Mit der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ setzt sich Berlin seit 2018 besonders für eine möglichst saubere Stadt ein, indem verschiedene Projekte der Bezirke, Berliner Stadtreinigung (BSR) und der Senatsumweltverwaltung (SenMVKU) gefördert und gestärkt werden. Die Gesamtstrategie Saubere Stadt zielt auf ein verbessertes Stadtbild, Müllervermeidung und -entsorgung sowie die Überprüfung und eventuelle Anpassung von Regelaufgaben ab und fördert Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling sowie die bedarfsorientierte Entwicklung neuer Aufgaben nach dem Leitbild „Zero Waste“ . Aktionsprogramm Sauberes Berlin: Insgesamt 3,3 Mio. Euro wurden den Bezirken in den vergangenen Jahren jährlich zur Umsetzung von bezirkseigenen Sauberkeits-Kampagnen, zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement bei der Sensibilisierung zum Thema Stadtsauberkeit und für weitere Maßnahmen im Sinne der verbesserten Sauberkeit zur Verfügung gestellt. Einen Einblick in die Vielfalt der Maßnahmen finden Sie im Bericht zur Umsetzung der Gesamtstrategie Saubere Stadt (PDF, 439 KB) . Beispiele für Bezirkskampagnen: Kampagne Null Müll Neukölln NULL MÜLL NEUKÖLLN (@null_muell_neukoelln) – Instagram-Fotos und -Videos #mittemachtsauber Das Berliner Straßenreinigungsgesetz liefert das gesetzliche Regelwerk zur Reinigung der Berliner öffentlichen Straßenlands – das heißt, wie oft wird in Ihrer Straße gereinigt? Bei wem liegen welche Zuständigkeiten? Weitere Informationen Vor allem in den warmen Monaten sind die Berliner Grün- und Erholungsanlagen (Parks) und Seeufer stark genutzt und entsprechend muss mehr gereinigt werden. Zudem werden die Parks oft als Ausläuferbereiche von Großveranstaltungen und Demonstrationen genutzt. Die Reinigung von gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Spielplatzreinigung: Spielplätze als Teil der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen fallen auch unter diese Regelung und sind ebenfalls eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Die Regelungen finden sich im Bereich der Straßenreinigung . Seit Mai 2023 beseitigt die BSR alle illegalen Ablagerungen im öffentlichen Raum „aus einer Hand“. § 4 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Die Außendienste der Berliner Ordnungsämter ahnden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten wie… das Wegwerfen von Zigaretten illegale Ablagerungen von Bauschutt aber auch die Ablagerung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten Grundlage hierfür sind § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sowie der Bußgeldkatalog für den Umweltschutz . Änderung der allgemeinen Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes Die Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes dient als verwaltungsinterne Vorschrift der Vereinfachung sowie der Vereinheitlichung im Vorgehen gegen Ordnungswidrigkeiten. Seit 5. November 2025 sind die Änderungen des Bußgeldkatalogs von 22. Oktober 2019 in Kraft getreten. Die Anlage 1 Abfallwirtschaft sowie die Anlage 2 Immissionsschutz wurden vollständig ersetzt. In der Anlage 6 Straßenreinigung wurde unter der laufenden Nummer 7.1 (Nichtentfernung von Hundekot) die Angabe der Geldbuße in Euro in Höhe von 80-300 durch die Angabe 100-350 ersetzt. Bis auf diese Änderungen bleiben die Regelungen des Bußgeldkatalogs vom 22. Oktober 2019 weiterhin gültig. Da die Senatsumweltverwaltung zum Thema „zu verschenken“-Kisten viele Rückfragen erreicht haben, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung bereitstellen: „Zu verschenken“-Kisten sind kein neu eingeführter Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand. Die SenMVKU möchte jedoch in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür schaffen, dass eine Aufschrift „zu verschenken“ den Bürger und die Bürgerin nicht von der