API src

Found 89 results.

Related terms

Neues Dioxinlabor des Landesamtes für Umweltschutz

Halle (Saale), 05. Dezember 2016 Neues Dioxinlabor des Landesamtes für Umweltschutz durch Umweltministerin Dalbert eingeweiht Am 05.12.2016 erfolgte durch Frau Prof. Dr. Dalbert (Umweltministerin von Sachsen-Anhalt) die Einweihung des neuen Dioxinlabors des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) am Standort Reilstraße 72 in Halle. Damit existiert in Sachsen-Anhalt ein hochmodernes und akkreditiertes Labor, welches in der Lage ist, alle notwendigen Ultra-Spuren-Analysen durchzuführen. Gleichzeitig erhöhte sich die jährliche Untersuchungs-Kapazität auf 700 Proben. Insgesamt wurde knapp eine Millionen Euro in fünf Räumen investiert. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 13/2016 Hintergrund zum Dioxinlabor des LAU Nach schrittweisen Vorbereitungsarbeiten im Laboratorium Reilstraße (Ausbau der Kellerräume) im Sommer und Herbst 2003 erfolgte am 05.12.2003 der Umzug des Dioxinlabors von Wittenberg nach Halle. Damit erfolgte die Aufga- be der Außenstelle Wittenberg des LAU und die Zusammenführung der Spe- zialanalytik am Standort Halle. Hintergrund zu Dioxinuntersuchungen Dioxine (Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und polychlorierte Dibenzofurane - PCDD/F) sind extrem toxisch, sehr persistent und reichern sich in der Nah- rungskette an. Sie können auf natürlichem Wege entstehen, vor allem aber entstehen sie als unerwünschtes Nebenprodukt bei bestimmten chemischen Verfahren und thermischen Prozessen. Dioxinanalytik Da die Dioxine schon in wesentlich kleineren Konzentrationen als die bisher bekannten Umweltgifte biologisch aktiv sind, muss zu ihrer analytischen Be- stimmung im Bereich von Nanogramm pro Kilogramm (1 g in 1.000.000.000 kg) gearbeitet werden. Für biologische Proben und Lebensmittel ist die Nach- weisgrenze noch um den Faktor 1000 kleiner und liegt im Bereich von Piko- gramm pro Kilogramm (1 Gramm in 1.000.000.000.000 Kilogramm). Die Dio- xinanalytik ist somit sehr aufwendig und damit teuer. Dioxine in Sachsen-Anhalt Das Land Sachsen-Anhalt trat das Erbe einer mehr als hundertjährigen Ent- wicklung im mitteldeutschen Industrierevier an. Eine Folge der intensiven wirt- schaftlichen Nutzung war auch die Kontamination der Umwelt mit Schadstof- fen, darunter Dioxine. Folgerichtig lag und liegt auf dieser Stoffgruppe das besondere Augenmerk der Umwelt- und Gesundheitsbehörden. Behördliche Überwachung E-Mail: Praesident@ Stand in den ersten Jahren die Untersuchung der Umweltmedien im Mittel- lau.mlu.sachsen-anhalt.de punkt, verschob sich der Schwerpunkt später in Richtung amtliche Überwa- für Umweltschutz chung von Futter- und Lebensmitteln. Auch weiterhin sind umfangreiche Un- Landesamt Reideburger Straße 47 tersuchungen der Umweltmatrizes (Boden, Sediment, Emissions- und Immis- 06116 Halle(Saale) sionsproben) notwendig, um die möglichen Eintragspfade der Dioxine in die Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Nahrungskette hinreichend klären zu können. Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1

Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit

Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.

Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge

Die Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr nuklearspezifischer Gefahren in Fällen, in denen sich radioaktive Stoffe außerhalb ihres bestimmungsgemäßen Verbleibs befinden, insbesondere wenn sie gesetzeswidrig verwendet werden und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Nachsorgemaßnahmen haben das Ziel, bestehende Gefährdungsmöglichkeiten zu bewerten und zu beseitigen, schädliche Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verhindern, den gesetzeswidrigen Zustand zu beenden und die jeweiligen radioaktiven Stoffe in einen gesicherten Zustand unter behördlicher Aufsicht zu überführen.

Einleiterüberwachungsdaten (StALU WM Schwerin)

Einleiterüberwachungsdaten Erfassung der Abwassereinleitungen in Gewässer Erfassung der Grund- und Stammdaten von Einleitungen Meßprogramme für die Erfassung der chemischen Kriterien Vorflut, Einleitungsmengen, Geographische Lage der Abwassereinleitung

Einleiterüberwachungsdaten (StALU MM Rostock)

Einleiterüberwachungsdaten Erfassung der Abwassereinleitungen in Gewässer Erfassung der Grund- und Stammdaten von Einleitungen Meßprogramme für die Erfassung der chemischen Kriterien Vorflut, Einleitungsmengen, Geographische Lage der Abwassereinleitung

Pläne zu Deponieentwässerungssystemen der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Pläne zu Deponieentwässerungssystemen.

Pläne zu Deponieentwässerungssystemen (StALU WM Schwerin)

Pläne zu Deponieentwässerungssystemen.

