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Baumschutzsatzung der Stadt Elmshorn

Umringslinien der durch die Baumschutzsatzung zu schützenden Bäume im Bereich der Stadt Elmshorn mit Satzungstext, Rechtswirksam seit dem 13.04.2018 Koordinatensystem: EPSG Code 25832

Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Bäume Chemnitz

Baumkataster (Straßen- bzw. Anlagenbäume): nach §1 der Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz geschützte Bäume

geschützte Landschaftsbestandteile im Gebiet der Stadt Laatzen

Darstellung der geschützten Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG im Gebiet der Stadt Laatzen mit Ausnahme der Baumschutzsatzung der Stadt Laatzen

Bebauungsplan Lurup 37 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 37 vom 20. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 278) wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1. 2; Als neuer § 2 wird eingefügt: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2. Für das Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 1 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167)."

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

Die Themengruppe beinhaltet die in Dresden nach SächsNatSchG zum Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesenen Naturschutzgebiete (§ 16), Landschaftsschutzgebiet (§ 19), Naturdenkmale und Flächennaturdenkmale (§ 21), geschützte Landschaftsbestandteile (§ 22), Besonders wertvolle Gehölze nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden sowie das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000: Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (RL 92/43/EWG) und Vogelschutzgebiete (RL 79/409/EWG). Quelle: Die Daten stammen aus verschiedenen Rechtsverordnungen und Karten zu den einzelnen Schutzgebieten.

Baumpflege und Pflanzung

Baumpflege Pflanzung Straßenbäume in der Stadt haben es nicht leicht. Insbesondere in den dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen in der Regel nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu einer Reihe von Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume massiv beeinträchtigen. Das ist der Grund, warum insbesondere die Straßenbäume in der Stadt einer intensiven Pflege bedürfen. Aus Gründen der Pflege wie auch der Verkehrssicherheit sind auch fachgerechte Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen notwendig. Dabei werden in der Regel kranke, absterbende, tote, sich kreuzende und sich reibende Äste entfernt, Verkehrssignalanlagen frei geschnitten, der Verkehrsraum unter Beachtung eines zusätzlichen Sicherheitsabstandes frei geschnitten (Lichtraumprofil), Äste entfernt, die eine Gefahr bilden, Fassaden freigeschnitten sowie Kronen und Habitus je nach Baumart geschnitten, In besonderen Fällen werden Kürzungen im Starkastbereich vorgenommen, um einen Baum, dessen Standfestigkeit eingeschränkt ist, im Kronenbereich zu entlasten und dadurch die Fällung des Baumes zu vermeiden. Ferner werden dicke Äste auch in den Fällen stark eingekürzt, wenn der Baum unter sehr beengten Bedingungen steht, so dass die natürliche Wuchsform durch ein unverhältnismäßiges Längenwachstum verloren gegangen ist. Für die Durchführung der Schnittarbeiten werden in einschlägigen Regelwerken Empfehlungen gegeben. Siehe Berliner Standards zur Baumpflege – Teil 1, Schnittmaßnahmen . Pflegemaßnahmen betreffen auch das Umfeld des Baumes zur Verbesserung der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur, der Durchlüftung, der Nährstoffversorgung und -verfügbarkeit der Wasserversorgung und -verfügbarkeit sowie des Wurzelwachstums. Eine gute Baumpflege beginnt bereits bei der Pflanzung. Durch die fachgerechte Durchführung können Bäume vor schädigenden Einflüssen geschützt werden. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines optimalen Wurzelraumes, die Verwendung pflanzenverträglicher Substrate und sonstiger Baustoffe, die standortgerechte Baumauswahl sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen. Ferner ist eine gute Pflege (Wässern!) von Anfang an wichtig. Die Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz (GALK Berlin) vom 27. Januar 2011 und die Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1 und Teil 2 , der FLL geben Hinweise, wie Baumpflanzungen nachhaltig von der Planung bis zum Erreichen der vorgesehenen Funktionen durchzuführen sind. Das Rundschreiben III C / 2021 über die Pflanzung und Pflege von Straßengrün vom 27. Oktober 2021 , das auf Grundlage des § 7 des Berliner Straßengesetzes erarbeitet wurde, enthält hierzu Empfehlungen für den Bereich der Berliner Straßenbäume. Für die Bäume auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen sind die entsprechenden Fachbereiche der zwölf bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter Berlins zuständig. Für den Schutz von Bäumen in unserer Stadt bildet die Berliner Baumschutzverordnung die Rechtsgrundlage. Auf der Seite Naturschutz in Berlin / Baumschutz gibt es dazu nähere Informationen. Rechtsvorschriften für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätze und Stadtbäume

