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91 neue Bäume für das Tempelhofer Feld

Auf dem Tempelhofer Feld wird am 27. Februar mit den Arbeiten für die Neupflanzung von insgesamt 91 Bäumen begonnen. Die Standorte für die Pflanzungen wurden im Rahmen der Freianlagenplanung für den Bereich Oderstraße gemeinsam mit der Bürgerschaft festgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, mehr Schattenorte auf dem Feld zu schaffen und die Lern- und Umweltbildung zum Thema essbare Früchte auszuweiten. Es werden 52 Eichen- und Ahornbäume und 36 Obstbäume gepflanzt, darunter Kirsch-, Pflaumen- und Birnbäume verschiedener Sorten. Die Neupflanzungen sollen bis Ende April 2020 abgeschlossen sein. Für die Baumpflanzungen werden Pflanzlöcher ausgehoben, Boden abgefahren, die Bäume sowie neue Pflanzerde geliefert und schließlich die Bäume gesetzt. Im Zuge der Arbeiten kommt es im Bereich Oderstraße daher zeitweise zu Baustellenverkehr. Der Bodenaushub der Pflanzlöcher wird temporär eingezäunt, auf Schadstoffe untersucht und fachgerecht entsorgt. Nach der Pflanzung werden die Bäume drei Jahre lang intensiv gepflegt und gewässert, um ihr Anwachsen und Gedeihen am neuen Standort zu gewährleisten. In der zweiten Märzhälfte findet eine öffentliche Obst- und Laubbaumpflanzung statt. An Baumgruben für einen Obst- und für einen Laubbaum wird gezeigt, welche Schritte für eine erfolgreiche Baumpflanzung nötig sind und erklärt, was alles beachtet werden muss. Erläutert wird beispielsweise die nötige Pflanztiefe, die Wahl des Substrats und das Pflanzengerüst, das die Bäume sichert, bis ihre Wurzeln fest genug verankert sind. Wer an der öffentlichen Pflanzung teilnehmen möchte, kann sich unter der Rufnummer 030 700 906 710 oder via service@gruen-berlin.de informieren und anmelden. Die Teilnahmeanzahl ist begrenzt. Das konkrete Datum für die öffentliche Pflanzung wird zeitnah unter https://gruen-berlin.de/tempelhofer-feld bekanntgegeben. Die Baumpflanzungen sind eine Maßnahme im Rahmen des Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP) zum Tempelhofer Feld. Der EPP definiert auf Basis des im Mai 2014 per Volksentscheid verabschiedeten Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung und Pflege des Tempelhofer Feldes. Er legt insbesondere die Maßnahmen für den Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und für die weitere Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes fest. Darüber hinaus regelt er die Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes. Weitere Informationen zum EPP und zur Beteiligungsplattform Tempelhofer Feld finden Sie hier .

Das Wildkaninchen

Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).

