Im September 2023 wurde der neue Qualitätszustandsbericht des Oslo-Paris-Abkommens zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) der Öffentlichkeit präsentiert. Hierbei handelt es sich um die umfassendste Bewertung des ökologischen Zustands für den Nordostatlantik, die jemals erfolgte. Trotz langjähriger Schutzbemühungen ist noch kein guter Zustand erreicht. Im Ergebnis zeigen die umfangreichen Bewertungen, dass weite Teile des Nordostatlantiks, einschließlich unserer Nordsee, aufgrund vielfältiger anthropogener Belastungen in keinem guten Zustand sind. Die Abfallmengen im Meer bleiben trotz Anzeichen einer Verbesserung hoch. Mikroplastik ist überall zu finden. Meereslebewesen kommen häufig durch Verstrickung und Aufnahme von Müllteilen zu Schaden. Die Nährstoffeinträge sind weiterhin zu hoch und führen zur Überdüngung ( Eutrophierung ) küstennaher Gebiete. Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits deutlich messbar. In Folge haben die Freiwasser-Lebensräume im OSPAR -Meeresgebiet in den vergangenen 60 Jahren weitreichende Änderungen erfahren, beispielsweise in der Artenzusammensetzung und dem Vorkommen des Phyto- und Zooplanktons. Die Lebensräume am Meeresboden sind zudem durch die bodenberührende Grundschleppnetzfischerei geschädigt. Die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe bereitet weiterhin Anlass zur Sorge. Der Qualitätszustandsbericht 2023 von OSPAR (Quality Status Report; QSR) besteht aus mehr als 120 Bewertungen. Der Bericht deckt verschiedene Aspekte ab, darunter Artenvielfalt und Lebensräume sowie menschliches Handeln, das sich auf die Meeresumwelt auswirkt. Eine derartige Bewertung erfolgt nur alle 10 Jahre und ist das Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung von mehr als 400 Experten*Innen und politischen Vertretern der 16 OSPAR-Vertragsstaaten. Wissenschaftler*Innen des Umweltbundesamtes haben einen substantiellen Beitrag vor allem für die Bewertungen zu den Themen Müll im Meer, Eutrophierung, Schadstoffe und Klimawandel geleistet. In den nächsten Jahren kommt es darauf an, die Ergebnisse dieses Berichtes zu nutzen, um weitere gezielte Maßnahmen zur Reduktion anthropogener Belastungen festzulegen. So soll eine deutliche Verbesserung des Zustands des Nordostatlantiks mit Blick auf die Zielsetzungen der Nordostatlantik-Umweltstrategie 2030 erreicht werden. Das Umweltbundesamt setzt sich durch die aktive Mitarbeit in relevanten OSPAR-Arbeitsgruppen dafür ein, dass die OSPAR-Vision von einem „sauberen, gesunden und biologisch diversen Nordost-Atlantik, der produktiv und resilient gegenüber Klimawandel und Ozeanversauerung ist und nachhaltig genutzt wird“ Realität werden kann.
