Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Gebietsbeschreibung Die Karstlandschaft des Südharzes erstreckt sich harzrandparallel mit einer Länge von insgesamt 100 km und einer Breite zwischen 5-8 km. Die nördliche Grenze ist in etwa die Linie Rottleberode-Breitungen-Annarode, während im Süden die Ortschaften Roßla und Sangerhausen die Begrenzung darstellen. Westlich setzt sich der Karst nach Thüringen und auch nach Niedersachsen in einem schmalen Streifen fort. Aufgrund der hohen morphologischen Differenziertheit des Südharzes findet man eine reich gegliederte Landschaft vor. Die Zechsteinlandschaft im Zentrum des Südharzes ist stark strukturiert. Es treten größere Reliefunterschiede auf, wodurch dem Gebiet ein abwechslungsreicher Charakter verliehen wird. Morphologische Erscheinungen, so Auslaugungstäler, Durchbruchstäler und pleistozäne Verhüllungen, gliedern das Landschaftsbild. Die Fließgewässer erodierten das anstehende Gestein bzw. laugten die Täler selbst aus, wodurch steilere Hänge entstanden, die meist bewaldet sind. Karsterscheinungen wie Höhlen, Senken und Erdfälle bestimmen wesentlich das Bild der Zechsteinlandschaft. Karstquellen treten auf und verschwinden wieder in Ponoren. Markante Beispiele für die durch Laugprozesse gestaltete Landschaft sind der „Alte Stolberg“ zwischen Stempeda und Steigerthal und der „Episodische See“ bei Roßla (Bauerngraben). Für die Eigenart der Landschaft besonders kennzeichnend sind ausgedehnte Höhlensysteme, zum Beispiel die Heimkehle. Der „Alte Stolberg“ zieht Botaniker magisch an, weil hier atlantische und kontinentale Florenelemente aufeinandertreffen. Die Artenvielfalt ist enorm. Johannes Thal verfaßte schon 1577 bis 1580 unter dem Titel „Sylva hercynia“ das erste Verzeichnis wildwachsender Pflanzen des Harzes. Er lebte als Hofmedikus und Stadtphysikus in Stolberg. Heute findet auf Teilen des „Alten Stolbergs“ Gipsabbau statt. Südlich schließt sich die Buntsandsteinlandschaft an. Sie fällt nach Süden in das Helmetal ab, welches nicht mehr zum LSG gehört. Die Morphologie der Hügellandschaft führte zur Bildung von teilweise tiefen Erosionstälern. Mit der Neigung der Buntsandsteinlandschaft wandeln sich die Flächennutzungsformen. Während im Übergang zum Karstgebiet überwiegend Wälder stocken, wechseln diese weiter südlich in Streuobstwiesen, um schließlich zur Helmeniederung in Ackerflächen überzugehen. Das Gebiet um Lengefeld im Osten ist als plateauartige Buntsandsteinlandschaft ausgebildet. Zur Vielfalt und Eigenart der Landschaft des Südharzes tragen auch die Halden, Pingen und Stollenreste des historischen Kupferschieferabbaus bei. Der überwiegende Teil der historischen Bergbaustrecke ist heute längst verfallen. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Im Neolithikum, etwa vor 7 000 Jahren, begann die Siedlungsgeschichte im Südharzer Raum. Die ersten siedelnden Menschen bauten in der Goldenen Aue Getreide an und hielten Haustiere. Aufgrund der Hochwassergefahr in der Aue lebten die Menschen bevorzugt an den Hängen des Südharzes. Die Schuttablagerungen gaben Material, das gut zur Herstellung von Waffen und Werkzeugen geeignet war. Die Gefäße für Lebensmittel und äähnliches bestanden aus Auenton beziehungsweise -lehm. In der späten Phase der Bronzezeit, vor zirka 4 500 Jahren, verstärkte sich die Siedlungstätigkeit. Vermutlich wurden die oberflächennahen Kupfervorkommen bereits genutzt. Die ältesten Anlagen im Gebiet, die Wallburgen auf dem Arnsberg und an der Queste bei Questenberg, wurden in der frühen Eisenzeit angelegt. Der Charakter der Anlage der Queste entsprach einer Volksburg und einem geschützten Kultplatz. Die natürlichen Voraussetzungen des Südharzes gaben den Menschen der Eisenzeit die Möglichkeit, Eisenerz zu gewinnen und zu verarbeiten. Sicher war dies der Beginn einer jahrhundertelangen Nutzung sowie der Entwicklung des Hüttenwesens am Südharzrand. Die am Rand des Karstgebietes gelegenen Siedlungen erwiesen sich als vorteilhaft und wurden beibehalten. Bennungen, Breitungen, Groß- und Kleinleinungen, Roßla und Hohlstedt stellen solche alten Siedlungsgebiete dar. Im 8.-10. Jahrhundert begann eine systematische Rodung der Wälder der südlichen Harzrandzone. Ackerbau wurde betrieben, Steinbrüche entstanden, die Verwendung von Gips als Baustoff begann. Diese Phase des inneren Landesausbaues setzte sich bis in das 13. Jahrhundert fort. In diese Zeit fiel auch die Anlage der Verkehrswege, wobei man sicher auch ältere Trassen nutzte. Nach dem Zerfall der königlichen Grundherrschaft entstanden eine Reihe von Feudalburgen, so bei Breitungen, Questenberg und Morungen. In der Landwirtschaft setzte sich die Dreifelderwirtschaft durch. Die Romanik hat bis auf wenige Denkmale kaum Zeugen hinterlassen. Aus der zeitlich folgenden Gotik sind es besonders sakrale Bauten, die erhalten geblieben sind. Der Bergbau auf Kupferschiefer und dessen Verhüttung sind seit dem 13. Jahrhundert urkundlich nachgewiesen. Eingewanderte