Es gibt zunehmend Hinweise darauf, dass künstliches Licht bei Nacht (artificial light at night – ALAN) zum Insektenrückgang beiträgt. Eine der auffälligsten Auswirkungen ist die Anziehung von Fluginsekten durch ALAN, wobei Lichtemissionen im kurzwelligen Bereich besonders anziehend wirken. Der Einfluss von ALAN auf Wasserinsekten, die entweder ihre Larvalphase oder ihren gesamten Lebenszyklus im Süßwasser verbringen, ist kaum erforscht. Hier fassen wir eine Studie zusammen, bei der wir die Reaktion aquatischer Insektenstadien auf verschiedene Lichtspektren und Leuchtdichten mit Unterwasserlichtfallen in einem Grabensystem untersuchten. Ähnlich wie bei fliegenden Insekten zeigte sich bei aquatischen Insektenstadien eine positive Phototaxis. Im Gegensatz zu fliegenden Stadien gibt es jedoch keine Präferenz für kurzwelliges Licht. Die Reaktion auf Wellenlängen im mittleren sichtbaren Bereich war für aquatische Lebensstadien aller untersuchten Ordnungen der Insekten signifikant. Dies ist offenbar eine Anpassung an die spektrale Lichtabschwächung in Binnengewässern, wobei diverse optische Komponenten kurzwelliges Licht abschwächen können. Insofern scheint eine Reduzierung der Emissionen im kurzwelligen Bereich, wie sie zum Schutz von Fluginsekten empfohlen wird, für aquatische Insektenstadien weniger zielführend. Hier dürften Schutzmaßnahmen wie eine Verbesserung der Abstrahlungsgeometrie oder die Verringerung von Lichtstrom und Beleuchtungsdauer wirksamer sein. Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe von Binnengewässern müssen im Sinne des Naturschutzes die Reaktionen aller Organismen und Lebensstadien – aquatisch und terrestrisch – auf Licht verschiedener Wellenlängen berücksichtigt werden.
<p>Dieser Datensatz enthält Informationen zu "OpenSenseMap".</p> <p><strong>Was ist die OpenSenseMap?</strong><br /> Die OpenSenseMap ist eine Plattform für offene Sensordaten, an der jeder teilnehmen kann. Das Projekt entstand 2015 am Institut für Geoinformatik in Münster.<br /> Wenn man eine "SenseBox" oder einen anderen Sensor besitzt, kann man auf der OpenSenseMap seine Messdaten sammeln und veröffentlichen.<br /> Außerdem kann man über die OpenSenseMap-API, eine maschinenlesbare Schnittstelle, die Daten von allen SenseBox-Sensoren weltweit abrufen.<br /> Weitere Informationen unter: <a href="https://opensensemap.org/">https://opensensemap.org</a></p> <p><strong>Was ist eine SenseBox?</strong><br /> Bei der SenseBox handelt es sich um eine kleinen Umweltmessstation für Zuhause: Man kann im Baukastensystem verschiedene Sensoren anschließen und auch für die Datenübertragung gibt es verschiedene Module. Die SenseBox eignet sich einerseits für Schüler und Schülerinnen, aber auch für interessierte Bürger und Bürgerinnen, die sich einen eigenen Umweltsensor basteln möchten.<br /> Weitere Informationen unter: <a href="https://sensebox.de/">https://sensebox.de</a></p> <p><strong>Wie kommt man an die Sensordaten?</strong><br /> In den unten verlinkten Ressourcen finden Sie Links zur OpenSenseMap-Api sowie zur API-Dokumentation. Bei der OpenSenseMap-API handelt es sich um eine maschinenlesbare Schnittstelle, über die die Daten von allen SenseBox- ensoren im Stadtgebiet Münster, sowie weltweit abgerufen werden können.</p> <p>Als Beispiel finden Sie unten außerdem zwei Links zum Uweltsensor "SenseBox" beim Umwelthaus Münster. Einmal einen Link zur API, und einen Link zu einer interaktiven Visualisierung der Sensordaten auf der OpenSenseMap. Gemessen werden Temperatur, Luftdruck, Beleuchtungsstärke und Feinstaub (PM10 und PM2.5).</p> <p> </p>
