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Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit

Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.

City Water Watch - Gewässer in Stadtgebieten und im städtischen Umland, City Water Watch - Gewässer in Stadtgebieten und im städtischen Umland

timeStamp: Automatisiertes Hinweissystem zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen der Kontrollen auf Agrarförderflächen (GAP) und dem Monitoring von Kompensationsflächen der Eingriffsregelung (BNatschG) auf Basis zeitlicher Metriken aus Copernicus-Daten, timeStamp: Automatisiertes Hinweissystem zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen der Kontrollen auf Agrarförderflächen (GAP) und dem Monitoring von Kompensationsflächen der Eingriffsregelung (BNatschG) auf Basis zeitlicher Metriken aus Copernicus-Daten

timeStamp: Automatisiertes Hinweissystem zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen der Kontrollen auf Agrarförderflächen (GAP) und dem Monitoring von Kompensationsflächen der Eingriffsregelung (BNatschG) auf Basis zeitlicher Metriken aus Copernicus-Daten, Im Projekt timeStamp werden fernerkundungsbasiert Landschaftsänderungen erfasst, um maßgeschneiderte Lösungen für die Bewältigung behördlicher Aufgaben bereitzustellen, damit so beispielsweise Vor-Ort-Kontrollen effizienter gestaltet werden können

timeStamp: Automatisiertes Hinweissystem zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen der Kontrollen auf Agrarförderflächen (GAP) und dem Monitoring von Kompensationsflächen der Eingriffsregelung (BNatschG) auf Basis zeitlicher Metriken aus Copernicus-Daten, Nutzung fernerkundungsbasierter Landschaftsänderungen zur Unterstützung behördlicher Aufgabenerfüllung

Ziel von timeStamp ist es, eine Infrastruktur bereitzustellen, mit deren Hilfe Arbeitsabläufe bei flächenbezogenen behördlichen Aufgaben, wie zum Beispiel Vor-Ort-Kontrollen, durch den Einbau fernerkundlicher Methoden und moderner Datentechnik effizienter und einfacher gestaltet werden können. In timeStamp werden daher Landschaftsveränderungen fernerkundungsbasiert mit multifunktionalen, übergeordneten Metriken und Indikatoren beschrieben. Diese Indikatoren und Metriken werden in folgenden Schritten kontextabhängig interpretiert und dazu genutzt, maßgeschneiderte Lösungen für die Bewältigung behördlicher Aufgaben unterschiedlicher Bereiche bereitzustellen. Neben einer hohen inhaltlichen Genauigkeit und räumlichen Auflösung wird dabei durch die Einbeziehung multitemporaler Satellitendaten insbesondere auf die zeitliche Dimension fokussiert. Exemplarisch werden Pilotanwendungen für zwei Bedarfsfälle entwickelt: Im Anwendungsfall 1 für Kompensationsflächen im Kontext der Eingriffsregelung (BNatschG) und im Anwendungsfall 2 für Zwischenfruchtförderflächen im Kontext der EU-Agrarförderung. Es soll dabei die Einflechtung fernerkundlich gewonnener Daten und Informationen in behördliche Bearbeitungsprozesse der beiden Anwendungsfelder erfolgen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang auf die technischen Möglichkeiten IT-gesteuerter Prozesse zurückgreifen. Durch automatisierte Teilschritte soll eine effizientere Erfüllung der behördlichen Aufgaben in den beiden Aufgabenbereichen ermöglicht werden.

Product ban versus risk management by setting emission and technology requirements. The effect of different regulatory schemes taking the use of trichloroethylene in Sweden and Germany as an example

Exportartikel gefährlicher Abfall?