Verantwortung für die abgelegten Gegenstände entbindet und ein unbetreutes Zurücklassen zu einer Ordnungswidrigkeit führen kann. Aus kreislaufwirtschaftlicher Perspektive sind die “zu verschenken”-Kisten eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände auch weiterhin anderen Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung zu stellen. Die Idee dahinter ist gute und wünschenswert. Das “zu verschenken”-Label allein hat in der alltäglichen Realität jedoch leider teilweise Auswüchse erreicht, die nicht im Sinne dieses Anliegens sind. So finden sich zunehmend im öffentlichen Straßenland auch alte Matratzen oder sehr heruntergekommene Herde oder Kühlschränke mit einer “zu verschenken”-Notiz. Nicht selten verbleiben Kisten oder Kleidung unbetreut auf der Straße. Für witterungsbedingt (oder aus anderen Gründen) nasse, aufgeweichte oder verschmutzte Gegenstände oder Kleidung finden sich in der Folge keine Abnehmenden mehr. Die Kiste wird so auf der Straße zurückgelassen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen ist auch die allgemeine Verfahrensweisen mit Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art zu verstehen. Grundsätzlich gilt alles, das so aussieht, als hätte man Gegenstände im öffentlichen Raum entsorgt, als illegal abgelagerter Abfall. Dies war auch schon vor der Aktualisierung des Bußgeldkataloges der Fall. In diesem Sinne haben Ordnungsamts-Mitarbeitende schon immer “zu verschenken”-Boxen nach Ermessen entsprechend der vorliegenden Situation und dem Zustand der Gegenstände bewertet. Die Bezirke gehen dabei auch bisher schon mit viel Augenmaß vor. In vielen Kiezen gibt es wohnortnah geeignetere Alternativen der Weitergabe, die vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt sind. Auf diese möchte die SenMVKU daher nochmals hinweisen: Über die Internetseiten https://www.remap-berlin.de/ und repami – Netzwerk Qualitätsreparatur können sich Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wo die Gegenstände im direkten Wohnumfeld zur Weiter-/Wiederverwendung (oder zur Reparatur) abgegeben werden können. Andere Möglichkeiten zur Weitergabe sind die BSR-Kieztage sowie die im Bezirk Reinickendorf angesiedelte BSR NochMall Im Land Berlin gibt es derzeit zahlreiche Formate, die zielgruppenorientiert vor Ort in den Bezirken tätig sind. Hierzu zählen Parkmanager, Parkläufer, Kiezhausmeister, Kiezläufer sowie Nachtlichter. Das Aufgabenspektrum ist sehr vielfältig. In Bezug auf das Thema Stadtsauberkeit zählen zu den Aufgaben u.a.: direkte Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern insbesondere in den Sommermonaten zur Sensibilisierung bzw. Aufforderung zur Beseitigung von Abfällen. teilweise Ausgabe von Taschenaschenbechern und Mülltüten. Begleitung von Kieztagen, Ansprache und Unterstützung sowie Information. Durchführung von Clean ups oder anderen Sensibilisierungsmaßnahmen. Reparatur kleinerer Beschädigungen an Stadtmöbeln (Bänke, Baumscheiben etc.). Die Bezirke identifizieren dabei besondere Bedarfslagen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und setzen die Maßnahmen dort ein, wo sie dringend benötigt werden. Das kann sein: der Einsatz von Kiezhausmeistern oder Kiezläufern bei einem Kieztag, oder die Präsenz von Parkläufern, Parkmanagern oder Nachtlichtern in der Parkanlage am Wochenende oder im Uferbereich beliebter Seen in den Abendstunden. Zielvereinbarung 4 zu „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“ im Rahmen der #neustartagenda: Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung (PDF, 312 kB) Lenkungsgremium für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum und zur Verhinderung von Sucht und Obdachlosigkeit Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen Maßnahmen zur Entwicklung und Sauberkeit von Kiezen, Plätzen und öffentlichen Räumen
