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s/bebaungsplan/Bebauungsplan/gi

Flächennutzungsplan Stadt Bad Sachsa (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Bad Sachsa. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Sachsa. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Bebauungsplan Nr. 11 "Gewerbegebiet Ost" der Gemeinde Thuine

Bebauungsplan Nr. 10 "Zwischen Raiffeisen- und Gärtnerstraße" der Gemeinde Beesten

Bebauungsplan "Erholungsgebiet Saller See" der Gemeinde Andervenne

Regionales Raumordnungsprogramm Altkreis Göttingen 2010 (Landkreis Göttingen)

Derzeit gültiges Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) von 2010 für den Altkreis Göttingen: Die Regionalplanung stellt übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Pläne und Programme auf und schreibt diese fort. Dabei werden alle für das Kreisgebiet raumbedeutsamen Planungen aufeinander abgestimmt und die wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, kulturellen und sonstigen infrastrukturellen Erfordernisse berücksichtigt. Die Ergebnisse der Regionalplanung werden im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) dargestellt. Besonders die gemeindliche Bauleitplanung – auf vorbereitender Ebene der Flächennutzungsplan und auf verbindlicher Ebene der Bebauungsplan – wird durch das RROP berührt.

Bebauungsplan Allermöhe 28 Hamburg

Der Bebauungsplan Allermöhe 28 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn A 25 an der Anschlussstelle Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Allermöher Deich - über das Flurstück 3075 - über das Flurstück 6925 - über das Flurstück 3073 - Nordostgrenze des Flurstücks 3073 - über das Flurstück 4580 (Allermöher Pumpwerksgraben) - über das Flurstück 3073 - Südwestgrenze des Flurstücks 3073 - Südost-, Südwest- und Südostgrenzen des Flurstücks 6925 der Gemarkung Allermöhe.

Bebauungsplan Bergedorf 92 Hamburg

Der Bebauungsplan Bergedorf 92 für das Gebiet nordwestlich der Bille (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ernst-Mantius-Straße - Reetwerder - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2235, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 5826, über das Flurstück 3582 (Bille), Südostgrenze des Flurstücks 3582 der Gemarkung Bergedorf.

Bebauungsplan Finkenwerder 30 Hamburg

Der Bebauungsplan Finkenwerder 30 für den Geltungsbereich der Rüschhalbinsel zwischen dem Rüschkanal und dem Steendiekkanal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hafengebietsgrenze (Ostufer des Rüschkanals - Südufer der Elbe - West- und Südufer des Steendiekkanals) - über das Flurstück 4951 (alt: 4738), Nordostgrenzen der Flurstücke 4951 (alt: 4738) und 4847 (Hein-Saß-Weg), Nordgrenze des Flurstücks 3172, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4780, über das Flurstück 4780, Südgrenze des Flurstücks 3172, über die Flurstücke 2271, 4827 (Kneienblick) und 4957 (alt: 4792 - Neßpriel) der Gemarkung Finkenwerder-Nord.

Bebauungsplan Eimsbüttel 22 Hamburg

Der Bebauungsplan Eimsbüttel 22 für den Geltungsbereich Doormannsweg - Nordgrenze des Flurstücks 108 der Gemarkung Eimsbüttel - Eppendorfer Weg - Südgrenze des Flurstücks 107 der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel Ortsteil 306) wird festgestellt.

Bebauungspläne des Ortsteils Wietze Am Rathaus, 3. Änderung

Gemeinde Wietze Es handelt sich nur um eine Teiländerung (ein Grundstück). Da die Post ihren Standort in Wietze verlegt hat, soll für die Fläche eine andere Nutzung ermöglicht werden. Mischgebiet offene Bauweise zweigeschossige Bauweise GRZ : 0,4 GFZ: 0,8

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