Die ALKIS®-Parzellarkarte (Graustufen) - Stand 01.01.2024 ist eine stichtagbezogene Liegenschaftskarte in Graustufen und wird aus dem Amtlichen Liegenschafts- und Katasterinformationssystem (ALKIS®) abgeleitet. Sie stellt eine inhaltsreduzierte Form der ALKIS®-Flurkarte in Graustufen zum Stichtag 01.01.2024 dar. Sie beinhaltet Objekte der Flurkarte in Graustufen (Gebäude, Lagebezeichnungen, TN-Objekte), jedoch keine Flurstücksnummern und keine Grenzzeichen. Zudem werden alle Flurstücksgrenzen einheitlich als durchgezogene Linie dargestellt. Die Darstellung ist für den Maßstab 1:1000 optimiert. Die Darstellung erfolgt nach dem ALKIS®-Signaturenkatalog der AdV.
Dieser WMS-Dienst beinhaltet die wasserwirtschaftlichen Bauwerke an Gewässern der Stadt Bremen.
Die ALKIS®-Parzellarkarte (Graustufen) - Stand 01.01.2026 ist eine stichtagbezogene Liegenschaftskarte in Graustufen und wird aus dem Amtlichen Liegenschafts- und Katasterinformationssystem (ALKIS®) abgeleitet. Sie stellt eine inhaltsreduzierte Form der ALKIS®-Flurkarte in Graustufen zum Stichtag 01.01.2026 dar. Sie beinhaltet Objekte der Flurkarte in Graustufen (Gebäude, Lagebezeichnungen, TN-Objekte), jedoch keine Flurstücksnummern und keine Grenzzeichen. Zudem werden alle Flurstücksgrenzen einheitlich als durchgezogene Linie dargestellt. Die Darstellung ist für den Maßstab 1:1000 optimiert. Die Darstellung erfolgt nach dem ALKIS®-Signaturenkatalog der AdV.
Achtungsabstand der Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU). Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. Artikel 13 der Seveso-III- Richtlinie („Land-Use-Planning“ oder passiv planerischer Störfall schutz) nimmt über ein Abstandsgebot zwischen einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG und verschiedenen Umgebungsnutzungen wie Wohnbebauung oder öffentlich genutzten Gebäuden auf Verfahren der Bauleitplanung Einfluss.
Der WebMapService (WMS), Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG, stellt die Umgebung des Flughafens dar, in der für die Errichtung von permanentem Bauwerken, Masten etc. bzw. temporären Bauwerken, wie z.B Kräne, eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Mit dem Projekt Weheüberleitung soll durch den Bau eines 5 km langen Stollens das bisher nicht für die Trinkwassergewinnung genutzte Einzugsgebiet des Hasselbaches an die Wehebachtalsperre angeschlossen werden und so zusätzliches Rohwasser für die Trinkwasserversorgung bereitgestellt werden. Zusätzlich soll mit dem Stollen der Hochwasserschutz für die Unterlieger Ortslage Zweifall, Stadt Stolberg und Stadt Eschweiler durch Ableitung von höheren Abflüssen des Hasselbaches in die Wehebachtalsperre deutlich verbessert werden. Der Wasserüberleitungsstollen soll außerhalb der Ortslage von Zweifall beginnen und zur Stauwurzel der Wehebachtalsperre führen. Dazu ist im Hasselbach der Bau eines Querbauwerks mit Entnahmebauwerk u geplant. Das Wasser soll nur bei ausreichender Wasserführung des Hasselbachs entnommen werden, sodass die ökologische Durchgängigkeit des Hasselbachs gewährleistet ist. Das entnommene Wasser fließt der Talsperre im Freigefälle, also ohne den Einsatz von Pumpen, zu. Das Bauwerk soll mit minimalem Eingriff in den Naturraum errichtet und betrieben werden.
