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Verlässliche Prognose von anthropogenem, impulsartigem Unterwasserschall über weite Entfernungen

Aufbauend auf Vorarbeiten des Autors und der Gastinstitution sollen Modelle zur Vorhersage von Offshore Rammschall beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen und anderen impulshaltigen Unterwasserschallsignalen in beliebigen Umgebungen ermöglicht werden. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines Ausbreitungsmodells für komplexe Umgebungen, welches die gleichzeitige Berücksichtigung von starken Bathymetrieänderungen (sowohl in zwei wie auch in drei Dimensionen) und Böden mit hohen Scheer Geschwindigkeiten ermöglicht. Hauptanwendungsgebiet soll zunächst die Akustik von Offshore Pfahlrammungen sein, bei der vor allem die Entwicklung von geeigneten Modellen zur Verwendung von Schallschutzsystemen im Vordergrund steht. Aufgrund der in weiten Teilen nur sehr ungefähr bekannten Eingangsparameter für die entsprechenden Modelle, vor allem in Bezug auf die Bodenparameter, soll außerdem die Abschätzung der Vorhersagegenauigkeit unter Berücksichtigung weiterer Parameter vertieft werden. Für alle Teilpakete existieren bereits Messdaten, die für eine entsprechende Validierung genutzt werden sollen.

Formulare im Bereich Lärm

Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (nachts (20 bis 7 Uhr), sonn- oder feiertags) können Sie online über das ServicePortal Berlin beantragen. ServicePortal Berlin: Lärmschutz – Genehmigung oder Ausnahmezulassung beantragen Online-Beschwerdeformular Baustellen: Möchten Sie sich über Baustellenlärm beschweren, steht Ihnen dafür ein Beschwerdeformular zur Verfügung zum Online-Beschwerdeformular Alternativ können Sie Ihre Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen auch telefonisch übermitteln. (insbesondere Lärm- und Staubbelästigungen durch Bauarbeiten) Auskunftstelefon Baustellen : (030) 9025-2253 Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten

Entwicklung von Vorrichtungen zum geraeuscharmen und erschuetterungsfreien Eintreiben von Spundbohlen

Problem: a) In Bereichen enger Bebauung und in der Naehe empfindlicher Bausubstanz Laerm und Erschuetterungen bei dem Eintreiben von Spundbohlen weitgehend zu vermeiden. b) Die Schwierigkeiten bei dem Eintreiben von Spundbohlen in bindige Bodenarten (Sand und Kies) weitgehend zu mindern. Zielsetzung: Entwicklung, Herstellung und Einsatz eines Geraetes mit Nebengeraeten zum Einpressen von Spundbohlen unter gleichzeitiger Durchfuehrung von Entlastungsbohrungen waehrend des Pressvorganges. Anwendung: Einatz der Geraetegruppe an Baustellen im Bundesgebiet und in West-Berlin, auch im Ausland. Eine Aufgliederung auf den umweltbezogenen Teil kann nicht erfolgen. Die Geraetegruppe dient nicht unmittelbar und ausschliesslich dem Umweltschutz. Bisher allerdings it die Geraetegruppe ausschliesslich nur an solche Einsatzstellen in Auftraegen taetig gewesen, an welchen entweder die Vermeidung von Laerm oder Erschuetterungen oder von beiden aus.

Baulärmbroschüre

Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln), erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Lärmminderung im Baubetrieb

Wirtschaftliches Bauen ist essenziell, jedoch verursachen Baumaschinen oft störenden Lärm. Diese Broschüre fasst die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben „Lärmarmes Bauen - Ermittlung, Beurteilung und Minderung von Geräuschemissionen typischer Baumaschinen und -verfahren zur allgemeinen Förderung des lärmarmen Baubetriebs“ zusammen, welches darauf abzielte Baumaschinen und -verfahren zu identifizieren, die einen lärmreduzierten Baubetrieb ermöglichen. Dies beinhaltete auch Instrumente zur Lärmminderung, wie Schallschutzmaßnahmen und zielorientierte Planung. Über eine umfassende Literaturrecherche und Baustellenbesuche wurden relevante Maschinen und Verfahren analysiert. Es zeigte sich, dass lärmreduziertes Bauen meist durch sorgfältige Planung der Abläufe erreicht wird. Die Ergebnisse wurden in das digitale Standardleistungsbuch-Bau (STLB-Bau) integriert, um die Ausschreibung lärmreduzierter Baustellen zu fördern. Veröffentlicht in Broschüren.

