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Energiehaushalt, Regeln der Baukunde in verschiedenen Gebieten

Ausarbeiten der Grundlagen, publizieren als Normen oder Empfehlungen, Durchfuehrung von Einfuehrungs- und Weiterbildungskursen. Publiziert (neu seit 1980) als Empfehlung - 180/1 Winterlicher Waermeschutz im Hochbau - 180/4 Energiekennzahl - 381/1 Baustoff-Kennwerte - 381/3 Heizgradtage der Schweiz - 384/1 Warmwasser-Zentralheizungen / Technische Anforderungen - 384/2 Waermeleistungsbedarf von Gebaeuden - 384/4 Kamine fuer Gebaeudeheizung, Querschnittbestimmung In Vorbereitung: - 180 Waermeschutz im Hochbau (Revision Ausgabe 1970) - 180/2 Sommerlicher Waermeschutz - 380/1 Energie im Hochbau - 382 Lueftungstechnik - 382/2 Kuehlleistungsbedarf.

HM 034 "Pepperworth"

In das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierter Bebauungsplan „HM 034 "Pepperworth"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.

Gebiet an der Kaiserstraße

Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HM 167 2. Änderung "Gebiet an der Kaiserstraße"“ der Stadt Hildesheim.

WMS XPlanung BPL „HO 018 "Kath. Kirchenzentrum südlich Fahrenheitstraße"“

WMS-Dienst des Bebauungsplans „HO 018 "Kath. Kirchenzentrum südlich Fahrenheitstraße"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Kath. Kirchenzentrum südlich Fahrenheitstraße.

WMS XPlanung BPL „HM 200 3. Änderung "Marktplatz"“

WMS-Dienst des Bebauungsplans „HM 200 3. Änderung "Marktplatz"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Marktplatz.

Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 144), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494,495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Wohngebiete gelten folgende Regelungen: 4.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt. 4.2 Die zwingend festgesetzte Zweigeschossigkeit und die geschlossene Bauweise werden aufgehoben. 4.3 Bei Gebäuden mit einer Bebauungstiefe von 10 m wird die rückwärtige Baugrenze aufgehoben und von der vorderen, straßenseitigen Baugrenze an eine Bebauungstiefe von 12 m festgesetzt. Ab der straßenseitigen Baugrenze werden mit einer Bebauungstiefe von 8,5 m zwei Vollgeschosse als Höchstmaß sowie im Anschluss daran für eine Bebauungstiefe von 3,5 m ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. 4.4 Für eingeschossige Anbauten ist eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig, sofern die vorgeschriebenen Abstandsflächen nach der Hamburgischen Bauordnung vom 1. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 183), zuletzt geändert am 20. Februar 2001 (HmbGVBl. S. 27, 31), eingehalten werden. Auf den Flurstücken 1829, 1830, 1437, 2762, 1433, 1428, 1425, 1418,1391 und 1368 der Gemarkung Fuhlsbüttel ist in dem zweigeschossig festgesetzten Bereich eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig; dabei ist ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten".

Gestaltungssatzungen

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gestaltungssatzungen (auch örtliche Bauvorschriften genannt) regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) oder benennen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Gestaltungssatzungen (WFS Dienst)

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gestaltungssatzungen (auch örtliche Bauvorschriften genannt) regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) oder benennen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Gestaltungssatzungen (WMS Dienst)

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gestaltungssatzungen (auch örtliche Bauvorschriften genannt) regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) oder benennen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Erhaltungs- und Gestaltungssatzung alter Ortskern Brey

Erhaltungs- und Gestaltungssatzung alter Ortskern Brey gemäß § 86 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) / § 172 Baugesetzbuch (BauGB)

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