Gefördert wird der Bau von Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%.
Der WebMapService (WMS) stellt die Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie dar. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der WebFeatureService (WFS) stellt die Flächen der Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie zum Downloaden bereit. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
In dieser Themengruppe werden komplexe stadtplanerische Hinweise für die einzelnen Gebiete der Stadt dargestellt, mit dem Ziel, negative stadtklimatische Effekte zu reduzieren. Sie beinhalten mehrheitlich Anforderungen, Zielvorstellungen bzw. Möglichkeiten städtischer Planungen. Kaltluftabflussbahnen (lila): Zone höchster Schutzwürdigkeit - Freihalten von Strömungshindernissen, Aufforstung ist zu prüfen, Freihalten von luftschadstoffemittierenden Anlagen, Schaffung von Grünzügen an stadtwärtiges Ende um Eindringtiefe ins Stadtgebiet zu gewährleisten, Verhinderung von Bebauungsriegeln Kalt-/Frischluftentstehungsgebiet (dunkelgrün): Schutzzone - Erhalt der Flächen in vollem Umfang, keine Zerschneidung der Flächen, lockere Bebauung an den Randbereichen dieser Zone um Eindringen der Kaltluft in die Stadt zu ermöglichen Grünflächen (Park-, Garten- Grünanlagen) (grün): Schutzzone - Erhalt bestehender Vegetationsflächen, Verbesserung der Vernetzung von Grünflächen untereinander, Schaffung möglichst vieler "Grüner Trittsteine" zur Reduzierung überwärmter Bereiche Übergangsraum - Erhaltungsbereich (gelb): Erhalt der Siedlungsstruktur, Umnutzung nur unter Beachtung der Durchströmbarkeit und Erhalt des Grünanteils, bei Angrenzung an Gebiet stärkerer klimatischer Belastung sollte keine Nutzungsintensivierung erfolgen, da Gebiet dann als Ausgleichsraum fungiert. Übergangsraum - Optimierungsbereich (orange): Umnutzung sollte der Förderung der Durchlüftungsverhältnisse dienen, Grünflächenanteil ist zu erhöhen und die Vernetzung zu Ausgleichsräumen sollte verbessert werden, in Nachbarschaft zu Sanierungszone keine weitere Verdichtung Sanierungszone (rot): Entsiegleung von Flächen, Schaffung von klimatischen Ausgleichsräumen durch Erhöhung des Grünanteils (z.B. Gebäudebegrünung, Straßenbegleitgrün), Verbesserung der Verdunstungsverhältnisse durch Nutzung von Niederschlags- und Oberflächenwasser, Entgegenwirken des Aufheizens der Gebäude durch Verschattungselemente
Um den Anteil der klimawirksamen Grünflächen in der Stadt zu steigern, hat die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Fördersätze für die Herstellung von Gründächern auf Bestandsgebäuden deutlich erhöht. Die neuen Fördersätze im landeseigenen Förderprogramm GründachPLUS gelten ab sofort für alle neuen Anträge. Private und gewerbliche Bauherren sowie Kommunen, die sich für grüne Dachprojekte entscheiden, erhalten somit eine bessere finanzielle Unterstützung für ihre Gründachprojekte. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Mit der Erhöhung der Fördersätze setzen wir einen weiteren wichtigen Baustein in unserer Strategie für ein nachhaltigeres und klimafreundlicheres Berlin. Grüne Dächer tragen nicht nur zur Verbesserung der Luftqualität und der Artenvielfalt bei, sondern bieten auch zahlreiche Vorteile für die Wärmedämmung und die Regenwasserbewirtschaftung in städtischen Gebieten.