Pflanzen, die in einem Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen, sind als gebietsfremd anzusehen. So gelten Pflanzen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets als gebietsfremd. Aber auch Populationen einer eigentlich heimischen Art, also innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, können in einem Gebiet gebietsfremd sein, wenn sie ihren genetischen Ursprung in einem anderen Gebiet haben. Sie dem 02. März 2020 dürfen nach § 40 BNatSchG in der freien Natur außerhalb der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung nur noch gebietsheimische Pflanzen oder Saatgut ausgebracht werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Deshalb wurden von der LUBW Erntebestände identifiziert, von denen herkunftssicheres Vermehrungsgut gewonnen werden kann. Diese Erntebestände sind im vorliegenden Geodatensatz abgebildet. Für jeden Erntebestand ist eine Liste von Gehölzarten verlinkt. Nur Individuen dieser Arten sind sichere Herkünfte und damit als gebietsheimisch anzusehen. Das Vermehrungsgut eines Erntebestandes darf nur zur Ausbringung im jeweiligen Vorkommensgebiet genutzt werden. Allen Erntebeständen ist eine Erntebestandsnummer zur Dokumentation und Nachverfolgbarkeit zugeordnet. Im Auftrag der LUBW wurden in ganz Baden-Württemberg in den Jahren 2019/2021 Erntebestände für gebietseigene Gehölzarten kartiert.
Der Frostspanner gehört zu den bedeutendsten Schadorganismen an Obst- und Laubgehölzen. Seine Raupen können im Frühsommer zu beträchtlichen Schäden an Blättern, Knospen und unreifen Früchten führen. Je nach Jahr und Witterung verursacht er unterschiedlich starke Schäden. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Maßnahmen Im Fangzeitraum von Anfang November bis Ende Dezember werden an zwei bis drei Standorten an Eichen, Buchen, Hainbuchen und Obstbäumen die Frostspanner kontrolliert. Die Arten Operophtera brumata und Operophtera fagata werden dabei zusammen erfasst. In der Regel wird der Schwarmflug des Frostspanners mit Leimringen, die um Bäume angebracht werden, überwacht. Seit 2014 ebenfalls mit Pheromonfallen. Dabei werden nur die männlichen Falter mit einem Sexualduftstoff angelockt, jedoch keine Weibchen. Die Leimringüberwachung ermöglicht, dass auch der Anteil der Weibchen, die „klettern“ müssen und ebenfalls kleben bleiben, miterfasst wird, wobei die Anzahl der Weibchen pro cm Leimring meist unter der kritischen Zahl* von 1 bzw. 0,8 liegt. * Kritische Zahl: Steigt die kritische Zahl über 1 bzw. bei vorgeschädigten Buchen über 0,8 muss mit starkem Fraß bis zum Kahlfraß durch die Raupen im kommenden Frühjahr gerechnet werden Die Überwachung der Frostspanner mittels Leimringe, die bereits Anfang der 1970er Jahre in Berlin-Pankow/Blankenfelde begonnen und bis 2022 in Berlin-Mitte/Tiergarten ausgeweitet wurde, ist im Jahr 2023 eingestellt worden. Die Methode der Überwachung des Frostspanners beschränkte sich ab dem Jahr 2023 nur noch auf Pheromonfallen. Diese wurden an 2 Standorten – Neukölln (Britz) und Berlin Lichtenrade aufgehängt. Durch diese Methode werden jedoch nur die männlichen Falter angelockt. Eine Aussage über den Anteil der Weibchen kann daher nicht getroffen werden. Für diese Art des Monitorings hat man sich vordergründig entschieden, um Nicht-Zielorganismen zu schützen. Im Vergleich der Mittelwerte zeichneten sich die Jahre 2014 und 2018 als die stärksten Flugjahre aus. Beide Jahre waren in Berlin überdurchschnittlich warm und sonnig, die Bedingungen waren für die Entwicklung der Frostspanner daher optimal. Ab 2022 waren die Fangzahlen rückläufig und verzeichnen seit 2024 wieder einen leichten Anstieg. Der Winter 25/26 bot optimale Bedingungen für die Entwicklung der Frostspannerfalter. Daraus resultierend konnten viele Falter gefangen werden. Anhand der Fangzahlen ist mit einem starken Fraß der Larven im Frühjahr auszugehen! Der Flugverlauf des Frostspanners begann Anfang November bei niedrigen Nachttemperaturen um den Gefrierpunkt. Eine Woche später wurde der Flughöhepunkt erreicht. Bereits vor dem Jahreswechsel wurde der Flug eingestellt. Somit beschränkte sich das Flugfenster der männlichen Falter auf fünf Wochen, was nicht die Regel ist. Besonders die KW 46 konnte das langjährige Mittel deutlich übertreffen. Der Flug der