<p>Dass schadstoffhaltige Abfälle nicht einfach ins Ausland geschafft und dort zu Lasten von Gesundheit und Umwelt entsorgt werden, soll das „Basler Übereinkommen“ verhindern. Es wurde vor 25 Jahren von 53 Staaten unterzeichnet.</p><p>Inzwischen haben 181 Vertragsparteien das Übereinkommen unterschrieben. Kernanliegen&nbsp; ist, dass Abfälle umweltgerecht verwertet oder entsorgt und der grenzüberschreitende Transport gefährlicher Abfälle kontrolliert werden.</p><p>Die Unterzeichnerstaaten erkannten in den 1980er Jahren die wachsende Bedrohung für Mensch und Umwelt durch immer mehr&nbsp; gefährliche Abfälle und deren grenzüberschreitende Verbringung.&nbsp; Denn die Verschiffung dieser Abfälle durch „toxic ships“ aus industriellen Staaten mit schlecht entwickelter oder kaum vorhandener Entsorgungsstruktur hatte zu dieser Zeit ein Ausmaß erreicht, das internationalen Handlungsbedarf erforderte. Es gab zahlreiche Vorfälle, durch die Umwelt und Gesundheit durch den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen insbesondere in Afrika, Osteuropa und anderen Regionen auf Jahrzehnte bis Jahrhunderte geschädigt wurden.</p><p>Nach wie vor stehen die Vertragsparteien vor Herausforderungen. Etwa beim Umgang und der umweltgerechten Entsorgung des in riesigen Mengen anfallenden Elektronikschrotts, der eine Vielzahl von Schadstoffen enthält.</p><p>Als „Anlaufstelle Basler Übereinkommen“ wirkt das Umweltbundesamt an der Weiterentwicklung des Übereinkommens mit und ist zudem die für die Durchfuhr von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland zuständige Genehmigungsbehörde.</p><p>Im Jahr 2012 wurden unter behördlicher Überwachung 1,8 Millionen Tonnen deutscher Abfälle im Ausland entsorgt und 5,9 Millionen Tonnen Abfälle anderer Staaten in Deutschland behandelt. Der weit überwiegende Teil kommt aus den Nachbarstaaten oder wurde dorthin verbracht. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Nicht-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>⁠-Staaten ist verboten.&nbsp;</p><p>Anlässlich des 20 jährigen Bestehens der Anlaufstelle findet dieses Jahr ein internationales Kolloquium statt.</p>

Teilprojekt 9^ReWaM - Verbundprojekt MUTReWa: Maßnahmen für einen nachhaltigeren Umgang mit Pestiziden und deren Transformationsprodukten im Regionalen Wassermanagement^Teilprojekt 8^Teilprojekt 7^Teilprojekt 4, Teilprojekt 6

In dem Teilprojekt wird die Auswirkung der auch in anderen Teilprojekten untersuchten Herbizide Metazachlor und Fluvenacet auf wurzelnde und frei schwebende Makrophyten stehender Gewässer unter kontrollierten Bedingungen im Versuch dokumentiert und in Kleingewässern überprüft. Im Rahmen des Arbeitspaketes wird der Einfluss von Herbizidanwendungen auf Makrophyten dokumentiert, indem Vegetationsaufnahmen der Makrophyten vor und nach der Pflanzenschutzmittelanwendung angefertigt werden. Der Schwerpunkt des Teilprojekts liegt in der Entwicklung eines Indikatorsystems für Pflanzenschutzmittelbelastungen in Fließ- und Kleingewässern. Hierfür findet zunächst eine Auswertung landesweit erhobener Daten zur Makrophytenbesiedlung schleswig-holsteinischer Fließgewässer statt, um potentiell durch Herbizide beeinflusste Standorte und deren Artenzusammensetzung zu identifizieren. Als Ergänzung werden behördlich registrierte Verstöße gegen die Ausbringung von Herbiziden zusammengestellt und eine anlassbezogene Kartierung der Makrophytenbestände vor und nach der Einleitungsstelle vorgenommen. Dabei werden sowohl aktuelle Meldungen als auch Verstöße der letzten 2 Jahre ausgewertet. Des weiteren werden Laborexperimente zur unterschiedlichen Wirkung von Pflanzenschutzmitteln in stehenden Gewässern durchgeführt. Hierbei kommen zwei Pflanzenschutzmittel in fünf Parallelen zum Einsatz, die an wurzelnden und frei schwebenden Wasserpflanzenarten durchgeführt werden. Versuchsbecken mit unterschiedlichen Konzentrationen werden mit einer Kontrollvariante ohne Pflanzenschutzmittel verglichen. In einem weiteren Versuch werden verschiedene Wasserpflanzenarten in Sedimente aus einem belasteten und einem unbelasteten Kleingewässer gepflanzt und deren Entwicklung in mehreren Parallelen dokumentiert.

