Problem: a) In Bereichen enger Bebauung und in der Naehe empfindlicher Bausubstanz Laerm und Erschuetterungen bei dem Eintreiben von Spundbohlen weitgehend zu vermeiden. b) Die Schwierigkeiten bei dem Eintreiben von Spundbohlen in bindige Bodenarten (Sand und Kies) weitgehend zu mindern. Zielsetzung: Entwicklung, Herstellung und Einsatz eines Geraetes mit Nebengeraeten zum Einpressen von Spundbohlen unter gleichzeitiger Durchfuehrung von Entlastungsbohrungen waehrend des Pressvorganges. Anwendung: Einatz der Geraetegruppe an Baustellen im Bundesgebiet und in West-Berlin, auch im Ausland. Eine Aufgliederung auf den umweltbezogenen Teil kann nicht erfolgen. Die Geraetegruppe dient nicht unmittelbar und ausschliesslich dem Umweltschutz. Bisher allerdings it die Geraetegruppe ausschliesslich nur an solche Einsatzstellen in Auftraegen taetig gewesen, an welchen entweder die Vermeidung von Laerm oder Erschuetterungen oder von beiden aus.
Geräusche sind ein Bestandteil unseres Lebens – und dies besonders in einer Großstadt wie Berlin. Das unmittelbare Nebeneinander von Wohnen, Arbeit und Freizeit, das Leben auf engem Raum, lebhafter Verkehr und ein vielfältiges kulturelles Leben führen fast zwangsläufig dazu, dass Menschen von den Geräuschen Anderer gestört oder sogar in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. Die Lärmwirkungsforschung zeigt, dass Lärm nicht nur stören, sondern auch erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen kann. Deshalb ist jeder von uns dazu aufgerufen, Lärm zu vermeiden. Aber welche Geräusche sind zumutbar? Wie können Lärmpegel gemindert werden? Was kann und muss jede/r Einzelne nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch im öffentlichen Raum tun, um unseren empfindlichen Hörsinn zu schonen? In der Stadt gibt es unzählige Lärmquellen, wie zum Beispiel Verkehrslärm, Hupkonzerte, Fangesänge, Partylärm, Gewerbelärm oder Geräusche von Baumaschinen. Das sorgt nicht nur für Frust, Ärger oder sogar Aggressionen, sondern wirft auch Fragen auf: Muss ich mir das gefallen lassen? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es bei Ruhestörungen? An wen kann ich mich wenden, damit Ruhe einkehrt? Die nachfolgenden Seiten liefern Antworten: Wie kann ich Lärm vermeiden? Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Weitere Informationen Ruhestörung durch Lärm: An wen kann ich mich wenden? Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Ruhestörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder im Bereich von Kleingartenanlagen der jeweilige Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen Rechtsvorschriften zum Lärmschutz Hier werden die wichtigsten landes- und bundesrechtlichen Regelwerke im Lärmschutz vorgestellt. Weitere Informationen Typische Lärmbelästigungen – 16 Beispiele Jede(r) von uns kennt Situationen, in denen Lärmbelästigungen durch verschiedene Geräuschquellen (z. B. aus Gewerbe-, Bau- oder Freizeitlärm) auftreten können. Folgende Seite listet konkrete Situationen beispielhaft auf und ordnet sie jeweils rechtlich ein. Weitere Informationen Zuständigkeiten und Kontakte Die folgende Seite liefert Informationen zu Stellen, an die Sie sich wenden können. Weitere Informationen Weitere Informationen und Dokumente zum Lärmschutz Luft-Wärmepumpen, Laubbläser, Baulärm und Lärmschutz in der Bauleitplanung sind Stichworte, zu denen Sie hier weitere Informationen finden. Weitere Informationen Auch das Umweltportal Berlin bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zum Thema Lärm. Übrigens: Ein ruhiges Gespräch bewirkt meist mehr als lautstarke Auseinandersetzungen. Nur Toleranz und Rücksichtnahme führen zu einem guten Miteinander. Berlin bietet bei aller Hektik und Lautstärke viele besinnliche Orte, an denen Sie Ruhe genießen können.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Mitte (PLB) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Mitte verläuft über ca. 48,1 km von der Ortslage Klein-Auheim/Hanau im Main-Kinzig-Kreis bis zur Ortslage Herchenrode/Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch das geplante Vorhaben sind Grundstücke der Stadt Hanau im Main-Kinzig-Kreis, der Kommunen Hainburg, Obertshausen und Rodgau im Kreis Offenbach sowie der Kommunen Babenhausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Modautal, Münster, Ober-Ramstadt, Otzberg und Reinheim temporär und/oder dauerhaft betroffen. Das Stadtgebiet Dieburg im Kreis Darmstadt-Dieburg ist temporär durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der Bauwasserhaltung im Rahmen der Bauphase betroffen, eine unmittelbare Grundstücksinanspruchnahme ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Zum Vorhaben SPO, PLB Abschnitt Hessen-Mitte gehören außerdem folgende weiteren wesentlichen Bestandteile: • Kabelschutzrohre und LWL-Begleitkabel im Verlauf der Leitung • 4 Armaturengruppen in Babenhausen, Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode mit Betriebsanlagen und Zufahrten • Anschlussleitungen von den Armaturengruppen in Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial • Schutzeinrichtungen gegen Hochspannungsbeeinflussung • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung
Wer hat sich nicht schon einmal über Lärm geärgert: In der Wohnung nebenan erfreuen sich die Bewohnerinnen und Bewohner an ihrem leistungsstarken neuen Bluetooth-Lautsprecher, draußen mäht die Nachbarin oder der Nachbar zur unpassenden Zeit den Rasen oder der Lärm einer nahegelegenen Baustelle stört die wohlverdiente Nachtruhe. Nicht zu vergessen die sonntäglichen Kirchenglocken, die lautstarke Feier im Nebenhaus, Geräusche von Rollkoffern und das alljährliche Straßenfest des Sportvereins. Und obendrein werden allerorts die Lautsprecher von Smartphones zur rücksichtslosen Wiedergabe aller möglichen akustischen Inhalte genutzt. Und wer seine Wahrnehmung erst einmal auf bestimmte Geräusche – zum Beispiel das anhaltende Bellen des Hundes der Nachbarn aus der dritten Etage – fokussiert, bei dem liegen oft innerhalb kürzester Zeit die Nerven blank. Merkwürdigerweise erleben es die Lärmverursachenden oftmals ganz anders. Sie sind mitten im Geschehen und sehen sich selten als Störende. Wer sich beschwert, gilt hingegen schnell als Spielverderber/Spielverderberin oder als schlecht gelaunter Meckerer, was Konflikte eskalieren lässt. Der erste verantwortliche Schritt in einer Gemeinschaft sollte deshalb die Überlegung sein: Das ist in vielen Fällen gar nicht so schwierig, denn Lärm ist häufig auf Gedankenlosigkeit zurückzuführen und leicht vermeidbar. Viele Geräusche können zudem durch technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden, zum Beispiel durch: lärmarme Maschinen und Geräte, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, akkubetriebene Elektromotoren anstelle von Verbrennungsmotoren, lärmarme (elektrisch betriebene) Kraftfahrzeuge und eine umweltschonende und ruhige Fahrweise, geeignete Schallschutzmaßnahmen in hellhörigen Gebäuden (Teppichböden, weiche Schuhsohlen, Filz- oder Teflongleiter unter Möbeln), Lautsprecher, die rücksichtsvoll genutzt werden, Einhaltung der Zimmerlautstärke, gute Erziehung von Haustieren. Smartphones sind überall präsent. Gerade deshalb sollte die Nutzung des eigenen Smartphones mit Lautsprecher im öffentlichen Raum grundsätzlich überdacht werden: Kennen wir alle nicht zahlreiche Situationen, in denen der laut plärrende Lautsprecher eines Smartphones seine massive Störwirkung entfaltet und uns den letzten Nerv zu rauben scheint? Insbesondere an sonst ruhigen und zur Erholung genutzten Orten wie Parks und Grünanlagen, aber auch in öffentlichen Verkehrsmitteln oder öffentlichen Gebäuden sollte ein neues Bewusstsein für dringend notwendige Rücksicht entstehen und geübt werden. Generell gilt: Vermeiden Sie soweit wie möglich laute Betätigungen vor allem in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr, bei Baulärm 20 bis 7 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen. Schließen Sie Türen und Fenster, wenn es einmal lauter als gewöhnlich wird. Und versuchen Sie, sich im Zweifelsfall in Ihre Nachbarn hineinzuversetzen und mit ihnen das Gespräch zu suchen – stellen Sie sich die Frage, ob von Ihnen selbst erzeugte Geräusche Ihre Nachbarn stören könnten. Sowohl das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) als auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) enthalten spezielle Regelungen zum Lärm von Kindern. So regelt § 11 Absatz 2 LImSchG Bln: „Geräuscheinwirkungen, die durch Kinder hervorgerufen werden, sind als Ausdruck natürlicher kindlicher Entfaltung im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen.“ Ziel dieser Regelung ist es, die notwendigen Freiräume für eine kindgerechte Entwicklung auch unter den Lebensbedingungen einer Großstadt zu sichern. Sich ausprobieren, herumtoben und auch mal lauthals schreien – all dies ist Teil kindlicher Entwicklung, auch wenn es für andere als sehr störend wahrgenommen werden kann. Eine pauschale Freistellung von jeglicher Rücksichtnahme hat der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung jedoch nicht geschaffen. Die mit der Erziehung von Kindern betrauten Personen sind daher weiterhin in der Verantwortung, Rücksicht auf die berechtigten Interessen und Bedürfnisse Anderer zu nehmen.
