This metadata overs the dataset containing information on how EU Member States spend the revenues from auctioning EU ETS emission allowances in one calendar year. More information on the EU Emissions Trading System (EU ETS) can be found here. The revenues from the auctioning of these allowances represent an increasing income source for Member States. This data is being collected under Article 19 of the Governance Regulation. The Regulation’s aim is to help the EU reach its 2030 climate and energy targets by setting common rules for planning, reporting and monitoring. The Regulation also ensures that EU planning and reporting are synchronised with the ambition cycles under the Paris Agreement. Reporting is mandatory for EU Member States. Some information is only mandatory to report if the data is available.
Progress to targets for renewable energy is a dataset under the National Energy and Climate Progress Reports (NECPRs), which is reported every second year (starting in 2023) by EU Member States. The dataset provides information regarding Member State's renewable energy shares and capacities. Most of the data is 'prefilled' from Eurostat data on shares and capacities. The rest of the information is collected by the EEA and quality checked. This reporting obligation comes from the Governance Regulation 2018/1999, Implementing Regulation (EU) 2022/2299 (Annex II).
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken – KiKK -Studie Im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz führte das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz von 2003 bis 2007 die Studie "Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken" ( KiKK -Studie) durch. Die Fall-Kontroll-Studie beschäftigte sich mit der Frage, ob Kinder unter fünf Jahren, die in der Umgebung von Kernkraftwerken wohnen, häufiger an Krebs erkranken als Gleichaltrige aus anderen Gebieten. Es zeigte sich im Nahbereich um deutsche Kernkraftwerke ein signifikant erhöhtes Risiko bei Kindern unter 5 Jahren, an Krebs zu erkranken. Dieser Befund beruhte im Wesentlichen auf dem Erkrankungsrisiko für Leukämien, wobei hier das Erkrankungsrisiko in etwa verdoppelt war. Auch in anderen Ländern – Großbritannien, Frankreich, Belgien, Schweiz, Finnland, USA - wurden entsprechende Studien durchgeführt. Das BfS nahm die wissenschaftlichen Ergebnisse zum Anlass, sich intensiv um die Erforschung der Ursachen für Leukämien im Kindesalter zu bemühen. Das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz führte im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz von 2003 bis 2007 die Studie Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken ( KiKK -Studie) durch. Die Fall-Kontroll-Studie beschäftigte sich mit der Frage, ob Kinder unter fünf Jahren, die in der Umgebung von Kernkraftwerken wohnen, häufiger an Krebs erkranken als Gleichaltrige aus anderen Gebieten. Zwei vorangegangene ökologische Studien hatten bereits die Erkrankungshäufigkeit in Regionen um einen Reaktor mit der von Vergleichsregionen ohne Reaktor verglichen. Die Ergebnisse dieser Studien ließen einen Zusammenhang zwischen dem Wohnort und dem Auftreten von Krebs bei Kindern unter fünf Jahren vermuten. Mit der KiKK -Studie wurde dieser Zusammenhang genauer untersucht. Das Ergebnis Es zeigte sich im Nahbereich um deutsche Kernkraftwerke bei Kindern unter 5 Jahren ein signifikant erhöhtes Risiko an Krebs zu erkranken. Dieser Befund beruhte im Wesentlichen auf dem Erkrankungsrisiko für Leukämien, wobei hier das Erkrankungsrisiko in etwa verdoppelt war. In Zahlen bedeutet dies, dass im 5-Kilometer-Umkreis um alle Standorte von Kernkraftwerken in Deutschland im Mittel nicht, wie zu erwarten wäre, etwa 1 Kind pro Jahr erkrankt, sondern dass die Krankheit jedes Jahr bei etwa 2 Kindern diagnostiziert wird. Aus den Ergebnissen lässt sich keine sichere Aussage darüber ableiten, ob die von den Leistungsreaktoren ausgehende Radioaktivität kausal mit den erhöhten Erkrankungsraten zusammenhängt. Die tatsächliche individuelle Strahlenbelastung der Kinder wurde in der Studie nicht erfasst, da dies praktisch nicht möglich ist. Der Abstand des Wohnortes zu einem Reaktor wurde als Ersatz für die Strahlenbelastung verwendet. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist die resultierende Strahlenbelastung der Bevölkerung allein zu niedrig, um den beobachteten Anstieg des Krebsrisikos zu erklären. Es ist ebenfalls unwahrscheinlich, dass andere in den Untersuchungen betrachtete mögliche Verursacher jeweils allein den Befund erklären können. Es gibt somit derzeit keine plausible Erklärung für den festgestellten Effekt, der über die 24 Jahre Untersuchungszeitraum ein insgesamt konsistentes Bild mit kleinen Schwankungen zeigt. Denkbar ist ein Zusammenspiel verschiedener Ursachen. Die Interaktion verschiedener Faktoren und die grundsätzlichen Entstehungsmechanismen von Leukämien bei Kindern bilden daher die Schwerpunkte der derzeit laufenden Forschungsarbeiten. Das Ergebnis der KiKK -Studie hat dazu geführt, dass auch in anderen Ländern – Großbritannien, Frankreich, Belgien, Schweiz, Finnland, USA - entsprechende Studien durchgeführt wurden. Ausführliche Beschreibung der Studie Fragestellung Die Studie hatte drei Fragestellungen: Treten Krebserkrankungen bei Kindern unter fünf Jahren in der Umgebung von Kernkraftwerken häufiger auf? Nimmt das Risiko mit der Nähe zum Standort von Kernkraftwerken zu (negativer Abstandstrend)? Gibt es gegebenenfalls Einflussfaktoren, die das gefundene Ergebnis erklären können? Zur Beantwortung der Fragen untergliederte sich die Studie in zwei Teile: Teil 1: Fall-Kontroll-Studie ohne Befragung Teil 2: Fall-Kontroll-Studie mit Befragung Eine Untergruppe aus dem ersten Teil der Studie wurde zu möglichen anderen Einflussfaktoren befragt wie etwa zusätzliche Strahlenbelastung (zum Beispiel durch Röntgenuntersuchungen) oder spezifische Faktoren im Zusammenhang mit der immunologischen Situation des Kindes. Damit wollten die Forscher mögliche Störfaktoren berücksichtigen, die das im ersten Teil gefundene Ergebnis erklären könnten. Studiendesign Studienteilnehmer Untersuchte Landkreise Abstand Wohnort - Kernkraftwerk Studienteilnehmer Die Studie umfasste 1.592 an einem Krebs erkrankte und 4.735 nicht erkrankte Kinder (Kontrollen, siehe Infokasten) unter 5 Jahren. Die an einem Krebs erkrankten Kinder waren im Deutschen Kinderkrebsregister erfasst. Nach dem Zufallsprinzip wurden zu jedem erkrankten Kind über die Einwohnermeldeämter drei nicht erkrankte Kinder aus der Umgebung der Kernkraftwerke ermittelt. Alter, Geschlecht und Lebensumstände der nicht erkrankten Kinder entsprachen weitestgehend denen der erkrankten Kinder. Untersuchte Landkreise Untersucht wurden 41 Landkreise in der Umgebung der 16 Standorte der (west-)deutschen Kernkraftwerke mit insgesamt 22 Atomreaktoren, für die Daten aus dem Kinderkrebsregister vorlagen. Betrachtet wurde jeweils der Landkreis, in dem sich der Reaktor befindet, der zum Reaktor nächstgelegene Nachbarlandkreis und der nächste östlich gelegene Landkreis (wegen der in Deutschland allgemein vorherrschenden Westwinde). Abstand Wohnort - Kernkraftwerk Bei den vorangegangenen beiden ökologischen Studien waren die Erkrankungshäufigkeiten in unterschiedlichen Regionen miteinander verglichen worden, nämlich die Häufigkeit von Erkrankungen im Umkreis von bis 5, bis 10 und bis 15 Kilometer Abstand von einem Kernkraftwerk mit der Häufigkeit von Erkrankungen in ausgewählten Vergleichsregionen in Deutschland. Für die KiKK -Studie konnte der Abstand des Wohnortes zum Kernkraftwerk für jedes Kind auf 25 Meter genau angegeben werden - sowohl für die erkrankten als auch für die nicht erkrankten Kinder. Die Forscher betrachteten bei den erkrankten Kindern den Wohnort zum Zeitpunkt der Diagnose. Für die dem kranken Kind zugeordneten nicht erkrankten Kinder wurde dementsprechend der gleiche Zeitpunkt gewählt. Ergebnisse der Studie Erklärungsversuche Nach heutigem strahlenbiologischen Wissen kann die in der Studie ermittelte Risikoerhöhung im Nahbereich um die Kernkraftwerke durch deren radioaktive Emissionen alleine nicht erklärt werden. Die für eine Erklärung erforderliche, zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung müsste deutlich höher sein als beobachtet. Daraus kann aber in der Umkehr nicht der Schluss gezogen werden, dass Strahlung als Ursache grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Auch andere denkbare und mit betrachtete Faktoren können den Anstieg des Krebsrisikos alleine nicht erklären. Es gibt derzeit keine plausible Erklärung für den festgestellten Effekt. Auch eine 2022 veröffentlichte ökologische Studie , in der die Erkrankungshäufigkeiten in der Umgebung von im Jahr 2011 abgeschalteten Kernkraftwerken untersucht wurden, kann hierzu nicht wesentlich beitragen. In der Studie