Bei der bestehenden Abwasserbiologie handelt es sich um eine 4-stufige, aerobe Schwebekörper-Biologie nach dem ursprünglich in Schweden entwickelten ANOX Kaldnes MBBR-Verfahren (resp. „Moving bed biofilm reactor“) zur biologischen Behandlung der Abwässer aus industrieller und gewerblicher Herkunft sowie einer nachgeschalteten, konventionellen Klärstufe im Belebtschlammverfahren. Die zugelassene Einleitmenge in den Rhein beträgt 172 m³/Tag bzw. 62.780 m³ pro Jahr. Mit der Änderung wird eine Erhöhung der Einleitmenge in den Rhein auf 1.320 m³/d bzw. 482.000 m³/a beantragt. Weiterhin wird der Bau und Betrieb eines Biologievorlagebehälters mit einem Volumen von 1.000 m³, sowie der optionale Bau und Betrieb eines zusätzlichen Nachklärbeckens mit nachgeschaltetem Sandfilter bei Einlaufmengen oberhalb von 780 m³/d beantragt. Außerdem sind die Aufstellung und der Betrieb eines Sauggebläses mit einer Leistung von 10.000 Bm3/h und von 2 Biofiltern zur Absaugung und Behandlung der Raumabluft aus den Anlagen zur Aufbereitung flüssiger Abfalle geplant. Die Anlagen sollen auf der bestehenden Betriebsfläche errichtet werden.
Das Einzugsgebiet der Kläranlage Oberndorf erstreckt sich auf die Gemeinde Oberndorf mit den Gemeindeteilen Eggelstetten und Flein. Die Einleitung aus der bestehenden Kläranlage (Abwasserteichanlage mit Tropfkörper) ist bisher erlaubt mit Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries (Sanierungsbescheid) vom 02.08.2017, befristet bis 31.12.2019. Aufgrund der vollständigen Auslastung und dem baulich nicht mehr sanierungsfähigen Zustand der bestehenden Kläranlage, beabsichtigt die Gemeinde Oberndorf den Neubau einer Kläranlage nach dem Belebungsverfahren am bisherigen Kläranlagenstandort. Die bestehende Kläranlage bleibt bis zur Inbetriebnahme der neuen Kläranlage teilweise in Betrieb.
Die interkommunale Kläranlage Niederlauterbach wurde 1981 in Betrieb genommen. Dort werden es die Abwässer der Gemeinde von: • Niederlauterbach, • Oberlauterbach, • Salmbach, • Scheibenhard, • Schleithal, • Scheibenhardt, einer deutschen Gemeinde behandelt. Diese Anlage ist nicht mehr in der Lage, die Gesamtheit aller aus den sechs angeschlossenen Gemeinden stammenden Haushalts- und Industrieabwässer sowie Regenwässer zu behandeln. Der Wasser- und Abwasserverband „Syndicat des Eaux et de l’Assainissement Alsace Moselle“ (SDEA) plant daher den Bau einer neuen Anlage mit einer Nennkapazität bei trockenem Wetter von 7.500 EW. Diese soll auf einem Gelände im Westen des derzeitigen Standorts errichtet werden. Die Abwasserbehandlung soll mit einem Belebungsverfahren mit Langzeitbelüftung (Belebtschlammanlage) durchgeführt werden. Die behandelten Abwässer sollen weiterhin in den derzeit bestehenden Graben mit einer Länge von ca. 250 m eingeleitet werden, der in die Lauter mündet. Der neue Standort befindet sich innerhalb des Natura-2000-Standorts „Lauter“ sowie im Gemeindeforst Niederlauterbach und bedarf der Rodung einer Fläche von mehr als 0,5 ha. Außer dem Erklärungsverfahren im Rahmen der IOTA-Nomenklatur (Anlagen, Bauwerke, Arbeiten und Ausstattung) bedarf die Errichtung der neuen Anlage: • eines Antrags auf Genehmigung der Rodung, • eines Antrags auf Erteilung einer Sondergenehmigung im Hinblick auf die bestehenden Verbote bezüglich der Bewahrung von Standorten von geologischem Interesse, natürlichen Habitaten sowie wilden Tier- oder Pflanzenarten und deren Habitaten. Der Beginn der Arbeiten, und zwar der Rodungsarbeiten ist für September/Oktober 2019 geplant. Anschließend werden die Arbeiten im Sommer 2020 fortgesetzt, um die Kläranlage dann Ende 2021 in Betrieb nehmen zu können. Die neue Kläranlage wird folgende Bauwerke umfassen: • ein Schmutzwasserbecken, • eine Vorbehandlungsstation zur Abscheidung von Sanden und Fetten aus den Abwässern, • ein Belüftungsbecken, • ein Klärbecken.
