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Kein Grund zur Lücke

Mit den bis 2018 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen wird das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor auf 95 bis 98 Mio. t CO 2 -Äquvalente in 2030 zu reduzieren, deutlich verfehlt werden. Es bleibt eine Klimaschutzlücke von deutlich mehr als 50 Mio. t CO 2 -Äq. bestehen. Das ⁠ UBA ⁠-Positionspapier zeigt auf, durch welche Maßnahmen die Minderungslücke bis 2030 geschlossen werden kann. Der Weg dorthin ist in drei Etappen unterteilt, die ein steigendes Ambitionsniveau der Klimaschutzinstrumente widerspiegeln. Daraus abgeleitet formuliert das Papier Empfehlungen für die Politik, die zum Beispiel den Abbau umweltschädlicher Subventionen und eine gerechte Bepreisung enthalten. Veröffentlicht in Position.

Elektroaltgeräte: Das Sammelziel von 65 Prozent ist noch weit entfernt

Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das ⁠ Verursacherprinzip ⁠ im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das ⁠ UBA ⁠ bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“  Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.

China’s Pilot Emissions Trading Systems and Electricity Markets (Hubei and Shenzhen)

Electricity generation is the largest source of greenhouse gas emissions in many countries. Most emissions trading systems (ETS) therefore address emissions from electricity generation. The de-sign of an ETS and the structure and regulation of the electricity sector have a large impact on the environmental effectiveness and the quality of the carbon price signal. This report analyses the interaction of carbon and electricity markets in two pilot systems in China: Hubei and Shenzhen. The two pilot systems have adopted very different design features due to the specific local circum-stances. Due to strong government regulation of China’s electricity sector, carbon pricing has played a very limited role in driving low carbon investments. A more market-oriented electricity trading market and deregulation of electricity pricing for certain end-users seems necessary for an effective ETS in China. However, this will depend on the political acceptability of electricity price increases resulting from a strong carbon price signal. This case study is part of the project “Influence of market structures and market regulation on the carbon market” that aims to identify the impact of market structures and regulations on carbon markets and to investigate the interdependencies between carbon and energy markets in Europe, California, China, South Korea, and Mexico. Veröffentlicht in Climate Change | 37/2021.

The Korea Emissions Trading System and electricity market

Electricity generation is the largest source of greenhouse gas emissions in many countries. Most emissions trading systems (ETS) therefore address emissions from electricity generation. The de-sign of an ETS and the structure and regulation of the electricity sector have a large impact on the environmental effectiveness and the quality of the carbon price signal. This report analyses the interaction of carbon and electricity markets in the Republic of Korea. Since its launch in 2015, the K-ETS has evolved into one of the country’s principle mechanisms for achieving its emission reduction target. Regulatory reform in the carbon and the electricity market has a large potential for acceler-ating emission reductions through the ETS and could set an example for countries considering in-troducing carbon pricing policies to advance decarbonisation in regulated electricity sectors. This case study is part of the project “Influence of market structures and market regulation on the carbon market” that aims to identify the impact of market structures and regulations on carbon markets and to investigate the interdependencies between carbon and energy markets in Europe, California, China, South Korea, and Mexico. Veröffentlicht in Climate Change | 36/2021.

Ein Strommarktdesign zur kostengünstigen Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele

Das heutige Marktdesign auf Basis eines ‚Energy Only‘-Marktes ist ohne Kapazitätsmechanismus grundsätzlich funktionsfähig und gewährleistet eine sichere Versorgung der Verbraucher gemäß deren Präferenzen. Zentrale Elemente eines funktionierenden EOM sind das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem, die ausreichende Vorhaltung von Regelleistung sowie das sog. ‚peak load pricing‘. Sie schaffen Anreize für individuelle Leistungsvorsorge und ermöglichen die Refinanzierung von Erzeugungskapazitäten und die Erschließung von Flexibilitätsoptionen, wie z. B. Lastmanagement, in einem für eine sichere und effiziente Stromversorgung erforderlichen Umfang. Eine Einführung von Kapazitätsmärkten ist daher nicht erforderlich. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2016.

Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen

In diesem Bericht werden Vorschläge für Verbrauchsteuern entwickelt, die das Ziel haben, den Konsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Die folgenden Instrumente werden vorgeschlagen und auf ihre Wirkungen hin analysiert: eine Verbrauchsteuer auf Zement, gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer, eine Steuer auf Einkaufstragetaschen, die Bepreisung von Flugfracht, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung und ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Veröffentlicht in Texte | 100/2022.

Kein Grund zur Lücke

Mit den bis 2018 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen wird das Ziel, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor auf 95 bis 98 Mio. t CO2-Äquvalente in 2030 zu reduzieren, deutlich verfehlt werden. Es bleibt eine Klimaschutzlücke von deutlich mehr als 50 Mio. t CO2-Äq. bestehen. Das UBA -Positionspapier zeigt auf, durch welche Maßnahmen die Minderungslücke bis 2030 geschlossen werden kann. Der Weg dorthin ist in drei Etappen unterteilt, die ein steigendes Ambitionsniveau der Klimaschutzinstrumente widerspiegeln. Daraus abgeleitet formuliert das Papier Empfehlungen für die Politik, die zum Beispiel den Abbau umweltschädlicher Subventionen und eine gerechte Bepreisung enthalten. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/

