API src

Found 37 results.

Related terms

Baulandkataster

Baulandkataster _Die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulandkataster ersetzt nicht die Baugenehmigung und sagt sie auch nicht zu. […] Denn die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulandkataster begründet kein Baurecht und behauptet ein solches Recht auch nicht, da auch Grundstücke aufgenommen werden, die erst in absehbarer Zeit bebaubar, also aktuell gerade nicht bebaubar sind“_ (Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger: Baugesetzbuch, Kommentar §200 Abs. 3). [Nächste Aktualisierung der Ressource](https://opendata.jena.de/fileuploader/public/fileset/list?fileset_id[]=14)

Baulandkommission veröffentlicht Empfehlungen – Implikationen für Stadt-Land-Plus?

Aufruf an Baulandkommission: Interkommunale Kooperation stärken, Flächen effizienter nutzen Im Anschluss an den Cluster Workshop „Wachsende Wohnungsmärkte“ (siehe Dokumentation hier ) hatten mehrere Stadt-Land-Plus-Vorhaben im Juni 2019 einen Aufruf an die Baulandkommission zu „Flächennutzungseffizienz und interkommunale Kooperation für gemeinsam starke Regionen und bezahlbares Bauland für Wohnen“ verfasst. Inzwischen sind die Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (sogenannte Baulandkommission) veröffentlicht. Darin werden viele Empfehlungen des Aufrufs aufgegriffen. So empfiehlt die Kommission „ eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit und -koordinierung bei der Wohnbaulandentwicklung “. Raumordnung und Regionalplanung sollen stärker auf regionale Wohnraumbedarfe ausgerichtet werden. Mit ihren Empfehlungen unterstützt die Baulandkommission einen zentralen Themenbereich des Aufrufs. Die Vorhaben werden im Verlauf des nächsten Jahres erste Zwischenergebnisse zur regionalen Steuerung von Wohnraumbedarfen z.B. in den Regionen Köln-Bonn, Stuttgart und Leipzig vorlegen. Auch für die von der Expertenkommission geforderte „Digitalisierung von Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsprozessen sowie Baulandkatastern“ können Stadt-Land-Plus-Vorhaben Lösungen beitragen. Die von der Baulandkommission geforderte aktive Boden- und Liegenschaftspolitik steht ebenfalls in einigen der geplanten Pilotanwendungen der Stadt-Land-Plus-Vorhaben im Mittelpunkt. Aus  Sicht des Stadt-Land-Plus-Aufrufs weniger positiv ist die Empfehlung der Baulandkommission zur Verlängerung des §13b, weil es einseitig die Außenentwicklung gegenüber der Innenentwicklung und damit einen ohnehin hohen Flächenverbrauch stärkt. Die Empfehlungen der Baulandkommission finden Sie hier und die Pressemeldung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hier . Den Aufruf der Stadt-Land-Plus-Vorhaben als PDF-Dokument hier .

Barnstorf: Leben mittendrin

... hat sich die niedersächsische Samtgemeinde Barnstorf (12.000 Einwohner) mit den Mitgliedsgemeinden Flecken Barnstorf, Drebber, Drentwede und Eydelstedt. Dabei wird das Thema  Innenentwicklung eng mit den Herausforderungen des demografischen Wandels verknüpft. Auslöser für erste Schritte in Richtung Innenentwicklung war die die Schließung der 20 ha großen "Hülsmeyer-Kaserne" Ende 2005, für die Umnutzungsmöglichkeiten gesucht wurden. Ein Meilenstein war der Beschluss des Samtgemeinderates vom 09.03.2009 über die Einführung eines nachhaltigen Flächenmanagements. So sollten Wohn- und Gewerbeflächen grundsätzlich durch Innenentwicklung, Flächenrecycling und Umnutzung gewonnen werden. Neuausweisungen auf der "grünen Wiese" sollten nur in Einzelfällen nach sorgfältiger Abwägung der öffentlichen Kosten und Nutzen möglich sein. Auf dem ehemaligen Kasernengelände wurde inzwischen der Hülsmeyer-Park mit  rund  100.000 Quadratmetern Gewerbefläche entwickelt. Ab dem Jahr 2010 wurde für die Ortsteile der Samtgemeinde ein Baulückenkataster aufgebaut. Es fanden in Barnstorf mehrere Fachmessen für nachhaltiges Bauen & Leben statt. Im Jahr 2011 wurde in Barnstorf ein 30-ha-Tag organisiert. Unter dem Motto "Leben mittendrin" wird in Barnstorf  seit dem Jahr 2010 werden ein Förderprogramm angeboten, das die Innenentwicklung und die Belebung der Ortskerne  fördert: den Erwerb und die Sanierung alter Bausubstanz, die Bebauung von Baulücken und den Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle. Auf die Dauer von 5 Jahren werden auf maximal 50.000 € effektiv bestehender Darlehensverbindlichkeiten 2 Prozent Zinsen übernommen. Bei eigengenutzten Wohngebäuden verlängert sich der Förderzeitraum um ein weiteres Jahr je Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) auf maximal 8 Jahre. In 5 Jahren konnten in den Mitgliedsgemeinden etwa 80.000 qm Bauland für die Innenverdichtung durch Baulückennutzung, Abriss und Neubau genutzt werden. Hierfür wurden 57 Grundstücke mit einer Fläche zwischen 325 qm und 6.188 qm mobilisert. Parallel zur Innenentwicklung setzen sich die Akteure in Barnstorf intensiv mit Aspekten des demografischen Wandels u.a. mit neuen Wohnformen im Alter auseinander. Verschiedene diesbezügliche Aktivitäten werden seit 2015 in einem Demografie-Projekt der Samtgemeinde gebündelt. In der Rubrik "Deutschlands nachhaltigste Kleinstädte und Gemeinden" kam die Samtgemeinde Barnstorf im Jahr 2015 unter die Top 3 des deutschen Nachhaltigkeitspreises. Weitere Informationen Innenentwicklung in Barnstorf Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. Stadtentwickler und lokale Bürgergruppen erproben einen „Bürgerfonds“ als Finanzierungsmodell, um historische Bausubstanz in zentraler Lage von Fachwerkstädten zu sanieren und neu zu nutzen.

