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Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Einflussfaktoren für die Tragfähigkeit von Stahlrammpfählen

Rückverankerung mit Stahlrammpfählen Einflussfaktoren für geringe Tragfähigkeiten Es sollen Einflussfaktoren für die Tragfähigkeit von Stahlrammpfähle herausgefunden und ggf. in den einschlägigen und in der Fachwelt anerkannten Empfehlungen (EAP) neu formuliert werden. Aufgabenstellung und Ziel Im Zuge der Errichtung des neuen Schiffshebewerks Niederfinow sollten die Uferwände des Unteren Vorhafens mit Stahlrammpfählen rückverankert werden. Im Baugrundgutachten (aus dem Jahr 2001) wurde der Baugrund bewertet und es wurden für die verschiedenen Bodenarten u. a. Bruchwerte der Mantelreibung für Stahlrammpfähle empfohlen. Diese Werte befinden sich im Bereich der üblichen Erfahrungswerte und entsprechen auch jenen nach der aktuellen EA-Pfähle (2012). Zur Verifikation der empfohlenen Bruchwerte wurden statische Probebelastungen an insgesamt 6 lotrechten Stahlrammpfählen durchgeführt. Hierbei konnten keine ausreichenden Tragfähigkeiten nachgewiesen werden. Die nachgewiesenen Tragfähigkeiten liegen lediglich zwischen 17 % und 49 % der geplanten Prüflast. Zur Ursachenanalyse wurden zusätzliche Baugrundaufschlüsse ausgeführt. Diese bestätigten den Schichtenaufbau gemäß Baugrundgutachten, d. h., Torf unterlagert von gleichförmigen Feinsanden und zur Tiefe hin gröberen Sanden. Ferner wurden die Rammprotokolle gesichtet, die Stahlrammpfähle ausgebaut und visuell begutachtet. Es konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden, die die geringe Lastaufnahme unmittelbar erklären könnten. Die Ursachen bzw. die Einflussfaktoren für die geringe Tragfähigkeit der Stahlrammpfähle sollen herausgefunden werden. Je nach Ergebnis sind die bisherigen Erfahrungswerte in den einschlägigen und in der Fachwelt anerkannten Empfehlungen (EAP) neu zu formulieren. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Stahlrammpfähle sind ein übliches und bewährtes Verankerungselement bei Bauprojekten der WSV sowie generell im Hafenbau. Beim Torinstandsetzungsdock in Brunsbüttel sind Stahlrammpfähle für die Sohlverankerung geplant. (Wegen des Betonangriffs gibt es dort keine anderen Rückverankerungsarten nach DIBt-Zulassung.) Zwischenzeitlich bereits hergestellte Verankerungen der Uferwände der Verladekaje mit Stahlprofilen zeigten im Gegensatz zum Untersuchungsbereich in Niederfinow die in Brunsbüttel zu erwartenden guten Tragfähigkeiten. Die Untersuchungsergebnisse sollen eine sichere und fundierte Bemessungsgrundlage für die Anwendung von Verankerungen mittels Stahlrammpfählen ermöglichen. Untersuchungsmethoden An drei identischen Stahlrammträgern sind dynamische Messungen während der Einbringung sowie statische Probebelastungen im Bereich des Baufeldes erfolgt. Sowohl der Einbringvorgang sowie die Durchführung der Probebelastung wurden eng begleitet, die erzielten geringen Tragfähigkeiten bestätigen die Phänomene der vorhergegangenen Probebelastungen. Zusätzliche Baugrundaufschlüsse im Nahbereich der Probebelastungsstandorte dienen der Bewertungsmöglichkeit der unmittelbaren Baugrundverhältnisse sowie der Herleitung spezifischer numerischer Stoffparameter. Eine messtechnische Instrumentation mittels Faseroptik wurde durchgeführt und hat weitere Daten zur Bewertung der Probebelastungsergebnisse geliefert. Mit numerischen Methoden soll der Einbringvorgang simuliert werden, um die maßgeblichen Einflussfaktoren herauszuarbeiten sowie das Prozessverständnis zu verbessern.