“ Wir fördern die Herstellung von Gründächern mit bis zu 180 Euro je Quadratmeter (m²) und erhöhen den Aufschlag für die Realisierung von Biodiversitätsdächern auf 7,50 Euro/m² sowie für die Kombination Gründach – Solardach auf 40 Euro/m² für die zusätzlichen Kosten für den Mehraufwand. Damit wird nicht nur der Klimaschutz in der Stadt weiter gestärkt, sondern auch die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner. Die Unterstützung gilt für viele Projekte, von kleinen privaten Maßnahmen ab 100 m² begrünter Dachfläche bis hin zu großflächigen gewerblichen und kommunalen Bauvorhaben. Für die Begrünung von Fassaden werden wie im bisherigen Umfang weiterhin 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Die Antragstellung für die Förderung ist einfach und unbürokratisch. Interessierte können sich über die Homepage des IBB Business Teams informieren und ihre Anträge dort einreichen. Für fachliche Fragen rund um die Gebäudebegrünung steht das Team der Regenwasseragentur Berlin zur Verfügung, das Antragstellenden mit Rat und Tat zur Seite steht. Mit der Erhöhung der Fördersätze setzt Berlin erneut ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und die Verbesserung des urbanen Lebensraums. Grüne Dächer – und auch Fassaden – sind nicht nur ein effektiver Beitrag zur Reduzierung von sommerlicher Hitze, sondern auch ein attraktiver Bestandteil für eine moderne und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sorgt dafür, dass Berlin nachhaltiger wird und sich gut auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet. Das beinhaltet auch, Projekte zu fördern, die der Klimaanpassung dienen und die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner verbessern.
Am 27. April wurde das erste Green Roof Lab-Projekt im Rahmen der GründachPLUS-Förderung eingeweiht. Dabei handelt es sich um ein integratives Bauprojekt am ehemaligen Blumengroßmarkt in Berlin-Kreuzberg, bei dem ein intensives Biodiversitätsgründach mit partizipativem und Inklusionsansatz (Gründachpflege durch die Hausgemeinschaft u.a. mit Menschen mit körperlicher Einschränkung) auf einer Fläche von 212 Quadratmetern entstanden ist. Senatorin Manja Schreiner: „Es freut mich, dass wir mit dem ersten Green Roof Lab zeigen können, dass die notwendige Anpassung an den Klimawandel sehr innovativ und sozial integrativ gelingen kann. Das neu entstandene Gründach ist daher in vielfältiger Hinsicht eine „Multiwin“-Situation, denn es profitieren nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch die Stadtnatur, die Nachbarschaft und alle Interessierte, die davon lernen wollen – deshalb mein herzlicher Dank an die Initiatoren und Akteure für dieses Berliner Leuchtturmprojekt in Sachen Gebäudebegrünung.“ 170 Hausbewohnerinnen und -bewohner haben sich zusammengeschlossen, um heimische Pflanzen an einem Extremstandort zu etablieren und so ein Biodiversitätsdach zu schaffen. Das Projekt soll zum Vorbild und zugleich ein Lehr- und Lernort für Bewohnerinnen und Bewohner sowie interessierte Besuchende werden. An einem Dachaustritt wird eine Informationstafel angebracht, die über den Entstehungsprozess informiert und ökologisches Wissen vermittelt. Die „wilde Natur“ ist das Konzept der Hausgemeinschaft, die damit zu einem besseren Stadtklima, höherer Biodiversität und zum Regenwasser-Management im städtischen Raum beitragen möchte. Die gewählten Pflanzen sollen den Extremwetterlagen standhalten und regional bezogen werden. Die IBB Business Team GmbH führt im Auftrag der Senatsumweltverwaltung das Förderprogramm GründachPLUS durch. Tanja Lorenz, Geschäftsführerin der IBT freut sich, dass die Realisierung des ersten Green Roof Labs erfolgreich gelungen ist: „Die IBT fördert Immobilienbesitzer:innen bei energetischen und nachhaltigen Maßnahmen, unter anderem mit der GründachPLUS-Förderung. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung tragen Antragsteller:innen zum Klimaschutz im dicht besiedelten Berlin bei. Wir freuen uns über Projekte, die noch über eine klassische Begrünung hinausgehen, zu Lernorten mit Vorbildcharakter werden.“ Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert mit dem GründachPLUS-Programm seit 2019 die Begrünung von Dächern auf Bestandsgebäuden und seit Anfang 2023 auch die Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden. Die IBB Business Team GmbH ist Anlaufstelle für die Antragstellerinnen und Antragsteller, die sie durch den Förderprozess begleitet und führt, wie bei der Antragstellung, den Bescheiden, den Auszahlungen der Fördermittel usw. gemäß der geltenden Förderrichtlinie für das GründachPLUS-Programm. Dabei bieten sich zwei Förderwege an: 1. die „reguläre Förderung“, die nach dem Baukastenprinzip eine Basisförderung für Dächer und Fassaden mit Boni für Substrathöhen, Biodiversitätsdächer und Grün-Solardächer gewährt, und 2. die Förderung der Green Roof Labs, also besondere Projekte, die innovativ, partizipativ oder gemeinwohlorientiert sind und die bis zu 100 % Kostenzuschuss erhalten können. Die Erstberatung erfolgt über die Berliner Regenwasseragentur, eine Initiative des Berliner Senats und der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Die dortigen Expertinnen und Experten bieten eine kostenfreie und fundierte Beratung zum Umgang mit Regenwasser an – auch im Zusammenhang mit dem GründachPLUS-Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung.
Begrünte Dächer leisten durch ihre positiven ökologischen Funktionen einen Beitrag zur Minderung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes in städtischen Ballungsräumen. Sie reduzieren den Ablauf von Regenwasser, schaffen Verdunstungsflächen und können die biologische Vielfalt erhöhen (DBU 2011). Durch die Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher begrünter Aufenthalts- und Betätigungsflächen tragen sie zur Verbesserung des städtischen Wohnumfeldes bei. Ziel ist es, durch Maßnahmen der Dachbegrünung als ein Element der Gebäudebegrünung im Neubau und im Bestand eine Entlastung der Stadtkanalisation, lufthygienische Verbesserungen, kühlende Effekte auf das Stadtklima sowie eine Stärkung der Artenvielfalt zu erreichen. Weitere positive Effekte der Gebäudebegrünung sind die Verminderung des Lärmpegels sowie eine Bereicherung des Stadtbildes. All diese Effekte tragen auch zur Gesundheitsförderung der Stadtbevölkerung im Sinne der Klimaanpassung bei (SenStadtUm 2016, SenStadtUm 2016a). Auf nationaler Ebene findet dieser Ansatz Unterstützung durch eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das in seinem aktuellen „Grünbuch Stadtgrün” die Rolle der Dach- und Fassadenbegrünung für die Gesundheit der Stadtbevölkerung herausstellt (BMUB 2015). Die Dachbegrünung kann Probleme der versiegelten Stadt wie städtische Hitzeinseln vermindern und als ein Element der Regenwasserbewirtschaftung die Belastung der Oberflächengewässer reduzieren (SenSW 2017a). Bepflanzte Dächer führen zu einem verbesserten Regenrückhalt. Durch den verminderten Abfluss des Regenwassers kommt es zu einer Entlastung der Kanalisation (SenStadt 2010). Seit dem Jahr 2000 erfolgt in Berlin eine getrennte Abrechnung der Gebühren von häuslichem Abwasser (Schmutzwasser) und Niederschlagswasser. Bei der Ermittlung der versiegelten Flächen als Grundlage für die Gebühren für die Ableitung des Niederschlagswassers wird berücksichtigt, dass Flächen, die nicht oder nur geringen Einfluss auf den Abfluss des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung des Entgelts für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt werden. So werden z. B. bei begrünten Dachflächen nur 50 % der jeweiligen Fläche bei der Berechnung des Niederschlagswasserentgelts angesetzt (SenJust 2016, BWB 2021). Die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen hat in Berlin eine lange Tradition. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es etwa 2.000 Gründächer in Berlin, die als Holzzementdächer konstruiert waren (Ahrendt 2007). In Berlin (West) gab es ab 1983 ein “Hofbegrünungsprogramm”. Ziel war in erster Linie die Verringerung der Grünflächendefizite in den innerstädtischen Gebieten. Die Förderung innerhalb dieses Programms erfolgte für Maßnahmen der Hofbegrünung, der Fassadenbegrünung und für die extensive Dachbegrünung. Auch in Berlin (Ost) gab es in den achtziger Jahren ein „Hofbegrünungsprogramm“. Ab 1990 wurde das 1983 entwickelte Programm im gesamten Berliner Innenstadtbereich durchgeführt und eine Beratung zum Erhalt und zur Pflege der Anlagen angeschlossen. In der Laufzeit des Programms von 1983 bis Ende 1995 wurden 1.643 Projekte bewilligt, 740.000 m² Hof- und Fassadenflächen sowie 65.000 m² Dachflächen begrünt (Reichmann 2009). In den Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau wurden bereits 1990 ökologische Anforderungen definiert, nach denen bei Bauvorhaben Ressourcenschonung und Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden sollen. Förderungsfähig waren z. B. Vegetationskonzepte für die Fassaden- und Dachbegrünung sowie besondere ökologische Freiflächenkonzepte und deren Durchführung. Seit 1992 werden in Berlin ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe erstellt. Darin heißt es, “insbesondere in verdichteten Innenstadtbereichen sind Ausgleichsmaßnahmen in Form von Dachgärten, Dach- und Fassadenbegrünungen sinnvoll […]” (SenStadt 2019). Dach- und Fassadenbegrünungen sind auch wichtige Bausteine gebäudebezogener ökologischer Gesamtkonzepte; herausragende Projekte im Bereich des ökologischen Bauens in Berlin finden sich hier (SenSW 2017b, SenSW 2017c). In der Innenstadt stellt der “Biotopflächenfaktor” (BFF) eine besondere Form der Sicherung von “grünen Qualitäten” zum Ausgleich von Defiziten im Freiraum und zum Abbau von Umweltbelastungen dar. Der BFF kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgelegt werden. Er benennt den Flächenanteil eines Grundstücks, der als Pflanzenstandort dient bzw. Funktionen für den Naturhaushalt übernimmt, und schließt damit Gründächer ein (SenUVK 2021). Seit 2019 wird über das Förderprogramm „GründachPLUS“ ehemals „1.000 grüne Dächer“ insbesondere in hoch verdichteten Stadtquartieren die Begrünung von Dächern über 100 m2 auf Bestandsgebäuden gefördert (SenUVK 2019). Da es bisher keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Dachbegrünung auf Bestandsgebäuden gibt, ist die öffentliche Förderung eine besonders wichtige Maßnahme (Abgeordnetenhaus Berlin 2022) Die vorliegenden Bestandsdaten zu begrünten Dächern sind für unterschiedliche Zwecke nutzbar; sie können ebenso als Basis für Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Raum sowie als Datengrundlage für Klimamodellierungen genutzt werden. Ebenso dienen sie für ein kontinuierliches Monitoring der weiteren Entwicklung im Gründachbestand. Darüber hinaus kann die vorliegende Inventarisierung von Gründächern auch für eine zukünftige Gründachstrategie genutzt werden; für diesen Zweck wäre die Ermittlung des weiteren Gründachpotenziales in der Stadt eine wichtige Ergänzung.
