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INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Grabungsschutzgebiete Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

BonaRes (Modul A, Phase 3): Überwindung der Nachbaukrankheit mithilfe eines integrierten Ansatzes, Teilprojekt B

Straßenbaumtest Berlin

Stadtbäume – und hier vor allem die Straßenbäume – erbringen unverzichtbare Ökosystemleistungen u.a. im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie die Absenkung der Temperatur und die Schattenbildung im Sommer. Insofern bedeuten Bäume für innerstädtische Stadtquartiere eine wesentliche Lebensqualität. Ferner erfüllen sie diverse weitere Wohlfahrtswirkungen wie beispielsweise als Biotop, CO 2 -Speicher und Feinstaubfilter. Schließlich sind baumbestandene Straßen auch einfach schöner. Damit die Bäume gedeihen können, sind allerdings die Bedingungen des zukünftigen Standorts zu beachten. Die Auswahl der Bäume ist entsprechend darauf abzustimmen. Berlin verfügt über einen Bestand von über 430.000 Straßenbäumen (Stand: 31.12.2023). Die Situation der Berliner Straßenbäume ist allerdings besorgniserregend. Der zuletzt mit Stand 2020 veröffentlichte Straßenbaum-Zustandsbericht hat eine bedeutende Zustandsverschlechterung der Bäume in fast allen Berliner Bezirken nachgewiesen. Etwa 57 % der Straßenbäume weisen Kronenschäden auf. Für die Lösung des Problems sind allzu schnelle, einfache und nicht nachhaltige Lösungen stets kritisch zu hinterfragen. Die Begriffe „Zukunftsbaum“ oder „Klimabaum“ sind in diesen Zeiten der klimatischen Extreme beliebte Begriffe, um zu suggerieren, dass es Baumarten (= Gattungen, Arten, Sorten) gibt, die sämtliche Bedingungen am innerstädtischen Standort – insbesondere an dem Standort „Stadtstraße“ – aushalten können. Damit wird jedoch eine falsche Erwartung geweckt. Auch in Zukunft wird es keine Baumart geben, die den vielfältigen Herausforderungen am Straßenstandort ganz ohne Schaden begegnen kann. Vermehrte Phasen von Hitze, starker Strahlung und Trockenheit, extreme Starkregenereignisse und heftige Stürme, aber auch die sonstigen schwierigen Bedingungen am Straßenstandort wie Schädigungen durch Baumaßnahmen des Tief- und Hochbaus (Leitungen der Ver- und Entsorgung), Verdichtungen und Versiegelungen des Bodens, Ausbringung von Salz des Winterdienstes und weitere Schadstoffe wie Reifenabrieb und Hundeurin etc. lassen keinen Straßenbaum vollkommen ohne Schäden gedeihen. Den schwierigen Lebensbedingungen – insbesondere in der Innenstadt – stehen die hohen Anforderungen, die an die Straßenbäume gestellt werden, gegenüber. Diese sind beispielsweise: hohe Hitzeresistenz hohe Trockenheitsresistenz hohe Strahlungsresistenz ausreichende Frosthärte (Spätfröste!) geringe Anfälligkeit gegen Schadorganismen hohe Verkehrssicherheit, das heißt u.a. geringe (Wind-) Brüchigkeit geringe Anforderungen an die Pflege (Wasser und Nährstoffe, Pflegeschnitte) hohe Resistenz gegen Bodenverdichtung hohe Resistenz gegen Bodenversiegelung hohe Industriefestigkeit keine störenden, oberflächennahen Wurzeln keine störenden Früchte keine Dornen hohe Ästhetik (möglichst) hohe Biodiversität Insofern sind Baumarten auszuwählen, die trotz der herausfordernden Bedingungen am Straßenstandort gut gedeihen und die an sie gestellten, vielfältigen Anforderungen möglichst weitgehend erfüllen können. Dabei soll keine „Natur am Tropf“, sondern Resilienz gefördert werden. Es gilt das das Prinzip „Abhärten statt Verwöhnen“, wodurch sowohl der Pflegeaufwand, als auch die Kosten dafür langfristig gesenkt werden. Ein weiteres Ziel ist eine hohe Artenvielfalt zur Förderung der Gesundheit des Baumbestands und der Biodiversität. Dabei wird am Straßenstandort die vielfältige Kombination verschiedener Arten und Herkünfte angestrebt. Der Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) führt seit 1995 (Straßenbaumtest 1) bundesweit Straßenbaumtests unter besonderer Beachtung der extremen Standortbedingungen an den innerstädtischen Straßen durch. Die Straßenbaumtests sollen fundierte Aussagen über die Eignung bestimmter Baumarten und -sorten für die Verwendung als Straßenbäume auf Grundlage praktischer Erfahrungen liefern. Die Ergebnisse der Straßenbaumtests werden daher regelmäßig in die Straßenbaumliste des Arbeitskreises Stadtbäume der Bundes-GALK übernommen. Berlin beteiligt sich an dem Straßenbaumtest 2 seit dem Jahr 2015 mit derzeit 10 Baumarten und rund 80 Bäumen, die von den Bezirksämtern benannt und im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzt wurden. Weitere Informationen(Straßenbaumtest 2 der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)) Trotz aller Testungen können mit der Liste aber keine „Superbäume“ / „Klimabäume“ uneingeschränkt empfohlen werden, denn derzeit ist nicht klar, wie sich die klimatischen Verhältnisse in der Zukunft weiter wandeln werden und welche Baumart darauf in welcher Weise reagieren wird. Auch treten immer neue Schadorganismen auf. Einfache Antworten hinsichtlich der Baumarten, die zukünftig noch verwendet werden können, gibt es nicht. Die Präsentationen „Arbeitskreis Städtbäume der Bundes-GALK – Straßenbaumtest 2 – Ergebnisse Berlin 2024“ erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail. Bitte wenden Sie sich an Kerstin.Ehlebracht@SenMVKU.berlin.de . Der Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) hat zusammen mit dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) die Broschüre „Zukunftsbäume für die Stadt“ herausgegeben. Diese Broschüre gibt Empfehlungen und schlägt als Entscheidungshilfe für künftige Baumpflanzungen 65 Baumarten vor. Die Broschüre macht aber eigenes Fachwissen bei der Auswahl der Baumarten nicht obsolet. Die jeweilige Baumart ist in Abhängigkeit vom einzelnen Standort auszuwählen. Ferner verweist die Broschüre der GALK und des BdB auf eine notwendige Vielfalt im Hinblick auf die Auswahl von Baumarten, um den Baumbestand zu stärken. Dabei spielen die sogenannten gebietsheimischen Arten am Straßenstandort mangels Eignung kaum noch eine Rolle. Broschüre „Zukunftsbäume für die Stadt“ Im Rahmen der Stadtbaumkampagne wurden bislang rund 240 verschiedene Baumarten an Berlins Straßen gepflanzt, deren Eignung zukünftig weiter auszuwerten ist. Die Erfahrungen, die mit den einzelnen Baumarten gemacht werden, sind ein wertvoller Fundus, um Entscheidungen über die Verwendung der Baumarten zu treffen. Die Frage stellt sich, ob hinsichtlich der Anzucht der Gehölze zukünftig neue Methoden zur Erzielung der Resilienz anzuwenden sind. Ein Ansatz wäre beispielsweise die Vermehrung von Einzelbäumen, die sich am Straßenstandort „bewährt“ – das heißt recht gesund und vital überlebt – haben. Ein „molekulares Gedächtnis“ ermöglicht manchen Bäumen die Anpassung an wiederkehrende Stresssituationen. Allerdings reagieren die Individuen innerhalb einer Art auch durchaus unterschiedlich. Möglicherweise handelt es sich um ein Zusammenspiel von individuellen Kapazitäten und speziellen Standortbedingungen. Keine Baumart ist an den extremen innerstädtischen Straßenstandort voll und ganz angepasst. Insofern bilden Stadtklima, Bodenbedingungen und Standorteinflüsse große Herausforderungen. Straßenstandorte sind durch menschlichen Einfluss geschaffene Extremstrandorte, die mit dem natürlichen Standort eines Baumes – dem Wald – nicht mehr viel gemeinsam haben. Einfache Antworten zur Baumartenwahl gibt es nicht, da der eine „Zukunftsbaum“ bzw. „Klimabaum“, der immer und überall unter den derzeitigen Klimabedingungen funktioniert, nicht existiert. Der Fokus auf wenige Arten widerspräche auch dem Ziel der biologischen Vielfalt. Insofern besteht noch ein hoher Forschungsbedarf hinsichtlich der Wahl von Baumarten, die die künftigen klimatischen Bedingungen, die jetzt noch gar nicht vollends einzuschätzen sind, aushalten. Die Ergebnisse sind jeweils an die regionalen Gegebenheiten – wie beispielsweise der Höhe des Niederschlags, als auch an die speziellen Standortbedingungen anzupassen.

