Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
In der Praxis hat sich die Finite-Elemente-Methode (FEM) für geotechnische Verformungsnachweise durchgesetzt. Über den vorhandenen Kenntnisstand hinaus soll Wissen zum Nachweis von Standsicherheitsbetrachtungen unter Einsatz numerischer Methoden erworben werden. Ziel ist es, Grundlagen und Empfehlungen für eine durchgehende geotechnische Bemessung mit numerischen Verfahren zu geben. Aufgabenstellung und Ziel Bauvorhaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) werden zunehmend komplexer. Das liegt zum einen daran, dass sie fast alle in unmittelbarer Nähe von vorhandener, oftmals maroder Infrastruktur liegen und räumlich oft keine Ausweichmöglichkeiten bestehen (z. B. Wehre, Schleusen und Fischaufstiegsanlagen an Neckar, Mosel und Main, Schleuse Lüneburg). Zum anderen liegt es auch an erhöhten Anforderungen an das Bauvorhaben, die sich einerseits aus den Einwirkungen ergeben (z. B. Bemessungshochwasser) und die andererseits im Hinblick auf die Beeinflussung der Umwelt gestellt werden (z. B. Grundwasser). Die Komplexität von Geometrie und Belastungen, Baugrundeigenschaften und Grundwasserverhältnissen ist mit analytischen Modellen nur schwer zu erfassen. Mithilfe numerischer Verfahren können die vorhandene Altsubstanz im Baufeld, die Belastungsgeschichte des Baugrunds, die angrenzende Infrastruktur, die reellen Baugrundeigenschaften und insbesondere die nichtlinearen Zusammenhänge realitätsnäher abgebildet werden. In der Praxis hat sich hierfür die Finite-Elemente-Methode (FEM) durchgesetzt. Derzeit werden mit der FEM Gebrauchstauglichkeits- bzw. Verformungsnachweise geführt oder Eingangswerte für die Bemessung mit analytischen Verfahren (z. B. Erddruck) ermittelt. Für eine durchgehende Bemessung von Bauwerken und Bauteilen mithilfe numerischer Verfahren fehlen in Deutschland erprobte Grundlagen und Regeln. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die gewonnenen Erkenntnisse werden die Beratungsleistungen der BAW gewinnbringend ergänzen. Die fachliche Zusammenarbeit mit der WSV in Projekten an den Bundeswasserstraßen wird damit qualitativ weiter verbessert. Mit der Einführung des neuen Eurocode DIN EN 1997-1 (EC7) ist mit einem zunehmenden Einsatz numerischer Verfahren in der geotechnischen Bemessung zu rechnen. Diese Thematik wird auch im „Arbeitskreis Baugruben“ und im „Arbeitsausschuss Ufereinfassungen“ ausführlich diskutiert. Für die Beurteilung der Standsicherheit, z. B. von bestehenden und neu zu planenden Bauwerken, wird ein vertieftes Verständnis numerischer Bemessungsverfahren bei der Beratung der WSV zwingend erforderlich sein. Untersuchungsmethoden Für im Wasserbau übliche geotechnische Bauwerkskonstruktionen sollen verschiedene Nachweisformate numerisch untersucht und Anwendungsgrenzen definiert werden. Die Nachweisführung soll entsprechend dem Teilsicherheitskonzept zusätzlich mit bewährten analytischen Berechnungsverfahren erfolgen, um einen Vergleich der Berechnungsergebnisse zu ermöglichen. Fragen zu Einfluss und Sensitivität von Baugrundkenngrößen und Grundwasserverhältnissen bei der durchgehenden Bemessung mit numerischen Verfahren stehen über die praktischen Fragestellungen hinaus im Fokus. Es ist geplant, die analytischen und numerischen Berechnungen an Bemessungsbeispielen bestehender Bauvorhaben bzw. Projekten durchzuführen. Reale Bemessungsbeispiele bestehender Vorhaben bieten den Vorteil, dass Messdaten von Verformungen vorliegen. Somit können die FEM-Berechnungen abglichen bzw. kalibriert werden. (Text gekürzt)
Das geplante Vorhaben umfasst den Gewässerausbau der Ulster für ein Bemessungshochwasser BHQ 218 m³/s für den Fluss-km 4+276 bis Fluss-km 7+350 in der Gemeinde Unterbreizbach. Der Schutz der Gemarkungen Pferdsdorf, Räsa und Unterbreizbach wird mit folgenden Maßnahmen erzielt: - Rückbau von Deichen, - Errichtung von Hochwasserschutzanlagen, - Umsetzung von Strukturmaßnahmen.
