API src

Found 19 results.

Related terms

nachweispflichtiger Abfall

Daten aus dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren über die Entsorgung gefährlicher Abfälle (§§ 50-52 KrWG, §§ 2-13 NachwV) und über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (gefährlich und nicht gefährlich). Die Objektart gliedert sich in folgende Unterteile: Entsorgungsnachweise bzw. Notifizierung und Begleitscheine. Der Raumbezug kann jeweils nur über den Betrieb ermittelt werden.

Begleitscheine (StALU MS Neubrandenburg)

Daten der Abfall-Begleitscheine

Mengenströme Gefährlicher Abfälle

Auswertung zu gefährlichen Abfällen und den entsprechenden Mengenströmen, Datengrundlage sind die Begleitscheine aus dem elektronischen Abfallnachweisverfahren.

Betrifft: Asse vom 9. Mai 2018 - Die radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II / Vortrag von Dirk Laske, BGE (PDF, nicht barrierefrei)

Betrifft Asse – Die radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II 09. Mai 2018 Dirk Laske Von der Begleitliste zur Abfalldatenbank ASSEKAT • ASSEKAT Inventardatenbank des Betreibers HMGU, die 2009 an das BfS (bei Übernahme der Betreiberaufgaben) gegangen ist • HMGU hat ab dem Jahr 1998 die in Papier vorliegenden Dokumente in einer Datenbank digital erfasst • Erfassung der Datenbank erfolgte in MS Access • HMGU hatte die ASSEKAT für einen Langzeitsicherheitsnachweis entwickelt Fokus der ASSEKAT lag auf langlebige Nuklide Betrifft Asse – Die radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II | Dirk Laske 09.05.2018 Projekt Asse, Salzgitter 3 Von der Begleitliste zur Abfalldatenbank ASSEKAT • Dokumente, die zur Einlagerungszeit vorgelegt worden sind: − Fragebögen, − Begleitlisten / Begleitscheine − Fassbucheinträge / Fasskarten, − Kernbrennstoffmeldungen und − Materialbegleitscheine • Nicht für jede Abfallcharge liegen alle Dokumente vor Die Datengrundlage ist gegeben und lässt sich nur verändern, wenn neue, bisher unbekannte Dokumente auftauchen sollten Betrifft Asse – Die radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II | Dirk Laske 09.05.2018 Projekt Asse, Salzgitter 4

Abfallbilanzen

Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Die Abfallbilanzen enthalten neben Daten zum Abfallaufkommen auch Aussagen über die Art der Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) sowie die Entwicklung des Abfallaufkommens in den letzten 10 Jahren. Grundlage bilden die jeweiligen Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Mengenstromnachweise der dualen Systeme sowie Daten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Statistischen Landesamtes. Gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“) Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 48 bis 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) einer besonderen Nachweispflicht. Diese wird in der Regel durch Dokumentation der jeweiligen Entsorgungswege erfüllt. Dazu werden für jeden einzelnen Entsorgungsvorgang Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine erstellt. Die Abfallbilanzen für gefährliche Abfälle basieren auf einer jährlichen Auswertung der Begleitscheine sowie vergleichbarer Listennachweise. Sie erfassen sämtliche gefährlichen Abfälle. Diese sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung

Entsorgung von infektiösen Abfällen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens anfallen Im Zusammenhang mit der Coronavirus (SARS-CoV-2)-Pandemie fallen in Einrichtungen des Gesundheitswesens infektiöse Abfälle an. Entsprechende Informationen dazu finden sich in den Hinweisen zur Entsorgung (SBB). Abfallrechtliche Nachweispflichten geändert Handhabung der Übernahmescheine angesichts der Entwicklungen um COVID-19: Bis auf weiteres wird auf die händische Unterschrift auf Übernahmescheinen verzichtet. Das Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Die Überwachung der Stoffströme erfolgt über das abfallrechtlich geregelte Nachweisverfahren. Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe des behördlichen EDV-Systems ASYS bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und Makler jeweils behördliche Nummern zu vergeben und mit den betrieblichen Stammdaten in ASYS zu verknüpfen. Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit der Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ulf Berger unter der Tel.: (030) 9025-2192 E-Mail: ulf.berger@senmvku.berlin.de . Ferner steht Ihnen folgend die Mitteilung 27 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Verfügung: Zu der am 01.04.2010 in Kraft getretenen elektronischen Nachweisführung (eANV) stehen Ihnen hier gesonderte Informationen zur Verfügung. Behördliche Nummernvergabe für Erzeuger, Entsorger, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Nummern werden durch die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH vergeben. Altfahrzeugentsorgung Batterieentsorgung Entsorgungsfachbetriebe Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bearbeitung erfolgt durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH . Abfalleinstufung und Bauabfallüberwachung Diese Thematik wird von unserem Abfallüberwachungsteam bearbeitet. Sie erreichen es unter der folgenden E-Mail Adresse: E-Mail: bauabfall@senmvku.berlin.de . Ferner liegen zum Thema Abfalleinstufung für Sie Merkblätter zum Download bereit. Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Zentrale Telefaxnummer für alle oben aufgeführten Arbeitsgebiete: (030) 9025-2979 Seit 01. April 2010 macht die Abfallnachweis-Verordnung die elektronische Nachweisführung zur Pflicht. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Das Verfahren ist seitdem elektronisch zu führen und Daten sind in vorgegebener Form zu übermitteln. Um den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren zu gewährleisten, haben die 16 Bundesländer die Zentrale Koordinierungsstelle ( ZKS-Abfall ) eingerichtet. Die ZKS-Abfall richtet bei sich Postfächer für die Beteiligten ein. Diese rufen von dort für sie bestimmte Datensätze ab. Die erforderlichen Formulare im Nachweisverfahren können mit einer eigenen (gekauften) Software am Firmen-PC erstellt, signiert und an die ZKS-Abfall versandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das vom Bundesumweltministerium vorgegebene Datenformat BMU-xml durch die genutzte Software verwandt wird. Private Dienstleistungsunternehmen, sog. Provider, bieten für den professionellen Entsorgungssektor Systemlösungen an, die über den Basisstandard im Länder-eANV hinausgehen und zudem individuell auf die Erfordernisse des Betriebes zugeschnitten werden können. Da die Papierform künftig nicht mehr zulässig ist, entfällt die handschriftliche Unterschrift. Abfallrechtliche Belege, Formulare und Dokumente sind nunmehr mit einer qualifizierten elektrischen Signatur zu versehen. Dafür ist eine Signaturkarte erforderlich, mit der eine rechtssichere elektronische Unterschrift geleistet reden kann. Weiterhin ist für den Einsatz der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, in der Regel mit Signatursoftware versehen, erforderlich. Sie sollten sich … über die Rechtslage informieren . entscheiden , wie die Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren gestaltet werden soll. In welchem Umfang wurde bisher am Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren teilgenommen? Es ist nicht zwingend erforderlich am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, wenn man als Erzeuger nur am Sammelnachweisverfahren beteiligt ist und bei der Entsorgung der Abfälle einen Übernahmeschein erhält. mit Entsorgern in Verbindung setzen , wenn Sie nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen haben, um ggf. von dort Unterstützung zu erhalten. Hardware beschaffen , um Signaturkarten und Kartenlesegeräte mit entsprechender Software einsetzen zu können. Signaturkarten sind ausschließlich personengebunden. Die Beantragung bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (z .B. D-Trust, Telekom u.a.) erfolgt im Post-Identverfahren.Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie auf den Seiten der Anbieter im Internet ausfüllen. bei der ZKS-Abfall mit Ihrem Betrieb registrieren bzw. anmelden . Sofern Sie nicht die Dienste eines Providers nutzen und Sie im Rahmen der Eigenerstellung oder des Länder-eANV am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen wollen, stellen Sie Ihren Registrierungsantrag über das Internet-Portal www.zks-abfall.de . Ihr Antrag geht hier elektronisch zur Prüfung ein und wird nach erfolgter Bearbeitung direkt der ZKS mit einem Registrierungsauftrag übermittelt. Nachdem Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie online die erforderlichen Eintragungen zum Entsorgungsnachweis oder Begleitschein erfassen und versenden. die Zentrale Koordinierungsstelle die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Bundesumweltministerium GADSYS – Gemeinsame Abfall DV-Systeme mit Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Industrie und Gewerbe - Genehmigungsverfahren

Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten des Immissionsschutzes Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen rechtliche Grundsatzangelegenheiten für genehmigungsbedürftige Anlagen sowie die Koordinierung der Planverfahren Auskünfte kann Ihnen Frau Thiele unter der Rufnummer (030) 9025-2284 geben. Technische Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallentsorgung Fragen der Luftreinhaltung und Abfallentsorgung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen dazu gehörende Grundsatzangelegenheiten Grundsatz- und Einzelangelegenheiten beim Vollzug der Störfallverordnung Notfallplanung und dem Katastrophenschutz bei BImSchG-Anlagen. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (030) 9025-2300 oder per E-Mail . Stoffströme bei der Abfallentsorgung Genehmigung und Kontrolle von Sonderabfällen, Nachweisverfahren, Erfassung aller Abfallerzeuger, Erfassung und Kontrolle von Begleitscheinen, Kontrolle von Entsorgungs-/Sammelentsorgungsnachweisen, Transport- und Maklergenehmigungen, Notifizierungen für Im- und Exporte von Abfällen, Entsorgungsfachbetriebe, Fachkundelehrgänge für Abfall, Abfalleinstufungen für Verwertungs-/ Beseitigungsverfahren (Boden/Bauschutt), Vollzug der BattVO, Vollzug der AltautoVO mehr bei Abfallentsorgung Auskünfte kann Ihnen Herr Berger unter der Rufnummer (030) 9025-2192 geben. Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Industrie und Gewerbe.

Ab April erfolgt Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch Unternehmen und Behörden müssen sich bis April registrieren lassen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/10 Magdeburg, den 16. März 2010 Ab April erfolgt Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch Unternehmen und Behörden müssen sich bis April registrieren lassen Magdeburg. Ab 01. April 2010 erfolgt in Deutschland die Nachweisführung für gefährliche Abfälle elektronisch. Dann sollen die über hunderttausend Entsorgungsnachweise und mehrere Millionen Begleitscheine, die jährlich in Deutschland anfallen, auf Basis moderner Datenverarbeitungssysteme bearbeitet werden. Das soll die Nachweisführung effektivieren und mittelfristig bei allen beteiligten Unternehmen und Behörden die Kosten für die Nachweisführung verringern. Um das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) nutzen zu können, müssen sich Erzeuger, Beförderer und Entsorger noch vor dem 1. April bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) registrieren lassen. Dazu können sich diese Unternehmen über das Portal www.zks-abfall.de anmelden. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg mitgeteilt hat, sind davon ca. 1.600 Unternehmen und Behörden in Sachsen-Anhalt betroffen. Bisher gingen aus Sachsen-Anhalt ca. 400 Anmeldungen ein. Das Ministerium teilte mit, dass betroffene Unternehmen und Behörden die Möglichkeit hatten, sich auf Informationsveranstaltungen sowie durch Broschüren, Schulungen sowie Test- und Probeläufen auf den Übergang zum elektronischen Nachweisverfahren vorzubereiten. Darüber hinaus sind aktuelle Informationen im Internet auf den Portalen der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall, des Bundesumweltministeriums (www.bmu.bund.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.mlu.sachsen-anhalt.de) abrufbar. 2007 trat die Nachweisverordnung für gefährliche Abfälle in Kraft. Sie sieht die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zum 1.04.2010 und die Nutzung der elektronischen Signatur anstelle der handschriftlichen Unterschrift für Nachweise und Begleitscheine vor. Dies gilt für Abfallentsorger unmittelbar. Für Abfallerzeuger und ¿beförderer ist die elektronische Signatur ¿ unabhängig von der erforderlichen Registrierung bei der ZKS-Abfall ¿ erst ab 01. Februar 2011 zwingend vorgeschrieben. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV

Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass alle Nachweispflichtigen für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer/Sammler und Entsorger) die Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) im Rahmen der Vorabkontrolle und die Begleitscheine (BGS) im Rahmen der Verbleibskontrolle nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form führen. Auch die behördlichen Bestätigungen werden in elektronischer Form erteilt. Die zentrale Kommunikationsplattform zur Gewährleistung und Koordination des  Datenaustauschs in die und aus der „Behördenwelt“ ist die ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall). Die ZKS-Abfall dient allen Beteiligten zum (rechts-)sicheren Austausch der elektronischen Formulare untereinander. Alle Teilnehmer müssen sich bei der ZKS-Abfall mit ihrer behördlichen Nummer (z. B. Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer) registrieren. Nach der Registrierung verfügen sie über ein elektronisches Postfach. Die Registrierung erfolgt auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Abgebot des Länderverbundes GADSYS (ehemals unter: ZKS-Abfall ) in 2 Schritten : 1. Konto eröffnen Das Konto kann der Betrieb selbst oder ein Dritter als Antragsteller eröffnen. Die Zugangsdaten, um später Betriebe zu registrieren bzw. die Stammdaten der Betriebe zu überarbeiten, werden per E-Mail zugestellt. 2. Betriebe registrieren/Stammdatenpflege Registrierung der Betriebe (Betrieb = eine behördliche Nummer) Für die Kontoeröffnung und die Registrierung wird eine Signaturkarte benötigt. Für Unternehmen, die noch keine Signaturkarte besitzen (z. B. Erzeuger, Beförderer), kann diese Registrierung auch ein Dritter, der über eine Signaturkarte verfügt, erledigen. Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren: 1. Nutzung des Länder-eANV 2. Nutzung eigener Software 3. Nutzung eines externen Dienstleisters (Provider) Das Länder-eANV ermöglicht den Nachweispflichtigen, elektronische Formulare (z. B. EN, SN, BGS) auszufüllen und elektronisch signieren zu können und an einen anderen Teilnehmer am eANV zu versenden. Das Länder-eANV stellt die kostengünstigste Lösung dar, da hierzu nur ein Computer mit Internetanschluss notwendig ist. Qualifizierte elektronische Signatur Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung werden die elektronischen Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen ist, versehen und erhalten dadurch die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht übertragbar, da es sich hier um die eigene Unterschrift in digitaler Form handelt. Letzte Aktualisierung: 06.07.2023

Umweltinformationssytem

Das Ziel des Umweltinformationssystems (UIS) in Sachsen-Anhalt ist die Bereitstellung von Umweltinformationen für Experten aus dem Bereich der Umweltbehörden . Dazu werden Umweltdaten mit geographischem Bezug zentral gespeichert, verwaltet, aufgearbeitet, verknüpft und abgerufen. Darüber hinaus können verschiedenste Daten mit Bezug zur Umwelt im- und exportiert werden. Analysen sind möglich und schließlich können Belege, Urkunden, Genehmigungen und Begleitscheine unkompliziert erzeugt werden. Die Verwendung von digitalen Karten im UIS eröffnet Spezialisten nicht nur die Möglichkeit, Umweltinformationen thematisch sortiert mit raumbezogenem Kontext zu visualisieren. Sie hilft auch, die Daten besser zu erfassen und ist deswegen einem ganzheitlichen Verständnis oftmals förderlich. In einem Satz zusammengefasst: Das UIS ist ein zentrales Managementsystem für die behördliche Arbeit mit Umweltdaten in Sachsen-Anhalt . Für eine einfache Untergliederung lassen sich die Themen, die das UIS gegenwärtig umfasst, wie folgt aufteilen: Boden, Wasser, Luft und Abfall. Aus technischer Sicht handelt es sich beim UIS um ein objektrelationales Datenbanksystem . Es wird am Standort Halle (Saale) vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt als Server Cluster betrieben. Die Arbeit mit den Umweltdaten und dem Datenbanksystem erfolgt über ein Portfolio aus Standard- und Spezialsoftware aus dem Datenbankumfeld sowie zahlreichen individuellen Softwareentwicklungen aus dem Umweltbereich. Umweltinformationen gemäß dem Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt bereitgestellt. Entsprechende Webangebote finden sich im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt und auch über die kostenlose App „Meine Umwelt“ . Letzte Aktualisierung: 23.01.2020

1 2