Deutschland schreibt das Maßnahmenprogramm zum Schutz von Nord- und Ostsee fort und erfüllt damit die Vorgaben der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). 20 neue Maßnahmen sollen u.a. Stoffeinträge von Schiffen, Luftschadstoffemissionen und Risiken nicht-einheimischer Arten reduzieren sowie Arten und Lebensräume besser schützen. Bis 31.12.2021 kann die Öffentlichkeit zum Entwurf Stellung nehmen. Die MSRL fordert von den EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den guten Umweltzustand ihrer Meeresgewässer zu erreichen und zu erhalten. Der Bund und die fünf Küstenbundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben zum 30. Juni 2021 Entwürfe für ein Maßnahmenprogramm zum Schutz der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee für die Jahre 2022–2027 vorgelegt. Es schreibt das bestehende Programm für 2016–2021 fort, ergänzt dieses um weitere Maßnahmen und unterzieht das Programm einem „Klimacheck“. Bei der aktuellen schriftlichen Anhörung können Interessensgruppen und interessierte Einzelpersonen die Finalisierung der Entwürfe kommentieren und sich so an der Ausgestaltung des Maßnahmenprogramms beteiligen. Stellungnahmen können bis 31. Dezember 2021 eingesandt werden. Alle Unterlagen sind auf der Online-Plattform meeresschutz.info zu finden. Die Entwürfe hat die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee erstellt. Das Umweltbundesamt war aktiv an der Maßnahmenplanung beteiligt und unterstützt die Maßnahmenumsetzung zu den Themen Eutrophierung , Schadstoffe, Meeresmüll, nicht-einheimische Arten und nachhaltige Ressourcen. Das Maßnahmenprogramm setzt die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) um. Die Mitgliedstaaten haben nationale Meeresstrategien entwickelt, deren einzelne Aktionsschritte alle sechs Jahre zu überprüfen, zu aktualisieren und an die EU-Kommission zu berichten sind. Für die Richtlinienumsetzung bewerten die Mitgliedstaaten den Zustand der Meeresgewässer, definieren einen „guten Umweltzustand“ und legen messbare Umweltziele fest (erstmals 2012 erfolgt). Sie vereinbaren Überwachungs- (erstmals 2014) und Maßnahmenprogramme (erstmals 2016). Die vorgeschlagene Aktualisierung des Maßnahmenprogramms bezieht sich auf die Zustandbewertung der deutschen Nord- und Ostseegewässer von 2018 . Danach erreichen einige Komponenten der Meeresumwelt bereits einen guten Zustand: Ausgewählte Schadstoffkonzentrationen haben abgenommen. Die Nährstoffbelastung ( Eutrophierung ) ist allerdings weiterhin großflächig zu hoch und auch weitere Indikatoren zeigen, dass unsere Meere stark belastet sind. Die vereinbarten Ziele zum Schutz der Biodiversität sind auch noch nicht erreicht und ein guter Zustand der Meeresgewässer noch in weiter Ferne. Zum Schutz der marinen Biodiversität ist unter anderem geplant, Ruhe- und Rückzugsräume für marine Arten zu schaffen, die Wiederherstellung und Entwicklung von Riffen zu ermöglichen sowie das Sedimentmanagement ökologisch verträglich zu gestalten. Einträge von Nähr- und Schadstoffen sowie von Müll aus Seeschifffahrt und Seehäfen sollen reduziert werden. Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, Nährstoffeinträge über die Atmosphäre und durch Aquakultursysteme zu verringern sowie die natürliche Denitrifikation durch Seegraswiesen zu erhöhen. Die Programmaktualisierung berücksichtigt auch den Beitrag anderer Sektorpolitiken, europäischer Umweltrichtlinien sowie regionaler und internationaler Vereinbarungen zur Zielerreichung. Besonders relevant sind Maßnahmen im Kontext der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Regelungen zur Minderung der Umweltauswirkungen durch die Seeschifffahrt oder zu Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft . Die Vertragsstaaten der Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantik ( OSPAR ) und der Ostsee (HELCOM) aktualisieren derzeit ihre Strategien für den Meeresschutz. Die neue Nordostatlantik-Umweltstrategie und der neue Ostseeaktionsplan sollen im Oktober bei den Ministerkonferenzen verabschiedet werden. Sie setzen dann den Rahmen und die Ambitionen der Zusammenarbeit in der jeweiligen Meeresregion für die nächste Dekade. Das aktualisierte MSRL Maßnahmenprogramm knüpft insbesondere an die im Oktober 2021 jeweils auf Ministerkonferenzen zu verabschiedenden Meeresschutzstrategien für die Dekade 2021–2030 im Nordsee- und Ostseeraum an. Der für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegende Entwurf des Maßnahmenprogramms für die Jahre 2022–2027 wird die eingegangenen Stellungnahmen aufgreifen und im Frühjahr 2022 zur Meldung an die EU-Kommission fertiggestellt. Ein Zwischenstand der Maßnahmenumsetzung ist 2024 zu berichten.