HWSB Elbdeich rechts km 40,4-42,1 Aktenzeichen: 12.07.0.100060/25/ Ziel: Deichsanierung des rechten Elbehauptdeiches auf ca. 1, 7 km Länge in der Ortslage Magdeburg-Cracau. Dazu erfolgt die Anpassung der Deichhöhe an das Bemessungshochwasser. Außerdem wird die Verbesserung der Standsicherheit angestrebt. Teil der Maßnahme sind außerdem umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Biberschutz. Stand: In Planung
Größer als der Magdeburger Elbauenpark und mehr als das Doppelte der Peißnitzinsel in Halle: Bei Klietznick im Jerichower Land ist der Elbe eine rund 102 Hektar große einstige Überschwemmungsfläche zurückgegeben worden. Der dafür rückverlegte Deich wurde am heutigen Montag von Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und der Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Martina Große-Sudhues, offiziell eingeweiht. In den knapp 600 Meter langen Neubau eines Querdeichs im Hinterland wurden rund vier Millionen Euro aus Mitteln von EU, Bund und Land investiert. Das stärkt den Hochwasserschutz entlang der Elbe und schafft die Basis zur Entstehung wertvoller Auenlebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Willingmann betonte: „In Klietznick trifft Hochwasservorsorge auf Naturschutz. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels reicht es nicht mehr aus, Deiche nur immer höher zu bauen. Wir müssen unseren Flüssen auch mehr Raum geben, um bei Hochwasser Wasser abzuleiten und es zugleich für länger anhaltende Trockenphasen zu speichern. Von Projekten wie in Klietznick profitieren also Mensch und Umwelt. Positiver Nebeneffekt: Durch den Bau des Deiches im Hinterland musste der bestehende und im Zuge vergangener Hochwasser stark beanspruchte Elbedeich nicht umfangreich saniert werden.“ LHW-Direktorin Große-Sudhues bedankte sich nicht nur bei ihrem Team für die zielstrebige Umsetzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, die einer solchen Maßnahme vorausgehen, sondern auch bei den ausführenden Planungs- und Baufirmen für die gute Zusammenarbeit mit fristgemäßer Ausführung und kompetenter Umsetzung. Sie verwies darauf, dass für Deichkern, Stützkörper, Dichtung und Oberboden rund 51.000 Kubikmeter Material verbaut wurden. Auf ca. 19.000 Quadratmetern wurde Saatgut ausgebracht, Wegebau fand auf einer Fläche von insgesamt 5.880 Quadratmetern statt. Über die Jahrhunderte hat die Elbe allein in Sachsen-Anhalt mehr als 230.000 Hektar Überschwemmungsfläche verloren. Die verheerenden Hochwasser-Ereignisse in den Jahren 2002 und 2013 haben gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht – nicht nur im Hinblick auf die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen, Flüsse brauchen auch wieder mehr Platz. Deshalb setzen Umweltministerium und LHW im Rahmen der Landeshochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ und dem damit verbundenen Programm „Fluss, Natur, Leben“ in Sachsen-Anhalt derzeit 34 Maßnahmen um, mit denen insgesamt rund 16.000 Hektar Retentionsflächen geschaffen werden. Mit der Deichrückverlegung Klietznick erhält die Elbe rund 102 Hektar Land zurück. Der Elbdeich bei Kilometer 34+245 wurde dazu mit dem Deich-Kilometer 38+865 durch einen neuen Querdeich von 596 Metern Länge verbunden. Die Höhe des neuen Deichs beträgt im Mittel drei Meter. Damit wird – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser – ein Freibord von einem Meter erreicht. Die Anlage verfügt über einen mit Asphalt befestigten Kronenkontrollweg auf der Deichkrone sowie einen Deichverteidigungsweg auf der Landseite. Damit wird ein DIN-gerechter Schutz für Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser erreicht. Die Deichrückverlegung Klietznick soll auch zur Ausbildung natürlicher Auenstrukturen beitragen. Daher wird der Altdeich nach einer Konsolidierungszeit der neuen Anlage geöffnet und die Fläche somit an den Überflutungsrhythmus der Elbe angeschlossen. Der im Zuge des Deichneubaus notwendige Eingriff in die Natur wird durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen: Auf rund 0,4 Hektar sollen die landwirtschaftliche Nutzung extensiviert und Gehölze angepflanzt werden. Letzteres wird auch auf dem Altdeich auf einer Länge von 700 Metern erfolgen. Die Deichrückverlegung bei Klietznick wurde aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der Bund-Länder-Gemeinschaftaufgabe Agrar- und Küstenschutz finanziert. In den Hochwasserschutz im Landkreis Jerichower Land wurden seit 2002 rund 128 Millionen Euro investiert. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Die Hochwasserschutzmaßnahme befindet sich in Silberhütte im Landkreis Harz, im Westen vom Land Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung für die Selke und der hydraulischen Berechnungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-Richtlinie), wurde die bisherige Grundstückszufahrt zum Werksgelände der Rinkemühle als Abflusshindernis erkannt. Die Zufahrt zum Werksgelände besteht aus einem Brückenbauwerk, welches die Zufahrt von der L 234 über die Selke überführt (von Selke Station 52+610 bis 52+629) und den Lauf der Selke erheblich einengt. Durch die Baumaßnahme wird der Hochwasserabfluss der Selke in der Ortslage Silberhütte verbessert. Die Maßnahme setzt sich aus einer Straßenertüchtigung, einem Brückenrückbau sowie aus der Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle zusammen. