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Bebauungspläne (Landkreis Göttingen)

Bebauungspläne sind das Ergebnis einer konkreten kleinräumigen Planung, die in der Regel für ein kleines Teilgebiet (höchstens einen Stadtteil, oder auch nur für ein Grundstück) aufgestellt werden. Sie sind rechtsverbindlich und daher für die Bauabsichten der Bürger entscheidend. Bebauungspläne werden als Satzung von einer Gemeinde beschlossen. Die Bebauungspläne einer Gemeinde müssen aus dem Flächennutzungsplan dieser Gemeinde heraus entwickelt werden. Die Festsetzungen eines Bebauungsplans dürfen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen. Dem Landkreis Göttingen liegen nur die Pläne vor, die von den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Hierbei handelt es sich um Bebauungspläne, Bebauungsplanänderungen, Abgrenzungs- und Abrundungssatzungen folgender Gemeinden im Landkreis Göttingen: - Adelebsen - Bad Grund (Harz) - Bad Lauterberg im Harz - Bad Sachsa - Bovenden - Dransfeld - Duderstadt - Friedland - Gieboldehausen - Gleichen - Hann. Münden - Hattorf am Harz - Herzberg am Harz - Osterode am Harz - Radolfshausen - Rosdorf - Staufenberg - Walkenried Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig sind die kreisangehörigen Gemeinden.

Bebauungsplaene Saarlouis/Lisdorf - Bebauungsplaene Saarlouis/Lisdorf

Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Lisdorf:Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland), Stadtteil Lisdorf

WMS zum Bebauungsplan Nr. 14 Ace "Baumschulenweg/ Süd" der Stadt Celle

WMS zum Bebauungsplan Nr. 14 Ace "Baumschulenweg/ Süd" der Stadt Celle im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1

WFS zum Bebauungsplan Nr. 4 Sch "Reit- und Schießsportgelände Scheuen" der Stadt Celle

WFS zum Bebauungsplan Nr. 4 Sch "Reit- und Schießsportgelände Scheuen" der Stadt Celle im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1

Bebauungsplan Eppendorf 25 Hamburg

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für den Geltungsbereich südlich der Güterumgehungsbahn zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster wird wie folgt begrenzt: Salomon-Heine Weg (Flurstück 3055), Bahntrasse (Flurstück 2910), Alster, Südgrenzen der Flurstücke 3851 und 3850 (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405).

Bebauungsplan Sasel 4 Hamburg

Der Bebauungsplan Sasel 4 für den Geltungsbereich Gilcherweg-Kunaustraße-Redder-Auf der Heide (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 518) wird festgestellt.

Bebauungsplan Eidelstedt 2 1. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 2 vom 20. Januar 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 13) wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gewerbegebiet östlich der Pinneberger Chaussee sind Einzelhandels-betriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen."

Flächennutzungsplan 2. Änderung Samtgemeinde Lühe

Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. wurde beschlossen um : -eine Anpassung an vorhandene Bebauungspläne bzw. die vorhanden gewerbliche Nutzung vorzunehmen. -neue Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen als Arrondierung der vorhandenenen Bebauung zu schaffen. -einem ansässigen Betrieb und dessen Erweiterungsmöglichkeiten planerisch abzusichern -neue öffentliche Parkplätze für Berufspendler zu schaffen sowie den vorhandenene Hafen Grünendeich planerisch zu sichern

Erstellung eines praxisorientierten Handlungsleitfadens als Hilfestellung für Kommunen zur Bewältigung der SUP-Anforderungen an die Erarbeitung von Verkehrsentwicklungsplänen

Unabhängig von der rechtlichen Frage der SUP-Pflichtigkeit geht das F+E-Vorhaben davon aus, dass durch eine Umweltprüfung für kommunale Verkehrsentwicklungspläne (VEP) strategische Entscheidungen auf VEP-Ebene fachlich abgesichert, Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren inhaltlich entlastet, Immissionsschutzbelange frühzeitig berücksichtigt, Akzeptanz des VEP in der Öffentlichkeit nachhaltig verbessert werden können. Die Bosch & Partner GmbH entwickelt dazu zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Handlungsleitfaden. Die Grundlage für den Handlungsleitfaden bildet eine Analyse der gegenwärtigen Planungspraxis bei der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung sowie der kommunalen Umweltprüfung. Dabei soll insbesondere auch der Stand der Integration verschiedener Fachplanungen herausgestellt werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen stützt sich die Entwicklung des Handlungsleitfadens wesentlich auf die Durchführung und Analyse von Fallbeispielen. Anhand von repräsentativ ausgewählten Beispielräumen werden Einsatzmöglichkeiten der entwickelten Methodik zur Anwendung der SUP simuliert und auf Praxistauglichkeit getestet.

BP-Nr. 45 Klärwerk Hager Tief 1. Änderung Flecken Hage

Bebauungsplan Nr. 45 Klärwerk Hager Tief 1. Änderung Flecken Hage

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