Carbon pricing potential in East and South Asia

Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Bepreisung von Treibhausgas (THG)-Emissionen der Schlüssel für kosteneffiziente Emissionsminderungen ist und dass sie eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft spielen muss. Trotz signifikanter Fortschritte bei der Umsetzung einer umfassenderen Klimapolitik in den letzten Jahren ist der Großteil der THG-Emissionen nach wie vor nicht mit einem Preis belegt. Um die CO2-Bepreisung in den einzelnen Ländern erfolgreich voranzutreiben, ist ein detailliertes und methodisches Verständnis der länderspezifischen Gegebenheiten erforderlich. Das Ziel des vorliegenden Berichts ist es daher, einen analytischen Rahmen zu entwickeln, der zu einem solchen Verständnis beiträgt und diesen später zur Bewertung des Potenzials der CO2-Bepreisung in verschiedenen asiatischen Ländern anzuwenden. Zu diesem Zweck werden in einer eingehenden Literaturrecherche über 500 relevante Studien und Berichte untersucht, die zwischen 1975 und 2020 veröffentlicht wurden. Mithilfe der Ergebnisse werden die relevanten Bedingungen für die Umsetzung von CO2-Bepreisungsmaßnahmen entlang politischer, rechtlicher, wirtschaftlicher, technischer und regionaler Dimensionen identifiziert. Diese identifizierten Bedingungen wiederum werden zu den Kernkomponenten des analytischen Rahmens, mit dem die Bereitschaft zur CO2-Bepreisung bewertet werden soll. Für jede dieser Komponenten weist die untersuchte Literatur auf mehrere Aspekte hin, die das Potenzial von CO2-Bepreisung beeinflussen können und schlägt Variablen und Indikatoren zur Bewertung ihrer empirischen Relevanz vor. Die verschiedenen Komponenten sind eng miteinander verwoben, da Eigenschaften einer Volkswirtschaft das Potenzial für CO2-Bepreisung über mehrere Kanäle gleichzeitig beeinflussen können. Gleichzeitig kann jede einzelne Komponente des analytischen Rahmens und jeder Aspekt innerhalb der Komponenten wertvolle Informationen zu einer empirischen Bewertung des Potenzials für CO2-Bepreisung beitragen. Quelle: Forschungsbericht

Carbon Leakage im Brennstoffemissionshandel- Ansätze zur Ermittlung gefährdeter Sektoren

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Bepreisung von Brennstoffemissionen, die nicht im EU-Emissionshandel erfasst sind. Es ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030, das von der Bundesregierung im September 2019 beschlossen wurde. Das Gesetz sieht in § 11 Abs. 3 vor, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen ergriffen werden können. Diese sollen laut Gesetz vorrangig finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen darstellen. In einem ersten Schritt sind diejenigen Sektoren zu identifizieren, die durch den Brennstoffemissionshandel einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) ausgesetzt sein könnten. Um dieser Frage nachzugehen wird in diesem Papier zunächst ein Überblick über Entlastungen und Begünstigungen in bestehenden Regelungen, wie dem EU-Emissionshandel, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Energie- bzw. Stromsteuer, gegeben. Darauf aufbauend werden Ansätze zur Identifikation von Sektoren des produzierenden Gewerbes und Bergbau (NACE-4-Ebene), die von Carbon Leakage und der Beeinträchtigung der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit nach BEHG § 11 Abs. 3 betroffen sind, erarbeitet. Die fünf untersuchten Ansätze weisen unterschiedliche Stärken und Schwächen auf. Sie werden in Bezug auf die Transparenz der Datenquellen, der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im In- und Ausland, der Abbildung des Anwendungsbereichs des BEHGs und die durch das BEHG verursachten Zusatzkosten und -entlastungen und die Nähe zu bereits auf EU Ebene akzeptierten Regelungen analysiert. Das vorliegende Papier entstand im Rahmen der Vorarbeiten zur Erstellung der Verordnung zur Umsetzung von § 11 Abs. 3 BEHG. Da die Arbeiten im September 2020 bereits sehr weit Fortgeschritten waren, konnten die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach §11 Abs. 3 BEHG festgelegten Beschlüsse vom 23. September 2020 in diesem Papier nicht berücksichtigt werden. Quelle: Forschungsbericht

Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen

In diesem Vorhaben wurden Optionen für die Besteuerung von Produkten ausgearbeitet. Gegenstände der Betrachtungen sind eine umweltorientierte Mehrwertsteuer sowohl innerhalb des gegebenen europäischen Rechtsrahmens als auch möglichen Änderungen des EU-Rechts; sowie Verbrauchsteuern und weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus dieses Berichts stehen Verbrauchsteuern, die das Potential haben, den Überkonsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Neben Steuern werden im Rahmen der Analysen auch andere produktbezogene ökonomische Instrumente wie Pfandsysteme oder die Ausweitung der Herstellerverantwortung thematisiert. In der deutschen Finanzverfassung sind Verbrauchsteuern eng gefasst. Sie müssen sich regelmäßig auf "Güter des ständigen privaten Bedarfs" beziehen. Hier vorgestellte Optionen für Verbrauchsteuern mit ökologischer Lenkungswirkung sind z. B. eine Verbrauchsteuer auf Zement gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer und eine Steuer auf Tragetaschen. Weitere ökonomische Instrumente, die untersucht wurden, sind eine Bepreisung von Flugfracht im Rahmen einer Flugfrachtsteuer, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung oder ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Zusätzliche Handlungsspielräume, um durch ökonomische Instrumente eine ökologische Steuerungswirkung zu erreichen, könnten durch eine Änderung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes erschlossen werden - z.B. indem "Umweltabgaben" oder "Abgaben auf Emissionen" ausdrücklich zugelassen werden. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern können vor allem ökologische Wirkungen beim privaten Konsum erzielen. Umweltwirkungen der Produktion können nur indirekt und unpräzise adressiert werden. Hersteller sind durch die Konsumveränderung nur mittelbar betroffen, nicht jedoch in ihrer Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Anbietern. Eine nationale Einführung ist eher möglich und kann Impulse für weiterreichende internationale Initiativen geben. Quelle: Forschungsbericht

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