Richtiges Lüften in Bildungseinrichtungen, allen voran in Schulen, ist bis heute ein Problem. Man schafft es angesichts der oft vorhandenen hohen Schülerzahlen, der räumlichen Gegebenheiten sowie der Länge der Unterrichtseinheiten kaum noch, durch konsequentes Lüften in den Pausen für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen, der auch in der darauffolgenden Unterrichtsstunde eine gute Raumluftqualität gewährleistet. Der Kohlendioxidgehalt der Luft (jeder Mensch atmet Kohledioxid aus) stellt einen sehr guten Gradmesser für die "verbrauchte" Luft in Klassenzimmern und die Notwendigkeit des Lüftens dar. Es muss in vielen Schulgebäuden auch während des Unterrichtes gelüftet werden. Besser ist es, wenn von vorn herein eine Grundlüftung über eine mechanische Lüftungseinrichtung erfolgt und zusätzlich in den Pausen über die Fenster gelüftet wird. Diese so genannte "hybride Lüftung" ist künftig der hygienisch und technisch anzustrebende Standard bei Neubauten oder umfangreicher Sanierung von Unterrichtsgebäuden. Die folgenden Empfehlungen beschreiben, was zu tun ist. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Der Waschbär ( Procyon Lotor ) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Charakteristische Merkmale des Kleinbären sind seine etwas gedrungene und bucklige Gestalt, die Gesichtsmaske mit einer über der Augenregion verlaufenden braunschwarzen Binde und der grau schwarz quergeringelte Schwanz. Seine Fellfärbung kann sehr unterschiedliche Variationen von Grautönen aufweisen und ist häufig silbergrau untermischt. Die Kopf-Rumpf-Länge inklusive des Schwanzes beträgt 70 bis 85 cm, wovon 20 bis 25 cm auf den Schwanz entfallen. Damit lässt sich die Größe dieses Kleinbären zwischen Katze und Fuchs einordnen. Waschbären haben je nach Jahreszeit ein Gewicht zwischen 5 und 10 kg, wobei die Rüden meist schwerer als die Fähen sind. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, so dass Futterplätze immer wieder gefunden werden. Besonders ausgeprägt sind auch der Geruchs- und Hörsinn, was den dämmerungs- und nachtaktiven Tieren beim Beutefang hilft. Sie verfügen in den Vorderpfoten über einen hervorragenden Tastsinn, mit dem sie Fische, Frösche, Krebse u.ä. in flachen und trüben Gewässern ertasten können. Der Name Waschbär beruht auf der Beobachtung von gefangengehaltenen Tieren, die ihre Nahrung an einer Wasserstelle “waschen” und daher als besonders reinlich gelten. Dies kann als eine sog. Ersatzhandlung der Tiere gesehen werden, die ihre Nahrung nicht mehr in freier Natur im Wasser ertasten können und ihre Verhaltensmuster nur noch simulieren. In Nordamerika heißt der Waschbär Raccoon, entstanden aus einem Indianernamen, was so viel heißt wie “der mit den Händen kratzt”. Vorurteile gegen Fakten Ein Waschbär – was tun? Die Waschbär-Vor-Ort-Beratung Berlin Weitere Informationen Video: Die Parkfluencer*innen: ‘Waschechte Neubärliner’ Über den Waschbär kursieren viele Vorurteile. Schnell wird er als alleiniger Verursacher eines Problems vorverurteilt. Dass andere, „heimische“ Tierarten eventuell ebenso oder sogar zu einem größeren Teil daran beteiligt sein könnten, wird oft verdrängt. Wer einen Waschbären auf dem Dachboden hat, hat auch den Schaden. Denn Waschbären nutzen gerne die Dämmung, um sich einen gemütlichen Schlafplatz oder auch eine Wurfhöhle zu bauen. Zudem legen sie an einer anderen Ecke des Dachbodens üblicherweise ihre Latrine an. Schnell wird dann der Ruf nach einer Beseitigung des Tieres und am besten gleich nach einer Bestandsdezimierung bis hin zur Ausrottung dieser Tiere laut. Diesen Wünschen nachzukommen, ist aber in der Realität gar nicht so einfach. Die Fähigkeiten der Waschbären, eine Reduzierung ihres Bestandes auszugleichen, machen es sogar unmöglich. Wir sollten also anfangen zu akzeptieren, dass der Waschbär wie Fuchs und Marder ein in Deutschland wild lebendes Raubtier darstellt und uns um eine friedliche Koexistenz mit diesen durchaus auch spannend zu beobachtenden Tieren bemühen. Ein erster sinnvoller Schritt für ein entspanntes Nebeneinander wäre, den Tieren das Schlaraffenland Stadt ungemütlicher zu machen und somit dafür zu sorgen, dass sich der Bestand von selber reduziert. Waschbären polarisieren. Die einen halten sie für eine Plage, die man bekämpfen muss, die anderen schauen mit einem verklärten Blick, finden sie einfach nur niedlich und fangen an, sie zu füttern. Beides ist falsch! Was also ist die Lösung? Wir empfehlen die Durchführung von Schutzmaßnahmen am Haus und sonstigen Gebäuden sowie im Garten. Damit wird es Waschbären in der Stadt etwas ungemütlicher gemacht und die Anzahl an Waschbären kann sich wieder von selbst reduzieren. Mit diesen Informationen kommen wir der Umsetzung der Managementmaßnahme M7 (PDF, 206 kB) „Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art” zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten von besonderer Bedeutung nach. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke! Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver und gebietsfremder Arten Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz e.V.: Projekt Waschbär