Neue Nutzungen für alte Flächen in Baiersdorf, Gunzenhausen, Pfullingen und Stegaurach

Baulücken und Nachverdichtungspotenziale gibt es viele – nur an der Aktivierung hapert es. Dieses Problem kennen die meisten Kommunen in Deutschland. Hier helfen die "Handlungshilfen für eine aktive Innenentwicklung", die in vier baden-württembergischen und bayerischen Kommunen entwickelt wurden. Die Baupotentiale im Innenbereich werden nur geringfügig ausgeschöpft, da es einen Mangel an flächendeckenden Innenentwicklungskatastern gibt. Zudem sind die Motive der Eigentümer von Baulücken nicht ausreichend bekannt und auch Gesamtkostenvergleiche zwischen Projekten im Innen- und Außenbereich fehlen. Um diese Defizite zu verringern, wurden im Projekt "Handlungshilfen für eine aktive Innenentwicklung" (HAI)  belastbare wissenschaftliche Daten zur Aktivierung von Innenentwicklungsflächen erhoben. 2.220 süddeutsche Kommunen (von 2.000 bis 50.000 Einwohner) nahmen an der Befragung zu Baulandkatastern und zur Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen teil. In den vier Kommunen Baiersdorf (Bayern), Gunzenhausen (Bayern) , Pfullingen (Baden-Württemberg) und Stegaurach (Bayern) wurde anschließend ein Beratungskonzept für die gezielte Ansprache von Eigentümern erprobt. Diese Erfahrungen flossen in den Leitfaden zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotentialen für kommunale Akteure, Eigentümer und sonstige Fachleute ein. Schritte zur erfolgreichen Innenentwicklung Vorteile der Innenentwicklung erkennen: z.B. Kosteneinsparung Erfassung der Innenentwicklungspotenziale: Baulücken- und Brachflächenkataster Kommunaler Grundsatzbeschluss: Innen- vor Außenentwicklung Aktivierungsmaßnahmen: z.B. Eigentümeransprache Weitere Informationen Kleine Lücken – große Wirkung. Baulücken, das unterschätze Potenzial. Herausgeber: Umweltministerium Baden-Württemberg, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) Das hat sich richtig gelohnt: die Gemeinde Werneck (10.600 Einwohner) recherchierte 260 Baulücken mit 22 ha Grundstücksfläche – davon könnten 52 Grundstücke sofort bebaut werden. Im Bestand gibt es genügend Baulücken und Nachverdichtungspotenziale, genutzt werden aber nur die wenigsten. Meist fehlt es an Informationen über die Absichten der Grundstückseigentümer. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Viele Kommunen stehen vor dem Problem, vorhandene Potenziale im Innenbereich nicht mobilisieren zu können. Grund ist häufig eine fehlende Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer.

Innenentwicklung in Jesteburg...

Hohe Kaufkraft, umfangreiche Erholungsflächen, gute Finanzsituation – Jesteburg hat gut Lachen. Damit das so bleibt, setzt die Gemeinde auf ein "lebendiges und dörfliches Jesteburg" und ... auf Innenentwicklung. Die niedersächsische Samtgemeinde Jesteburg rechnet – ebenso wie viele andere Gemeinden bundesweit – mittelfristig mit einem Bevölkerungsrückgang. Um darauf gut vorbereitet zu sein, hat Jesteburg gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein zukunftsweisendes Leitbild unter dem Motto "Jesteburg 2020" erarbeitet und politisch beschlossen. Die Attraktivität der Samtgemeinde soll mit folgenden Maßnahmen langfristig erhalten und gesteigert werden: Aufwertung des Ortszentrums, Revitalisierung bestehender Siedlungsgebiete, Nachverdichtung und Erhalt landschaftlicher Freiräume. Das Leitbild dient als strategischer Kompass, um einer diffusen Siedlungsentwicklung vorzubeugen und dem Bevölkerungsrückgang sowie der Alterung der Gesellschaft aktiv zu begegnen. Mit seinem klaren Bekenntnis zur Innenentwicklung prägt das „dörfliche“ Leitbild alle weiteren Entwicklungsplanungen der Samtgemeinde – beispielsweise das neue Entwicklungskonzept und den angepassten Flächennutzungsplans. Leitbild "Jesteburg 2020" - in Auszügen Leitziel: "Lebendiges und dörfliches Jesteburg" Wir konzentrieren uns auf die Innenentwicklung Jesteburgs und seiner Ortsteile und bewahren den dörflichen Charakter. Wir erhalten unsere landschaftlichen Freiräume, sichern und verbessern die Qualität von Natur und Landschaft. Wir unterstützen nachhaltiges und innovatives Bauen und Wohnen. Leitlinien und Handlungsansätze Ortszentrum aufwerten Siedlungsgebiete revitalisieren und Nachverdichtung fördern Neue Baugebiete in Randlagen nur in Ausnahmefällen ausweisen (Historische) Gebäude sanieren und umnutzen Neue Wohnformen ermöglichen Innerörtliche Grünflächen erhalten und schaffen Maßnahmen und Projekte Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Umgestaltung der Ortsmitte Jesteburgs Brachflächen- und Baulückenkataster Neuer Flächennutzungsplan Prüfung und Aufstellung von Grünordnungsplänen für Teile des Gemeindegebietes Fördermittelberatung Weitere Informationen Jesteburg 2020 Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. Die hessischen Gemeinden Butzbach, Nidda und Ortenberg nutzen ihr Potenzial an Wohngebäuden und öffentlichen Einrichtungen und entwickeln eine Strategie für nachhaltige Ortsentwicklung in der Region Wetterau/Oberhessen.