<p>Dieser Datensatz enthält Informationen zu "OpenSenseMap".</p> <p><strong>Was ist die OpenSenseMap?</strong><br /> Die OpenSenseMap ist eine Plattform für offene Sensordaten, an der jeder teilnehmen kann. Das Projekt entstand 2015 am Institut für Geoinformatik in Münster.<br /> Wenn man eine "SenseBox" oder einen anderen Sensor besitzt, kann man auf der OpenSenseMap seine Messdaten sammeln und veröffentlichen.<br /> Außerdem kann man über die OpenSenseMap-API, eine maschinenlesbare Schnittstelle, die Daten von allen SenseBox-Sensoren weltweit abrufen.<br /> Weitere Informationen unter: <a href="https://opensensemap.org/">https://opensensemap.org</a></p> <p><strong>Was ist eine SenseBox?</strong><br /> Bei der SenseBox handelt es sich um eine kleinen Umweltmessstation für Zuhause: Man kann im Baukastensystem verschiedene Sensoren anschließen und auch für die Datenübertragung gibt es verschiedene Module. Die SenseBox eignet sich einerseits für Schüler und Schülerinnen, aber auch für interessierte Bürger und Bürgerinnen, die sich einen eigenen Umweltsensor basteln möchten.<br /> Weitere Informationen unter: <a href="https://sensebox.de/">https://sensebox.de</a></p> <p><strong>Wie kommt man an die Sensordaten?</strong><br /> In den unten verlinkten Ressourcen finden Sie Links zur OpenSenseMap-Api sowie zur API-Dokumentation. Bei der OpenSenseMap-API handelt es sich um eine maschinenlesbare Schnittstelle, über die die Daten von allen SenseBox- ensoren im Stadtgebiet Münster, sowie weltweit abgerufen werden können.</p> <p>Als Beispiel finden Sie unten außerdem zwei Links zum Uweltsensor "SenseBox" beim Umwelthaus Münster. Einmal einen Link zur API, und einen Link zu einer interaktiven Visualisierung der Sensordaten auf der OpenSenseMap. Gemessen werden Temperatur, Luftdruck, Beleuchtungsstärke und Feinstaub (PM10 und PM2.5).</p> <p> </p>
RTS - Zertifizierungsverfahren 1. Zertifizierungsverfahren 1.1 Durchführungsplan - Die routinemäßige Zertifizierung von Solarienbetriebe ist nach den Vorgaben des Anhangs A durchzuführen. - Die Prüfergebnisse sind in einem Prüfprotokoll gemäß Anhang B festzuhalten 1.2 Nachbesserungsfrist - Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer Zertifizierungskriterien wird dem Zerti- fikatsantragsteller eine Nachbesserungsfrist von max.8 Wochen eingeräumt. 1.3 Ausstellung des Zertifikats und Gültigkeitsdauer - Bei Einhaltung aller Zertifizierungskriterien erhält der geprüfte Solarienbetrieb ein Zerifikat (Urkunde) und ist berechtigt das Signum „Zertifizierter Solarienbe- trieb“ zu verwenden. Die Gültigkeit der Zertifizierung beläuft sich auf einen Zeit- raum von drei Jahren ab Ausstellungsdatum des Zertifikats. 1.4 Kontrolle auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien - Die Akkreditierungs-/Zertifizierungsstelle sind berechtigt, unangemeldet in zerti- fizierten Betrieben Überprüfungen auf Einhaltung der Zertifizierungskriterien vorzunehmen. 1.5 Widerruf der Zertifizierung - Die Zertifizierung ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Zertifizierung gerechtfertigt hätten. - Vor einem Widerruf ist dem betroffenen Solarienbetrieb Gelegenheit zur Stel- lungnahme zu geben. - Der Widerruf bedarf der Schriftform. - Mit dem Widerruf erlöschen alle mit der Zertifizierung verbundenen Rechte, ins- besondere das Recht auf Führung des von der Zertifizierungsstelle verliehenen Signums. 1.6 Haftung und Gerichtsstand Regelt der Akkreditierungsvertrag 1 Anhang A Zertifizierungsverfahren von Solarienbetrieben Das routinemäßige Zertifizierungverfahren umfasst folgende Bereiche: (A) Geräteprüfung (Prüfung der im Solarienbetrieb vorhandenen Solarien (Bestrahlungsgerä- te) auf Zertifizierungsfähigkeit). (B) Betriebsablauf (Einhaltung der hygienischen Anforderungen). (C) Fachliche Qualifikation der im Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter. (D) Information und Beratung der Kunden. (A) Geräteprüfung 1 Definition zertifizierungsfähiger Geräte (Anforderungen) Zertifizierungsfähig sind Solarien mit folgenden Eigenschaften: - Konformität mit dem Kriterienkatalog des RTS Bei Nichterfüllung eines oder mehrerer der im Katalog aufgeführten Kriterien gilt das So- larium als nicht zertifizierungsfähig (Ausschlusskriterium). 