Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
In der Praxis hat sich die Finite-Elemente-Methode (FEM) für geotechnische Verformungsnachweise durchgesetzt. Über den vorhandenen Kenntnisstand hinaus soll Wissen zum Nachweis von Standsicherheitsbetrachtungen unter Einsatz numerischer Methoden erworben werden. Ziel ist es, Grundlagen und Empfehlungen für eine durchgehende geotechnische Bemessung mit numerischen Verfahren zu geben. Aufgabenstellung und Ziel Bauvorhaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) werden zunehmend komplexer. Das liegt zum einen daran, dass sie fast alle in unmittelbarer Nähe von vorhandener, oftmals maroder Infrastruktur liegen und räumlich oft keine Ausweichmöglichkeiten bestehen (z. B. Wehre, Schleusen und Fischaufstiegsanlagen an Neckar, Mosel und Main, Schleuse Lüneburg). Zum anderen liegt es auch an erhöhten Anforderungen an das Bauvorhaben, die sich einerseits aus den Einwirkungen ergeben (z. B. Bemessungshochwasser) und die andererseits im Hinblick auf die Beeinflussung der Umwelt gestellt werden (z. B. Grundwasser). Die Komplexität von Geometrie und Belastungen, Baugrundeigenschaften und Grundwasserverhältnissen ist mit analytischen Modellen nur schwer zu erfassen. Mithilfe numerischer Verfahren können die vorhandene Altsubstanz im Baufeld, die Belastungsgeschichte des Baugrunds, die angrenzende Infrastruktur, die reellen Baugrundeigenschaften und insbesondere die nichtlinearen Zusammenhänge realitätsnäher abgebildet werden. In der Praxis hat sich hierfür die Finite-Elemente-Methode (FEM) durchgesetzt. Derzeit werden mit der FEM Gebrauchstauglichkeits- bzw. Verformungsnachweise geführt oder Eingangswerte für die Bemessung mit analytischen Verfahren (z. B. Erddruck) ermittelt. Für eine durchgehende Bemessung von Bauwerken und Bauteilen mithilfe numerischer Verfahren fehlen in Deutschland erprobte Grundlagen und Regeln. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die gewonnenen Erkenntnisse werden die Beratungsleistungen der BAW gewinnbringend ergänzen. Die fachliche Zusammenarbeit mit der WSV in Projekten an den Bundeswasserstraßen wird damit qualitativ weiter verbessert. Mit der Einführung des neuen Eurocode DIN EN 1997-1 (EC7) ist mit einem zunehmenden Einsatz numerischer Verfahren in der geotechnischen Bemessung zu rechnen. Diese Thematik wird auch im „Arbeitskreis Baugruben“ und im „Arbeitsausschuss Ufereinfassungen“ ausführlich diskutiert. Für die Beurteilung der Standsicherheit, z. B. von bestehenden und neu zu planenden Bauwerken, wird ein vertieftes Verständnis numerischer Bemessungsverfahren bei der Beratung der WSV zwingend erforderlich sein. Untersuchungsmethoden Für im Wasserbau übliche geotechnische Bauwerkskonstruktionen sollen verschiedene Nachweisformate numerisch untersucht und Anwendungsgrenzen definiert werden. Die Nachweisführung soll entsprechend dem Teilsicherheitskonzept zusätzlich mit bewährten analytischen Berechnungsverfahren erfolgen, um einen Vergleich der Berechnungsergebnisse zu ermöglichen. Fragen zu Einfluss und Sensitivität von Baugrundkenngrößen und Grundwasserverhältnissen bei der durchgehenden Bemessung mit numerischen Verfahren stehen über die praktischen Fragestellungen hinaus im Fokus. Es ist geplant, die analytischen und numerischen Berechnungen an Bemessungsbeispielen bestehender Bauvorhaben bzw. Projekten durchzuführen. Reale Bemessungsbeispiele bestehender Vorhaben bieten den Vorteil, dass Messdaten von Verformungen vorliegen. Somit können die FEM-Berechnungen abglichen bzw. kalibriert werden. (Text gekürzt)
