Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neßdeich - Westgrenze des Flurstücks 4292, über das Flurstück 4478, über das Flurstück 5051, über das Flurstück 4341 der Gemarkung Finkenwerder Nord - Kreetslag. Als Verkehrsflächen sind der Kreetslag vollständig und der Neßdeich bis zur Straßenmitte in den räumlichen Geltungsbereich mit einbezogen.
Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dargestellt (Baugesetzbuch § 5). Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in Grundzügen dar. Er lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Eine Vielzahl von Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans, der Übersichtlichkeit halber werden sie in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie z.B. die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten. Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 einschließlich der 1. - 189. Änderung und der 1. – 16. Berichtigung – Stand März 2025, einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014 und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022. Hinweise: Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht". Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet: Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor: - In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise". - In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis. Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.
Besonders geschützte Wohngebiete innerhalb des Baustufenplans Blankenese
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Das Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord, im Stadtteil Uhlenhorst (Ortsteil 415) gelegen. Es wird im Südwesten durch das mit Wohngebäuden bestandene Flurstück 6571 (Martha- Muchow-Weg Nr. 11) und die Flurstücke 6462 und 6339 (Polizeiwache Oberaltenallee Nr. 44), im Nordwesten durch die Oberaltenallee, im Nordosten durch die Leo-Leistikow-Allee und im Südosten durch den Martha-Muchow-Weg begrenzt. Das Vorhabengebiet umfasst das Flurstück 6772.
Gebiet zwischen dem Wohngebiet am Fritz-Schade-Weg im Nordwesten, dem Marsch-bahndamm im Nordosten, dem Wohngebiet an der Straße Beim Avenberg im Südosten und dem Ochsenwerder Landscheideweg im Südwesten einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Och-senwerder 13 aufzustellen Geltungsbereich Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Landscheideweg - Nordwestgrenze des Flurstücks 2689, Nordwest und Nordost-grenze des Flurstücks 259, Nordostgrenze des Flurstücks 281, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 282 der Gemarkung Ochsenwerder.
Südliche Teilfläche des mit Aufstellungsbeschluss M04/11 vom 10.10.2011 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens HafenCity 11. Geltungsbereich zwischen Nordufer des Baakenhafens und Norderelbe.
Gebiet östlich der Shanghaiallee. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brooktorhafen - über das Flurstück 978 (Ericusbrücke) der Gemarkung Altstadt Süd - Ericusgraben - Ostgrenze des Flurstücks 2074, Nordgrenze des Flurstücks 961, über die Flurstücke 962 (Stockmeyerstraße), 2236 (Pfeilerbahn), 1634, 1636 (Versmannstraße) und 1639 der Gemarkung Altstadt Süd - Baakenhafen - über das Flurstück 2192, Westgrenze des Flurstücks 2192, über das Flurstück 2192, Südgrenze des Flurstücks 1021 (Versmannstraße), über die Flurstücke 1021 und 2280 der Gemarkung Altstadt Süd - Shanghaiallee - über die Flurstücke 2165 (Koreastraße) und 2162 der Gemarkung Altstadt Süd.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan HB 40 betrifft den Bereich zwischen dem Rehrstieg im Westen, dem Wohngebiet am Rehrstieg im Nordwesten, dem geplanten Wohngebiet an der Francoper Straße im Norden, dem Kleingartengebiet im Nordosten, der Wohnbebauung an der Straße Erlenbruch sowie an der Straße Rehrstieg im Süden: Rehrstieg (Flurstücke 3187, 3190, 3895 und 3217) - Nordgrenze der Flurstücke 5509, 3193 und 3195, Ostgrenze des Flurstücks 3195, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3197, Südgrenze des Flurstücks 3195, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3476 und Südgrenze des Flurstücks 3896 der Gemarkung Neugraben des Bezirks Harburg, Ortsteil 714.
Rahmwerder Straße - über das Flurstück 973 (genaue Abgrenzung ergibt sich aus weiterem Verfahren) der Gemarkung Wilhelmsburg - Niedergeorgswerder Deich - Südgrenzen der Flurstücke 9065, 1275, 1276, 11256, 1278, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1279, Westgrenzen der Flurstücke 9982, 9981 (Straße Langenhövel), 12165 (Straße Langenhövel), 988, 11657, 11655, 976, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7898 (Rahmwerder Straße) der Gemarkung Wilhelmsburg, Bezirk Hamburg-Mitte (Ortsteil 136).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 285 |
| Kommune | 2277 |
| Land | 2277 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| unbekannt | 2276 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 2276 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2277 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 2180 |
| Dokument | 2266 |
| Webdienst | 278 |
| Webseite | 2275 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2275 |
| Luft | 41 |
| Mensch und Umwelt | 2226 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 2277 |