Projekt Waldkalkung

Zweck der Waldkalkungen ist, der zum Teil tief reichenden Versauerung der Waldböden entgegenzuwirken. Die fortschreitende Versauerung der Böden geht mit erheblichen Schädigungen des Ökosystems Wald einher. So werden mit sinkenden pH-Werten (Säuregradmesser) das giftige Aluminium und Schwermetalle ausgewaschen, die die Wurzeln der Bäume schädigen und ins Grundwasser verlagert werden. Auch Nährstoffe werden dem Boden entzogen und stehen damit den Pflanzen nicht mehr zur Verfügung. Durch die Kalkungsmaßnahmen werden die Waldböden sozusagen mit einer Schutzhülle aus Kalk bedeckt. Der Kalk soll die über die Niederschläge eingetragenen Säuremengen in den obersten Bodenschichten über einen gewissen Zeitabschnitt neutralisieren, um damit den Bodenzustand zu stabilisieren und ggfs. auch wieder zu verbessern. Die Kalkung dient zudem auch dem Grundwasser- und damit letztlich dem Trinkwasserschutz. Besonders kalkungsbedürftig sind die Waldflächen der Buntsandsteingebiete im Saarland, da deren Böden von Natur aus ein nur geringes Pufferungsvermögen gegenüber Säureeinträgen aufweisen. Den Kalkungsmaßnahmen vorausgegangen waren bodenchemische Analysen durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), um zuverlässige Aussagen über den Bodenzustand zu erhalten. Im Anschluss an die Kompensationskalkung wird es weitere Untersuchungen im Sinne einer Wirkungskontrolle geben. Von der Kalkung ausgeschlossen werden einerseits aus Naturschutzgründen sensible Flächen (z.B. Naturschutzgebiete, Naturwaldzellen u.ä.). Anderseits werden Verkehrsflächen und siedlungsnahe Flächen ausgeschlossen. Die Kompensationskalkung erfolgt ausschließlich in der vegetationsarmen Zeit, da nur dann sichergestellt ist, dass eine möglichst große Kalkmenge den Boden auch erreicht. Ausgebracht wird der Magnesiumkalk per Hubschrauber. Bei einer Menge von etwa 3 Tonnen pro Hektar können so pro Tag zwischen 60 und 75 Hektar Wald behandelt werden.

2. Nachtrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 23.06.2017 für den Bau eines straßenbegleitenden Radwegs an der Bundesstraße 273 von Wandlitz bis Wensickendorf

Während der Ausführungsarbeiten zur Anlage des Radwegs ist bei Bau-km 4+560 die Fällung von zwei mehrstämmigen Erlen notwendig geworden. Nach der Beräumung des Baufelds und der Freilegung des Grabens war erkennbar, dass sich die Wurzeln der Bäume sowohl in den Grabenbereich als auch in den Bereich der geplanten Rohrtrasse erstrecken. Der vorhandene Durchlass wurde bereits durch die Wurzeln der Erle zerstört. Im Zuge einer Ortsbegehung hat der Vorhabenträger festgestellt, dass aufgrund der starken Durchwurzelung des Bodens die Verlegung der neuen Rohre für die Entwässerung des Vorhabens weder in maschineller Bauweise noch mittels Handschachtung möglich ist. Um den Einbau der Rohre zu ermöglichen und damit auch die Entwässerung des geplanten Vorhabens sicherzustellen, ist die Fällung der Bäume und die Entfernung der Wurzeln erforderlich.

Das Eichhörnchen-Spiel

Ein Lernangebot für Kinder. Ein Gruppenspiel für mindestens fünf Zweibeiner Das braucht ihr: Für jedes Kind zehn Nüsse. Das macht ihr: Sucht euch ein abwechslungsreiches Waldstück mit vielen Bäumen aus. Jedes Kind bekommt zehn Nüsse. Jetzt versteckt jeder seine Nüsse einzeln in dem Waldstück. Dabei muss jede Nuss ein eigenes Versteck bekommen! Wenn alles versteckt ist, trefft ihr euch wieder am Ausgangspunkt. Nach einer Minute (Uhr!) lauft ihr los und jeder versucht, innerhalb von zwei Minuten seine eigenen zehn Nüsse wiederzufinden. Ein Kind achtet auf die Uhr und ruft alle zurück zum Treffpunkt, wenn die Zeit um ist. Gewonnen hat, wer die meisten Vorräte wiedergefunden hat. Das steckt dahinter: Eichhörnchen verstecken ihre Vorräte im Herbst an Baumwurzeln, unter Blättern oder in Astgabeln. Im Winter halten sie Winterruhe in ihrem Kobel. An wärmeren, trockenen Tagen stehen sie auf und fressen von ihren Vorräten. Viele Verstecke finden die Eichhörnchen im Laufe des Winters aber nicht mehr wieder. Im Frühjahr keimen dann aus den versteckten Nüssen, Eicheln oder Kastanien neue Bäumchen.