2 Prüfung der im Solarienbetrieb installierten Solarien Die Prüfung der Geräte umfasst die Erfüllung der unter 1. genannten Kriterien, die Rich- tigkeit der im Betriebs- und Prüfbuch enthaltenen Angaben (bestätigte Übereinstimmung mit den Herstellerangaben) sowie die Einhaltung der festgelegten Wartungsintervalle. Die entsprechenden Nachweise hat der Betreiber des Solarienbetriebs zu erbringen. Bei Neugeräten gilt eine Baumusterprüfung deren Ergebnisse z.B. in Form eines Herstel- lerzertifikates belegt sind als Nachweis. Soweit bei den in Bezug auf die Kriterien nach 1. wirksamen Bauteilen Originalbauteile oder durch Geräte- oder Ersatzteilhersteller zugelassene Austauschteile (Herstellerzertifikat) festgestellt wer- den, gilt dies als Nachweis der Konformität. Anderenfalls hat der Betreiber des Solarienbetriebs entsprechende gleichwertige Nach- weise zu erbringen (z.B. durch Neubewertung und Kennzeichnung). 3 Hinweise zur Prüfung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke (mit einem Breit- bandradiometer) (a) Messgrößen Erythemwirksame Bestrahlungsstärke (Eer) im Bereich UV-A und UV-B (280 - 400 nm) im Punkt maximaler und minimaler Bestrahlungsstärke der Nutzfläche. (b) Messbedingungen - Die Messungen sind in der Betriebsbrennlage des Solariums bei der durch den Hersteller vorgegebenen Betriebsspannung und -frequenz bei stabiler Betriebs- temperatur des Gerätes sowie bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) durchzuführen. Die Einbrenndauer soll mindestens 30 Minuten betragen. - Die Messung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke erfolgt in der Nutzfläche, deren räumliche Anordung in Abhängigkeit von der Geräteausführung nach DIN 5050-1 und DIN EN 60335-2-27 festzulegen ist. - Bei Geräten mit mehreren Bestrahlungsmodulen sind die Messungen in jeder Nutzfläche bei Betrieb sämtlicher Module durchzuführen. 2 - Alterung neuer Lampen bei Nenn-Betriebsbedingungen vor der Messung: 5,00 ± 0,25 h für Leuchtstofflampen und 1,0 ± 0,25 h für Hochdruckentladungslampen. (c) Anforderungen an die Messtechnik - Messung der wirksamen Bestrahlungsstärke mit einem Breitbandradiometer, des- sen spektrale Empfindlichkeit gut an die Empfindlichkeit für das UV-Erythem nach CIE angepaßt ist (Klasse A) - Cosinusgetreue oder -korrigierte Eingangsoptik (Fehler ≤ ± 5 %) - Temperaturkoeffizient ≤ 10 % im Temperaturbereich 10 - 50 °C - Messeigenschaften, die im Abschlussbericht des European Thematic Network for UV Measurement definiert und klassifizierz sind (d) Bewertungsgrößen - Maximale erythemwirksame Bestrahlungsstärke im Bereich UV-A und UV-B (280 - 400 nm) in der Nutzfläche - Gleichmäßigkeitsfaktor g2 und die Übereinstimmung mit der Einteilung bezüglich der Nutzfläche(n) 4 Hinweise zur Neubewertung und Kennzeichnung (spektralradiometrische Messung) (a) Messgrößen - Spektrale Bestrahlungsstärke (Spektralbereich: 250 - 400 nm) im Punkt maxima- ler Bestrahlungsstärke in der Nutzfläche. - Breitbandig gemessene Bestrahlungsstärke (UV-A, UV-B oder erythembewertet) zur Erfassung der räumlichen Verteilung des Strahlungsfeldes in der Nutzfläche. - Leuchtdichte (380-780 nm). (b) Messbedingungen - Die Messungen sind in der Betriebsbrennlage des Solariums bei der durch den Hersteller vorgegebenen Betriebsspannung und -frequenz bei stabiler Betriebs- temperatur des Gerätes sowie bei Raumtemperatur (25 ± 3 °C) durchzuführen. Die Einbrenndauer soll mindestens 30 Minuten betragen. - Die Messung der Bestrahlungsstärke mit dem Breitbandradiometer erfolgt in der Nutzfläche, deren räumliche Anordnung in Abhängigkeit von der Geräteausfüh- rung nach DIN 5050-1 und DIN EN 60335-2-27 festzulegen ist. Die Messungen werden in der Nutzfläche in einem Raster von maximal 10 cm x 10 cm vorge- nommen, wobei die Messpunkte in