API src

Found 1215 results.

Related terms

Projektdaten CLEVER Cities Hamburg

Die Karte zeigt das CLEVER Cities Projektgebiet aus dem EU Förderprogramm Horizon 2020 in Hamburg, Neugraben-Fischbek. Das Projektgebiet erstreckt sich vom Zentrum Neugraben über das Neubaugebiet Vogelkamp (planned development area), die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, den alten Dorfkern Fischbek und die Siedlung Sandbek bis hin zum Neubaugebiet Fischbeker-Reethen im Westen an der Landesgrenze zu Niedersachsen. Clever Cities Projects: Innerhalb des Projektgebietes sind verschiedene CLEVER-Projekte (projects) verortet, die naturbasierte, ko-kreative Lösungen für urbane Herausforderungen, wie z.B. Starkregenereignisse, Bürgerzufriedenheit oder Erhöhung der Biodiversität darstellen. Mehr zu den einzelnen Projekten finden Sie hier: https://preview.poc.hamburg.de/hhcae-cm7/servlet/segment/de/harburg/clever-cities-projekte Clever Cities Corridor: Das Projektgebiet liegt zwischen den Naturschutzgebieten Moorgürtel im Norden und der Fischbeker Heide im Süden. Die zwei Schutzgebiete mit gesamtstädtisch hoher Bedeutung für den Natur- und Artenschutz werden dabei durch die zum Teil dichte Bebauung Neugraben-Fischbeks voneinander getrennt. Clever Cities hat zum Ziel lineare, naturbasierte Verbindungen (green connections) zwischen den beiden Schutzgebieten zu schaffen. Durch einen grünen Korridor (corridor), der sich durch das Siedlungsband zieht, sollen die verschiedenen Clever-Projekte miteinander verknüpft werden. Clever Cities Planning Area: Im Clever-Projektgebiet werden andere Planungen wie z.B. RISE-Fördergebiete zur nachhaltigen Stadtteilentwicklung (planning area inventory structure) oder auch großflächig neu entstehende Baugebiete (planned development areas) mit einbezogen.

Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§ 78 b WHG)

Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Unter der Held II

Bebauungsplan Unter der Held II, schließt an das Baugebiet Unter der Held an.

Unter der Held II

Bebauungsplan Unter der Held II, schließt an das Baugebiet Unter der Held an.

Baugebiet in Flur 4, 5 und 8

Bebauungsplan "Baugebiet in Flur 4, 5 und 8 " der Gemeinde Rödern

Baugebiet in Flur 1, 11 und 12

Bebauungsplan "Baugebiet in Flur 1, 11 und 12" der Gemeinde Rohrbach

Baugebiet in Flur 3 und 4 (Im Steitz)

Bebauungsplan "Baugebiet in Flur 3 und 4 (Im Steitz)" der Gemeinde Woppenroth

Baugebiet in Flur 1, 11 und 12 1. Änderung

Bebauungsplan "Baugebiet in Flur 1, 11 und 12, 1.Änderung" der Gemeinde Rohrbach

Baugebiet in Flur 18 und 20 (Hasenrech)

Bebaunngsplan "Baugebiet in Flur 18 und 20 (Hasenrech)" der Gemeinde Womrath

Baugebiet in Flur 3 und 4 (Im Steitz) 1. Änderung

Bebauungsplan "Baugebiet in Flur 3 und 4 (Im Steitz ), 1.Änderung" der Gemeinde Woppenroth

1 2 3 4 5120 121 122