Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge oder Rotbraune Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch die Standorte Aufham und Högl bei Anger. Die Bodenkontamination mit Cs-137 im Jahr 1986 ist in Abbildung 1 farblich gekennzeichnet. Das langlebige Radionuklid Cs-137 ist aufgrund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seitdem nur zu gut 50 Prozent zerfallen.
Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Trompetenpfifferlinge und Mohrenkopfmilchlinge aus dem Bayerischen Wald sowie Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge oder Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch die Standorte Aufham und Högl bei Anger. Die Bodenkontamination mit Cs-137 im Jahr 1986 ist in Abbildung 1 farblich gekennzeichnet. Das langlebige Radionuklid Cs-137 ist aufgrund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seitdem nur zu etwa 50 Prozent zerfallen. / Die Ergebnisse der Jahre 2005 bis 2016 sind im Anhang in den Tabellen 2016.1 bis 2005.7 zusammengestellt. Hierbei wurden nicht nur die klassischen Speisepilze berücksichtigt, sondern auch Arten, die in geringeren Mengen als Misch- oder Würzpilze verzehrt werden. In die Tabellen wurden nur Speisepilzarten aufgenommen, deren Verzehr von der Deutschen Gesellschaft für Mykologie als unbedenklich eingestuft wird [1]. Neben den Messwerten für Cs-137 sind zusätzlich die Gehalte des natürlich vorkommenden Radionuklids Kalium-40 (K-40) aufgeführt. Alle Aktivitätsangaben beziehen sich auf Frischmasse und den Zeitpunkt der Probenentnahme. Mehrfacheinträge bei einem Probenentnahmeort und einer Pilzart bedeuten, dass die betreffende Spezies in einem Kalenderjahr zu verschiedenen Zeitpunkten gefunden wurde. Die Messunsicherheit lag bei Cs-137 im Durchschnitt bei ca. 5 % und bei K-40 bei ca. 10 %.
Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Trompetenpfifferlinge und Mohrenkopfmilchlinge aus dem Bayerischen Wald sowie Braunscheibiger und Orangefalber Schnecklinge oder Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch der Standort 10 Aufham/Anger.
Der No-Regret Maßnahmenbereich 3 befindet sich unterstrom der Laufener Enge und umfasst die Entfernung der Ufersicherung zwischen Fkm 44,8 und 41,5 entlang des orografisch linken, bayerischen Ufers zusammen mit der Verlegung des salzachnahen Begleitweges, dem Treppelweg. Die Aufweitung soll im Wesentlichen eigendynamisch durch Seitenerosion der Salzach selbst erfolgen. Es handelt sich dabei um ein landkreisübergreifendes Vorhaben. In Abstimmung zwischen den unteren Wasserrechtsbehörden der Landratsämter Traunstein und Berchtesgadener Land wurde vereinbart, dass das Verfahren durch das Landratsamt Berchtesgadener Land geführt wird (vgl. Art. 3 Abs. 2 BayVwVfG).
Das Staatliche Bauamt Landshut hat bei der Regierung von Niederbayern die Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 20 bei Simbach beantragt. Die Bundesstraße 20 ist eine wichtige Verkehrsachse, die die u.a. die Autobahn A 94 mit der Autobahn A 92 verbindet. Sie beginnt im äußersten Südosten Bayerns von der Gemeinde Schönau am Königssee und verläuft in nördlicher Richtung durch die Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen, Cham und den Stadtkreis Straubing. Sie führt über Eggenfelden, Landau an der Isar, Straubing und Cham nach Furth im Wald und endet am Grenzübergang zur Tschechischen Republik, wo sie als Fernverkehrsstraße 1. Klasse unter der Nummer 26 weiter nach Pilsen führt. Mit dem Bauvorhaben will das Staatliche Bauamt Landshut die Ausbaulücke der B 20 zwischen der Ortsumgehung Malgersdorf und dem Abschnitt mit 2+1-Verkehrsführung bei Haunersdorf schließen und die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität erhöhen. Der Verkehr auf der B 20 ist im Bestand nicht mehr flüssig und häufig charakterisiert durch zahleiche Fahrzeugpulks. Zukünftig wird für schneller fahrende PKW das Überholen von langsameren Lkw erleichtert. Das Straßenbauvorhaben beginnt im Bereich der Anschlussstelle Simbach. Die bestehende B 20 wird Richtung Westen um einen Zusatzfahrstreifen erweitert und die Anschlussstelle Simbach erhält einen neu gebauten Ast. Die Brücke der B 20 über die St 2112 wird durch einen Neubau ersetzt. Zwei weitere Bauwerke über einen Feld- und Waldweg sowie den Simbach müssen im Zuge der Maßnahme angepasst werden. Ab dem Bauende der Verbreiterungsstrecke der B 20 wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in Richtung Haunersdorf bis zum bestehende öFW in der Nähe von Kugl hergestellt und damit für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr eine durchgehende Verbindung zwischen Simbach und Haunersdorf getrennt vom Bundesstraßenverkehr geschaffen. Der öFW wird ebenfalls mit einem neuen Brückenbauwerk über die B 20 geführt.