A26 Hafenpassage Hamburg, AS HH-Moorburg bis AS HH-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895

Die Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2019 in Auftragsverwaltung vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen, ab 01.01.2020 vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin), hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Hintergrund des Vorhabens ist der beabsichtigte Neubau der Bundesautobahn A 26 Hafenpassage Hamburg vom Autobahnkreuz (AK) Hamburg (HH) - Hafen an der A 7 bis zum Autobahndreieck (AD) Süderelbe an der A 1. Das vorliegend beantragte Vorhaben umfasst den zweiten Bauabschnitt der Hafenpassage. Mit der Beantragung verfolgt die Vorhabenträgerin auch die geplante Umbenennung von Anschlussstellen, weshalb in den Planunterlagen – anders als noch bei dem bereits im Verfahren befindlichen Abschnitt 6a (Verkehrseinheit VKE 7051) – u.a. die Bezeichnung AS HH-Moorburg (vormals HH-Hafen Süd) geführt wird. Gegenstand des Vorhabens ist die Fortführung des bereits beantragten ersten Bauabschnittes der A 26 Hafenpassage Hamburg (Abschnitt 6a, VKE 7051) auf einer Länge von rund 3.890 m (Abschnitt 6b, VKE 7052). Die Trasse des Abschnitts 6b soll östlich der AS HH-Moorburg (Abschnitt 6a) am Schnittpunkt mit dem Moorburger Hauptdeich bei Bau-km 1+950,000 beginnen, zunächst als Erddamm und später als Vorlandbrücke den Moorburger und den Drewer Hauptdeich queren und dabei in Teilen die Entwässerungsfelder Moorburg-Ost durchkreuzen. Im weiteren Verlauf sind mehrere Brückenbauwerke geplant, die mittig der über die Süderelbe vorgesehenen Schrägseilbrücke eine maximale Höhe von ca. 57,53 m erreichen. Östlich der Süderelbe soll die Trasse gleichfalls als Brückenbauwerk parallel zum Kattwykdamm und den Hafenbahngleisen bis zur geplanten AS HH-Hohe Schaar geführt werden. Der Planungsabschnitt soll südlich hiervon bei Bau-km 5+840,895 enden. Als Querschnitt soll auch im Abschnitt 6b der Regelquerschnitt (RQ) 31 mit vier Fahrstreifen sowie beidseitig einem Standstreifen zum Einsatz kommen. Die beantragten Planungen beinhalten diverse Maßnahmen an anderen Anlagen, wobei insbesondere auf den Umbau sowie die Teilstillegung der Entwässerungsfelder Moorburg-Ost, die Verlegung der Hauptdeichlinie des Moorburger Hauptdeiches (von Deich-km 9+800 bis km 10+785) sowie die Errichtung eines Verteilerkreises zur Abwicklung der Verkehre des nachgeordneten Netzes im Bereich der AS HH-Hohe Schaar hingewiesen wird. Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Für die Herstellung der Umweltmaßnahmen werden teilweise auch Flächen im Bezirk Bergedorf beansprucht.

Verkehr / Lärm

Flugzeuge, Bahn und Bus oder der eigene Pkw bringen die Menschen heute immer schneller und bequemer von A nach B. Doch dabei entstehen Lärm und Emissionen, die der Gesundheit und Umwelt schaden können. Lesen Sie hier, wie sich der Berliner Verkehr und Lärm in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Bild: Umweltatlas Berlin Verkehrsmengen Welche Berliner Straßen gehören zu den am stärksten belasteten in ganz Deutschland? Wo gibt es die meisten, wo die wenigsten Pkw? Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens in Berlin. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Lärmbelastung Autos, Züge, Baustellen, Flughafen – Berlin ist voller Lärm. Wo ist es besonders laut? Und was lässt sich dagegen tun? Hier finden Sie umfangreiche Daten rund um die Berliner Lärmbelastung und eine detaillierte Lärmkartierung aus dem gesamten Stadtgebiet. Weitere Informationen