Begrünte Dächer leisten durch ihre positiven ökologischen Funktionen einen Beitrag zur Minderung der Beeinträchtigung des Naturhaushaltes in städtischen Ballungsräumen. Sie reduzieren den Ablauf von Regenwasser, schaffen Verdunstungsflächen und können die biologische Vielfalt erhöhen. Durch die Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher begrünter Aufenthalts- und Betätigungsflächen tragen sie zur Verbesserung des städtischen Wohnumfeldes bei. Ziel ist es, durch Maßnahmen der Dachbegrünung als ein Element der Gebäudebegrünung im Neubau und im Bestand eine Entlastung der Stadtkanalisation, lufthygienische Verbesserungen, kühlende Effekte auf das Stadtklima sowie eine Stärkung der Artenvielfalt zu erreichen. Weitere positive Effekte der Gebäudebegrünung sind die Verminderung des Lärmpegels sowie eine Bereicherung des Stadtbildes. All diese Effekte tragen auch zur Gesundheitsförderung der Stadtbevölkerung im Sinne der Klimaanpassung bei (SenStadtUm 2016, SenStadtUm 2016a). Auf nationaler Ebene findet dieser Ansatz Unterstützung durch eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), das in seinem aktuellen „Grünbuch Stadtgrün” die Rolle der Dach- und Fassadenbegrünung für die Gesundheit der Stadtbevölkerung herausstellt (BMUB 2015). Die Dachbegrünung als ein Element der Regenwasserbewirtschaftung kann Probleme der versiegelten Stadt wie städtische Hitzeinseln vermindern und die Belastung der Oberflächengewässer reduzieren (SenStadtWohn 2017a). Bepflanzte Dächer führen zu einem verbesserten Regenrückhalt. Durch den verminderten Abfluss des Regenwassers kommt es zu einer Entlastung der Kanalisation (SenStadt 2010). Seit dem Jahr 2000 erfolgt in Berlin eine getrennte Abrechnung der Gebühren von häuslichem Abwasser (Schmutzwasser) und Niederschlagswasser. Bei der Ermittlung der versiegelten Flächen als Grundlage für die Gebühren für die Ableitung des Niederschlagswassers wird berücksichtigt, dass Flächen, die nicht oder nur geringen Einfluss auf den Abfluss des Niederschlagswassers haben, nicht oder nur anteilig bei der Berechnung des Entgelts für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt werden. So werden z.B. bei begrünten Dachflächen nur 50 % der jeweiligen Fläche bei der Berechnung des Niederschlagswasserentgelts angesetzt (SenJust 2016, BWB o.J.). Die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen hat in Berlin eine lange Tradition. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es etwa 2.000 Gründächer in Berlin, die als Holzzementdächer konstruiert waren (Ahrendt 2007). In Berlin (West) gab es ab 1983 ein “Hofbegrünungsprogramm”. Ziel war in erster Linie die Verringerung der Grünflächendefizite in den innerstädtischen Gebieten. Die Förderung innerhalb dieses Programms erfolgte für Maßnahmen der Hofbegrünung, der Fassadenbegrünung und für die extensive Dachbegrünung. Auch in Berlin (Ost) gab es in den achtziger Jahren ein Hofbegrünungsprogramm. Ab 1990 wurde das 1983 entwickelte Programm im gesamten Berliner Innenstadtbereich durchgeführt und eine Beratung zum Erhalt und zur Pflege der Anlagen angeschlossen. In der Laufzeit des Programms von 1983 bis Ende 1995 wurden 1.643 Projekte bewilligt, 740.000 m² Hof- und Fassadenflächen sowie 65.000 m² Dachflächen begrünt (Reichmann 2009). In den Richtlinien für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau wurden bereits 1990 ökologische Anforderungen definiert, nach denen bei Bauvorhaben Ressourcenschonung und Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden sollen. Förderungsfähig waren z.B. Vegetationskonzepte für die Fassaden- und Dachbegrünung sowie besondere ökologische Freiflächenkonzepte und deren Durchführung. Seit 1992 werden in Berlin ökologische