Der Datensatz "Benzo(a)pyren - Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für Benzo(a)pyren die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. In der Karte werden regional noch als typisch einzuschätzende Arsengehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.
Als ultrafeine Partikel werden Teilchen mit Durchmessern kleiner als 100 nm bezeichnet. Die ultrafeinen Partikel entstehen in Verbrennungsprozessen, die unter Sauerstoffmangel stattfinden. Hierbei sind u.a. der Straßenverkehr mit seinen unzähligen instationären Verbrennungen, Industrieprozesse und Hausbrand zu nennen. Partikel dieses Größenbereichs können sehr spezielle chemische oder physikalische Wechselbeziehungen mit der Umgebung eingehen. Man beobachtet bei ultrafeinen Partikeln vorwiegend Diffusion, wogegen sich größere Teilchen eher durch Anlagerung bzw. Sedimentation auszeichnen (Limbach, 2005). In der Europäischen Union gilt seit Januar 2005 ein Grenzwert für Feinstaub, d.h. für Partikel kleiner als 10ìm (PM10), vorgeschrieben. Für ultrafeine Partikel gibt es in Europa bisher keine eigenen Grenzwerte. In einem bis dahin einmaligen Projekt wurde die Entwicklung der Belastung mit ultrafeinen Partikeln in Erfurt über zehn Jahre quantitativ bestimmt. Dabei wurde ein deutlicher Anstieg festgestellt (Krug, 2005). Die Korngrößen des Ultrafeinstaubs können das menschliche Respirationssystem erreichen. Man spricht daher vom inhalierbaren Anteil des Feinstaubs. Partikel kleiner als 100 nm werden als noch gefährlicher eingestuft, da sie lungengängig sind. Wegen ihrer geringen Größe können einzelne ultrafeine Partikel ein Lungenepithel durchqueren. Ein Weitertransport zu Leber, Knochenmark oder Herz ist möglich. Die Ultrafeinpartikel können sich in der Lunge bis zu mehreren Monaten ablagern bzw. verbleiben (WHO,1997). Es sind einige Verfahren entwickelt worden, um die PAK-Belastung auf Menschen zu erfassen und ihre Auswirkungen zu beschreiben. Dabei wurde Benzo(a)Pyren oft als Indikator für die Präsenz von karzinogenen PAK in der Umwelt genutzt. Verbreitet ist zum Beispiel die Bestimmung von PAK in Blut oder Urin und die Untersuchung der Auswirkungen von PAK auf den Metabolismus in Organen wie Niere und Leber (Larsen, 1995). Die Exposition durch NPAK erfolgt hauptsächlich über die Luft. Es gibt bislang wenige Studien, welche die Langzeitwirkung der inhalativen Aufnahme untersuchen. Darüber hinaus gelten auch die Metaboliten der NPAK als kanzerogen (Uhl, 2007). Laut WHO gibt es erheblichen Forschungsbedarf hinsichtlich der Exposition der Menschen und der Wirkungen von NPAK auf die menschliche Gesundheit (IPCS 2003). Obwohl die NPAK nur einen Bruchteil (1 bis 10Prozent) der PAK ausmachen (Nielsen, 1984), ist spezielle Aufmerksamkeit wegen ihrer hohen biologischen Aktivität notwendig. Zahlreiche NPAK wirkten in Tierversuchen deutlich mutagen und kanzerogen (Fiedler et.al, 1990). Über ihr Verhalten und ihre Anreicherung in Boden und Staub ist bis jetzt noch sehr wenig bekannt. Ebenso wenig wie über deren Metabolismus und Akkumulation in biologischem Gewebe (Fiedler et al., 1991, Fieder und Mücke 1990). (...)
Aufklaerung ueber erhoehte Aktivitaet krebserregender Kohlenwasserstoffe im elektronisch angeregten Zustand; Lichtreaktionen von 3,4 Benzpyren mit Proteinen, Aminosaeuren und Nucleinsaeuren; Photochemie der Oxidation von Kohlenwasserstoffen.