Neue Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

<p>Die aktuellen Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung notifizierungspflichtiger Abfälle für das Jahr 2016 sowie Daten zur Aufdeckung und Ahndung illegaler Abfallverbringung für das Jahr 2015 sind veröffentlicht.</p><p>Die größten Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren gab es bei der Durchfuhr von Abfällen. Insgesamt wurden 2016 rund 1,9 Millionen Tonnen im Transit durch Deutschland transportiert. Das ist sechsmal so viel wie vor 10 Jahren. Diese Transporte unterliegen ebenso wie Im- und Exporte der behördlichen Überwachung – müssen also angemeldet und genehmigt, ihre Übernahme und Entsorgung bestätigt werden.</p><p>Die Abfallimportmenge liegt 2016 das dritte Jahr in Folge bei 6,5 Millionen Tonnen. Der Export hat sich gegenüber dem Jahr 2010 auf 3 Millionen verdoppelt. Durchfuhr, Import und Export bleiben gegenüber dem gesamten Abfallaufkommen relativ gering. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 408 Millionen Tonnen bei Entsorgungsanlagen in Deutschland angeliefert.</p><p>Auch die Zahl der Gerichtsurteile zu illegaler Verbringung bleibt relativ konstant. Die Verfolgung der illegalen Abfallverbringung führte im Jahr 2015 zu 44 Gerichtsurteilen mit Geldstrafen von maximal 5000 € sowie zu Ordnungswidrigkeitsverfahren. Freiheitsstrafen wurden nicht verhängt.</p>

Online Entsorgungsnachweis und Begleitscheinlösung für Bayern und Deutschland

Seit dem Jahr 2001 wurde im Auftrag des StMUG von der bifa Forschungsinstitut GmbH in Zusammenarbeit mit Verbänden der elektronische Begleitschein Bayern (eBS) entwickelt. Dadurch kann das in der Nachweisverordnung (NachwV) vorgeschriebene Begleitscheinverfahren in Papierform (6-facher Durchschreibesatz) erheblich vereinfacht werden. Bayern hat damit frühzeitig den Einstieg in die elektronische Nachweisführung begonnen und bundesweit Signale für eine Vereinfachung der Überwachung gefährlicher Abfälle gesetzt. Seit Anfang 2006 betreibt die bifa GmbH das System ohne weitere staatliche Finanzierung. Das System wurde von der Wirtschaft gut angenommen. Neben der Verbleibkontrolle (rd. 200.000 Begleitscheine/Jahr in Bayern) ist nach der NachwV auch die Vorabkontrolle mittels des Entsorgungsnachweises (rd. 10.000 Fälle/Jahr in Bayern) als Teil der Überwachung gefährlicher Abfälle vorgeschrieben. Dieser war im bestehenden System nicht implementiert, da er in der EDV-Umsetzung komplexer ist und die Verbleibkontrolle im Hinblick auf die Kontrolle der tatsächlichen Entsorgung den wesentlichen Teil darstellt. Mit der Novellierung der NachwV im Zuge der Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung ist ab dem 01.04.2010 die vollkommen elektronische Nachweisführung (Verbleibkontrolle und Vorabkontrolle) obligatorisch. Die bestehende eBegleitscheinplattform ist entsprechend fortzuentwickeln. Hierfür ist es vor allem im Hinblick auf die kommende bundesweite zentrale Lösung notwendig, allen Betrieben den praktischen Einsatz digitaler Dokumente zu ermöglichen. Entsprechende Lösungen müssen den Anforderungen unterschiedlicher Branchen sowie der behördlichen Überwachung genügen. Für einen effizienten und reibungslosen Übergang insbesondere bei Branchen mit spezifischen Organisationsformen und Problemen ist daher zunächst eine intensive Anwendungsforschung erforderlich. Über die Ergebnisse der Anwendungsforschung (systematische Erfassung und Auswer-tung der Erfahrungen aus dem bisherigen Betrieb, des Anwenderbedarfs sowie der Anwenderroutinen) soll die Software anschließend so fortentwickelt werden, dass für alle Betriebe eine vollständige online Bearbeitung von allen relevanten Dokumenten und Vorgängen im Rahmen der Nachweisverordnung möglich wird.

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