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Brückenrückbau: Nach der Aktivierung der neuen Grundstückszufahrt wird die vorhandene Brücke inklusive Widerlager ersatzlos zurückgebaut. Die Uferbereiche werden anschließend profiliert und mit einer Neigung von 1:1,5 hergestellt, angelehnt an die vorhandenen Böschungsbereiche. In der Bachsohle wird das vorhandene Sohlsubstrat wieder eingebaut. Aufgrund des erforderlichen Arbeitsraumes und der Herstellung der Böschung muss ein Teil der angrenzenden Bebauungen angepasst werden. Löschwasserentnahmestelle: Im Bereich der Brücke befindet sich eine veraltete Löschwasserentnahmestelle, die aufgrund des Brückenrückbaus funktionslos wird. Um den Brandschutz in diesem Bereich von Silberhütte zu gewährleisten, wird eine neue Löschwasserentnahmestelle zwischen der Einfahrt der neuen Grundstückszufahrt und der Straßenbrücke der L 234 hergestellt. Während der Bauausführung kommt es zu Verkehrseinschränkungen auf der L 234 in Silberhütte. Es erfolgt temporär die halbseitige Sperrung der L 234 im Bereich des Bahnüberganges der HSB. Etwaige Einschränkungen werden ausgeschildert. Der temporäre Eingriff in die Natur macht folgende Naturschutzmaßnahmen erforderlich: - Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit - Elektrobefischung innerhalb des Baubereichs der Selke - Anbringung einer Nisthilfe für die Wasseramsel Insgesamt werden mit der Maßnahme rund 0,7 Mio. € in die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzierungsquelle Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Am 12.08.2025 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „NB HWS Silberhütte-TV 1“ erteilt. Im Ergebnis eines nationalen Vergabeverfahrens ist die Kutter HTS GmbH aus Helbra der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im September 2025.“ Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier . Das Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie hier nachlesen. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020
BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Informationsveranstaltung Neubau Deich Derenburg Glaswerk Protokoll, Stand 27.06.2025 BezugsraumHoltemme (inkl. Zuflüsse Rothe und Mühlbach) Datum16.06.2025 Uhrzeit18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr OrtGasthaus & Pension Weisser Adler, Wernigeröder Str. 1, 38895 Derenburg Teilnehmer45 Gäste, 10 Beteiligte Ablauf der Veranstaltung UhrzeitTOP 18:00Begrüßung durch die Moderation 18:03Grußwort Referent Andreas Paul, Büro für urbane Projekte Burghard Hein, Ortsbürger- meister Derenburg 18:05Input 1: Begrüßung und Einstieg in die GrundlageChristian Jöckel, LHW 18:20Input 2: Vorstellung der Vorplanung (Fachteil)Helge Reymann, LHW 18:50Pause mit Beteiligungsangebot und Gesprächen19:10Rückfragen aus dem Publikum Moderation Andreas Paul und Wolfram Georg 19:50Zusammenfassung und nächste Schritte 20:00Ausklang mit Zeit für Nachfragen & Hinweise im direkten Gespräch gegen 20:30Ende der Veranstaltung Christian Jöckel, LHW Zur Informationsveranstaltung Im Rahmen der Veranstaltung präsentierten Vertreter des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt (LHW) eine Vorplanung mit Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Derenburg. Dabei ging es insbesondere um die Flüsse Holtemme und Rothe, die bei Hochwasserereignissen in der Vergangenheit zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet geführt hatten. Hintergrund sind dabei auch Neuberechnungen, die infolge des Hochwasserer- eignisses 2017 erstellt wurden. Der LHW erläuterte detailliert die einzelnen Bauabschnitte und Schutzkonzepte, die entlang der Gewässer umgesetzt werden sollen. Zentrale Elemente sind der Bau von Deichen, Hochwasserschutzwänden und Absperrbauwerken. Damit soll der Durch- fluss des Wassers kontrolliert und eine Überflutung von Teilen Derenburgs bis zum Bemessungshochwasser verhindert werden. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Anbindung an die bestehende Infrastruktur, wie zum Beispiel Brücken, sowie der Minimierung des Flächenverbrauchs. So sind an manchen Stellen platzsparende Spundwandlösungen vorgesehen. Auch die Einbindung privater Grundstücke und die Frage der Unterhaltung der Schutzanlagen wurden thematisiert. Die anwesenden Bürger, von denen viele selbst von Hochwasserereignissen betroffen waren, beteiligten sich engagiert mit Fragen und Anregungen. Die Vertreter des LHW betonten, dass man die Planung in enger Abstimmung mit den Bürgern vorantreiben und den Prozess transparent gestalten wolle. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung konnte aufgrund eben dieses Beteiligungsprozesses und des formellen Genehmigungsverfahrens ebenso mit Beteiligungsprozess noch nicht genannt werden. Das Ziel sei jedoch, in der laufenden Förderperiode bis 2028 eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 1/4 BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Fragen und Diskussion Frage 1: Ist es möglich, zusätzliche Retentionsflächen vor Derenburg zu schaffen? Antwort: Die Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen vor Derenburg ist aufgrund der engen Harztäler nicht möglich. Frage 2: Wenn im Zuge der Maßnahmen das Wasser stärker kanalisiert wird, dann ist zu erwarten, dass größere Probleme in Abschnitten mit engen Abzweigungen auftreten, insbesondere dort, wo das Wasser auf die Flussufer prallt. Wie soll die Kanalisierung des Abflusses durch Derenburg bei gleichzeitiger Verringerung der Überflutungsfläche realisiert werden? Antwort: Die Planungen des LHW müssen sich stets an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Im Fall von Derenburg ist der Raum zur Umsetzung von Maßnahmen durch die Ortslage begrenzt. Es wäre sicherlich besser, wenn man den Querschnitt des Gewässers aufweiten und somit die Strömungsgeschwindigkeit herabsetzen könnte. Allerdings müsse