Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - umfasst der Begriff der Abfallentsorgung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung. Unter Abfallentsorgungsanlagen verstehen sich Anlagen, die diesem Zweck dienen.
Zu den Abfallentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern gehören:
- Deponien
- Mechanische Abfallbehandlungsanlagen
- Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen
- Thermische Abfallbehandlungsanlagen
- Chemisch-physikalisch-biologische Behandlungsanlagen
- Kompostierungs- und Abfallvergärungsanlagen
- Recycling- und Sortieranlagen
- Bauabfallaufbereitungs- und -sortieranlagen
- Altautoverwertungsanlagen