wurden Erkrankungsraten bei Kindern im Alter bis 14 Jahre, die im Umkreis von 10 km um ein Kernkraftwerk wohnten, mit denen von Kindern verglichen, die in einer Zone von 10 bis 50 km um das Kernkraftwerk wohnten. Die Erkrankungsraten im Umkreis von 10 km um das Kernkraftwerk waren tendenziell etwas höher als in der Vergleichsregion, und das Verhältnis dieser Erkrankungsraten war im Zeitraum 2012 bis 2019 tendenziell etwas geringer als im Zeitraum 2004 bis 2011. Allerdings waren die Ergebnisse der Studie wegen der geringen Anzahl an Fällen sehr ungenau, sodass Zufallsschwankungen bei den beobachteten Unterschieden eine wichtige Rolle spielen können. Zudem war das Ergebnismuster der Studie nicht konsistent. So nahm das Verhältnis der Erkrankungsraten für die häufigste Form von Leukämien im Kindesalter (Lymphatische Leukämie ) nach Abschalten der Reaktoren zu und nicht ab. Die insgesamt beobachtete Abnahme scheint daher nur auf akute myeloische Leukämie zurückzugehen. Für das Kernkraftwerk Krümmel, in dessen Umgebung lange Zeit ein Leukämie -Cluster beobachtet wurde, nahm die Erkrankungsrate für Leukämie nach Abschalten des Kernkraftwerks ebenfalls nicht ab, sondern stieg sogar an. Denkbar ist, dass bei dem beobachteten Zusammenhang zwischen Krebsrisiko und Abstand des Wohnortes von einem Kernkraftwerk ein Zusammenspiel verschiedener Ursachen eine Rolle spielt. Die Interaktion verschiedener Faktoren und die grundsätzlichen Entstehungsmechanismen von Leukämien bei Kindern bilden daher die Schwerpunkte der derzeit laufenden Forschungsarbeiten. Stand: 02.02.2026
Gemäß der allgemeinen Nachweispflicht von § 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist jeder Halter u. a. von lebenden Tieren der besonders bzw. streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen, z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Exemplare. Für alle besonders geschützten und streng geschützten Tiere, eingeschränkt auch für Pflanzen, bestehen grundsätzliche Besitz- und Vermarktungsverbote, von denen im Einzelfall Ausnahmen nachzuweisen sind (siehe §§ 44, 45 und 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Artikel 8 EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 und Besonders geschützte und streng geschützte Arten ). Gemäß dieser Nachweispflicht von § 46 BNatSchG ist deshalb jeder Halter von Tieren der besonders und der streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme entweder vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen , z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Tiere, Teile von ihnen und Erzeugnisse (siehe nachfolgende Punke und Seite Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Abhängig von der jeweiligen Schutzkategorie sind für den Nachweis einer legalen Vermarktung bzw. eines legalen Kaufs verschiedene Dokumente bzw. Herkunftsnachweise erforderlich. Erforderliche Dokumente bzw. Nachweise Schutzkategorie Dokumentenpflicht durch gelbe EU-Bescheinigungen Art des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 Allgemeine Nachweispflicht z. B. durch vollständig ausgefüllte Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht, Zeugenbestätigungen und durch alte blaue CITES-Bescheinigungen Art des Anhangs B der EG-Arten-schutzverordnung Nr. 338/97 und alle anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten wie Europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Dabei hat der Herkunftsnachweis das geschützte Tier bei den Vermarktungen ständig zu begleiten, d. h. beim Verkauf ist der Herkunftsnachweis dem Käufer mitzugeben. Der neue Besitzer muss das Tier bei seiner zuständigen Behörde mit der Meldetabelle und einer entsprechend nummerierten Kopie des Herkunftsnachweises bzw. der EU-Bescheinigung anmelden , in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby (siehe Seite Tierbestandsmeldungen ). Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig einem bestimmten Exemplar zugeordnet werden können , z. B. durch geschlossene Beringung bei Vögeln, durch Transponder bei Säugetieren und durch Fotodokumentation bei Landschildkröten (siehe Seiten Kennzeichnungspflicht und Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Ohne zuordenbare Herkunftsnachweise drohen eine Beschlagnahme der Tiere und die Ahndung der illegalen Vermarktung durch Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) dieser Nachweispflicht (siehe Seite Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Das bedeutet, dass z. B. für die Vermarktung von alten Greifvogel- und Eulenpräparaten zuvor EU-Bescheinigungen zu beantragen sind. Tote Tiere unterliegen nicht der Meldepflicht. Einschränkungen zur Nachweispflicht für ohne weiteres erkennbare Erzeugnisse aus Teilen streng geschützter Arten, die dem persönlichen Gebrauch dienen, regelt § 46 Absatz 2 BNatSchG. 