Der Markt Wallersdorf beantragte aufgrund der geplanten Erweiterung der Kläranlage Wallersdorf die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis. Die bestehende gehobene Erlaubnis vom 18.12.2015 für das Einleiten von Abwasser aus der bestehenden Kläranlage Wallersdorf endet am 31.12.2035. Die heutige Kläranlage Wallersdorf wurde 1995 mit einer Nennausbaugröße von 7000 EW errichtet. Sie wird derzeit als aerobes Belebungsverfahren mit einem Kombibecken betrieben. Die tatsächliche Belastung der Kläranlage beträgt inzwischen rd. 10.000 EW, bedingt durch Anschlußnahme von Außenbereichen, die Ausweisung von Baugebieten und einem Zentrallogistiklager. Die Kläranlage ist derzeit überlastet, dem dadurch bedingte zeitweilige Schwimmschlammaustrag wird mittlerweile durch den Betrieb von provisorischen Containern begegnet. Eine Erweiterung ist daher unumgänglich. Es ist daher geplant, die Kläranlage auf 15.000 EW zu erweitern und künftig mittels Belebungsverfahren mit anaerober Schlammstabilisierung zu betreiben. Diese Betriebstechnik wurde aufgrund klimaschonender und energieeffizienter Vorteile gewählt. Außerdem wird künftig durch die Klärschlammstabilisierung in einem Faulbehälter die Geruchsemission minimiert.
Der Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda betreibt zur Behandlung des kommunalen und gewerblichen bzw. industriellen Abwassers der Stadt Elsterwerda eine Abwasserbehandlungsanlage (ABA) nach dem Belebtschlammverfahren mit anaerober Schlammstabiliserung. Die Klärschlammentwässerung erfolgt aktuell mit einer Kammerfilterpresse. Diese soll nunmehr durch eine Zentrifuge inkl. peripherer Anlagen ersetzt werden.
Die Stadt Regensburg, vertreten durch das Tiefbauamt, plant für die kommunale Abwasserbehandlungsanlage Regensburg die Erhöhung der Reinigungsleistung verbunden mit einer Erhöhung der Ausbaugröße von 400.000 Einwohnerwert (EW) auf 500.000 EW. Die Erhöhung der Ausbaugröße der kommunalen Abwasserbehandlungsanlage Regensburg gründet auf drei verschiedenen Einzelmaßnahmen. Es soll die Wasserspiegelhöhe im Nitrifikationsbecken um 0,6 m von 4,3 m auf 4,9 m erhöht werden. Dadurch ergibt sich eine Volumenerhöhung von etwa 4.300 m³. Im Denitrifikationsbecken soll eine Betriebsumstellung stattfinden. Die biologische Reinigungsstufe wird aktuell mit einem klassischen Belebtschlammverfahren betrieben. Für die Leistungssteigerung der biologischen Reinigung in den Belebungsbecken wurde eine neue Verfahrenstechnik, der Aerobe-Granulare-Belebtschlamm entwickelt. Die Änderungen bzw. Umbauten erfolgen im Bestand. Es werden keine zusätzlichen Gebäu-de errichtet. Die Betriebsweise der Abwasserbehandlungsanlage bleibt ansonsten unverändert.
