Die dreizehn Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung nehmen etwa die Hälfte der bebauten Fläche Berlins ein. Die niedrige Bebauung mit Hausgärten nimmt mit 41 % flächenmäßig den weitaus größten Teil der Wohngebiete ein, gefolgt von der Zeilenbebauung seit den 50er Jahren (11 %). Die Blockrand- oder Zeilenbebauung der 80er und 90er Jahre, sowie die aufgelockerte, niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre beansprucht den geringsten Flächenanteil (1 %) (vgl. Abb. 2). Bezogen auf die Verteilung innerhalb der Berliner Bezirke ergibt sich jedoch ein anderes Bild (vgl. Abb. 3). Niedrige Bebauung mit Gartenstruktur (Strukturtypen 9-13) hohe Bebauung der Nachkriegszeit (Strukturtypen 6-8) Zeilenbebauung der 20er und 30er und 50er Jahre (Strukturtypen 4-5) Blockbebauung der Gründerzeit (Strukturtypen 1-3) In Tiergarten, Kreuzberg und Schöneberg ist mit ca. 80 % der Wohngebietsfläche ein relativ hoher Anteil gründerzeitlicher Blockbebauung erhalten, die jedoch z.T. massiv verändert wurde. Der Stadtteil Wedding weist je zur Hälfte Blockbebauung der Gründerzeit und Zeilenbebauung auf. Den höchsten Anteil an Zeilenbauweise weist Reinickendorf mit 465 ha Fläche auf, gefolgt von Spandau und Neukölln. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit kommt Zehlendorf gar nicht vor, nimmt aber in den Stadtteilen Lichtenberg, Marzahn und Hellersdorf mit ca. 40 % einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein. Die niedrige Bebauung mit Gartenstruktur fehlt in den Innenstadtteilen Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg und Schöneberg völlig, während sie am Stadtrand in Zehlendorf, Köpenick, Weißensee und Hellersdorf ca. Drei viertel der Wohngebietsfläche ausmacht. Die geschlossene Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern , die seit ihrer Entstehung kaum verändert wurde, findet man in weiten Teilen Charlottenburgs bzw. Wilmersdorfs zwischen Lietzensee, Kurfürstendamm, Richard-Wagner-Straße und Spandauer Damm. Auch in Moabit, Wedding und in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Petersburger Straße, Warschauer Straße sowie in den Bezirken Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg zwischen den Achsen Neuköllner Schifffahrtskanal, Skalitzer Straße, Gitschiner Straße und Karl-Marx-Straße, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Potsdamer Straße und Hauptstraße ist die enge Bebauung mit der typischen Hinterhofstruktur weitgehend erhalten geblieben. Die geschlossene Bebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seiten- und Hintergebäuden , zu der die Flächentypen Schmuck- und Gartenhof und Schuppenhof gehören, findet man in den ehemaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnrings. Auch diese Baustruktur wurde seit ihrer Entstehung kaum verändert. Größere Gebiete sind in Friedenau, in Steglitz, in Tempelhof und Friedrichshagen, in Oberschöneweide, Karlshorst, Pankow, Niederschönhausen, in Spandau und in Reinickendorf westlich der Provinzstraße vorhanden. Größere Bereiche der geschlossenen Blockrandbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen , die durch Kriegszerstörungen und Wiederaufbau oder durch Sanierung mit massivem Abriss aus der gründerzeitlichen Blockbebauung entstanden sind, befinden sich innerhalb des S-Bahnrings. Größere Gebiete liegen in Charlottenburg zwischen Otto-Suhr-Allee und Bismarckstraße sowie entlang des Spandauer Damms, in Tiergarten um die Spreebögen und Invalidenstraße und südlich des Landwehrkanals um die Potsdamer Straße, in Wedding zwischen der S-Bahnlinie Nordbahnhof – Gesundbrunnen und Bernauer Straße und in Friedrichshain westlich der Straßen Warschauer Straße / Petersburger Straße bzw. östlich dieser Straßen im Bereich Frankfurter Allee. Auch in Schöneberg und Wilmersdorf gibt es viele Bereiche, in denen die typische gründerzeitliche Hinterhofstruktur durch Wiederaufbau und Sanierung massiv verändert wurde. Abbildung 4 zeigt die gründerzeitlichen Strukturtypen Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern sowie Blockbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen differenzierter nach ihren Flächentypen für ausgewählte Stadtteile. In den östlichen Stadtteilen Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain erscheint der Flächentyp Geschlossener Hinterhof nicht, da er mit unter dem Typ Hinterhof erfasst wurde. In Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg und Neukölln ist mit gut 200 ha Fläche noch sehr viel gründerzeitliche Bebauung der Flächentypen Geschlossener Hinterhof bzw. Hinterhof in ursprünglicher Form erhalten. Der Anteil der sehr dichten Bebauung des Typs Geschlossener Hinterhof ist in Neukölln, Wedding und Kreuzberg relativ hoch. Behutsam saniert mit weitgehendem Erhalt der gründerzeitlichen Blockbebauung wurde vor allem in Kreuzberg. In Tiergarten, Friedrichshain und Wilmersdorf wurden Kriegsschäden an der gründerzeitlichen Blockbebauung insbesondere durch Neubauten im Nachkriegsblockrand beseitigt. Massive Veränderungen der gründerzeitlichen Bebauung in Form von Sanierung durch Entkernung erfolgten verstärkt im Wedding. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 20er und 30er Jahre befindet sich hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings. Häufig wurden die Zeilen und Großhöfe in Nachbarschaft der in der Gründerzeit entstandenen Blockrandbebauung mit wenig Seiten- und Hintergebäuden am Rand der ehemaligen Vororte Berlins errichtet. Sie sind in der Regel an das S- und U-Bahnnetz angeschlossen. Die seit den 50er Jahren in Zeilenbebauung angelegten Siedlungen wurden in erster Linie im Berliner Stadtrandbereich außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Sie wurden auf ehemaligen Freiflächen (Landwirtschaftsflächen etc.) unabhängig von vorhandenen Verkehrsachsen oder Baustrukturen angelegt. Innerhalb des S-Bahnrings wurden ehemals bebaute Gebiete durch Zeilenbebauung ersetzt. Hierzu gehören größere Gebiete in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain, aber auch in anderen Innenstadtbereichen kommen vereinzelte Flächen mit Zeilenbebauung auf ehemaliger gründerzeitlicher Blockstruktur vor. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit findet man innerhalb des S-Bahnrings als Ungeordneten Wiederaufbau in den westlichen Bezirken. Größere Gebiete dieses Typs sind in Wilmersdorf um die Bundesallee, in Schöneberg im Bereich Nollendorfplatz, Kleiststraße und in Kreuzberg zwischen Wilhelmstraße und Stresemannstraße vorhanden. Sonst kommt die hohe Bebauung der Nachkriegszeit innerhalb des S-Bahnrings nur in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain vor. Hier sind kleinere Siedlungen des Flächentyps Hochhaus entstanden. In der Regel wurden die Hochhaussiedlungen außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Größere in West-Berlin errichtete Komplexe sind die Gropiusstadt in Neukölln, Siedlungen in Lichtenrade, Marienfelde, Lichterfelde und Spandau sowie das Märkische Viertel in Reinickendorf. In Ost-Berlin befinden sich die größten Siedlungen in Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Lichtenberg. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 80er und 90er Jahre in Plattenbauweise kommt hauptsächlich in Hellersdorf und Marzahn vor. Kleinere Siedlungen entstanden in Köpenick und Hohenschönhausen. Die etwa 250 Flächen des Typs kompakte, hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre die meist im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsvorhaben realisiert wurden, finden sich, wie in Karow Nord und Buchholz, überwiegend am Rand der östlichen Stadthälfte. Einige der großen Wohnungsbauprojekte wie z.B. die Rummelsburger Bucht liegen auch in der Innenstadt. Das größte Projekt im Westteil der Stadt ist die Wasserstadt Spandau. Der Flächentyp aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre mit etwa 75 Einzelgebieten, wurde ebenfalls in der Regel im Ostteil und am Stadtrand z.B. in Pankow oder Treptow-Köpenick errichtet. Man findet ihn vereinzelt aber auch in Steglitz-Zehlendorf und Spandau. Die niedrige Bebauung mit meist Ein- bis Zweifamilienhäusern und entsprechenden Hausgärten sind im gesamten Stadtrandbereich zu finden. Die Villenbebauung mit parkartigen Gärten entstand hauptsächlich während der Gründerzeit in landschaftlich reizvollen Gebieten und wurde seitdem kaum verändert. Größere Bereiche dieses Typs findet man im Bereich des Grunewalds in Nikolassee, Zehlendorf, Dahlem, Grunewald und in Lichterfelde, im Bereich des Tegeler Forsts in Hermsdorf und Frohnau, in der Umgebung der Dahme bei Grünau sowie im Bereich der Müggelspree bei Rahnsdorf. Die Bebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung , bei der die Villenbebauung bzw. die niedrige Bebauung mit Einfamilienhäusern mit größeren Miet- und Appartementhäusern durchsetzt ist, kommt hauptsächlich im südlichen Stadtgebiet vor, insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Villenbebauung und Einfamilienhausbebauung in Lichterfelde West und Zehlendorf. Dörfliche Bebauung ist nur noch in den alten Ortskernen am Stadtrand erhalten, wobei in den östlichen Bezirken noch wesentlich mehr und größere dörfliche Strukturen zu finden sind. Die Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Handel und Dienstleistung findet man häufig in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Insbesondere fallen die beiden Citybereiche von West- und Ost-Berlin um den Kurfürstendamm/Tauentzienstraße bzw. um den Alexanderplatz/Friedrichstraße auf. Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Gewerbe und Industrie konzentrieren sich entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Dicht bebaute Gewerbegebiete kommen flächenmäßig weniger vor als Gewerbegebiete mit geringer Bebauung . Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Gemeinbedarf und Sondernutzung ist über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt zu finden. Grün- und Freiflächen sind im Stadtrandgebiet gegenüber der Innenstadt deutlich mehr vorhanden. Als Verkehrsflächen fallen die Flughäfen Tempelhof und Tegel und die Bahnflächen entlang von S-Bahnlinien auf. Differenzierte Angaben zu den Strukturtypen, die nicht überwiegend der Wohnnutzung dienen, finden sich in den Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen sowie 06.02 Grün- und Freiflächenbestand des Umweltatlasses.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."
