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Schutzgebiete in Brandenburg - INSPIRE Download-Service (WFS-LfU-SCHUTZG)

Der Downloaddienst (WFS) Schutzgebiete Brandenburg stellt Daten zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg und Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht bereit. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Biosphärenreservate (BR), Naturparke (NP) und der Nationalpark (NatP). Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Erhaltungszielverordnungen (EZV) für FFH-Gebiete und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Zu den Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht (Natura 2000) zählen Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas - SPA) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Der Geometriedatensatz mit der Endung „MZ“ enthält zusätzlich zu den im Thema „SFL“ dargestellten Informationen die Grenzen von Zonierungen und Flächen nach § 21 (2) S. 3 BbgNatSchG (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen nach § 22 (1) Satz 2 BNatSchG außerhalb von Schutzgebieten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Für die Planung konkreter Vorhaben, Bauanträge o.ä. wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die zuständige Naturschutzbehörde (Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)) oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde - uNB des Landkreises). In den Fällen, in denen Sie rechtsverbindliche Angaben benötigen, können Sie dort eine rechtsverbindliche Auskunft zur maßgeblichen Abgrenzung, zu den Inhalten aus der zugehörigen Schutzanordnung und Einsicht in die originalen Karten (Schutzgebiete vor 1991: i.d.R. topographische Karten 1:25.000 (NSG); 1:50.000 (LSG); Schutzgebiete ab 1991: i.d.R. Flurkarten bzw. Liegenschaftskarten) erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Grenzen der Schutzgebiete im Downloaddienst (WFS) zwar ohne Maßstabsbegrenzung angezeigt werden, die Digitalisierung jedoch auf einer Kartenbasis im Maßstab 1:10.000 erfolgte. Da die Daten somit keine höhere Genauigkeit liefern können, sind Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit Orthofotos nicht ausgeschlossen. Die Verantwortung obliegt dem Anwender (siehe Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeit). Der WebFetaureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt. Stand zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht Brandenburg: entspricht dem der gekoppelten Daten; den Schutzgebieten nach Europäischem Naturschutzrecht (Natura 2000): entspricht dem der gekoppelten Daten. Der WFS beinhaltet die folgenden FeatureTypes: - Naturschutzgebiete (NSG) mit Zonierung [app:nsg_mz], - Naturschutzgebiete (NSG) [app:nsg], - Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Zonierung [app:lsg_mz], - Landschaftsschutzgebiete (LSG) [app:lsg], - Erhaltungszielverordnungen (EZV) für FFH-Gebiete [app:ezv], - Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete mit Zonierung [app:be_mz], - Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete [app:be], - Nationalpark (NatP) mit Zonierung [app:natp_mz], - Nationalpark (NatP) [app:natp], - Biosphärenreservate (BR) mit Zonierung [app:br_mz], - Biosphärenreservate (BR) [app:br], - Naturpark (NP) mit Zonierung [app:np], - Naturpark (NP) [app:np], - Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) [app:ffh], - Europäische Vogelschutzgebiete (Special Protection Areas - SPA) [app:spa].

WMS Bauleitpläne: BPläne, VEPläne, Ortsgesetze, Vorkaufsortsgesetze Stadt Bremen rechtskräftig

Folgende rechtkräftige Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>

Anfrage zu Windpark Halsdorf, Kreis Bitburg-Prüm

Anfrage nach LTranspG zum Verfahrensstand der Bauanträge zum Repowering des Windparks Halsdorf (GID-Nr.: 7001, 7002, 7117, 7176 und 7178)

BIM-basierte Zustimmungs- bzw. Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau, Teilvorhaben: Leitstelle XPlanung/XBau c/o Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung „ETL 186 Peine – Hallendorf (Salzgitter)“ für Wasserstoff

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung für Wasserstoff unter dem Projektnamen „ETL 186 Peine – Hallendorf (Salzgitter)“ im Landkreis Peine und der Stadt Salzgitter. Durch das Vorhaben betroffen sind Gemeinden Lengede und Vechelde sowie die Städte Peine und Salzgitter. Für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 23 km mit einem Durchmesser von DN 800 (ca. 80 cm) vor. Das Vorhaben umfasst zudem die Errichtung und den Betrieb eines Armaturenplatzes in Vallstedt sowie der Station Watenstedt als Übergabepunkt an das Werk der Salzgitter Flachstahl GmbH. Innerhalb der Stationen verlaufen die Rohrleitungen oberirdisch, während die ETL 186 im Übrigen unterirdisch mit einer Mindestüberdeckung von 1,0 m verlegt wird. Die Leitung wird überwiegend in offener Grabenbauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) hergestellt. Das Vorhaben beinhaltet ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem eine  Allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung zum Vorhaben und seinen Auswirkungen, einen  Erläuterungsbericht,  Bauanträge für die Stationen,  Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zur Gewässerbenutzung und zum Gewässerausbau,  Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen  forstrechtlichen Antrag für Waldumwandlungen, einen  UVP-Bericht, einen  Landschaftspflegerischen Begleitplan,  Natura 2000-Verträglichkeitssstudien sowie  Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz (Bodenschutzkonzept), Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt vom 05.06. bis 06.07.2026 ausschließlich in elektronischer Form hier auf dieser Internetseite (Download Infospalte rechte Seite) sowie im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis zum 06.08.2026 erheben. Einwendungen sind per E-Mail an das Funktionspostfach des LBEG ETL186@lbeg.niedersachsen.de zu übermitteln. Einwendungen können auch mündlich nach tel. Voranmeldung unter Tel. 05141 88887-15 beim LBEG in 29221 Celle, Hannoversche Straße 30a, abgegeben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen einen Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der o.g. Frist ebenfalls Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Weitere wichtige Informationen für Betroffene können dem Bekanntmachungstext (Download-Dokument) entnommen werden.

WFS Bebauungspläne Stadt Bremen

Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Selektion:"planArtCode" IN ( '1000' , '10000' , '10001' , '40001' ) AND "rechtsstandCode" IN ( '3000' , '4000' ) <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>

WFS Bebauungspläne mit Veränderungssperre der Stadt Bremen

Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planinhalte des künftigen Bebauungsplans. Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen: Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a> Selektion:"veraenderungssperre" = 'true'

Bebauungspläne der Stadt Bremen

Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>

Bauleitpläne der Stadt Bremen in Aufstellung

Folgende in Aufstellung befindliche Pläne sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>

WFS Bauleitpläne in Aufstellung: BPläne, VEPläne, Ortsgesetze, Vorkaufsortsgesetze Stadt Bremen

Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>

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