Weserbergland-Region setzt auf kooperative Strategien

Die "Region Weserbergland plus" ist besonders stark vom demographischen Wandel und Bevölkerungsrückgang betroffen. Anstatt neue Siedlungsgebiete auszuweisen, wollen die Kommunen und Landkreise gemeinsam die bestehenden Siedlungsgebiete konsolidieren. "Umbau statt Zuwachs – Kooperation statt Konkurrenz" lautet die Devise für die Region. Zur "Region Weserbergland plus" gehören 17 Städte und Gemeinden sowie die vier Landkreise Nienburg/Weser, Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden. Durch regionale Kooperationen will man die Region für die Herausforderungen des demografischen Wandel ‚fit’ machen und dem Bevölkerungsrückgang aktiv begegnen. Dafür wurde das Modellprojekt "Umbau statt Zuwachs" initiiert, das folgende Ziele hat: Sensibilisierung für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, aktive Gestaltung von Umbau- und Schrumpfungsprozessen und konsequente Entwicklung alter Orts- und Stadtkerne. Der Nachbar darf nicht mehr als Konkurrent, sondern muss als Partner begriffen werden. So müssen sich die Gemeinden zukünftig auf Entwicklungsschwerpunkte einigen und dafür neue Formen der Arbeitsteilung erproben. Das gilt für die Siedlungsentwicklung, aber auch für Infrastrukturen und die Daseinsvorsorge, die aus finanziellen und qualitativen Gründen nicht mehr überall vorgehalten werden können. Im Projekt entstand ein Handbuch zur aktiven Innenentwicklung , das Politik und Verwaltung, aber auch Bürgerinnen und Bürger über sinnvolle Konzepte informiert, sowie ein webbasiertes Leerstands- und Baulückenkataster. "Umbau statt Zuwachs" – Gemeinsame Ziele Eine Vollversammlung aus Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden Kommunen hat als Grundlage der Zusammenarbeit folgende Ziele beschlossen: Selbstverpflichtung der Kommunen Freiwillige partnerschaftliche Zusammenarbeit Interkommunale Abstimmung zukünftiger Siedlungsflächenentwicklung Siedlungsflächen an zukünftiger Nachfrage orientieren Folgekosten neuer Wohnstandorte berücksichtigen Vorrang der Innenentwicklung Konzentration auf zukunftsfähige Standorte, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen nutzen Möglichkeiten des Rückbaus prüfen Leerstands- und Baulückenkataster entwickeln Berücksichtigung der Projektergebnisse in kommunalen Planungen Weitere Informationen Aktiv fürs Weserbergland: Informationen zur "Region Weserbergland plus" und ihrem Modellprojekt "Umbau statt Zuwachs" Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. Die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erleichtert den Wohnungsbau im Innenbe-reich, führt zu einer größeren Nutzungsmischung und trägt zu einer Stadt der kurzen Wege bei.