Umbau der Anschlussstelle Großburgwedel Westseite (A7/L381) zu einem Kreisverkehrsplatzfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover- plant den Umbau der Anschlussstelle Großburgwedel Westseite zu einem Kreisverkehrsplatz. Der Knotenpunkt stellt derzeit einen Unfallschwerpunkt dar. Durch den Umbau der Anschlussstelle kann es zu Beeinträchtigungen der Umwelt kommen. Im Rahmen der Bauvorbereitungen, während des Baubetriebs und nach Fertigstellung des Vorhabens sind die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und das Landschaftsbild betroffen. Weitere Beeinträchtigungen entstehen durch den Biotopverlust von Ruderalfluren sowie eines Fließgewässers (Ehlbeeksgraben). Zusätzlich ist der Verlust von vier Einzelbäumen und einer Baumreihe zu erwarten. Für das Vorhaben ist ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) erstellt worden. Demnach erfolgt der Umbau des Knotenpunktes auf einer Länge von etwa 373 m. Die Neuversiegelung des Gesamtvorhabens beläuft sich auf 1.246 m². Dadurch werden u. a. südlich der L 381 Bereiche des Landschaftsschutzgebietes „LSG H 45 – Hahle“ dauerhaft in Anspruch genommen. Schutzzweck ist insbesondere der Erhalt eines vielfältigen Landschaftsbildes. Der Bereich nördlich der L 381 gehört der Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes „Fuhrberger Feld“ an. Hier gilt es, dass alle raumbedeutenden Planungen und Maßnahmen mit der Zweckbestimmung der Trinkwassergewinnung zu vereinbaren sein sollen. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen sind Schutzmaßnahmen wie beispielsweise nach den Vorgaben der DIN 18920 („Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“) und der RAS-LP 4 („Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“) sowie zeitliche Regelungen zu beachten. Verbleibende Eingriffe werden durch geplante und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Weitere nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des NUVPG unter Beachtung der Kriterien von § 5 NUVPG sind nicht zu erwarten bzw. als nicht erheblich einzustufen. Vor dem Hintergrund hat die Vorprüfung deshalb ergeben, dass aufgrund der Größenordnung und Eigenart des Projektes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt.

Ersatzpflanzungen der Stadt Bremerhaven

Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sind in der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) geregelt. Nach § 9 Abs. 1 der Baumschutzverordnung ist der Antragsteller zu verpflichten, standortheimische Neuanpflanzungen von Gehölzen als Ausgleich oder Ersatz für entfernte Bäume zu leisten, soweit dies angemessen und zumutbar ist, wenn nach § 6 eine Maßnahme gestattet oder nach § 7 eine Befreiung erteilt wird. Die Neuanpflanzungen müssen den durch die Beseitigung des Baumes eingetretenen Funktionsverlust für den Naturhaushalt, das Stadtklima oder das Orts- und Landschaftsbild in ausreichendem Maße ausgleichen oder ersetzen. Die untere Naturschutzbehörde kann Art und Größe der zu pflanzenden Gehölze festlegen. Die Neuanpflanzung ist nach § 9 Abs. 2 Baumschutzverordnung auf der Fläche durchzuführen, auf der der zur Beseitigung freigegebene Baum stand. Ist dies nicht möglich oder zumutbar, soll die Neuanpflanzung in der Nähe dieser Fläche erfolgen. Sofern eine Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichs- oder Ersatzpflanzungen nach § 9 Baumschutzverordnung angemessen und zumutbar ist und weder der Antragsteller noch die untere Naturschutzbehörde einen Standort für Neuanpflanzungen benennen kann, hat der Antragsteller nach § 10 Baumschutzverordnung eine Ausgleichszahlung zu entrichten.

Teile von Natur und Landschaft sichern

Landschaftsbereiche oder einzelne Objekte unter Schutz zu stellen, ist ein klassischer Weg, Biodiversität zu sichern und zu fördern. Seltene und gefährdete Biotope bleiben so langfristig als Lebensraum ebenso seltener Tiere und Pflanzen erhalten. Die Praxis kennt acht Arten (oder Kategorien) solcher Schutzgebiete. Sie beruhen auf nationalem Recht oder auf Beschlüssen und Vorgaben der EU. 43 Naturschutzgebiete (NSG) gibt es in Berlin. Sie sind meist noch sehr naturnah und deshalb besonders schützenswert. In einem NSG ist alles untersagt, was das Gebiet beeinträchtigen könnte. Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind die zweite, etwas weiter gefasste Kategorie. Sie machen derzeit rund 14 Prozent der Landesfläche aus. In diesen meist größeren Gebieten sollen Naturhaushalt und Landschaftsbild erhalten bleiben; LSG dienen aber auch den Menschen zur Erholung. Naturpark (NP) gibt es einen in der Region: den länderübergreifenden Naturpark Barnim. Außerdem stehen Elemente wie kleine Inseln als Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB), der Berliner Baumbestand über die Baumschutzverordnung (BaumschVO) und Einzelobjekte wie Pfuhle, Bäume oder Findlinge als Naturdenkmale (ND) unter Schutz. Die Länder haben ein großes Interesse im Verbund mit anderen Mitgliedsstaaten, bestimmte Lebensräume und Arten zu schützen. Dieser grenzüberschreitende Blick ist für die Biodiversität wichtig, weil so Arten erkannt und gefördert werden, die für eine Region wichtig und typisch sind. Die EU hat 1979 die ersten Vogelschutzgebiete festgelegt und diese 1992 zusammen mit den damals neuen Fauna-Flora Habitat-Gebieten (FFH) unter den Titel NATURA 2000 gestellt. Die EU-Vorgaben umzusetzen, ist in Deutschland Ländersache. Derzeit sind sieben Prozent der Fläche Berlins Teil des Netzwerks NATURA 2000. Jede Verordnung für ein Schutzgebiet benennt auch die wesentlichen Pflege- und Entwicklungsziele und gibt an, welche Nutzungen dort weiterhin zulässig sind. Basis für die Umsetzung des jeweiligen Schutzzwecks und der Ziele sind feste Pflege- und Entwicklungspläne und ein sogenanntes Gebietsmanagement. Menschliche Einflüsse und natürliche Prozesse wie die Vegetationsentwicklung verändern die Gebiete ständig. Diese Prozesse werden beobachtet und bewertet, um die Strategien und Maßnahmen falls nötig anzupassen. Berliner Schutzgebiete NATURA 2000 in Berlin

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