Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Farmsen - Berne 34 für das Gebiet nördlich der Straße Neusurenland/westlich der Straße Overland (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neusurenland - Westgrenze des Flurstücks 1639, Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4864, Nordgrenzen der Flurstücke 1639 und 1641 der Gemarkung Farmsen - Overland.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bergedorf des Bezirks Bergdorf am östlichen Rand des sog. Bergedorfer Villengebiets und wird begrenzt vom Billtal-Stadion und Bergedorfer Gehölz. Die Erschließung erfolgt über die Straßen Reinbeker Weg und Pfingstberg.
Der Bebauungsplan Neuenfelde 17 für den Geltungsbereich östlich des Nincoper Deichs und südlich des Nincoper Orts (ca. 64.700 m²) wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 308 der Gemarkung Nincop - Nincoper Ort -,Ostgrenze des Flurstücks 1568, Ostgrenze des Flurstücks 1699 (Unterm Wassergang), Südgrenze des Flurstücks 1699, über das Flurstück 1017, über das Flurstück 1239, Westgrenze des Flurstücks 1239 (Nincoper Deich) der Gemarkung Nincop (Bezirk Harburg, Ortsteil 717).
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Holsteiner Chaussee - Bahnanlagen (AKN) - Südgrenze des Flurstücks 8825 der Gemarkung Schnelsen - Landesgrenze - Nordgrenze des Flurstücks 7603 der Gemarkung Schnelsen.
Horner Rampe - Horner Landstraße - Horner Brückenweg - Letzter Heller - Horner Landstraße - Washingtonallee - Vierbergen - Helma-Steinbach-Weg - Legienstraße - Steinfeldstraße - Schiffbeker Weg -- Nathstieg -- Lorenzenweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4033 und 3972, über das Flurstück 4055 (Reclamstraße), Nordgrenze des Flurstücks 3987 der Gemarkung Schiffbek - (Öjendorfer Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 4106 und 4173 der Gemarkung Schiffbek - Schleemer Weg - Möllner Landstraße - Reclamstraße - Billstedter Hauptstraße - Ostgrenze des Flurstücks 1592, Südgrenzen der Flurstücke 1592 bis 1589, 3657, 1586 bis 1581, 1579, 3711 und 1574 der Gemarkung Schiffbek - Geesttwiete - über das Flurstück 4349, Südgrenzen der Flurstücke 4349, 2807, 2808, 3610 und 4178 der Gemarkung Schiffbek - Moorfleeter Straße - Südgrenzen der Flurstücke 3812, 3808, 3873, 3955, 3954 und 3953, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2891 der Gemarkung Schiffbek - Kolumbusstraße - über das Flurstück 242 (Horner Brückenweg) - über die Flurstücke 188 und 411, Südgrenze des Flurstücks 379 (Bergedorfer Straße), - über die Flurstücke 411 und das Flurstück 119 (Jürsweg),Westgrenze des Flurstücks 119, Südgrenze des Flurstücks 379 (Bergedorfer Straße) der Gemarkung Horn Marsch.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Buxtehuder Straße - Neue Straße - über das Flurstück 4209 der Gemarkung Harburg - Hermann Maul Straße - Schloßmühlendamm - Buxtehuder Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 2479, 3670 und 3669 der Gemarkung Harburg - Küchgarten - Großer Schippsee - Herbert-Wehner-Platz - Lauterbachstraße - Nordgrenze des Flurstücks 3423 (Lauterbachstraße) - Goldtschmidtstraße - Buxtehuder Straße - Buxtehuder Brücke - Hannoversche Straße - über die Flurstücke 1133 und 3937 - Südgrenze des Flurstücks 3935 Ostgrenzen der Flurstücke 3938 und 3813 der Gemarkung Harburg - Moorstraße - Westgrenzen der Flurstücke 3827 und 3938 - über das Flurstück 3938 (Seevepassage) - Westgrenze des Flurstücks 3943 - Südgrenze des Flurstücks 2869 (Rieckhoffstraße) - Südostgrenze des Flurstücks 5480 - über das Flurstück 5480 (Harbuger Ring) - Südostgrenze des Flurstücks 5444 (Lüneburger Straße) - Südgrenze des Flurstücks 2128 - Südwestgrenzen der Flurstücke 2127, 2126, 2124, 3787, 3786, 2119, 2120 und 2107 - über das Flurstück 1822 (Bremer Straße) - Südostgrenze des Flurstücke 5198 (Harburger Rathausstraße), 4856 und 1680 der Gemarkung Harburg - Bremer Straße - Knoopstraße - Harburger Ring - Schwarzenbergstraße - Zur Seehafenbrücke - Wallgraben (Bezirk Harburg, Gemarkung Harburg, Ortsteil 701 und 702).
Der Bebauungsplan St. Georg 40 für das Gebiet zwischen der Straße An der Alster und der Barcastraße nördlich der Lohmühlenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lohmühlenstraße - An der Alster - Nordgrenze des Flurstücks 978 der Gemarkung St. Georg Nord - Barcastraße - Lange Reihe.
Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 10. August 1965 (HmbGVBl. S. 138) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 3340, 3339, 3856, 5077 und 5078 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Der Bebauungsplan Bergdorf 98 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs westlich des Weidenbaumswegs wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Weidenbaumsweg - Südwestgrenze des Flurstücks 1160 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7123 - Südwestgrenzen der Flurstücke 7025 und 7023 - Südost- und Westgrenze des Flurstücks 421 - West- und Nordgrenze des Flurstücks 7123 - Nordgrenze des Flurstücks 436 - Nordgrenze des Flurstücks 2035.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 354), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Der bisherige Text wird Nummer 1. 2.2 Es werden folgende Nummern 2 bis 2.5 angefügt: "2. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt: 2.1 Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet unzulässig. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der mit "(V)" bezeichneten Fläche zulässig. 2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m2 zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden. 2.4 Im Gewerbegebiet und auf den Versorgungsflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig. Die Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Grundstücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 2.5 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)."
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 278 |
| Kommune | 276 |
| Land | 2270 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| unbekannt | 2269 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 2269 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2270 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2268 |
| Luft | 41 |
| Mensch und Umwelt | 2219 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 2270 |