Bauleitplanung: Meppen, Stadt

Bauleitplanung - Rechtskräftige Bebauungspläne | Stadt Meppen Stadt Meppen Kopfbereich - Suche, Navigation Jobs & Karriere Ausbildung bei der Stadt Meppen Stellenangebote Bundesfreiwilligendienst Praktikum bei der Stadt Meppen Unsere Stadt Ihr Bürgermeister Stellvertretung Bürgersprechstunde Die Aufgaben Die Wahl des Bürgermeisters Rat und Politik Ratsinformationssystem Organe der Verwaltung Ortsrecht Ortsvorsteher Wahlen Einwohnerfragestunde Ortsteile Stadtwerke Meppen Leitbild Meppen Stadtverwaltung Kontakt und Öffnungszeiten Bankverbindungen Ihr Anliegen Formulare Mitarbeiter*innen Datenschutz EDV - Support Interne Meldestelle (HinSchG) Meppen 2030 Städtepartnerschaft Aktuelles Stadtportrait Ostroleka Partnerschaftskomitee Webcam Aktuelles Pressemitteilungen 1 Kaffee - 2 Fragen Bekanntmachungen/Elektronisches Amtsblatt Ausschreibungen Ex-Ante-Transparenz Ex-Post-Transparenz Interessenbekundungsverfahren Stolpersteine Fairtrade-Stadt Meppen Fairtrade in Meppen Beauftragter für Menschen mit Behinderungen Stadtgeschichte Zahlen, Daten & Fakten Ehrenbürger*innen Gleichstellungsbeauftragte Aktuelles Beruf und Familie Gesundheit und Sexualität Gewalt gegen Frauen Schutzmeile Häusliche Gewalt Die Standorte Politik und Gesellschaft Migration und Integration Rad- und Fußverkehrsbeauftragte Fahr.Rad.Haus. Meppen bewegt: Die Mobilitätsoffensive Aktuelles Stadtradeln Förderung von Lastenfahrrädern/ -pedelecs Fahrradtourismus Brückenprojekte Unterwegs in Meppen Nice to know: Fahrrad Fakten Finanzen Bürger & Leben Deine Idee für Meppen Deine Idee für Meppen 2020 Deine Idee für Meppen 2022 Bildung Bildungseinrichtungen Grundschulen Förderschulen Oberschulen Gymnasien Berufsbildende Schulen Musikschule des Emslandes Kunstschule im Meppener Kunstkreis Volkshochschule Meppen Freiwillige Feuerwehr Meppen Schiedsamt Neubürger*innen in Meppen Kontaktformular Soziales Soziale Leistungen Soziale Einrichtungen Krankenhaus Ludmillenstift Kommunaler Präventionsrat Inklusion Inklusiver Stadtführer Friedhöfe/ Friedhofswald Kirchen Senioren Senioren- und Pflegeheime Senioren-Wohnanlagen Seniorenvereinigungen Geoportal Betreuung & Bildung Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen Soziales Sozialatlas Babymap Friedhof Roheide Mobilität Ladestationen & Carsharing Parken Planen & Bauen Bebauungspläne Baulückenkataster Verschiedenes Fairtrade Dogstation Wahlbezirke Spielplätze Fundbüro Familie Kinderbetreuung Familienzentren Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte Ferienhorte Kindertagespflege Mütterzentrum Kita-Planer Kindergartenbeiträge (ab 1. August 2024) Familien- und Sozialprogramm Bolz- und Spielplätze Ferienpass/ Ferienprogramm Kinderspielstadt "JAM-City" Babymap - Stillen & Wickeln in Meppen Platz der Kinderrechte Demografiebericht Café International Aktuelles Jugend Jugend- und Kulturzentrum JAM Förderung von Projekten Förderung von Jugendgruppen Fanprojekt Skatepark Sprayerwände Jugendzeltplatz Mobilität & Verkehr ÖPNV Ladestationen & Carsharing Ehrenamt Tag des Ehrenamtes Ehrenmedaille der Stadt Meppen Kultur & Freizeit Sehenswürdigkeiten Tourist Information Meppen Sehenswürdigkeiten Gastronomie Übernachten in Meppen City & Shopping Citymobil Veranstaltungskalender Online-Tickets Freilichtbühne Meppen Vereine & Verbände Sportvereine Schützenvereine Heimatvereine Chöre & Orchester sonstige Vereine Meppener Märkte Wochenmarkt Stadtmuseum Sport Sportanlagen Emsbad Badesee am Schlagbrückener Weg Theater Meppen Kunstzentrum Koppelschleuse Stadtbibliothek KÖB Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Made-in-Meppen.de Betriebsbesuche Business-Coaching Citymanagement Stadt Rallye - Magisches Meppen Kreativ.Haus. Fahr.Rad.Haus. Meppener Märkte Meppen macht Stadt Verfügungsfonds Innenstadt Meppen zeigt Gesicht Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" Pop up Store Meppen Pop Up Store 2025 Pop Up Store 2023 Pop Up Store 2021 Kompass Meppen & Meppen für Dich Innenstadtförderung Heimat shoppen Meppener Schnuffel Business Stammtisch Stadtmarketing Immobilienportal Meppen Bauen und Wohnen Bauverwaltung Baugebiete Baulückenkataster Bauordnung Denkmalpflege Familienförderung Wohnraumförderung (Land Niedersachsen) Förderung zur Schaffung von sozialem Wohnraum Förderung von Regenwasserzisternen Wohnraumversorgungskonzept Hinweise und Merkblätter Hochwasserschutz Standortportrait Standortprofil Verkehrsinfrastruktur Stadtplanung Bauleitplanung Veröffentlichung Rechtskräftige Bebauungspläne Rechtswirksame Flächennutzungsplanänderungen Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadtumbau Dorferneuerung Konzepte EU-Förderung Industrie- und Gewerbegebiete Eurohafen Nödike Euro-Industriepark Rühlerfeld Klimaschutz Klimaschutz aktuell Sanierungsmanagement "Quartier Esterfeld" Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen Suchen Wir haben ein Plätzchen für Dich! Jobs & Karriere Ausbildung bei der Stadt Meppen Stellenangebote Bundesfreiwilligendienst Praktikum bei der Stadt Meppen Unsere Stadt Ihr Bürgermeister Stellvertretung Bürgersprechstunde Die Aufgaben Die Wahl des Bürgermeisters Stadtverwaltung Kontakt und Öffnungszeiten Bankverbindungen Ihr Anliegen Formulare Mitarbeiter*innen Datenschutz EDV - Support Interne Meldestelle (HinSchG) Aktuelles Pressemitteilungen 1 Kaffee - 2 Fragen Bekanntmachungen/Elektronisches Amtsblatt Ausschreibungen Ex-Ante-Transparenz Ex-Post-Transparenz Interessenbekundungsverfahren Stadtgeschichte Zahlen, Daten & Fakten Ehrenbürger*innen Rat und Politik Ratsinformationssystem Organe der Verwaltung Ortsrecht Ortsvorsteher Wahlen Einwohnerfragestunde Meppen 2030 Stolpersteine Gleichstellungsbeauftragte Aktuelles Beruf und Familie Gesundheit und Sexualität Gewalt gegen Frauen Schutzmeile Häusliche Gewalt Die Standorte Politik und Gesellschaft Migration und Integration Ortsteile Städtepartnerschaft Aktuelles Stadtportrait Ostroleka Partnerschaftskomitee Fairtrade-Stadt Meppen Fairtrade in Meppen Rad- und Fußverkehrsbeauftragte Fahr.Rad.Haus. Meppen bewegt: Die Mobilitätsoffensive Aktuelles Stadtradeln Förderung von Lastenfahrrädern/ -pedelecs Fahrradtourismus Brückenprojekte Unterwegs in Meppen Nice to know: Fahrrad Fakten Stadtwerke Meppen Webcam Beauftragter für Menschen mit Behinderungen Finanzen Leitbild Meppen Bürger & Leben Deine Idee für Meppen Deine Idee für Meppen 2020 Deine Idee für Meppen 2022 Kontaktformular Fundbüro Aktuelles Bildung Bildungseinrichtungen Grundschulen Förderschulen Oberschulen Gymnasien Berufsbildende Schulen Musikschule des Emslandes Kunstschule im Meppener Kunstkreis Volkshochschule Meppen Soziales Soziale Leistungen Soziale Einrichtungen Krankenhaus Ludmillenstift Kommunaler Präventionsrat Inklusion Inklusiver Stadtführer Friedhöfe/ Friedhofswald Kirchen Familie Kinderbetreuung Familienzentren Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte Ferienhorte