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Bebauungspläne und Umringe der Stadt Dillingen (Saarland), Stadtteil Diefflen:Bebauungsplan "Seniorengerechtes Wohnen Diefflen Nr.072 0" der Stadt Dillingen, Stadtteil Diefflen
Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿allgemeines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. 2.Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt. 3.Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grund-rißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 vom 22. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 288) wird folgende Nummer 25 angefügt: "25. Für das in der Anlage mit ¿A" bezeichnete Mischgebiet an der Kieler Straße sowie für die mit ¿B" bezeichneten Kerngebiete an der Pinneberger Chaussee/Kieler Straße sowie an der Lohkampstraße und an der Elbgaustraße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Für die in der Anlage mit ¿C" bezeichneten Gewerbegebiete an der Kieler Straße und an der Elbgaustraße werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Einrichtungen ausgeschlossen."
Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Landkreis Rotenburg/Wümme im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Themen wie Schulstandorte, Berufsbildende Schulen, Schulen freier Träger, Campingplätze, Bebungspläne, Windernergiepotenzialflächen, Ladestandorte für Elektrofahrzeuge, Park&Ride und Bike&Ride-Plätze oder Standorte der Dienststellen werden über diesen WMS-Dienst dargestellt. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Niedersachsen zu finden (http://www.geodaten.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8651&article_id=25492&_psmand=28). Genauere Informationen erhalten Sie über den Landkreis Rotenburg/Wümme. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Niedersachsen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Bebauungsplan Volksdorf 11 /Rahlstedt 37 für das Plangebiet Mellenbergweg zwischen Ringstraße und Langfeld einschließlich Teile angrenzender Flurstücke der Gemarkungen Volksdorf und Meiendorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 525 und 526) wird festgestellt.
Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.
Der Bebauungsplan Nienstedten 18 / Othmarschen 39 für den Geltungsbereich Kanzleistraße, Jürgensallee, Baron- Voght-Straße, Quellental und Am Internationalen Seegerichtshof (Bezirk Altona, Ortsteile 218 und 221) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kanzleistraße - Jürgensallee - Baron-Voght-Straße - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 909 (alt: 823) der Gemarkung Klein Flottbek - Appuhnstraße - Quellental - über das Flurstück 359 der Gemarkung Klein Flottbek - Quellental - Ostgrenze des Flurstücks 768, über das Flurstück 768, Westgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Nienstedten - Quellental - Am Internationalen Seegerichtshof - Georg-Bonne-Straße.
Der Bebauungsplan Bergedorf 29 für den Geltungsbereich Brookdeich - Brookwetterung - über das Flurstück 1699 der Gemarkung Bergedorf - An der Pollhofsbrücke - Nordgrenze der Bahnanlagen - Westgrenzen der Flurstücke 3969, 4341 und 3764 der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.
Die Bebauungspläne der Stadt Papenburg mit den Ortsteilen Papenburg, Bokel, Tunxdorf, Nenndorf, Aschendorf und Herbrum.
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Zivilgesellschaft | 16 |
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