Das Eichhörnchen-Spiel

Ein Lernangebot für Kinder. Ein Gruppenspiel für mindestens fünf Zweibeiner Das braucht ihr: Für jedes Kind zehn Nüsse. Das macht ihr: Sucht euch ein abwechslungsreiches Waldstück mit vielen Bäumen aus. Jedes Kind bekommt zehn Nüsse. Jetzt versteckt jeder seine Nüsse einzeln in dem Waldstück. Dabei muss jede Nuss ein eigenes Versteck bekommen! Wenn alles versteckt ist, trefft ihr euch wieder am Ausgangspunkt. Nach fünf Minuten (Uhr!) lauft ihr los und jeder versucht, innerhalb von zwei Minuten seine eigenen zehn Nüsse wiederzufinden. Gewonnen hat, wer die meisten Vorräte wiedergefunden hat. Das steckt dahinter: Eichhörnchen verstecken ihre Vorräte im Herbst an Baumwurzeln, unter Blättern oder in Astgabeln. Im Winter halten sie Winterruhe in ihrem Kobel. An wärmeren, trockenen Tagen stehen sie auf und fressen von ihren Vorräten. Viele Verstecke finden die Eichhörnchen im Laufe des Winters aber nicht mehr wieder. Im Frühjahr keimen dann aus den versteckten Nüssen, Eicheln oder Kastanien neue Bäumchen. Zurück zur Auswahlseite: "Entdecken im Herbst: Wald"

Das Eichhörnchen-Spiel

Ein Lernangebot für Kinder. Ein Gruppenspiel für mindestens fünf Zweibeiner Das braucht ihr: Für jedes Kind zehn Nüsse. Das macht ihr: Sucht euch ein abwechslungsreiches Waldstück mit vielen Bäumen aus. Jedes Kind bekommt zehn Nüsse. Jetzt versteckt jeder seine Nüsse einzeln in dem Waldstück. Dabei muss jede Nuss ein eigenes Versteck bekommen! Wenn alles versteckt ist, trefft ihr euch wieder am Ausgangspunkt. Nach fünf Minuten (Uhr!) lauft ihr los und jeder versucht, innerhalb von zwei Minuten seine eigenen zehn Nüsse wiederzufinden. Gewonnen hat, wer die meisten Vorräte wiedergefunden hat. Das steckt dahinter: Eichhörnchen verstecken ihre Vorräte im Herbst an Baumwurzeln, unter Blättern oder in Astgabeln. Im Winter halten sie Winterruhe in ihrem Kobel. An wärmeren, trockenen Tagen stehen sie auf und fressen von ihren Vorräten. Viele Verstecke finden die Eichhörnchen im Laufe des Winters aber nicht mehr wieder. Im Frühjahr keimen dann aus den versteckten Nüssen, Eicheln oder Kastanien neue Bäumchen. Zurück zur Auswahlseite: "Entdecke den Wald"