Wasser wird zu Abwasser, wenn es durch den Gebrauch des Menschen verschmutzt wird. Bevor es in ein Gewässer eingeleitet und dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird, muss es gesammelt und in einer Kläranlage gereinigt werden. In kommunalen Kläranlagen erfolgt die Reinigung des verschmutzten Wassers zunächst in einem mechanisch-biologischen Verfahren. In der mechanischen Behandlungsstufe werden Grobstoffe (wie etwa Hygieneartikel) durch Rechen sowie absetzbare mineralische Verunreinigungen (wie Sand) im Sandfang aus dem Abwasser entfernt. Die biologische Behandlung – meist nach dem Belebtschlammverfahren – dient dem Rückhalt und Abbau enthaltener Stoffe, wie organische Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorverbindungen. Durch chemisch-physikalische Verfahren kann der Nährstoffgehalt im Abwasser weiter reduziert werden. Für eine ausführlichere Darstellung siehe auch Kommunale Abwasserbeseitigung . Industriell-gewerbliches Schmutzwasser wird entweder über die Kanalisation zur Mitbehandlung einer öffentlichen Kläranlage zugeleitet (Indirekteinleiter) oder auf dem Betriebsgelände behandelt und direkt einem Gewässer zugeführt (Direkteinleiter). Auf der Seite Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung wird dies näher erläutert. Dennoch handelt es sich auch bei gereinigtem Abwasser am Ablauf einer Kläranlage bei Einleitung ins Gewässer um Abwasser, welches noch Stoffe und Mikroorganismen enthält, die nicht aus dem Abwasser entfernt wurden. Hierbei kann es sich zum einen um Mikroschadstoffe , zum anderen um wasserbürtige Krankheitserreger handeln. Die Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus Siedlungsgebieten erfolgt über die öffentliche Kanalisation entweder in Misch- oder Trennsystemen. Neben der öffentlichen Kanalisation gibt es auch private Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken. Je nach Belastungsgrad kann Niederschlagswasser aus Trennsystemen in ein Gewässer eingeleitet oder muss vor Einleitung behandelt werden. Abwasser aus Mischsystemen und Schmutzwasser aus Trennsystemen wird in Kläranlagen behandelt. Zudem kann unbehandeltes Abwasser bei erhöhten Niederschlägen durch Abschläge aus der Mischkanalisation in Gewässer gelangen. Wie das in ihrem Gebiet anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser beseitigt wird, stellen die zuständigen Gemeinden oder Wasserverbände in sogenannten Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK) dar. In NRW dürfen Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Eine Übersicht zur Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen findet sich im aktuellen Bericht des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen (MUNV). Die zugehörigen Daten sind der Öffentlichkeit über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB frei zugänglich. Durch die Forschungsförderung zu neuen Konzepten und innovativen Verfahren wird die stetige Weiterentwicklung der Abwasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen effektiv unterstützt. Wer gereinigtes Abwasser in ein Gewässer einleitet, muss eine Abwasserabgabe bezahlen, die einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz zur Minderung der eingeleiteten Schadstofffracht ausübt. Einleitstelle der Kläranlage Schieder-Schwalenberg in die Emmer, Foto: D. Kracht, BR Detmold
