Versorgungsgrad (qm pro Einwohner) von Wohnblöcken mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen unter Berücksichtigung vorhandener privater und halböffentlicher Freiräume, Sachstand 2020
Versorgungsgrad (qm pro Einwohner) von Wohnblöcken mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen unter Berücksichtigung vorhandener privater und halböffentlicher Freiräume, Sachstand 2016
Beregnungsflächen für die Feldberegnung im Landkreis Nienburg/Weser. Zeigt die Abgrenzung der landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, die zur Deckung des Wasserbedarfes beregnet werden.
Im Landkreis Celle einschließlich der Stadt Celle ist die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen (Klima und Boden) an die Voraussetzung einer gut strukturierten Feldberegnung gebunden. In den Jahren 1991 und 1993 wurden wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung im Kreis- und Stadtgebiet Celle erlassen, die bis zum 31.12.2009 befristet waren. Auf der Grundlage dieser Erlaubnisse konnten bis zu 80 mm pro Jahr beziehungsweise in Summe bis zu 18,46 Millionen m³ pro Jahr verregnet werden. Seit 2010 wurden für die Feldberegnung wiederholt Übergangserlaubnisse mit kurzer Laufzeit (ein bis zwei Jahren) und reduzierter Entnahmemenge erteilt. Im Dezember 2025 reichten sechzehn Beregnungsverbände des Landkreises Celle Anträge auf Erteilung langfristiger Erlaubnisse gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Förderung von Grundwasser zu Beregnungszwecken ein. Zwei Beregnungsverbände (Celle-Nord und Celle-Süd) reichten entsprechende Anträge bei der Stadt Celle ein. Die Förderung soll aus insgesamt 2.563 Brunnen mit einer maximalen Entnahmemenge von ca. 31,9 Millionen m³ pro Jahr erfolgen. Die Anzahl der Brunnen und die beantragte maximale Entnahmemenge verteilt sich auf die Gebiete der Beregnungsverbände und somit auch auf die Einzelanträge wie folgt: BV Ahnsbeck: 123 Brunnen; 2.181.105 m³ BV Beedenbostel: 25 Brunnen; 600.976 m³ BV Bergen: 146 Brunnen; 3.574.920 m³ BV Bonstorf: 16 Brunnen; 337.504 m³ BV Celle-Nord: 159 Brunnen; 2.440.800 m³ BV Celle-Süd: 157 Brunnen; 902.928 m³ BV Eldingen: 35 Brunnen; 1.121.643 m³ BV Eldingen-Süd: 48 Brunnen; 1.525.203 m³ BV Eschede: 158 Brunnen; 3.136.329 m³ BV Flotwedel: 471 Brunnen; 3.006.384 m³ BV Hambühren-Wietze: 93 Brunnen; 969.864 m³ BV Hermannsburg-Müden: 162 Brunnen; 3.004.232 m³ BV Höfer: 53 Brunnen; 1.373.931 m³ BV Hohne: 114 Brunnen; 1.489.488 m³ BV Langlingen: 285 Brunnen; 1.812.152 m³ BV Neu-Lutterloh: 7 Brunnen; 120.968 m³ BV Wathlingen: 285 Brunnen; 2.367.440 m³ BV Winsen/Aller: 226 Brunnen; 1.941.840 m³. Es wurde festgestellt, dass für die beantragten Grundwasserentnahmen UVP-Pflicht besteht, da es sich um kumulierende Vorhaben i. S. v. § 10 Abs. 4 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) handelt, welche zusammen den Leistungswert nach Anlage 1 Nr. 13.3.1 UVPG übersteigen. Zuständig für die Durchführung der Verfahren zur Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnisse einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfungen sind der Landkreis und die Stadt Celle als Untere Wasserbehörden. Der Stadt und dem Landkreis wurden im Zuge der Antragstellung folgende Unterlagen vorgelegt: 1. Erläuterungsbericht, 2. Modelldokumentation, 3. Hydrogeologisches Fachgutachten, 4. Umweltverträglichkeitsstudie (entspricht dem UVP-Bericht gemäß § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz), 5. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, 6. Artenschutzbeitrag, 7. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, 8. Landschaftspflegerischer Begleitplan, 9. Bodenkundliches Gutachten, 10. Beweissicherungskonzept, 11. Anlagen und Karten. Für die bei der Stadt Celle gestellten Anträge erfolgt die Auslegung der Antragsunterlagen einschließlich aller Gutachten, Pläne und sonstigen Nachweise durch Veröffentlichung im Internet unter http://www.celle.de/feldberegnung und durch digitale Bereitstellung im Rathaus der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, Raum 259. Die Auslegung findet statt vom 20.02.2026 bis zum 20.03.2026. In dieser Zeit können die Unterlagen mittels bereitgestellter Bildschirmgeräte (stationärer PC) während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jede Person, deren Belange durch die bei der Stadt Celle beantragten Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Einwendungen können schriftlich, per E-Mail an Feldberegnung@celle.de oder zur Niederschrift bei der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, erhoben werden. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb dieser Frist Stellungnahmen abgeben. Mit Ablauf der Einwendungs- und Äußerungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG). Einwendungen wegen nachteiliger Wirkung der Benutzung können später nur nach § 14 Abs. 6 WHG geltend gemacht werden. Einwendungen müssen den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin / des Einwenders enthalten und unterschrieben sein. Es wird dabei ebenso vorausgesetzt, dass aus ihnen zumindest der geltend gemachte Belang sowie die Art der befürchteten Beeinträchtigung hervorgehen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt, wenn Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG). Sollten fristgerecht Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, findet nach Ablauf der Auslegungsfrist ein Erörterungstermin statt, dessen Zeitpunkt zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben (bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter), sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen der späteren Entscheidung über die Einwendungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Bearbeitung der Einwendungen werden die erforderlichen personenbezogenen Daten der einwendenden Person(en) verarbeitet (§ 88 WHG, Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 3 Nds. Datenschutzgesetz). Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die verfahrensführende Behörde entschieden.