Standpunkt von Dagmar Dehmer 15. August 2017: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagt BGE Unterstützung zu Nein, bevor die Suche richtig losgegangen ist, will Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) das Datum 2031 nicht aufgeben. Dieses Datum nennt das Standortauswahlgesetz StandAG als Termin für die Festlegung auf einen Standort für ein Atomendlager, in dem der hochradioaktive Abfall aus den Atomkraftwerken und womöglich auch der aus der Asse rückgeholte schwach- und mittelradioaktive Müll unterkommen sollen. Das sagte Barbara Hendricks bei ihrem Besuch in der künftigen Firmenzentrale der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) in Peine am Abend des 14. August. Aktuell ist der Verwaltungsbau am Rande der Stadt in Niedersachsen noch die Firmenzentrale der DBE, der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH. Hendricks informierte sich über den Stand der Verschmelzung der DBE, der Asse-GmbH und der BGE, die bereits im Frühjahr einen Teil der Mitarbeiter aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen hat. Sie bekräftigte ihre schon früher gegebene Zusage, dass die BGE in Peine auch noch wachsen werde. Denn der Suchprozess für das Endlager komme ja als neue Aufgabe dazu, betonte auch BGE-Geschäftsführerin Ursula Heinen-Esser. Peines Bürgermeister Klaus Saemann und Landrat Franz Einhaus sowie die Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil (SPD), Ingrid Pahlmann und Steffen Kanitz (beide CDU) waren vor allem froh darüber, dass Hendricks Peine als Standort erhalten und ausbauen will. „Wir haben in Peine noch Platz“, sagten Einhaus und Saemann. Einhaus hofft darauf, dass rund um die neue BGE auch noch mehr wissenschaftlicher Sachverstand gebraucht werde und womöglich auch neue Institute ihren Weg nach Peine finden. Barbara Hendricks brachte auch eine Stiftungsprofessur für Endlagerkunde ins Gespräch. Denn eines war allen klar: Endlagerung und der Rückbau von Atomkraftwerken „sind eine Zukunftsaufgabe“, sagte Kanitz. Dem schlossen sich alle an. Die drei Geschäftsführer der BGE, Ursula Heinen-Esser, Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, und der DBE-Geschäftsführer Dr. Thomas Lautsch, der künftig ebenfalls in die BGE-Geschäftsführung einrücken wird, stellten die Projekte der künftigen BGE vor. Ewold Seeba lobte, dass er im Verschmelzungsprozess, der bis zum Jahresende abgeschlossen sein soll, „viele offene Türen und eine große Bereitschaft, sich für den Prozess zu engagieren“ vorgefunden habe. Er bedankte sich auch bei den Betriebsräten der drei Unternehmen für ihren Beitrag zur Zusammenführung. Thomas Lautsch berichtete über die Baufortschritte beim Endlager Konrad, das aktuell für die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ausgebaut wird. Vor 2022 werde es aber wohl kaum zur Verfügung stehen, sagte er, denn „das Bauen im Bestand“ eines ehemaligen Erzbergwerks sei „eine besondere Herausforderung“. Das Endlager Morsleben dagegen soll geschlossen werden, „was es zu einem ganz besonderen Projekt macht“, denn auch das sei das erste Mal. Das gilt erst Recht für die Schachtanlage Asse II, stellte Hans-Albert Lennartz bei der Vorstellung des Rückholungsprojektes fest. Er berichtete von den ganz alltäglichen Schwierigkeiten, beispielsweise die täglich anfallenden rund 12.000 Liter nicht radioaktiv belasteter Zugangswässer irgendwo unterzubringen. Nachdem ein altes Salzbergwerk zum Teil mit Asse-Laugen, also salzhaltigem Wasser, geflutet worden ist, hat die Asse-GmbH gerade einen neuen Vertrag mit dem Konzern K+S AG abgeschlossen, um die Laugen in einem anderen Bergwerk unterzubringen. Schon nach der ersten Information in der Gemeinde Sehnde bei Hannover hat sich nun eine Bürgerinitiative dagegen gebildet. „Der Name Asse ist immer noch ein Makel“, stellte Lennartz fest. Ursula Heinen-Esser beschrieb die verschiedenen Projektphasen auf dem Weg zu einem Endlagerstandort. Im ersten Schritt werden Gebiete gesucht, die wegen Erdbebengefahren oder vulkanischer Aktivität oder auch wegen vergangener Bergbauaktivitäten als Endlagerstandorte auszuschließen sein werden, berichtete sie. Dann werden Teilgebiete ausgewiesen, die womöglich geeignet sein könnten. Nach einer oberirdischen Erkundung soll dann vergleichend unterirdisch erkundet werden. Doch damit daraus eine Endlagerentscheidung werden kann, brauche es auch weiterhin Unterstützung in Berlin, sagte Heinen-Esser. Und zwar vom Eigentümer, der durch das Bundesumweltministerium vertreten wird, als auch vom Bundestag, der jeden Verfahrensschritt mit Parlamentsbeschlüssen unterstützen soll. So steht es im StandAG. Barbara Hendricks ist überzeugt, dass mit den neuen Strukturen „die Chance vorhanden ist, da auch erfolgreich zu sein“. Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (mitte) besuchte am 14. August die künftige BGE-Zentrale in Peine. Links neben ihr, die Wahlkreisabgeordneten Ingrid Pahlmann (CDU) und Hubertus Heil (SPD). Hinter Hendricks steht BGE-Geschäftsführer Dr. Ewold Seeba, neben ihr BGE-Geschäftsführerin Ursula Heinen-Esser und BGE-Geschäftsführer Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Links zum Thema Alle Blogbeiträge der BGE im Überblick