Die Luftqualitätsgrenzwerte wurden in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr – wie auch im Vorjahr – an allen Probenahmestellen eingehalten, es gab weiterhin keine Grenzwertüberschreitungen. Die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 ) befanden sich im Vergleich zum Vorjahr auf einem ähnlichen, geringfügig höheren Niveau. Der Zielwert für Ozon wurde 2025 ebenfalls an keiner Probenahmestelle überschritten. Allerdings wurde an einer industrienahen Messstation in Stolberg der Zielwert für Arsen als Staubinhaltsstoff erneut überschritten. Die Luftqualitätsbilanz 2025 im Einzelnen: Stickstoffdioxid (NO 2 ) Der Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung mit Stickstoffdioxid beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Luft. Er dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Stickstoffdioxid wurde 2025 an 133 Probenahmestellen gemessen. Dabei kamen an 56 Standorten automatische Messverfahren und an 77 Standorten Passivsammler zum Einsatz. Nachdem im Jahr 2024 erstmalig an allen Stationen der NO 2 -Jahresmittelgrenzwert eingehalten wurde, gab es auch im Jahr 2025 keine Überschreitungen. Feinstaub PM 10 Beim Feinstaub werden zwei verschiedene Korngrößen gemessen, Partikel mit einem maximalen Durchmesser von zehn Mikrometern (PM 10 ) und die noch kleinere Feinstaubfraktion mit maximal 2,5 Mikrometern Durchmesser (PM 2,5 ). An allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte, wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. Der EU-Grenzwert für den Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m³. Dieser Grenzwert wird seit vielen Jahren eingehalten. Im Jahr 2025 lag die Belastung leicht über dem Niveau der beiden verhältnismäßig niedrig belasteten Vorjahre. Neben dem Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel wurde an allen 67 Probenahmestellen auch der Tagesmittel-Grenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahmestelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 µg/m³ auftreten. Feinstaub PM 2,5 Die noch kleineren Partikel der Feinstaubfraktion PM 2,5 wurden 2025 an 56 Orten in Nordrhein-Westfalen gemessen. Der Grenzwert von 25 µg/m³ wurde an allen NRW-Messstationen mit Jahresmittelwerten zwischen 5 und 13 µg/m³ sicher eingehalten. Metallische Staubinhaltsstoffe und Benzo[a]pyren Für die Bewertung der Luftqualität analysiert das LANUK Feinstäube auch auf gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe. An 16 Probenahmestellen wurde der Feinstaub auf Schwermetalle und ihre Verbindungen untersucht. Die europaweiten Grenz- und Zielwerte für Verbindungen von Blei, Arsen, Cadmium und Nickel im Feinstaub PM 10 wurden, außer in Stolberg, landesweit eingehalten. In Stolberg wurde der höchste Jahresmittelwert für Metalle im PM 10 für Arsen mit 6,6 Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m 3 ) im Umfeld einer Anlage zur Bleiproduktion gemessen. In Stolberg wird im dritten Jahr in Folge der Zielwert von 6 ng/m³ überschritten. Die Konzentration von Benzo[a]pyren (BaP) im Feinstaub wurde an 22 Probenahmestellen analysiert. Der Zielwert von 1 ng/m³ für den PM 10 -Inhaltsstoff Benzo[a]pyren (BaP), der als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) dient, wurde landesweit eingehalten. Schwefeldioxid, Benzol und Ozon Die EU-Grenzwerte für Schwefeldioxid (SO 2 ) und Benzol wurden landesweit eingehalten. Die Ozonwerte überschritten an sieben Tagen im Jahr 2025 den Informationsschwellenwert von 180 µg/m³. Das bedeutet, dass an mindestens einer der insgesamt 31 Messstationen ein 1-Stunden-Mittelwert über diesem Schwellenwert gemessen wurde. Der Alarmwert für bodennahes Ozon für den Stundenmittelwert von 240 µg/m³wurde 2025 an keinem Tag überschritten. Für Ozon gilt zusätzlich ein Zielwert für einen Zeitraum von drei Jahren. Im Mittel über drei Jahre dürfen danach an maximal 25 Tagen pro Jahr die Acht-Stunden-Mittelwerte den Wert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten. Der Zielwert wurde 2025 landesweit eingehalten. Ausblick Die EU hat im Jahr 2024 die novellierte Luftqualitätsrichtlinie in Kraft gesetzt. Neue, deutlich ambitioniertere Grenzwerte müssen damit bis zum Jahr 2030 eingehalten werden. Die Richtlinie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. In NRW wird aktuell geprüft, welche Änderungen zur Erfüllung der zukünftig geltenden Anforderungen notwendig sind. An der Anpassung des Messnetzes wird im LANUK bereits gearbeitet. Jahreskenngrößen zur Luftqualität 2025 und der Vorjahre: https://luftqualitaet.nrw.de/bilanzkarten.php Die Vorgaben und Herausforderungen der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie sind im LANUK-Jahresbericht 2025 beschrieben: Weitere Hintergrundinformationen: https://www.lanuk.nrw.de/themen/luft/luftqualitaet zurück
Darstellung aller Stationen und Messwerte der BLUME-, RUBIS- und Passivsammler-Messnetze seit 1975 sowie ausgewählter langjährig betriebener Berliner Klimastationen
Der Datensatz "Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für 12 Stoffe bzw. Stoffgruppen die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. Zu den folgenden Stoffen bzw. Stoffgruppen sind Daten enthalten: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer Nickel, Quecksilber, Zink, PAK16, Benzo(a)pyren,polychlorierte Biphenyle (PCB6), Dioxine und Furane. In den Karten werden regional noch als typisch einzuschätzende Stoffgehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.