Im Projekt erfolgt eine Langzeitbeobachtung des Eintrages von Nitrat, Nitrit und Ammonium in das sich unter landwirtschaftlichen Nutzflächen befindliche Grundwasser. Dazu werden im Landkreis Gifhorn seit 1989 ausgewählte Beregnungsbrunnen beprobt. Diese Erhebungen werden ergänzt durch eine Auswertung der beim Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn vorliegenden Daten zur Trinkwasserüberwachung. Herangezogen werden auch die Grundwasser-Überwachungsdaten aus den im Landkreis Gifhorn verbreitet anzutreffenden Trinkwasserschutzgebieten. Mit dem Projekt soll insbesondere der Fragestellung nachgegangen werden, in wieweit bei Böden mit hohem Nährstoffauswaschungspotential Stickstoffeinträge langfristig in immer tiefere Grundwasserbereiche verlagert werden. Da aus tieferen Grundwasserleitern in der Regel auch die öffentliche Trinkwasserversorgung gespeist wird, ist diese Fragestellung von besonderer Relevanz. Wegen des Vorhandenseins vielfach sandiger Böden in Kombination mit verbreitet intensiver Landwirtschaft und mit einer i.d.R. auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen gegebenen Grundwasserneubildung, kann im Landkreis Gifhorn von einem insgesamt hohem Nährstoffauswaschungspotential ausgegangen werden. Das Untersuchungsgebiet Landkreis Gifhorn eignet sich daher gut als 'worst case'.
Standorte von Beregnungsbrunnen für die Feldberegnung im Landkreis Nienburg/Weser. Vor allem auf Standorten mit leichten Böden kann es während der Vegetationsperiode bei defizitären Niederschlagsverhältnissen erforderlich werden, zur Qualitäts- und Ertragssicherung der angebauten Feldfrüchte eine Beregnungsanlage einsetzen zu müssen. Neben der Beregnung zu Trockenzeiten kann bei bestimmten Sonderkulturen im Frühjahr der Einsatz einer Frostschutzberegnung als Maßnahme des Pflanzenschutzes erforderlich werden.
Im Verkehrsportal Hamburg (Internet) wird eine umfangreiche Auswahl georeferenzierter Informationen zu den Themenbereichen des gesamtstädtischen Verkehrs in Hamburg bereit gestellt.
