Darstellung der gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 SächsWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 (GVBl S. 503) festgesetzten überschwemmungsgefährdeten Gebiete an Gewässern I. und II. Ordnung in der Stadt Chemnitz. Das überschwemmungsgefährdete Gebiet des Pleißenbaches wurden in der Zeit vom 24.09.2018 bis 05.10.2018 öffentlich ausgelegt. In überschwemmungsgefährdeten Gebieten gelten Restriktionen nach §78b WHG. Nachrichtliche Übernahme in die vorbereitende (FNP) und verbindliche (B-Pläne) Bauleitplanung. Berücksichtigung bei Bauvorhaben, bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten, Genehmigungsverfahren nach BImSchG, Lagerung wassergefährdender Stoffe, Verbot der Errichtung von Heizölanlagen u.a.
Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 65 für den Geltungsbereich Reiherstieg-Hauptdeich - über die Flurstücke 6250, 6719, 6718, 6719, 6717, 1074, 1075, 5840, 1409, 1078 (Reiherstieger Wettern) und 1420 der Gemarkung Wilhelmsburg - Industriestraße - Ostgrenzen der Flurstücke 1429 und 1434 der Gemarkung Wilhelmsburg - Alte Schleuse - über das Flurstück 1418, Westgrenze des Flurstücks 1078, über die Flurstücke 1410, 1409, 1407, 6088, 1400 und 1401, Südgrenze des Flurstücks 5843 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Radolfshausen. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Samtgemeinde Radolfshausen. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Seit dem 26. November 2007 ist die „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRL) der EU in Kraft. Ziel der HWRL ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen. Die HWRL verfolgt damit den Zweck, durch einen grenzübergreifend abgestimmten Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten, inklusive der Küstengebiete, die Hochwasserrisiken zu reduzieren und die Hochwasservorsorge und das Risikomanagement zu verbessern. Durch die Umsetzung soll die Verbesserung der Eigenvorsorge der Kommunen und der betroffenen Bürger erreicht werden. Die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten für den zweiten und dritten Bewirtschaftungszeitraum können Sie im Hochwasserkartenportal unter www.schleswig-holstein.de/hochwasserkarten einsehen. Diese Grundlagendaten dienen dem Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Festlegung eines Rahmens für Maßnahmen zur Verringerung der Risiken hochwasserbedingter Schäden. Insbesondere wird für die Raumordnung und die Bauleitplanung einer Kommune (Flächennutzungsplan) die Betroffenheit in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet aufgezeigt. Vertiefte Untersuchungen und abzuleitende Maßnahmen obliegen der Kommune oder dem Bauherrn/Eigentümer. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt für Dritte keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Daten entstehen.
B-Plan Nr. 47 A.1 "Mühle Amme", 1. Änderung vom 21.07.2016, Ortsteil Uetze
Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Osterode am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hattorf am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Samtgemeinde Hattorf am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Derzeit gültiges Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) von 1998 für den Altkreis Osterode am Harz: Die Regionalplanung stellt übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Pläne und Programme auf und schreibt diese fort. Dabei werden alle für das Kreisgebiet raumbedeutsamen Planungen aufeinander abgestimmt und die wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und sonstigen infrastrukturellen Erfordernisse berücksichtigt. Die Ergebnisse der Regionalplanung werden im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) dargestellt. Besonders die gemeindliche Bauleitplanung – auf vorbereitender Ebene der Flächennutzungsplan und auf verbindlicher Ebene der Bebauungsplan – wird durch das RROP berührt.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 407 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 14385 |
| Land | 24713 |
| Weitere | 63 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 110 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 10 |
| Förderprogramm | 284 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 14 |
| Text | 224 |
| Umweltprüfung | 1312 |
| unbekannt | 23277 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2565 |
| Offen | 21500 |
| Unbekannt | 1057 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 25119 |
| Englisch | 24 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5442 |
| Bild | 23 |
| Datei | 9343 |
| Dokument | 3768 |
| Keine | 948 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 3811 |
| Webseite | 12264 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10305 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4958 |
| Luft | 546 |
| Mensch und Umwelt | 25122 |
| Wasser | 686 |
| Weitere | 24938 |