ATKIS Ortslagen, Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Grenze der Ortslage zur Feldlage oder zu Waldflächen wird in der Regel durch die Grenzen der bebauten Grundstücke unter Einbeziehung der Hofraumflächen und Hausgärten gebildet. Der Umring bildet einen geschlossenen Linienzug. Die Ortslage kann Objekte des Objektbereichs Vegetation als Inseln umschließen. Bei Vergabe des Namens (NAM) ist streng nach einer Hierarchie zu verfahren. Es wird jeweils der Name der höchsten zutreffenden Hierarchiestufe (Gemeinde, Gemeindeteil, Wohnplatz) vergeben. Die Quelle für die Ortsteilnummer sind die Hauskoordinaten und die Namen stammen aus den saarländischen Gemeindeschlüssel.
Die elf Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung nehmen über die Hälfte der Fläche Berlins (58 %) ein. Die niedrige Bebauung mit Hausgärten nimmt mit 43 % flächenmäßig den weitaus größten Teil der Wohngebiete ein, gefolgt von der Zeilenbebauung seit den 50er Jahren (11 %). Die Blockrand- oder Zeilenbebauung der 80er und 90er Jahre, sowie die aufgelockerte, niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre beansprucht den geringsten Flächenanteil (1 %) (vgl. Abb. 2). Bezogen auf die Verteilung innerhalb der Berliner Bezirke ergibt sich jedoch ein anderes Bild (vgl. Abb. 3). Niedrige Bebauung mit Gartenstruktur (Strukturtypen 9-13) hohe Bebauung der Nachkriegszeit (Strukturtypen 6-8) Zeilenbebauung der 20er und 30er und 50er Jahre (Strukturtypen 4-5) Blockbebauung der Gründerzeit (Strukturtypen 1-3) In Tiergarten, Kreuzberg und Schöneberg ist mit ca. 80 % der Wohngebietsfläche ein relativ hoher Anteil gründerzeitlicher Blockbebauung erhalten, die jedoch z.T. massiv verändert wurde. Der Stadtteil Wedding weist je zur Hälfte Blockbebauung der Gründerzeit und Zeilenbebauung auf. Den höchsten Anteil an Zeilenbauweise weist Reinickendorf mit 465 ha Fläche auf, gefolgt von Spandau und Neukölln. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit kommt Zehlendorf gar nicht vor, nimmt aber in den Stadtteilen Lichtenberg, Marzahn und Hellersdorf mit ca. 40 % einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein. Die niedrige Bebauung mit Gartenstruktur fehlt in den Innenstadtteilen Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg und Schöneberg völlig, während sie am Stadtrand in Zehlendorf, Köpenick, Weißensee und Hellersdorf ca. Drei viertel der Wohngebietsfläche ausmacht. Die geschlossene Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern , die seit ihrer Entstehung kaum verändert wurde, findet man in weiten Teilen Charlottenburgs bzw. Wilmersdorfs zwischen Lietzensee, Kurfürstendamm, Richard-Wagner-Straße und Spandauer Damm. Auch in Moabit, Wedding und in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Petersburger Straße, Warschauer Straße sowie in den Bezirken Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg zwischen den Achsen Neuköllner Schifffahrtskanal, Skalitzer Straße, Gitschiner Straße und Karl-Marx-Straße, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Potsdamer Straße und Hauptstraße ist die enge Bebauung mit der typischen Hinterhofstruktur weitgehend erhalten geblieben. Die geschlossene Bebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seiten- und Hintergebäuden , zu der die Flächentypen Schmuck- und Gartenhof und Schuppenhof gehören, findet man in den ehemaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnrings. Auch diese Baustruktur wurde seit ihrer Entstehung kaum verändert. Größere Gebiete sind in Friedenau, in Steglitz, in Tempelhof und Friedrichshagen, in Oberschöneweide, Karlshorst, Pankow, Niederschönhausen, in Spandau und in Reinickendorf westlich der Provinzstraße vorhanden. Größere Bereiche der geschlossenen Blockrandbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen , die durch Kriegszerstörungen und Wiederaufbau oder durch Sanierung mit massivem Abriss aus der gründerzeitlichen Blockbebauung entstanden sind, befinden sich innerhalb des S-Bahnrings. Größere Gebiete liegen in Charlottenburg zwischen Otto-Suhr-Allee und Bismarckstraße sowie entlang des Spandauer Damms, in Tiergarten um die Spreebögen und Invalidenstraße und südlich des Landwehrkanals um die Potsdamer Straße, in Wedding zwischen der S-Bahnlinie Nordbahnhof – Gesundbrunnen und Bernauer Straße und in Friedrichshain westlich der Straßen Warschauer Straße / Petersburger Straße bzw. östlich dieser Straßen im Bereich Frankfurter Allee. Auch in Schöneberg und Wilmersdorf gibt es viele Bereiche, in denen die typische gründerzeitliche Hinterhofstruktur durch Wiederaufbau und Sanierung massiv verändert wurde. Abbildung 4 zeigt die gründerzeitlichen Strukturtypen Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern sowie Blockbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen differenzierter nach ihren Flächentypen für ausgewählte Stadtteile. In den östlichen Stadtteilen Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain erscheint der Flächentyp Geschlossener Hinterhof nicht, da er mit unter dem Typ Hinterhof erfasst wurde. In Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg und Neukölln ist mit gut 200 ha Fläche noch sehr viel gründerzeitliche Bebauung der Flächentypen Geschlossener Hinterhof bzw. Hinterhof in ursprünglicher Form erhalten. Der Anteil der sehr dichten Bebauung des Typs Geschlossener Hinterhof ist in Neukölln, Wedding und Kreuzberg relativ hoch. Behutsam saniert mit weitgehendem Erhalt der gründerzeitlichen Blockbebauung wurde vor allem in Kreuzberg. In Tiergarten, Friedrichshain und Wilmersdorf wurden Kriegsschäden an der gründerzeitlichen Blockbebauung insbesondere durch Neubauten im Nachkriegsblockrand beseitigt. Massive Veränderungen der gründerzeitlichen Bebauung in Form von Sanierung durch Entkernung erfolgten verstärkt im Bezirk Wedding. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 20er und 30er Jahre befindet sich hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings. Häufig wurden die Zeilen und Großhöfe in Nachbarschaft der in der Gründerzeit entstandenen Blockrandbebauung mit wenig Seiten- und Hintergebäuden am Rand der ehemaligen Vororte Berlins errichtet. Sie sind in der Regel an das S- und U-Bahnnetz angeschlossen. Die seit den 50er Jahren in Zeilenbebauung angelegten Siedlungen wurden in erster Linie im Berliner Stadtrandbereich außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Sie wurden auf ehemaligen Freiflächen (Landwirtschaftsflächen etc.) unabhängig von vorhandenen Verkehrsachsen oder Baustrukturen angelegt. Innerhalb des S-Bahnrings wurden ehemals bebaute Gebiete durch Zeilenbebauung ersetzt. Hierzu gehören größere Gebiete in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain, aber auch in anderen Innenstadtbereichen kommen vereinzelte Flächen mit Zeilenbebauung auf ehemaliger gründerzeitlicher Blockstruktur vor. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit findet man innerhalb des S-Bahnrings als Ungeordneten Wiederaufbau in den westlichen Bezirken. Größere Gebiete dieses Typs sind in Wilmersdorf um die Bundesallee, in Schöneberg im Bereich Nollendorfplatz, Kleiststraße und in Kreuzberg zwischen Wilhelmstraße und Stresemannstraße vorhanden. Sonst kommt die hohe Bebauung der Nachkriegszeit innerhalb des S-Bahnrings nur in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain vor. Hier sind kleinere Siedlungen des Flächentyps Hochhaus entstanden. In der Regel wurden die Hochhaussiedlungen außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Größere in West-Berlin errichtete Komplexe sind die Gropiusstadt in Neukölln, Siedlungen in Lichtenrade, Marienfelde, Lichterfelde und Spandau sowie das Märkische Viertel in Reinickendorf. In Ost-Berlin befinden sich die größten Siedlungen in Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Lichtenberg. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 80er und 90er Jahre in Plattenbauweise kommt hauptsächlich in Hellersdorf und Marzahn vor. Kleinere Siedlungen entstanden in Köpenick und Hohenschönhausen. Die etwa 250 Flächen des Typs kompakte, hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre die meist im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsvorhaben realisiert wurden, finden sich, wie in Karow Nord und Buchholz, überwiegend am Rand der östlichen Stadthälfte. Einige der großen Wohnungsbauprojekte wie z.B. die Rummelsburger Bucht liegen auch in der Innenstadt. Das größte Projekt im Westteil der Stadt ist die Wasserstadt Spandau. Der Flächentyp aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre mit etwa 75 Einzelgebieten, wurde ebenfalls in der Regel im Ostteil und am Stadtrand z.B. in Pankow oder Treptow-Köpenick errichtet. Man findet ihn vereinzelt aber auch in Steglitz-Zehlendorf und Spandau. Die niedrige Bebauung mit meist Ein- bis Zweifamilienhäusern und entsprechenden Hausgärten sind im gesamten Stadtrandbereich zu finden. Die Villenbebauung mit parkartigen Gärten entstand hauptsächlich während der Gründerzeit in landschaftlich reizvollen Gebieten und wurde seitdem kaum verändert. Größere Bereiche dieses Typs findet man im Bereich des Grunewalds in Nikolassee, Zehlendorf, Dahlem, Grunewald und in Lichterfelde, im Bereich des Tegeler Forsts in Hermsdorf und Frohnau, in der Umgebung der Dahme bei Grünau sowie im Bereich der Müggelspree bei Rahnsdorf. Die Bebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung , bei der die Villenbebauung bzw. die niedrige Bebauung mit Einfamilienhäusern mit größeren Miet- und Appartementhäusern durchsetzt ist, kommt hauptsächlich im südlichen Stadtgebiet vor, insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Villenbebauung und Einfamilienhausbebauung in Lichterfelde West und Zehlendorf. Dörfliche Bebauung ist nur noch in den alten Ortskernen am Stadtrand erhalten, wobei in den östlichen Bezirken noch wesentlich mehr und größere dörfliche Strukturen zu finden sind. Die Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Handel und Dienstleistung findet man häufig in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Insbesondere fallen die beiden Citybereiche von West- und Ost-Berlin um den Kurfürstendamm/Tauentzienstraße bzw. um den Alexanderplatz/Friedrichstraße auf. Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Gewerbe und Industrie konzentrieren sich entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Dicht bebaute Gewerbegebiete kommen flächenmäßig weniger vor als Gewerbegebiete mit geringer Bebauung . Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Gemeinbedarf und Sondernutzung ist über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt zu finden. Grün- und Freiflächen sind im Stadtrandgebiet gegenüber der Innenstadt deutlich mehr vorhanden. Als Verkehrsflächen fallen die Flughäfen Tempelhof und Tegel und die Bahnflächen entlang von S-Bahnlinien auf. Differenzierte Angaben zu den Strukturtypen, die nicht überwiegend der Wohnnutzung dienen, finden sich in den Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen sowie 06.02 Grün- und Freiflächenbestand des Umweltatlasses.
Die dreizehn Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung nehmen etwa die Hälfte der bebauten Fläche Berlins ein. Die niedrige Bebauung mit Hausgärten nimmt mit 43 % flächenmäßig den weitaus größten Teil der Wohngebiete ein, gefolgt von der Zeilenbebauung seit den 50er Jahren (11 %). Die Blockrand- oder Zeilenbebauung der 80er und 90er Jahre, sowie die aufgelockerte, niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre beansprucht den geringsten Flächenanteil (1 %) (vgl. Abb. 2). Ein direkter Vergleich mit den Zahlen der Ausgabe 2005 ist nur bedingt möglich , da die absoluten Flächengrößen der Block- und Blockteilflächen aus denen die prozentualen Angaben der Strukturtypenanteile berechnet wurden, nicht – wie bei allen vorangegangenen Ausgaben – der digitalen Teilblockkarte ISU 50 entnommen wurden, sondern auf Grundlage der digitalen Teilblockkarte ISU 5 ermittelt wurden. Diese Geometrie unterscheidet sich insbesondere in der Abgrenzung von Bahn und Verkehrsflächen, was zu Verschiebungen der prozentualen Anteile der verschiedenen Strukturtypen führt. Bezogen auf die Verteilung innerhalb der Berliner Bezirke ergibt sich ein etwas anderes Bild (vgl. Abb. 3).Um den Vergleich mit älteren Ausgaben zu ermöglichen sind die Werte auch für die Bezirke vor der Gebietsreform 2001 angegeben. Niedrige Bebauung mit Gartenstruktur (Strukturtypen 9-13) hohe Bebauung der Nachkriegszeit (Strukturtypen 6-8) Zeilenbebauung der 20er und 30er und 50er Jahre (Strukturtypen 4-5) Blockbebauung der Gründerzeit (Strukturtypen 1-3) In Tiergarten, Kreuzberg und Schöneberg ist mit ca. 80 % der Wohngebietsfläche ein relativ hoher Anteil gründerzeitlicher Blockbebauung erhalten, die jedoch z.T. massiv verändert wurde. Der Stadtteil Wedding weist je zur Hälfte Blockbebauung der Gründerzeit und Zeilenbebauung auf. Den höchsten Anteil an Zeilenbauweise weist Reinickendorf auf, gefolgt von Spandau und Neukölln. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit kommt in Zehlendorf gar nicht vor, nimmt aber in den Stadtteilen Lichtenberg, Marzahn, Hohenschönhausen und Hellersdorf mit ca. 40 % einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein. Die niedrige Bebauung mit Gartenstruktur fehlt in den Innenstadtteilen Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg und Schöneberg völlig, während sie am Stadtrand in Zehlendorf, Köpenick, Weißensee und Hellersdorf ca. drei Viertel der Wohngebietsfläche ausmacht. Die geschlossene Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern , die seit ihrer Entstehung kaum verändert wurde, findet man in weiten Teilen Charlottenburgs bzw. Wilmersdorfs zwischen Lietzensee, Kurfürstendamm, Richard-Wagner-Straße und Spandauer Damm. Auch in Moabit, Wedding und in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Petersburger Straße, Warschauer Straße sowie in Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg zwischen den Achsen Neuköllner Schifffahrtskanal, Skalitzer Straße, Gitschiner Straße und Karl-Marx-Straße, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Potsdamer Straße und Hauptstraße ist die enge Bebauung mit der typischen Hinterhofstruktur weitgehend erhalten geblieben. Die geschlossene Bebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seiten- und Hintergebäuden , zu der die Flächentypen Schmuck- und Gartenhof und Schuppenhof gehören, findet man in den ehemaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnrings. Auch diese Baustruktur wurde seit ihrer Entstehung kaum verändert. Größere Gebiete sind in Friedenau, in Steglitz, in Tempelhof und Friedrichshagen, in Oberschöneweide, Karlshorst, Pankow, Niederschönhausen, in Spandau und in Reinickendorf westlich der Provinzstraße vorhanden. Größere Bereiche der geschlossenen Blockrandbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen , die durch Kriegszerstörungen und Wiederaufbau oder durch Sanierung mit massivem Abriss aus der gründerzeitlichen Blockbebauung entstanden sind, befinden sich innerhalb des S-Bahnrings. Größere Gebiete