Das Abwasser aus Haushalten und Kleingewerben wird über die Kanalisation gesammelt und zur Reinigung den kommunalen Kläranlagen zugeleitet. Auch Industriebetriebe, die ihr Abwasser nicht in betriebseigenen Kläranlagen reinigen, leiten dieses über die Kanalisation in kommunale Kläranlagen ein. In Nordrhein-Westfalen werden rund 600 kommunale Kläranlagen betrieben; etwa die Hälfe davon von zehn Wasserwirtschaftsverbänden. Die Abwasseranlagen (Kanäle, Pumpen, Kläranlagen usw.) sollen kostendeckend über die Abwassergebühren finanziert werden. Das Abwasser einzelnstehender Häuser, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind bzw. werden können, wird in hauseigenen Kleinkläranlagen behandelt oder in abflusslosen Gruben zur Behandlung in einer Kläranlage gesammelt. Nicht behandlungsbedürftig sind hingegen unverschmutzte Niederschlagswässer, z.B. von Terrassen, Fußgänger- oder Radwegen. In kommunalen Kläranlagen erfolgt die Reinigung des verschmutzten Wassers zunächst in einem mechanisch-biologischen Verfahren. In der mechanischen Behandlungsstufe werden Grobstoffe (wie etwa Hygieneartikel) durch Rechen sowie absetzbare mineralische Verunreinigungen (wie Sand) im Sandfang aus dem Abwasser entfernt. Die biologische Behandlung – meist auf dem Belebtschlammverfahren basierend – dient dem Rückhalt und Abbau enthaltener Stoffe, wie organische Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorverbindungen. Durch chemisch-physikalische Verfahren kann der Nährstoffgehalt im Abwasser weiter reduziert werden. In konventionellen Kläranlagen mit mechanisch-biologischer und chemisch-physikalischer Abwasserbehandlung werden zwar die im unbehandelten Abwasser (Rohabwasser) enthaltenen Mikroorganismen – wie parasitische Protozoen, Bakterien fäkalen Ursprungs sowie human-pathogene enterale Viren – und viele chemische Stoffe in ihrer Konzentration verringert, aber nicht vollständig und zielgerichtet eliminiert. Hierzu bedarf es einer weitergehenden Abwasserbehandlung. Zur Elimination von Mikroschadstoffen können beispielsweise Verfahren mittels Einsatz von Ozon oder Aktivkohle angewendet werden; zum Rückhalt von Mikroorganismen beispielsweise solche mittels Membranfiltration (Ultrafiltration). Weitere Informationen finden sich auf den Seiten Wasserbürtige Krankheitserreger und Mikroschadstoffe im Abwasser . Im Rahmen der amtlichen Überwachung gemäß § 94 Landeswassergesetz (LWG) werden alle Abwassereinleitungen auf die Einhaltung der im wasserrechtlichen Bescheid festgelegten Grenzwerte für Abwasserinhaltsstoffe (Parameter) hin überprüft. Die Einhaltung der in den wasserrechtlichen Bescheiden vorgegebenen chemisch-physikalischen Parameter erfolgt sowohl durch die amtliche Überwachung des LANUV und der zuständigen Wasserbehörden, als auch durch Selbstüberwachung der Betreiber. Die Überwachungshäufigkeit wird nach Art und Zusammensetzung des Abwassers festgesetzt. Das LANUV unterstützt das Umweltministerium, die oberen Wasserbehörden der fünf Bezirksregierungen sowie die 54 unteren Wasserbehörden der Städte und Kreise bei der Klärung von fachlichen Fragen, z.B. im Rahmen der Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen, sowie bei der Planung und Durchführung von Überwachungskampagnen. Eine Zusammenfassung zur Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen findet sich im aktuellen Bericht des Umweltministeriums. Zudem sind die zugehörigen Daten der Öffentlichkeit durch das Fachinformationssystem ELWAS-WE B frei zugänglich . Klärwerk Emschermündung, Foto: P. Jagemann, EGLV
Der Ruhrverband betreibt für seine Mitglieder über 60 Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen und reinigt dort die Abwässer von mehr als zwei Millionen Menschen und zahlreichen Gewerbebetrieben. Die Kläranlage im sauerländischen Altena wurde 1984 mit einer Ausbaugröße von 52.000 Einwohnerwerten (EW) in Betrieb genommen. Die biologische Reinigung erfolgt derzeit nach dem Belebungsverfahren. Im Faulbehälter wird der Schlamm anaerob stabilisiert, dann maschinell entwässert und anschließend einer thermischen Verwertung zugeführt. Der Kläranlagenstandort soll umfassend saniert und an die seit den 1980er Jahren deutlich gesunkene Einwohnerzahl angepasst werden (zukünftige Ausbaugröße 20.000 EW). Ein Ziel der Umbaumaßnahmen ist es, die Anlage künftig ohne eigene Schlammbehandlung als so genannte Satellitenanlage, also von einer benachbarten Kläranlage aus, zu betreiben. Die geringe Flächenverfügbarkeit