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Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG (WEA LG-106 und LG-107)

Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.

Bauleitpläne: BPläne, VEPläne, Ortsgesetze, Vorkaufsortsgesetze Stadt Bremen in Aufstellung

Folgende in Aufstellung befindliche Plane sind enthalten: Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Vorkaufsortsgesetze Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>

Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG (LG-104 und LG-105)

Aktenzeichen: 766.0001/23/1.6.2 (LG-104) 766.0002/23/1.6.2 (LG-105) Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf den nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-104: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 16, Flurstück 58 • LG-105: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 17, Flurstück 194. Bei den Anlagen LG-104 und LG-105 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,56 MWel. Die Anlagen LG-104 und LG-105 sollen laut Antrag im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung.

Bebauungspläne Stadt Walsrode

Die Stadt Walsrode ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Beim Bebauungsplan handelt es sich um das Instrument, bei dem der Bürger von der Stadtplanung am unmittelbarsten berührt wird.Als wichtigstes Element unterliegt er strengen gesetzlichen Normen des Baugesetzbuches (BauGB), die sowohl Inhalte als auch Verfahren regeln. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Art der Bebauung für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Er trifft Aussagen über Nutzungsart, welche Geschossigkeit, welche Bebauungsdichte und welches Überbauungsmaß bei einzelnen Grundstücken möglich ist. Darüber hinaus kann durch Baulinien und Baugrenzen die Bebauungsform festgelegt werden. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Stadtrat beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Aufgrund seiner Rechtsverbindlichkeit ist das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen strikt geregelt. Das Verfahren setzt sich in der Regel aus drei wesentlichen Elementen zusammen: - frühzeitige Bürgerbeteiligung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Öffentliche Auslegung Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass sowohl die Interessen des einzelnen Bürgers als auch die Belange der Gesamtheit der Bevölkerung in diesem rechtsverbindlichen Instrument Berücksichtigung finden.

LidlMarkt Steinheim

Die Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co.KG, Bonfelder Straße 2, 74206 Bad Wimpfen hat für den Neubau eines Lidl-Lebensmitteldiscountmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.498 m² auf dem Gebiet des Flurstücks 529 der Flur 26 der Gemarkung Steinheim einen Bauantrag gestellt. Im Zuge der Modernisierung ist ebenfalls eine Umstrukturierung der Park-platz- und Grünflächen vorgesehen. Es werden ca. 659 m² Fläche neu versiegelt und rund 300 m² Boden abgetragen. Die Eingriffskompensation erfolgte bereits im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 30 „Lipper Tor“ der Stadt Steinheim

BIM-basierte Zustimmungs- bzw. Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau, Teilvorhaben: Leitstelle XPlanung/XBau c/o Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Das Projekt "BIM-basierte Zustimmungs- bzw. Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau, Teilvorhaben: Leitstelle XPlanung/XBau c/o Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH im Landkreis Stade

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier im UVP-Portal sowie auf der Internetseite des LBEG unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ abgerufen werden. Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene die Antragsunterlagen bei der zentralen Information des Landkreises Stade eingesehen werden (Eingangsbereich des Kreishauses: Gebäude C, Foyer, Am Sande 2, 21682 Stade). Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (untenstehendes Downloaddokument) zu entnehmen.

Schmitz Cargobull AG in 48691 Vreden

Die Schmitz Cargobull AG mit Sitz in 48612 Horstmar, Bahnhofstraße 22, hat mit Bauantrag vom 08.08.2024 bei dem Kreis Borken die Erteilung einer Baugenehmigung betreffend den Neubau von LKW-Auflieger-Lagerabstellplätzen, einer Zauneinfriedung sowie eines Werkstattgebäudes mit Sozialräumen mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück Gemarkung Vreden, Flur 121, Flurstücke 11, 14, 18, 52, 90, 92, 108, 113, 115, 117, 120 und 121, postalische Anschrift Großemast 18 in 48691 Vreden, beantragt.

Neubau eines Lebensmitteldiscounters für die Firma Aldi

Die Firma ALDI Grundbesitz GmbH & Co KG GmbH & Co KG, 45699 Herten, Hohewardstraße 345-349 hat für den Neubau eines großflächigen Lebensmitteldiscounters, im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung, auf den Grundstücken Albersloher Weg 539, Gemarkung Angelmodde, Flurstücke 142, 143, 144, 145, 146 einen Bauantrag gestellt. Mit einer Verkaufsfläche von 1056 m² und einer Geschossfläche von 1788 m² wird die Grenze zur Großflächigkeit überschritten. Geplant ist außerdem ein zugehöriger Parkplatz mit 66 Stellplätzen.

Schutzgebiete in Brandenburg - INSPIRE Download-Service (WFS-LfU-SCHUTZG)

Der Dienst beinhaltet Informationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg und Europäische Schutzgebiete. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE). Zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zählen Vogelschutzgebiete (Special Protection Area, SPA) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Für die Planung konkreter Vorhaben, Bauanträge o.ä. wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die zuständige Naturschutzbehörde (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - MLUK oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde - uNB des Landkreises). In den Fällen, in denen Sie rechtsverbindliche Angaben benötigen, können Sie dort eine rechtsverbindliche Auskunft zur maßgeblichen Abgrenzung, zu den Inhalten aus der zugehörigen Schutzanordnung und Einsicht in die originalen Karten (Schutzgebiete vor 1991: i.d.R. topographische Karten 1:25.000 (NSG); 1:50.000 (LSG); Schutzgebiete ab 1991: i.d.R. Flurkarten bzw. Liegenschaftskarten) erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten. Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können. Der WebMapService (WFS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt. Stand zu Schutzgebiete Naturschutzrecht Brandenburg: entspricht dem der gekoppelten Daten Stand zu FFH-Gebiete: entspricht dem der gekoppelten Daten Stand zu SPA-Gebiete: entspricht dem der gekoppelten Daten

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