Bergleute gingen dem ausstreichenden Kupferschieferflöz nach oder bauten den Eisenstein ab. Bedeutende Standorte waren in Rottleberode, im Breitunger Grund, in Wickerode, Bennungen, Großleinungen und Gonna. Mit dem Ende des Mittelalters um 1500 war bis auf wenige Ausnahmen die Gründung von Siedlungen abgeschlossen. Rund 50 % davon wurden im Laufe der Zeit wieder aufgelassen und bilden heute ein dichtes Netz von Wüstungen. Der Bergbau gewann mit Beginn der Neuzeit zunehmend an Bedeutung. Verbesserte Abbautechnologien ermöglichten das Vordringen in größere Tiefen und eine höhere Ausbeute der Abbaufelder. Die Nutzung der Wasserkraft ließ große Schmelzhütten entstehen, den nötigen Brennstoff lieferten die Köhler. Aus dieser Zeit stammen auch die Kunstteiche. Durch den Bergbau veränderte sich das Landschaftsbild erheblich. Halden mit schwermetallhaltigen Gesteinen und waldfreie Gebiete kennzeichneten den Raum, Tausende Pingen und Halden gaben auch einer veränderten Flora Lebensraum. Um 1800 klang die bergbauliche Tätigkeit ab und an ihre Stelle traten Holzverarbeitung und Leineweberei. Auch Ackerbau, Obstwirtschaft und Viehwirtschaft nahmen an Bedeutung zu. Wahrscheinlich waren es die Walkenrieder Mönche, die den Obstbau und den Weinbau in der Region einführten. Der Obstanbau entwickelte sich innerhalb von Jahrzehnten zu einer blühenden Kultur. Mitunter überwog er sogar die Feldwirtschaft. 1726 erließ der sächsische Kurfürst Friedrich August die erste Baumschutzverordnung. Besonders in der damaligen Grafschaft Stolberg-Roßla war man durch eine Reihe von Verordnungen ständig bemüht, diesen Erwerbszweig zu fördern. Um 1800 führte der Obstbauer Karl Kunze eine Gelbrote Herzkirsche ein. Sie wurde später nach ihm ”Kunzes Kirsche” benannt. Auf den Buntsandsteinböden drängten die Süßkirschen den noch vorhandenen Weinbau völlig zurück. Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhundert wurde der Obstbau stark ausgedehnt. Große Teile des Ackerlandes bepflanzte man mit Kirschen und Kernobst. Diese Blütezeit hielt bis 1990 an, danach begann eine intensive Rodung. Durch die Selbstüberlassung von vielen der Anbauflächen verwildern zum Teil die extensiv genutzten Streuobstwiesen. Gegen Ende des 19. Jahrhundert kam es zu einer kurzfristigen Wiederbelebung des Kupferschieferbergbaus. 1871 wurde der Röhrigschacht bei Wettelrode angelegt, um 1880 erfolgte auch bei Questenberg durch eine Gewerkschaft eine Wiederaufnahme des Bergbaus. Der drastische Verfall des Kupferpreises führte dazu, daß 1885 sämtlicher Bergbau des Südharzes zum Erliegen kam. Eine erneute Wiederaufnahme des Kupferschieferbergbaus erfolgte in diesem Jahrhundert. Ab 1940 wurde am Sangerhäuser Feld abgebaut. Das letzte Erz verließ im August 1990 diese Lagerstätte. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die Landschaft des Südharzes wird durch die vorkommenden Gipse und Anhydrite des Zechsteins gekennzeichnet. Diese Schichten liegen auf dem Schiefergebirge des Harzes bzw. auf Gesteinen des Rotliegenden und tauchen im Süden unter die Goldene Aue ab. Im Südharzer Zechsteingürtel werden alle Faziesglieder des Nordthüringer Zechsteins angetroffen. Die ältesten Schichten von Zechsteinkonglomerat, Kupferschiefer und Zechsteinkalk treten entlang der nördlichen Grenze an die Oberfläche. Es folgen darüber weitverbreitet Gips und Anhydrit. Die höheren Schichten von Dolomit, Auslaugungsrückständen (Aschen), Schluffen und Tonsteinen tauchen im Süden unter den Buntsandstein. Zum Zechstein werden auch die roten Schluffsteine des Bröckelschiefers gestellt, die früher zum Buntsandstein gehörten. Die Landschaft im Süden des Gebietes ist durch Formationen des Buntsandsteins gekennzeichnet, die durch ihre intensive rotbraune Gesteinsfarbe auffallen. Fließerden haben den Übergang des Zechsteins zum Buntsandstein häufig überformt. Der im LSG ausschließlich auftretende Untere Buntsandstein wird in zwei Formationen (Folgen) eingeteilt, die Calvörde Formation und die Bernburg Formation. Letztere beginnt mit der Rogensteinzone mit den typischen oolothischen Kalksteinbänken. Das Besondere des Südharzer Zechsteingürtels sind die Karsterscheinungen mit ihren verschiedenartigen morphologischen Bildungen. Karstprozesse sind an Gips- und Anhydritgestein und in weitaus geringerem Maße an Kalk- und teilweise auch Dolomitgestein gebunden. Darüber hinaus bestimmen klimatische Faktoren (Niederschlag) und geologische (Schichtung) die Ausbildung von Karsterscheinungen. Den Zechstein bilden Meeresablagerungen überwiegend löslicher und stark löslicher Gesteine: Salze, Anhydrit, Gips und Dolomit. Bestimmendes Element sind zum Teil großflächige Ausstriche stark verkarsteten weißen Gipssteins, die in dieser Mächtigkeit und Ausprägung in Deutschland sonst nicht wieder vorkommen. Die hohe Gesteinslöslichkeit von 2 g Gips in 1 Liter Wasser in Verbindung mit humidem Klima hat in geologisch äußerst kurzer Zeit eine Landschaft mit extremer Verkarstungsintensität und