Frostspanner beginnt in Berlin meist Anfang November und ist abhängig vom Temperaturverlauf im letzten Entwicklungsstadium (Puppenstadium). Als erstes treten die flugfähigen Männchen auf, im späteren Verlauf dann die Weibchen. Die Falter schlüpfen tagsüber, bleiben jedoch bis zur Dämmerung im Bereich der Stammbasis und der Bodenstreu verborgen. Der Höhepunkt des Fluges ist abends. Die Männchen fliegen um die Stämme und begatten die heraufsteigenden Weibchen (sie haben nur Stummelflügel). Optimale Temperaturen für den Flug liegen zwischen 5 °C bis 10 °C. In naturnah gestalteten Gärten mit vielen unterschiedlichen Gehölzen, in denen Vögel Unterschlupf und Nahrung finden, werden die Raupen des Frostspanners kaum nennenswerte Schäden anrichten können. Die Raupen sind eine beliebte Speise für die stets hungrige Brut der heimischen Vögel. Mit Nistkästen können weitere „Helfer“ angelockt werden. Ebenfalls ist Anfang November das Anbringen von Leimringen um Obstbäume als Bekämpfungsmaßnahme möglich. Einerseits wird so festgestellt, ob überhaupt mit Frostspannerraupen bzw. ihrem Fraß im Frühsommer zu rechnen ist, andererseits wird so eine erfolgreiche Eiablage verhindert. Weitere Maßnahmen sind i.d.R. in unseren Gärten nicht erforderlich.
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens werden die oekologischen Auswirkungen von nach Baum- und Straucharten und nach Pflanzendichten variierenden Vorwaeldern untersucht. Es wird insbesondere den Fragen der Schutzwirkungen, z.B. Spaetfrostschutz und der Beeinflussung des Wasser- und Naehrstosshaushaltes nach Sukzessionen, bzw. gezielt eingebrachten Vorwaldbaumarten, nachgegangen. In zusaetzlichen Versuchsparzellen (in nicht vom Sturm geschaedigten Fichtenparzellen und auf vegetationslos zu haltenden Flaechen) werden Vergleichsdaten gewonnen.
Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.
Das 1964 durch Beschluss des Rates des Bezirkes Magdeburg festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „Barleber und Jersleber See mit Ohre- und Elbeniederung“ wurde im Bereich des ehemaligen Ohrekreises durch Verordnung vom 1. November 1994 neuverordnet. Die nächstfolgende Gebietsreform und Gesetzesänderungen des Bundes- sowie Landesnaturschutzrechtes von 2009/2010 machten die Anpassung der bestehenden LSG- Verordnung erforderlich, so dass das LSG „Ohre- und Elbniederung“ vom Landkreis Börde 2016 neuverordnet wurde. Hierbei wurden die Abgrenzungen des LSG geändert, um zusätzliche schutzwürdige Flächen in das LSG einzubeziehen bzw. bestimmte Bereiche zu entlassen. Die Flächengröße seit der Neuverordnung des Gebietes 2016 beträgt 7.350,00 ha. Mit dieser Verordnung trat die VO (1994) über das LSG0015OK_ „Barleber und Jersleber See mit Ohre- und Elbniederung“ außer Kraft. Das Landschaftsschutzgebiet „Ohre- und Elbniederung“ gehört zum überwiegenden Teil zu den Landschaftseinheiten Tangermünder und Dessauer Elbtal, reicht aber bis in die Landschaftseinheiten der Ohreniederung und der Magdeburger Börde hinein. Der Charakter des Gebietes wird bestimmt durch die Schönheit und Vielfalt der Flussniederungen von Elbe und Ohre, die ein Mosaik aus verschiedenartigen Feuchtbiotopen, Auenwaldresten, Wiesenflächen verschiedener Feuchtestufen; Äckern; Feldgehölzen sowie wege- und gewässerbegleitenden Gehölzen und den Fließgewässern Ohre und Elbe bilden. Unterschiedlich strukturierte Biotop- und Nutzungstypen betonen den landschaftsästhetischen Wert des Gebietes und tragen somit zum bedeutsamen Erholungswert der Region bei. Ackerbauliche Nutzung dominiert dort, wo das Elbtal vor dem Hochwasser durch Deiche geschützt wird. Einige Auenwaldflächen blieben hier jedoch erhalten. Innerdeichs sind weite Auenwiesen landschaftsprägend. Diese schließen vielfach Einzelbäume, Gehölzgruppen, Flutrinnen und Altwässer ein. Die Böden sind meist grundwasserbestimmt. Als natürliche Vegetation sind Weich- und Hartholzauenwälder vorherrschend. Die Vielfalt der Biotope bietet einer großen Zahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Lebens- bzw. Rückzugsraum. Durch die Lage im mitteldeutschen Trockengebiet, bedingt durch den Einfluss des Harzes, mit mittleren Jahresniederschlägen von ca. 500 mm, kommen im LSG gleichzeitig auch zahlreiche wärmeliebende Arten vor, die hier teilweise ihre nördliche