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Grasnelken auf der Sandlinse

Ohne Pflanzen gibt es keine Nahrung, weder an Land noch im Meer. Sie bilden und regeln in wesentlichem Maße unsere Lebensumwelt. Doch nicht nur wir Menschen, auch Tiere brauchen die Pflanzen als Lebensgrundlage – beispielsweise als Nahrung aber auch als Lebensraum. Der Schutz der Pflanzen in all ihrer Vielfalt ist deshalb essentiell für das Überleben auf der Erde. Untersuchungen zeigen jedoch den kontinuierlichen Rückgang dieser für alle Lebewesen so wichtigen Vielfalt. Daher gibt es seit 2002 eine Globale Strategie zum Schutz der Pflanzenwelt, die diesen Rückgang bis 2010 stoppen sollte. Auf der letzten Konferenz (2014 in Südkorea) der Staaten, die sich verpflichtet haben diese Strategie umzusetzen, ergab sich aber leider, dass der Verlust an Pflanzenvielfalt zunimmt und auch noch bis mindestens 2020 weiter voranschreiten wird. Zur Umsetzung dieses globalen Ziels werden sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene Strategien entwickelt. Das Land Berlin leistet seinen Anteil mit dem Florenschutzkonzept. In diesem werden unter allen Farn- und Blütenpflanzen diejenigen als prioritäre Zielarten benannt, die aus fachlicher Sicht eines besonderen Schutzes bedürfen. Eine der Zielarten des Florenschutzes ist die Gemeine Grasnelke ( Armeria maritima subsp. elongata ). Diese auch nach der Bundesartenschutzverordnung gesetzlich besonders geschützte Art wächst vor allem auf trockenen Standorten, wie sie auch auf der sogenannten “Sandlinse” nördlich des Wuhlesteges vorkommen. In Berlin fühlt sich die Gemeine Grasnelke generell sehr wohl und kommt auch noch relativ häufig vor, aktuell vor allem in den Wäldern Köpenicks, den offenen Stadtrandbereichen und im nördlichen Grunewald. In bebauten Gebieten findet man sie vor allem entlang von Bahndämmen, seltener auf Mittelstreifen von Straßen, auf größeren Friedhöfen und Brachflächen. Bedingt durch Nutzungsänderungen oder Überbauung sind bereits einige Vorkommen der Grasnelke in den vergangenen Jahrzehnten verloren gegangen. Die Grasnelke gilt bundesweit als gefährdet, in Berlin zählt sich noch nicht zu den gefährdeten Pflanzenarten. Wenn die Gemeine Grasnelke also in Berlin relativ häufig vorkommt, warum muss sie dann besonders geschützt werden? Das liegt daran, dass diese Pflanze weltweit nur in einem sehr kleinen Areal vorkommt und ihren globalen Verbreitungsschwerpunkt in Nordostdeutschland hat. Wir haben daher eine besondere Verantwortung für den weltweiten Erhalt dieser Art. Das Land Berlin fühlt sich daher besonders verpflichtet seinen Teil zur Bewahrung der Gemeinen Grasnelke zu tun noch bevor sie akut gefährdet ist. Aus diesem Grund ist sie nicht nur Zielart des Florenschutzkonzeptes, sondern darüber hinaus auch Zielart des Berliner Biotopverbundkonzeptes. Auf den Wiesen nördlich des Wuhleteiches, der sogenannten „Sandlinse“, befindet sich bereits seit langem eine kleine Fläche mit Sandtrockenrasen, die auch von einer kleinen Familie aus Grasnelken bewohnt wird. Um ihren Bestand zu sichern und darüber hinaus im Wuhletal zu vermehren, wurde ein “Hilfspaket” im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt auf der IGA-Berlin im Jahr 2017 geschnürt. Auf der “Sandlinse” wurde, in der Nachbarschaft der bestehenden Grasnelkenbestände, eine alte Baustraße aus Asphalt entfernt und die Fläche mit einer 20 bis 30 cm dicken Sandschicht angedeckt. So wurde die Ausgangsbedingung für die Anpflanzung von Grasnelken geschaffen. Die dafür benötigten Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die von Pflanzen eines Grasnelkenbestandes im selben Naturraum, in Berlin-Pankow, stammen. Ein auf die Anzucht von regionalen Pflanzenarten spezialisierter Gartenbaubetrieb hat sie herangezogen und bis zur Auspflanzung auf der “Sandlinse” gepflegt. Die ansässige Population der Grasnelken konnte durch diese Maßnahme um rund 5.000 Individuen erweitert und die biologische Vielfalt im Wuhletal gestärkt werden. Durch die Florenschutzmaßnahme wurden jedoch nicht nur für die Gemeine Grasnelke beste Lebensbedingungen geschaffen. Auch viele weitere auf der “Sandlinse” vorkommende Pflanzenarten des “Sandtrockenrasen” profitieren davon, da sie vergleichbare Lebensraumansprüche wie die Grasnelke haben. Dazu gehören: Sand-Strohblume ( Helichrysum arenarium ), Rauhblattschwingel ( Festuca bevipila ), Berg-Sandglöckchen ( Jasione montana ), Silber-Fingerkraut ( Potentilla argentea ), Karthäuser Nelke ( Dianthus carthusianorum ). Koordinierungsstelle Florenschutz Berlin Berliner Florenschutzkonzept