2. Nachweispflicht für Tiere des Anhangs A Bei Exemplaren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 ist der Nachweis des legalen Erwerbs stets durch das Original einer gelben EU-Vermarktungsbescheinigung zu führen. Dieses Dokument ist bei der Vermarktung dem Käufer im Original mitzugeben. Der artenschutzrechtlichen Meldebehörde, in Sachsen-Anhalt dem CITES-Büro in Steckby, ist mit der Anmeldung des neu erworbenen Tieres eine Kopie dieser EU-Bescheinigung beizufügen. Verstirbt das Tier, ist das Bescheinigungsoriginal mit der Abmeldung zurückzuschicken. Die alten blauen CITES-Bescheinigungen waren für Tiere des Anhangs A nur bis 1997 gültig. Für Vermarktungszwecke sind jetzt neue EU-Bescheinigungen zu beantragen. In Sachsen-Anhalt können EU-Vermarktungsbescheinigungen für gezüchtete Tiere digital unter dem MelBA-Portal oder per Post (CITES-Büro, Zerbster Str. 7, 39264 Steckby) beantragt werden. Die schriftliche Antragstellung kann mit dem unterschriebenen Bescheinigungsantrag oder der Meldetabelle erfolgen. Bei der vollständig ausgefüllten Meldetabelle sind unten links die laufenden Nummern der vorgesehenen Tiere einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen. Für die erstmalige Zucht einer Art sind jeweils zwei Zeugenbestätigungen sowie eine kurze Beschreibung der Zuchtbedingungen einschließlich von zwei Fotos vom Zuchtverlauf als Nachweis einzureichen. Weiterhin ist die Legalität der Elterntiere nachzuweisen , z. B. durch deren EU-Bescheinigungskopien und gegebenenfalls durch weitere zuzuordnende Belege für deren legale Herkunft wie Einfuhrdokumente, Herkunftsnachweise sowie Zeugenbestätigungen für die Zucht bzw. für den Altbesitz (Muster siehe Seite Artenschutzrechtliche Informationsschriften ) Voraussetzung für die Erteilung der EU-Bescheinigungen ist eine Überprüfung des Kennzeichens am Tier durch die Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises (siehe Seite Kennzeichnungspflicht ) . Für Landschildkröten sind je Tier die Bauch- und Rückenpanzerfotos als Upload im MelBA-Portal einzufügen. Bei der postalischen Beantragung sind je Tier zwei Bauchpanzer- und Rückenpanzer-Fotos im Format 9 x 13 cm mit einzureichen, die rückseitig mit der laufenden Nummer und dem Gewicht zu beschriften sind (siehe Seite Fotodokumentation Landschildkröten ). Die Bescheinigungserteilung ist gebührenpflichtig. Meldetabelle (PDF) Bescheinigungsantrag (PDF) Zuchtprotokoll (PDF) Zeugenbestätigung Zucht (PDF) ausgenommen Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Die Nachweispflicht gilt auch für Tiere des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 und für die anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten (siehe Seite Besonders geschützte und streng geschützte Arten ) mit Ausnahme der in der Anlage 5 BArtSchV aufgeführten von der Meldepflicht befreiten Arten. Bei der Weitergabe der nachweispflichtigen Tiere ist vom Vorbesitzer ein Herkunftsnachweis mitzugeben, der alle Angaben zum Tier (z. B. vollständige Ring- Nummer, Transponder-Nummer, Schlupfdatum), zur ursprünglichen Herkunft (z. B. Zuchtbuch-Nummer, Einfuhrgenehmigungs-Nummer) sowie zu den Elterntieren (Kennzeichen und Herkunft) zu enthalten hat [siehe Muster auf der Seite Herkunftsnachweis (PDF)]. Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig bestimmten Exemplaren zugeordnet werden können. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung für die Gewährleistung der Nachweisführung von maßgebender Bedeutung , z. B. durch geschlossene Ringe für gezüchtete Vögel und Transponder für Säugetiere. Bei Reptilien sind neben der eindeutigen Zuchtbuch- bzw. Melde-Nummer weitere Angaben zur Individualisierung wie Gewicht, Länge und besondere Körpermerkmale in dem Herkunftsnachweis zu vermerken. Für selten gezüchtete Tierarten und für Zoohandlungen gilt eine lückenlose Nachweisführung bis zum Ersterwerber. Herkunftsnachweis (PDF) Bei geschlossen beringten Vögeln häufig gezüchteter Arten reicht die Angabe der vollständigen Ringnummer in der Regel