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Wie stark sind Städte und Gemeinden in Deutschland bereits vom Klimawandel betroffen und wie passen sie sich an diese Folgen an? Aufschluss geben die Ergebnisse einer Befragung im Auftrag des UBA, die wir Ihnen in dieser Newsletterausgabe vorstellen wollen. Eine weitere Befragung zeigt, wie aktiv die Städte und Gemeinden beim Schutz des Klimas sind. Außerdem geht es in dieser Ausgabe unter anderem darum, wie die Verkehrswende für alle ein Gewinn werden kann, wie sich Infraschall auf die menschliche Gesundheit auswirkt und wie ressourcenintensiv die Digitalisierung in Deutschland ist. Nicht zuletzt möchten wir auf den Bundespreis UMWELT & BAUEN hinweisen: Noch bis 18. November 2024 können vorbildliche Projekte für das Bauen im Bestand eingereicht werden. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Große Mehrheit deutscher Städte und Gemeinden sieht sich vom Klimawandel betroffen – und passt sich an Häufigeres Extremwetter durch den Klimawandel bedroht auch Menschen und ihren Besitz Quelle: animaflora / Fotolia.com Ob Starkregen und Sturzfluten, lange Hitze- oder Dürreperioden – 77 Prozent der Kommunen in Deutschland, die jüngst an einer Befragung des UBA teilnahmen, sahen sich in den vergangenen 10 Jahren von den Folgen extremer Wetterereignisse und/oder anderen negativen Klimawandelfolgen betroffen. Und bei fast allen Extremwetterereignissen und Klimafolgen erwarten sie, dass die Betroffenheit in Zukunft noch zunehmen wird, etwa bei Waldbränden, intensivem Hagel, erhöhtem Allergieaufkommen und neuen Krankheiten. Viele Gemeinden reagieren, um sich gegen die als überwiegend für sie negativ eingeschätzten Folgen der Klimakrise zu wappnen: Über 40 Prozent der Kommunen haben bereits Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt, weitere knapp 40 Prozent planen entsprechende Maßnahmen. Hierzu gehört etwa, klimaangepasste Baumarten zu pflanzen, Bebauungsgrenzen festzulegen, um Versiegelung und damit einhergehende Aufwärmung und schnellen Abfluss von Regenwasser zu bremsen, Gewässer zu renaturieren und die Bevölkerung über Gefahren und vorsorgende Schutzmaßnahmen zu informieren. Dies alles sind Ergebnisse der ersten bundesweiten, repräsentativen Umfrage zum Stand der kommunalen Klimaanpassung in Deutschland, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde und an der sich über 22 Prozent der Kommunen (insgesamt 1.062) beteiligt haben. Die Umfrage zeigt auch: Die großen kreisfreien Städte sind die Vorreiter bei der Klimaanpassung und umfassender aufgestellt als kleinere Kommunen oder Landkreise. In mehr als der Hälfte der kreisfreien Städte gibt es bereits Klimaanpassungsmanager*innen. Bei Städten und Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohner*innen ist dies nur bei 4 Prozent der Fall. Fehlende personelle (80 Prozent) und finanzielle Ressourcen (73 Prozent) sind die bedeutendsten Hemmnisse bei der Planung oder Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Anpassung an die Klimakrise ist eine der zentralen Aufgaben der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Wir brauchen daher eine solche im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe, um die personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Klimaanpassung zu sichern.“ Denn bei der Klimaanpassung geht es um den Schutz unserer Gesundheit, Risikovorsorge und unseren Wohlstand. Kommunen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und können so die passenden Maßnahmen ergreifen. 50 Jahre Umweltbundesamt – Ein Rückblick auf die Geschichte und Errungenschaften "RAL unterwegs" wirft einen Blick auf die wichtigsten Meilensteine, Herausforderungen und Erfolge, die das Amt in den letzten fünf Jahrzehnten geprägt haben, u.a. mit UBA-Expertinnen*Experten im Gespräch. UBA-Zahl des Monats Oktober 2024 Quelle: Lena Aubrecht / UBA
Die Arbeiten für den Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Marzahn-Hellersdorf kommen in eine neue Phase: An diesem Wochenende wird der Bestandsbau abgetragen. Die Abbruchmassen werden sortenrein getrennt, deklariert und gemäß den gesetzlichen Vorschriften sach- und fachgerecht entsorgt. Für den Abbruch des Bestandbauwerkes muss die Wuhletalstraße unterhalb der Märkischen Allee von Donnerstag, den 03.03.2022, ab 14:30 Uhr, bis voraussichtlich Montag, den 07.03.2022, 12:00 Uhr, voll gesperrt werden. Der beidseitige Kfz- und Lkw-Verkehr auf der Märkischen Allee wird über die bestehenden Rampen wie bisher auf die Märkische Allee geleitet. Der Bus- und Autoverkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr im Verlauf der Wuhletalstraße werden umgeleitet, die Umleitungsstrecken ausgeschildert. Der Rückbau der Wuhletalbrücke soll im dritten Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein. Das neue Brückenbauwerk mit deutlich verbesserten Rad- und Fußverkehrsanlagen wird voraussichtlich ab Mitte 2025 fertiggestellt sein, zeitgleich wird die Märkische Allee zwischen Mehrower Allee und S-Bahnhof Ahrensfelde erneuert, inklusive einer besseren Anbindung an die angrenzenden S-Bahn-Haltestellen. Die Baumaßnahme wird mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) finanziert. Für den Ersatzneubau sind Kosten in Höhe von rund 15 Millionen Euro veranschlagt. Der offizielle Start für den Ersatzneubau der Wuhletalbrücke gehört zum 100-Tage-Programm der Senatsverwaltung am Beginn der Wahlperiode. Teil davon sind auch die Ersatzneubauten für die Moltkebrücke im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, bei der die Bauarbeiten bereits begonnen haben, und die Pyramidenbrücke im Bezirk Treptow-Köpenick, nahe der Alten Försterei.