liegen in Charlottenburg zwischen Otto-Suhr-Allee und Bismarckstraße sowie entlang des Spandauer Damms, in Tiergarten um die Spreebögen und Invalidenstraße und südlich des Landwehrkanals um die Potsdamer Straße, in Wedding zwischen der S-Bahnlinie Nordbahnhof – Gesundbrunnen und Bernauer Straße und in Friedrichshain westlich der Straßen Warschauer Straße / Petersburger Straße bzw. östlich dieser Straßen im Bereich Frankfurter Allee. Auch in Schöneberg und Wilmersdorf gibt es viele Bereiche, in denen die typische gründerzeitliche Hinterhofstruktur durch Wiederaufbau und Sanierung massiv verändert wurde. Bezogen auf die bestehenden Bezirke nach 2001 ergibt sich kein wesentlich anderes Bild. Die Anteile verschieben sich etwas wie z.B. in Mitte wo der hohe Anteil der Zeilenbebauung im ehemaligen Bezirk Wedding durch die geringeren Anteile aus Tiergarten und ehemals Mitte im Gesamtanteil reduziert wird. Niedrige Bebauung mit Gartenstruktur (Strukturtypen 9-13) hohe Bebauung der Nachkriegszeit (Strukturtypen 6-8) Zeilenbebauung der 20er und 30er und 50er Jahre (Strukturtypen 4-5) Blockbebauung der Gründerzeit (Strukturtypen 1-3) Abbildung 4 zeigt die gründerzeitlichen Strukturtypen Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern sowie Blockbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen differenzierter nach ihren Flächentypen für ausgewählte Stadtteile. In den östlichen Stadtteilen Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain erscheint der Flächentyp Geschlossener Hinterhof nicht, da er mit unter dem Typ Hinterhof erfasst wurde. In Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg und Neukölln ist mit gut 200 ha Fläche noch sehr viel gründerzeitliche Bebauung der Flächentypen Geschlossener Hinterhof bzw. Hinterhof in ursprünglicher Form erhalten. Der Anteil der sehr dichten Bebauung des Typs Geschlossener Hinterhof ist in Neukölln, Wedding und Kreuzberg relativ hoch. Behutsam saniert mit weitgehendem Erhalt der gründerzeitlichen Blockbebauung wurde vor allem in Kreuzberg. In Tiergarten, Friedrichshain und Wilmersdorf wurden Kriegsschäden an der gründerzeitlichen Blockbebauung insbesondere durch Neubauten im Nachkriegsblockrand beseitigt. Massive Veränderungen der gründerzeitlichen Bebauung in Form von Sanierung durch Entkernung erfolgten verstärkt im Wedding. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 20er und 30er Jahre befindet sich hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings. Häufig wurden die Zeilen und Großhöfe in Nachbarschaft der in der Gründerzeit entstandenen Blockrandbebauung mit wenig Seiten- und Hintergebäuden am Rand der ehemaligen Vororte Berlins errichtet. Sie sind in der Regel an das S- und U-Bahnnetz angeschlossen. Die seit den 50er Jahren in Zeilenbebauung angelegten Siedlungen wurden in erster Linie im Berliner Stadtrandbereich außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Sie wurden auf ehemaligen Freiflächen (Landwirtschaftsflächen etc.) unabhängig von vorhandenen Verkehrsachsen oder Baustrukturen angelegt. Innerhalb des S-Bahnrings wurden ehemals bebaute Gebiete durch Zeilenbebauung ersetzt. Hierzu gehören größere Gebiete in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain, aber auch in anderen Innenstadtbereichen kommen vereinzelte Flächen mit Zeilenbebauung auf ehemaliger gründerzeitlicher Blockstruktur vor. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit findet man innerhalb des S-Bahnrings als Ungeordneten Wiederaufbau in den westlichen Bezirken. Größere Gebiete dieses Typs sind in Wilmersdorf um die Bundesallee, in Schöneberg im Bereich Nollendorfplatz, Kleiststraße und in Kreuzberg zwischen Wilhelmstraße und Stresemannstraße vorhanden. Sonst kommt die hohe Bebauung der Nachkriegszeit innerhalb des S-Bahnrings nur in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain vor. Hier sind kleinere Siedlungen des Flächentyps Hochhaus entstanden. In der Regel wurden die Hochhaussiedlungen außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Größere in West-Berlin errichtete Komplexe sind die Gropiusstadt in Neukölln, Siedlungen in Lichtenrade, Marienfelde, Lichterfelde und Spandau sowie das Märkische Viertel in Reinickendorf. In Ost-Berlin befinden sich die größten Siedlungen in Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Lichtenberg. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 80er und 90er Jahre in Plattenbauweise kommt hauptsächlich in Hellersdorf und Marzahn vor. Kleinere Siedlungen entstanden in Köpenick und Hohenschönhausen. Die Flächen des Typs kompakte, hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre die meist im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsvorhaben realisiert wurden, finden sich, wie in Karow-Nord und Buchholz, überwiegend am Rand der östlichen Stadthälfte. Einige der großen Wohnungsbauprojekte wie z.B. die Rummelsburger Bucht liegen auch in der Innenstadt. Das größte Projekt im Westteil der Stadt ist die Wasserstadt Spandau. Der Flächentyp aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre wurde ebenfalls in der Regel im Ostteil und am Stadtrand z.B. in Pankow oder Treptow-Köpenick errichtet. Man findet ihn vereinzelt aber auch in Steglitz-Zehlendorf und Spandau. Die niedrige Bebauung mit meist Ein- bis Zweifamilienhäusern und entsprechenden Hausgärten sind im gesamten Stadtrandbereich zu finden. Die Villenbebauung mit parkartigen Gärten entstand hauptsächlich während der Gründerzeit in landschaftlich reizvollen Gebieten und wurde seitdem kaum verändert. Größere Bereiche dieses Typs findet man im Bereich des Grunewalds in Nikolassee, Zehlendorf, Dahlem, Grunewald und in Lichterfelde, im Bereich des Tegeler Forsts in Hermsdorf und Frohnau, in der Umgebung der Dahme bei Grünau sowie im Bereich der Müggelspree bei Rahnsdorf. Die Bebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung , bei der die Villenbebauung bzw. die niedrige Bebauung mit Einfamilienhäusern mit größeren Miet- und Appartementhäusern durchsetzt ist, kommt hauptsächlich im südlichen Stadtgebiet vor, insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Villenbebauung und Einfamilienhausbebauung in Lichterfelde West und Zehlendorf. Dörfliche Bebauung ist nur noch in den alten Ortskernen am Stadtrand erhalten, wobei in den östlichen Bezirken noch wesentlich mehr und größere dörfliche Strukturen zu finden sind. Die Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Handel und Dienstleistung findet man häufig in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Insbesondere fallen die beiden Citybereiche von West- und Ost-Berlin um den Kurfürstendamm/ Tauentzienstraße bzw. um den Alexanderplatz/ Friedrichstraße auf. Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Gewerbe und Industrie konzentrieren sich entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Dicht bebaute Gewerbegebiete kommen flächenmäßig weniger vor als Gewerbegebiete mit geringer Bebauung . Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Gemeinbedarf und Sondernutzung ist über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt zu finden. Grün- und Freiflächen sind im Stadtrandgebiet gegenüber der Innenstadt deutlich mehr vorhanden. Als Verkehrsflächen fallen die Flughäfen Tempelhof und Tegel und die Bahnflächen entlang von S-Bahnlinien auf. Differenzierte Angaben zu den Strukturtypen, die nicht überwiegend der Wohnnutzung dienen, finden sich in den Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen sowie 06.02 Grün- und Freiflächenbestand des Umweltatlasses.