den Mittelpunkten der Teilflächen liegen. - Spektralradiometrische Messung der spektralen Bestrahlungsstärke im Bereich 250 - 400 nm zur Definition der UV-Gerätegruppe und der erythemwirksamen Gesamtbestrahlungsstärke im Punkt der maximalen Bestrahlungsstärke in der Nutzfläche. - Bei Geräten mit mehreren Bestrahlungsmodulen sind die Messungen in jeder Nutzfläche bei Betrieb sämtlicher Module durchzuführen. - Alterung neuer Lampen bei Nenn-Betriebsbedingungen vor der Messung: 5,00 ± 0,25 h für Leuchtstofflampen und 1,0 ± 0,25 h für Hochdruckentladungslampen. (c) Anforderung an die Messtechnik - Spektralradiometer • Messbereich. 250 - 400 nm • Spektrale Auflösung: ≤ 1 nm • Schrittweite: 1nm -6 -2 -1 • Spektrale Empfindlichkeit: < 10 W m nm 3
Die Gründung Lippstadts als Planstadt geht auf das Jahr 1185 zurück. Davor gab es bereits Siedlungen auf dem heutigen Stadtgebiet. Die Lage an der Lippe war günstig, und die Stadt konnte sich als Handelsknotenpunkt gut entwickeln. Im 17. Jahrhundert wurde Lippstadt zur stärksten Festung zwischen Rhein und Weser ausgebaut. Seit 1975 gehört die Stadt dem Kreis Soest an und verfügt heute über eine Einwohnerzahl von 70.885. Die Stadt Lippstadt hat insgesamt einen Bestand von ca. 9.500 Maststandorten mit 44 unterschiedlichen Lampentypen und 20 verschiedenen Leuchtmitteln, deren Leistungen zwischen 11 und 200 Watt liegen. Dies bedeutet, dass die Straßenbeleuchtung der Stadt Lippstadt in hohem Maße energieineffizient sowie äußerst wartungsintensiv ist. Es wurden bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs durchgeführt. Mit der Einführung der neuen LED-Technologie in einigen Straßenzügen konnten bereits massive Senkungen der Energiekosten, des Energieverbrauchs und der CO 2 -Emissionen realisiert werden. Ziel der Beleuchtungssanierung war und ist es, eine effiziente und zukunftsorientierte Straßenbeleuchtung in Lippstadt zu installieren. Dafür wurde mit einem ortsansässigen Unternehmen ein modulares LED-Straßenbeleuchtungssystem entwickelt, welches sich durch eine hohe Wirtschaftlichkeit, einen einfachen Austausch der Leuchtmittel durch ein Modulsystem (kein Einwegsystem), Ersatzteilgarantie sowie eine einfache Handhabung auszeichnet. Basis der Produkte sind LED-Module, die es ermöglichen, Licht mittels optischer Linsen höchst effizient auf den Boden zu lenken. Im Zuge des Bundeswettbewerbs wurden 178 Pilzleuchten mit alter Technologie (Quecksilberdampflampen/3 U-Leuchtstoffröhren) in drei Anwohnergebieten im Stadtgebiet durch die o.g. LED-Beleuchtung ausgetauscht. Die Umrüstungsphase wurde durch die TU Darmstadt wissenschaftlich begleitet und eine Akzeptanz-Befragung der Anwohner zum Thema "Beleuchtung" durchgeführt. Diese fand im Vorfeld und nach Realisierung der Umrüstungsarbeiten statt. So sollte Problemen bei der Sanierung der Beleuchtungsanlage von Seiten der Anwohnerschaft entgegengewirkt werden. Die unternommenen Messungen des Energieverbrauchs bestätigten die geplante Energieeinsparung von 70 Prozent. Die Beleuchtungsmessungen zeigten, dass sich die Beleuchtungsstärke gegenüber der alten Anlage deutlich erhöht, die Gleichmäßigkeit dagegen etwas reduziert hat. Mit der Sanierung der 178 Leuchtstellen spart die Stadt Lippstadt jetzt jährlich 67.388 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 10.108 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können 37,5 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Stadt Lippstadt wurde dritter Preisträger in der Kategorie "Sanierung 50.000 bis 100.000 Einwohner" im Förderschwerpunkt "Energieeffiziente Stadtbeleuchtung". Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Stadt Lippstadt Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2010 - 2010 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Der Main-Taunus-Kreis, im Rhein-Main-Gebiet gelegen, ist Schulträger von 56 Schulen, an denen durch verschiedene Maßnahmen der Energieverbrauch gesenkt werden konnte. Zu diesen Schulen gehört auch die Heinrich-von-Brentano-Schule, eine Gesamtschule, in der 720 Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge Hauptschule, Realschule und Gymnasium weitestgehend gemeinsam lernen. Im Sinne einer energieeffizienten Sanierung der Schule wurden in den vergangenen sechs Jahren bereits Investitionen in eine Schadstoff- und Heizungssanierung getätigt. Durch den Bundeswettbewerb konnte nun auch das neue Beleuchtungskonzept für ein Schulgelände leichter umgesetzt werden. Im Main-Taunus-Kreis wurden in der nahen Vergangenheit zunehmend energiesparende LED-Leuchten an Schulen eingesetzt. Diesem Trend folgend hat die Stadt Hochheim 36 Mastleuchten auf dem Schulgelände der Heinrich-von-Brentano-Schule platziert. Eine bedarfsgerechte Lichtsteuerung wird integriert, die den Energieverbrauch und folglich auch CO 2 -Emissionen senkt. Das Projekt ist der erste öffentliche Bereich, der mit der neuen Technologie ausgestattet wird. Das Konzept soll bei weiteren Außenanlagen der Kommune umgesetzt werden. Die alte verbrauchsstarke Beleuchtung bestand aus 50 Masten, in deren Kugelleuchten Quecksilberdampflampen zum Einsatz kamen. Sie waren so stark verschmutzt, dass die heute geforderten Beleuchtungsstärken nicht mehr eingehalten werden konnten. In der neuen Beleuchtungsanlage kommen LED-Komplettsysteme zum Einsatz, die auf dem neuesten Stand der Technik sind. Die aus 86 Einzel-LEDs bestehenden Module haben in Verbindung mit der nötigen Vorschaltelektronik eine Anschlussleitung von insgesamt 110 Watt. Eine intelligente Lichtsteuerung passt das Beleuchtungsniveau mittels Bewegungsmeldern in drei Stufen bedarfsgerecht an. Es wird auf einem konstanten Grundniveau von 20 Prozent gehalten und bei Personenverkehr auf 70 Prozent angehoben. Im Fall eines Brandes auf dem Schulgelände wird das Niveau automatisch auf die volle Beleuchtungsstärke gebracht. Die Helligkeitsniveaus variieren je nach Jahreszeit und Frequenz der Nutzung der Außenanlage durch Fußgänger und Radfahrer. Mit den Ersatz von 50 Quecksilberdampflampen durch 36 Leuchten mit LED-Komplettsystem spart die Samtgemeinde Barnstorfjetzt jährlich 19.024 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 2.854 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können etwa 10,6 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Der Main-Taunus-Kreis wurde zweiter Preisträger in der Kategorie „Sanierung 10.000 bis 50.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, auf. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Main-Taunus-Kreis Bundesland: Hessen Laufzeit: 2009 - 2010 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Die Stadt Aalen wurde etwa 1240 am Fuße der Schwäbischen Alb gegründet. Der wirtschaftliche Aufschwung Aalens kam 1828 mit der Industrialisierung. Ein halbes Jahrhundert später wurden die benachbarten Dörfer durch Eisenbahnlinien erschlossen und 1935 wurde die elektrische Straßenbeleuchtung eingerichtet. Die Eingliederung einiger benachbarter Gemeinden in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts bestimmt das heutige Bild der Flächenstadt mit ihren sieben Stadtbezirken. Aalen ist mit etwa 66.000 Einwohnern heute wirtschaftliches Zentrum der Region Ostwürttemberg, wobei der produzierende Bereich, vor allem die Metallverarbeitung, immer noch die Wirtschaftsstruktur bestimmt. In der historischen Innenstadt Aalens bestimmen differenzierte Raumfolgen mit unterschiedlichen Straßenquerschnitten, Natursteinpflasterbeläge und einzelne Baumgruppen das Bild. Die Straßenbeleuchtung war bisher nur auf die Horizontale ausgerichtet. Trotz einer energiesparenden, innovativen Beleuchtung soll die Aalener Altstadt ihren historischen Charakter beibehalten. Licht und Raum sollen in Einklang gebracht und eine angenehme Atmosphäre am Abend