Nein, bevor die Suche richtig losgegangen ist, will Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) das Datum 2031 nicht aufgeben. Dieses Datum nennt das Standortauswahlgesetz StandAG als Termin für die Festlegung auf einen Standort für ein Atomendlager, in dem der hochradioaktive Abfall aus den Atomkraftwerken und womöglich auch der aus der Asse rückgeholte schwach- und mittelradioaktive Müll unterkommen sollen. Das sagte Barbara Hendricks bei ihrem Besuch in der künftigen Firmenzentrale der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) in Peine am Abend des 14. August. Aktuell ist der Verwaltungsbau am Rande der Stadt in Niedersachsen noch die Firmenzentrale der DBE, der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH. Hendricks informierte sich über den Stand der Verschmelzung der DBE, der Asse-GmbH und der BGE, die bereits im Frühjahr einen Teil der Mitarbeiter aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen hat. Sie bekräftigte ihre schon früher gegebene Zusage, dass die BGE in Peine auch noch wachsen werde. Denn der Suchprozess für das Endlager komme ja als neue Aufgabe dazu, betonte auch BGE-Geschäftsführerin Ursula Heinen-Esser. Peines Bürgermeister Klaus Saemann und Landrat Franz Einhaus sowie die Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil (SPD), Ingrid Pahlmann und Steffen Kanitz (beide CDU) waren vor allem froh darüber, dass Hendricks Peine als Standort erhalten und ausbauen will. „Wir haben in Peine noch Platz“, sagten Einhaus und Saemann. Einhaus hofft darauf, dass rund um die neue BGE auch noch mehr wissenschaftlicher Sachverstand gebraucht werde und womöglich auch neue Institute ihren Weg nach Peine finden. Barbara Hendricks brachte auch eine Stiftungsprofessur für Endlagerkunde ins Gespräch. Denn eines war allen klar: Endlagerung und der Rückbau von Atomkraftwerken „sind eine Zukunftsaufgabe“, sagte Kanitz. Dem schlossen sich alle an. Die drei Geschäftsführer der BGE, Ursula Heinen-Esser, Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, und der DBE-Geschäftsführer Dr. Thomas Lautsch, der künftig ebenfalls in die BGE-Geschäftsführung einrücken wird, stellten die Projekte der künftigen BGE vor. Ewold Seeba lobte, dass er im Verschmelzungsprozess, der bis zum Jahresende abgeschlossen sein soll, „viele offene Türen und eine große Bereitschaft, sich für den Prozess zu engagieren“ vorgefunden habe. Er bedankte sich auch bei den Betriebsräten der drei Unternehmen für ihren Beitrag zur Zusammenführung. Thomas Lautsch berichtete über die Baufortschritte beim Endlager Konrad, das aktuell für die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ausgebaut wird. Vor 2022 werde es aber wohl kaum zur Verfügung stehen, sagte er, denn „das Bauen im Bestand“ eines ehemaligen Erzbergwerks sei „eine besondere Herausforderung“. Das Endlager Morsleben dagegen soll geschlossen werden, „was es zu einem ganz besonderen Projekt macht“, denn auch das sei das erste Mal. Das gilt erst Recht für die Schachtanlage Asse II, stellte Hans-Albert Lennartz bei der Vorstellung des Rückholungsprojektes fest. Er berichtete von den ganz alltäglichen Schwierigkeiten, beispielsweise die täglich anfallenden rund 12.000 Liter nicht radioaktiv belasteter Zugangswässer irgendwo unterzubringen. Nachdem ein altes Salzbergwerk zum Teil mit Asse-Laugen, also salzhaltigem Wasser, geflutet worden ist, hat die Asse-GmbH gerade einen neuen Vertrag mit dem Konzern K+S AG abgeschlossen, um die Laugen in einem anderen Bergwerk unterzubringen. Schon nach der ersten Information in der Gemeinde Sehnde bei Hannover hat sich nun eine Bürgerinitiative dagegen gebildet. „Der Name Asse ist immer noch ein Makel“, stellte Lennartz fest. Ursula Heinen-Esser beschrieb die verschiedenen Projektphasen auf dem Weg zu einem Endlagerstandort. Im ersten Schritt werden Gebiete gesucht, die wegen Erdbebengefahren oder vulkanischer Aktivität oder auch wegen vergangener Bergbauaktivitäten als Endlagerstandorte auszuschließen sein werden, berichtete sie. Dann werden Teilgebiete ausgewiesen, die womöglich geeignet sein könnten. Nach einer oberirdischen Erkundung soll dann vergleichend unterirdisch erkundet werden. Doch damit daraus eine Endlagerentscheidung werden kann, brauche es auch weiterhin Unterstützung in Berlin, sagte Heinen-Esser. Und zwar vom Eigentümer, der durch das Bundesumweltministerium vertreten wird, als auch vom Bundestag, der jeden Verfahrensschritt mit Parlamentsbeschlüssen unterstützen soll. So steht es im StandAG. Barbara Hendricks ist überzeugt, dass mit den neuen Strukturen „die Chance vorhanden ist, da auch erfolgreich zu sein“.
Die Frankfurter Allee 206 GmbH plant den Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Frankfurter Allee 206 in Berlin-Lichtenberg an der Kreuzung Frankfurter Allee/Buchberger Straße (siehe Anlage 3: Lageplan). Um Baufreiheit zu schaffen, muss zunächst der vorhandene Bestandsbau zurückgebaut werden. Der Neubau soll neben einem Untergeschoss und dem Erdgeschoss insgesamt sechs Obergeschosse und ein Dachgeschoss erhalten. Der Start des Bauvorhabens beginnt voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 durch den Bauherren und Grundstückseigentümer, der Frankfurter Allee 206 GmbH.
Die Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau) legt anlässlich der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie eine Vision für eine zirkuläre Bauwirtschaft vor. Sie empfiehlt ausdifferenzierte Definitionen für Verwertungswege, um Greenwashing zu reduzieren und zeigt Möglichkeiten, wie die Zirkularität von Bauprodukten in einem Label ausgewiesen werden kann. Zahlreiche Maßnahmenvorschläge skizzieren die Transformation zu einer Bauwirtschaft in planetaren Grenzen. Die Kreislaufwirtschaft ist demnach nur der materialbezogene Teil einer ganzheitlichen Zirkularwirtschaft.Die KNBau adressiert politisch Entscheidungstragende, bereitet das kreislaufgerechte Bauen aber auch für Planende ganzheitlich auf.