Schutz von Bäumen im Straßenland

Straßenbäume sind laut Berliner Straßengesetz Zubehör einer Straße. Demnach sind Straßenbaumpflanzungen vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Selbstverständlich gelten für den Straßenbaumbestand auch die Berliner Baumschutzverordnung und die sonstigen naturschutzrechtlichen Regelungen. Die Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum sind allerdings vielfältig. Insbesondere die Unternehmen der Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Kabeltrassen etc.) und der Tiefbau (Fahrbahn, Geh- und Radwege etc.) führen immer wieder Baumaßnahmen im Bereich der Straßenbäume durch. Dabei werden oftmals unrechtmäßig auch sehr dicke Baumwurzeln abgetrennt, Anfahrschäden verursacht und Baumscheiben verdichtet oder verschmutzt, was regelmäßig zu Schädigungen am Baumbestand – insbesondere im Wurzelbereich – führt. Die Folgen für die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume können gravierend sein. Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik und alternative, baumschonende Bauweisen werden trotz entsprechender Auflagen vielfach nicht durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Verfüllung der Baugruben, ohne dass ein Schaden am Baumbestand kommuniziert wird. Insofern bleiben Schädigungen oftmals verborgen, bis der betroffene Baum – der trotz starker Schäden voll begrünt sein kann – dann beispielsweise durch einen Sturm zu Fall gebracht wird. Das erfolgt teilweise erst Jahre nach Abschluss der Arbeiten. Der/Die Verursachende ist dann in der Regel nicht mehr zu ermitteln und/oder die Schuld nicht mehr nachzuweisen. Die dadurch verursachten monetären und ökologischen Schäden für das Land Berlin sind enorm. Trotz der Auflagen der Bezirksämter und der anerkannten Normen und Regelwerke wie der DIN 18920 und der Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen ( R SBB 2023, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ), die den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen zum Inhalt haben, mangelt es an der praktischen Umsetzung dieser Regelungen und der notwendigen Kontrolle der Bauarbeiten. Ein Baumbestand kann aber nur gedeihen und seine vielfältigen Wohlfahrtswirkungen voll entfalten, wenn ihm keine gravierenden Verletzungen zugefügt werden. Die nach den „Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen“ vom 12. Juli 2016 durchzuführenden Kontrollen des Baumzustandes können die Standsicherheit des Baumes nur sehr oberflächlich bewerten, da die durchgeführten Bauarbeiten im Bereich des Baumbestands und damit der Zustand der Bäume in der Regel nicht bekannt und die Schädigungen an der Krone und dem Stamm nicht immer sichtbar sind. Aus diesem Grund ist ein großer Teil von Baumstürzen nicht vorhersehbar. Der Berliner „Fachausschuss Stadtbäume” der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz hat ein informatives Faltblatt zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten im Straßenland erarbeitet, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ferner gibt es den Aushang (Grafik) „Schutz von Bäumen auf Baustellen” . Werden gravierende Schäden im Zusammenhang an Bäumen im Straßenland beobachtet, sind die jeweiligen bezirklichen Ordnungsämter bzw. die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter die richtigen Adressaten. Um in der Praxis den öffentlichen Baumbestand besser zu schützen und unkontrollierte Baumstürze zu vermeiden, ist eine sogenannte baumfachliche Baubegleitung für die Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbäumen erforderlich. Diese hat bereits im Planungsstadium die Voruntersuchungen zum Schutz des Baumbestandes durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen sowie die Möglichkeiten zur Schadensminimierung für Bäume zu formulieren, zu begleiten und zu kontrollieren, den Rückbau von Schutzeinrichtungen baumschonend zu gestalten, zu begleiten und zu kontrollieren und die gesamte Baumaßnahme im Hinblick auf den Baumschutz zu dokumentieren. Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB 2023), 2023 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Die R SBB 2023 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 12), 2012 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Die ZTV A-StB 12 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, 2013, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Das Merkblatt ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Auch durch das Parken von Pkw auf einer Baumscheibe kommt es zu Schäden am Baum. Neben den direkten Beschädigungen der Wurzeln und des Stammes bewirkt das Gewicht des Fahrzeugs eine Verdichtung des Bodens. Dadurch kommt es für die Wurzeln zu Sauerstoffmangel, aber auch zu einem Mangel an Wasser- und Nährstoffen. Diese Schäden können zum Absterben des Baumes führen. Werden die Schäden nicht rechtzeitig erkannt, kann der Baum unkontrolliert umstürzen. Für das Beparken einer Baumscheibe wird daher ein Verwarnungsgeld erhoben. Baumstandorte sind keine Müllkippen. Durch Ablagerungen wird der Boden verdichtet und es können Bodenverunreinigen durch Schadstoffe auftreten.