Eine Verdolung oder nach DIN 4047-5 (5.7) eine Verrohrung ist eine Rohrleitung, in der ein Fließgewässer unter flächenhaften Hindernissen, in der Regel mit freiem Wasserspiegel, durchgeleitet wird. Von einer Verdolung spricht man, wenn es sich um eine längere Gewässerstrecke handelt, für deren Bau ein Planfeststellungsverfahren bzw. eine Ausbaugenehmigung nach §31 WHG erforderlich war. Ein Gewässerdüker ist lt. DIN 4047-5 (5.4) ein Kreuzungsbauwerk, in dem ein Gewässer unter einem Gewässer, einem Geländeeinschnitt oder einem tiefliegenden Hindernis unter Druck durchgeleitet wird. Mit einer Trogbrücke wird ein anderes Gewässer überquert. Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 42 vom 21. April 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 159) werden folgende Vorschriften angefügt: "3. Im Kerngebiet zwischen der Straße Sachsentor und der Bergedorfer Schloßstraße von der Westgrenze des Flurstücks 572 bis zur Ostgrenze des Flurstücks 543 (neu: 4535) der Gemarkung Bergedorf sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 4. Das in Nummer 3 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Diese kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist von einer Grenzlinie umschlossen. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Die Hangstabilitätskarte des linksrheinischen Mainzer Beckens wurde erstmals von KRAUTER & STEINGÖTTER 1983 erstellt. In ihr sind im Maßstab 1 : 50 000 von Hangbewegungen betroffene bzw. gefährdete Gebiete dargestellt worden. In der 2. Auflage von ROGALL & SCHMITT (2005) wurden auf Basis aktueller Karten und neueren Schadensfällen weitere kritische Hangbereiche identifiziert. Bei der nun vorliegenden 3. Auflage der Gefahrenhinweiskarte handelt es sich um eine komplette Überarbeitung und Neukartierung der Rutschgebiete. Als Grundlage für die Arbeiten diente das Digitale Geländemodell (DGM) des Landes Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2016 bis 2022. Das hochauflösende Geländemodell stellt die Geländeoberfläche in bisher unerreichter Genauigkeit dar, so dass Abrisse, Geländekanten, Senken und Wülste bei richtiger Betrachtung deutlich hervortreten und präzise kartiert und bewertet werden können. Mit Hilfe des Digitalen Geländemodells konnten die Rutschgebiete wesentlich detaillierter und präziser identifiziert werden, so dass nicht nur Aussagen zur Ausdehnung der Rutschungen gemacht werden konnten, sondern es auch möglich war, die Aktivität der Rutschmassen abzuschätzen und zu bewerten. Für die Bereiche innerhalb der dargestellten Gefahrengebiete gilt nicht zwangsläufig, dass sie stark gefährdet oder nicht bebaubar sind. Im Vorfeld der Bauplanung ist hier jedoch ein erhöhter Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Hangstabilität notwendig und oft sind auch konstruktive Anpassungen der Bauwerke bei der Bauplanung vorzusehen. Umgekehrt kann jedoch nicht gefolgert werden, dass Baumaßnahmen, die außerhalb der ausgewiesenen Gefahrengebiete liegen, grundsätzlich unbedenklich sind. Die Gefahrenhinweiskarten sollten als ergänzende Planungsgrundlage im Vorfeld von Bauvorhaben dienen. Zu beachten sind die verlinkten weiterführenden Erläuterungen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1645 |
| Europa | 29 |
| Kommune | 131 |
| Land | 1381 |
| Schutzgebiete | 3 |
| Weitere | 186 |
| Wirtschaft | 18 |
| Wissenschaft | 460 |
| Zivilgesellschaft | 122 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 1060 |
| Gesetzestext | 5 |
| Hochwertiger Datensatz | 141 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 861 |
| Umweltprüfung | 424 |
| WRRL-Maßnahme | 18 |
| unbekannt | 470 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1293 |
| Offen | 1550 |
| Unbekannt | 147 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2943 |
| Englisch | 165 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 56 |
| Bild | 130 |
| Datei | 17 |
| Dokument | 558 |
| Keine | 1363 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 234 |
| Webseite | 1013 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1717 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2466 |
| Luft | 1174 |
| Mensch und Umwelt | 2990 |
| Wasser | 1504 |
| Weitere | 2865 |