Haslach im Kinzigtal: Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Tourismus Leben in Haslach Ortsteile Mietwohnungsbörse Eintrag in die Mietwohnungsbörse Marktkalender Kultur Veranstaltungen Heinrich Hansjakob Hansjakob-Verlag Kulturbüro Bürgerblatt Presse-Meldungen Kindergärten Kirchengemeinde Mehr Raum für Kinder gGmbH Schulen und Bildung Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum Carl-Sandhaas-Schule Musikschule VHS Haslach Kommunale Jugend- und Sozialarbeit Offene Jugendarbeit Ferienfreizeit-Angebote Schulsozialarbeit am Bildungszentrum Mitarbeit bei der Kommunalen Jugend- und Sozialarbeit Haslach Sommerspaßprogramm Integrationsarbeit Willkommen in Haslach Dolmetscherpool Vereine Religionsgemeinschaften Katholische Kirchengemeinde Haslach Evangelische Kirchengemeinde Haslach Freie Christengemeinde Offenburg Neuapostolische Kirche Haslach Jehovas Zeugen DiTiB Türkisch Islamische Gemeinde zu Haslach e.V. Stadtbücherei Rund ums Ausleihen Zeitungen und Zeitschriften Katalog + Konto Onleihe FAQs Bibliothek der Generationen BiG - Rund ums Ausleihen BiG - FAQs Pflege und Demenz Rathaus & Service Bürgerservice Rathauswegweiser Dienstleistungen Lebenslagen eBürgerdienste Abfallentsorgung Fundservice Online Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Mitarbeiterverzeichnis Rathaus Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ausschüsse & sonstige Gremien Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Baurechtsbehörde Denkmalschutz Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Flächennutzungsplan Wohnbaugebiete Innenentwicklung Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Hochwasserschutz Windenergie Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen Beschränkte Ausschreibungen Zuschlagserteilung nach beschränkter Ausschreibung Stellenausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Stadthalle Dorfgemeinschaftshaus Markthalle Haus der Musik Bürgersaal Eichenbachsporthalle Jahnsporthalle Schulturnhalle mit Gymnastikraum Silberseehütte Grillhütte Rebwäldele Heiraten in Haslach Stadtarchiv Historischer Abriss Aufgaben Benutzung und Service Bestände Veröffentlichungen des Stadtarchivs Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Businessinfo Business aktuell Zahlen und Fakten Weiche Standortfaktoren Firmen in Haslach Gewerbeflächenbörse Eintrag in die Gewerbeflächenbörse Wirtschaftsförderung Webseite durchsuchen Suche Suchbegriff(e) Sie sind hier: Startseite Rathaus & Service Bauen und Liegenschaften Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Tourismus Leben in Haslach Rathaus & Service Businessinfo Bürgerservice Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Baurechtsbehörde Denkmalschutz Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Flächennutzungsplan Wohnbaugebiete Innenentwicklung Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Hochwasserschutz Windenergie Ausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Heiraten in Haslach Stadtarchiv Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Kontakt Stadt Haslach Am Marktplatz 1 77716 Haslach im Kinzigtal Telefon: 07832 / 706-0 Fax: 07832 / 706-119 E-Mail: stadt@haslach.de Montag - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarungen Tourist Information Bürgerblatt Klosterstraße1 77716 Haslach im Kinzigtal Telefon: 07832 / 706-172 E-Mail: info@haslach.de Öffnungszeiten Tourist Information HIER Wahlscheinantrag zur Briefwahl beantragen Übernachten in Haslach Hier gelangen Sie zu unseren Übernachtungs-Angeboten. Social Media Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und folgen uns auf Haslach-App Alles drin! Gastronomie, Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleister, Aktuelles uvm. App-Store Play-Store Hilfsmittel für Aktuelle Seite Seite drucken PDF drucken Seite versenden Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Städtebauliche Entwicklung und Ordnung Die Stadt Haslach stellt Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen, die verbindliche Festsetzungen enthalten, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Die Bebaubarkeit eines Grundstückes kann, auch wenn ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, insbesondere durch weitere Satzungen (z.B. Altstadtsatzung) eingeschränkt sein. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei Ihrem Stadtbauamt, welche Bauvorschriften für das zur Bebauung vorgesehene Grundstück gelten. Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht. Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Haslach. Die Auflistung ist derzeit noch nicht abschließend ! In Aufstellung befindliche Bebauungspläne / Abrundungssatzungen Bebauungsplan "Brühl III" Bebauungsplan Brühl III Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB Typ Name Datum Größe 00 Übersicht Inhalt (10.10.2024) (161,6 KB) 20.12.2024 161,6 KB Anlage 3.2 - Entwässerungskonzept Lageplan (09.08.2024) (3,346 MB) 20.12.2024 3,346 MB Anlage 3.3 - Entwässerungskonzept Grundstücksentwässerung (09.08.2024) (2,588 MB) 20.12.2024 2,588 MB Anlage 4 - Schalltechnische Untersuchung (09.09.2024) (7,903 MB) 20.12.2024 7,903 MB Anlage 5 - Geruchsgutachten (13.09.2024) (6,09 MB) 20.12.2024 6,09 MB Anlage 6 - Freiraumgestaltungskonzept (14.05.2024) (5,465 MB) 20.12.2024 5,465 MB Bekanntmachung Veröffentlichung im Internet (1,524 MB) 20.12.2024 1,524 MB 01 Satzung (10.10.2024) (210,1 