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14C content of specific organic compounds in subsoils

Organic matter (OM) composition and dynamic in subsoils is thought to be significantly different from those in surface soils. This has been suggested by increasing apparent 14C ages of bulk soil OM with depth suggesting that the amount of fresh, more easily degradable components is declining. Compositional changes have been inferred from declining ä13C values and C/N ratios indicative for stronger OM transformation. Beside these bulk OM data more specific results on OM composition and preservation mechanisms are very limited but modelling studies and results from incubation experiments suggest the presence and mineralization of younger, 'reactive carbon pool in subsoils. Less refractory OM components may be protected against degradation by interaction with soil mineral particles and within aggregates as suggested by the very limited number of more specific OM analysis e.g., identification of organic compound in soil fractions. The objective of this project is to characterize the composition, transformation, stabilization and bioavailability of OM in subsurface horizons on the molecular level: 1) major sources and compositional changes with depth will be identified by analysis of different lipid compound classes in surface and subsoil horizons, 2) the origin and stabilization of 'reactive OM will be revealed by lipid distributions and 14C values of soil fractions and of selected plant-specific lipids, and 3) organic substrates metabolized by microbial communities in subsoils are identified by distributional and 14C analysis of microbial membrane lipids. Besides detailed analyses of three soil profiles at the subsoil observatory site (Grinderwald), information on regional variability will be gained from analyses of soil profiles at sites with different parent material.

Energieeffizienz und Klimaschutz: Modularer Lastverteilungsrahmen zur energie- und umweltschonenden Nutzlasterhöhung von Ladekranfahrzeugen, Teilprojekt 2: Datenerhebung, Konstruktion und Rahmenfertigung für Ladekran-LKW für Hochlogistikaufgaben im Baugewerbe

A100/Ringbahnbrücke: so schnell wie möglich neu bauen

Die Autobahn GmbH des Bundes informierte unsere Verwaltung am vergangenen Mittwoch, dass aufgrund von weiteren Schäden die in ihrer Zuständigkeit befindliche Ringbahnbrücke und die Westendbrücke der Bundesautobahn A100 für den Verkehr gesperrt werden müssen. Umfangreiche Bauarbeiten zum Abriss bzw. Neubau der Brücken durch die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) sind dringend notwendig und müssen und werden umgehend in Angriff genommen. Die für die Umfahrungskonzepte zuständige Autobahn GmbH des Bundes arbeitete seitdem intensiv gemeinsam mit den Verkehrsfachleuten aus unserer Verwaltung und den Zuständigen der jeweils betroffenen Bezirke mit Hochdruck an möglichen Umfahrungsvarianten. Zu den Ergebnissen gab es am Mittag eine Pressekonferenz zusammen mit Vertretern der AdB und der Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Seit Montagfrüh wird der Pkw-Verkehr auf der A100 in Fahrtrichtung Norden einspurig über die Gegenfahrbahn geführt. Es gibt keine Zufahrt von der AVUS (A115) auf die A100 in Fahrtrichtung Nord; der Verkehr wird über den Messedamm abgeleitet. Der Lkw-Verkehr wird großräumig umgeleitet. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: Für den Pkw-Verkehr wird der Umstieg auf den ÖPNV, insbesondere S- und Regionalbahn, ausdrücklich empfohlen. Senatorin Ute Bonde: „Da die konkrete Lage der betroffenen Strecke nur wenige direkte Umfahrungen möglich macht, wird es in diesem Abschnitt der A100 langfristig voll und damit eng bleiben. Alle Beteiligten eint das Ziel, schnellstmöglich einen Ersatzneubau der Ringbahnbrücke zu organisieren. Hier gilt es, Planungen maximal zu beschleunigen und den Ersatzneubau 24/7 umzusetzen – inkl. Bonus-Malus-Regelungen und modularer Bauweise. Bis dahin sollte der Kfz-Verkehr weitgehend auf der Autobahn gehalten werden. Verkehr, der nicht umgeleitet werden kann, soll möglichst nah an der Autobahn und so kurz wie möglich durch das Stadtnetz geführt werden. Leistungsfähige Umleitungsstrecken im Land Berlin gibt es nicht und würden bei weiteren Strecken auch größere Teile des Stadtgebietes treffen. Deshalb sind weitläufige und speziell beschilderte Umleitungsstrecken durch unsere Stadt nicht vorgesehen.“ Verkehrsstörungen auf der Nahumfahrung über Messedamm – Königin-Elisabeth-Straße zum Spandauer Damm werden beseitigt oder deren negative Wirkung abgeschwächt. Im weiteren Ablauf wird dann die Kreuzung Messedamm/Neue Kantstraße überprüft, die aktuell noch zu stark beeinflusst ist vom Rückstau vor der Baustelle Kaiserdamm. Weitere flankierende Maßnahmen – vor allem auch zur Gewährleistung eines möglichst störungsfreien Linienbusverkehrs – Anpassungen der Wegweisung und Ähnliches werden sukzessive vollzogen, ausgehend vom Nahbereich der Autobahn bis zu weiter entfernten Örtlichkeiten. Hier sollen neue Baustellen vermieden bzw. bestehende schnellstens beendet werden. Des Weiteren werden vorhandene Baumaßnahmen geprüft und beräumt; geplante Baumaßnahmen werden zurückgestellt. Die Stauentwicklung wird beobachtet – auch hinsichtlich der Belange von Einsatzfahrzeugen. Beispiel: der Tegeler Weg wird zur Erreichbarkeit der Innenstadt durch die Berliner Feuerwehr freigehalten. Gleichzeitig beobachten wir die Auswirkungen auf den ÖPNV, insbesondere den Linienbusverkehr. Bei Bedarf werden Haltverbote oder Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Die Sophie-Charlotten-Straße ist nicht für die Aufnahme von Umfahrungsverkehr der Autobahn vorgesehen, sondern wird kurzfristig für eine Umleitung Richtung Süden zum Kaiserdamm genutzt, um das Linksabbiegen an der Baustelle Kaiserdamm/Messedamm zu vermeiden.