Lärmminderung im Baubetrieb

Wirtschaftliches Bauen ist essenziell, jedoch verursachen Baumaschinen oft störenden Lärm. Diese Broschüre fasst die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben „Lärmarmes Bauen - Ermittlung, Beurteilung und Minderung von Geräuschemissionen typischer Baumaschinen und -verfahren zur allgemeinen Förderung des lärmarmen Baubetriebs“ zusammen, welches darauf abzielte Baumaschinen und -verfahren zu identifizieren, die einen lärmreduzierten Baubetrieb ermöglichen. Dies beinhaltete auch Instrumente zur Lärmminderung, wie Schallschutzmaßnahmen und zielorientierte Planung. Über eine umfassende Literaturrecherche und Baustellenbesuche wurden relevante Maschinen und Verfahren analysiert. Es zeigte sich, dass lärmreduziertes Bauen meist durch sorgfältige Planung der Abläufe erreicht wird. Die Ergebnisse wurden in das digitale Standardleistungsbuch-Bau (STLB-Bau) integriert, um die Ausschreibung lärmreduzierter Baustellen zu fördern.

Neubau der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO), hier: Abschnitt Hessen-Nord (PLA) von der Ortslage Wirtheim/Biebergemünd bis zur Ortslage Klein-Auheim/Hanau

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Nord (PLA) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Nord verläuft über ca. 35,1 km von der Ortslage Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis zur Ortslage Klein-Auheim/Hanau im Main-Kinzig-Kreis. Durch das geplante Vorhaben sind in Hessen die Stadt Hanau, die Stadt Gelnhausen, die Gemeinden Biebergemünd, Linsengericht, Hasselroth, Freigericht, Rodenbach und Großkrotzenburg im Main-Kinzig-Kreis sowie die Gemeinde Hainburg im Kreis Offenbach sowie in Bayern die Stadt Alzenau und die Gemeinde Kahl am Main im Kreis Aschaffenburg betroffen. Für das Stadtgebiet Alzenau und das Gemeindegebiet Kahl am Main sind keine unmittelbaren Grundstücksinanspruchnahmen vorgesehen; es entstehen durch das Vorhaben nur mittelbare Betroffenheiten durch Baulärm und die Ausdehnung von Absenktrichtern aufgrund der erforderlichen Grundwasserhaltung während der Bauphase. Zum Vorhaben SPO, Abschnitt Hessen-Nord PLA gehören außerdem folgende weiteren wesentlichen Bestandteile: • Kabelschutzrohre und LWL-Begleitkabel im Verlauf der Leitung • Bau einer Gasdruckregelmessanlage (GDRMA) sowie einer Molchstation mit Betriebsanlagen und Zufahrten am Standort Biebergemünd/Wirtheim • • Bau von 4 Armaturengruppen (AG) mit Betriebsanlagen und Zufahrten AG Gelnhausen (Standort Linsengericht), AG Somborn (Standort Freigericht), AG Hanau (Standort Hanau), AG Maintal (Standort Hanau), • Errichtung von drei Anschlussleitungen, die von der GDRMA Wirtheim sowie den Armaturengruppen Hanau und Maintal zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber führen, • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial • Schutzeinrichtungen gegen Hochspannungsbeeinflussung • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung

Lärmarmes Bauen

Wirtschaftliches Bauen ist essenziell, jedoch verursachen Baumaschinen oft störenden Lärm. Das Forschungsvorhaben zielte darauf ab, Baumaschinen und -verfahren zu identifizieren, die einen lärmreduzierten Baubetrieb ermöglichen. Dies beinhaltete auch Instrumente zur Lärmminderung, wie Schallschutzmaßnahmen und zielorientierte Planung. Über eine umfassende Literaturrecherche und Baustellenbesuche wurden relevante Maschinen und Verfahren analysiert. Es zeigte sich, dass lärmreduziertes Bauen meist durch sorgfältige Planung der Abläufe erreicht wird. Die Ergebnisse wurden in das digitale Standardleistungsbuch-Bau (STLB-Bau) integriert, um die Ausschreibung lärmreduzierter Baustellen zu fördern. Veröffentlicht in Texte | 147/2025.

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