WFS) zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Baustoffrecycling Scheuen" der Stadt Celle im Datenformat XPlanGML Version 5.4
WMS) zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Baustoffrecycling Scheuen" der Stadt Celle im Datenformat XPlanGML Version 5.4
Berliner Gipsabfälle wurden lange Zeit auf Deponien abgelagert. Seit 2019 besteht ein Netz aus Annahmestellen für Gipskarton- und faserfreie Gipsakustikplatten, die ein Recycling dieses wertvollen Stoffes ermöglichen. Gipsabfälle fallen auf Baustellen u.a. als Verschnitt bei der Verarbeitung von Gipskarton- oder faserfreien Gipsakustikplatten und vor allem bei der Sanierung und dem Rückbau von Gebäuden an. Werden Gipsabfälle mit anderen mineralischen Bauabfallmaterialien vermischt, können die aus den Bauabfallmaterialien hergestellten Recyclingprodukte wegen des Sulfatgehalts des Gipses nur sehr eingeschränkt im Erdbau bzw. dem Straßen- und Wegebau weiterverwendet werden. Bauabfälle, die mit Gips verunreinigt sind, werden deshalb von den Entsorgungsunternehmen gar nicht oder nur zu deutlich höheren Entsorgungspreisen angenommen. Aus diesem Grund verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung auch den Abfallerzeuger und den Abfallbesitzer, Gipsabfälle bereits auf der Baustelle zu separieren und einer von den übrigen Abfällen getrennten qualitativ hochwertigen Verwertung, d.h. möglichst dem Recycling, zu übergeben. Bei den gipshaltigen Abfällen von Bau- und Abbruchmaßnahmen handelt es sich weitgehend um Gipskarton- und faserfreie Gipsakustikplatten, die nicht nur gut auf der Baustelle getrennt zu sammeln sind, sondern aufgrund ihres hohen Gipsgehaltes von 80 bis 95 % ideale Voraussetzungen für ein Recycling zur Herstellung von neuen Gipsprodukten bieten. Das Besondere am Gipsrecycling ist, dass der einmal abgebaute Naturgips unendlich häufig wiederverwendet werden kann, und zwar vollständig und abfallfrei. Die Senatsverwaltung hat deshalb gemeinsam mit Berliner Recyclingunternehmen und dem Berlin nächstgelegenen Gips-Recycling-Werk – der MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH in Großpösna (Landkreis Leipzig) – ein Netz von Annahmestellen für Gipskartonplatten aus Baumaßnahmen aufgebaut und den Transport zu dem Recycling-Werk ermöglicht. Der dort erzeugte Recycling-Gips hat dieselbe Qualität wie Neuprodukte und erfüllt damit die Qualitätsanforderungen des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Die Stärkung des Recyclings von Gipsabfällen aus dem Land Berlin schont die Umwelt in mehrfacher Weise: Da die Nachfrage nach Gips als Baustoff kontinuierlich steigt, reduziert die Verwendung von recyceltem Gips nicht nur den Bedarf an Deponiekapazitäten, sondern schont vor allem die Ressourcen des Naturgipsvorkommens in Deutschland. Zudem werden unnötig lange Transportwege vermieden. Schließlich wird damit ein Ersatz geschaffen für den bisher hauptsächlich eingesetzten Rauchgasentschwefelungsgips (REA-Gips) aus der Kohleverstromung, der aufgrund der nationalen Klimaschutzziele und der Energiewende für die Herstellung von Gipsprodukten künftig nicht mehr verfügbar sein wird. Weitere Informationen und die Kontaktdaten zu den Annahmestellen für das Recycling von Gipskarton- und faserfreien Gipsakustikplatten sind dem Flyer “Ressourcenschonung durch Gipsrecycling” zu entnehmen. Vorträge (PowerPoint in PDF-Format) Vorträge (Videos in mp4-Format)
Soll zur Herstellung einer Konstruktion nach DIN 1045 ein Beton mit Sekundärzuschlägen aus Bauschutt verwendet werden, so muss dieser industriell gefertigt werden. Da eine solche industrielle Anlage weder verfügbar ist noch Erfahrungen mit der Herstellung, dem Transport und dem Einbau bestehen, ist vor Beginn der Baumaßnahme sicherzustellen, dass mit der Betonieranlage ein Beton hergestellt werden kann, der die Anforderungen der DIN 1045 erfüllt.
