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97 "Hohes Feld" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Rechtsvorschriften im Bereich Mobilität und Verkehr

Berliner Vorschriften­informationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieur­bauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Erstanwendung der BNB-Systemvariante: Nachhaltige Forschungs- und Laborgebäude

Die Bundesregierung macht seit vielen Jahren Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik. Um nachhaltiges Handeln im Bausektor zu fördern, wurde das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes entwickelt, welches um die Variante 'Forschungs- und Laborgebäude' ergänzt wurde. Deren Praktikabilität soll im Zuge dieses Forschungsprojektes erprobt und optimiert sowie deren Anwendung wissenschaftlich begleitet und unterstützt werden. Ausgangslage: Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) beschreibt die Systemregeln und Berechnungsgrundlagen für das nachhaltige Bauen in Steckbriefen auf der Grundlage von Kriterien. Neben der bereits vorliegenden Systemvariante für Büro- und Verwaltungsgebäude des BNB wurde in einem vorangegangenen Forschungsprojekt ein speziell angepasster Satz von Kriteriensteckbriefen für die Gebäudekategorie 'Forschungs- und Laborgebäude - Neubau' (BNB LN) entwickelt. Anhand des als Entwurf vorliegenden Steckbriefsatzes wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) bereits eine Pilotzertifizierung von fünf Gebäuden öffentlicher Einrichtungen durchgeführt. Die Auswertung einschließlich der Konformitätsprüfung befindet sich in Bearbeitung. Ziel: Das Modul BNB-LN 'Neubau von Forschungs- und Laborgebäuden' soll im Rahmen dieses Projektes hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit überprüft und ggf. nachjustiert werden. Die Erprobung betrifft sowohl die Anwendbarkeit der einzelnen Kriteriensteckbriefe als auch des Gesamtsystems einschließlich der vorgeschlagenen Gewichtung. Es sind daraus Vorschläge für notwendige Nachjustierungen zu formulieren. Auf Basis der bei der Anwendungserprobung gewonnenen Erkenntnisse ist der Entwurf des BNB LN 'Neubau von Forschungs- und Laborgebäuden' in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Experten des eingesetzten Begleitkreises zu optimieren.

Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges

Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HO 252 "Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges"“ der Stadt Hildesheim.

WFS XPlanung BPL „HO 252 "Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges"“

WFS-Dienst des Bebauungsplans „HO 252 "Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges.

WMS XPlanung BPL „HO 252 "Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges"“

WMS-Dienst des Bebauungsplans „HO 252 "Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges.

WFS XPlanung BPL „HM 089 1. Änderung "Gebiet zw. Eckemekerstr.., Bohlweg, Kreuzstr. u. Kläperhagen"“

WFS-Dienst des Bebauungsplans „HM 089 1. Änderung "Gebiet zw. Eckemekerstr.., Bohlweg, Kreuzstr. u. Kläperhagen"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gebiet zw. Eckemekerstr.., Bohlweg, Kreuzstr. u. Kläperhagen.

Goslarsche Straße

Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HM 007 "Goslarsche Straße"“ der Stadt Hildesheim.

Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 144), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494,495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Wohngebiete gelten folgende Regelungen: 4.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt. 4.2 Die zwingend festgesetzte Zweigeschossigkeit und die geschlossene Bauweise werden aufgehoben. 4.3 Bei Gebäuden mit einer Bebauungstiefe von 10 m wird die rückwärtige Baugrenze aufgehoben und von der vorderen, straßenseitigen Baugrenze an eine Bebauungstiefe von 12 m festgesetzt. Ab der straßenseitigen Baugrenze werden mit einer Bebauungstiefe von 8,5 m zwei Vollgeschosse als Höchstmaß sowie im Anschluss daran für eine Bebauungstiefe von 3,5 m ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. 4.4 Für eingeschossige Anbauten ist eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig, sofern die vorgeschriebenen Abstandsflächen nach der Hamburgischen Bauordnung vom 1. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 183), zuletzt geändert am 20. Februar 2001 (HmbGVBl. S. 27, 31), eingehalten werden. Auf den Flurstücken 1829, 1830, 1437, 2762, 1433, 1428, 1425, 1418,1391 und 1368 der Gemarkung Fuhlsbüttel ist in dem zweigeschossig festgesetzten Bereich eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig; dabei ist ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten".

Gestaltungssatzungen

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gestaltungssatzungen (auch örtliche Bauvorschriften genannt) regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) oder benennen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

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