Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Die Seite "Landesrecht online" bietet Ihnen die Möglichkeit, online in den Hamburger Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.), den Entscheidungen der Hamburger Gerichte sowie in den schulrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu recherchieren.
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete werden auf Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein 100-jährliches Hochwasser ermittelt und von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntmachung gelten die im Gesetz enthaltenen Einschränkungen zunächst vorläufig - solange bis dieses Gebiet amtlich festgesetzt wurde. Für den Zeitpunkt zwischen vorläufiger Sicherung und Festsetzung gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren.
Das InGrid System wurde mit einem Profil ausgestattet, dass die Erfassung und Publizierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach EU UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 ermöglicht. UVP Profil InGrid Editor / Darstellung Portal Dadurch ist es möglich verschiedene Datensatztypen aus dem Umfeld der Umweltverträglichkeitsprüfungen zu erfassen: - Verfahren (zu veröffentlichende Umweltverträglichkeitsprüfungen) - negativ beschiedene Verfahren - Vorgelagerte Verfahren - Linienbestimmungen nach § 16 Bundesfernstraßengesetz oder Landesstraßenrecht - Raumordnungsverfahren nach ROG mit UVP - Ausländische Verfahren Grundsätzliche Bestandteile des Editors wie z.B. die Nutzerverwaltung, der Veröffentlichungsworkflow bleiben erhalten. Das Portal wurde angepasst, so dass die veröffentlichten Datensätze komfortabel recherchiert und in einer Karte dargestellt werden. Integration von Bauleitplanungsdaten Das InGrid UVP-Portal ist in der Lage, Bauleitplanungsdaten zu integrieren. Dabei werden die Daten sowohl für die Suche indexiert als auch in der Karte dargestellt.
Die Gesetzgebung Brandenburgs ist in Rechtsvorschriften des Bundes und der Euroäischen Union (EU) eingebettet. Die Bundesländer können dort Recht setzen, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat oder diese nicht ausübt. Grundlage der brandenburgischen Gesetzgebung ist die Landesverfassung, die am 14. Juni 1992 durch Volksentscheid beschlossen wurde. Seit seiner Konstituierung im Jahre 1990 verabschiedete der Landtag zahlreiche Landesgesetze. Ergänzt werden die Gesetze durch zahlreiche Verwaltungsvorschriften. Eine Gesamtübersicht zum elektronischen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg steht in ihrer authentischen und rechtlich verbindlichen Form unter www.landesrecht.brandenburg.de zur Verfügung. Nichtamtliche Versionen sind in der Landesrechtsdatenbank (BRAVORS) unter https://bravors.brandenburg.de abrufbar. Rechtsvorschriften des Bundes sind einsehbar bei: Bundesanzeiger Verlags-GmbH Postfach 13 20 53003 Bonn www.bundesanzeiger.de oder unter https://www.gesetze-im-internet.de/ Weitere Informationen zum Thema "Umweltrecht" bietet die Gesellschaft für Umweltrecht e.V. Eine Auswahl dieser Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen, Verfügungen und Vorschriften) des Landes Brandenburg mit Hinweisen auf Bundes- und EU-Gesetze ist nachfolgend nach Bereichen des Geschäftsbereichs einsehbar. Die Gesetzgebung Brandenburgs ist in Rechtsvorschriften des Bundes und der Euroäischen Union (EU) eingebettet. Die Bundesländer können dort Recht setzen, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat oder diese nicht ausübt. Grundlage der brandenburgischen Gesetzgebung ist die Landesverfassung, die am 14. Juni 1992 durch Volksentscheid beschlossen wurde. Seit seiner Konstituierung im Jahre 1990 verabschiedete der Landtag zahlreiche Landesgesetze. Ergänzt werden die Gesetze durch zahlreiche Verwaltungsvorschriften. Eine Gesamtübersicht zum elektronischen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg steht in ihrer authentischen und rechtlich verbindlichen Form unter www.landesrecht.brandenburg.de zur Verfügung. Nichtamtliche Versionen sind in der Landesrechtsdatenbank (BRAVORS) unter https://bravors.brandenburg.de abrufbar. Rechtsvorschriften des Bundes sind einsehbar bei: Bundesanzeiger Verlags-GmbH Postfach 13 20 53003 Bonn www.bundesanzeiger.de oder unter https://www.gesetze-im-internet.de/ Weitere Informationen zum Thema "Umweltrecht" bietet die Gesellschaft für Umweltrecht e.V. Eine Auswahl dieser Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen, Verfügungen und Vorschriften) des Landes Brandenburg mit Hinweisen auf Bundes- und EU-Gesetze ist nachfolgend nach Bereichen des Geschäftsbereichs einsehbar.