Planungskriterien für Wettbewerbe erstellt. Darin heißt es, “insbesondere in verdichteten Innenstadtbereichen sind Ausgleichsmaßnahmen in Form von Dachgärten, Dach- und Fassadenbegrünungen sinnvoll […]” (SenStadt 2007). Dach- und Fassadenbegrünungen sind auch wichtige Bausteine gebäudebezogener ökologischer Gesamtkonzepte, herausragende Projekte im Bereich des ökologischen Bauens in Berlin finden sich hier . In der Innenstadt stellt der “Biotopflächenfaktor” (BFF) eine besondere Form der Sicherung von “grünen Qualitäten” zum Ausgleich von Defiziten im Freiraum und zum Abbau von Umweltbelastungen dar. Der BFF kann in Berlin als Rechtsverordnung in einem Landschaftsplan festgelegt werden. Er benennt den Flächenanteil eines Grundstücks, der als Pflanzenstandort dient bzw. Funktionen für den Naturhaushalt übernimmt, und schließt damit Gründächer ein (SenUVK o.J.). Die nunmehr vorliegenden Bestandsdaten zu begrünten Dächern sind für unterschiedliche Zwecke nutzbar; sie können ebenso eine Basis für Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung im urbanen Raum wie auch eine Grundlage für ein kontinuierliches Monitoring der weiteren Entwicklung sein. Darüber hinaus kann die vorliegende Inventarisierung von Gründächern auch für eine zukünftige Gründachstrategie genutzt werden, für diesen Zweck wäre die Ermittlung des weiteren Gründachpotenziales in der Stadt eine wichtige Ergänzung.
Ahrendt, J. (2007): Historische Gründächer: Ihr Entwicklungsgang bis zur Erfindung des Eisenbetons, Teil I. Promotion an der Fakultät VI der TU Berlin. Internet: depositonce.tu-berlin.de/bitstream/11303/1846/1/Dokument_1.PDF (Zugriff am: 15.03.2017) Ansel, W., Zeidler, J., Esch, Th. (2015): Fernerkundliche Identifizierung von Vegetationsflächen auf Dächern zur Entwicklung des für die Bereiche des Stadtklimas, der Stadtentwässerung und des Artenschutzes aktivierbaren Flächenpotenzials in den Städten. Abschlussbericht des Entwicklungsprojekts des Deutschen Dachgärtner Verbands e.V. (DDV) und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Az 30299), Nürtingen / Oberpfaffenhofen. Internet: www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-30299.pdf (Zugriff am: 03.02.2017) BauGB (Baugesetzbuch) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. 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Im Jahr 2023 umfasst der sächsische Garten- und Landschaftsbau 615 Betriebe, die 312 Millionen € Umsatz erzielt haben. Somit nimmt die Branche im sächsischen Gartenbau eine bedeutende Stellung ein. Im Jahr 2023 wurden 4020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Arbeitsgebiete der Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner sind vielfältig. Sie umfassen Pflege, Neu- und Umbau von Freianlagen, sowie Arbeiten im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes. Dazu gehören: - Außenanlagen • an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäuden, kirchlichen Einrichtungen • im privaten und öffentlichen Wohnungs- und Siedlungsbau • an Industrie- und Gewerbebauten - Hausgärten - Grünanlagen - Parks - Friedhofsanlagen - Grünmaßnahmen an Straßen, Schienen, Gewässern, Flugplätzen - Freizeitanlagen wie Sport- und Spielplätze, Golfplätze - Bauwerksbegrünungen wie Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung - Baumpflege - Wasserbauliche Maßnahmen wie • Renaturierungen von Steh- und Fließgewässer • Retentionsräume • Pflanzenkläranlagen • Wasserläufe, Teiche, Wasserbecken oder Schwimmteiche - Maßnahmen für den Natur- und Umweltschutz sowie die Landschaftspflege: Rekultivierung, Haldenbegrünung, Meliorationen, Versickerungsflächen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Biotopen
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