtschaft Ersatzbaustoffverordnung Wichtige Anpassungen / Hinweise zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV im Land Berlin Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV Gleichwertigkeitsregelung für Betreiber von RC-Anlagen für mineralische Abfälle Einstufung von Bauabfällen durch die Behörde Merkblätter zur Entsorgung zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Im Bestreben eines bundeseinheitlichen Vollzugs erfolgt die Umsetzung in Berlin in Anlehnung an den durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft veröffentlichten Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ). Am 26.05.2023 wurde durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall die erste Version eines Fragen- und Antwortenkatalogs (FAQ) zur Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht. Die Aktualisierung mit weiterführenden Fragen und Antworten ist als Version 2 unter folgendem Download abrufbar: Geänderte Einstufungspraxis bzgl. Fußnote 3 Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV für BM-0 und BG-0 Im Land Berlin erfolgte bisher die Einstufung von Bodenmaterial BM-0 bzw. Baggergut BG-0 unter Berücksichtigung der Fußnote 3 angelehnt an die LAGA FAQ Version 2 Stand: 13.07.2023 (siehe S. 63 Rd.-Nr. 2). Im Rahmen der weiteren Diskussion auf Länderebene zur Erarbeitung der LAGA FAQ Version 3 wird hinsichtlich der Auslegung der Fußnote 3 aus Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV die Einschränkung zur Höhe des betreffenden Eluatwerts auf max. BM-F0* bzw. BG-F0* in der Version 3 gestrichen. Ab sofort gelten bei der Einstufung von Bodenmaterial und Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) in eine Materialklasse nach ErsatzbaustoffV die Eluatwerte der Anlage 1 Tabelle 3 (ErsatzbaustoffV) nur dann, wenn die korrespondierenden Feststoffwerte für BM-0 bzw. BG-0 überschritten sind. Sofern für einen Parameter kein korrespondierender Feststoffwert vorliegt (Beispiel Sulfat) ist der betreffende Eluatwert zur Bewertung heranzuziehen. Schwellenwertüberschreitungen gemäß Vollzugshinweise (s. unten) führen weiterhin zur Einstufung als gefährlicher Abfall (Ausnahmen bestehen zu Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit). Im Land Berlin wird die entsprechende Anpassung zu Fußnote 3 im Gleichklang mit Brandenburg umgesetzt, da die Veröffentlichung der derzeit erarbeiteten FAQ Version 3 erst im 1. Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Information zum Umgang mit Abweichungen bei Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit (eLF) Im Regelungsbereich der ErsatzbaustoffV handelt es sich bei den Parametern pH-Wert und eLF um „Stoffspezifische Orientierungswerte“ (vgl. Anlage 1 Tab. 1 Fußnote 1+2 bzw. Tab. 3 Fußnote 4) und nicht um Grenzwerte, so dass diese Parameter bei der Festlegung einer Materialklasse auch bei Bodenmaterial bzw. Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) keine Berücksichtigung finden. Daraus erfolgt keine Umstufung der Materialklasse gemäß ErsatzbaustoffV. Da im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutzverordnung niedrige pH-Werte je nach Standortbedingungen zu berücksichtigen sind (vgl. Anlage 1 Tabelle 1 Fußnote 3 bis 6 BBodSchV), ist in diesen Fällen im Vorfeld eines beabsichtigten Einbaus eine Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde/Wasserbehörde notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Anzeigepflicht gemäß § 6 Absatz 8 BBodSchV für das Auf- und Einbringen von Materialien nach § 7 oder § 8 BBodSchV hingewiesen. Dazu ist im Land Berlin das Formblatt „Vollzugshilfe Musterformular BBodSchV § 6 Abs. 7 und 8“ zur Anwendung empfohlen. Gemäß § 22 ErsatzbaustoffV gelten ab dem 01.08.2023 unter bestimmten Bedingungen Anzeigepflichten für den Einbau der folgenden Ersatzbaustoffe: Sofern das Gesamtvolumen des Einbaus mehr als 250 m³ beträgt, gilt die Anzeigepflicht für Ersatzbaustoffe, für die gemäß § 20 Absatz 1 ErsatzbaustoffV Mindesteinbaumengen vorgegeben sind sowie für Baggergut, Bodenmaterial und Recycling-Baustoffe der Klasse 3 (BG-F3, BM-F3 und RC-3) Unabhängig vom Einbauvolumen gilt die Anzeigepflicht für die Verwendungen von mineralischen Ersatzbaustoffen in festgesetzten Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten (mit Ausnahme der Materialklassen BM-0, BG-0, SKG und GS-0). Bis zur Verfügbarkeit eines neuen bundesweiten, digitalen Ersatzbaustoffkatasters ist der vorgesehene Einbau der Abfallbehörde als katasterführende Behörde vier Wochen vor Beginn des Einbaus elektronisch mittels Voranzeige anzuzeigen. Die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen mittels Abschlussanzeige mitzuteilen. Um eine einheitliche Datenstruktur zu gewährleisten, können Verwender für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV die hier bereitgestellten Formulare im Excel-Format verwenden. Das ausgefüllte Formular ist anschließend der katasterführenden Behörde schriftlich oder digital zu übermitteln. Die Formulare wurden vom Land NRW bereitgestellt. Im Rahmen eines Pilotlaufs bietet die Abfallbehörde als digitale Lösung die Nutzung über den Provider ZEDAL an. ZEDAL-Teilnehmende können die Anzeigen – alternativ zur Verwendung der Excel-Formate – innerhalb der ZEDAL-internen Kommunikation direkt an die katasterführende Behörde übermitteln. ZEDAL-Behördenadresse: 007357@21 Zur Einreichung von Unterlagen ist das allgemeine E-Mail-Postfach der Abfallbehörde Abt. I B 2 bauabfall@senmvku.berlin.de zu nutzen. Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft. Mit der Verordnung werden die Bewertungsansätze für eine schadlose Verwertung mineralischer Abfälle in Technischen Bauwerken neu geregelt, womit die bisherigen Technischen Regeln der LAGA abgelöst werden. Die ErsatzbaustoffV trifft hinsichtlich der Gefährlichkeit von Abfällen keine Regelungen. Die zwischen den obersten Abfallwirtschaftsbehörden der Länder Brandenburg und Berlin abgestimmten Vollzugshinweise setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um, welche auch nach Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV weiterhin maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ wurden zum 1. Januar 2023 neu gefasst ( siehe unten ). In Anlage V wurde eine Tabelle zum verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang für die mineralischen Bauabfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter ergänzt. Seit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV am 01.08.2023 besteht für Betreiber von Recycling-Anlagen für mineralische Abfälle durch die erfolgte Ablösung der Technischen Regeln der LAGA in vielen Fällen durch nicht vergleichbare Elutions-Verfahren eine Diskrepanz zwischen im Genehmigungsbescheid für Inputmaterial festgelegten LAGA-Werten (10:1 Eluat) zu den nach Anlage V Tab. 1 der Vollzugshinweise bei der Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen (2:1 Eluat). Die zuständige Immissionsschutzbehörde Abt. I C strebt gegebenenfalls erforderliche Anpassungen von Genehmigungsbescheiden an die neuen Anforderungen im Einvernehmen mit dem Anlagenbetreiber an. Um kostenintensive Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, sollte der Anlagenbetreiber bis zur erfolgten Umstellung auf die nachfolgende Gleichwertigkeitstabelle zurückgreifen. Diese ermöglicht einen Abgleich der vor einer beabsichtigten Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen mit den gemäß Anlagengenehmigung bestehenden Anforderungen. Mit der Darstellung der Gleichwertigkeit gemäß nachfolgender Tabelle werden die entsprechenden Materialklassen jeweils einer Zeile als gleichwertig angesehen. Auf die Vorlage zusätzlicher LAGA-Untersuchungen sollte weitestgehend verzichtet werden. Zur Erfüllung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSW als „nicht wassergefährdend“ (nwg) sollte – in Ermangelung einer an die ErsatzbaustoffV angepassten AwSV – die nachfolgende „Vollzugshilfe zur Umsetzung von § 10 Abs. 1 AwSW in Bezug auf die ErsatzbaustoffV“ der Wasserbehörde Anwendung finden. Bei Vorlage von Deklarationsuntersuchungen gemäß der im Land Berlin geltenden Vollzugshinweise kann so bei Einhaltung der auf S. 2/3 der Vollzugshilfe formulierten Anforderungen für Recycling-Baustoffe der Nachweis „nicht wassergefährdend“ (ehemals Z 1.1. nach LAGA) erbracht werden. Die Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung stellen für den in Berlin dominierenden Bauabfallbereich eine zentrale Anforderung dar. In der Gewerbeabfallverordnung sind entsprechende Regelungen der Abfalltrennung rechtsverbindlich festgelegt; die abfallbehördlichen Verfahren wurden daran angepasst. Zu den aktuellen Anforderungen geben wir nachfolgend einen Überblick. Veränderungen gegenüber früheren Berliner Regelungen werden damit transparent dargestellt. Verbindlich gültig sind jeweils die in den Merkblättern dargestellten Verfahrensweisen. Die verbindlichen Abfalleinstufungen erfolgen durch die Abfallwirtschaftsbehörde nur in zu begründenden Einzelfällen bzw. auf vorherige Anforderung der Behörde. Außerdem kann die Abfallwirtschaftsbehörde bei speziellen Abfallfragen bzw. in Streitfällen für eine abfallbehördliche Einstufung oder zur sonstigen Klärung hinzugezogen werden. Gemäß Merkblatt 1 sind Bauherren verpflichtet bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme ein unabhängiges, fachkundiges Ingenieurbüro einzubinden , welches den Bauherrn/ Abfallerzeuger bei seinen Aufgaben gemäß KrWG, insbesondere bei der Untersuchung und Bewertung der anfallenden Abfälle unterstützt. Aktuelle Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Rasterfelduntersuchungen sind dem überarbeiteten Merkblatt 7 zu entnehmen. Eine wesentliche Änderung der Verfahrensweise gegenüber früheren Regelungen ist, dass Abfalleinstufungen nun durch das mit der Planung der Rasterfeldbeprobung zu beauftragende, fachkundige Ingenieurbüro erfolgen und der Abfallbehörde relevante, damit verbundene, Unterlagen zur Kenntnis vorzulegen sind. Abfalltechnische Untersuchungen sind dabei unter Einhaltung der Anforderungen des im Land Berlin geltenden Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin sowie der Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Die Probenahmen haben durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen . Der Abfallwirtschaftsbehörde ist vier Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme unaufgefordert das Anzeigeformular (siehe Merkblatt 4 ) ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet einzureichen. Anfragen und Anträge sind über das allgemeine Postfach bauabfall@senmvku.berlin.de einzureichen. Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin bereitgestellt:

Abfallaufkommen: Deutschland, Jahre, Art der Abfallentsorgung, Abfallarten

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach WZ ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Statistischer Bericht für die Abfallbilanz (www.destatis.de) - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Abfallverwertungsquote, Abfallrecyclingquote: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach WZ ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Statistischer Bericht für die Abfallbilanz (www.destatis.de) - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Abfallverwertungsquote, Abfallrecyclingquote: Deutschland,Jahre, Abfallarten, Gefährlichkeit der Abfälle

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach WZ ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Statistischer Bericht für die Abfallbilanz (www.destatis.de) - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Abfallaufkommen: Deutschland, Jahre, Art der Abfallentsorgung, Abfallarten, Gefährlichkeit der Abfälle

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach WZ ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Statistischer Bericht für die Abfallbilanz (www.destatis.de) - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Ressortforschungsplan 2024, Ausschleusung von Schadstoffen aus Stoffkreisläufen mittels thermischer Verfahren

Die thermische Abfallbehandlung erfüllt im Rahmen der Circular Economy gleich mehrere Aufgaben: - Gewährleistung der Entsorgungssicherheit als Beitrag zur Daseinsvorsorge unter Ausnutzung vorhandener Potenziale zur Energiebereitstellung und Wertstoffgewinnung - Zerstörung und Ausschleusung von Schadstoffen aus dem Stoffkreislauf und das Bindeglied zwischen Stoffumwandlung und Energie. Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) erfüllen bereits heute höchste Umweltstandards, u.a. zur Emissionsminderung. Die absehbaren Entwicklungen zielen auf eine weitere Absenkung der Emissionswerte, optimierte Energieausnutzung, Recycling von Endprodukten aus der thermischen Behandlung. Die thermische Abfallbehandlung in ihrer Funktion als Schadstoffsenke ist essentielle Voraussetzung für das hochwertige Recycling bestimmter Abfallfraktionen und konzentriert sich dabei vor allem auf organische Schadstoffe, die dem Stoffkreislauf entzogen werden müssen. Dabei liegt besonderes Interesse auf den POPs (z.B. bromierte Dioxine) aufgrund deren besonderer Produkteigenschaften wie hohe Stabilität aber die gleichzeitig damit verbundene schwere Abbaubarkeit sowie einigen fluorierten Verbindungen (PFAS). Um die die Funktion der Schadstoffentfrachtung von Stoffströmen sicher erfüllen zu können, sind Kenntnisse über die thermische Zersetzung dieser Stoffgruppen notwendig, die über das geplante Vorhaben generiert werden sollen. Hierzu sind entsprechende Kenntnisse über das Ausgangsmaterial (Abfallanalyse Bauabfälle, Sortierreste Verpackungssortierung (DSD), Gewerbeabfälle) durch die Auswahl geeigneter Leitsubstanzen oder Summenparameter in Verbindung mit der Auswahl geeigneter Messmethoden zu erarbeiten. Weiterhin sind Emissionsmessungen an großtechnischen Anlagen durchzuführen, wobei die Emissionsmessungen aufgrund von Abfallanalysen und den dabei als sinnvoll erkannten Leitparametern erfolgen sollen.

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