KB) 20.12.2024 210,1 KB 02 zeichn. Teil (10.10.2024) (583,5 KB) 20.12.2024 583,5 KB 03 schriftl. Teil (10.10.2024) (656 KB) 20.12.2024 656 KB 04 Begründung Teil 1 (10.10.2024) (3,578 MB) 20.12.2024 3,578 MB 05 Begründung Teil 2 Umweltbericht (10.10.2024) (4,274 MB) 20.12.2024 4,274 MB Anlage 1 - ASVP (11.01.2024) (941,2 KB) 20.12.2024 941,2 KB Anlage 2 - saP (10.10.2024) (1,088 MB) 20.12.2024 1,088 MB Anlage 3.1 - Entwässerungskonzept Erläuterungsbericht (12.07.2024) (2,711 MB) 20.12.2024 2,711 MB Rechtskräftige Bebauungspläne / Abrundungssatzungen Abrundungssatzung "Am Schloßberg" Abrundungssatzung "Am Schloßberg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Am Schloßberg (212 KB) 15.04.2023 212 KB Abrundungssatzung "Bereich Talstraße" Abrundungssatzung "Bereich Talstraße" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Bereich Talstraße, 1. Änderung (204,4 KB) 15.04.2023 204,4 KB Abrundungssatzung Bereich Talstraße (254,3 KB) 15.04.2023 254,3 KB Abrundungssatzung "Bitze" Abrundungssatzung "Bitze" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Bitze, 1. Änderung (1,204 MB) 28.04.2023 1,204 MB Abrundungssatzung Bitze, Hofstetter Straße (437,1 KB) 28.04.2023 437,1 KB Abrundungssatzung "Eichenbach" Abrundungssatzung "Eichenbach" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Eichenbach (469,7 KB) 15.04.2023 469,7 KB Abrundungssatzung "Gartenstraße - Silberbergweg" Abrundungssatzung "Gartenstraße - Silberbergweg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 1. Änderung (212,7 KB) 28.04.2023 212,7 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 2. Änderung (254,1 KB) 28.04.2023 254,1 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 3. Änderung (288,3 KB) 28.04.2023 288,3 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg (254,1 KB) 28.04.2023 254,1 KB Abrundungssatzung "Schnellinger Straße" Abrundungssatzung "Schnellinger Straße" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Schnellinger Straße, 1. Änderung (389 KB) 28.04.2023 389 KB Abrundungssatzung Schnellinger Straße, 2. Änderung (213 KB) 28.04.2023 213 KB Abrundungssatzung Schnellinger Straße (387 KB) 28.04.2023 387 KB Abrundungssatzung "Silberbergweg" Abrundungssatzung "Silberbergweg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Silberbergweg (254,5 KB) 28.04.2023 254,5 KB Allmend Allmend Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil digital (827,2 KB) 12.05.2023 827,2 KB 9. Auswirkungsanalyse (4,933 MB) 28.04.2023 4,933 MB 10. Ermittlung Retentionsraumverlust (250,7 KB) 28.04.2023 250,7 KB 11. Betriebskonzept (551,7 KB) 28.04.2023 551,7 KB 12. Satzung (131,5 KB) 28.04.2023 131,5 KB 1. Zeichnerischer Teil mit Verfahrensvermerken (1,11 MB) 28.04.2023 1,11 MB 2. Abgrenzungsplan (164 KB) 28.04.2023 164 KB 3. Begründung (1,436 MB) 28.04.2023 1,436 MB 4. Planungsrechtliche Festsetzungen (680,9 KB) 28.04.2023 680,9 KB 5. Örtliche Bauvorschriften (124,2 KB) 28.04.2023 124,2 KB 6. Umweltbericht (2,022 MB) 28.04.2023 2,022 MB 7. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (1,357 MB) 28.04.2023 1,357 MB 8. Schalltechnische Untersuchung (4,182 MB) 28.04.2023 4,182 MB Auf dem Schlatt Auf dem Schlatt Typ Name Datum Größe TITLE (5,483 MB) 28.04.2023 5,483 MB 2. Bauvorschriften (185,4 KB) 28.04.2023 185,4 KB 3. Begründung (65,6 KB) 28.04.2023 65,6 KB 4. Satzung (87 KB) 28.04.2023 87 KB Bohnacker Bohnacker Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil Teil 1 (547 KB) 28.04.2023 547 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 2 (683,8 KB) 28.04.2023 683,8 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 3 (624,6 KB) 28.04.2023 624,6 KB 2. Bauvorschriften (192,1 KB) 28.04.2023 192,1 KB 3. Begründung (167,3 KB) 28.04.2023 167,3 KB 4. Satzung (69,1 KB) 28.04.2023 69,1 KB Bohnacker - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil Teil 1 (458,2 KB) 28.04.2023 458,2 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 2 (234 KB) 28.04.2023 234 KB 2. Begründung (143,9 KB) 28.04.2023 143,9 KB 3. Satzung (104,7 KB) 28.04.2023 104,7 KB Bohnacker - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (59,7 KB) 28.04.2023 59,7 KB 2. Begründung (35,3 KB) 28.04.2023 35,3 KB 3. Satzung (80,2 KB) 28.04.2023 80,2 KB Brühl I Brühl I Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (431,5 KB) 28.04.2023 431,5 KB 2. Bauvorschriften (640,2 KB) 28.04.2023 640,2 KB 3. Begründung (576,3 KB) 28.04.2023 576,3 KB 4. Satzung (72,7 KB) 28.04.2023 72,7 KB 5. Grünordnungsplan (1,897 MB) 28.04.2023 1,897 MB Brühl II Brühl II Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (1,597 MB) 06.03.2017 1,597 MB 2. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften (1,16 MB) 06.03.2017 1,16 MB 3. Begründung - Teil 1 (2,168 MB) 06.03.2017 2,168 MB 4. Begründung - Teil 2 (791,6 KB) 06.03.2017 791,6 KB 5. Gestaltungsplan (538,7 KB) 06.03.2017 538,7 KB Gartenstraße-West Gartenstraße-West Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (2,515 MB) 28.04.2023 2,515 MB 2. Bauvorschriften (1,151 MB) 28.04.2023 1,151 MB 3. Begründung (802,8 KB) 28.04.2023 802,8 KB 4. Satzung (96,6 KB) 28.04.2023 96,6 KB 5. Prognose Lärmeinwirkung (1,522 MB) 28.04.2023 1,522 MB Grün Grün Typ Name Datum Größe TITLE (4,919 MB) 12.05.2023 4,919 MB TITLE (225,7 KB) 12.05.2023 225,7 KB TITLE (140 KB) 12.05.2023 140 KB TITLE (40,4 KB) 12.05.2023 40,4 KB Innenstadt Innenstadt Typ Name Datum Größe TITLE (202,9 KB) 12.05.2023 202,9 KB TITLE (18,9 KB) 12.05.2023 18,9 KB TITLE (20,7 KB) 12.05.2023 20,7 KB TITLE (20,9 KB) 12.05.2023 20,9 KB Mühlegrün Mühlegrün, 5. Änderung Typ Name Datum Größe Rechtskräftige Fassung (4,955 MB) 28.04.2023 4,955 MB Mühlegrün, 6. Änderung Typ Name Datum Größe 2021.01.26 Artenschutzfachliche Begutachtung (2,952 MB) 23.03.2021 2,952 MB 2021.01.26 Eingriffs- Ausgleichsbewertung (472,7 KB) 23.03.2021 472,7 KB 2021.02.09 Bauvorschriften (1,615 MB) 23.03.2021 1,615 MB 2021.02.09 Begründung (1,465 MB) 23.03.2021 1,465 MB 2021.02.09 Deckblatt (195,4 KB) 23.03.2021 195,4 KB 2021.02.09 Satzung (230,9 KB) 23.03.2021 230,9 KB Oberdorf Oberdorf Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (327,7 KB) 15.04.2023 327,7 KB 2. Bebauungsvorschriften (117,9 KB) 15.04.2023 117,9 KB 3. Begründung (72,3 KB) 15.04.2023 72,3 KB 4. Satzung (82 KB) 15.04.2023 82 KB 5. Straßenlängsschnitt (335,6 KB) 21.04.2023 335,6 KB 6. Gestaltungsplan (340,6 KB) 21.04.2023 340,6 KB Oberdorf - 1. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (302,1 KB) 15.04.2023 302,1 KB 2. Begründung (45,7 KB) 15.04.2023 45,7 KB 3. Satzung (76,2 KB) 15.04.2023 76,2 KB Oberdorf - 2. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (197,5 KB) 15.04.2023 197,5 KB 2. Bauvorschriften (104 KB) 15.04.2023 104 KB 3. Begründung (125 KB) 15.04.2023 125 KB 4. Satzung (70,7 KB) 15.04.2023 70,7 KB Oberdorf - 3. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bebauungsvorschriften (101,6 KB) 15.04.2023 101,6 KB 2. Begründung (140,8 KB) 15.04.2023 140,8 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB Rotkreuz Rotkreuz - 3. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bebauungsvorschriften (101,6 KB) 15.04.2023 101,6 KB 2. Begründung (140,8 KB) 15.04.2023 140,8 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension Schänzle, Sondergebiet Reitpension Typ Name Datum Größe 2. Übersichtslageplan (261,6 KB) 28.04.2023 261,6 KB 3. Bauvorschriften (223,5 KB) 28.04.2023 223,5 KB 4. Begründung (82,9 KB) 28.04.2023 82,9 KB 5. Satzung (117,9 KB) 28.04.2023 117,9 KB TITLE (371 KB) 12.05.2023 371 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (111,2 KB) 28.04.2023 111,2 KB 2. Begründung (112,8 KB) 28.04.2023 112,8 KB 3. Satzung (56,6 KB) 28.04.2023 56,6 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (69,9 KB) 28.04.2023 69,9 KB 2. Begründung (71,8 KB) 28.04.2023 71,8 KB 3. Satzung (69,5 KB) 28.04.2023 69,5 KB Weiherdamm Weiherdamm Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (710,2 KB) 28.04.2023 710,2 KB 1.1 Übersichtsplan (187,5 KB) 28.04.2023 187,5 KB 2. Bauvorschriften (232,5 KB) 28.04.2023 232,5 KB 3. Begründung (150,4 KB) 28.04.2023 150,4 KB 4. Satzung (89,1 KB) 28.04.2023 89,1 KB Weiherdamm - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (147 KB) 28.04.2023 147 KB 2. Bauvorschriften (122,3 KB) 28.04.2023 122,3 KB 3. Begründung (41,8 KB) 28.04.2023 41,8 KB 4. Satzung (81,9 KB) 28.04.2023 81,9 KB Weiherdamm - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (160,1 KB) 28.04.2023 160,1 KB 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (160,1 KB) 28.04.2023 160,1 KB 2. Begründung (51,1 KB) 28.04.2023 51,1 KB 3. Satzung (82,3 KB) 28.04.2023 82,3 KB Weiherdamm - 3.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Übersichtsplan (237,7 KB) 28.04.2023 237,7 KB 2. Bauvorschriften (41,9 KB) 28.04.2023 41,9 KB 3. Begründung (89,6 KB) 28.04.2023 89,6 KB 4. Satzung (79 KB) 28.04.2023 79 KB Weiherdamm - 4.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (197,1 KB) 28.04.2023 197,1 KB 2. Begründung (86,2 KB) 28.04.2023 86,2 KB 3. Satzung (54,6 KB) 28.04.2023 54,6 KB Wolfgässle Wolfgässle Typ Name Datum Größe 2. Bauvorschriften (380,6 KB) 28.04.2023 380,6 KB 3. Begründung (294,7 KB) 28.04.2023 294,7 KB 4. Satzung (101,4 KB) 28.04.2023 101,4 KB TITLE (781,1 KB) 12.05.2023 781,1 KB Zillmatt Zillmatt Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan Zillmatt (192,2 KB) 15.04.2023 192,2 KB 2. Übersichtsplan (177,4 KB) 15.04.2023 177,4 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB 4. Bebauungsvorschriften (188,2 KB) 15.04.2023 188,2 KB 5. Begründung (60,9 KB) 15.04.2023 60,9 KB 6. Satzung (77,8 KB) 15.04.2023 77,8 KB 7. Gestaltungsplan (133,5 KB) 15.04.2023 133,5 KB Zillmatt II Zillmatt II Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (437,2 KB) 06.03.2017 437,2 KB 2. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften (471,8 KB) 14.11.2014 471,8 KB 3. Begründung (364,3 KB) 14.11.2014 364,3 KB 4. Gestaltungsplan (964,3 KB) 06.03.2017 964,3 KB Zillmatt II - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 3 Deckblatt zeichnerischer Teil (375,1 KB) 10.08.2023 375,1 KB 0 Satzung mit Bebauungsvorschriften (347,1 KB) 10.08.2023 347,1 KB 1 Übersichtskarte (351,4 KB) 10.08.2023 351,4 KB 2 Begründung (1,409 MB) 10.08.2023 1,409 MB 4 Umweltbeitrag (1,361 MB) 10.08.2023 1,361 MB 5 Artenschutzgutachten (1,498 MB) 10.08.2023 1,498 MB Städtebauliche Satzungen Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 Typ Name Datum Größe Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 (1,645 MB) 19.12.2023 1,645 MB Altstadtsatzung (Neufassung) Neufassung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt (Altstadtsatzung) Typ Name Datum Größe Satzungsfassung Neufassung Altstadtsatzung vom 26.09.2023 (1,168 MB) 