Die Beendigung der Bergaufsicht wird mit dem Nachweis, dass die in den Abschlussbetriebsplänen enthaltenden Festlegungen sowie die Nebenbestimmungen der Zulassungsbescheide erfüllt wurden erreicht.
Die Beendigung der Bergaufsicht wird mit dem Nachweis, dass die in den Abschlussbetriebsplänen enthaltenden Festlegungen sowie die Nebenbestimmungen der Zulassungsbescheide erfüllt wurden, erreicht.