Im Folgenden werden die einzelnen Kartiereinheiten für die reale Nutzung der bebauten Flächen und für den Grün- und Freiflächenbestand getrennt beschrieben. Blockflächen sind dann als Wohnnutzung dargestellt, wenn sie überwiegend bis vollständig für Wohnzwecke genutzt werden. Es werden auch vereinzelte wohnungsbezogene Dienstleistungsunternehmen, Gemeinbedarfseinrichtungen und Grünflächen im Wohnumfeld mit einbezogen. Wohngebiete umfassen entsprechend der Siedlungsstruktur der Stadt alle Stadtbereiche, von der dichten Bebauung der Innenstadt bis zu den offenen Siedlungsbebauungen in den Stadtrandbereichen. Die Flächen der Mischnutzung können im Erscheinungsbild den Flächen mit überwiegender Wohnnutzung ähneln. Die Wohnnutzung ist jedoch stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.), kulturellen Nutzungen und kleingewerblichen Betrieben durchsetzt. In Ausnahmefällen nimmt die Wohnnutzung einen Anteil von zwei Dritteln der Fläche ein, in der Regel dominieren allerdings Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen. In einigen Fällen sind die Mischnutzungen durch einen hohen Anteil an Einzelhandelsnutzungen, Handwerk, Kleingewerbe oder auch extensiv genutzten Gewerbeflächen mit entsprechenden Schuppen und Werkstattgebäuden sowie Lager- und Stellplätzen geprägt, während die Wohnnutzung deutlich zurücktritt und nur noch etwa ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche einnimmt. In Mischgebieten mit geringer Bebauung sind noch vereinzelt größere Brachflächen vorhanden; aufgrund des anhaltenden Bebauungsdruckes ist jedoch von einer weiteren Reduzierung auszugehen. Als Kerngebietsnutzung werden Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte dargestellt. Sie sind ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden. Es handelt sich um Bereiche von übergeordneter Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z. B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u. ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet. Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus. Kennzeichnend für die Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung / großflächiger Einzelhandel sind weiträumige Fertigungsgebäude, Lagerhallen sowie Lager- und Stellplätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal einem Drittel der Fläche in den Hintergrund. Die Kategorie umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Bahnflächen, eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) sowie großflächige Einzelhandels- und sonstige flächenintensive Handelsbetriebe inklusive der dazugehörigen Stellplatzanlagen. Die Störung durch Lärm und weitere Emissionen ist als mäßig bis sehr hoch einzuschätzen. Als Standorte von Gemeinbedarfsnutzungen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung sowie Sicherheit und Ordnung, konfessionelle Einrichtungen (z. B. Kirchen), Kindertagesstätten und sonstige Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und Sportanlagen. Auch einzelne Kinderspielplätze und Seniorenheime werden in diese Kategorie mit einbezogen. Zu den Sondernutzungen zählen bspw. Flächen wie das Olympiastadion und das Messegelände sowie größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten. Ver- und Entsorgungseinrichtungen umfassen Flächen der technischen Infrastruktur mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie Anlagen der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung. Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie Bus- und Tram-Betriebshöfe werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. Das öffentliche Straßenland ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Nutzungskartierung. Als Verkehrsflächen werden daher in diesem Zusammenhang vor allem Bahn- und private Straßenverkehrsflächen bezeichnet. Des Weiteren werden Verkehrsinseln und Mittelstreifen – sofern sie in der Blockkarte enthalten sind – den Verkehrsflächen zugeordnet. Auch das an Straßen- und Bahnflächen gelegene „Verkehrsbegleitgrün“ wird in dieser Kategorie kartiert, jedoch mit einer entsprechenden Doppelnutzung als Teil der der Grün- und Freiflächen. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Bahnflächen werden dagegen nicht als Verkehrsflächen geführt, sondern in der Kategorie „Gewerbe- und Industrienutzung, großflächiger Einzelhandel“. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z. B. Wohnnutzungen) liegen, werden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsflächen werden außerdem Gleisanlagen und Betriebsanlagen der U-, S-, Fern- und Straßenbahn geführt sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte. Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen vorrangig der Erholungsnutzung. Diese Kategorie enthält auch Flächen, bei denen es sich um eine kleingartenähnliche Nutzung handelt und die nicht im Datensatz „Kleingartenbestand Berlin“ (SenStadtWohn 2020d) nach Bundeskleingartengesetz enthalten sind. Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Flächen in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind sie jedoch dichter bebaut und die Parzellen im Allgemeinen größer. Als Baustelle werden Flächen mit typischem Baustellencharakter (in der Regel mit offenem Boden) eingeordnet. Wenn bereits die Fundamente bzw. erste Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung. Die Kategorie Wald umfasst alle waldartigen Bestände, die auf dem Luftbild eindeutig als solche zu erkennen sind. Hierzu gehören neben den Waldflächen der Berliner Forsten auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder und sonstige Flächen mit waldartigem Vegetationsbestand. Nicht in dieser Kategorie enthalten sind waldartige Parkanlagen, wie z. B. Teilbereiche des Großen Tiergartens oder der Volkspark Klein-Glienicke, die sich im Grünanlagenbestand Berlins befinden. Sie werden der Nutzung Park / Grünfläche und dem Flächentyp Wald zugeordnet. Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüsse und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche (oder als wassertechnische Bauwerke) erkennbar sind. Zu der Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder unabhängig davon, in welcher Weise die Erzeugnisse tatsächlich verwertet werden. Unter Ackerland werden die Flächen geführt, die als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden. Im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch umgebrochen und zur Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Zur Bestimmung der Grünland- und Ackernutzungen wurde der Datenbestand des Digitalen Feldblockkatasters ausgewertet. Die Nutzungen Grünland und Ackerland können im Verlauf weniger Jahre auf der gleichen Fläche wechseln. Bei diesen beiden landwirtschaftlichen Nutzungen gilt daher in besonderem Maße, dass die Kartierung den jeweiligen Stand der Erfassung wiedergibt. In die Kategorie Baumschule / Gartenbau sind neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien und städtische Gartenarbeitsschulen verzeichnet. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Flächen mit reiner Hallenbebauung werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt. Blockflächen mit Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen, Bauhöfen der Gartenbauämter sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung der Humboldt-Universität Berlin, aber auch Versuchsflächen von Bundesinstituten wie der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert. Auf Grund ihres Flächenbedarfs liegen Baumschulen und Gartenbaubetriebe überwiegend am Stadtrand. Die Kategorie Park / Grünfläche umfasst neben den im Grünflächeninformationssystem (SenUVK 2020) der Senatsverwaltung geführten öffentlichen Grünanlagen auch weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. So wird z. B. auch gepflegtes Verkehrsbegleitgrün dieser Kategorie zugeordnet, allerdings mit einer Doppelnutzung als Verkehrsfläche. Auch kleinere, platzartige Grünanlagen und Spielplätze werden als Park / Grünfläche kartiert, sofern sie weniger als zu etwa einem Drittel versiegelt sind; ansonsten fallen sie unter die Kategorie Stadtplatz / Promenade. Die Blöcke der Nutzung Park / Grünfläche werden generell auch dem Flächentyp Park / Grünfläche zugeordnet. Weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder nicht gepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, werden ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet (z. B. Volkspark Klein-Glienicke). Auch spezielle, nicht kostenfrei zugängliche Anlagen wie der Botanische Garten, der Zoologische Garten oder der Tierpark Friedrichsfelde werden als Park / Grünfläche kartiert, allerdings mit einer Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung. Auch andere Gemeinbedarfsnutzungen können im Verbund mit Grünanlagen auftreten. Die Grünanlagen werden dann nicht separat abgegrenzt, selbst wenn sich ihre Größe über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt. Sie werden ggf. als Doppelnutzung kartiert, um den überwiegend „grünen“ Charakter dieser Flächen mit zu erfassen. Private Außenanlagen, Spielplätze etc. in Wohngebieten werden dagegen nicht als Park / Grünfläche kartiert, da diese zum Charakter der Wohnnutzung gehören und die Freiraumstruktur für diese Blöcke bei der Flächentypbestimmung (vgl. Ausführungen zu den Umweltatlaskarten „Stadtstruktur“ (06.07) und „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ ) weiter unterschieden wird. Stadtplätze und Promenaden sind öffentliche Räume des städtischen Lebens. Stadtplätze dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u. ä. und sind häufig Bahnhöfen sowie anderen öffentlichen oder repräsentativen Gebäuden vorgelagert. Promenaden sind großzügig angelegte Wege, die Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Als Promenade gelten auch stärker versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber Grünanlagen generell einen höheren Versiegelungsgrad. Als Friedhof werden neben den zur Bestattung genutzten Flächen auch ehemalige Friedhöfe geführt, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind. Die bei der zuständigen Senatsverwaltung vorliegenden Daten zum Friedhofsbestand Berlin (SenStadtWohn 2017) bilden die Grundlage der Flächenkulisse. Ehrenmale wie der Sowjetische Soldatenfriedhof am Rande des Großen Tiergartens werden dagegen nicht dem Flächentyp Friedhof zugeordnet, obwohl sie im Friedhofsbestand Berlins geführt werden. Sie werden als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert und dem Flächentyp Kultur zugeordnet. Friedhöfe zählen allerdings nicht grundsätzlich zu den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Nur wenn (i. d. R. kleinflächige) Blöcke in wesentlichem Umfang von einem Kirchengebäude eingenommen werden und der umgebende Friedhof nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann eine Doppelnutzung mit den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen vergeben werden. Der Block wird dann dem Flächentyp Kirche zugeordnet. Befindet sich jedoch eine Kirche oder Kapelle auf einem großflächigen Friedhof lediglich in einer dem Friedhof untergeordneten Funktion, wird keine Doppelnutzung vergeben. Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können junge Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist der von der zuständigen Senatsverwaltung geführte Datenbestand der Berliner Kleingartenanlagen (SenStadtWohn 2020d). Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung erfasst. Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden als Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen eingestuft. Brachflächen sind zum Erfassungsstand nicht genutzte oder nicht gepflegte Flächen, auf denen sich häufig ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten, die jedoch einem großen Nutzungs- und Veränderungsdruck unterliegen. Es wird zum einen in vegetationsfreie Brachflächen unterschieden, bei denen es sich zumeist um Abgrabungen, Aufschüttungen oder Abrissflächen handelt, auf denen sich aufgrund einer erst kürzlichen Nutzungsaufgabe bisher keine Vegetation angesiedelt hat. In einigen Fällen kann sich aufgrund der Standortbedingungen auch längerfristig keine Vegetation ansiedeln. Es kann sich um brachliegende Flächen handeln, die aufgrund ihres sehr hohen Versiegelungsgrades kaum Vegetation aufweisen, oder um versiegelungslose Extremstandorte wie Sanddünen und -strände, auf denen sich aufgrund von Nährstoffarmut oder regelmäßiger Störung nur sehr langsam eine spontane Besiedelung einstellt. Eine weitere Brachflächenkategorie sind die Brachflächen mit überwiegend wiesenartigem Vegetationsbestand . Auf offen gelassenen Brachflächen siedelt sich häufig schon in den ersten Jahren eine Vegetation ruderaler Stauden und Gräser an. Insbesondere auf nährstoffarmen Standorten können diese Vegetationsbestände über mehrere Jahre relativ konstant erhalten bleiben. In der Regel handelt es sich jedoch um ein unbeständiges Stadium. Alle Brachflächen, die nicht eindeutig einer der anderen Brachflächen- oder Waldkategorien zugeordnet werden können, werden als Brachfläche, Mischbestand aus Wiesen, Gebüschen und Bäumen kartiert. Die Vegetationsentwicklung einer Brache hängt von vielfältigen Rahmenbedingungen ab, wie z. B. den abiotischen Standortbedingungen, der Ausgangsvegetation und anthropogenen Einflüssen, so dass sich auf länger brachliegenden Flächen unterschiedliche Sukzessionsstadien oft kleinräumig abwechseln. Ist eine Fläche nahezu vollständig mit Bäumen bestockt, wird sie dagegen der Kategorie Wald zugeordnet. Zu den Sportnutzungen gehören sowohl ungedeckte als auch gedeckte Sportanlagen. Alle Sportnutzungen werden gleichzeitig als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert. Als ungedeckte Sportanlage werden Freianlagen bezeichnet, die Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten dienen. Dazu zählen neben Sportplätzen, Frei- und Strandbädern auch spezielle Sportanlagen wie Reit-, Golf-, Bogenschießplätze und Wassersportgrundstücke. Letztere sind charakterisiert durch kleinere Werften, Boots- und Klubhäuser, Parkplätze etc. mit hohem Grünanteil. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) werden der Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung zugewiesen. Einige relativ extensiv genutzte Strandbäder (ohne Umkleidegebäude und Kiosk etc.) werden unter den Brachflächen- und Waldkategorien erfasst. Zu den gedeckten Sportanlagen zählen dagegen alle vornehmlich in Hallen untergebrachten Sportanlagen, wie z. B. Hallenbäder und Eissporthallen sowie Stadien und Mehrzweckhallen, in denen auch sportfremde Nutzungen wie Konzerte stattfinden können. Die folgenden Tabellen und Abbildungen zeigen die Anteile aller Nutzungsarten bezogen auf die Gesamtfläche Berlins . Dabei ist zu beachten, dass 1.926 Flächen sowohl eine Nutzung in einer Kategorie der bebauten Flächen (Nr. 10 bis 90) als auch in einer Kategorie der unbebauten Flächen (Nr. 100 bis 200) haben. Mit dieser Vorgehensweise können größere Grün- bzw. Freiflächenpotenziale auf Flächen anderer Nutzungen dargestellt werden. Dies betrifft vor allem Standorte von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gewerbe- und Industriegebieten oder Verkehrsflächen. Diese Flächen werden in beiden Karten unterschiedlich dargestellt (vgl. Ausführungen zu Doppelnutzungen im Abschnitt Methode ). Da für die Auswertung der Flächenanteile jede Fläche nur einmal berücksichtigt werden kann, wurden beide Fälle – Grünvorrang oder Bauvorrang – getrennt berechnet. Die Berechnungen basieren auf den Flächengrößenangaben des ISU. Die Flächen der Blöcke und Teilblöcke wurden im Geografischen Informationssystem YADE auf Grundlage der Block(teil)flächenkarte ISU5 berechnet. Dabei ist zu beachten, dass im Vergleich zu Flächenberechnungen in einem anderen Geografischen Informationssystem geringfügige Abweichungen in den Flächengrößen auftreten können. Tabelle 2 zeigt die absoluten und prozentualen Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche Berlins. Bezogen auf die Fläche aller Berliner Bezirke , absolut in ha angegeben, ergibt sich folgendes Bild: Einen visuellen Eindruck der Verteilung der Nutzungsarten auf die Bezirke , absolut als ha-Angabe und relativ in Prozent der Bezirksfläche, vermitteln die Abbildungen 3 und 4. Beim