Kindertagespflege Mütterzentrum Kita-Planer Kindergartenbeiträge (ab 1. August 2024) Familien- und Sozialprogramm Bolz- und Spielplätze Ferienpass/ Ferienprogramm Kinderspielstadt "JAM-City" Babymap - Stillen & Wickeln in Meppen Platz der Kinderrechte Jugend Jugend- und Kulturzentrum JAM Förderung von Projekten Förderung von Jugendgruppen Fanprojekt Skatepark Sprayerwände Jugendzeltplatz Freiwillige Feuerwehr Meppen Senioren Senioren- und Pflegeheime Senioren-Wohnanlagen Seniorenvereinigungen Demografiebericht Mobilität & Verkehr ÖPNV Ladestationen & Carsharing Schiedsamt Geoportal Betreuung & Bildung Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen Soziales Sozialatlas Babymap Friedhof Roheide Mobilität Ladestationen & Carsharing Parken Planen & Bauen Bebauungspläne Baulückenkataster Verschiedenes Fairtrade Dogstation Wahlbezirke Spielplätze Café International Ehrenamt Tag des Ehrenamtes Ehrenmedaille der Stadt Meppen Neubürger*innen in Meppen Kultur & Freizeit Sehenswürdigkeiten Veranstaltungskalender Online-Tickets Meppener Märkte Wochenmarkt Theater Meppen Tourist Information Meppen Sehenswürdigkeiten Gastronomie Übernachten in Meppen City & Shopping Freilichtbühne Meppen Stadtmuseum Kunstzentrum Koppelschleuse Citymobil Vereine & Verbände Sportvereine Schützenvereine Heimatvereine Chöre & Orchester sonstige Vereine Sport Sportanlagen Emsbad Badesee am Schlagbrückener Weg Stadtbibliothek KÖB Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Made-in-Meppen.de Betriebsbesuche Business-Coaching Immobilienportal Meppen Standortportrait Standortprofil Verkehrsinfrastruktur Industrie- und Gewerbegebiete Eurohafen Nödike Euro-Industriepark Rühlerfeld Citymanagement Stadt Rallye - Magisches Meppen Kreativ.Haus. Fahr.Rad.Haus. Meppener Märkte Meppen macht Stadt Verfügungsfonds Innenstadt Meppen zeigt Gesicht Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" Pop up Store Meppen Pop Up Store 2025 Pop Up Store 2023 Pop Up Store 2021 Kompass Meppen & Meppen für Dich Innenstadtförderung Heimat shoppen Meppener Schnuffel Business Stammtisch Bauen und Wohnen Bauverwaltung Baugebiete Baulückenkataster Bauordnung Denkmalpflege Familienförderung Wohnraumförderung (Land Niedersachsen) Förderung zur Schaffung von sozialem Wohnraum Förderung von Regenwasserzisternen Wohnraumversorgungskonzept Hinweise und Merkblätter Stadtplanung Bauleitplanung Veröffentlichung Rechtskräftige Bebauungspläne Rechtswirksame Flächennutzungsplanänderungen Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadtumbau Dorferneuerung Konzepte Klimaschutz Klimaschutz aktuell Sanierungsmanagement "Quartier Esterfeld" Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen Stadtmarketing Hochwasserschutz EU-Förderung Inhaltsbereich Wirtschaft & Bauen Wirtschaftsförderung Immobilienportal Meppen Standortportrait Industrie- und Gewerbegebiete Citymanagement Bauen und Wohnen Stadtplanung Bauleitplanung Veröffentlichung Rechtskräftige Bebauungspläne Rechtswirksame Flächennutzungsplanänderungen Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadtumbau Dorferneuerung Konzepte Klimaschutz Stadtmarketing Hochwasserschutz EU-Förderung Infobereich Ansprechpartner:in Frau Claudia StahlFachbereich StadtplanungStadtverwaltung Meppen - Stadtbauamt -, Zimmer Ki 105 // 1. OG Kirchstraße 2 49716 Meppen Telefon: 05931 153-265 Telefax: 05931 1535-265 E-Mail: c.stahl@meppen.de Frau Sonja ScherpFachbereich StadtplanungStadtverwaltung Meppen - Stadtbauamt -, Zimmer Ki 105 // 1. OG Kirchstraße 2 49716 Meppen Telefon: 05931 153-264 Telefax: 05931 1535-264 E-Mail: s.scherp@meppen.de EU-Förderung Kartenanwendung Sie sind hier: Wirtschaft & Bauen / Stadtplanung / Bauleitplanung / Rechtskräftige Bebauungspläne Bauleitplanung - Rechtskräftige Bebauungspläne Hier finden sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne für die verschiedenen Stadt- und Ortsteile ab Januar 2016. Für ältere Pläne kontaktieren Sie uns gern. Zur Orientierung finden Sie hier die Bebauungsplanübersichten im Stadtgebiet der Stadt Meppen. Bebauungsplanübersichten Stadt Meppen Altstadt Helter Damm Kuhweide Esterfeld Neustadt Schützenhof Kuhweide Nödike Schleusengruppe Apeldorn Bokeloh Helte Teglingen Schwefingen Rühle + Industriegebiet Am Kreisforst Groß und Klein Fullen Versen + Euroindustriepark Hüntel + Industriegebiet + Holthausen Borken + Hemsen (Abkürzung ZE = Zusammenfassende Erklärung) Stadtteile Esterfeld Bebauungsplan Nr. 05 - 3. Änderung "Grabbestraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 05 - 4. Änderung "Grabbestraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 12 - 13. Änderung "Nelkenstraße" ; Begründung Bebauungsplan Nr. 12.1 "SO EDEKA-Verbrauchermarkt an der Esterfelder Stiege"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 13-I - 6. Änderung "Nördlich der Uhlandstraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 16 - 12. Änderung "Marienstraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 16 - 13. Änderung "Marienstraße"; Begründung Bebauungsplan NR. 17 "SO Erw. Nahversorgungs-zentrum Marienstraße" ; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 18 - 6. Änderung "Schillerring"; Begründung Bebauungsplan Nr. 18 - 7. Änderung "Schillerring Kita"; Begründung Bebauungsplan Nr. 19 - 6. Änderung "Sportplatz Esterfeld"; Begründung Bebauungsplan Nr. 19 - 7. Änderung "Sportplatz Esterfeld"; Begründung Bebauungsplan Nr. 29 - 1. Änderung "Sportanlage"; Begründung Bebauungsplan Nr. 29 - I "KITA und Grundschule Versener Straße"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 31.I - 2. Änderung "Deichstraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 31.2 - 2. Änderung "Deichstraße Nord - Teil II"; Begründung Bebauungsplan Nr. 36-III "Zw. Haupteschweg und Fullener Straße"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 37-I "Westlich des Cheruskerweges"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 38.1 - 4. Änderung "Esters Hof"; Begründung Helter Damm; Feldkamp Bebauungsplan Nr. 91.3 - 4. Änderung"Helter Damm - Süd"; Begründung Bebauungsplan Nr. 91.5 "Helter Damm Nord Teil II"; Begründung Bebauungsplan Nr. 92-A"Südöstlicher Siedlungsrand Meppen"; Begründung Bebauungsplan Nr. 92.1 - 3. Änderung "Südliche Erweiterung Feldkamp"; Begründung Bebauungsplan Nr. 95.3 "Innenverdichtung im Bereich Teglinger Straße/Ginsterweg"; Begründung Bebauungsplan Nr. 92 - 5. Änderung "Feldkamp"; Begründung Bebauungsplan Nr. 961 "Campingplatz Backemude" ; Vorhabenbezog. Bebauungsplan; Begründung; ZE Innenstadt Bebauungsplan Nr. 54 - 7. Änderung "In der Marsch" (Markstiege); Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 68 - 2. Änderung "Lingener Straße"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 68-A - 2. Änderung "Lingener Straße"; Begründung; Bebauungsplan Nr. 69 - 1. Änderung "Kuhstraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 72 "Zwischen Markt und Burgstraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 