Verbreitungsgrenze haben. Sowohl Flora als auch Fauna sind sehr vielfältig ausgeprägt. Auf Grund der zahlreichen Gewässer innerhalb des LSG hat das Gebiet eine besondere Bedeutung für Zug- und Rastvögel. Aber auch der Erhalt von Wiesenbrüterflächen für Arten wie Feldlerche, Grauammer, Kiebitz und Wiesenpieper spielt eine große Rolle. Das Landschaftsschutzgebiet ist ein wichtiger Bestandteil eines vielfältig strukturierten Biotopverbundsystems zwischen den überregionalen Verbundeinheiten Drömling und Elbtal, die sowohl als FFH-Gebiet (DE 3533 301, DE 3736 301) als auch als SPA-Gebiet (DE 3532 401, DE 3437 401) europäischen Schutzstatus besitzen. Es dient als Pufferzone für das Naturschutzgebiet „Rogätzer Hang – Ohremündung“ sowie für eine Vielzahl von Naturdenkmalen und nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotopen sowie sonstigen sensiblen Bereichen von Natur und Landschaft. Weiterhin werden durch die Schutz- und Erhaltungsziele des LSG die Bewahrung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG gesichert. Gleiches gilt sowohl für die im Gebiet vorkommenden Populationen von Brutvogel- als auch der Zugvogelarten sowie der weiteren nach Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG und Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG geschützten Tier- und Pflanzenarten. Das LSG ist teilweise Bestandteil der FFH-Gebiete DE 3736 301 „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“, DE 3637 301 „Elbaue bei Bertingen“, DE 3936 301 „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“, DE 3735 301 „Untere Ohre“ sowie des SPA-Gebietes DE 3437 401 „Elbaue Jerichow“. Letzte Aktualisierung: 17.06.2026
Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Natürliche (potentielle) Winderosionsgefährdung nach DIN 19706 (2013-02) bezogen auf die Nettofeldblockfläche (ohne Landschaftselemente (meist Knicks oder kleine Gehölze) und ohne nicht beihilfefähige Flächen (oft Teiche o. ä.)). Berechnung auf der Grundlage von Daten zur Oberbodenart, den Windverhältnissen und den Windhindernissen. Die Karte wird in drei Maßstäben Vertrieben: Feldblockbezogen (bis 1:199.999), Übersichtskarten in den Maßstabsbereichen 1:200.000-999.999, sowie ab 1:1 Mio.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bergedorf des Bezirks Bergdorf am östlichen Rand des sog. Bergedorfer Villengebiets und wird begrenzt vom Billtal-Stadion und Bergedorfer Gehölz. Die Erschließung erfolgt über die Straßen Reinbeker Weg und Pfingstberg.
Natürliche (potentielle) Wassererosionsgefährdung nach DIN 19708 (2005-02) bezogen auf die Nettofeldblockfläche (ohne Landschaftselemente (meist Knicks oder kleine Gehölze) und ohne nicht beihilfefähige Flächen (oft Teiche o. ä.)) in t/ha/a, Berechnung auf Grundlage des K = Bodenerodierbarkeitsfaktors (berücksichtigt die Oberbodenart), S = Hangneigungsfaktors sowie R = Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors (pauschal 50). Die Karte wird in drei Maßstäben Vertrieben: Feldblockbezogen (bis 1:199.999), Übersichtskarten in den Maßstabsbereichen 1:200.000-999.999, sowie ab 1:1 Mio.
Der Dienst veröffentlicht Informationen zu den Erntezulassungsflächen, Gebietseigenen Gehölzen und Herkunftsgebieten im Land Brandenburg, mit Unterteilung nach Baum- bzw. Gehölzarten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 530 |
| Europa | 13 |
| Kommune | 47 |
| Land | 725 |
| Weitere | 225 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 218 |
| Zivilgesellschaft | 25 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 157 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 417 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| Taxon | 20 |
| Text | 516 |
| Umweltprüfung | 112 |
| WRRL-Maßnahme | 2 |
| unbekannt | 144 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 868 |
| Offen | 484 |
| Unbekannt | 32 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1368 |
| Englisch | 239 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 31 |
| Bild | 112 |
| Datei | 51 |
| Dokument | 467 |
| Keine | 624 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 318 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 944 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1382 |
| Luft | 592 |
| Mensch und Umwelt | 1360 |
| Wasser | 790 |
| Weitere | 1316 |