Open Source Entwicklungstools für Stadtentwicklung: Klimafolgenanpassung mit kooperativen KI-gestützten Entscheidungsprozessen

Zielsetzung: Das Forschungsprojekt OpenSKIZZE befasst sich mit zentralen umwelt- und klimabezogenen Herausforderungen in städtischen Gebieten und konzentriert sich insbesondere auf die Verbesserung städtischer Freiraumplanung und Bauprojekte durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels, wie extreme Temperaturen und zunehmende Dürren, ist es dringend erforderlich, städtische Gebiete widerstandsfähiger zu machen. Das Projekt identifizierte eine wesentliche Lücke in der aktuellen Praxis: die unzureichende Integration von Umweltdaten und klimatologischen Erkenntnissen in die frühen Phasen der Planungs- und Bauprozesse. OpenSKIZZE ist bestrebt, diese Lücke durch die Entwicklung eines offenen, KI-gestützten Assistenzsystems zu schließen. Das System soll Planer und Architekten dabei unterstützen, Projekte von Beginn an so zu gestalten, dass sie den klimatischen Bedingungen besser standhalten und gleichzeitig die Lebensqualität im urbanen Raum steigern. Durch die Integration fortschrittlicher Algorithmen, maschinellem Lernen und detaillierter Strömungsmechaniksimulationen ermöglicht OpenSKIZZE eine genauere Vorhersage und Bewertung der Klimaauswirkungen in städtischen Gebieten. Auf diese Weise können die Auswirkungen von Bauvorhaben und Gebäudeplatzierungen auf Kaltluftkorridore besser geplant und Wärmeinseln effektiver vermieden werden, was nicht nur zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führt, sondern auch die städtische Artenvielfalt fördert und die Lebensbedingungen verbessert der Bewohner. Ein konkretes Beispiel für den Einsatz des OpenSKIZZE-Systems ist die Neugestaltung einer mittelgroßen Baustelle in der Stadt Bonn, die unter Berücksichtigung von Aspekten wie der Luftzirkulation optimiert wird. Das OpenSKIZZE-Projekt zielt daher darauf ab, einen nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz für die Stadtplanung und -entwicklung zu etablieren, der nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige klimatische Herausforderungen berücksichtigt. Die Bereitstellung des Assistenzsystems als offene Software fördert zudem eine breite Zugänglichkeit und Nutzung, die die Umsetzung umweltfreundlicher und klimaangepasster Stadtprojekte auf breiter Basis ermöglicht.