73 - 1. Änderung "Nagelshof"; Begründung Bebauungsplan Nr. 81 - 3. Änderung "Sport- und Freizeitzentrum Nagelshof"; Begründung Bebauungsplan Nr. 81 - 4. Änderung "Sport- und Freizeitzentrum Nagelshof"; Begründung Kuhweide Bebauungsplan Nr. 65-II "Südwestliche Erw. Kuhweide"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 78-I "KITA Sophienplatz"; Begründung; Bebauungsplan Nr. 79 - 4. Änderung "Hemberg"; Begründung Bebauungsplan Nr. 64 - 3. Änderung, Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 75-IV " "Fürstenbergstraße; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 80 "Südl. Erw. Kuhweide"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 96 - 2. Änderung "Kuhweide"; Begründung Neustadt Bebauungsplan Nr. 105-I-3. Änderung "Zw.Herzog-Arenberg-, Mühlen-, Clemens- u.Friedrichstr."; Begründung Bebauungsplan Nr. 106 "Bokeloher Straße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 118 - 2. Änderung "Carl-Sonnenschein-Straße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 122 "Östlich der August-Prieshof-Straße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 124.5 "Zwischen Haselünner Straße und Schlagbrückener Weg"; Begründung Bebauungsplan Nr. 130 - 2. Änderung "Haselünner Str."; Begründung Bebauungsplan Nr. 130 - 3. Änderung "Zw. Haselünner Str., Juttastr., Clemensstr. u. Georg-Wesener-Str."; Begründung Bebauungsplan Nr. 133.1 "Friedrichstraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 134.1-1. Änderung "Schützen-/ Hafenstraße Teil I"; Begründung; Bebauungsplan Nr. 134.1 "Schützen-/Hafenstraße Teil I"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 134.2-1.Änderung "Schützen-/Hafenstraße Teil II"; Begründung; Bebauungsplan Nr. 134.2 "Schützen-/Hafenstraße Teil II"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 138.1 „Zwischen Haseufer und Schützenstraße – Teil 1“; Begründung; Bebauungsplan Nr. 138.1- 1. Änderung „Zwischen Haseufer und Schützenstraße – Teil 1“; Begründung; Bebauungsplan Nr. 138.2 „Zwischen Haseufer und Schützenstraße – Teil II“; Begründung; Bebauungsplan Nr. 146 "Innenverdichtung Königstraße"; Begründung Nödike Bebauungsplan Nr. 51-4. Änderung; Begründung Bebauungsplan Nr. 57 - 21. Änderung "Marktkauf"; Begründung Bebauungsplan Nr. 57 - 28. Änderung "Gutenbergstraße"; Begründung Bebauungsplan Nr. 57 - 29. Änderung "Parkplätze"; Begründung Bebauungsplan Nr. 57.6 "Höftehof Teil I"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 57.7 "Höftehof Teil II"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 94 - 8. Änderung "Gewerbegebiet zw. Baumschulenweg u. Haarbrücke"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 94 - 9. Änderung "Gewerbegebiet zw. Baumschulenweg und Haarbrücke"; Begründung Bebauungsplan Nr. 94.1 "Südliche Erweiterung Gewerbegebiet Nödike"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 94.1 - 1. Änderung "Südliche Erweiterung Gewerbegebiet Nödike"; Begründung Bebauungsplan Nr. 94.1 - 2. Änderung "Südliche Erweiterung Gewerbegebiet Nödike"; Begründung Bebauungsplan Nr. 98 - 2. Änderung "Zwischen Nödiker Straße, Robert-Koch-Ring, Einsteinstraße und Nobelstraße"; Begründung; Bebauungsplan Nr. 98 - 3. Änderung "Zwischen Nödiker Straße, Robert-Koch-Ring, Einsteinstraße und Nobelstraße"; Begründung; Ortsteile Apeldorn; Bokeloh; Helte Helte: Bebauungsplan Nr. 303-II "Fehnstraße Teil II"; Begründung Bebauungsplan Nr. 305 "Östlich der Ewald-Holt-Straße"; Begründung Bokeloh: Bebauungsplan Nr. 202-I "Innenverdichtung Apeldorner Kirchweg"; Begründung; Bebauungsplan Nr. 204-I "Lange Land, Teil II" ; Begründung Bebauungsplan Nr. 209 "Dorfgemeinschaftshaus"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 210 "Südlich der Römerstraße"; Begründung Apeldorn: Bebauungsplan Nr. 160 "Erweiterung Ostesch - Teil II"; Begründung Bebauungsplan Nr. 161 "Gewerbegebiet Sandheimer Straße"; Begründung; ZE Aufhebung Bebauungsplan Nr. 956, OT Apeldorn, Baugebiet „Biogasanlage Loher Straße 15“; Begründung Teglingen; Schwefingen Teglingen: Bebauungsplan Nr. 709 - 2. Änderung "Schützenplatz"; Begründung Bebauungsplan Nr. 711 "Südliche Erweiterung Balkenrien - Teilgebiet II"; Begründung Bebauungsplan Nr. 712 "Südlich der Straße „Im Westesch"; Begründung; ZE Schwefingen: Bebauungsplan Nr. 656 "Östlich der Fuhrenkämpe"; Begründung; ZE Borken; Hemsen; Hüntel; Holthausen Borken: Bebauungsplan Nr. 251 - 5. Änderung "An der Umgehungsstraße - I"; Begründung Hemsen: Bebauungsplan Nr. 452 - 2. Änderung "Tennisplätze Hemsen"; Begründung; Bebauungsplan Nr. 458 "Zum Kamp - 1. Erweiterung"; Begründung; Hüntel: Bebauungsplan Nr. 551 - 4. Änderung "Industriegebiet Hünensand"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 551 - 5. Änderung "Industriegebiet Hünensand"; Begründung Bebauungsplan Nr. 551 - 6. Änderung "Industriegebiet Hünensand"; Begründung Bebauungsplan Nr. 553.2 - 1. Änderung "Industriegebiet nördlich vom Kraftwerk Meppen"; Begründung Bebauungsplan Nr. 553.2 - 2. Änderung "Industriegebiet nördlich vom Kraftwerk Meppen"; Begründung Ergänzungssatzung Nr. 886 Hüntel "Am Düker"; Begründung Bebauungsplan Nr. 555 - 1. Änderung "Sondergebiet FunPark Hüntel"; Begründung Bebauungsplan Nr. 558 - "Sinnigerweg"; Begründung; ZE Holthausen: Bebauungsplan Nr. 503 - 1. Änderung "Südl. der Schulstegstraße"; Begründung Versen; Groß Fullen; Klein Fullen; Rühle Groß Fullen: Bebauungsplan Nr. 354.1 - 1. Änderung "Auf der Heide"; Begründung Bebauungsplan Nr. 354.3 - 1. Änderung "Auf der Heide"; Begründung Bebauungsplan Nr. 355 - 1. Änderung "Sportanlagen Groß Fullen"; Begründung Bebauungsplan Nr. 355 - 2. Änderung "Sportanlagen Groß Fullen; Begründung Bebauungsplan Nr. 367 "Nördlich der Heidkampstraße - 2. Erweiterung" mit Gestaltungsplan; Begründung; ZE Rühle: Bebauungsplan Nr. 601 - 4. Änderung "Fehnkämpe"; Begründung Bebauungsplan Nr. 601 - 5. Änderung "Fehnkämpe"; Begründung Bebauungsplan Nr. 605.1 "Erweiterung Industriegebiet Am Kreisforst - Teil II"; Begründung; ZE Bebauungsplan Nr. 607.I - 1. Änderung "An der Weiche"; Begründung Bebauungsplan Nr. 615 "Südl. des Immenweges-2. Erweiterung"; Begründung Ergänzungssatzung Nr. 888 Bereich Immenweg; Begründung Versen: Bebauungsplan Nr. 759.2 - 1. Änderung "Industriegebiet zwischen A31, B402 und K225"; Begründung Bebauungsplan Nr. 751 - 2. Änderung "Zuschläge I"; Begründung Bebauungsplan Nr. 759.IV - 1. Änderung "Erw. Euroindustriepark", Versen; Begründung Bebauungsplan Nr. 759.V - 2. Änderung "Erw. Euroindustriepark Versen - östl. der K225 - Teil II"; Begründung Bebauungsplan Nr. 759.5 - 3. Änderung "Erw. Euroindustriepark Versen - östl. der K225 - Teil II"; Begründung Bebauungsplan Nr. 769 "Südlich der Overbergstraße - Teil II"; Begründung Ergänzungssatzung Nr. 887 Meppener Straße, Versen; Begründung zurück zurück Nach oben Seite drucken Stadt Meppen - Markt 43 - 49716 Meppen Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Seitenanfang

