Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Das Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Die Überwachung der Stoffströme erfolgt über das abfallrechtlich geregelte Nachweisverfahren. Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe des behördlichen EDV-Systems ASYS bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und Makler jeweils behördliche Nummern zu vergeben und mit den betrieblichen Stammdaten in ASYS zu verknüpfen. Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit der Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ulf Berger unter der Tel.: (030) 9025-2192 E-Mail: ulf.berger@senmvku.berlin.de . Ferner steht Ihnen folgend die Mitteilung 27 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Verfügung: Zu der am 01.04.2010 in Kraft getretenen elektronischen Nachweisführung (eANV) stehen Ihnen hier gesonderte Informationen zur Verfügung. Behördliche Nummernvergabe für Erzeuger, Entsorger, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Nummern werden durch die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH vergeben. Altfahrzeugentsorgung Batterieentsorgung Entsorgungsfachbetriebe Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bearbeitung erfolgt durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH . Abfalleinstufung und Bauabfallüberwachung Diese Thematik wird von unserem Abfallüberwachungsteam bearbeitet. Sie erreichen es unter der folgenden E-Mail Adresse: E-Mail: bauabfall@senmvku.berlin.de . Ferner liegen zum Thema Abfalleinstufung für Sie Merkblätter zum Download bereit. Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Zentrale Telefaxnummer für alle oben aufgeführten Arbeitsgebiete: (030) 9025-2979 Seit 01. April 2010 macht die Abfallnachweis-Verordnung die elektronische Nachweisführung zur Pflicht. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Das Verfahren ist seitdem elektronisch zu führen und Daten sind in vorgegebener Form zu übermitteln. Um den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren zu gewährleisten, haben die 16 Bundesländer die Zentrale Koordinierungsstelle ( ZKS-Abfall ) eingerichtet. Die ZKS-Abfall richtet bei sich Postfächer für die Beteiligten ein. Diese rufen von dort für sie bestimmte Datensätze ab. Die erforderlichen Formulare im Nachweisverfahren können mit einer eigenen (gekauften) Software am Firmen-PC erstellt, signiert und an die ZKS-Abfall versandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das vom Bundesumweltministerium vorgegebene Datenformat BMU-xml durch die genutzte Software verwandt wird. Private Dienstleistungsunternehmen, sog. Provider, bieten für den professionellen Entsorgungssektor Systemlösungen an, die über den Basisstandard im Länder-eANV hinausgehen und zudem individuell auf die Erfordernisse des Betriebes zugeschnitten werden können. Da die Papierform künftig nicht mehr zulässig ist, entfällt die handschriftliche Unterschrift. Abfallrechtliche Belege, Formulare und Dokumente sind nunmehr mit einer qualifizierten elektrischen Signatur zu versehen. Dafür ist eine Signaturkarte erforderlich, mit der eine rechtssichere elektronische Unterschrift geleistet reden kann. Weiterhin ist für den Einsatz der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, in der Regel mit Signatursoftware versehen, erforderlich. Sie sollten sich … über die Rechtslage informieren . entscheiden , wie die Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren gestaltet werden soll. In welchem Umfang wurde bisher am Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren teilgenommen? Es ist nicht zwingend erforderlich am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, wenn man als Erzeuger nur am Sammelnachweisverfahren beteiligt ist und bei der Entsorgung der Abfälle einen Übernahmeschein erhält. mit Entsorgern in Verbindung setzen , wenn Sie nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen haben, um ggf. von dort Unterstützung zu erhalten. Hardware beschaffen , um Signaturkarten und Kartenlesegeräte mit entsprechender Software einsetzen zu können. Signaturkarten sind ausschließlich personengebunden. Die Beantragung bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (z .B. D-Trust, Telekom u.a.) erfolgt im Post-Identverfahren.Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie auf den Seiten der Anbieter im Internet ausfüllen. bei der ZKS-Abfall mit Ihrem Betrieb registrieren bzw. anmelden . Sofern Sie nicht die Dienste eines Providers nutzen und Sie im Rahmen der Eigenerstellung oder des Länder-eANV am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen wollen, stellen Sie Ihren Registrierungsantrag über das Internet-Portal www.zks-abfall.de . Ihr Antrag geht hier elektronisch zur Prüfung ein und wird nach erfolgter Bearbeitung direkt der ZKS mit einem Registrierungsauftrag übermittelt. Nachdem Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie online die erforderlichen Eintragungen zum Entsorgungsnachweis oder Begleitschein erfassen und versenden. die Zentrale Koordinierungsstelle die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Bundesumweltministerium GADSYS – Gemeinsame Abfall DV-Systeme mit Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das Ziel des Umweltinformationssystems (UIS) in Sachsen-Anhalt ist die Bereitstellung von Umweltinformationen für Experten aus dem Bereich der Umweltbehörden . Dazu