Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt angesichts größerer Eingriffe z.B. durch Bauprojekte entstehen (s. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Kap. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). Die dargestellten Kompensationsflächen zeigen die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland und Erhalt von Altbaumbeständen zur Folgenbewältigung negativ-ökologischer Eingriffe.
Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens ist die Ertüchtigung des Falkenbach- viadukts auf der Strecke 2572 Stolberg (Rheinland) Hbf – Walheim der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH bei km 10,591 in Aachen-Kornelimünster. Dies beinhaltet den Rückbau der Behelfskonstruktion und deren Ersatz durch neue Bauteile, die Instandsetzung der noch vorhandenen Bauteile, die Errichtung von Nebenanlagen wie Dienstwege und temporäre sowie dauerhafte Zufahrten (Behelfsbrücke, Furt), Baubehelfe, Entwässerungseinrichtungen einschließlich Einleitung in die Inde und den vorhandenen Mischwasserkanal, die Führung eines öffentlichen Fuß- und Radwegs auf dem Bauwerk sowie die Erneuerung des Gleises im Bereich des Bauwerks. Die Strecke 2572 ist eine gewidmete Bahnanlage im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Sie wird im Stadtgebiet Stolberg von Personennahverkehr (Euregiobahn) und Güterverkehr befahren. Der Abschnitt im Gebiet der Stadt Aachen (Stadtteil Kornelimunster), auf dem das Falkenbachviadukt liegt, wird – unter anderem wegen des baulichen Zustands des Viadukts – derzeit nicht befahren. Eigentümerin, Bauherrin und Vorhabenstragerin ist die EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH. Die EVS ist ein zugelassenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), das in der Region Aachen ein öffentliches Schienennetz betreibt und dem Eisenbahnverkehr diskriminierungsfrei zur Verfügung stellt. Im Zuge der Baumaßnahme sind auch einige benachbarte Flurstücke dauerhaft durch lokale Anlage bzw. Anpassungen von Böschungen und Umlegung des Mühlengrabens sowie temporär als Baustelleneinrichtungsfläche und Baustellenzufahrt betroffen. Die vom Plan betroffenen Flächen sind Gemarkung Kornelimünster, Flur 31 und 32. Das geplante Vorhaben entfaltet Auswirkungen auf die Umwelt. U. a. ist eine Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt gegeben. Insgesamt wird eine Bauzeit von ca. 18 Monaten angestrebt. Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.
Der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu minimieren. Unvermeidbare und nicht minimierbare Beeinträchtigungen muss der Verursacher ausgleichen oder ersetzen. Ein Eingriff liegt vor, wenn die Gestalt oder die Nutzung von Grundflächen verändert wird, wie beispielsweise durch Versiegelung. Ebenfalls handelt es sich um einen Eingriff, bei einer Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels. Die Veränderung muss die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen. Wie mit einem Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz umzugehen ist, richtet sich grundsätzlich nach Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend hierzu nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Abweichend hiervon sind für Bauvorhaben im Innenbereich sowie für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Sonderregelungen im Baugesetzbuch enthalten. Im Land Berlin können beispielsweise die folgenden Vorhabentypen geeignet sein, einen Eingriff in Natur und Landschaft auszulösen: Wohnungsbau, Bau von Bürogebäuden und Gewerbegebäuden im baurechtlichen Außenbereich, Bau von Straßen und Bahnanlagen wie S-, U- oder Straßenbahnen, Ausbau von Flüssen, Seen und Teichen, Beseitigung von Bäumen, Hecken oder Wiesen, Abgrabungen oder Aufschüttungen. Die Behörde, die das Vorhaben, das den Eingriff auslöst, genehmigt oder der der Eingriff anzuzeigen ist, ist auch für die Eingriffsregelung zuständig (sogenanntes Huckepack-Verfahren). Sie trifft die für die Eingriffsregelung notwendigen Entscheidungen. Die Berliner Naturschutzbehörden sind zu beteiligen. Welche Naturschutzbehörde (untere oder oberste) beteiligt wird, richtet sich nach dem Berliner Naturschutzgesetz und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Weitere Informationen zu Eingriffen und deren Kompensation im Land Berlin und auf Bundesebene erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten: Bild: Dagmar Schwelle Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin Der vorliegende Leitfaden dient der Qualifizierung der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Land Berlin und enthält das Ausführliche Verfahren zur Kompensationsermittlung und das Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU KompensationsInformationsSystem (KIS) Die oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin führt seit 2003 ein digitales Kataster zur Verwaltung von Kompensationsflächen und Kompensationsmaßnahmen. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Berliner Ökokonto (bauleitplanerisches Ökokonto) Berlin hat auf Grundlage des Baugesetzbuches ein Ökokonto für große Stadtentwicklungsprojekte eingerichtet. Ziel ist es, bereits vor den Eingriffen in Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und nachfolgend zu refinanzieren. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Naturschutzrechtliches Ökokonto Mit dem Ökokonto nach Naturschutzrecht werden anerkannte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen durch Dritte vorgezogen umgesetzt. Sie können später zur Kompensation eines Eingriffs eingesetzt werden. Weitere Informationen Bild: Falcon Crest Air (i.A. SenStadt Berlin) Bundeskompensationsverordnung Im Mai 2020 hat der Bundesgesetzgeber die Bundeskompensationsverordnung erlassen. Sie dient der Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch die Bundesverwaltung zugelassen werden. Weitere Informationen
Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank
Ein wesentlicher Beitrag, um die Folgen der Verdichtung der Stadt und des Klimawandels bewältigen zu können, ist ein neuer konsequenter Umgang mit dem Regenwasser. Minimierung des Versiegelungsgrades, Nutzung von wasserdurchlässigen Belägen, Bewirtschaftung des Regenabflusses möglichst nah am Ort des Entstehens, Begrenzung des abzuleitenden Regenwassers auf ein „natürliches“ Maß. Eine Vielzahl von naturnahen aber auch technischen Verfahren zur Verdunstung, Versickerung und Speicherung von Regenwasser stehen zur Verfügung. Informationen zu praxiserprobten Formen der dezentralen und zentralen Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Kontext finden Sie in der folgenden Monographie. Lösungsvorschläge in enger Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (dezRWB) in Straßenräumen für verschiedene Straßentypen und Bodenverhältnisse sind im folgenden zu finden. Bild: H. Sieker Dezentrale Straßenentwässerung Die öffentlichen Straßen und Plätze machen knapp die Hälfte der versiegelten Flächen Berlins aus. Durch eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung können diese Flächen einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz und die Klimafolgenanpassung leisten. Weitere Informationen Bild: Gruppe F Grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung Überall dort, wo dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist oder zusätzliches Regenwasser benötigt wird, kommt eine grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung in Frage. Weitere Informationen Bild: Berliner Regenwasseragentur Versickerung auf der Barnim-Hochfläche Auf der Barnim-Hochfläche liegen besondere wasserwirtschaftliche Bedingungen vor. Hier finden sich im Untergrund häufig hoch anstehende, schwebende Grundwasserkörper, die bei der Planung von Versickerungsanlagen berücksichtigt werden müssen. Weitere Informationen Dezentrale Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen bewirken nicht nur eine Entlastung des Kanalnetzes und der Gewässer, sondern bringen auch günstige stadtklimatische und stadtökologische Effekte mit sich. Im Verbundforschungsvorhaben KURAS wurde modellhaft untersucht, wie durch intelligent gekoppeltes Regenwasser- und Abwassermanagement die zukünftige Abwasserentsorgung, die Gewässerqualität, das Stadtklima und die Lebensqualität einer Stadt verbessert werden kann. Berlin strebt eine konsequente Neuausrichtung im Umgang mit dem Regenwasser an, sowohl bei Neubauvorhaben als auch im Bestand. vgl. Koalitionsvertrag In Berlin ist bei Bauvorhaben die Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln . Die Umsetzung von Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung ist auch für Bestandsflächen und -gebäude anzustreben. Bei einer Reduzierung der angeschlossenen versiegelten Fläche oder einer vollständigen Abkopplung von der öffentlichen Regenentwässerung ist eine anteilige oder vollständige Befreiung vom Niederschlagswasserentgelt möglich ( Berliner Wasserbetriebe ). Die Orientierungshilfe »Wassersensibel planen in Berlin« zeigt, wie sich die Regenwasserbewirtschaftung nutzbringend in die städtebauliche Planung sowie konkrete Vorhaben integrieren lässt. Sie beinhaltet, wie und wann die Planung der Regenwasserbewirtschaftung im Prozess verankert werden kann und wessen Einbindung dabei hilfreich ist. Sie enthält praktische Hilfestellungen in Form von Tabellen, Abbildungen, Muster-Textbausteinen für Leistungsbeschreibungen, Checklisten und Exkursen für einen schnellen Überblick. Entstanden ist die Orientierungshilfe als Gemeinschaftsprodukt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, verschiedener bezirklicher Stadtentwicklungsämter und Planungsbüros sowie der Berliner Wasserbetriebe unter Federführung der Berliner Regenwasseragentur. Sie steht online und als PDF-Download zur Verfügung unter https://www.regenwasseragentur.berlin/wassersensibel-planen/ Hinweise zu möglichen Förderungen von dezentralen Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen in Schwerpunktquartieren finden Sie im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), Förderschwerpunkt 6 . Beispiele für ausgewählte stadtökologische Projekte in Berlin finden Sie im ökologischen Stadtplan .
Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.
Im Zuge von Brückenneubaumaßnahmen bzw. -instandsetzungen entstehen stets Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt – auch im städtischen Raum – vor allem durch Rodungsmaßnahmen. Nach der Darstellung von Bestand und Konflikten wird der Eingriff bewertet, um daraus Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe abzuleiten. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende werden folglich unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege ausgeglichen. Dazu gehören beispielsweise Baumneupflanzungen, das Anlegen von Habitaten für Eidechsen oder das Anbringen von Nistkästen. Bild: SenMVKU Grün an Brücken Für Brückenbauvorhaben sind vorbereitend Baufeldfreimachungen durchzuführen. Vor Baubeginn, baubegleitend und nach Bauende ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, um den Eingriff in die Natur, der durch das Bauvorhaben verursacht wird, wieder zu kompensieren. Weitere Informationen
Der Web Feature Service (WFS) zeigt die Zahl der fertiggestellten Bauvorhaben pro Stadtteil in Hamburg im Jahr 2013. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Web Map Service (WMS) zeigt die Zahl der fertiggestellten Bauvorhaben pro Stadtteil in Hamburg im Jahr 2013. Zur genaueren Beschreibung der Daten und der Datenverantwortung Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 724 |
Kommune | 14 |
Land | 1267 |
Unklar | 4 |
Wirtschaft | 1 |
Wissenschaft | 6 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Formular | 2 |
Förderprogramm | 485 |
Text | 407 |
Umweltprüfung | 582 |
unbekannt | 484 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 1326 |
offen | 608 |
unbekannt | 28 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 1904 |
Englisch | 140 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 65 |
Bild | 32 |
Datei | 11 |
Dokument | 767 |
Keine | 664 |
Unbekannt | 12 |
Webdienst | 25 |
Webseite | 941 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 923 |
Lebewesen & Lebensräume | 1962 |
Luft | 636 |
Mensch & Umwelt | 1962 |
Wasser | 764 |
Weitere | 1840 |