Vergleich mit den Zahlen des Jahrgangs 2015 zeigen sich einige Tendenzen des Nutzungswandels in Berlin, aus denen sich generelle Trends der Stadtentwicklung ablesen lassen. So zeigt die Zunahme der Blockflächen mit Wohnnutzung um 370 ha die verstärkten Aktivitäten zum Wohnungsbau und kann überwiegend durch die realen Entwicklungen seit 2015 erklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Analyse auf Block- und Teilblockebene bei gleichbleibender Nutzungskategorie nicht die zusätzliche kleinteilige Nachverdichtung innerhalb eines Blocks bzw. einer Blockteilfläche abbildet. Die Abnahme von Brachflächen um ca. 706 ha (Grünnutzungen 171, 172, 173) ist auf zwei Gründe zurückzuführen. Einerseits spiegelt sich hier die bauliche Inanspruchnahme dieser Flächen für die Errichtung neuer Gebäude wider. Andererseits wurden im Zuge der aktuellen Nutzungsüberprüfung und dem Abgleich mit dem Digitalen Feldblock- Kataster zahlreiche bisherige Brachflächen der Kategorie Grünland zugeordnet, da die Flächen zwar derzeit brach liegen, jedoch im Digitalen Feldblock-Kataster verzeichnet sind und damit den Status einer landwirtschaftlichen Fläche tragen. Dementsprechend ist eine Zunahme von Grünland (plus 140 ha) zu verzeichnen. Die Zunahme von Flächen der Kategorie „Wochenendhaus- und kleingartenähnliche Nutzungen“ um 59 ha lässt sich vor allem durch Umwidmungen erklären. Insbesondere in den Ostbezirken haben diverse ehemalige Kleingartenanlagen ihren Status nach Bundeskleingartengesetz durch Umwidmung verloren. Daher lässt sich entsprechend der Zunahme der „Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen“ eine Abnahme der Nutzung „Kleingartenanlage“ um 111 ha erklären. Zwei Drittel des Verlusts der „Kleingartenanlagen“ sind jedoch durch Nutzungsänderungen in Wohn- und Gewerbegebiete zu erklären. Die deutliche Abnahme der Kategorie „Ver- und Entsorgung“ um 143 ha ist auf eine Änderung der Kartierregeln und nicht auf eine tatsächliche Änderung der Nutzung zurückzuführen. So wurden die Betriebshöfe der BVG sowie der ZOB nicht mehr der Kategorie „Sonstige Verkehrsflächen“ zugeordnet, sondern als „Ver- und Entsorgung“ kartiert. Diese geschilderten methodischen Änderungen der Nutzungskartierung im Zuge der aktuellen Fortschreibung, die nicht auf auf reale Nutzungsänderungen zurückzuführen sind, erschweren einen Vergleich der Nutzungsanteile zum 31.12.2020 gegenüber dem bisherigen Erfassungsstand 31.12.2015. Auch das seit einigen Jahren vorliegende Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS), das erstmals als Datenquelle genutzt werden konnte, erlaubte eine umfassendere Kartierung aktueller Wohnungsbauvorhaben als dies bisher möglich war, erschwert damit aber die direkten Vergleichsmöglichkeiten beider Erfassungsstände. Von einem tabellarischen Vergleich beider Nutzungskartierungen wird daher abgesehen. Bezüglich der Entwicklung des Grün- und Freiflächenbestandes wurde parallel zur Nutzungskartierung die Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung“ (06.03) fortgeschrieben (SenStadtWohn 2021d); ihr sind die bis zum August 2020 (Datum der Befliegungsdaten) stattgefundenen Verluste und Gewinne im Grünbereich zu entnehmen. Die Karte „Reale Nutzung der bebauten Fläche“ (06.01) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der bebauten Fläche Berlins und ihre Verteilung über die Stadtfläche (Stand 31.12.2020). Abbildung 5 verdeutlicht die Verteilung der Anteile der verschiedenen baulichen Nutzungen an der bebauten Fläche der einzelnen Bezirke. Mehr als die Hälfte der bebauten Fläche Berlins wird zum Wohnen genutzt. Gewerbe- und Industrienutzungen wie auch Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen nehmen mit 12 % bzw. 16 % einen relativ großen Teil der bebauten Fläche Berlins ein. Ihnen folgen die Verkehrsflächen (ohne die nicht in der Block(teil)flächenkarte enthaltenen Straßen) mit 6 % und die Mischnutzungen mit etwa 5 %. Berlinweit betrachtet nehmen Kerngebiete, Flächen der Ver- und Entsorgung sowie Wochenendhäuser und kleingartenähnliche Nutzungen sehr wenig Raum ein. Block(teil)flächen, die als Baustellen kartiert wurden, sind in dem aktuellen Stand erfasst, nehmen aber mit insgesamt 97 ha ebenfalls nur einen sehr kleinen Umfang ein, der sich durch den Baufortschritt sowie neue Baustellen auch kontinuierlich ändert. In der Verteilung der Nutzungsarten der bebauten Flächen auf das Stadtgebiet lassen sich charakteristische Strukturen erkennen. So gibt es reine Wohn- oder Gewerbegebiete im Stadtrandbereich deutlich häufiger als innerhalb des S-Bahnringes, während dort die Misch- oder Kerngebietsnutzungen stärker vertreten sind. Gegenüber anderen Metropolen hat Berlin jedoch weiterhin einen bemerkenswerten Anteil von ganz oder überwiegend dem Wohnen dienenden Flächen auch in Zentrumsnähe. So beträgt der Anteil an Blöcken und Blockteilflächen mit Wohngebietsnutzung in Friedrichshain-Kreuzberg über 40 % der baulich genutzten Fläche, in Mitte, bedingt vor allem durch die anderweitigen Nutzungen im Ortsteil Mitte, nur noch über 30 %. Insbesondere auf Grund günstiger Transportbedingungen konzentrieren sich Gewerbegebiete entlang von Wasserwegen, Bahnlinien und Hauptverkehrsstraßen. Mischgebiete und einzelne Kerngebiete findet man als Folge gewachsener Strukturen und der polyzentralen Struktur Berlins oft in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Kennzeichnend jedoch ist die Konzentration der Kerngebiete in den beiden Bereichen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße bzw. der City-Ost um den Bereich Alexanderplatz / Friedrichstraße sowie am Potsdamer Platz. Gemeinbedarfsflächen sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt. Flächen der Ver- und Entsorgung treten hauptsächlich im Stadtrandbereich, häufig in Nachbarschaft zu Gewerbeflächen, auf. Die beschriebenen Strukturen spiegeln sich auch im Vergleich der Verteilung der Flächennutzungsarten innerhalb der einzelnen Bezirke wider (vgl. Abb. 5). Beispiele für die charakteristische Nutzungsverteilung im Stadtrandbereich sind die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Neukölln mit 67 % bzw. 66 % Wohnnutzung und 12 % bzw. 11 % industriell-gewerblicher Nutzung, während sich im Bezirk Mitte mit nur 35 % Wohnnutzung, aber 5 % Kerngebiets- und ca. 13 % Mischgebietsnutzung sowie einem sehr hohen Anteil an Gemeinbedarfsstandorten (30 %) deutlich dessen zentrale Funktion widerspiegelt. Da sich die Kerngebietsnutzungen der City-West um Kurfürstendamm, Breitscheidplatz und Tauentzienstraße auf drei Bezirke – Charlottenburg-Wilmersdorf, Schöneberg-Tempelhof und Mitte – verteilen, schlägt sich die zentrale Funktion dieses Bereichs weniger deutlich in der Nutzungsverteilung der beiden erstgenannten Bezirke nieder (Kerngebietsanteile von bis zu 2 %). Neben dem Bezirk Mitte weisen die Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf mit 45 % und 48 % einen relativ niedrigen Anteil an reinen oder ganz überwiegend dem Wohnen dienenden Blöcken. Ein mehr oder weniger großer, örtlich sehr unterschiedlicher Anteil an Wohnfläche ist in den Mischgebieten anzutreffen. Dieses auch als ‚Berliner Mischung‘ bezeichnete Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und Produktion ist in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg noch am deutlichsten zu erkennen. Sie sind die Bezirke mit den weitaus größten Mischnutzungsanteilen (13 % und 16 ). Dafür ist der Anteil an Gemeinbedarfsflächen mit 30 bzw. 19 % hier sehr hoch. Als Wohnbezirk mit dem berlinweit geringsten Anteil gewerblicher Nutzung (5 %) fällt Steglitz-Zehlendorf mit 66 % Wohnnutzung auf. Die Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der nicht bebauten Fläche Berlins sowie ihre Verteilung über die Stadt. Der größte Teil des Grün- und Freiflächenbestands liegt im Stadtrandbereich . Prägend sind die großen Waldflächen des Grunewalds und der Forst Düppel im Südwesten, der Spandauer und Tegeler Forst im Nordwesten und die großen Waldgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick im Südosten von Berlin. 