Genehmigungs- und Überwachungsdaten

Geruchsrastermessung in Pankow-Wilhelmsruh und Reinickendorf Genehmigungsbescheide nach IED Überwachungsdaten nach § 52 BImSchG Überwachungsdaten für IED-Anlagen nach § 52a BImSchG Überwachungen gemäß § 52a Abs. 5 BImSchG Unten angefügt sind Angaben zu Genehmigungen und Überwachungen nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen, die nach den §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind und für die im Land Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Genehmigungsbehörde ist. Diese Informationen sind unterteilt in: An dieser Stelle werden Genehmigungsbescheide für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, dauerhaft veröffentlicht. Die Überwachungsdaten werden monatlich aktualisiert (Stand: 01.08.2025). Auskünfte zu Daten für genehmigungsbedürftige Anlagen erhalten Sie unter E-Mail: BImSchG-Anlagen@SenMVKU.berlin.de Mit Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU) in deutsches Recht ergeben sich für besonders umweltrelevante Anlagen (sog. IED-Anlagen) gesonderte Anforderungen u.a. an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung. So ist für die behördliche Überwachung von IED-Anlagen ein Überwachungsplan aufzustellen. Gegenstand des Überwachungsplans für das Land Berlin sind die Überwachungsaufgaben nach §§ 52 und 52a BImSchG für Anlagen nach der IE-RL, für welche die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemäß Anlage 1 Nr. 10 Abs. 3 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) die zuständige Behörde ist. Die Erstellung des Überwachungsplans für Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C erfolgt durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Umsetzung des § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) erfolgt separat durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Integrativer Umweltschutz. Der Überwachungsplan trifft Aussagen über die wichtigsten Umweltprobleme im Land Berlin und stellt das Verfahren für die Aufstellung von anlagenbezogenen Programmen für die Überwachung dar. Der Plan wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Auf der Grundlage des Überwachungsplanes für das Land Berlin wurde gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG das Überwachungsprogramm erstellt. Dieses enthält den zeitlichen Abstand (Überwachungsintervall), in dem eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage durchzuführen ist, sowie das Datum der letzten Überwachung. Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage erstellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob Maßnahmen notwendig sind (Handlungsbedarf). Hier finden Sie die Berichte aus folgenden Jahren: Berichte 2025 Berichte 2024 Berichte 2023 Berichte 2022 Berichte 2021 Berichte 2020 Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Anwendungsbereich Zweiter Teil Grundsätze und Pflichten § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr § 5 Entsiegelung § 6 Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden § 7 Vorsorgepflicht § 8 Werte und Anforderungen § 9 Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen § 10 Sonstige Anordnungen Dritter Teil Ergänzende Vorschriften für Altlasten § 11 Erfassung § 12 Information der Betroffenen § 13 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung § 14 Behördliche Sanierungsplanung § 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle § 16 Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung Vierter Teil Landwirtschaftliche Bodennutzung § 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft Fünfter Teil Schlußvorschriften § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen § 19 Datenübermittlung § 20 Anhörung beteiligter Kreise § 21 Landesrechtliche Regelungen § 22 Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften § 23 Landesverteidigung § 24 Kosten § 25 Wertausgleich § 26 Bußgeldvorschriften