Vielfalt an Gipskarsterscheinungen geschaffen, die in Europa einmalig ist. Im Südharz kommen Formen des bedeckten und des unbedeckten Karstes vor. Als unbedeckter Karst werden die offen zutage tretenden Sulfatgesteine bezeichnet, die verkarstungsfähig sind. Demgegenüber steht der bedeckte Karst, der durch quartäre Sedimente oder andere nicht verkarstungsfähige Gesteine überdeckt ist. Der Begriff „unterirdischer Karst“ wird dann verwendet, wenn die Karstschichten von mächtigen Ablagerungen anderer Schichtenfolgen überlagert sind. Aufgrund der schnellen Löslichkeit der Sulfatgesteine können die Vorgänge der Verkarstung bedeutend rascher vor sich gehen. Typische Karsterscheinungen der Sulfatkarstlandschaft sind Auslaugungs- und Durchbruchstäler, Trockentäler, Gipsbuckellandschaften, Erdfälle und Dolinen, Ponore und Karstquellen sowie Höhlen. Der Karst liegt in den Bodenlandschaften der Berg- und Hügelländer aus nichtmetamorphen Karbonatgesteinen, speziell in der Gipskarstlandschaft und im sandlößbeeinflußten Buntsandstein-Hügelland des südlichen Harzvorlandes. Weite Verbreitung haben hier Pararendzinen aus skeletthaltigem Löß über Lehm- Fließerden aus Zechstein-Sedimenten und Pararendzinen aus skeletthaltigem Löß über Zechstein. Die Eigenschaften der Böden variieren mit der Lößmächtigkeit. An den Steilhängen der Schichtstufen sind Rendzinen aus Gips und in den Mulden der Dolinen stark humose Kolluvien entwickelt. Diese Böden sind u.a. auch Standorte wichtiger Trockenbiotope. Nach Süden schließt sich das sandlößbeeinflußte Buntsandstein-Hügelland des südlichen Harzvorlandes an. Hier kommen vor allem Pararendzinen und Parabraunerden aus Löß und Sandlöß über skeletthaltigem Lehm aus Sedimenten des Unteren Buntsandstein vor. Die Parabraunerden können teilweise auch stauvernässt sein. Es handelt sich hier um mäßig tondurchschlämmte, skeletthaltige, flach von skeletthaltigem Lehm unterlagerte Lößböden. Zu den wichtigsten wasserführenden Flüssen und Bächen des Südharzgebietes gehören die Hasel mit den Nebenbächen Wiepersbach und Kollbach, die Thyra, der Breitunger Bach und Glasebach, die Nasse, Gonna und Leine mit den Nebenbächen Erlbach, Molkenbach und Schönbach. Die Täler sind prägende morphologische Erscheinungen in der Landschaft und beim Kontakt mit Zechsteinschichten kommt es zu Karsterscheinungen im Bereich der Fließgewässer. So treten Versinkungen und Versickerungen auf, so beispielsweise am Glasebach und Hainröder Bach. Episodische Versinkungen und Versickerungen, wie sie am Krummschlachtbach, am Haselbach und teilweise an der Leine zu beobachten sind, können ebenfalls möglich sein. Als Durchbruchstäler mit teilweisem Wasserverlust sind Thyra, Nasse, Leine und Gonna bekannt. Dem hydrologischen Charakter nach entsprechen die Flüsse noch ganz den Mittelgebirgsflüssen mit hoher Geröllführung, unausgeglichener Wasserführung und häufigen, meist kurz andauernden Ausuferungen. Der Südharz bildet gemäß der Einteilung des Landes Sachsen-Anhalt in Grundwasserlandschaften eine eigene Grundwasserlandschaft, die ”Südharzer Karstlandschaft”. Das Grundwasser wird von den Karsterscheinungen beeinflußt. In Schlotten und anderen Hohlformen des Karstgesteins zirkuliert das Karstwasser im Gips und schafft geologische Orgeln. Dabei handelt es sich um einzelne oder meist mehrere nebeneinanderliegende, unterschiedlich geformte, steile Einsenkungen, die häufig durch nachbröckelndes Material wieder gefüllt werden. Höhlenseen und -flüsse werden durch die Fließgewässer gespeist, so wie die Thyra bei Hochwasserständen die Heimkehle im Alten Stolberg versorgt. An die Stelle der oberflächigen ist weitgehend die unterirdische Entwässerung getreten, auf ihrem Weg durch den Zechsteingürtel verlieren die Flüsse erhebliche Wassermassen. Die versunkenen Wassermengen durchfließen das Karstgebiet in unterschiedliche Richtungen und treten als Quellen wieder zutage. Weitere typische Karsterscheinungen sind episodische Seen, sogenannte Poljen, wie der Bauerngraben bei Roßla. Im Beckengrund am Fuß von Gipswällen bestehen hier Schlucklöcher (Ponore), die bei hohem Karstwasserspiegel als Speilöcher fungieren, die neben dem oberflächigen Zufluß das Seebecken mehrere Meter ansteigen lassen. Das Wasser verbleibt mitunter mehrere Monate im See, der dann wieder mehrere Monate oder gar Jahre trockenfällt. Klimatisch ist der Südharz dem Übergangsklima zum kühlfeuchteren Mittelgebirgsklima des Harzes zuzuordnen. Das jährliche Mittel der Lufttemperatur liegt zwischen 7°C bis 7,8°C, wobei im Januar ein Minimum mit -1,6°C und im Juli ein Maximum mit 16,5°C erreicht wird. Mit Annäherung an den Harz steigen die jährlichen Niederschlagsmengen von 600 mm rasch auf 700 mm an. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation wird auf den Buntsandsteinböden durch einen Hainsimsen-Eichen-Rotbuchen-Wald vertreten. Er geht in höheren Lagen in einen Hainsimsen-Rotbuchenwald des Berglandes über. Die Kalkstandorte wären dagegen von Orchideen-Buchenwäldern bestimmt, die jedoch seltener anzutreffen sind. Besonders kennzeichnend ist der blütenreiche Frühjahrsaspekt dieser Wälder mit Schuppenwurz, Busch-Windröschen, Hain-Veilchen, Leberblümchen und andere. Zu den bemerkenswerten Arten zählen neben verschiedenen Orchideen auch Gefleckter Aronstab und Türkenbund-Lilie. Von der ursprünglich am Südharz herrschenden Laubwaldvegetation sind noch zahlreiche naturnahe Bestände erhalten. Für die Karstlandschaft typisch ist auf den Oberhängen und Gipsbuckeln der Karst-Buchenwald oder Seggen-Buchenwald. Charakteristisch für diese Wälder ist das Fehlen von Strauch- und Krautschicht. Sie gehen in Plateaulagen in reichere Buchenwälder über. Schluchtwälder treten an felsigen, meist nordexponierten Steilhängen der Zechsteinlandschaft auf. In ihnen herrscht ein kühles Klima, wodurch die Bestände meist moos- und farnreich sind. Zu den Pflanzenarten dieser Eschen-Bergahorn-Schluchtwälder gehören Echtes Lungenkraut, Gelber Eisenhut, Bären-Lauch, Hohler Lerchensporn, Gefleckter Aronstab, Hirschzunge und Wald-Sauerklee. Zu den schutzwürdigen Biotopen gehören neben den Wäldern die Trocken- und Magerrasen. Auf Gips, Kalk und Dolomit treten Kalkmagerrasen auf, die durch Arten wie Fieder-Zwenke, Zittergras, Zypressen-Wolfsmilch, Erdnuß-Platterbse, Braunrote Sitter, Fliegen-Ragwurz und Hauhechel vertreten werden. An ehemaligen Steinbrüchen und auf trockenen Gipsabhängen, so um Questenberg und südlich Hainrode, sind Kalk-Gips-Felsfluren, beispielsweise die Steinkraut-Blauschwingelflur, entwickelt, die seltenen Pflanzenarten Lebensraum bieten. Dazu zählen Blau-Schwingel, Berg-Steinkraut, Ebensträußiges Gipskraut, Frühlings-Fingerkraut, Sand-Grasnelke, Weißwurz, Hufeisenklee, Zittergras, Frauenschuh, Braunrote Sitter, Rotes und Weißes Waldvögelein, Fliegen-Ragwurz, Weiße Waldhyazinthe und Stattliches Knabenkraut. Der xerotherme Vegetationskomplex wird an geeigneten Standorten durch Trockengebüsche ergänzt, die sich aus Schlehe, Weißdorn und Rosen-Arten zusammensetzen. Auf einigen nicht wiederbewaldeten Bergbauhalden, beispielsweise östlich von Hainrode, kommt eine Schwermetall-Pflanzengesellschaft vor, die von seltenen Arten, wie Taubenkropf, Galmei-Grasnelke und Frühlings-Miere, gekennzeichnet ist. Die Landschaft besteht insgesamt aus abwechslungsreichen Biotopmosaiken. Die Karstgewässer mit Röhrichten und anderer Ufervegetation, Erlen-Eschen-Wälder der Bachtäler sowie Feucht- und Frischwiesen sind neben Streuobstwiesen und den genannten Wäldern zu finden. Die Pilzflora des Gebietes ist gut untersucht, so wurden im Gebiet insgesamt 750 Pilzarten festgestellt. Die Fauna des Südharzes weist einige Besonderheiten auf. Die zahlreichen Höhlen sind ideale Lebensräume für Fledermäuse, die mit mindestens 12 Arten vertreten sind. Dazu gehören Mausohr, Mopsfledermaus, Zwergfledermaus und Wasserfledermaus. Der Fledermausschutz besitzt deshalb im Südharz eine langjährige Tradition. Als weitere Säugetierart kommt die Wildkatze vor, sie hat im Südostharz eine der dichtesten Populationen Deutschlands. Siebenschläfer und Haselmaus gehören ebenfalls zu den gebietstypischen Säugetierarten. Letztere ist jedoch stark im Rückgang begriffen. In den Karstgewässern finden Lurche und Kriechtiere ihren Lebensraum. Es sind u.a. vier Molcharten, Feuersalamander, Geburtshelfer-, Knoblauch- und Kreuzkröte sowie Laubfrosch nachgewiesen. Die Ornithofauna ist mit weit mehr als 80 Arten im Gebiet vertreten. Zu den wichtigsten Brutvögeln gehören Uhu, Wanderfalke, Wespenbussard, Hohltaube, Gebirgsstelze, Weidenmeise, Pirol, Misteldrossel, Gelbspötter, sechs einheimische Spechtarten, Wasseramsel und Schwarzstorch. Die Thyra zählt zu den naturnahen Fließgewässern. Hier kommen Bachforelle, Elritze, Bachneunauge, Westgroppe, Schmerle und im Unterlauf auch Hasel vor. Die Trocken- und Halbtrockenrasen sind auch wichtige Lebensräume für Heuschrecken und Tagfalter, die ebenso wie Nachtfalter artenreich vertreten sind. Entwicklungsziele Der Schutz dieser einmaligen Karstlandschaft ist das prioritäre Ziel. Das Gebiet zeichnet sich gegenüber anderen Karstgebieten dadurch aus, daß es sich um Sulfatkarst handelt, der in Mitteleuropa einzigartig ist. Die Landschaft weist eine reiche Naturausstattung auf und kann auf eine lange Besiedlungs- und Nutzungsgeschichte zurückblicken. So entstand eine historische Kulturlandschaft, die im Zusammenspiel von Mensch und Natur zu schützen und zu entwickeln ist. Das Land Sachsen-Anhalt plant deshalb, im Bereich der Karstlandschaft Südharz ein Biosphärenreservat der UNESCO auszuweisen. Die unterschiedlichsten Karsterscheinungen und die morphologischen Formen der Landschaft sind nachhaltig zu sichern, da sie einen hohen Seltenheitswert besitzen und sensibel auf jede Veränderung reagieren. Wasserverunreinigungen gelangen aufgrund der leichten Versickerungsmöglichkeit sehr schnell in den Grundwasserleiter. Weiterhin verhindert Gesteinsabbau die Verkarstungsprozesse, weil