In bereits gewonnenen Ergebnissen stellten wir fest, dass Pflanzen Fremdchemikalien in unterschiedlicher Konzentration in den oberirdischen und unterirdischen Teilen anreichern. Den Boeden wurden unterschiedliche Mengen von Kompost beigegeben, dessen Schadstoffgehalt vorher untersucht worden war. In den Pflanzen wurden Blei, Cadmium, Chrom und polycyclische Aromaten bestimmt. Es soll geklaert werden, welche Beziehung zwischen dem Schadstoffgehalt der mit Kompost behandelten Boeden und den auf solchen Boeden gezogenen Pflanzen bestehen. 1. Weine aus Weinbaugebieten, in denen seit Jahren industriell hergestellter Kompost als 'Bodenverbesserungsmittel' (100 t/ha) Anwendung fanden sich PAK von 0,1-05 ug 3,4-Benzpyren/1,1,0-3, oug 3,4-Benzinfluoranthen/1 und 1,36-3,21 mg Blei/l Wein. (Grenzwert fuer Blei im Wein: 0,3 mg Blei/l). 2. Nahrungspflanzen (Moehren, Sommergerste, Sommerweizen, Mais, Kartoffeln und Dill), die auf drei unterschiedlich alten Parzellen einer Muelldeponie mit verschiedenen Abdeckschichten gezogen worden waren sowie auf einem Kontrollbeet. Nachgewiesen wurden in Abdeckschicht, Muellschicht und Boden und in den Pflanzen PAK sowie Cd, Cr und Pb. Die Abdeckschichten unterschieden sich in Sickerwasserberegnung und Bodenbehandlung. Auffallend waren bei diesem Feldversuch eine Reduzierung des Massenertrages und Laengenwachstums sowie eine Instabilitaet der Pflanzen.
Beeinflussung der Abbauwege von Kanzerogenen durch andere Schadstoffe der Aussenluft.
Viele polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind krebserregend. Einige dieser kanzerogenen Kohlenwasserstoffe sind in unserer Umwelt allgegenwaertig, z.B. Benzpyren. Der Wirkungsmechanismus dieser Kohlenwasserstoffe im Organismus ist noch nicht vollstaendig aufgeklaert. Hier wird versucht, durch mikroskop-fluoreszenz-spektralphotometrische Messungen an lebenden Zellen Information ueber die Verteilung des Kohlenwasserstoffs und bestimmter Abbauprodukte innerhalb der Zelle zu erhalten.
Entwicklung einer Analysenmethode zur Bestimmung von 3.4 Benzpyren; Nachweis der Aufnahme und der Verteilung in Pflanzen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 241 |
| Land | 1624 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 1658 |
| Förderprogramm | 73 |
| Text | 25 |
| unbekannt | 61 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1695 |
| Offen | 123 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1815 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1694 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1760 |
| Luft | 1655 |
| Mensch und Umwelt | 1819 |
| Wasser | 1704 |
| Weitere | 1819 |