Denkmalschutz - Grabungsschutzgebiete

Der Kartendienst stellt geschützte Denkmäler im Saarland dar.:Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch

Grabungsschutzgebiete Saarland

Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch

Fläche: Deutschland, Jahre, Ökosysteme

Fläche: Bundesländer, Jahre, Ökosysteme

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz ATKIS Basis-DLM GID7 Sonderkultur

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dieser Datensatz beinhaltet die Sonderkulturen in den landwirtschaftlichen Flächen des Saarlandes. Darunter fallen Hopfen, Baumschulen, Weingarten und Obstplantagen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus Download Link aus einem Metadatensatz generiert

Baumschulen für das Jugendentwicklungsprojekt (NYDP): Von Baumschulen zur Aufforstung und Agroforstwirtschaft auf Bauernhöfen

Baumschulerhebung

Abfrage von Umfang der in den Baumschulen genutzten Flächen und von vorhandenen Pflanzenbeständen: - die gesamte Baumschulfläche des Betriebes - die Flächen der Bestände an Obstgehölzen, Obstunterlagen, Ziergehölzen und Forstpflanzen - die Anzahl, die Arten, das Alter, die Anzuchtmerkmale und der Entwicklungsstand der Pflanzen. Die Pflanzgärten der Forstbetriebe werden in diese Erhebung nicht einbezogen.

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