und die eingeschränkte Zugänglichkeit des Geländes für schweres Baugerät stellten wesentliche Herausforderungen für die Neuplanung dar. Auf Basis der Ergebnisse einer umfangreichen Machbarkeitsstudie wurde vom Ruhrverband die Umsetzung des Nereda ® -Verfahren als die vorteilhafteste Lösung für die Erneuerung der biologischen Reinigungsstufe ausgewählt. Das Nereda ® -Verfahren ist ein neuartiges biologisches Abwasserreinigungsverfahren, in dem die Bakterien durch eine spezielle Reaktorgestaltung und gezielte Betriebsführung anstelle von Flocken kompakte „Granulen“ ausbilden. In diesen Granulen laufen die verschiedenen biologischen Prozesse der Abwasserbehandlung in den inneren anaeroben Bereichen und den äußeren aeroben Bereichen gleichzeitig ab. Das Verfahren basiert auf einem modifizierten Sequencing Batch Reactor (SBR)-Betrieb, bei dem Beschickungs- und Ablaufphase, Reaktionsphase und Sedimentationsphase zyklisch aufeinander folgen. Überschüssiger Schlamm wird regelmäßig abgezogen und zur Weiterbehandlung auf eine benachbarte Kläranlage verbracht. Im Vergleich zu konventionellen biologischen Reinigungsverfahren nach dem Stand der Technik ergeben sich beim Nereda ® -Verfahren deutliche betriebliche und wirtschaftliche Vorteile durch den geringeren Flächenbedarf, eine hohe Robustheit des Verfahrens sowie geringere Betriebskosten und verminderten Wartungsbedarf. Eine moderne Mess-, Steuer- und Regeltechnik mit Online-Überwachung und Fernzugriff ist Bestandteil des Verfahrens. Mit der neuen Anlage und dem neuen Verfahren soll eine weitestgehend biologische Phosphorelemination erfolgen. So kann im Vergleich zum Ist-Zustand eine Einsparung von Fällmitteln für die chemische Phosphatfällung um voraussichtlich etwa 75 Prozent realisiert werden. Insgesamt wird mit der neuen Technologie eine deutliche Verbesserung der Ablaufwerte erwartet. Zusätzlich wird im Vergleich zum Ist-Zustand für die Kläranlage in Altena mit dem Nereda®-Verfahren eine Verringerung des Energiebedarfs um mindestens 30 Prozent erwartet. Insgesamt ergeben sich Einsparungen von 130 Tonnen CO 2 pro Jahr bzw. 7,6 Kilogramm CO 2 pro EW und Jahr. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Ruhrverband Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend
Die Albert Köhler GmbH & Co. KG ist ein mittelständisches Unternehmen, das Pappen zu 96 Prozent aus Altpapier herstellt. Ziel des Vorhabens ist es, durch eine für die Papierbranche neuartige Anlage sein Abwasser so aufzubereiten, dass es in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden kann. Zugleich soll die im Abwasser gespeicherte Wärme zur Deckung des Energiebedarfs im Unternehmen beitragen. Insgesamt werden rund 2.000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid pro Jahr eingespart. Das Vorhaben wird im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Das Unternehmen plant, das vorgereinigte Abwasser zukünftig in zwei weiteren Stufen, einem Membranbioreaktor und einer nachgeschalteten Teilstrombehandlung mittels Umkehrosmose, zu reinigen. Der Membranbioreaktor ist eine Kombination von konventionellem Belebungsverfahren und Ultrafiltration. Bis zu 94 Prozent des Abwassers können dem Produktionskreislauf wieder zugeführt werden. Dementsprechend sinkt der Frischwasserbedarf. Zugleich wird die Schadstofffracht verringert und ein Beitrag zum Gewässerschutz geleistet. Durch den Wiedereinsatz des warmen Abwassers in der Produktion verringert sich der Bedarf an Primärenergie. Zu dieser Verringerung trägt auch das Vorwärmen des zugesetzten Frischwassers bei. Die dafür erforderliche Energie wird mit Hilfe von Wärmetauschern aus dem Abwasser gewonnen. Branche: Papier und Pappe Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Albert Köhler GmbH & Co. KG Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2008 - 2010 Status: Abgeschlossen
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