LAPRO2009_Kulturlandschaft_Erholungsvorsorge - LAPRO2009 - Siedlungsbegrenzung aus Sicht des Naturschutzes

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:Im Landschaftsprogramm wird eine aus Sicht des Naturschutzes erforderliche Siedlungsbegrenzung dann dargestellt, wenn: • Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, • wichtige Kaltluftabflussbahnen, • Auen und Bachtäler, die im LEP Umwelt nicht als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt sind, sowie • seltene Böden, die vor Überbauung zu schonen sind, an die Siedlung angrenzen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 11.6

Bebauungspläne im Landkreis Leer

Bebauungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel

Bebauungspläne Gemeinde Ostrhauderfehn

Bebauungspläne in der Gemeinde Ostrhauderfehn

Bauen im laendlichen Raum

Das Projekt "Bauen im laendlichen Raum" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Entwerfen und Gebäudekunde.Ueberall in Europa sind die historischen Doerfer und laendlichen Siedlungen, die - eingebunden in ihre Umgebung - seit Jahrhunderten die Landschaften gepraegt und unverwechselbar gemacht haben, in ihrer Urspruenglichkeit von vielfaeltigen Einfluessen bedroht. Es sind dies im wesentlichen folgende: 1. Fortschreitende Rationalisierungsmassnahmen der Landwirtschaft, 2. Schaffung neuer Arbeitsplaetze im laendlichen Raum durch Ansiedlung von Gewerbe und Industrie, 3. Erschliessung des laendlichen Raumes fuer den Tourismus, 4. anhaltende Landflucht in abgelegenen Gebieten wegen mangelnder Arbeitsmoeglichkeiten und unvollstaendiger Infrastruktur, 5. Verstaedterung des laendlichen Raumes in Gebieten, die in der Naehe von Ballungsraeumen liegen. Die Arbeit versucht, die typischen Merkmale, die die Qualitaet des Lebens und Bauens auf dem Lande gepraegt haben, zu analysieren und in einpraegsamer Form darzustellen. Aufgrund dieser Analysen sollen praktische Vorschlaege erarbeitet werden, in welcher Form laendliche Bausubstanz erhalten, wiederhergestellt, revitalisiert und sinnvoll ergaenzt werden kann.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LAPRO2009 - Siedlungsbegrenzung aus Sicht des Naturschutzes

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Im Landschaftsprogramm wird eine aus Sicht des Naturschutzes erforderliche Siedlungsbegrenzung dann dargestellt, wenn: Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, wichtige Kaltluftabflussbahnen, Auen und Bachtäler, die im LEP Umwelt nicht als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt sind, sowie seltene Böden, die vor Überbauung zu schonen sind, an die Siedlung angrenzen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 11.6. (Stand: Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Rekonstruktion des Spitzenabflusses von Hochwässern in historischer Zeit im Rhein- und Maintal vor Beginn der Pegelmessungen

