Brandenburg beherbergt eine Fülle an oberflächennahen mineralischen Rohstoffen, die die Basis für Produktion und Innovation im Bereich der Grundstoffindustrie des Landes, aber auch über die Länder-grenzen hinaus sichern. Mit weit über das Land verbreiteten hochwertigen Kiessand- und Sandvorkom-men werden ortsnah vielfältige Baumaßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen oder Weiterverarbeitungs-betriebe versorgt. Aber nicht nur Sand und Kies als Massenbaustoffe, auch hochwertige Glassande, Tone und Spezialtone, Torfe sowie die Hartgesteine der Lausitzer Grauwacke und der Kalkstein aus dem Tage-bau bei Rüdersdorf finden vielfältigste Anwendungen in den unterschiedlichsten Einsatzbereichen des täglichen Lebens. Mit der Kartierung, Bewertung und Veröffentlichung der Rohstoffpotenziale sowie deren Einbringung in die Regionalplanung übernimmt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) eine Schlüsselaufgabe auf dem Weg zur Versorgung des Landes mit einheimischen mineralischen Rohstoffen. Das Kernstück dieser Arbeit bildet die Karte der oberflächennahen Rohstoffe im Maßstab 1: 50 000. Das Basiskartenwerk wurde von 1993 bis 1996 in einer Erstausgabe flächendeckend für das Land Bran-denburg erstellt und anschließend kontinuierlich überarbeitet. Seit 2015 erfolgt eine Neukartierung der KOR 50. Neue Erkenntnisse zu vorhandenen Rohstoffpotenzialen durch die Wertung neuer Bohrauf-schlüsse werden ebenso berücksichtigt, wie Veränderungen der wirtschaftlichen Nutzung oder das Vo-ranschreiten der Rohstoffgewinnung innerhalb des Lagerstättengebietes. Die Karte spiegelt damit den aktuellsten Kenntnisstand über die Verbreitung von Steine- und Erden-Rohstoffen im Land Brandenburg wider.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits genehmigt sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt wurden. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Viersen angegeben, bei denen eine Abgrabungsgenehmigung beantragt wurde, diese sich noch im laufenden Genehmigungsverfahren befindet. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
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