19.12.2023 1,168 MB Anlage 1 Geltungsbereich neu 3 (610,3 KB) 19.12.2023 610,3 KB Sanierungssatzungen Sanierungsgebiet Ehemaliges Hukla-Areal Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ehemaliges Hukla-Areal Typ Name Datum Größe 2024.04.16 Aufhebungssatzung Ehemaliges Hukla-Areal (201,1 KB) 30.04.2024 201,1 KB Öffnungszeiten Ansprechpartner Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr Dienstag: 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung Ansprechpartner Maik Schwendemann Telefon: 07832/706-136 E-Mail: maik.schwendemann@haslach.de Telefax 07832/706-139 © Stadt Haslach im Kinzigtal | aktualisiert 20.12.2024 Tourismus Leben in Haslach Ortsteile Mietwohnungsbörse Marktkalender Kultur Bürgerblatt Presse-Meldungen Kindergärten Schulen und Bildung Kommunale Jugend- und Sozialarbeit Sommerspaßprogramm Integrationsarbeit Vereine Religionsgemeinschaften Stadtbücherei Bibliothek der Generationen Pflege und Demenz Rathaus & Service Bürgerservice Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Ausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Heiraten in Haslach Stadtarchiv Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Businessinfo Business aktuell Zahlen und Fakten Weiche Standortfaktoren Firmen in Haslach Gewerbeflächenbörse Wirtschaftsförderung Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheit | Kontakt | Anreise
Die projektspezifischen Randbedingungen zum Bauen im Bestand, Bauen mit begrenzten Platzverhältnissen, Bauen unter weitestgehender Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen, Bauen im Bereich von Bahnanlagen und Bauen mit angrenzender Bebauung erfordern ein hohes Maß an Abwägungen und Entscheidungsprozessen. Im Ergebnis sind bauzeitliche Einschränkungen unvermeidbar, welche aber auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt werden. Für kurze Bauzeitfenster, z.B. für Kranmontagen, für den Aus- bzw. Einhub der Überbaufertigteile ist eine Vollsperrung des Blumberger Damms unabdingbar. Hierzu wird der Kfz-Verkehr weiträumig umgeleitet. Auch der Wuhlgartenweg muss in Abhängigkeit des Bauablaufes aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Eine Umleitung für Fußgänger und Radfahrer wird südlich über den Frankenholzer Weg – Brebacher Weg bzw. nördlich über Hafersteig – Spatenweg eingerichtet. Der BVG-Linienbusverkehr bleibt während der gesamten Bauzeit weitestgehend aufrechterhalten. Es wird lediglich im Zuge kurzzeitiger Vollsperrungen der Brücke zu Einschränkungen kommen. Die BVG-Haltestellen „Schlosspark Biesdorf“ (beide Fahrtrichtungen) befinden sich bauzeitlich südlich des Frankenholzer Weges. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden diese wieder an den ursprünglichen Standort der südlichen Brückenrampe zurückverlegt. Die Bauphase 1 wird am 03.05.2023 beendet. Die bauzeitliche Verkehrsführung zur 2. Bauphase wird am 03.05.2023 aufgebaut. In Bauphase 2 erfolgt der Abriss sowie der Neubau des westlichen Teilbauwerkes. Auch in dieser Bauphase werden alle Fahrbeziehungen zugelassen. Der Verkehr des Blumberger Damms wird auf dem neu hergestellten östlichen Überbau mit je einem Fahrstreifen je Richtung geführt. Es erfolgt eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs als Zweirichtungsverkehr auf der östlichen Gehwegseite. Darüber hinaus bleibt die bereits bestehende Umleitungsstrecke für den Fuß- und Radverkehr eingerichtet, welche eine Umfahrung der Blumberger Damm Brücke ermöglicht und gleichzeitig als Ersatzanbindung für den unterhalb der Blumberger Damm Brücke verlaufenden Wuhlgartenweg dient. Diese Umleitung verläuft von der Altentreptower Straße, über den Blumberger Damm nördlich der Brücke über den Spatenweg und Hafersteig zum Wuhlgartenweg Richtung S-Bahnhof Biesdorf. In Bauphase 3 erfolgt die Fertigstellung der Rampenbereiche des westlichen Überbaus. Der Verkehr wird, wie in Bauphase 2, auf dem östlichen Überbau geführt. Das Linksabbiegen von der Brücke in den Frankenholzer Weg ist in dieser Bauphase nicht möglich. Der Fußverkehr und der Radverkehr (Fahrtrichtung Nord) werden auf der östlichen Gehwegseite geführt. Der Radfahrer in Richtung Süden wird auf dem Schutzstreifen geführt. In Bauphase 4 erfolgt die Fertigstellung der Rampenbereiche des östlichen Überbaus. Der Verkehr wird auf dem westlichen Überbau geführt. Die gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs erfolgt auf der westlichen Gehwegseite. Für den Radfahrenden in Richtung Norden wird ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Die Verkehrsführung erfolgt südlich des Frankenholzer Weges auf der östlichen Fahrbahnseite. Die gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs erfolgt ebenfalls auf der östlichen Gehwegseite. Der Radfahrende in Richtung Süden wird auf einem separaten Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Die Rampenbereiche sowie das Brückenbauwerk zwischen Altentreptower Straße und Frankenholzer Weg können über je 2 Fahrstreifen pro Richtung befahren werden. Im Zuge der Baumaßnahmen muss in Abhängigkeit des Bauablaufes aus Sicherheitsgründen der Wuhlgartenweg zeitweise gesperrt werden. Der Fuß- und Radverkehr wird in dieser Zeit über Hafersteig und Spatenweg umgeleitet. Auf dem Blumberger Damm wird für die sichere Querung eine provisorische Lichtsignalanlage in Höhe Spatenweg errichtet.
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