und bei Nacht geschaffen werden. Mit dem Aalener Beleuchtungskonzept, das Teil eines innerstädtischen Gesamtkonzeptes ist, ist dies gelungen. Am historischen Marktplatz, dem Alten Kirchplatz und in drei angrenzenden Straßen wurden frei strahlende Kugelleuchten, die mit ineffizienten Quecksilberdampf- Hochdrucklampen bestückt waren, gegen Flächenstrahler, die an den Gebäuden in etwa 12 Metern Höhe befestigt sind, ausgetauscht und mit Halogen-Metalldampflampen (35 Watt) bestückt. Mittels der Strahlungscharakteristik der neuen Leuchten (Abstrahlwinkel 2 x 20 Grad in Querrichtung und 2 x 45 Grad in Längsrichtung) in Verbindung mit der Leuchtmitteltechnik (Leuchtmittel in Kombination mit dem Vorschaltgerät) wird eine erhebliche Verringerung des Energieverbrauchs erreicht. Die Erhöhung der vertikalen Beleuchtungsstärke verbessert außerdem die Gesichtserkennung und steigert damit das Sicherheitsgefühl der Passanten. Die unter den Giebeln der Gebäude angebrachten Strahler erhellen zu einem Teil auch die Hausfassaden und tragen so zu einer verbesserten räumlichen Wahrnehmung bei. Die Orientierung im Raum wird so für die Fußgänger erleichtert. Der Einsatz elektronischer Vorschaltgeräte erschließt weitere Energieeinsparpotenziale von etwa 10 Prozent gegenüber konventionellen Vorschaltgeräten. Mit der Sanierung der 68 Leuchtstellen spart Aalen jetzt jährlich 22.864 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 3.430 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können <12,7 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Stadt Aalen wurde erster Preisträger in der Kategorie „Sanierung 50.000 bis 100.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Stadt Aalen Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2009 - 2010 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Die Besiedlung des Stadtgebiets Göttingens geht bis in die Jungsteinzeit zurück. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Göttingen im Jahr 953 n. Chr. Unter dem Namen „Gutingi“, damals noch ein Dorf. Die eigentliche Stadtgründung fand jedoch westlich dieses Dorfes im Leinetal statt. 1734 wurde Göttingen Universitätsstadt und hat sich bis heute zu einer Hochschul- und Wissenschaftsstadt entwickelt. An der traditionsreichen Georg-August-Universität und zwei weiteren Hochschulen studieren rund 27.000 Studierende. Sie stellen gut 20 Prozent der 128.000 Einwohner der Großstadt dar. Im Jahr 2010 hat die Stadt Göttingen ein Klimaschutzkonzept aufgestellt mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 die CO 2 -Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren. Ein Bestandteil unter vielen ist die energetische Sanierung der Stadtbeleuchtung, die in den nächsten Jahren vollständig umgesetzt werden soll. Die veraltete Straßenbeleuchtung bestand überwiegend aus Pilzleuchten mit einer geringen Leuchteneffizienz, hohem Streulichtanteil nach oben und zur Seite und war mit ineffizienten Quecksilberdampflampen bestückt. Auf der Suche nach Standardlösungen für die Sanierung der Wohn- und Anliegerstraßen im gesamten Stadtgebiet wurden drei unterschiedliche Konzepte erarbeitet. Dabei wurde besonderer Wert auf ihre Energie- und CO 2 -Emissionsbilanz und die Wirtschaftlichkeit gelegt. Die drei Konzepte wurden in den Sanierungsprojekten der Straßen Königsstieg, Merkelstraße und Nonnenstieg realisiert. KÖNIGSSTIEG Bei der Modernisierung der Beleuchtung der Straße Königsstieg wurden 25 veraltete Pilzleuchten, die mit Quecksilberdampflampen bestückt waren, durch 12 neue technische Leuchten mit Metallhalogendampflampen ersetzt. Die breitstrahlende Spiegeloptik führte dazu, dass 13 Leuchten eingespart werden konnten. Die Entfernung zwischen den Masten erhöhte sich von 35 auf 70 Meter. Die gewählten Metallhalogendampflampen weisen eine wesentlich höhere Lichtausbeute und Lebensdauer auf. Ziel der Sanierungsmaßnahmen war