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren; Hochwasserschutz Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadt Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, einen baulichen Schutz gegen ein Bemessungshochwasser zu schaffen, das dem 100-jährlichen Hochwasser am Pegel Schwabelweis mit einem Donaubemessungsabfluss von 3.400 m³/s entspricht. Das geplante Vorhaben umfasst den Unteren Wöhrd, beginnend im sogenannten „Mühlen-viertel“ im Westen und ostwärts endend im Bereich westlich der Nibelungenbrücke. Der Bereich östlich der Nibelungenbrücke wird nicht berührt. Die genaue Lage und der Umgriff ergibt sich aus den Lageplänen. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die abschnittsweise Errichtung von Hochwasser-schutzmauern und mobilen Hochwasserschutzelementen, Objektschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die Errichtung einer Untergrundabdichtung gegen aufsteigendes Grund-wasser, sowie einer Binnenentwässerung (Drainageleitungen und Pumpwerke). Zudem erfolgen notwendige Anpassungen an Sparten sowie Umgestaltungsmaßnahmen des Vorlandes am nördlichen Ufer des unteren Wöhrd (Nordarm der Donau) und im Bereich der Werftstraße. Weitere Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den Plänen und Beschreibungen einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Vorhabensträgerin hat jedoch im Rahmen der vorausgehenden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde von sich aus die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, deshalb entfällt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Für das beantragte Vorhaben wird somit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Das geplante Vorhaben umfasst den Gewässerausbau der Ulster für ein Bemessungshochwasser BHQ 218 m³/s für den Fluss-km 4+276 bis Fluss-km 7+350 in der Gemeinde Unterbreizbach. Der Schutz der Gemarkungen Pferdsdorf, Räsa und Unterbreizbach wird mit folgenden Maßnahmen erzielt: - Rückbau von Deichen, - Errichtung von Hochwasserschutzanlagen, - Umsetzung von Strukturmaßnahmen.
Der Riegeldeich Zingst West, der westlich der Ortschaft Zingst von der Ostsee- bis zur Boddenküste verläuft, dient dem boddenseitigen Hochwasserschutz der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst. Mit einer Nord-Süd-Ausrichtung hat er eine Länge von 2.350 m. Er beginnt an der Außenküste bei Küstenkilometer (KKM) F 204.300, wo er an den vorhandenen Seedeich einbindet und endet bei KKM 251.000 am Boddendeich Zingst. Da der Deich in seinem jetzigen baulichen Zustand nicht geeignet ist einem Bemessungshochwasser standzuhalten, soll der Deich bautechnisch verstärkt werden. Mit der Verstärkung geht eine Verbreiterung der Deichaufstandsfläche einher. Daher sind an den deichbegleitenden Gräben in einigen Abschnitten Anpassungen an deren Böschung und/oder dessen Verlauf erforderlich. Die Kreisstraße VR 25 quert am südlichen Ende den Riegeldeich. Mit der Erhöhung des Deiches ist auch die Anhebung der Straße erforderlich um die Hochwassersicherheit herzustellen. Die Anpassung der Straße erfolgt dabei auf einer Länge von 305 m. Vorgesehen ist der Ausbau der Straße, ebenfalls in Asphaltbauweise, auf eine Fahrbahnbreite von 7,0 m (3,5 m je Fahrstreifen) mit beidseitigem Bankett. Im Kreuzungsbereich des auf der Deichkrone verlaufenden Fußgänger-/ Radweges wird die Fahrbahnbreite zur Verkehrssicherheit mittels der Anordnung einer Verkehrsinsel ausgeweitet. Die künftige Fahrbahnoberkante liegt am Hochpunkt im Kreuzungsbereich bei 2,60 m ü. NHN und damit ca. 85 cm über dem Bestand. Bei dem Vorhaben des Deiches handelt es sich um Bauten des Küstenschutzes. Diese stehen nach § 67 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), dem Gewässerausbau gleich. Nach Nr. 13.16 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) in Verbindung mit den landesgesetzlichen Regelungen der Anlage 1 Nummer 18 a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz-LUVPG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2018 (GVOBl. M-V 2018, 363), entfällt für das Deichbauvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil keine durch aperiodischen Salzwasserüberflutungen ökologisch geprägte Flächen eingedeicht werden (Höhenlagen bis 0,8 m ü. HN). Mit der Erhöhung des Deiches werden einzelne Gräben in Anspruch genommen, die jeweils mehrere Grundstücke entwässern. Insofern handelt es sich in diesem Fall um Ausbaumaßnahmen im Sinne des § 67 WHG. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 13.18.1 Anlage 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Des Weiteren wird ein Teil der Kreisstraße K 25 geändert, wodurch sich ebenfalls eine Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 2 in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 23 LUVG M-V ergibt.