Bauleitplanung: Stadt Cottbus

Amtliche Bekanntmachungen, öffentliche Beteiligungen und Satzungen zur Stadtplanung - Stadt Cottbus/Chóśebuz de en pl ukr dsb Cottbus.de Aktuelles Stadtverwaltung Stadtpolitik Stadtentwicklung und Strukturwandel Kultur und Tourismus Bildung und Sport Internationales Ehrenamt und Beauftragte Veranstaltungskalender - Kultur Videoportal Geoportal … Stadtverwaltung Dezernat II.1 für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt Fachbereich 61 Stadtentwicklung Öffentliche Beteiligungen zu Bauleitplänen und Satzungen der Stadtplanung Archiv Stadtverwaltung Dezernat II.1 für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt Fachbereich 61 Stadtentwicklung Der Fachbereich Öffentliche Beteiligungen zu Bauleitplänen und Satzungen der Stadtplanung Flächennutzungsplan Bebauungspläne Projekte der Stadtentwicklung Photovoltaik-Ausbau Stadtradeln Integriertes Stadtentwicklungskonzept Baulandkataster Einzelhandelsentwicklung Gewerbeflächenentwicklung Verkehrsplanung Städtebauförderung für jedermann Stadtentwicklung Digitale Stadt Öffentliche Beteiligungen zu Bauleitplänen und Satzungen der Stadtplanung Archiv A-Z Fachbereich 61 Stadtentwicklung Amtliche Bekanntmachungen, öffentliche Beteiligungen und Satzungen zur Stadtplanung In diesem Bereich stellen wir Ihnen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch die Dokumente zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung zur Verfügung. Zudem werden hier die amtlichen Bekanntmachungen des Fachbereiches Stadtentwicklung eingestellt. Seit Oktober 2018 werden auch die archivierten Dokumente bereitgestellt. 31.01.2025 Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. N/33/138 „ALBA-Recyclingzentrum Lakomaer Chaussee, Saspow“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss (II.1-004/24 StVV) gefasst: Für das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet wird … 24.01.2025 Bebauungsplan "Baugebiet an der Madlower Chaussee / Autohaus Schulze", Groß Gaglow - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,1 Hektar im Ortsteil Groß Gaglow östlich der Madlower Chaussee, westlich der Harnischdorfer Straße. Die städtebauliche … 13.12.2024 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dissenchen - Verlängerung Werner-von-Siemens-Straße" - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.06.2022 beschlossen, für das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Dissenchen … 15.11.2024 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/40/116 „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Forschung und Entwicklung nach § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor. Zukünftig … 20. Änderung des Flächennutzungsplanes - "Nahversorgungszentrum Georg-Schlesinger-Straße" - Beteiligung der Öffentlichkeit Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.09.2024 den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Teilbereich "Nahversorgungszentrum … Bebauungsplan Nr. O/14/135 "Nahversorgungszentrum Georg-Schlesinger-Straße" - Beteiligung der Öffentlichkeit Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. O/14/135 "Nahversorgungszentrum Georg-Schlesinger-Straße“ … 05.07.2024 Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. W/50/133 „Kolkwitzer Straße Süd 2“ (Ströbitz) sowie zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W/50/133 „Kolkwitzer Straße Süd 2“ und die damit verbundene Änderung des … 04.07.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Teilbereich „Sondergebiet Forschung … Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/40/116 „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/40/116 „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 … Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Dissener Straße“, Sielow Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Dissener Straße, Sielow" in der Fassung vom 21.03.2024 … Sie möchten informiert werden, wenn eine neue Bekanntmachung zur Stadtplanung veröffentlicht wird? Sie können diesen Bereich als RSS-Feed abonnieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen RSS-Reader auf Ihrem Endgerät installiert haben. Archiv RSS-Feed Dienstleister Cottbusverkehr GmbH Stadtwerke Cottbus GmbH Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH CMT Cottbus Congress, Messe & Touristik GmbH LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG EGC Entwicklungsgesellschaft Cottbus mbH Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem Ärztliche Notdienste Sprachauswahl Deutsch (D) Englisch (English) Polnisch (Polski) Ukrainisch (українська) Sorbisch (serbski) Einfache Sprache KontaktImpressumDatenschutzBarrierefreiheitÖffnungszeiten, Termine FacebookXInstagram