Die Firma Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG, Greinswiesenweg 2, 83483 Bischofswiesen, hat beim Landratsamt Berchtesgadener Land einen Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Greinswiesen 1 gestellt. Die Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG betreibt den Steinbruch Greinswiesen, der aus den beiden Steinbrüchen Greinswiesen 1 und Greinswiesen 2 besteht. In den beiden Steinbrüchen wird das anstehende Dolomitgestein gesprengt und gebrochen und dann in der im Steinbruch Greinswiesen 1 situierten, bestehenden Brech- und Siebanlage veredelt. Der Steinbruch Greinswiesen 2 sowie die bestehenden Brech- und Siebanlagen werden durch diesen Antrag nicht berührt. Das Abbaugebiet Steinbruch Greinswiesen 1 ist nahezu ausgebeutet und soll Richtung Norden erweitert werden. Die Erweiterung soll in diesem Bereich 2,45 ha betragen, die Abbautiefe beträgt bis zu ca. 90 m und das gesamte Abbauvolumen umfasst 2 Millionen Kubikmeter. Sofern das Dolomitgestein nicht mit Gerät (Bagger) gelöst werden kann, wird es gesprengt. Der Abbau erfolgt in zwei Abbauabschnitten. Die Genehmigung wird für 45 Jahre beantragt. Die Inbetriebnahme soll baldmöglichst nach Genehmigungserteilung erfolgen. Die Änderung ist wesentlich und bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 2.1.1 (Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst a der 4. BImSchV in einem Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) und c) UVPG in Verbindung mit Nr. 2.1.2 der Anlage 1 zum UVPG (Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von 10 ha bis weniger als 25 ha) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da der Antragsteller mit E-Mail vom 02.08.2022 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt und das Landratsamt für dieses Verfahren ein Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig erachtet hat, kann nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG entfallen. Es ist somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 UVPG). Diese ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ein unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Ein UVP-Bericht ist den Antragsunterlagen beigefügt. In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG und § 11 der 9. BImSchV die Behörden beteiligt, deren umweltbezogener und / oder sonstiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt - mit Ausnahme gesondert zu erteilender wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen nach § 8 i. V. m. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) - nach § 13 BImSchG grundsätzlich andere, die Anlage betreffenden behördliche Entscheidungen, insb. öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen etc. mit ein. Dies gilt beispielsweise für die naturschutzrechtliche Ausnahme vom Verbot des § 30 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) nach Art. 23 Abs. 3 Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG), die naturschutzrechtliche Eingriffsgestattung nach §§ 15, 17 BNatSchG, die naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Untersberg mit Randgebieten“ (SG-VO) nach § 7 SG-VO i. V. m. § 67 BNatSchG, Art. 18, 56 BayNatSchG, die naturschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG vom Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, die waldrechtliche Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWaldG und für die wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG, für die grundsätzlich keine gesonderten Verfahren durchzuführen sind. Eine Abgrabungsgenehmigung nach Art. 9 BayAbgrG ist nicht zusätzlich erforderlich.
Die Messstelle "Seethal, Berchtesgadener Land" am Gewässer Abtsdorfer See.
Die Messstelle Weißbach (Messstellen-Nr: 19215) befindet sich im Landkreis Berchtesgadener Land.
Für die seitens der Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG geplanten Änderungen wird vom Landratsamt Berchtesgadener Land ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 3.6.1.1 (Verfahrensart G) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV durchgeführt. 1.Die Belüftung der Kühlbetthalle erfolgt derzeit über Zuluftöffnungen in der Westfassade der Halle und insgesamt zehn Ventilatoren über Dach. Zur Verbesserung der Belüftungssituation und insbesondere zur Abfuhr der hohen Wärmelasten im Sommer soll jetzt die Hallenbelüftung modernisiert werden. Dazu ist es geplant, die Gesamtluftmenge von derzeit ca. 400.000 m³/h auf zukünftig ca. 800.000 m³/h zu erhöhen. Hierzu sollen ein Umbau der derzeitigen zehn Dach- Abluftöffnungen in Zuluftöffnungen und eine zusätzliche Installation von zehn neuen Abluftventilatoren im Bereich des Dachfirsts erfolgen. Die geplanten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Anlagen auf dem Hallendach. Änderungen an den Zuluftöffnungen in der Westwand der Halle sind nicht vorgesehen.
Die Messstelle "Laufen Siegerstetter Keller, Berchtesgadener Land" am Gewässer Salzach. Die Bezeichnung der dortigen Fischgemeinschaft lautet Cypriniden-Rithral.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 101 |
Land | 49 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 81 |
Messwerte | 42 |
Taxon | 5 |
Text | 9 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 21 |
offen | 127 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 146 |
Englisch | 16 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Dokument | 15 |
Keine | 126 |
Webseite | 9 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 105 |
Lebewesen & Lebensräume | 106 |
Luft | 77 |
Mensch & Umwelt | 133 |
Wasser | 88 |
Weitere | 149 |