Von Juli 2020 bis Juni 2022 hat Deutschland den Vorsitz der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM) inne. Eine der aktuellen Herausforderungen ist es, den Ostsee-Aktionsplan zu aktualisieren und die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen intensiver voranzubringen. Die Verabschiedung des ersten Ostsee-Aktionsplans in Krakau im Jahr 2007 jährte sich am 15. November. Deutschland ist eine der zehn Vertragsparteien, die sich aktiv mit der Verbesserung des Umweltzustands bzw. der Gesundheit des stark genutzten Binnenmeeres auseinandersetzen. Seit dem 1. Juli 2020 hat Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium, den HELCOM-Vorsitz inne. Dr. Lilian Busse, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ am Umweltbundesamt und derzeitige HELCOM-Vorsitzende betont: „Nur mit guten Aktionen, also effektiven Maßnahmen, können wir die Ostsee in einen besseren Zustand bringen. Wichtig ist es, für die Meeresumwelt und die menschliche Nutzung eine gesunde Balance zu finden. Der Ostsee-Aktionsplan gibt dafür seit 2007 den Rahmen und wird aktuell von den Mitgliedsstaaten überarbeitet.“. Mit Frau Dr. Busse und den Vizevorsitzenden Dr. Johannes Oelerich (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig Holstein) und Dr. Andreas Röpke (Ministerium Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg Vorpommern) fokussiert sich Deutschland auf folgende Schwerpunkte: Ocean Governance stärken BSAP aktualisieren – umsetzen – spezifische Anforderungen voranbringen Neue Lösungen für altbekannte dringende Herausforderungen angehen (Munition und Unterwasserschall) Marine Biodiversität stärken Klimawandel und Ostsee – verstehen und reagieren. Für einen nachhaltigen Schutz weltweit – und so auch für die Ostsee – ist es essentiell, die Bedeutung gesunder Meere für Wirtschaft und Gesellschaft zu verdeutlichen. Das Umweltbundesamt bringt seine Expertise seit vielen Jahren in verschiedene HELCOM-Gremien und Arbeitsgruppen ein. Trotz guter Erfolge in den letzten Jahrzehnten sind beispielsweise die Nähr- und Schadstoffbelastung der Ostsee noch immer zu hoch. Diese Belastungen können nur durch weitere gemeinsame Anstrengungen, sowohl transdisziplinäre als auch grenzübergreifende, reduziert werden. Die Ziele zur Reduktion von Belastungen sind in dem regelmäßig aktualisierten Ostsee-Aktionsplan („ Baltic Sea Action Plan “) festgehalten. Ergänzt und konkretisiert werden diese Ziele durch die Umsetzung des regionalen Aktionsplans zu Meeresmüll aus dem Jahr 2015, an dessen Erstellung das Umweltbundesamt maßgeblich beteiligt war. Ein unmittelbar vor der Verabschiedung stehender neuer Aktionsplan soll die Maßnahmen zur Reduktion von Unterwasserschall-Belastungen spezifizieren. Die Überarbeitung des thematisch übergreifenden Ostsee-Aktionsplans soll 2021 mit einer Ministerkonferenz abgeschlossen werden.
Ziel im Regionalplan Gebiet, das durch bestimmte Bedingungen benachteiligt ist. Nachteile sind durch situationsgerechte Unterstützung von Maßnahmen zum Disparitätsabbau und zum Attraktivitätsgewinn zu mildern. Datenherkunft: -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008)
Im Harz wurden über Jahrhunderte Erze abgebaut und verarbeitet. Dabei gelangten über Luft und Wasser Schadstoffe wie Blei, Cadmium, Zink und Arsen in die Böden. Die Schadstoffe sind über die Flüsse, die im Harz entspringen, in deren Gewässerbetten und in die Böden der historischen Flussauen gelangt.