als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft aus. Bei abweichend von der geschlossenen Beringung gekennzeichneten gezüchteten Vögeln der Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (PDF) ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht vorzulegen. Wurden Tiere nach Deutschland eingeführt, reicht die Angabe der Einfuhrgenehmigungsnummer z.B. E 1234/15 aus. Für alle in andere EU-Staaten z. B. in die Niederlande und nach Belgien eingeführten Tiere ist stets eine Kopie der Einfuhrbescheinigung erforderlich. In den anderen Fällen ist der Nachweis mit behördlichen Bescheinigungen, ausführlichen Herkunftsnachweisen, Zuchtbuchkopien und eindeutigen Zeugenbestätigungen, sowie ggf. mit den blauen CITES-Bescheinigungen, Rechnungen und Belegen zu führen. Bei Altbesitz, Erstzucht sowie bei selten gezüchteten Arten sind außerdem eindeutige Zeugenbestätigungen erforderlich. Zeugenbestätigung Zucht (PDF) Zeugenbestätigung Altbesitz (PDF) Sind Herkunftsnachweise verloren gegangen, müssen die Besitzer der Tiere diese von den Vorbesitzern nachfordern. Dies muss ggf. über eine längere Verkaufskette bis zum Züchter bzw. Einführer der Tiere zurück verfolgt werden. Mittels der vollständigen Ring-Nummern und der Transponder-Nummern können über die Kennzeichenausgabestellen des BNA oder des ZZF (siehe Seite Kennzeichnungspflicht ) die Adressen der ursprünglichen Züchter bzw. Einführer direkt ermittelt werden. Bei den Züchtern oder Einführern sind dann die Angaben zur ursprünglichen Herkunft zu erfragen. zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.12.2025
This database contains policies and measures (PaMs) reported by EU Member States following European Commission Implementing Decision (EU) 2018/1522 of 11 October 2018 laying down a common format for national air pollution control programmes under Directive (EU) 2016/2284 of the European Parliament and of the Council on the reduction of national emissions of certain atmospheric pollutants. This database will be updated on a quarterly basis. It is important to note that the database only contains latest data that has been reported by Member States using the PAM-tool: https://webforms.eionet.europa.eu/. The completeness and accuracy of the data depends on the quality of reporting by each country. Release years: 2019 v1: Belgium, Croatia, Cyprus, Denmark, Germany, Italy, Portugal,Slovenia, Spain, Sweden 2020 v1: Czechia, Hungary, Latvia, Luxembourg, Malta, Slovakia 2021 v1: Greece, Ireland 2022 v1: Lithuania 2023 v1: Estonia, Romania, France, Ireland, Cyprus, Luxembourg, Poland 2024 v1: Austria, Spain, Sweden 2024 v2: Cyprus, Germany, Ireland, Lithuania, Slovenia 2024 v3: Austria, Cyrus, Germany, Ireland, Lithuania, Slovenia, Sweden 2025 v1: Bulgaria, Cyprus, Luxembourg, Sweden
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
The Urban Waste Water Treatment Directive concerns the collection, treatment and discharge of urban waste water and the treatment and discharge of waste water from certain industrial sectors. The objective of the Directive is to protect the environment from the adverse effects of the above mentioned waste water discharges. This series contains time series of spatial and tabular data covering Agglomerations, Discharge Points, and Treatment Plants.
The EU Bathing Waters Directive requires Member States to identify popular bathing places in fresh and coastal waters and monitor them for indicators of microbiological pollution (and other substances) throughout the bathing season which runs from May to September
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 451 |
| Europa | 267 |
| Global | 1 |
| Land | 101 |
| Wissenschaft | 63 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 30 |
| Ereignis | 16 |
| Förderprogramm | 236 |
| Taxon | 18 |
| Text | 170 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 392 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 199 |
| offen | 404 |
| unbekannt | 259 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 426 |
| Englisch | 487 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 56 |
| Bild | 6 |
| Datei | 106 |
| Dokument | 199 |
| Keine | 340 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 16 |
| Webdienst | 74 |
| Webseite | 357 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 471 |
| Lebewesen und Lebensräume | 862 |
| Luft | 341 |
| Mensch und Umwelt | 844 |
| Wasser | 514 |
| Weitere | 813 |