Baumschutz

In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer ( Pinus sylvestris ) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Die Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung gelten für einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm, wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend. Nicht dem Schutz der Baumschutzverordnung unterliegen Bäume auf Dachgärten oder Terrassen oder in Pflanzcontainern; auch nicht Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, wenn die Bäume gewerblichen Zwecken dienen. Auch fallen solche Bäume nicht in den Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung, für die bereits andere besondere Schutzvorschriften bestehen. Das betrifft Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind oder die ihren Standort in bestimmten geschützten Bereichen haben (z.B. auf Waldflächen, in Landschafts- oder Naturschutzgebieten oder in Grünanlagen ). § 4 BaumSchVO regelt, welche Handlungen an einem Baum verboten sind. Verboten ist danach nicht nur die Beseitigung eines Baumes; die Verbote betreffen auch Maßnahmen, die sich besonders schädigend auf die Bäume auswirken und ihren Weiterbestand gefährden können (z.B. Durchtrennen von Wurzeln). Ist es ausnahmsweise erforderlich, eine an sich verbotene Maßnahme durchzuführen, muss der jeweilige Baumeigentümer oder sonstige Berechtigte eine entsprechende Genehmigung nach § 5 BaumSchVO beantragen. Zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung und das Erteilen der Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden der Bezirksämter von Berlin. Baumschutzverordnung (BaumSchVO) Stadtgrün: Stadtbäume