Baulärmbroschüre

Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Verkehrsmengendaten - Verkehrszählstellen des LfS des Saarlandes

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Verkehrsmengendaten vom Jahr 2021 des Saarlandes dar (Quelle: LfS 2025).:Das Saarland verfügt über mehrere Zählstellen auf Bundesstraßen und Landstraßen. Die erhobenen Daten dienen der Hochrechnug des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) und bieten daher eine wichtige Grundlage für verkehrs- oder bautechnische Entscheidungen und Maßnahmen. Attribute: DTV: Gesamtverkehr DTV (Kfz / 24h), DTVSV: Schwerverkehr DTV (kfz / 24h) [Schwerverkehr = Busse, LKW mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht], Zählstell: Zählstellennummer. Zählstellen, von denen Schätzwerte wegen Vollsperrung und nicht repräsentative Werte wegen Baustellen vorliegen, werden im Geoportal mit gelben Hintergrund dargestellt. Maßstabsbeschränkung der Beschriftung Min. 1:150 000.

WMS-Time Baustellen auf Hauptverkehrs- und Bundesfernstraßen Hamburg

Web Map Service Time (WMS-Time) zum zeitlichen Verlauf der Verkehrsinformationen der Polizei Hamburg und der Baustelleninformationen der BVM. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung

Verkehr_WFS - SVZ_Zaehlstellen - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Verkehr dar.:Das Saarland verfügt über mehrere Zählstellen auf Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen. Die erhobenen Daten dienen der Hochrechnug des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) und bieten daher eine wichtige Grundlage für verkehrs- oder bautechnische Entscheidungen und Maßnahmen. Attribute: DTV_KFZ: Gesamtverkehr DTV (Kfz / 24h) DTV_SV: Schwerverkehr DTV (kfz / 24h)* Nummer: Zählstellennummer * Schwerverkehr = Busse, LKW mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht Zählstellen, von denen Schätzwerte wegen Vollsperrung und nicht repräsentative Werte wegen Baustellen vorliegen, werden im Geoportal nur als Punkt ohne Informationen dargestellt. Maßstabsbeschränkung der Beschriftung Min. 1:75 000.

Verkehrszählstellen Saarland

Das Saarland verfügt über mehrere Zählstellen auf Bundesstraßen und Landstraßen. Die erhobenen Daten dienen der Hochrechnung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) und bieten daher eine wichtige Grundlage für verkehrs- oder bautechnische Entscheidungen und Maßnahmen. Attribute: DTV: Gesamtverkehr DTV (Kfz / 24h) SV: Schwerverkehr DTV (Kfz / 24h)* TKZST: Zählstellennummer * Schwerverkehr = Busse, LKW mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht Zählstellen, von denen Schätzwerte wegen Vollsperrung und nicht repräsentative Werte wegen Baustellen vorliegen, werden im Geoportal nur als Punkt ohne Informationen dargestellt.

Fläche: Deutschland, Jahre, Ökosysteme

Fläche: Bundesländer, Jahre, Ökosysteme

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