Für das seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das StALU WM, geplante Vorhaben „Hochwasserschutz Boizenburg“ mit den Teilprojekten 1 „Rückdeichung Hafendeich“ und Teilprojekt 2 „Sude Hafensperrwerk“ ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der z.Z. geltenden Fassung durchzuführen. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, Goldberger Straße 12, 18273 Güstrow. Die Stadt Boizenburg wird bei Hochwasser mittels Schutzanlagen vor Überflutungen durch die Elbe geschützt. Auf Grundlage der im „Hochwasserschutzkonzept Elbe“ durchgeführten Defizitanalyse ergab sich mit dem Ansatz einer neuen Bemessungshochwasser (BHW) – Linie aus dem Jahr 2015 von 11,37 m NHN am Pegel Boizenburg für den Bereich des Hafendeichs in Boizenburg ein mittleres Freiborddefizit von 0,77 m. Im Bereich Gothmann weisen die Elbdeiche ein Defizit von 0,46-0,53 m auf. Aus diesem Grund wurde durch das StALU WM die Planung zur Behebung des Defizits der Hochwasserschutzlinie zwischen Hafenmauer in Boizenburg und der Landesgrenze zu Niedersachsen priorisiert erstellt und der Ausbau beantragt. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um ein Verbundprojekt aus zwei Teilprojekten. Das Teilprojekt 1 beinhaltet die Planung der Hochwasserschutzlinie zwischen Hafenmauer Boizenburg bis zum Anschluss an den rechten Sudedeich Boizenburg nördlich der Ortschaft Gothmann. Teilprojekt 2 beinhaltet die Planung eines neuen Hochwassersperrwerks sowie die Erhöhung der Elbdeiche Boizenburg und Mahnkenwerder bis zur Landesgrenze. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen. Gemäß § 70 WHG i.V.m. § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG M-V und § 18 UVPG erfolgt die Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen für die Dauer eines Monats vom 23. Mai 2022 bis 22. Juni 2022.
Die GS Recycling GmbH & Co.KG plant am Rhein-Lippe-Hafen (ehemals Ölhafen) in Wesel die Errichtung und den Betrieb eines Anlagenverbundes zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen und zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung und der Betrieb eines Schiffsterminals im Rhein-Lippe-Hafen, um die Anbindung des Betriebsstandortes an den Rhein bzw. die Schifffahrtswege zu gewährleisten. Das Schiffsterminal besteht aus einem in den Rhein-Lippe-Hafen hineingebauten, auf Deichhöhe aufgefüllten Schiffssteiger sowie aus Anlagen zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen sowie zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen am Ölhafen Wesel auf der Deichkrone errichteten Wirtschaftsgebäuden und Betriebsflächen. Für den Bau des v.g. Schiffssteigers hat die GS Recycling GmbH & Co.KG die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG i. V. m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beantragt. Daneben besteht zur Verwirklichung des Vorhabens die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Schiffssteiger soll rechtwinklig zur Uferlinie errichtet werden mit einer Länge von 136 m und einer Breite von 12 m. Die Oberfläche des Schiffssteigers ist auf einer Höhe geplant, die der Wasserspiegellage des Bemessungshochwassers BHQ2004 entspricht, zuzüglich 1,00 m Freibord. Beidseitig des Steigers sind Pontons zur Aufnahme der technischen Einrichtungen zur Schiffsreinigung, Schiffsentgasung und dem Stoffumschlag installiert. Für den weiteren Anlagenverbund sowie den Bau einer Rohrbrücke, welche das Schiffsterminal mit dem Betriebsstandort verbindet, läuft parallel ein Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 52, Az.: 52.03-9976743-0010-983).