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © SolisImages / Fotolia LUA leistet Beitrag zu Hygiene in Gesundheitseinrichtungen Ein hoher Hygienestandard ist die Grundlage für Gesundheit und Sicherheit - in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesuntersuchungsamt (LUA) in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufga- be. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Humanmedizin in den drei Institu- ten in Koblenz, Landau und Trier unterstützt es die Landesregierung, Gesundheitsämter, sowie wei- tere Behörden bei fachlichen Angelegenheiten im Bereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Um- welt. Neben einer fundierten Beratung sind vor al- lem die akkreditierten Laboruntersuchungen ein Schwerpunkt der Institute. Dabei ist das Ziel im- mer, die größtmögliche Sicherheit durch gute hy- gienische Bedingungen zu gewährleisten. Bioindikatoren und Krankenhaushygiene Der Aufbereitung von Produkten und Materia- lien kommt im Bereich der Gesundheitsversor- gung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss auf der einen Seite so schonend erfolgen, dass die teils komplexen Geräte (zum Beispiel Endosko- pe für Darmspiegelungen) technisch einwandfrei weiterhin nutzbar sind; auf der anderen Seite sol- len jedoch auch die mikrobiologischen Belastun- gen und Verschmutzungen zuverlässig entfernt werden. Diese Gratwanderung wird mit Hilfe von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten vollzogen. Es handelt sich um (teil-)automatisierte Geräte in Kliniken oder Praxen, die zur maschinellen Reini- gung und Desinfektion von Medizinprodukten wie Schalen, Endoskopen oder (chirurgischen) Instru- menten verwendet werden. Die regelmäßige Kon- trolle der Effizienz dieser Aufbereitung ist ein we- sentlicher Beitrag zur Patientensicherheit. Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt unter an- derem durch sogenannte Bioindikatoren, die künstlich angeschmutzt und mit Keimen beladen werden. Nach der Aufbereitung in einem Reini- gungs- und Desinfektionsgerät werden die Edel- stahlstreifen (Bioindikatoren) im Labor auf Rest- verschmutzung und -verkeimung untersucht. Bei gut gewarteten und richtig eingestellten Ge- räten werden in der Regel die Keime vollstän- dig entfernt. Im Jahr 2024 hat das LUA insgesamt 40.598 Bioindikatoren aus medizinischen Einrich- tungen untersucht. Darüber hinaus berät das LUA im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern bei der Planung und dem Betrieb hygienerelevanter Bereiche in Gesundheitseinrichtungen. Das be- trifft unter anderem Neubauten oder Umbauten in Krankenhäusern. Trinkwasser Die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwas- ser ist eine weitere zentrale Aufgabe der human- medizinischen Institute des LUA. Regelmäßige Untersuchungen im Auftrag der Gesundheitsäm- ter dienen dazu, Belastungen von Trinkwasser mit gesundheitsschädlichen Mikroorganismen früh- zeitig zu erkennen und im Falle von Auffälligkeiten schnell und präventiv handeln zu können. Mit Bioindikatoren wird die Funktionsfähigkeit von Rei- nigungs- und Desinfektionsgeräten in medizinischen Einrichtungen überprüft. Die Edelstahlstreifen werden dazu vorher künstlich verschmutzt. © LUA 2 Grundlage der mikrobiologischen Trinkwasserkon- trolle ist das sogenannte Indikatorprinzip. Dabei werden nicht zwangsläufig alle potenziell krank- machenden Erreger direkt nachgewiesen, sondern sogenannte Indikatorkeime wie Escherichia coli Im Labor geprüft: Zum Schutz der Bevölkerung vor krankmachenden Keimen hat das LUA im vergangenen Jahr gut 8.400 Trinkwasserproben mikrobiologisch untersucht. © LUA oder coliforme Bakterien. Diese dienen als Hin- weis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung und damit auf ein erhöhtes Risiko für das Vorkommen weiterer gefährlicher Krankheitserreger. Das Thema Legionellen hat bei den Untersuchun- gen einen besonderen Stellenwert. Diese Bakteri- en können sich vor allem in warmem Wasser ver- mehren und beim Einatmen von kontaminierten Wassertröpfchen (Aerosole) eine schwere Erkran- kung wie zum Beispiel die Legionellose verursa- chen, eine besondere Form der Lungenentzün- dung. Daher sind regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden uner- lässlich, um so Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im vergangenen Jahr hat das LUA 8.402 Trinkwas- serproben aus Rheinland-Pfalz mikrobiologisch untersucht. Insgesamt gesehen ist die mikrobiolo- gische Trinkwasserqualität in Deutschland im in- ternationalen Vergleich sehr hoch und gilt als her- vorragend. Die regelmäßige Überwachung und die strengen gesetzlichen Vorgaben sorgen dafür, dass Trinkwasser in Deutschland in der Regel keine ge- sundheitsschädlichen Mikroorganismen enthält. Laut dem Umweltbundesamt (UBA) lag die Ein- haltung der mikrobiologischen Anforderungen in den letzten Jahren konstant bei über 99 Prozent. Badegewässer Ein kühles Bad im Sommer in schöner Umgebung - das ist möglich in den Badegewässern in Rhein- land-Pfalz. Auch hier ist das LUA hygienisch aktiv. Die behördliche Überwachung obliegt den jeweili- gen Gesundheitsämtern, die eigentliche mikrobio- logische Analyse wird jedoch in den Laboren des LUA durchgeführt. 2.142 Proben aus rheinland- pfälzischen Badebecken und Badegewässern hat das LUA im Jahr 2024 untersucht. Durch die regelmäßigen Untersuchungen wird eine hygienische Qualität sichergestellt, um die Gesundheit der Badenden zu schützen. Ähnlich wie bei der Trinkwasserhygiene findet das Indika- 3 Mit Sicherheit erfrischend: In seinen Labors überprüft das LUA Wasser aus rheinland-pfälzischen Badebecken und Badegewässern. © LUA torprinzip Anwendung. Die beiden Keime Esche- richia coli und Enterokokken sind relativ einfach nachweisbar und deuten auf das mögliche Vor- handensein anderer Krankheitserreger (zum Bei- spiel Viren, Parasiten) hin. Die Badegewässer in Rheinland-Pfalz weisen über- wiegend eine hervorragende Wasserqualität auf. Im Jahr 2024 bescheinigte die Europäische Union nahezu allen der 66 EU-Badeseen im Bundesland eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität. Für aktuelle und detaillierte Informationen zur Wasserqualität der einzelnen Badeseen steht der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz online un- ter www.badeseen.rlp-umwelt.de zur Verfügung. Dieser bietet nicht nur Daten zur Wasserquali- tät, sondern auch allgemeine Informationen zu den jeweiligen Seen, einschließlich der Ausstat- tung der Badestellen. Zudem werden dort zeitnah Warnhinweise oder Badeverbote veröffentlicht. 4 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.

1 2 3 4 57 8 9