Bauleitplanung: Delmenhorst, Stadt

Stadt Delmenhorst - Leben - Beteiligungen Stadtplanung Sprungmarken Inhalt anspringen Navigation anspringen Suche anspringen Fußbereich anspringen Suche einblenden Dynamische Navigation einblenden Dynamische Navigation ausblenden Suche Suche Suche Suche starten Hauptnavigation Leben Einkaufen & Märkte Jugend & Familie Kirchen & Religionen Planen, Bauen & Wohnen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Stadtgrün & Naturschutz Umwelt & Abfall Unsere Stadt Vereine Rathaus online Beschäftigte Dezernenten Lebenslagen Nutzergruppen Oberbürgermeisterin Organigramm Satzungen Virtuelle Verwaltung Rat & Politik Bürgerbeteiligung Haushalt Ratsinformation Wahlen & Volksabstimmungen Wirtschaft Branchenbuch Einheitlicher Ansprechpartner Einzelhandel Perspektive Innenstadt Bildung & Kultur Bildungsregion Hanse-Wissenschaftskolleg Haus Coburg Jugendkunstschule KulturBüro Museumsbahn Museumsmühle Musikschule Nordwolle-Museum Radio Weser.TV Runder Tisch Kultur Schulen Sonstige Bildungseinrichtungen Stadtbücherei/MPZ Theater „Kleines Haus“ Volkshochschule Freizeit & Tourismus Aktivitäten Einkaufen & Märkte Essen & Trinken GraftTherme Kino & Co. Spiel- & Sportplätze Veranstaltungen Übernachten vorlesen Beteiligungen Stadtplanung Zur Zeit finden keine Beteiligungen statt. Schritt 1 - Vorentwurf und Erarbeitung eines ersten städtebaulichen Planentwurfs: Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beinhaltet die mit der Bebauungsplanung verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke. Er wird in der Regel durch den Verwaltungsausschuss der Stadt gefasst. Schritt 2 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Mit dem ersten städtebaulichen Planentwurf wird die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt und ausdrücklich aufgefordert, sich über die Planinhalte zu informieren und sich dazu zu äußern. Die Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert. Die Meinung der Bürger und ihre Vorstellungen werden im Hinblick auf die Vereinbarkeit untereinander und mit der bisherigen Planung geprüft und abgewogen. Schritt 3 - Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs: Der Entwurf stellt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, fortgeschrittener Kenntnisse und etwaiger Fachplanung dar. Schritt 4 - Öffentliche Auslegung: Der Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit, sich an der städtebaulichen Planung zu beteiligen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden erneut geprüft und abgewogen. Sofern der Bebauungsplanentwurf als Folge daraus geändert wird, ist die Öffentlichkeit erneut zu beteiligen. Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen. Schritt 5 - Satzungsbeschluss und Bekanntmachung des Bebauungsplans: Am Ende des Aufstellungs- oder Änderungsverfahrens steht der Satzungsbeschluss des Rates, in dem über alle Eingaben abschließend entschieden und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Schritt 6 - Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit. Startseite Leben Planen, Bauen & Wohnen Stadtplanung B 212 neu Baulückenkataster Bebauungspläne Bestand Beteiligungen Stadtplanung Bodenordnung & Umlegung Flächennutzungsplan Masterplan Innenstadt Möller-Gelände Städtebauliche Verträge Wohnbauentwicklung Hasbergen Kontakt Frau Tewes-Meyerholz Telefon: (04221) 99-2675 E-Mail Herr Bothe Telefon: (04221) 99-2661 E-Mail Frau Foroughi Telefon: (04221) 99-1782 E-Mail Herr Kalesse Telefon: (04221) 99-2674 E-Mail Herr Lohreit Telefon: (04221) 99-2664 E-Mail Veranstaltungen Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. 1 30 31 01 02 03 04 05 2 06 07 08 09 10 11 12 3 13 14 15 16 17 18 19 4 20 21 22 23 24 25 26 5 27 28 29 30 31 01 02 6 03 04 05 06 07 08 09 ◄◄ ◄ Januar 2025 ► ►► Teilen Instagram WhatsApp Seite drucken Kontakt Notrufe Stadtplan Stadt Delmenhorst Rathausplatz 1 27749 Delmenhorst Telefon (04221) 99-0 Telefax (04221) 99-2034 Datenschutz Hinweisgeberschutz Impressum Übersicht Seitenanfang Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier. einverstanden

Bauleitplanung: Prenzlau, Stadt

Stadtplanung | Stadt Prenzlau direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü Startseite Impressum Datenschutz Ansicht ändern hoher Kontrast standard Ansicht Menu Unsere Stadt Rathaus Kultur & Tourismus Prenzlau-City Bildung & Sport Bauen Wirtschaft Service Baumaßnahmen Aktuelle Baumaßnahmen Rückblick Maßnahmen Dritter Baugrundstücke Baulückenkataster Kommunale Baugrundstücke Baugebiete Stadt- und Ortsteilentwicklung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Klimaschutz Energetisches Quartierskonzept Stadtumbaustrategie Einzelhandelskonzept Rahmenpläne / Dorfentwicklung Stadt-Umland-Wettbewerb Brandenburg Stadtplanung Flächennutzungsplanung Bebauungsplan städtebauliche Satzungen Umwelt- und Naturschutz Kommunale Wärmeplanung Landschaftsplan Schutzgebiete Kompensationsflächen Lärmaktionsplan Förderung Breitbandausbau Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme Stadtumbau Ost Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) Wohnungsbauförderung Sonstige Förderprogramme/ Einzelmaßnahmen Rückblick Öffentlichkeitsbeteiligung Suchbegriff Suche starten Suchen VorschlagsboxLampenschäden BauenStadtplanung Bauleitplanung und städtebauliche Satzungen Die Bauleitplanung ist das wesentliche Planungsinstrument der Gemeinde, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in ihrem Gemeindegebiet zu steuern. Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Planungshoheit das Recht, die städtebauliche Entwicklung ihres Gemeindegebietes eigenverantwortlich zu gestalten. Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Zur vorbereitenden Bauleitplanung zählt der Flächennutzungsplan. Dieser wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und enthält behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung. Die verbindliche Bauleitplanung erfolgt durch die Aufstellung von Bebauungsplänen. Diese enthalten detaillierte Festsetzungen über die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken und sind allgemeinverbindlich. Darüber hinaus kann die Gemeinde in eigener Verantwortung städtebauliche Satzungen erlassen, die der Sicherung der Ziele der Bebauungsplanung dienen oder durch die Baurechte begründet oder klargestellt werden können. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Wesentlichen im Baugesetzbuch (BauGB). Informationen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) mit Erforderlichkeit einer Bauleitplanung Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau hat am 19.10.2023 einen Kriterienkatalog und den Verfahrensablauf der Vorprüfung beschlossen. Alle Unterlagen sind in der Drucksache 89/2023 im Ratsinformationsystem der Stadt Prenzlau zu finden. Der Bewertungs- und Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen ist auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Gemeindegebiet – zur Vorprüfung vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - anzuwenden. Öffentlichkeitsbeteiligung Alle Verfahren sind durch eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit gekennzeichnet. Ansprechpartner Frau C. Burmeister SG Stadt- und Ortsteilentwicklung SB Stadtplanung Telefon: 03984 75-333 E-Mail: oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj Öffnungszeiten Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr Sa: geschlossen So: geschlossen zurück Seitenanfang Seite drucken

1 2 3 4