Das Projekt "Rekonstruktion des Spitzenabflusses von Hochwässern in historischer Zeit im Rhein- und Maintal vor Beginn der Pegelmessungen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Geographisches Institut, GIUB.Die aktuellen Katastrophenhochwässer in Mitteleuropa lassen die Frage der zu erwarten-den Größenordnung von Hochwässern insbesondere auch vor dem rezenten Klimawandel laut werden. Aus historischer Zeit bieten die überlieferten Hochwasserstände u.a. von Rhein und Main einen bislang unzureichenden Informationsschatz. Hier besteht jedoch das Problem, dass die historischen Hochwasserstände wegen des Ausbaus der Flüsse zu Schifffahrtsstraßen und der Einengung der Auen durch Bebauung nicht direkt in heutige Zeit übertragen werden können. Die Rekonstruktion der Scheitelabflüsse der Hochwasser in historischer Zeit steht vor methodischen Schwierigkeiten, die bearbeitet werden sollen, um durch die Übertrag des Abflusses adäquate heutige Wasserstände bestimmen und so das aus dem historischen Erfahrungsschatz überlieferte Wissen heute besser nutzen zu können. Der Hochwasserscheitelabfluss in historischer Zeit wird durch Analyse der hydraulischen Verhältnisse der ursprünglichen Flussbetten und -auen rekonstruiert. Dabei werden die aus der Flächennutzung bzw. Gerinnebeschaffenheit resultierende hydraulische Rauigkeit, die darauf basierende jeweilige Fließgeschwindigkeit und schließlich der resultierende Abflussanteil bestimmt. Eine analoge Vorgehensweise für rezente, gemessene Hochwasser dient der Kalibrierung. Abschließend werden die Untersuchungsmethoden mit den Ergebnissen methodisch anderer Ansätze verglichen und zu rezenten Extremhochwässern in Beziehung gesetzt.

Neubau der A33 von der A1 (nördlich Osnabrück) bis zur A33/B51n (OU Belm)

Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördl. Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der ersten Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben.

Gutachterliche Stellungnahme zur Emissions- und Immissionssituation in der Umgebung der geplanten Deponie Greiling

Das Projekt "Gutachterliche Stellungnahme zur Emissions- und Immissionssituation in der Umgebung der geplanten Deponie Greiling" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der planfestgestellten Hausmuelldeponie bei Greiling in Oberbayern (Bad Toelz). Wegen der Naehe zur umliegenden Wohnbebauung (ca. 250m) wurden die Geruchsemissionen und -immissionen in der Umgebung der geplanten Deponie untersucht. Eine Abschaetzung und Beurteilung der in einem bereits existierenden Gutachten vorgenommenen Annahmen und Berechnungen fuehrte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dies betrifft insbesondere die Bedeutung von kleineren Stoerungen an der abgeschlossenen Deponie, die Emissionen aus dem Deponiebetrieb sowie die zugrundegelegten Ausbreitungsverhaeltnisse von Schadstoffen und deren Abbildung mit Ausbreitungsmodellen. Insgesamt laesst sich eine positive Eignung des planfestgestellten und in erster Gerichtsinstanz bestaetigten Standortes aus den vorliegenden und vom Deutschen Wetterdienst zu erhaltenden Ergebnissen nicht ableiten.

Ökologische Siedlung Burbach

Das Projekt "Ökologische Siedlung Burbach" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Siegen, Fachbereich 9 - Architektur - Städtebau, insbesondere städtebauliches Entwerfen sowie Stadt- und Regionalplanung, Stadtbaugeschichte und Stadtbildpflege.Für eine kleine neue Wohnsiedlung im ländlichen Bereich soll ein ökologisches Siedlungskonzept entwickelt werden. Sparsamer Umgang mit den Bauflächen (auch im ländlichen Raum), Energiekonzepte, Umgang mit den Niederschlagwasser, Gesamtversiegelung sind wesentliche Beurteilungsmaßstäbe - neben den üblichen Qualitätsansprüchen an Gebäude und Umfeld einer kleinen Siedlung.

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