die Gipsrinde abgetragen wird. Die Neubildung von Gips aus Anhydrit dauert mehrere Jahrhunderte. Vegetationsbestände reagieren sensibel auf Nährstoffzufuhr und Flächennutzungsänderungen. Ein weiteres Problem sind Vermüllungen von Dolinen. Der Müll wird in die Gesteine hineingezogen und kann durch die Klüfte ins Erdinnere gelangen und dort beispielsweise das Grundwasser verunreinigen. Solche Eingriffe und Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes müssen verhindert werden. Der Wechsel von Waldflächen und Offenlandbereichen ist zu erhalten. Der xerotherme Vegetationskomplex ist mit einer besonderen Eigenart und Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten ausgestattet. Die Wiesen sind vor Gehölzsukzession zu schützen, um eine Waldentwicklung zu verhindern. Als Besonderheit des Gebietes sind die Streuobstwiesen zu betrachten. Der Obstanbau spielt in der Südharzlandschaft seit eh und je eine große Rolle. Ziel ist es, die Obstplantagen nach Möglichkeit nicht weiter zu intensivieren, sondern vielmehr auf extensive Bewirtschaftungsformen zu orientieren und die Streuobstwiesen als wertvolle Biotope zu erhalten und zu pflegen. Die Erschließung des Südharzes für den sanften, ökologisch ausgerichteten Fremdenverkehr ist Ziel der Tourismusentwicklung. Der bestehende Karstwanderweg bietet dazu gute Anknüpfungspunkte. Auf die Besonderheiten der Karstlandschaft ist durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit hinzuweisen, wobei auch die Empfindlichkeiten von Natur und Landschaft dargelegt werden müssen. Es sind jedoch nicht nur die Naturschönheiten, sondern auch die kulturellen Besonderheiten hervorzuheben. Exkursionsvorschläge Heimkehle Die Heimkehle bei Uftrungen bietet dem Besucher einzigartige Einblicke in die Höhlenwelt des Karstgebietes. Schon 1357 wurde die Heimkehle erstmals erwähnt, systematische Untersuchungen fanden seit 1919 statt. Bereits 1921 wurde die Höhle zur Besichtigung freigegeben. Sie ist eine aktive Laughöhle im vergipsten Anhydrit, ein Zusammenhang zwischen Klüftung und Laugung ist deutlich erkennbar. Große tunnelartige Gewölbe charakterisieren die Heimkehle wie beispielsweise der Riesentunnel mit einer Länge von 120 m. Der größte Hohlraum ist der Große Dom mit 60x50 m Grundfläche und etwa 28 m Höhe. Die Höhlensohle liegt etwa 4,5 m unter der Sohle der übertägigen Vorflut. In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist die Sohle vom Großen und Kleinen Dom mit Wasser bedeckt. Zahlreiche Seen mit beträchtlichen Tiefen deuten auf eine Fortsetzung der Höhle unter Wasser hin. An der Nordseite des Thyrasees ist ein bergwärts ziehendes Unterwasserportal zu sehen. Im Winter kommt es im Bereich des großen natürlichen Eingangs zur Vereisung des Heimensees und zur Eistropfsteinbildung. In den Jahren 1944/1945 wurde die Höhle durch den Einbau von Fertighallen für den Rüstungsbetrieb mißbraucht. Ein Ehrenmal im Kleinen Dom erinnert an die ermordeten KZ-Häftlinge, die dort unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten mußten. Ein Teil der Heimkehle ist als Schauhöhle ausgebaut. Dort besteht nicht nur Möglichkeit, die Höhle mit ihren Naturgebilden zu bewundern, sondern man kann in einem Museum auch Wissenswertes über die Natur und Geschichte der Südharzregion erfahren. Bauerngraben Der Bauerngraben („Episodischer See“) ist eine bemerkenswerte Karsterscheinung. Er befindet sich zwischen Roßla und Breitungen. Erste urkundliche Erwähnungen über den See lagen bereits 1480 vor, aber erst 1953 erfolgten systematische Untersuchungen. Der Bauerngraben liegt am Südrand einer ausgeprägten harzparallelen Auslaugungssenke. Südlich wird er von einer Steilwand aus Hauptanhydrit begrenzt. Das Seebecken ist von Lockersedimenten bedeckt, die wahrscheinlich auf Stinkschiefer aufliegen. Eine 1972 durchgeführte Trockenbohrung bis 30 m im Ostteil des Sees durchteufte diese Lockersedimente des Seebeckens nicht. Im Bereich der Steilkante wird das Wasser über Ponore abgegeben. Ein Ponor befindet sich westlich des Seebeckens, er nimmt bei normaler Wasserführung den Glasebach auf. Weitere Ponore liegen östlich, sie sind durch Einmuldungen im Seebecken zu erkennen. Erdfälle und hangparallele Abrißspalten an der Steilwand des Anhydrits charakterisieren die Umgebung des Sees. Die Füllung des Seebeckens dauert meist nur wenige Tage, die Leerung stets mehrere Monate. In den Monaten Februar bis April setzt, bedingt durch den hohen oberflächigen Abfluß, die Füllung ein. Eine Periodizität zwischen gefülltem und leerem Seebecken ist nicht abzuleiten. Die maximale Wassermenge in dem 400 m langen und 100 m breiten Seebecken beträgt 240 000 m³. Die Wassertiefe erreicht dann im Westen etwa 12 m. Durch Färbversuche wurde nachgewiesen, daß ein Teil des Wassers südwestlich im Nassetal wieder austritt. Karstwanderweg Zwischen den Ortschaften Uftrungen und Pölsfeld verläuft der Karstwanderweg, der 1983 durch das Karstmuseum Heimkehle vorgeschlagen und eingerichtet