Die Kenntnis von hydraulischen Durchlässigkeiten wie auch von Wasser- und Verunreinigungsfluxen in porösen Grundwasserleitern ist von großer Bedeutung in vielen hydrogeologischen Belangen wie z.B. Beregnung, Versickerung, quantitative und qualitative Wasserwirtschaft, Risikoabschätzung bei Verunreinigungen, usw. Derzeit ist keine theoretisch gut fundierte Methode zur Messung horizontaler und vertikaler Durchlässigkeiten in der gesättigten Zone verfügbar und Methoden zur Messung von gesättigten Durchlässigkeiten in der ungesättigten Zone sind beschränkt, zeitaufwendig und fallweise unzuverlässig. Außerdem ist gegenwärtig keine Methode zur direkten Messung vertikaler Wasser- und Verunreinigunsfluxe in porösen Grundwasserleitern oder am Übergang zwischen Grund- und Oberflächengewässern bekannt. Das dargelegte Projekt basiert auf der Entwicklung einer exakten Lösung des Strömungsfeldes für das Ein- oder Auspumpen von Wasser durch eine beliebige Anzahl von unterschiedlichen Filterabschnitten entlang eines ansonsten undurchlässigen Filterrohres bei verschiedenen Randbedingungen. Diese Lösung erlaubt die Ermittlung von Formfaktoren der Strömungsfelder, die zur Berechnung hydraulischer Durchlässigkeiten aus Einpressversuchen nötig sind. Die derzeit angewendeten Formeln können mit der genauen Lösung verglichen und der Einfluss anisotroper Durchlässigkeiten kann miteinbezogen werden. Eine doppelfiltrige Rammsonde wird zur bohrlochfreien Messung horizontaler und vertikaler Durchlässigkeiten in verschiedenen Tiefen unter dem Grundwasserspiegel vogeschlagen. Der Test besteht aus zwei Teilen: (1) Einpressen durch beide Filterabschnitte und (2) Zirkulation zwischen den Filtern. Die gleiche Sondenkonfiguration wird für die direkte und gleichzeitige Messung lokaler, kumulativer, vertikaler Wasser- und Verunreinigungsfluxe nach dem passiven Fluxmeter-Prinzip vorgeschlagen. Ohne zu pumpen werden die beiden Filterabschnitte hiebei durch eine mit Tracern geladene Filtersäule hydraulisch verbunden. Der vertikale Gradient im Testbereich treibt einen Fluss durch den Filter, der kontinuierlich Tracer auswäscht und Verunreinigungen im Filter hinterlässt. Aus der Analyse des Filtermaterials zur Bestimmung der Tracer- und Verunreinigungsmengen nach dem Test werden mit Kenntnis des Strömungsfeldes um die Sonde die Wasser- und Verunreinigungsfluxe bestimmt. Eine kegelförmige, doppelfiltrige Rammsonde wird weiters vorgeschlagen, um gesättigte Durchlässigkeiten sowohl über als auch unter dem Grundwasserspiegel direkt messen zu können. Die Methode basiert auf stationärer, gesättigt/ungesättigt gekoppelter Strömung aus kugelförmigen Hohlräumen. Die Möglichkeit einer transienten einfiltrigen Methode und einer Methode zur Messung anisotroper Durchlässigkeiten wird beurteilt. Die vorgeschlagenen theoretischen Konzepte werden ausgearbeitet und anhand von Laborversuchen überprüft.
Der Datensatz enthält die Standorte von Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen im Hamburger Stadtgebiet mit Informationen über Öffnungszeiten, Preise, Anzahl der Stellplätze, Einfahrtshöhen sowie teilweise Belegungsdaten (freie Stellplätze) und Anzahl der Frauen- und Behindertenstellplätze. Zum Teil werden in 5-minütigen Abständen Parkplatzbelegungsdaten aus dem Parkleitsystem der Stadt Hamburg übermittelt. Diese Echtzeitdaten sind ungeprüft. Der Datensatz ist nicht vollständig, sondern enthält Angaben von privaten Betreibern, die der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt wurden. Sollte ein Parkhaus / Parkplatz fehlen, kann der in den Metadaten angegebene Ansprechpartner gerne darauf hingewiesen werden. Eine Aufnahme in den Datensatz wird dann geprüft.
Die Karte zeigt den mittleren Bodenwasservorrat (in %nFK) in der Vegetationsperiode (April – September) für den 30-jährigen Zeitraum 1971-2000 berechnet mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell BOWAB (für 0 – 60 cm). Für die Pflanzen ist die Wasserverfügbarkeit im Boden ein zentrales Element für das Wachstum. Diese Verfügbarkeit von Bodenwasser hängt von der Bodenart und der Menge des im Boden gespeicherten Wassers ab. Wobei letztere maßgeblich vom Niederschlag und der Temperatur (bzw. Verdunstung) beeinflusst wird. Das für Pflanzen nutzbare Bodenwasser wird als Prozent der nutzbaren Feldkapazität (%nFK) angegeben. Ein Wert von 100% nFK oder mehr bedeutet die Speicherfähigkeit des Bodens für pflanzenverfügbares Wasser erreicht ist. Ab etwa 40 % nFK wird eine Beregnung von Ackerkulturen empfohlen, um einen optimalen Ertrag erzielen zu können.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 184 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 35 |
| Land | 242 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 93 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 166 |
| Text | 46 |
| Umweltprüfung | 141 |
| unbekannt | 61 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 189 |
| Offen | 216 |
| Unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 409 |
| Englisch | 28 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
| Bild | 8 |
| Datei | 40 |
| Dokument | 131 |
| Keine | 184 |
| Webseite | 101 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 260 |
| Lebewesen und Lebensräume | 343 |
| Luft | 184 |
| Mensch und Umwelt | 412 |
| Wasser | 402 |
| Weitere | 336 |