werden Umweltdaten mit geographischem Bezug zentral gespeichert, verwaltet, aufgearbeitet, verknüpft und abgerufen. Darüber hinaus können verschiedenste Daten mit Bezug zur Umwelt im- und exportiert werden. Analysen sind möglich und schließlich können Belege, Urkunden, Genehmigungen und Begleitscheine unkompliziert erzeugt werden. Die Verwendung von digitalen Karten im UIS eröffnet Spezialisten nicht nur die Möglichkeit, Umweltinformationen thematisch sortiert mit raumbezogenem Kontext zu visualisieren. Sie hilft auch, die Daten besser zu erfassen und ist deswegen einem ganzheitlichen Verständnis oftmals förderlich. In einem Satz zusammengefasst: Das UIS ist ein zentrales Managementsystem für die behördliche Arbeit mit Umweltdaten in Sachsen-Anhalt . Für eine einfache Untergliederung lassen sich die Themen, die das UIS gegenwärtig umfasst, wie folgt aufteilen: Boden, Wasser, Luft und Abfall. Aus technischer Sicht handelt es sich beim UIS um ein objektrelationales Datenbanksystem . Es wird am Standort Halle (Saale) vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt als Server Cluster betrieben. Die Arbeit mit den Umweltdaten und dem Datenbanksystem erfolgt über ein Portfolio aus Standard- und Spezialsoftware aus dem Datenbankumfeld sowie zahlreichen individuellen Softwareentwicklungen aus dem Umweltbereich. Umweltinformationen gemäß dem Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt bereitgestellt. Entsprechende Webangebote finden sich im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt und auch über die kostenlose App „Meine Umwelt“. Letzte Aktualisierung: 23.01.2020
Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass alle Nachweispflichtigen für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer/Sammler und Entsorger) die Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) im Rahmen der Vorabkontrolle und die Begleitscheine (BGS) im Rahmen der Verbleibskontrolle nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form führen. Auch die behördlichen Bestätigungen werden in elektronischer Form erteilt. Die zentrale Kommunikationsplattform zur Gewährleistung und Koordination des Datenaustauschs in die und aus der „Behördenwelt“ ist die ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall). Die ZKS-Abfall dient allen Beteiligten zum (rechts-)sicheren Austausch der elektronischen Formulare untereinander. Alle Teilnehmer müssen sich bei der ZKS-Abfall mit ihrer behördlichen Nummer (z. B. Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer) registrieren. Nach der Registrierung verfügen sie über ein elektronisches Postfach. Die Registrierung erfolgt auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Abgebot des Länderverbundes GADSYS (ehemals unter: ZKS-Abfall ) in 2 Schritten : 1. Konto eröffnen Das Konto kann der Betrieb selbst oder ein Dritter als Antragsteller eröffnen. Die Zugangsdaten, um später Betriebe zu registrieren bzw. die Stammdaten der Betriebe zu überarbeiten, werden per E-Mail zugestellt. 2. Betriebe registrieren/Stammdatenpflege Registrierung der Betriebe (Betrieb = eine behördliche Nummer) Für die Kontoeröffnung und die Registrierung wird eine Signaturkarte benötigt. Für Unternehmen, die noch keine Signaturkarte besitzen (z. B. Erzeuger, Beförderer), kann diese Registrierung auch ein Dritter, der über eine Signaturkarte verfügt, erledigen. Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren: 1. Nutzung des Länder-eANV 2. Nutzung eigener Software 3. Nutzung eines externen Dienstleisters (Provider) Das Länder-eANV ermöglicht den Nachweispflichtigen, elektronische Formulare (z. B. EN, SN, BGS) auszufüllen und elektronisch signieren zu können und an einen anderen Teilnehmer am eANV zu versenden. Das Länder-eANV stellt die kostengünstigste Lösung dar, da hierzu nur ein Computer mit Internetanschluss notwendig ist. Qualifizierte elektronische Signatur Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung werden die elektronischen Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen ist, versehen und erhalten dadurch die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht übertragbar, da es sich hier um die eigene Unterschrift in digitaler Form handelt. Letzte Aktualisierung: 06.07.2023
Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Die Abfallbilanzen enthalten neben Daten zum Abfallaufkommen auch Aussagen über die Art der Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) sowie die Entwicklung des Abfallaufkommens in den letzten 10 Jahren. Grundlage bilden die jeweiligen Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Mengenstromnachweise der dualen Systeme sowie Daten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Statistischen Landesamtes. Gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“) Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 48 bis 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) einer besonderen Nachweispflicht. Diese wird in der Regel durch Dokumentation der jeweiligen Entsorgungswege erfüllt. Dazu werden für jeden einzelnen Entsorgungsvorgang Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine erstellt. Die Abfallbilanzen für gefährliche Abfälle basieren auf einer jährlichen Auswertung der Begleitscheine sowie vergleichbarer Listennachweise. Sie erfassen sämtliche gefährlichen Abfälle. Diese sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet.
Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten des Immissionsschutzes Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen rechtliche Grundsatzangelegenheiten für genehmigungsbedürftige Anlagen sowie die Koordinierung der Planverfahren Auskünfte kann Ihnen Frau Thiele unter der Rufnummer (030) 9025-2284 geben. Technische Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallentsorgung Fragen der Luftreinhaltung und Abfallentsorgung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen dazu gehörende Grundsatzangelegenheiten Grundsatz- und Einzelangelegenheiten beim Vollzug der Störfallverordnung Notfallplanung und dem Katastrophenschutz bei BImSchG-Anlagen. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (030) 9025-2300 oder per E-Mail . Stoffströme bei der Abfallentsorgung Genehmigung und Kontrolle von Sonderabfällen, Nachweisverfahren, Erfassung aller Abfallerzeuger, Erfassung und Kontrolle von Begleitscheinen, Kontrolle von Entsorgungs-/Sammelentsorgungsnachweisen, Transport- und Maklergenehmigungen, Notifizierungen für Im- und Exporte von Abfällen, Entsorgungsfachbetriebe, Fachkundelehrgänge für Abfall, Abfalleinstufungen für Verwertungs-/ Beseitigungsverfahren (Boden/Bauschutt), Vollzug der BattVO, Vollzug der AltautoVO mehr bei Abfallentsorgung Auskünfte kann Ihnen Herr Berger unter der Rufnummer (030) 9025-2192 geben. Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Industrie und Gewerbe.
Daten der Abfall-Begleitscheine
Das Projekt "Online Entsorgungsnachweis und Begleitscheinlösung für Bayern und Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.Seit dem Jahr 2001 wurde im Auftrag des StMUG von der bifa Forschungsinstitut GmbH in Zusammenarbeit mit Verbänden der elektronische Begleitschein Bayern (eBS) entwickelt. Dadurch kann das in der Nachweisverordnung (NachwV) vorgeschriebene Begleitscheinverfahren in Papierform (6-facher Durchschreibesatz) erheblich vereinfacht werden. Bayern hat damit frühzeitig den Einstieg in die elektronische Nachweisführung begonnen und bundesweit Signale für eine Vereinfachung der Überwachung gefährlicher Abfälle gesetzt. Seit Anfang 2006 betreibt die bifa GmbH das System ohne weitere staatliche Finanzierung. Das System wurde von der Wirtschaft gut angenommen. Neben der Verbleibkontrolle (rd. 200.000 Begleitscheine/Jahr in Bayern) ist nach der NachwV auch die Vorabkontrolle mittels des Entsorgungsnachweises (rd. 10.000 Fälle/Jahr in Bayern) als Teil der Überwachung gefährlicher Abfälle vorgeschrieben. Dieser war im bestehenden System nicht implementiert, da er in der EDV-Umsetzung komplexer ist und die Verbleibkontrolle im Hinblick auf die Kontrolle der tatsächlichen Entsorgung den wesentlichen Teil darstellt. Mit der Novellierung der NachwV im Zuge der Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ist ab dem 01.04.2010 die vollkommen elektronische Nachweisführung (Verbleibkontrolle und Vorabkontrolle) obligatorisch. Die bestehende eBegleitscheinplattform ist entsprechend fortzuentwickeln. Hierfür ist es vor allem im Hinblick auf die kommende bundesweite zentrale Lösung notwendig, allen Betrieben den praktischen Einsatz digitaler Dokumente zu ermöglichen. Entsprechende Lösungen müssen den Anforderungen unterschiedlicher Branchen sowie der behördlichen Überwachung genügen. Für einen effizienten und reibungslosen Übergang insbesondere bei Branchen mit spezifischen Organisationsformen und Problemen ist daher zunächst eine intensive Anwendungsforschung erforderlich. Über die Ergebnisse der Anwendungsforschung (systematische Erfassung und Auswer-tung der Erfahrungen aus dem bisherigen Betrieb, des Anwenderbedarfs sowie der Anwenderroutinen) soll die Software anschließend so fortentwickelt werden, dass für alle Betriebe eine vollständige online Bearbeitung von allen relevanten Dokumenten und Vorgängen im Rahmen der Nachweisverordnung möglich wird.
Auswertung zu gefährlichen Abfällen und den entsprechenden Mengenströmen, Datengrundlage sind die Begleitscheine aus dem elektronischen Abfallnachweisverfahren.
Das Projekt "Study on the calculation of recycling efficiencies and implementation of export article (Art. 15) of the Batteries Directive 2006/66/EC^Project under framework contract 'Advice and services related to accompanying measures for implementation of waste legislation', Services to support the IMPEL network in connection with joint enforcement actions on waste shipment inspections and to co-ordinate such actions" wird/wurde gefördert durch: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt / Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH.
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Förderprogramm | 7 |
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Deutsch | 20 |
Englisch | 1 |
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Unbekannt | 2 |
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Lebewesen & Lebensräume | 6 |
Luft | 2 |
Mensch & Umwelt | 21 |
Wasser | 2 |
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