wurde. Der Weg besitzt eine Gesamtlänge von 48 km und führt von der Heimkehle im Westen nach Pölsfeld im Osten. Mittels Wegweisern und Erläuterungstafeln wird der Besucher auf die verschiedensten Sehenswürdigkeiten des Südharzes hingewiesen. Von diesem Karstwanderweg aus kann man beispielsweise die Heimkehle, den Seeberg, das Diebeshöhlengebiet, den Bauerngraben, Questenberg und die Mooskammer besuchen. In den Karstwanderweg ist ein Bergbaulehrpfad eingebunden, der das Altbergbaugebiet zwischen Röhrigschacht-Wettelröder Kunstteich und Karolusschacht erschließt und erläutert. In Wettelrode ist am Röhrigschacht das Bergwerkmuseum eingerichtet, das den Bergbau hautnah erleben läßt. Verschiedenes Gipssteinbrüche Im Südharz wurden bereits seit historischer Zeit Bodenabbau und Bergbau betrieben. Es befinden sich zahlreiche Gipssteinbrüche im Gebiet. Der Gips bildet nicht nur die Voraussetzung für die Südharzer Karstlandschaft, sondern besitzt auch als Baustoff große Bedeutung. Verwendung findet er als Marienglas, ein durchsichtiger, farbloser wasserklarer Gips, als Alabaster, der rein und weiß aussieht und als Fasergips, der weiß bis rötlich und faserig erscheint. Gips entsteht aus Anhydrit durch Wasseraufnahme. Dabei entsteht eine Gipsrinde, die den Anhydritkern umgibt. Im Hangbereich und in Zerrüttungszonen, in denen Wasser weiter in den Gesteinskörper eindringen kann, wird die Vergipsungsrinde etwa 30 mm stark. Auf dem Plateau ist sie entsprechend geringer entwickelt. Je nach dem zu fertigenden Endprodukt steht beim Abbau von Bodenschätzen Anhydrit oder Gips im Vordergrund. Das Interesse der Gipsindustrie ist stärker auf die Hangbereiche orientiert, der Gips wird dort abgebaut und der Anhydritkern bleibt stehen. Eine Vergipsung, also die Umwandlung von nunmehr wieder oberflächennah anstehenden Anhydrit in Gips dauert sehr lange, so daß Karsterscheinungen nur sehr allmählich wieder entstehen. Historisch betrachtet spielte der Gips schon vor Jahrhunderten eine Rolle, er wurde damals auch als ”schwefelsaurer Kalk” bezeichnet. Unter der Bevölkerung verbreitete sich der Begriff ”Kalk”, obwohl es sich um Gips und nicht um Kalk handelte. In historischen Karten findet man daher häufig Begriffe wie ”Kalkstraße”, ”Kalkofen” und ”Kalkberg”. Die Bergleute sprachen bei den aufgefundenen Gipshöhlen von ”Kalkschlotten”. Der abgebaute Gips wurde zur Mörtelbereitung und für die Herstellung von Estrichböden genutzt, wozu er gebrochen, gebrannt und gemahlen wurde. Anhydrit wurde als Baustoff für Häuser verwendet. Von besonderem Wert war das Marienglas, das als Schmuck Interesse fand. Marienglas kommt als sekundäre Kluftfüllung, aber auch als stratigraphischer Horizont im Werraanhydrit vor und ist eine durchsichtige reine Form des Gipses. Die Verzierung von Marienbildern gab dieser Mineralform ihren Namen. Andere alte Namen sind ”Fraueneis” und ”Gipsspat”, letzterer Begriff erlangte als Flurbezeichnung ”Spatberge” Bedeutung, woraus sich heute noch früherer Marienglasabbau ableiten läßt. Ein historischer Gipssteinbruch ist die ”Marienzeche” in Hainrode, deren Betrieb 1951 eingestellt wurde. Die Firma Schütze begann 1920 in der ”Kuhgrube” mit dem Abbau von Gips. 1936 kam die Familie Otto Wilhelm nach Hainrode und übernahm die Zeche, um dort Alabaster abzubauen. Die Lieferungen erfolgten bis nach Dresden und Düsseldorf. In gemahlener Form wurde das Material auch als Talkumersatz für die Dachpappenindustrie genutzt, wo es sich jedoch nicht bewährte. Die Mühle stand in Hainrode, wo Mahlsteine auf dem Grundstück Wilhelm noch heute daran erinnern. Es wurde in zwei Schichten zu 6 bis 20 Mann gearbeitet. Das Marienglas wurde zu kleinen Glimmerplättchen gebrochen, in Jutesäcke gefüllt und mit Fuhrwerken zur Eisenbahn nach Roßla gefahren. Im Krieg wurde die Erzeugung eingestellt und nach 1947 wieder aufgenommen. Heinz Wilhelm übernahm das Bergwerk und begann untertägig abzubauen. Von der sowjetischen Militäradministration erhielt er 1951 jedoch keinen Sprengschein mehr, so daß der Betrieb eingestellt wurde. Historische Gipssteinbrüche befanden sich an der Heimkehle, zum Beispiel der „Rothe Alabasterbruch“, der wohl der älteste Steinbruch sein soll, in den Seebergen bei Uftrungen, an der Kalkstraße zwischen Bösenrode und Rosperwenda, nördlich von Dittichenrode sowie auf zwei ”Spathbergen” an der Kalkstraße Uftrungen-Rosperwenda. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X zurück zu LSG0032___
Baumkataster (Straßen- bzw. Anlagenbäume): nach §1 der Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz geschützte Bäume
Die Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 37 vom 20. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 278) wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1. 2; Als neuer § 2 wird eingefügt: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2. Für das Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 1 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167)."
Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen –, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim. Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Bild: SenUMVK Ausweisung von Schutzgebieten In acht Schritten zum Schutzgebiet. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Naturschutzgebiete (NSG) Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Informationen Bild: Ulrike Hörmann Naturdenkmale (ND) Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Der länderübergreifende Naturpark Barnim Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)
In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer ( Pinus sylvestris ) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Die Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung gelten für einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm, wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend. Nicht dem Schutz der Baumschutzverordnung unterliegen Bäume auf Dachgärten oder Terrassen oder in Pflanzcontainern; auch nicht Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, wenn die Bäume gewerblichen Zwecken dienen. Auch fallen solche Bäume nicht in den Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung, für die bereits andere besondere Schutzvorschriften bestehen. Das betrifft Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind oder die ihren Standort in bestimmten geschützten Bereichen haben (z.B. auf Waldflächen, in Landschafts- oder Naturschutzgebieten oder in Grünanlagen ). § 4 BaumSchVO regelt, welche Handlungen an einem Baum verboten sind. Verboten ist danach nicht nur die Beseitigung eines Baumes; die Verbote betreffen auch Maßnahmen, die sich besonders schädigend auf die Bäume auswirken und ihren Weiterbestand gefährden können (z.B. Durchtrennen von Wurzeln). Ist es ausnahmsweise erforderlich, eine an sich verbotene Maßnahme durchzuführen, muss der jeweilige Baumeigentümer oder sonstige Berechtigte eine entsprechende Genehmigung nach § 5 BaumSchVO beantragen. Zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung und das Erteilen der Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden der Bezirksämter von Berlin. Baumschutzverordnung (BaumSchVO) Stadtgrün: Stadtbäume
Landschaftsbereiche oder einzelne Objekte unter Schutz zu stellen, ist ein klassischer Weg, Biodiversität zu sichern und zu fördern. Seltene und gefährdete Biotope bleiben so langfristig als Lebensraum ebenso seltener Tiere und Pflanzen erhalten. Die Praxis kennt acht Arten (oder Kategorien) solcher Schutzgebiete. Sie beruhen auf nationalem Recht oder auf Beschlüssen und Vorgaben der EU. 43 Naturschutzgebiete (NSG) gibt es in Berlin. Sie sind meist noch sehr naturnah und deshalb besonders schützenswert. In einem NSG ist alles untersagt, was das Gebiet beeinträchtigen könnte. Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind die zweite, etwas weiter gefasste Kategorie. Sie machen derzeit rund 14 Prozent der Landesfläche aus. In diesen meist größeren Gebieten sollen Naturhaushalt und Landschaftsbild erhalten bleiben; LSG dienen aber auch den Menschen zur Erholung. Naturpark (NP) gibt es einen in der Region: den länderübergreifenden Naturpark Barnim. Außerdem stehen Elemente wie kleine Inseln als Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB), der Berliner Baumbestand über die Baumschutzverordnung (BaumschVO) und Einzelobjekte wie Pfuhle, Bäume oder Findlinge als Naturdenkmale (ND) unter Schutz. Die Länder haben ein großes Interesse im Verbund mit anderen Mitgliedsstaaten, bestimmte Lebensräume und Arten zu schützen. Dieser grenzüberschreitende Blick ist für die Biodiversität wichtig, weil so Arten erkannt und gefördert werden, die für eine Region wichtig und typisch sind. Die EU hat 1979 die ersten Vogelschutzgebiete festgelegt und diese 1992 zusammen mit den damals neuen Fauna-Flora Habitat-Gebieten (FFH) unter den Titel NATURA 2000 gestellt. Die EU-Vorgaben umzusetzen, ist in Deutschland Ländersache. Derzeit sind sieben Prozent der Fläche Berlins Teil des Netzwerks NATURA 2000. Jede Verordnung für ein Schutzgebiet benennt auch die wesentlichen Pflege- und Entwicklungsziele und gibt an, welche Nutzungen dort weiterhin zulässig sind. Basis für die Umsetzung des jeweiligen Schutzzwecks und der Ziele sind feste Pflege- und Entwicklungspläne und ein sogenanntes Gebietsmanagement. Menschliche Einflüsse und natürliche Prozesse wie die Vegetationsentwicklung verändern die Gebiete ständig. Diese Prozesse werden beobachtet und bewertet, um die Strategien und Maßnahmen falls nötig anzupassen. Berliner Schutzgebiete NATURA 2000 in Berlin
Im Vergleich zu anderen Metropolen ist Berlin eine grüne Stadt. Die Oberste Naturschutzbehörde bietet hier Informationen zu den Themen: NATURA 2000, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopschutz, Baumschutz und Naturschutzverbände. Die Arbeit des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und des Sachverständigenbeirats als beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete wird vorgestellt. Bild: Florian Möllers NATURA 2000 Im Land Berlin sind derzeit mit 15 FFH- und fünf Vogelschutzgebieten ca. 6.300 Hektar als NATURA 2000-Gebiete gemeldet, das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche. Sie gehören zu einem europaweiten zusammenhängenden Netz besonderer Schutzgebiete. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Schutzgebiete Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Artenschutz Alle wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen sind durch das Berliner Naturschutzgesetz geschützt. Für die besonders gefährdeten Arten gelten zusätzliche Zugriffs- und Störungsverbote, die den Schutz der Lebensstätten einschließen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotopschutz In Berlin sind 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte gibt es spezielle Regelungen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Baumschutz Alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbäume Walnuss und Türkische Baumhasel stehen in Berlin unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung, sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Weitere Informationen Bild: Stefanie Schwetje Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Die Landesbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten. Es werden Daten über die Flora der Stadt gesammelt und für die Fortschreibung der Roten Liste genutzt. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege Das Gremium aus Spezialisten verschiedener Fachgebiete berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Weitere Informationen Bild: Jacob Schmidt Ausstellungen Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln regt die Ausstellung “Bahnbrechende Natur” im Schöneberger Südgelände dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Die Ausstellung "natürlich BERLIN!" mit beeindruckenden Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen bietet Blicke auf die vielen Naturschönheiten in Berlin. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Vorkaufsrecht nach Naturschutzgesetz Dem Land Berlin steht nach § 53 Absatz 1 Berliner Naturschutzgesetz ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht an bestimmten Grundstücken zu. Sie können hier prüfen, ob für ein bestimmtes Grundstück das jeweilige Bezirksamt ein Vorkaufsrecht geltend machen könnte. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Naturschutzverbände Naturinteressierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger finden vielfach ihr Betätigungsfeld in anerkannten Naturschutzvereinigungen. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000) Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Umweltkalender Berlin der Stiftung Naturschutz Berlin. Vielfältiges Angebot zu Natur- und Umweltthemen.
Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Die vielfältigen Tier- und Pflanzenarten, die Schönheiten der Natur und die Möglichkeiten, sich in freier Natur erholen zu können, sollen dauerhaft allen Menschen zur Verfügung stehen und auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Hier setzen deshalb die Schutzverordnungen an: Sie ermöglichen alle Handlungen in den Schutzgebieten oder an einem Schutzobjekt (z.B. einem Baum, der ein Naturdenkmal ist), die der Natur nicht schaden, und garantieren so den vielfältigen Genuss und die Freude an der Natur für möglichst viele Menschen. Damit diese Qualität erhalten bleibt, sind im Bundesnaturschutzgesetz , im Berliner Naturschutzgesetz und in den Schutzverordnungen bestimmte Vorkehrungen getroffen worden. Handlungen, die dem Gebiet oder Objekt unter bestimmten Umständen schaden könnten, unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt. Dies bedeutet, dass eine entsprechende Handlung nur vorgenommen werden darf, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dafür die Genehmigung erteilt hat. Damit erhält die Naturschutzbehörde die Möglichkeit, auf die Umstände der Durchführung Einfluss zu nehmen und durch Schutzvorkehrungen in Form von Auflagen oder Bedingungen dafür zu sorgen, dass kein Schaden an der geschützten Natur entsteht. Dies schließt eine Versagung der Genehmigung im Einzelfall ein. Handlungen, bei denen mit einer Schädigung des Schutzgebietes oder -objektes zu rechnen ist, sind verboten . Dies bedeutet, dass solche Handlungen grundsätzlich nicht vorgenommen werden dürfen. Damit im Einzelfall aber keine rechtswidrigen, unzumutbaren oder ungewollten Situationen entstehen, gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen. In bestimmten Fällen kann die zuständige Naturschutzbehörde von dem betroffenen Verbot eine sogenannte “Befreiung” erteilen (oder in Natura 2000-Gebieten die Abweichung über eine “Ausnahmezulassung” ermöglichen). Die Erteilung der jeweiligen Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) ist an unterschiedliche, in der Verordnung, dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Berliner Naturschutzgesetz festgelegte Voraussetzungen geknüpft. Dabei sind die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit die Behörde eine Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) erteilen kann, wegen des höheren Schadensrisikos durch die jeweiligen Handlungen strenger, als wenn es um die Erteilung einer Genehmigung geht. Die einschlägigen Rechtsvorschriften, die Abweichungsvoraussetzungen und die jeweils zuständigen Behörden sind der Tabelle zu entnehmen. Um eine Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) zu erhalten, ist ein Antrag bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. Der Antrag sollte möglichst genau beschreiben, was der Antragsteller vorhat, also folgende Fragen beantworten: Wer möchte was, wo, wann, wie lange, wie und weshalb tun? Hilfreich sind Karten, Lagepläne, Zeichnungen, Baubeschreibungen etc. Ein Antragsformular und einen Leitfaden dazu können Sie sich hier weiter unten auf dieser Seite herunterladen. Sie erleichtern damit die Bearbeitung und stellen sicher, dass bei der Antragstellung möglichst alle erforderlichen Angaben gemacht und die notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Das kann die Bearbeitungszeit verkürzen, weil weitere Nachfragen entfallen. Antrag auf Befreiung nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes von Verboten einer Schutzverordnung Bei der Antragsbegründung sollte auch bereits auf die o.g. Voraussetzungen für eine Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) eingegangen werden (Warum meinen Sie, dass z.B. eine unzumutbare Belastung vorläge, wenn Ihrem Antrag nicht stattgegeben würde? Bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben: Wurde bereits ein Bauantrag gestellt oder liegt eine Baugenehmigung vor?). Wichtig: Wenn das Vorhaben zu einer bestimmten Zeit stattfinden soll, ist aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Einzelvorgänge eine möglichst frühzeitige Antragstellung dringend geraten.
Origin | Count |
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Bund | 8 |
Kommune | 7 |
Land | 44 |
Unklar | 1 |
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Förderprogramm | 3 |
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