HWSB Elbdeich rechts km 40,4-42,1 Aktenzeichen: 12.07.0./00060/25/ Ziel: Deichsanierung des rechten Elbehauptdeiches auf ca. 1, 7 km Länge in der Ortslage Magdeburg-Cracau. Dazu erfolgt die Anpassung der Deichhöhe an das Bemessungshochwasser. Außerdem wird die Verbesserung der Standsicherheit angestrebt. Teil der Maßnahme sind außerdem umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Biberschutz. Stand: In Planung
Größer als der Magdeburger Elbauenpark und mehr als das Doppelte der Peißnitzinsel in Halle: Bei Klietznick im Jerichower Land ist der Elbe eine rund 102 Hektar große einstige Überschwemmungsfläche zurückgegeben worden. Der dafür rückverlegte Deich wurde am heutigen Montag von Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und der Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Martina Große-Sudhues, offiziell eingeweiht. In den knapp 600 Meter langen Neubau eines Querdeichs im Hinterland wurden rund vier Millionen Euro aus Mitteln von EU, Bund und Land investiert. Das stärkt den Hochwasserschutz entlang der Elbe und schafft die Basis zur Entstehung wertvoller Auenlebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Willingmann betonte: „In Klietznick trifft Hochwasservorsorge auf Naturschutz. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels reicht es nicht mehr aus, Deiche nur immer höher zu bauen. Wir müssen unseren Flüssen auch mehr Raum geben, um bei Hochwasser Wasser abzuleiten und es zugleich für länger anhaltende Trockenphasen zu speichern. Von Projekten wie in Klietznick profitieren also Mensch und Umwelt. Positiver Nebeneffekt: Durch den Bau des Deiches im Hinterland musste der bestehende und im Zuge vergangener Hochwasser stark beanspruchte Elbedeich nicht umfangreich saniert werden.“ LHW-Direktorin Große-Sudhues bedankte sich nicht nur bei ihrem Team für die zielstrebige Umsetzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, die einer solchen Maßnahme vorausgehen, sondern auch bei den ausführenden Planungs- und Baufirmen für die gute Zusammenarbeit mit fristgemäßer Ausführung und kompetenter Umsetzung. Sie verwies darauf, dass für Deichkern, Stützkörper, Dichtung und Oberboden rund 51.000 Kubikmeter Material verbaut wurden. Auf ca. 19.000 Quadratmetern wurde Saatgut ausgebracht, Wegebau fand auf einer Fläche von insgesamt 5.880 Quadratmetern statt. Über die Jahrhunderte hat die Elbe allein in Sachsen-Anhalt mehr als 230.000 Hektar Überschwemmungsfläche verloren. Die verheerenden Hochwasser-Ereignisse in den Jahren 2002 und 2013 haben gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht – nicht nur im Hinblick auf die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen, Flüsse brauchen auch wieder mehr Platz. Deshalb setzen Umweltministerium und LHW im Rahmen der Landeshochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ und dem damit verbundenen Programm „Fluss, Natur, Leben“ in Sachsen-Anhalt derzeit 34 Maßnahmen um, mit denen insgesamt rund 16.000 Hektar Retentionsflächen geschaffen werden. Mit der Deichrückverlegung Klietznick erhält die Elbe rund 102 Hektar Land zurück. Der Elbdeich bei Kilometer 34+245 wurde dazu mit dem Deich-Kilometer 38+865 durch einen neuen Querdeich von 596 Metern Länge verbunden. Die Höhe des neuen Deichs beträgt im Mittel drei Meter. Damit wird – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser – ein Freibord von einem Meter erreicht. Die Anlage verfügt über einen mit Asphalt befestigten Kronenkontrollweg auf der Deichkrone sowie einen Deichverteidigungsweg auf der Landseite. Damit wird ein DIN-gerechter Schutz für Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser erreicht. Die Deichrückverlegung Klietznick soll auch zur Ausbildung natürlicher Auenstrukturen beitragen. Daher wird der Altdeich nach einer Konsolidierungszeit der neuen Anlage geöffnet und die Fläche somit an den Überflutungsrhythmus der Elbe angeschlossen. Der im Zuge des Deichneubaus notwendige Eingriff in die Natur wird durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen: Auf rund 0,4 Hektar sollen die landwirtschaftliche Nutzung extensiviert und Gehölze angepflanzt werden. Letzteres wird auch auf dem Altdeich auf einer Länge von 700 Metern erfolgen. Die Deichrückverlegung bei Klietznick wurde aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der Bund-Länder-Gemeinschaftaufgabe Agrar- und Küstenschutz finanziert. In den Hochwasserschutz im Landkreis Jerichower Land wurden seit 2002 rund 128 Millionen Euro investiert. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Die Hochwasserschutzmaßnahme befindet sich in Silberhütte im Landkreis Harz, im Westen vom Land Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung für die Selke und der hydraulischen Berechnungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-Richtlinie), wurde die bisherige Grundstückszufahrt zum Werksgelände der Rinkemühle als Abflusshindernis erkannt. Die Zufahrt zum Werksgelände besteht aus einem Brückenbauwerk, welches die Zufahrt von der L 234 über die Selke überführt (von Selke Station 52+610 bis 52+629) und den Lauf der Selke erheblich einengt. Durch die Baumaßnahme wird der Hochwasserabfluss der Selke in der Ortslage Silberhütte verbessert. Die Maßnahme setzt sich aus einer Straßenertüchtigung, einem Brückenrückbau sowie aus der Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle zusammen. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Brückenrückbau: Nach der Aktivierung der neuen Grundstückszufahrt wird die vorhandene Brücke inklusive Widerlager ersatzlos zurückgebaut. Die Uferbereiche werden anschließend profiliert und mit einer Neigung von 1:1,5 hergestellt, angelehnt an die vorhandenen Böschungsbereiche. In der Bachsohle wird das vorhandene Sohlsubstrat wieder eingebaut. Aufgrund des erforderlichen Arbeitsraumes und der Herstellung der Böschung muss ein Teil der angrenzenden Bebauungen angepasst werden. Löschwasserentnahmestelle: Im Bereich der Brücke befindet sich eine veraltete Löschwasserentnahmestelle, die aufgrund des Brückenrückbaus funktionslos wird. Um den Brandschutz in diesem Bereich von Silberhütte zu gewährleisten, wird eine neue Löschwasserentnahmestelle zwischen der Einfahrt der neuen Grundstückszufahrt und der Straßenbrücke der L 234 hergestellt. Während der Bauausführung kommt es zu Verkehrseinschränkungen auf der L 234 in Silberhütte. Es erfolgt temporär die halbseitige Sperrung der L 234 im Bereich des Bahnüberganges der HSB. Etwaige Einschränkungen werden ausgeschildert. Der temporäre Eingriff in die Natur macht folgende Naturschutzmaßnahmen erforderlich: - Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit - Elektrobefischung innerhalb des Baubereichs der Selke - Anbringung einer Nisthilfe für die Wasseramsel Insgesamt werden mit der Maßnahme rund 0,7 Mio. € in die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzierungsquelle Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Am 12.08.2025 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „NB HWS Silberhütte-TV 1“ erteilt. Im Ergebnis eines nationalen Vergabeverfahrens ist die Kutter HTS GmbH aus Helbra der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im September 2025.“ Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier . Das Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie hier nachlesen. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 17 |
| Kommune | 2 |
| Land | 86 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 13 |
| Text | 16 |
| Umweltprüfung | 17 |
| unbekannt | 54 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 84 |
| offen | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 100 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 67 |
| Keine | 25 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 100 |
| Lebewesen und Lebensräume | 100 |
| Luft | 100 |
| Mensch und Umwelt | 100 |
| Wasser | 100 |
| Weitere | 83 |