38 % aller Grün- und Freiflächen sind Wald. Der Anteil der Gewässer beträgt 13 % (vgl. Abb. 6). Landwirtschaftlich genutzte Flächen , die 9 % des Freiflächenbestands einnehmen, befinden sich insbesondere im nordöstlichen Stadtgebiet (Pankow und Weißensee). Weitere Landwirtschaftsflächen liegen in den übrigen Stadtrandbereichen. Kleingartengebiete , die 8 % des Freiflächenbestandes ausmachen, sind fast ausschließlich außerhalb des S-Bahnringes, jedoch zum Teil noch innenstadtnah, zu finden. Oft liegen sie in der Nähe von Kanälen, Flüssen und Bahnlinien. Zurzeit nicht genutzte Brachflächen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, insbesondere entlang von Bahnlinien und Gewässern. Sie nehmen 9 % des Freiflächenbestands ein. Die wenigen verbliebenen Baumschulen und Gartenbaubetriebe befinden sich ganz überwiegend im Stadtrandbereich, während Sportplätze , Friedhöfe und Parks bzw. Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet auftreten. Die Flächengrößen der einzelnen Freiflächen nehmen vom Innenstadtbereich in Richtung Stadtrand zu. Zudem treten die verschiedenen Freiflächenkategorien im äußeren Stadtgebiet häufig im Verbund miteinander auf und bilden so größere zusammenhängende Freiraumsysteme, während die verschiedenen Freiflächen im Innenstadtbereich meistens isoliert vorkommen und von bebauten Flächen umgeben sind. In den innerstädtischen Bezirken wird der Freiflächenbestand von Parkanlagen dominiert.
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Internet: /sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/sozialraumorientierte-planungsgrundlagen/prisma/(/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/sozialraumorientierte-planungsgrundlagen/prisma/ (Zugriff 15.04.2026) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) 2025a: Stadtklimaanalyse Berlin 2020/2022: Dokumentation der Datengrundlagen, Modellsimulation und Klimaanalyse. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/doku_klimaanalyse_2022.pdf (Zugriff 22.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) 2025b: Klimamodellierung 2022: Auswertung von Messdaten ausgewählter Klimastationen in Berlin und Potsdam. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/doku_klimastationen_2022.pdf (Zugriff 22.04.2025) VDI (Verein Deutscher Ingenieure) 2008: Richtlinie VDI 3785, Blatt1, Methodik und Ergebnisdarstellung von Untersuchungen zum planungsrelevanten Stadtklima, Düsseldorf. Internet: https://www.vdi.de/ (Zugriff am 11.05.2009) VDI (Verband Deutscher Ingenieure) 2015: Richtlinie VDI 3787 Blatt 2 Umweltmeteorologie: Methoden zur human-biometeorologischen Bewertung der thermischen Komponente des Klimas. Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf. Internet: https://www.vdi.de/ (Zugriff 02.04.2024) VDI (Verein Deutscher Ingenieure) 2022: Richtlinie VDI 3787, Blatt2, Methoden zur human-biometeorologischen Bewertung der thermischen Komponente des Klimas, Düsseldorf. Internet: https://www.vdi.de/ (Zugriff am 02.04.2025) Vogt, J. 2002: Bericht über orientierende Untersuchungen zur lokalklimatischen Funktion der Flächen des Gleisdreieckes in Berlin, Textteil, Voruntersuchung im Auftrag der Vivico Management GmbH, unveröffentlicht, Berlin. Vogt, J. 2002: Bericht über orientierende Untersuchungen zur lokalklimatischen Funktion der Flächen des Gleisdreieckes in Berlin, Abbildungsteil, Voruntersuchung im Auftrag der Vivico Management GmbH, unveröffentlicht, Berlin. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2001: Umweltatlas Berlin, Karte 04.07 Klimafunktionen, 1:50 000, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimaanalyse/2000/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2003: Umweltatlas Berlin, Karte 04.10 Klimamodell Berlin – Analysekarten, 1:50 000, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimaanalyse/2001/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2004: Umweltatlas Berlin, Karte 04.11 Klimamodell Berlin – Bewertungskarten, 1:50 000, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimabewertung/2001/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2009: Umweltatlas Berlin, Karte 04.10 Klimamodell Berlin – Analysekarten, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimaanalyse/2005/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2022: Umweltatlas Berlin, Karte 04.10 Klimamodellierung Berlin – Klimaanalysekarten 2022, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimaanalyse/2022/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) (Hrsg.) 2009: Umweltatlas Berlin, Karte 04.11 Klimamodell Berlin – Bewertungskarten, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimabewertung/2005/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2018: Umweltatlas Berlin, Karte 03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020 und 2025, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/luft/strassenverkehr-emissionen-und-immissionen/2018/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2021: Umweltatlas Berlin, Karte 01.02 Versiegelung, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/boden/versiegelung/2021/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2015: Umweltatlas Berlin, Karte 01.11.3 Naturnähe, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/boden/bodenfunktionskriterien/2015/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022: Umweltatlas Berlin, 2022, Karte 04.12 Entwicklung der Anzahl ausgewählter klimatologischer Kenntage, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimawandel/2022/zusammenfassung/ SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), Berlin. Internet: https://gdi.berlin.de/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/0a7c53a5-b29d-3f45-9734-1c811045e6c2 (Zugriff 16.04.2025) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016: Umweltatlas Berlin, Karte 04.11 Klimamodell Berlin – Planungshinweiskarte Stadtklima, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/klima/klimabewertung/2015/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2020. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/nutzung/flaechennutzung/2020/zusammenfassung/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Gebäudehöhen. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/nutzung/gebaeudehoehen/ (Zugriff 16.04.2025) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2020: Umweltatlas Berlin, Vegetationshöhen. Internet: https://www.berlin.de/umweltatlas/biotope/vegetationshoehen/2020/methode/ (Zugriff 16.04.2025)
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4 vom 16. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 436) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4" wird der Verordnung beigefügt. 2.Der "Einzige Paragraph" wird § 1. 3.Es wird folgender § 2 angefügt: § 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1.In den Industriegebieten und im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2.Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 200 m2 Verkaufs- und Ausstellungsfläche haben. 3.Ausnahmsweise sind Läden zur Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 100 m2 zulässig. 4.Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). 5.Die in der Anlage zur Verordnung mit "A" bezeichnete Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt."
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 106 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 9 |
| Land | 339 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 28 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 75 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 226 |
| Umweltprüfung | 29 |
| unbekannt | 104 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 135 |
| Offen | 287 |
| Unbekannt | 14 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 431 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 6 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 138 |
| Keine | 90 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 15 |
| Webseite | 249 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 362 |
| Lebewesen und Lebensräume | 436 |
| Luft | 280 |
| Mensch und Umwelt | 436 |
| Wasser | 293 |
| Weitere | 436 |