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Geoportal Hamburg

Das Geoportal Hamburg ist das zentrale Kartenportal der Stadt Hamburg. Es enthält alle verfügbaren Geodaten der Hamburger Verwaltung in der stets aktuellen Version. Die Daten werden hierbei durch die einzelnen Fachbehörden gepflegt und über die Urban Data Platform, der zentralen Datendrehscheibe der Stadt veröffentlicht. Es stehen so mehr als 500 Datensätze verschiedener Kategorien zur Verfügung sowie zahlreiche Werkzeuge zum Suchen, Zeichnen, Messen oder Drucken. Die technische Basis des Geoportals ist die Opensource-Software „Masterportal“ die vom Landesbetreib Geoinformation und Vermessung entwickelt und von zahlreichen anderen Städten und Kommunen genutzt und in Zusammenarbeit gepflegt und weiterentwickelt wird.

Antrag auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG zur Umlegung des Bachkanals (geschlossener Mühlgraben) in die Bäderstraße in Bad Bertrich

Die Ortsgemeinde Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, 56864 Bad Bertrich hat bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. dem Landeswassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz eine Plangenehmigung zur Umlegung des Bachkanals (geschlossener Mühlgraben) in die Bäderstraße und Teilöffnung des Mühlgrabens auf einer Länge von ca. 13 lfdm in der Gemarkung Bad Bertrich, Flur 5, Flurstücke 1733/81, 591/11, 607/6 beantragt. Das Vorhaben soll auf dem bestehenden Gelände des Schwanenweihers und des angrenzenden Mühlgrabens durchgeführt werden. Dieses Vorhaben bedarf der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach § 68 ff. WHG i.V.m. den Vorschriften des Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz. Im Zuge dieses Verfahrens ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einer überschlägigen Prüfung zu beurteilen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Es wurde eine Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Ziff. 13.18.2, Spalte 2 durchgeführt.

Spitzäcker - Neufassung nach Umlegung

Bebauungsplan "Spitzäcker - Neufassung nach Umlegung" der Ortsgemeinde Weilerbach

Spitzäcker - Neufassung nach Umlegung

Bebauungsplan "Spitzäcker - Neufassung nach Umlegung" der Ortsgemeinde Weilerbach

Umlegungsverfahren Hamburg

Durch gesetzlich geregelte Verfahren zur Grundstücksneuordnung Mit den im Baugesetzbuch (BauGB) beschriebenen Instrumenten Umlegung, vereinfachte Umlegung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sowie der im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geregelten Flurneuordnung können Grundstücke neu geordnet werden, indem Grundstücksgrenzen verändert und Grundstücksflächen ausgetauscht werden. In der Umlegung (§§ 45 - 79 BauGB) werden in großem Umfang private und öffentliche Baugrundstücke, Wege- und Freiflächen gebildet. Das Eigentum an den bisherigen Grundstücken wird auf neu gebildete Baugrundstücke übertragen. Diese Umgestaltung und Neuordnung der Grundstücke entspricht einem gesetzlich geregelten Grundstückstausch. Durch vereinfachte Umlegung (§§ 80 - 84 BauGB) können unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke untereinander getauscht oder Grundstücksteile einseitig zugeteilt werden. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 - 171 BauGB) als Gesamtmaßnahme soll im Rahmen eines auf die unmittelbare Realisierung gerichteten Verfahrens die Entwicklung der Stadt zügig vorantreiben. Sie erlaubt der Gemeinde den Zwischenerwerb von Grundstücken, wenn die Planungs- und Entwicklungsziele anders nicht erreicht werden können. Zur Umsetzung dieser Ziele werden die neu geordneten Baugrundstücke an Bauwillige -vorrangig an die früheren Eigentümer- verkauft.

Umlegungsgebiete Chemnitz

Umlegungsgebiete der Stadt Chemnitz

Umlegung des Teekabfuhrweges an der Leybucht (Deichkilometer 169+027,453 bis 169+602,302)

Der Vorhabenträger, der Geschäftsbereich 1 des NLWKN, plant die Umlegung des Teekabfuhrweges an der Leybucht. Das Vorhaben soll im Landkreis Aurich auf dem Gebiet der Stadt Norden an der Leybucht im Bereich des Schöpfwerkes Leybuchtsiel, Deichkilometer 169+027,453 bis 169+602,302 umgesetzt werden. Das Vorhaben befindet sich am rechten Ufer der tidebeeinflussten Außenems. Die nächstgelegene Ortschaft ist Neuwesteel in 1,6 Kilometer südöstlicher Entfernung. An diesem Standort ist auf der seeseitigen Deichböschung die Verlegung des Teekabfuhrweges auf einer Länge von ca. 700 m vom Deichfuß um ca. 60 m ostwärts vom unten liegenden Deichfuß auf die höher liegende Deichböschung geplant. Der alte tiefliegende Weg wird zurückgebaut. Der Teekabfuhrweg ist als Deichunterhaltungsweg ein wesentlicher Teil des gewidmeten Hauptdeiches. Der Träger des Vorhabens hat gemäß § 5 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021, (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 08.05.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Maßnahme stellt gem. §§ 67 Abs. 2 S. 1 und 3 WHG , 12 NDG , 108 NWG eine wesentliche Änderung eines Küstenschutzbauwerkes dar und unterliegt als Änderungsvorhaben eines Baus des Küstenschutzes nach §§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 4, 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Der NLWKN – Direktion, Geschäftsbereich 6 – hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß §§ 5 Abs. 1, 9 Abs. 4, 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde durch eine allgemeine Vorprüfung festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

Umlegungsgebiete Chemnitz (WMS)

Umlegungsgebiete der Stadt Chemnitz

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG für die Umlegung und Aufwertung eines Teilabschnitts des Südbachs in der Stadt Rehburg-Loccum, wasserrechtliche Plangenehmigung gem. §68 WHG; Firma frischli Milchwerke GmbH

Die frischli Milchwerke GmbH hat die wasserrechtliche Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Umlegung und Aufwertung eines Teilabschnitts des Südbachs in der Stadt Rehburg-Loccum beantragt. Das Vorhaben umfasst die Verfüllung bzw. Überbauung einer Fläche von ca. 0,26 ha sowie die Neuanlage eines Gewässerabschnitts auf einer Fläche von ca. 1,86 ha. Die versiegelte Fläche beträgt ca. 0,26 ha. Für das Vorhaben war gemäß Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Die Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Vorprüfung können nach vorheriger Terminvereinbarung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Nienburg/Weser eingesehen werden. NIENBURG, den 29.05.2026 LANDKREIS NIENBURG/WESER DER LANDRAT Fachdienst Wasserwirtschaft Im Auftrag Zechlin

Bebauungsplan "Umlegung Strasse Zur Berghalde Ost"

Bebauungsplan "Umlegung Strasse Zur Berghalde Ost" der Gemeinde Quierschied

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