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Wechselwirkungen zwischen Pflanzen und Böden Wolfgang Kainz und Peter String "Es gibt in der ganzen Natur keinen wichtigeren, keinen der Betrachtung würdigeren Gegenstand als den Boden! Es ist ja der Boden, welcher die Erde zu einem freundlichen Wohnsitz der Menschen macht; er allein ist es, welcher das zahllose Heer der Wesen erzeugt und ernährt, auf welchem die ganze belebte Schöpfung und unsere eigene Existenz letztlich beruhen." Friedrich Albert Fallon (1862) Wegbereiter der modernen Bodenkunde Die Böden in Sachsen-Anhalt entstanden durch das Wechselspiel der Sedimentation und Bodenhorizont-Ausbildung. In kalten vegetationsfreien Klimaphasen lagerten sich äolische Sedimente ab und wurden durch Gefrieren und Auftauen überprägt. In warmen Klimaphasen stellte sich eine Pflanzendecke ein, die zur Entstehung der Bodenhorizonte führte. Durch die Nährstoff-Lösung an den Pflanzenwurzeln sind diese maßgeblich an der chemischen Verwitterung der Sedimente beteiligt. Abgestorbene Wurzel- und Pflanzen- reste sind das Ausgangsmaterial für den Humus der Böden. Die Eigenschaften des Hu- mus’ sind unter anderem von den Pflanzenarten abhängig. Durch die Lebenstätigkeit der Pflanzen und die Humusbildung wird die Bodenreaktion (pH-Wert) beeinflusst. Pflanzen sind Teil im Bodenwasser-Kreislauf, der zu Verdunstung und Stoffentzug aus dem Boden und zu Versickerung und Stoffverlagerung im Boden führt. Durch unterschiedliche, primär an die Sedimente gebundene Eigenschaften der Bö- den, wie zum Beispiel der Gehalt leicht verwitterbarer Minerale, oder sich während der Bodenhorizont-Ausbildung einstellender Eigenschaften wie der Bodenreaktion, oder durch landschaftsbedingte Bodeneigenschaften, wie den Grundwasserstand, bieten die Böden den Pflanzen für ihre Entwicklung unterschiedliche, teils stabile, teils veränderli- che Rahmenbedingungen. Die Böden beeinflussen dadurch, neben anderen Standort- faktoren wie Klima und Relief, die sich einstellende Pflanzengesellschaft der Vegetations- decke. Böden und Pflanzen sind also durch vielfältige Beziehungen miteinander verbunden. Diese Beziehungen sind nicht unveränderlich. Sie unterliegen klimatischen Schwankun- gen, Veränderungen der Bodeneigenschaften, die durch die Pflanzen selbst ausgelöst werden und vom Menschen gesteuerten Veränderungen der Nutzung, Vegetation und Landschaftsgestaltung. Diese allgemeine Entwicklung hat drei Zustände im Verhältnis Pflanzendecke - Boden- entwicklung zum Ergebnis: 1. Böden, die bei gegebenen Standortbedingungen in ihrer Horizontfolge konstant sind und eine Vegetationsdecke tragen, die in ihren Ansprüchen den Bodeneigens- chaften entspricht; d. h. Böden mit harmonischer Vegetation, z. B. nährstoffkräftige Braunerde mit Waldmeister-Buchenwald. 57 2. Böden, die bei gegebenen Standortbedingungen aktuelle Veränderungen in ihrer Horizontfolge erkennen lassen, deren Humusauflage nicht im Gleichgewicht mit dem Bodenprofil steht oder deren Baumbestand und Bodenvegetation sich nicht entsprechen; d. h. Böden mit disharmonischer Vegetation, z. B. nährstoffmittlere Braunerde mit krautreichem Drahtschmielen-Fichtenwald und Arten der Busch- Windröschen-Gruppe. Disharmonische Vegetationsbilder sind das Ergebnis aktiver menschlicher Einflüsse, sei es durch Immission, Sortenwahl oder Nutzungsumwid- mung. 3. Daneben gibt es Böden, deren Bildungsbedingungen sich von den heutigen Stand- ortbedingungen unterscheiden; d. h. Reliktböden, z. B. Tschernosem (Schwarzerde) mit Grasvegetation (unter Wald verändert zu Parabraunerde-Tschernosem mit Springkraut-Eichen-Mischwald). Das harmonische Vegetationsbild der Tschernoseme ist eine Grassteppe. Es ent- spricht nicht mehr dem, das sich wahrscheinlich unter den gegenwärtigen klimatis- chen Bedingungen entwickeln würde. Diese Böden wurden durch die Erhaltung der im Bezug auf den Boden harmonischen, im Bezug auf das Klima aber disharmonis- chen Vegetation (Kultursteppe) quasi „eingefroren“. In der komplizierten Beziehung Pflanzendecke - Boden gibt es eine wechselseitige Beeinflussung, in der sich unter gegebenen Standortbedingungen ein natürliches Gleich- gewicht im Stofffluss einstellt. Durch Veränderungen in der Pflanzendecke kann dieses Gleichgewicht empfindlich gestört werden und zu nachhaltigen Veränderungen der Bo- deneigenschaften führen. Diese Aussage gilt insbesondere für die Tschernoseme. Sie sind im Bereich der Löss- und Sandlössgebiete landschaftsprägend und haben auf- grund ihrer hohen Bodenfruchtbarkeit