es, die gleiche Beleuchtungsqualität zu erreichen wie vorher oder diese gegebenenfalls zu verbessern. Dieses Ziel konnte in einem Teilabschnitt nicht ganz erreicht werden. Die durchschnittliche Beleuchtungsstärke des Königsstiegs konnte im Vergleich zur Ausgangssituation erhöht werden. Da aber in einem Straßenabschnitt die Leuchten auf einer Seite angebracht sind, auf der auch relativ hohe Bäume stehen, hat sich dort die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung verringert (große Masthöhe, große Distanz zwischen den Masten). Es wurden aber bereits verschiedene Lösungsansätze entwickelt, um die aktuelle Situation zu verbessern (beispielsweise eine Erhöhung der Lampenleistung). In den anderen Teilabschnitten hat sich das Beleuchtungsniveau deutlich erhöht. MERKELSTRASSE Bei der Merkelstraße handelt es sich um eine Wohnstraße mit Durchgangs- und Anliegerverkehr. Die 45 bis 50 Jahre alte Straßenbeleuchtung bestand aus Pilzleuchten mit opaker Abdeckung und Quecksilberdampflampen (80 W und 125 W). Insgesamt wurden 180 Leuchten inklusive Masten demontiert und durch neue Pilzleuchten mit Spiegeloptik, glasklarer Abdeckung und hausseitiger Abschirmung ersetzt. Bestückt wurden diese mit je zwei Kompaktleuchtstofflampen (2 x 18 W). Die gewählte Pilzleuchte zählt zu den dekorativen Leuchten und ist eine preisgünstige, aber dennoch hochwertige Standardleuchte. Über ein Rundsteuersignal wird jeweils eine Lampe in der verkehrsärmeren Zeit (22:00 Uhr bis 05:30 Uhr) weggeschaltet. Dazu wurden 14 Einspeisestellen auf die neue Rundsteuertechnik umgerüstet. Die Beleuchtungsstärke hat im Vergleich zu der alten Beleuchtung abgenommen. Leuchtdichtemessungen haben ergeben, dass die Leuchtdichte geringer ist, es aber keine vollständig dunklen Stellen gibt. Aufgrund der verringerten Blendwirkung der neuen Leuchten wird die Straße subjektiv als heller empfunden. Auch bei dieser Konzeptumsetzung wurden Lösungen erarbeitet, wie die Beleuchtungsstärke angehoben werden kann (gegebenenfalls Erhöhung der Lampenleistung). NONNENSTIEG Im Nonnenstieg, einer Wohnstraße mit Anlieger- und Durchgangsverkehr, wurden 15 Leuchten erneuert (inkl. Erdarbeiten und Mastaustausch). Die verwendeten modernen LED-Leuchten wurden mit einer Sensortechnik kombiniert, die jederzeit eine bedarfsgerechte Beleuchtung sicherstellt. Die Lampen (warmweiß, 30 W) dimmen im Ruhezustand automatisch auf 20 Prozent herunter (an Straßeneinmündungen bzw. Kreuzungen auf 40 Prozent). Sobald sich ein Verkehrsteilnehmer nähert, erhöhen die betroffene und die beiden nächsten Leuchten das Licht wieder auf 100 Prozent, so dass sich die Helligkeit dem Verkehrsteilnehmer vorausbewegt. Das kommunizierende Sensorsystem wurde in Göttingen deutschlandweit zum ersten Mal eingesetzt. Die Beleuchtungssituation konnte im Nonnenstieg verbessert werden. Die mittlere Beleuchtungsstärke hat sich fast verdoppelt und die Gleichmäßigkeit hat sich deutlich verbessert. Die Sensoren zeichnen ihre Schalttätigkeit auf, so kann die Steuerung analysiert und die Aktivität der Sensoren ggf. optimiert werden. Insgesamt spart die Stadt Göttingen durch die Sanierung von 207 Leuchten nun jährlich 91.262 Kilowattstunden. Durch die realisierte Energieeinsparung können rund 51 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Stadt Göttingen wurde dritter Preisträger in der Kategorie „Sanierung 100.000 bis 500.