Kernanliegen des Vorhabens ist es, einen Überblick darüber zu gewinnen, wie sich Bauabfälle einer stofflichen Verwertung zuleiten lassen und dabei möglichst in gleicher oder anderer Funktionalität wieder in Bauprodukte zurückgeführt werden können, bevor sie in eine anderweitige bzw. thermische Verwertung gelangen. Ziel ist die Herbeiführung einer verbesserten Kreislaufwirtschaft im Bereich der Bauwirtschaft. Ausgangslage: Mit dem Beschluss der Bundesregierung 'Nachhaltiges Deutschland' wurde als einer der Leitindikatoren die Ressourceneffizienz bestimmt. Darin wird gefordert, die Ressourceneffizienz vom Niveau 1990 bis 2020 um 50Prozent zu steigern. Da der Indikator aus dem Quotient von BIP und Materialumsatz in Tonnen gemessen wird, hat das Bauwesen mit den eingesetzten Massenbaustoffen einen hohen Anteil (ca. 50Prozent). Die Anforderungen an Bauwerke sind maßgeblich durch die gesellschaftlichen Vorgaben definiert. Da zudem die Wertschöpfung bezogen auf die Masse der Substanz im Verhältnis zu anderen Wirtschaftszweigen gering ist, sind Ressourceneinsparungen schwieriger zu realisieren als bei anderen Produktbereichen. In Deutschland werden nach Angaben der Bauwirtschaft bereits annähernd 90Prozent des entstehenden Abfalls verwertet und ein hoher Anteil davon recycelt (Nachnutzung). Dennoch fallen am Ende des Lebenszyklus nach wie vor Bauabfälle in der Größenordnung von 32,5 Mio. Tonnen an, die nicht dem Recycling, sondern der 'sonstigen Verwertung' zugeführt werden. Ziel: Das Projekt hat das Ziel, Potenziale zur Steigerung eines hochwertigen Recyclings bei Bauschutt und Baustellenabfällen zu untersuchen. Hierfür werden die derzeitigen Stoffströme der Massenbaustoffe Beton, Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton, Gips, Holz, Mineralwolle und Hartschaumdammstoffe, Glas und Kunststoffe analysiert und zwei Szenarien für 2030 aufgestellt. Dabei sollen typische Hemmnisse bei der Steigerung der Kreislaufführung von Baumaterialien aufgezeigt werden. Für die Potenzialabschätzung werden vorab Herkunft, Zusammensetzung und Verwertungswege der genannten Materialfraktionen überschlägig ermittelt. Einen Schwerpunkt der Betrachtung bilden die technischen Möglichkeiten zur Steigerung der Kreislaufführung durch höherwertige Verwertung der Abfallströme des Bauwesens. Innovative Recycling- und Verwertungstechnologien kommen zur Bewertung. Zusätzlich zu den Verfahren zur Gewinnung hochwertiger Rezyklate und deren Optimierungspotenzialen sollen Aufnahmekapazitäten des Bauwesens für mögliche recycelbare Stoffmengen entlang der Bautätigkeit 2010 bis 2030 eingeschätzt werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 201 |
| Kommune | 7 |
| Land | 36 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 151 |
| Text | 59 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 60 |
| offen | 177 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 233 |
| Englisch | 33 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 28 |
| Keine | 137 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 82 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 193 |
| Lebewesen und Lebensräume | 158 |
| Luft | 83 |
| Mensch und Umwelt | 235 |
| Wasser | 68 |
| Weitere | 237 |