man immer auch die bestehende Siedlungs- und Baustruktur berücksichtigen und die Fläche, die man zum Aufweiten benötigen würde, steht in Derenburg innerorts schlicht nicht zur Verfügung. In den engen Abzweigungen wirken tatsächlich höhere Kräfte auf die Anlagen. Daher ist es wichtig, robuste Anlagen auszubilden, die einem hö- heren Druck gut standhalten können. Dies kann mit Spundwänden erreicht werden. Frage 3: Können die Brücken angepasst werden, um den Aufstau zu reduzieren? Antwort: Nach den jetzigen Erkenntnissen aus der Modellierung stellt sich die Situation an den Brücken im Stadtgebiet beim Bemessungshochwasser wie folgt dar: Die Brücke L82 wird eingestaut und überströmt, die Fußgängerbrücke Garten- straße wird eingestaut und überströmt und die Brücke L84 wird eingestaut. Die Brücken über die Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB). Ob eine Anpassung notwendig wird und unter den engen Rahmenbedingungen (z. B. einzuhaltende Fahrgeometrie) umsetzbar ist, ist daher im Pla- nungsprozess weiter zu untersuchen. Im Falle eines Einstaus/ Überströmens werden die Hochwasserschutzmaßnah- men an die entsprechende Brücke angeschlossen. Eine Anpassung des Flussbettes, etwa durch Auskofferung in die- sem Bereich, bringt wenig, da sich dies schnell wieder zusetzen würde. Frage 4: Ist es möglich, das Flussbett insgesamt zu vertiefen, um dem Gewässer mehr Raum zu geben? Antwort: Einer Vertiefung des Flussbettes der Holtemme in Derenburg würde nur zu einer Reduzierung der Fließgeschwindig- keit führen. Die Lage des Wasserspiegels ändert sich jedoch nicht maßgeblich. Zugleich müsste der Eingriff um ein gleichmäßiges Sohlgefälle herzustellen über einen mehrere Kilometer langen Abschnitt erfolgen. Eine solche Maß- nahme ist sehr aufwändig, nicht nachhaltig und unverhältnismäßig gegenüber der hier vorgestellten Maßnahme. Frage 5: Wie groß sind die vorgesehenen Überflutungsflächen am Ausgang der Ortslage? Antwort: Die Schaffung von Überflutungsflächen am Ortsausgang ist nicht vorgesehen. Die Hochwasserschutzmaßnahmen in Derenburg beziehen sich auf die Infrastruktur. Frage 6: Können Sie etwas zum Zeitplan der Umsetzung der Maßnahmen sagen? Antwort: Der LHW beabsichtigt, innerhalb der laufenden Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raums (ELER) bis zum Jahr 2027/2028 eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen. Dabei hängt eine zügige Planung immer auch von der Bereitschaft und der Mitwirkung der Eigentümer, Nutzer und Päch- ter ab, ihre Grundstücke zur Vermessung, Bauerkundung und späteren Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt unter Federführung des Landesverwaltungsamts. Ein belastbarer Zeitplan zur Um- setzung der Maßnahmen kann aufgrund der externen Beteiligungen derzeit nicht benannt werden. Frage 7: Gibt es Prioritäten bei der Umsetzung der Maßnahmen? Antwort: Nein. Im Genehmigungsverfahren werden alle Teilobjekte gemeinsam in einem beantragt. Wenn das Verfahren ab- geschlossen ist, liegt für alle Maßnahmen eine Genehmigung vor und der LHW hat formales Baurecht. Dann wird die Gesamtmaßnahme in sinnvolle Baulose aufgeteilt und abschnittsweise umgesetzt. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 2/4 BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Frage 8: Wie werden die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke, auf denen sich Deichbauwerke oder Spundwände befinden, geregelt? Antwort: Der LHW ist grundsätzlich bestrebt, Deichaufstandsflächen ins Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt zu überführen. In diesem Fall wären auf der Grundlage von Verkehrswertermittlungen Vereinbarungen zum Verkauf der betreffen- den Grundstücke erforderlich. Grundstücke mit Spundwänden hingegen müssen nicht zwingend im Eigentum des Landes sein. Hier wären beispielsweise dingliche Sicherungen mit Eintragung ins Grundbuch denkbar. Die Vorausset- zung zur Umsetzung der Maßnahme bilden Einzelvereinbarungen mit den Eigentümern, Nutzern und Pächtern. Grundstückseigentümer würden entsprechend entschädigt. Frage 9: Wie sind die Pflege und der Unterhalt von Anlagen auf privaten Grundstücken geregelt? Antwort: Die Pflege und der Unterhalt von Anlagen liegt im Aufgabenbereich des LHW, auch wenn die Anlagen auf privatem Grund liegen. Hierzu sind etwa Zugangsrechte mit den Eigentümern zu klären, die als Grunddienstbarkeit im Grund- buch eingetragen werden. Wasser- und landseitig der Spundwände müssen entsprechende Unterhaltungsstreifen von festen baulichen Anlagen oder Sträuchern und Bäumen freigehalten werden. Der Gestattungsgeber wird ent- sprechend entschädigt. Frage 10: Wie werden die Anlagen (Schieber, Pumpen) im Hochwasserfall bedient und wie ist die Einbindung der Feuer- wehr/Wasserwehr geplant? Antwort: Die Aufgabenverteilung erfolgt im gesamten Bundesland wie folgt: Der LHW plant und baut die Hochwasserschutz- anlagen. Nach Fertigstellung werden diese an die Gemeinden übergeben. Die Bedienung der Anlagen im Hochwas- serfall liegt in der Verantwortung der örtlichen Feuerwehr bzw. Wasserwehr. Der LHW wird sie dafür entsprechend handlungsfähig ausrüsten und einweisen. Nur durch dieses Konzept sind die örtlichen Kräfte handlungsfähig und können den im Harz geringen Vorwarnzeiten gerecht werden. Frage 11: Wäre es denkbar, den verrohrten Mühlgraben im Bereich der Promenade wieder zu öffnen, um so den Wasserdruck zu verringern? Antwort: Hierzu kann der LHW derzeit keine Aussage treffen. Die Hochwasser-Risikomanagement-Planung weist den Mühl- graben bisher nicht als Maßnahme aus. Der LHW sagt zu, die Anregung aufzunehmen und im Zuge der