große wirtschaftliche Bedeutung. In Sachsen-An- halt gibt es mit ca. 20 % der Landesfläche ihr deutschlandweit größtes Verbreitungsge- biet. Deshalb sollen diese Böden näher betrachtet werden. Tschernoseme kommen überwiegend in Löss vor. Der Löss selbst ist eine äolische Ab- lagerung im Periglazialgebiet der Weichselkaltzeit - einer tundrenähnlichen Steppe, in der sich der Löss mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von ein bis zwei Metern ab- setzte. Mit dem Ende der Weichselkaltzeit und dem Beginn des Holozäns setzten mit zunehmender Erwärmung die Vegetationsentwicklung und Bewaldung sowie damit ver- bunden die holozäne Bodenbildung ein. Von der Bewaldung ausgenommen blieb ein Gebiet im Regenschatten des Harzes, das auch heute durch sehr geringe Niederschlä- ge (< 500 mm) auffällt. Hier entstand im Frühholozän eine Waldsteppe (Grasland mit Waldinseln auf den ökologisch feuchteren Standorten), in der sich die Tschernoseme, das sind Böden mit einem über 40 cm mächtigen Mullhumus-Horizont, in dem primär kalkhaltigen Löss bildeten. Die Bodenprofile der Tschernoseme des „Mitteldeutschen Trockengebietes“ beinhalten die Beweise für ihre Entstehung unter Steppenbedingun- gen: 1. Für offene Landschaften (Steppen) sprechen die Gastropodenfaunen. 2. Die Steppenvegetation wird durch Pollenanalysen nicht in Frage gestellt, da diese nicht den gesamten Landschaftsraum charakterisieren und auf einzelne ökologisch feuchte bis nasse Standorte beschränkt sind. 3. Die nach Pollenanalyse zur Bildungszeit der Tschernoseme vorherrschenden Kie- fern können nicht zur Humusbildung der Tschernoseme beigetragen haben, da ihre Abfälle schwer zersetzbar und Rohhumusbildner sind. 4. In den Tschernosemen der zentralen Löss-Landschaften ist keine Ton-Humus-Ver- lagerung zu finden. Dieser bodenbildende Prozess wäre nachweisbar, wenn die 58 Tschernoseme über einen längeren Zeitpunkt hinweg eine geschlossene Waldbe- deckung gehabt hätten. Ton-Humus-durchschlämmte Böden kommen aber in den höher gelegenen und Randbereichen der Löss-Landschaften vor, die gleichzeitig durch höhere Niederschläge und Bewaldung gekennzeichnet sind. 5. In den Tschernosem-Profilen wurden keine Wurzelkeile gefunden, die für ehemalige Waldböden charakteristisch sind. Baumwurzeln, insbesondere Eichenwurzeln, rei- chen nach Beobachtungen in Lössprofilen tiefer als 8 dm. Kiefern sind Tiefwurzler. Tschernoseme unter Wald sind in Sachsen-Anhalt nicht bekannt. Es finden sich aber Spuren ehemaliger Bewaldung, die gerodet wurde, inselartig mitten in Tschernosemen als Fahlerden und Parabraunerden, z. B. in der Nähe von Bad Lauchstädt. Seit etwa 8000 Jahren sind die Tschernoseme des „Mitteldeutschen Trockengebietes“ in ihrem heutigen Erscheinungsbild vorhanden. Mit Beginn der Jungsteinzeit ist es der Mensch, der durch Ackerbau, Weide- und Siedlungstätigkeit für das Freibleiben der Tschernoseme von Wald sorgt. Dadurch hat er die wertvollsten Ackerböden von Deutschland erhalten. Zur Einschätzung des natürlichen Gleichgewichtes bzw. des ökologischen Potenzials der Standorte in Sachsen-Anhalt wurde die Karte der Potentiellen Natürlichen Vegeta- tion erarbeitet. Sie ist ein Modell der natürlichen Vegetation der Standorte, wie sie sich, bezogen auf die heutigen, anthropogen veränderten Standortverhältnisse bei Ausschal- tung von Einflüssen durch den Menschen „schlagartig“ einstellen würde. Ausgehend von den heutigen klimatischen Verhältnissen wird angenommen, dass sich auf den Tscher- nosemen aus Löss ein Haselwurz-Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald entwickeln würde. Würde eine solche Waldentwicklung auf Schwarzerden durch Umwandlung von Acker in Wald stattfinden, käme es zu nachhaltigen Bodenveränderungen. Dort, wo auf Löss flächenhaft besonders bodenversauernd wirkender Eichenwald stockt, beginnt aufgrund des Säureeintrags durch den Blattabfall und die Wurzeltätigkeit die Humuszehrung verbunden mit Entkalkung, Verlehmung und Tondurchschlämmung der Böden. Diese Entwicklung führt zu sehr sauren Fahlerden und ist mit einer erhebli- chen (bis ca. 30 %) und unumkehrbaren Fruchtbarkeitsverminderung der Böden verbun- den. Die Löss-Böden, insbesondere aber die Tschernoseme, haben große wirtschaftli- che Bedeutung für Sachsen-Anhalt. Deshalb sollten die Aspekte des Bodenschutzes bei Landschaftsveränderungen, Nutzungsumwidmungen oder Brachlandwirtschaft immer in die Überlegungen einbezogen werden. Literatur: 2167, 2215 59

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