Ausweisung der geschützten Landschaftsbestandteile der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.
Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Nienburg/Weser. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist (§ 26 BNatSchG).
Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Nienburg/Weser. Gesetzlich geschützte Biotope(GB) nach § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Bezeichnet man existierende Lebensräume mit charakteristisch naturnahen Biotoptypen . Alle GB Bezeichnungen vor und nach 2014. Korrekturen und Prüfung der GB-Flächen werden hier eingetragen.
Ausweisung der Landschaftsbestandteile im Landkreis Nienburg/Weser Geschützte Landschaftsbestandteile sind Flächen im Landkreis Nienburg die sich im Außenbereich befinden und keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert worden sind (sonstige naturnahe Flächen).
Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Leer
Ausweisung der Naturschutzgebiete im Landkreis Heidekreis
Flächen aller im Landkreis Leer vorhandenen (Trink-) Wasserschutzgebiete
Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Heidekreis
Ausgewiesene, geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG i. V. m. §22 NAGBNatSchG (Ödland)
Festgestellte, gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Hameln-Pyrmont