Ruhestörung bei verhaltensbedingtem Lärm Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Ruheschutz während der Mittagszeit) bitte zuerst an den verantwortlichen Lärmverursacher oder an die Hausverwaltung wenden. Bei einer andauernden erheblichen Störung ist das bezirkliche Ordnungsamt einzuschalten. Außerhalb behördlicher Öffnungszeiten, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, können verhaltensbedingte Ruhestörungen beim örtlichen Polizeiabschnitt oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdenden Lärm) über den Notruf 110 angezeigt werden. In diesem Zusammenhang erhalten Sie Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung bei den Mitarbeitern der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter . Informationen zum Verkehrslärm Auskünfte über Lärmminderungsplanung und den Lärmaktionsplänen erhalten Sie von Herrn Kaptain unter (030) 9025-2323, Frau Diechmann unter (030) 9025-2293, Herrn Frost unter (030) 9025-2271 und Frau Dr. Salz unter (030) 9025-2394. das Programm zur Förderung von Schallschutzfenstern erhalten Sie von Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und Frau Marschner unter (030) 9025-2261 Claudia Popp unter (030) 9025-2273 Lärmkartierung und Lärmbewertung im Rahmen des Mietspiegels erhalten Sie von Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und Frau Marschner unter (030) 9025-2261. Lärm von einzelnen Anlagen (insbesondere Industrie-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen) Auskünfte über Industrie- und Gewerbeanlagen erhalten Sie von den hier genannten Ansprechpersonen Betrieb von Baustellen und Baumaschinen unter (030) 9025-2253, E-Mail: baulaerm@senumvk.berlin.de , Online-Beschwerde Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten öffentliche Veranstaltungen im Freien der bezirklichen Ebene von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern Service-Portal: Lärmschutz Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung von Daniela Templiner unter (030) 9025-2280, Genehmigungsformular Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen, in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und auf öffentlichen Grün- und Landschaftsschutzgebiet vom örtlichen Bezirksamt, dort dem Umwelt- und Naturschutzamt Weiterführende Informationen erhalten Sie im Themenbereich Umwelt: Lärm .
Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 (keine Fördermittel mehr verfügbar) Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften
Aufbauend auf Vorarbeiten des Autors und der Gastinstitution sollen Modelle zur Vorhersage von Offshore Rammschall beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen und anderen impulshaltigen Unterwasserschallsignalen in beliebigen Umgebungen ermöglicht werden. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines Ausbreitungsmodells für komplexe Umgebungen, welches die gleichzeitige Berücksichtigung von starken Bathymetrieänderungen (sowohl in zwei wie auch in drei Dimensionen) und Böden mit hohen Scheer Geschwindigkeiten ermöglicht. Hauptanwendungsgebiet soll zunächst die Akustik von Offshore Pfahlrammungen sein, bei der vor allem die Entwicklung von geeigneten Modellen zur Verwendung von Schallschutzsystemen im Vordergrund steht. Aufgrund der in weiten Teilen nur sehr ungefähr bekannten Eingangsparameter für die entsprechenden Modelle, vor allem in Bezug auf die Bodenparameter, soll außerdem die Abschätzung der Vorhersagegenauigkeit unter Berücksichtigung weiterer Parameter vertieft werden. Für alle Teilpakete existieren bereits Messdaten, die für eine entsprechende Validierung genutzt werden sollen.
Lärm durch den Betrieb von Anlagen, die nach dem BImSchG nur nach vorheriger Genehmigung errichtet und betrieben werden dürfen Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen Lärm durch Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z. B. Großveranstaltungen auf dem Zentralen Festplatz, Deutsch-Amerikanisches Volksfest, Musik- und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympiastadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, am Brandenburger Tor) Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung Lärm von nach BImSchG nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Sport- und sonstigen Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z. B. Betriebsstätten (Außengastronomie, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u. ä.) Ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u. ä.) Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u. ä.) verhaltensbedingter Lärm im Zusammenhang mit einer Anlage, z. B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe verhaltensbedingter Lärm, z. B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich private Feierlichkeiten häusliche Renovierungsarbeiten, den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten Lärm durch Veranstaltungen im Freien ohne gesamtstädtische Bedeutung, z. B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste in Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen Lärmmessungen und technische Begutachtungen sowie Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 91 |
| Land | 49 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 60 |
| Text | 31 |
| Umweltprüfung | 37 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 134 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
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| Dokument | 24 |
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| Topic | Count |
|---|---|
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