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Stadt Göttingen Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2010 - 2011 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Baltrum ist mit einer Fläche von gerade einmal sechseinhalb Quadratkilometern die flächenmäßig kleinste ostfriesische Insel, die aus den drei Ortsteilen Westdorf, Ostdorf und das Alte Ostdorf besteht. Die Gemeinde wurde im Jahr 1398 erstmals urkundlich erwähnt, 1876 zum Seebad erklärt und 1966 als Nordseeheilbad anerkannt. Die 475 Einwohner der Insel leben hauptsächlich von den ca. 30.000 Touristen, die es jährlich auf die Insel zieht. Die mittlerweile autofreie Inselgemeinde liegt im Wattenmeer, das 2009 zum Weltnaturerbe erklärt wurde. Die öffentliche Straßenbeleuchtung der Gemeinde stammte teilweise noch aus den 1960er Jahren und war gekennzeichnet durch eine veraltete und ineffiziente Technik mittels Quecksilberdampflampen. Zwar war das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Modernisierung der Beleuchtung bei den Einwohnern vorhanden, aber die geringen Haushaltsmittel hinderten die Kommune Investitionen in eine moderne und energieeffiziente Technik durchzuführen. Mit dem Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ bot sich der Gemeinde eine Chance, die notwendigen Energieeinsparungen zu realisieren. Das Ziel der Modernisierung der Beleuchtungsinfrastruktur war neben den Einsparungen im Stromverbrauch ein Erhalt bzw. eine Steigerung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität im Einklang mit der Natur, um dem Anspruch als Naturheilbad weiterhin gerecht zu werden. Das Gesamtvorhaben setzte sich aus der Sanierung der Straßenbeleuchtung und der Illumination des Dorfplatzes zusammen. Die alte Straßenbeleuchtung bestand vorwiegend aus Pilzleuchten, in denen Quecksilberdampflampen unterschiedlicher Leistung (50 Watt, 80 Watt bzw. 125 Watt) zum Einsatz kamen. Der Energieverbrauch der 184 Leuchtstellen lag bei gut 55.700 Kilowattstunden. Die neue Beleuchtung besteht aus Mastaufsatzleuchten mit Energiesparlampen (26 Watt). Trotz einer erheblichen Senkung der elektrischen Leistung, die durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten verstärkt wird, konnte die Beleuchtungsstärke auf einem konstanten Niveau gehalten, teilweise sogar verbessert werden. Für die Illumination des Dorfplatzes entschied sich Baltrum für vier LED-Leuchten mit einer Anschlussleistung von jeweils 24 Watt. Durch diese innovative Beleuchtung wird der Dorfplatz als besonderer Ort auf der Insel hervorgehoben. Mit der Sanierung der 184 Leuchtstellen spart die Gemeinde Baltrum jetzt jährlich 42.300 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 6.135 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können etwa 23,6 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Gemeinde Baltrum wurde zweiter Preisträger in der Kategorie „Sanierung unter 10.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Gemeinde Baltrum Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2009 - 2010 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung
Was versteht man unter "Blendung"? Blendung ist eine vorübergehende Beeinträchtigung der Sehleistung (physiologische Blendung) oder des Sehkomforts (psychologische Blendung). Blendwirkungen können direkt von Lichtquellen mit hoher Leuchtdichte ausgehen, oder auch von Lichtreflexen, die durch Spiegelung auf Oberflächen entstehen. Ausmaß und Dauer der Blendwirkung hängen von der Lichtquelle, den Umgebungsbedingungen und individuellen Faktoren wie dem Alter der betroffenen Person ab. Blendung stellt zwar keine Schädigung der Augen dar, kann aber das Risiko für Unfälle erhöhen.
Origin | Count |
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Bund | 82 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 73 |
Text | 6 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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geschlossen | 16 |
offen | 70 |
Language | Count |
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Deutsch | 84 |
Englisch | 28 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Dokument | 6 |
Keine | 56 |
Webseite | 24 |
Topic | Count |
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Boden | 56 |
Lebewesen & Lebensräume | 57 |
Luft | 51 |
Mensch & Umwelt | 86 |
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Weitere | 86 |