weiteren Betrachtungen zu prüfen. Frage 12: Hat der LHW bereits Ideen, wie die Verkehrsführung während der Umsetzung geregelt werden kann? Man könnte über- legen, auf die für die Landwirtschaft genutzte Brücke über die Rothe zurückzugreifen, für die heute ein Durchfahrtsver- bot für LKW besteht. Antwort: Der LHW entwickelt in der Vorplanung noch keine Konzepte zur Verkehrsregelung. Der Hinweis zur Nutzung der Brücke über die Rothe an der Utzlebener Straße wird jedoch aufgegriffen und in den weiteren Überlegungen geprüft und berücksichtigt werden. Frage 13: Gibt es bereits Vorstellungen zum Erscheinungsbild der Anlage? Wie muss man sich die Spundwände vorstellen? Antwort: Der LHW möchte eine nachhaltige und wirtschaftliche Ausbildung der Hochwasserschutzanlagen umsetzen. Die wirtschaftlich und funktional beste Lösung sind aber reine Spundwände ohne Verblendung oder Anstrich. Diese bil- den eine rot-braune Rostschicht aus. Die Rostschicht schützt die Spundwand und sie rostet nicht weiter. Die Spund- wand farblich zu gestalten oder sie baulich zu verkleiden wäre ungünstig, da eventuelle Abnutzungserscheinungen nicht oder schwieriger zu erkennen wären. Außerdem würde die Durchführung von Kontrollprüfungen erschwert. Auch würden Maßnahmen dadurch zeit- und materialaufwendiger und damit letztlich auch teurer werden. An expo- nierten Stellen im Stadtbild sind Ausnahmen mit Betonwänden oder Winkelstützwänden möglich. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 3/4
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 24.11.2022 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und der Umplanung des Einlaufbauwerks am Flutpolder in der Ortschaft Rösa (Gemeinde Muldenstausee) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Rösa und Brösa der Gemeinde Muldenstausee. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 45 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Umplanung des Einlaufbauwerks und der Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Muldenstausee Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und Umplanung des Einlaufbauwerks Stand der Umsetzung des Flutpolders Löbnitz auf sächsischer Seite der Mulde Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit: Steuerbarer Flutungspolder Rösa. Vorstellung des Vorhabens und des Standes der Planung und der baulichen Umsetzung. Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt und der Umplanung gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt bzw. einigen Teilmaßnahmen des Projekts kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung geäußert. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und dem begleitenden Planungsbüro direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmenden für ihr Interesse an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit ihrer Beiträge. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie des begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Einleitende Worte von Herr Jöckel (LHW) Ziel der Veranstaltung ist, einen aktuellen Informationsstand über das Projekt zu geben sowie Rückmeldung zur überarbeiteten Planung einzuholen, um zu evaluieren, ob an einigen Stellen, wo noch Flexibilität in der Planung herrscht, bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können. Der Flutpolder Rösa ist eine von 33 möglichen Maßnahmen des Programms „Fluss – Natur – Leben“ (ehemals Mehr Raum für unsere Flüsse), bestehend seit 2017, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Der Flutpolder liegt nahe des Flutpolder Löbnitz, welcher sich auf der sächsischen Seite der Mulde befindet. Der Flutpolder Rösa ist planfestgestellt und befindet sich aktuell in der Phase der Bauausführung. In Bezug auf das Einlaufbauwerk soll eine Umplanung zu einem steuerbaren Einlaufbauwerk erfolgen. Diesbezüglich soll ein Planänderungsantrag beim Landesverwaltungsamt (LvWA) gestellt werden. Die Beteiligung zur Umplanung soll in Rösa vor Beginn des Planänderungsverfahrens stattfinden, damit Anregungen noch aufgenommen werden können. Der Bau des Polderdeiches erfolgt über einen längeren Zeitraum, da die Finanzierung über europäische Fördermittel erfolgt. Bei von der EU geförderten Projekten müssen Maßnahmen bis zum Ende einer Förderperiode abgeschlossen sein. Daher erfolgt die Umsetzung in Teilmaßnahmen. Aktuell wird das Projekt in die neue Förderperiode überführt, nach Bewilligung kann der Bau weitergeführt werden. Welche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, insbesondere im Bereich Rösa und Brösa? Welche Artenschutzmaßnahmen werden folgen? Für das Projekt sind viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definiert, unterteilt in vier Komplexe. Hierzu gehören unter anderem landschaftliche Maßnahmen. Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel der Abriss des alten Trafohauses, der Rückbau von Wirtschaftswegen, der Abriss des Pumpenhauses Brösa, der Rückbau des Feuerwehrgerätehauses und viele weitere Maßnahmen. Die Übersicht über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann auf Anfrage gerne übermittelt werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aktuell geplant werden, sind noch nicht in der Umsetzung. Einige Maßnahmen, die geplant wurden, können mittlerweile nicht mehr umgesetzt werden, daher erfolgt hier eine Überarbeitung. Bezüglich des Themas wird aktuell geplant, für Anfang 2023 das Gespräch mit Ortschafts- und Gemeinderat zu suchen, um die vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf Aktualität zu prüfen und die weiterhin sinnvollen Maßnahmen abzusprechen. Wie wurde der Nutzen des Flutpolders berechnet? Ist