Stadtgrün

Bild: sp4764 - Fotolia.com Daten und Fakten Daten zum Bestand an öffentlichen Grünflächen, Kleingärten, Friedhöfen und Stadtbäumen werden angeboten. Weitere Informationen Bild: SenUVK Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Benutzung der Anlagen sowie Hinweise zu den einschlägigen Gesetzen und den Ansprechpartnern in den Behörden. Weitere Informationen Bild: Manuel Frauendorf Stadtgrün-Projekte Erfahren Sie mehr zu aktuellen und besonderen Projekten des Berliner Stadtgrüns – vom Tempelhofer Feld bis zu Berlins grünen Dächern. Weitere Informationen Bild: SenUVK Gärtnern in der Stadt Gärten in der Stadt – ein wesentlicher Teil des städtischen Grünflächensystems. Informationen zur Kleingartenentwicklung und über die Vielzahl der Berliner Gemeinschaftsgärten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Kinderspielplätze Hier finden Sie Informationen zu öffentlichen und privaten Spielplätzen in Berlin sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den bezirklichen Gartenämtern. Weitere Informationen Bild: spuno - Fotolia.com Stadtbäume Bäume in der Stadt haben viele positive Wirkungen. Ihr Erhalt ist wichtig. Informationen zu Schutz und Pflege werden angeboten. Über die Spendenkampagne können mehr Straßenbäume gepflanzt werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Gebäudegrün Grüne Dächer und Fassaden bieten zahlreiche Vorteile für Umwelt und Gebäude. Sie verbessern das Stadtklima, speichern Regenwasser, filtern Schadstoffe und bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Zudem wirken sie isolierend, was zu Energieeinsparungen und einem angenehmen Raumklima führt. Mit dem GründachPLUS Programm fördern wir die Begrünung von Dächern und Fassaden auf Bestandsgebäuden. Informieren Sie sich auf unserer Seite über Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Friedhöfe und Begräbnisstätten Die Friedhöfe sind ein bedeutendes Potenzial des Stadtgrüns und der Kulturgeschichte Berlins. Informationen über die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einschließlich der drei sowjetischen Ehrenmale ergänzen diesen Themenkomplex. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Planen und Bauen Der Landschaftsbau bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umfasst das Spektrum von Freiflächen an Gebäuden, Grün an Straßen und Plätzen sowie von besonderen Bauvorhaben. Weitere Informationen Bild: SenUVK Pflegen und Unterhalten des Berliner Stadtgrüns Rund 12 % der Berliner Stadtgebietsfläche sind öffentliche Grünflächen. Die Pflege und Unterhaltung dieser Flächen sowie der weit über 430.000 Straßenbäume sind eine anspruchsvolle und sehr vielgestaltige Aufgabe. Weitere Informationen Bild: SenUVK Grünflächeninformationssystem (GRIS) Das GRIS ist ein DV-Fachverfahren der 12 Gartenämter und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Es umfasst die fünf Module: "Fachdatenbank", "Geo-Informationssystem (GIS)", "Bestandsstatistiken", "Internetauskunft" und digitale "Bilddatenbank". Weitere Informationen Bild: SenUMVK / Dagmar Schwelle Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin Der seit 1965 verliehene Lenné-Preis ist ein Ideenwettbewerb zur Landschaftsent­wicklung und Freiraum­planung. Er richtet sich an junge Landschaftsarchitekten, Planer, Wissen­schaftler, Architekten und Künstler. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Geschichte des Berliner Stadtgrüns Zur Geschichte Berlins gehört auch die städtische Grünentwicklung. Diese wird in sechs Kapiteln, beginnend mit den kurfürstlichen und königlichen Garten- und Alleeplanungen im Zentrum der Stadt bis heute beschrieben. Weitere Informationen Wässern von Stadtbäumen Richtiges Gießen ist einfach, dennoch sollten einige Hinweise beachtet werden. Weitere Informationen Stadtbäume für Berlin Spenden Sie für Straßenbäume. Jeder Euro zählt. Weitere Informationen Kleingarten­entwicklungs­plan Berlin 2030 Der Plan beschreibt die Entwicklungs­perspektive der knapp 880 Klein­garten­anlagen Berlins. Weitere Informationen GründachPLUS Das Land Berlin bietet zur Förderung der Gebäudebegrünung von Bestandsgebäuden das Berliner Programm „GründachPLUS“ an. Weitere Informationen Immer aktuell Kein Müll im Park Weitere Informationen Plattform Produktives Stadtgrün Die Plattform informiert über die Vielzahl der Berliner Gemeinschaftsgärten. Weitere Informationen Das Touristische Informationssystem besteht aus zwei Komponenten: Den saphirblauen Wegweisern und den Informationsstelen. Start der Pilotphase: Neue Informationsstelen bieten bessere Orientierung für Tourist*innen und Berliner*innen Weitere Informationen: Grün Berlin Rechtsvorschriften zum Stadtgrün Urban Green Space – Information in English Karten online Grünanlagen-, Spielplatz-, Friedhofs- und Kleingartenbestand Radfahren, Grillen, Hundefreilauf Benutzung von Grünanlagen – Regeln und Angebote Berliner Kulturlandschaften Ein Projekt des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla). Machen Sie sich auf den Weg durch die Stadt, um das grüne Berlin zu erleben…

Naturraum Geest und Marsch Hamburg

Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.

WFS Baufertigstellung 2013

Der Web Feature Service (WFS) zeigt die Zahl der fertiggestellten Bauvorhaben pro Stadtteil in Hamburg im Jahr 2013. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

WMS Baufertigstellungen 2013

Der Web Map Service (WMS) zeigt die Zahl der fertiggestellten Bauvorhaben pro Stadtteil in Hamburg im Jahr 2013. Zur genaueren Beschreibung der Daten und der Datenverantwortung Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

2017: Grundwasserflurabstand [m] innerhalb des quart. Elbtal-GWL

2017 Grundwasserflurabstand [m] innerhalb des quart. Elbtal-GWL; Stichtagsmessung Mai 2017. Die Daten wurden im Rahmen einer Stichtagsmessung im Mai 2017 erhoben. Die Informationen sind zur generellen Beurteilung der Grundwasserflurabstände vorgesehen. Sie sind nicht für eine Verwendung als Bemessungswasserstände für Bauvorhaben geeignet. Hierzu müssen eingehende ortskonkrete Untersuchungen einschließlich statistischer Betrachtungen vorgenommen werden.

2013: Grundwasserflurabstand [m] innerhalb des quart. Elbtal-GWL

2013: Grundwasserflurabstand [m] innerhalb des quartären Elbtal-GWL; Stichtagsmessung September 2013 Die Daten wurden im Rahmen einer Stichtagsmessung im September 2013 erhoben. Die Informationen sind zur generellen Beurteilung der Grundwasserflurabstände vorgesehen. Sie sind nicht für eine Verwendung als Bemessungswasserstände für Bauvorhaben geeignet. Hierzu müssen eingehende ortskonkrete Untersuchungen einschließlich statistischer Betrachtungen vorgenommen werden.

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