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Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Besonders wertvolle Gehölze (WFS Dienst)

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Besonders wertvolle Gehölze (WMS Dienst)

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Baumschutzsatzung der Stadt Elmshorn

Umringslinien der durch die Baumschutzsatzung zu schützenden Bäume im Bereich der Stadt Elmshorn mit Satzungstext, Rechtswirksam seit dem 13.04.2018 Koordinatensystem: EPSG Code 25832

Bebauungsplan Nr. 03 A "Neuer Kamp II ", Teil 2, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen erlässt eine Baumschutzsatzung in diesem Bereich.

Baumschutzsatzung Stadt Kleve

Dieser Datensatz umfasst alle Standorte der Bäume im Stadtgebiet Kleve, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Kleve geschützt sind. Die Baumschutzsatzung gilt für den Schutz und Erhalt des privaten Baumbestandes, insbesondere innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Bäume Chemnitz

Baumkataster (Straßen- bzw. Anlagenbäume): nach §1 der Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz geschützte Bäume

Bebauungsplan Lurup 37 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 37 vom 20. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 278) wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1. 2; Als neuer § 2 wird eingefügt: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2. Für das Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 1 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167)."

Bäume Chemnitz (WMS)

Baumkataster (Straßen- bzw. Anlagenbäume): nach §1 der Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz geschützte Bäume

Auskunft zu Baumfällungen, Artenschutz und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes in Magdeburg (Zeitraum 2025/2026)

Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Monaten kam es im Stadtgebiet Magdeburg zu umfangreichen Gehölzentfernungen durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW). Bezugnehmend auf die Berichterstattung der Magdeburger Volksstimme (u. a. vom 10.02.26, 12.02.26 und 28.02.26) sowie eigene Beobachtungen im Bereich Cracau (Leuschnerstraße bis Strombrückenzug) und im Raniser Weg, ergeben sich für unseren Verein Otto pflanzt! e. V. Fragen zur Kompensation dieser Eingriffe. Uns ist bewusst, dass die Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen und die Gewässerunterhaltung fachlich notwendige Maßnahmen sind. Dennoch führt der Umfang der Fällungen – allein 74 Bäume für die Deichsanierung Cracau sowie Rodungen an Grabensystemen – zu erheblicher Unruhe in der Bürgerschaft. Auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG LSA) bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Berechnungsgrundlage der Ersatzpflanzungen (Deichsanierung Cracau) Für die Deichsanierung wurden 89 Ersatzpflanzungen für 74 Fällungen angekündigt. • Auf welcher fachlichen Grundlage wurde dieser Schlüssel ermittelt? • Wurde hierbei die Matrix der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg angewandt? • Ich bitte um Einsicht in die entsprechenden Bilanzierungsgrundlagen bzw. den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für diesen Abschnitt. 2. Transparenz der Ausgleichsmaßnahmen (Grabensysteme) Bezüglich der Sanierung der Gräben (ca. 1.000 m² Rodung, ca. 45 Fällungen) hieß es seitens der Verwaltung, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen seien bereits umgesetzt worden. • Wo genau (Ort/Flurstück) und wann wurden diese Maßnahmen durchgeführt? • Handelt es sich um Neupflanzungen oder um die Aufwertung bestehender Flächen? 3. Vermeidung von Doppelbelegungen Wie wird sichergestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen eindeutig einer spezifischen Baumaßnahme zugeordnet sind? • Ist eine transparente Zuordnung gegeben, die ausschließt, dass dieselben Kompensationsflächen für verschiedene Eingriffe (z.B. Deichbau vs. Grabenpflege) mehrfach angerechnet werden? 4. Dokumentation und Kontrolle Falls die Zuordnung für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar einsehbar ist: • Führt das LHW oder die zuständige Naturschutzbehörde ein Kataster (Eingriffs-Ausgleichs-Verzeichnis), in dem diese Maßnahmen dauerhaft dokumentiert und auf ihren Anwuchserfolg kontrolliert werden? Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen um Transparenz.

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