der Polder wirklich wirksam und gerechtfertigt? Die Berechnung der Wirkung des Flutpolder Rösa erfolgte anhand eines zweidimensionalen hydraulischen Modells. Das Modell berechnet, wie sich die Hochwasserwelle des Bemessungshochwassers (entspricht in etwa der Welle des Aprilhochwassers 2002) im Gewässer abläuft. Es wurde berechnet, in welcher Größenordnung der Polder auf die Dämpfung der Welle wirkt. Ergebnis sind zeitabhängige Durchflüsse (zu sehen auf Folie auf Folie 12 der Präsentation ). Beim Modell ohne Polder (Istzustand) ist mit einem deutlich höheren Scheitel und einem schnelleren Anstieg des Hochwassers zu rechnen. Beim Modell mit Polder (Planzustand) wird als Effekt des Wasserrückhaltes der Scheitel gekappt. Das Ziel des Polders ist also die Scheiteldämpfung im Falle eines extremen Hochwasserereignisses. Die Maßnahme ist vergleichsweise sehr effektiv. Die Wasserstände in der Mulde können im Mittel um 35 bis 45 cm abgesenkt werden. Die Reduzierung des Hochwasserdurchflusses im Scheitelbereich liegt zwischen dem Modellzulauf bei Wellaune und dem Modellauslauf unterhalb des Muldestausees bei mehr als 400 Kubikmeter in der Sekunde, das ist mehr als der mittlere Elbedurchfluss im Bereich Torgau. Die Kappung ist somit sehr wirksam und die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Muldeunterlauf wird deutlich verbessert. Es ist schwer nachvollziehbar, warum vom Sprengbauwerk abgerückt wurde. Der Deich hätte sich besser in die Mulde-Landschaft integriert. Der Flächeneingriff bei einer Sprengung wäre das geringere Übel gewesen. Wie unterscheiden sich die Kosten zwischen dem beweglichen Einlaufbauwerk und der bisher geplanten Sprengöffnung? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Nutzung des Polders von zwei Mal in 70 Jahren? Warum wird das Einlaufbauwerk errichtet, wenn der Eingriff in die Landschaft so hoch ist? Ursprünglich wurde die Entscheidung für die Sprengöffnung aufgrund geringerer Unterhaltungskosten, besserer Einfügung in das Landschaftsbild und geringerer Baukosten getroffen. Aufgrund der Häufigkeit der Extremhochwasser in den letzten Jahrzehnten wurde hiervon abgerückt. Bei einer extremen Hochwassersituation ist der Zeitpunkt der Flutung des Polders entscheidend für die Wirkung. Obwohl es Prognosen gibt, ist dieser Zeitpunkt schwierig zu bestimmen. Die Wirkungsweise des Flutpolders kann verstetigt werden, wenn die Flutung gesteuert werden kann. Wenn der Deich gesprengt wird, kann die Flutung des Polders nicht mehr gesteuert werden. Durch ein Einlaufbauwerk kann, im Gegensatz zur Sprengung, die Flutung des Polders kontrolliert und wenn erforderlich auch wieder gestoppt werden. Darin liegt der Hauptgrund für die geplante Änderung. Weitere Gründe sind das Material des gesprengten Deichs, welches sich im gesamten Polder verteilt und im Anschluss an eine Flutung wieder weggeräumt werden muss. Zudem soll nicht nach jeder Nutzung des Flutpolders eine Baustelle an der Sprengöffnung des Deichs entstehen. Eine weitere Problematik der Sprengöffnung besteht in der logistischen Herausforderung, die Sprengung des Deiches im Katastrophenfall durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Das aktuell geplante regelbare Einlaufbauwerk erfordert keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Bei beiden Lösungen ist die Errichtung einer so genannten Tosmulde zur Energieumwandlung erforderlich. Dadurch werden die im Bauwerksbereich hohen Fließgeschwindigkeiten reduziert. Die genauen Kosten für das Bauwerk sind noch nicht ermittelt, da sich die Maßnahme noch in der Planung befindet. Laut eines Schätzwertes wird das Einlaufbauwerk voraussichtlich zwei bis dreimal so hohe Baukosten wie die Sprengöffnung haben. Am Einlaufbauwerk soll jedoch nicht an der falschen Stelle gespart werden, damit, wie oben beschrieben, im Katastrophenfall eine rasche und ohne eine Fachfirma mögliche Aktivierung des Polders erfolgen kann, die Flutung steuerbar möglich ist und bei Bedarf wieder abgebrochen werden kann. Nach einer zwei- bis dreimaligen Nutzung des steuerbaren Einlaufbauwerkes hätte sich die Investition gegenüber eines Sprengdeichs, welcher nach einer Sprengung neu errichtet werden muss, wahrscheinlich amortisiert. Der Flutpolder Rösa wäre in den letzten 70 Jahren zwei Mal genutzt worden. Der Blick in die Zukunft ist jedoch sehr schwierig, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Innerhalb von elf Jahren gab es zwei Ereignisse in der Größenordnung des HQ100 (2002, 2013). Ob der Polder in nächsten 70 Jahren zwei Mal genutzt wird, kann niemand vorhersehen. Bei allen anderen Flutpoldern des Programms Fluss, Natur, Leben werden gleichfalls regelbare Ein- und Auslaufbauwerke geplant und diese sind somit der neue Standard. Wird der Flutpolders durch das steuerbare Einlaufbauwerk gegenüber der Sprengöffnung häufiger genutzt werden? Wer entscheidet über die Flutung des Polders und findet eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Sachsen (Flutung Polder Löbnitz) statt? Der Flutpolder Rösa ist für Extremhochwasser mit einer statistischen Wiederkehr von 200 Jahren (HQ200) bemessen und soll bei Hochwasserereignissen, die das HQ100 überschreiten geflutet werden. Der Flutpolder ist also für den Katastrophenfall ausgelegt. Daher entscheidet entweder der Krisenstab des Landkreises oder der Krisenstab des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenfall über die Aktivierung des Polders. Der LHW plant, baut und betreibt den Flutpolder. Im Hinblick auf die Flutung wird ein von der Hochwasservorhersage abhängiges Flutungskonzept aufgestellt, welches Grundlage für die Entscheidung zur Aktivierung des Polders und die in diesem Fall zu ergreifenden Maßnahmen ist. Seitens des LHW besteht kein Interesse an einer frühzeitigen, nicht notwendigen Flutung des Polders, da nach einer Nutzung des Polders entsprechend der noch zu entwickelnden Entschädigungsregelung Entschädigungszahlungen für die betroffenen Flächen erbracht werden müssen. Die beiden Flutpolder Rösa und Löbnitz sind aufeinander abgestimmt, haben jedoch unterschiedliche Funktionsweisen. Der Flutpolder Löbnitz auf sächsischer Seite weist am Ein- und Auslauf feste Überströmstrecken auf. Tritt ein Hochwasserereignis > HQ15 ein, wird der Deich an diesen Stellen überströmt und der Polder automatisch geflutet. Eine Bedienung von Ein- und Auslaufbauwerken unterstützt den Füllvorgang. Das Wasser breitet sich langsam im Polderraum aus, welcher als Hochwasserabfluss- und Rückhalteraum wirkt. Die Ortschaften Rösa und Brösa sind durch die örtlichen Hochwasserschutzanlagen bis zu einem HQ200 geschützt. Aber die Wirkung des Polders entfaltet sich für die Gebiete flussabwärts. Dafür gibt Rösa sehr viel, zum Beispiel werden Sichtachsen unterbrochen und landwirtschaftliche Flächen genutzt. Für diese Einschränkungen haben die Menschen in Rösa verdient, dass sie informiert und eingebunden werden. Die Menschen vor Ort sind emotional sehr betroffen. Es sollte daher abgefragt werden, wie sich die Stimmung im Ort entwickelt. Dies ist verpasst worden, was für mangelndes Interesse an den lokalen Umständen seitens des LHW stehe (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Teilweise verkaufen die Menschen Flächen nicht, da sie sich vor der Stimmung im Ort fürchten. In den letzten Jahren war keine verantwortliche Person im Ortschaftsrat, um über einen aktuellen Stand zu Informieren. Es wird darum gebeten, dass der LHW das Kommunikationsverhalten anpasst und weiterhin informiert. Es wird um ein Miteinander und dessen Realisierung gebeten (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Der LHW dankt für den Hinweis und die klaren Worte. Über die Planung und die Funktionsweise des Flutpolders wurde informiert. Die Planung hat sich nicht geändert und über die aktuelle Änderung der Planung wird nun informiert und soll auch in Zukunft informiert werden. Daher bittet der LHW um Rückmeldung, wie in Zukunft eine Information über das Projekt Flutpolder Rösa erfolgen soll. Es wird darum gebeten, die Ortschaftsratssitzungen aufzusuchen und dort auch über die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Der LHW will den Ortschaftsrat Rösa in Zukunft mit der Gemeinde mehr einbinden. Gemeinsam soll die Erforderlichkeit von größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen geklärt werden. An dem aktuellen Standort, an dem die Errichtung der Lagerhalle geplant ist, befindet sich ein kleiner Wald. Dort brüten Eulen. Welche Maßnahmen zum Artenschutz sind geplant? Es wird für den wichtigen Hinweis gedankt. Aktuell ist die Maßnahme noch nicht in Planung. Es wird im Rahmen der Planung eine naturschutzfachliche Prüfung mit entsprechender Berücksichtigung geben. Viele Menschen in Brösa meinen, die geplante Lagerhalle passe nicht in den Ort. Der Ortschaftsrat hat dagegen gestimmt. Gibt es Alternativen zu der Lagerhalle im Ort, wie zum Beispiel die Sanierung des alten Schafstalls? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Der genannte Schafstall ist der aktuelle Lagerplatz der mobilen Elemente. Dieser ist nicht in Besitz der Gemeinde. Die Wasserwehr möchte zudem aus dem Gebäude raus, da es nicht in Gemeindebesitz ist. In einem neuen Gebäude soll die Wasserwehr zusätzlichen Raum für Beratungen und Schulungen bekommen. Wie groß wird die Lagerhalle in Quadratmeter? Warum erfolgt wiederholt eine Flächenversiegelung? Warum werden wiederholt Bäume gefällt? Wurde nach Alternativstandorten gesucht? Die Lagerhalle befindet sich noch in Planung, daher ist die genaue Größe nicht bekannt. Für die Standortwahl wurden verschiedene Standorte geprüft (siehe Folie 29 der Präsentation ). Kriterien waren hierbei die Nähe zum Deich, die Eigentumsverhältnisse bzw. die Verfügbarkeit der Fläche und die Hochwassersicherheit. Einige Flächen waren nach einer Prüfung nicht hochwassersicher und bei den favorisierten Standorten konnte keine Einigung mit den Eigentümern der Flächen erzielt werden. Daher wurde in einem weiteren Schritt mit der Gemeinde nach Flächen gesucht und der aktuelle Standort, eine Gemeindefläche (Standort 5), gefunden. Der Standort steht noch nicht endgültig fest, bisher wurden Vermessung und Baugrunderkundung vorgenommen. Es wird nur eine Teilfläche des Grundstücks benötigt. Die Prüfung von alternativen Standorten ist weiterhin denkbar. Der LHW ist offen gegenüber alternativen Flächen und nimmt gerne Vorschläge entgegen. Über den Ortschaftsrat oder den Gemeinderat können neue Flächen präsentiert werden. Daher erfolgt aktuell die frühzeitige Information über die Maßnahme, so kann die Möglichkeit eingerichtet werden, alternative Flächen für den Standort der Lagerhalle zu präsentieren. Wie wichtig ist die Distanz der Lagerhalle zum Einsatzort? Ist ein Bau der Lagerhalle in Rösa denkbar? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Wichtig sind kurze Wege, um die Elemente im Einsatzfall vor Ort zu haben und rasch einbauen zu können. Der Einbau erfolgt durch die Wasserwehr. Vor Ort, wo das Interesse besteht sich zu schützen, muss die Wasserwehr den Schutzzustand herstellen. Daher sollte es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, der Wasserwehr den Einsatz der mobilen Elemente im Katastrophenfall möglichst einfach zu machen. Längere Anfahrtswege sind daher zu vermeiden. Falls der Bau der Lagerhalle in Brösa erfolgt, wie wird die Bevölkerung in die Planung und Gestaltung der Lagerhalle eingebunden? Es soll ein architektonisch ansprechendes Gebäude errichtet werden? Die Einbindung kann gerne erörtert werden, diesbezüglich besteht seitens des LHW noch Flexibilität. Wie wird das unabhängige Planungsbüro bezahlt? Welche Rolle nimmt die Lagerhalle bei der Planung ein? Die Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung vergütet. Die Bezahlung erfolgt der Honorarordnung folgend nach Prozentsätzen. Die Vergabe für den Auftrag zur Planung erfolgt im Wettbewerb. Hier machen Planungsbüros Angebote, welche durch das LHW geprüft werden. Das Lagergebäude ist hierbei ein untergeordneter Baustein und fällt bei dem Auftrag kaum ins Gewicht. Das LHW steuert die Planung und das Planungsbüro führt die Planung durch. Hierbei wird auf einen wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln geachtet. Wurden die Straßen begutachtet, welche benutzt werden, um die mobilen Elemente zum Einsatzort zu bringen? Wie kann ein 40-Tonner auf dieser Strecke fahren Die Wasserwehr fährt ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 20 Tonnen. Zudem wurde eine Probefahrt durchgeführt und eine Durchfahrt war problemlos möglich. Für den Baustellenverkehr im Bereich des Einlaufbauwerks liegen im Bereich der Ortslage Brösa im Rahmen des Polderdeichprojekts noch Baustellenstraßen vor. Diese können bei Bedarf benutzt werden. Wie viel wird für den Kauf von Flächen für die Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa bezahlt? Im Falle eines Kaufs der Fläche wird nach Bodenrichtwert gezahlt. Erfahrung der älteren Bevölkerung mit vergangenen Hochwassern sollte eingebunden werden. Der LHW stellt HQ-Karten online zu Verfügung. Bei den Karten ist eine Problematik aufgefallen. Ab einem Pegelstand von etwa acht Metern fließt oberhalb der Ortslage Brösa Wasser über das rechte Muldevorland in den Bärenholzgraben und wird nach Brösa gedrückt. Das Problem wäre bereits 2002 eingetreten, wenn der linke Muldedeich nicht gebrochen und große Wassermengen in den Seelhausener See und die Groitsche geflossen wären. Auch 1954 wurden bei einem Hochwasser Flächen weiter östlich überströmt. Es wird für den Hinweis gedankt. Die Problematik ist grundsätzlich bekannt und muss fachlich bewertet und besprochen werden. Es muss zunächst geprüft werden, inwieweit sich die Problematik durch den Betrieb des Polders Löbnitz (Entlastung der Mulde) entspannt. Entweder wird eine leistungsfähigere Pumpe benötigt oder der Zustrom muss unterbunden werden. Daher wird das Thema nochmal geprüft. Wenn die Prüfung dazu führt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, können diese im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Das Maßnahmengebiet für den Flutpolder Rösa liegt im Bereich der Landesgrenze zu Sachsen im Landkreis Wittenberg, Stadt Bitterfeld. Das Projekt Flutpolder Rösa ist in der Hochwasserschutzkonzeption für die Mulde als steuerbarer Polder oberhalb des Muldestausees aufgeführt und ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt. Mit dem Flutpolder im rechten Vorland der Mulde verfolgt das Land Sachsen-Anhalt das Ziel, die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Unterlauf der Mulde zu erhöhen. Auf Grund der sehr hohen Schadens- und Gefährdungspotentiale soll bei Hochwasserereignissen, die ein HQ100 überschreiten, eine Kappung der Hochwasserscheitel erfolgen, um den Wasserspiegels der Mulde abzusenken. Der neue Polder hat eine Fläche von 520 ha. Der Polderdeich folgt im Wesentlichen der Trasse der vorhandenen Deiche und wird für ein HQ 200 bemessen. Die Länge des Deiches beträgt 6,1 km, seine mittlere Höhe 5,5 Meter. Im Hinterland wird der Polder durch natürlich ansteigendes Gelände begrenzt. Die Ortslagen Rösa und Brösa befinden sich im Randbereich der Aue und werden durch ortsnahe Hochwasserschutzanlagen bis zum Bemessungshochwasser geschützt. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden rechten Muldedeiches mit einer statisch wirksamen Dichtung sowie die Errichtung neuer Polderdeiche an den Ortslagen Rösa und Brösa sowie den Bau von steuerbaren Ein- und Auslaufbauwerken Das eingedeichte Gebiet soll im Fall eines starken Hochwasserereignisses kontrolliert geflutet werden, um die Mulde zu entlasten und damit den Hochwasserscheitel zu senken. Aufgrund der Lage zum gegenüberliegenden Polder Löbnitz im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung. Gewässer: Mulde Kostenschätzung: 62 Millionen Euro Fläche: von ca. 520 Hektar Sachstandsbericht 2024: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht 2023: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht 2022: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht November 2022: Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung zur Änderung der Planung am Flutpolder Rösa Sachstandsbericht Juni 2021: Abschluss der Bauausführung Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa
Ausbau eines Hochwasserschutzdeiches Saaledeich re. km 6,3-8,3 Ziel:- Sicherung des Hochwasserschutzes für die Stadt Barby mit den Ortsteilen Klein Rosenburg, Groß Rosenburg und Breitenhagen - DIN-gerechte Sanierung durch Anpassung des Deiches an das aktuelle Bemessungshochwasser der Saale - Herstellung von Spundwänden als statisch wirksame Innendichtung auf ca. 100 m Länge - Errichtung von Deichverteidigungs- und Deichkronenwegen Bauzeit:- in Bauausführung bis 2025
Origin | Count |
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