Dargestellt werden die Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, wie Halden und Absetzteiche, zur Ablagerung der Nebengesteine der Steinkohle. Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie).
Tailings management facilities (TMFs) store large amounts of mining waste, which can become a source of environment contamination, damaging biota and affecting human health. In Ukraine 344 officially known TMFs are potentially dangerous. To address this problem on a practical level, the project raised knowledge on TMF safety among Ukrainian students of environmental and mining sciences and developed an educational course for the inclusion in the curricula of participating universities and to the state educational programme. In addition, the project suggested a roadmap on the improvement of TMF safety management in Ukraine to fulfil the obligations under Directive 2006/21/EC. Veröffentlicht in Texte | 34/2018.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dargestellt werden die Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, wie Halden und Absetzteiche, zur Ablagerung der Nebengesteine der Steinkohle. Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie). - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Tailings management facilities (TMFs) store large amounts of mining waste, which can become a source of environment contamination, damaging biota and affecting human health. In Ukraine 344 officially known TMFs are potentially dangerous. To address this problem on a practical level, the project raised knowledge on TMF safety among Ukrainian students of environmental and mining sciences and developed an educational course for the inclusion in the curricula of participating universities and to the state educational programme. In addition, the project suggested a roadmap on the improvement of TMF safety management in Ukraine to fulfil the obligations under Directive 2006/21/EC.
BCE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansprechpartner Durchwahl E-Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/ AB/0008/00 [PT054751] 8.Juni2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: Revision 01 der 1. Ergänzung, Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersenden wir Ihnen eine revidierte Fassung der im Bezug genannten Revision 01 der 1. Ergänzung. Die modifizierten Textpassagen sind als Rev. 02 gekennzeichnet. Mit freundlichem Glückauf Leiter def Schachtanlage Asse II Betriebsführer der Schachtanlage Asse II Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BCE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AC Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC CENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BGE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde 2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansorechoartner Durchwahl E--Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/EP/0008/00 [PT054752] 8. Juni 2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: a) Revision 01der1. Ergänzung, b) Zulassung des im Betreff genannten Sonderbetriebsplans Nr. 6/2016 vom 14.11.2016; G.-Nr.: L l.3/L67162/01-14_10/2016-0002/018 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reichen wir in dreifacher Ausfertigung, hier als 1. Ergänzung, die Revision 02 des 1. Nachtrags zum Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung" betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG ein. Unseren Antrag vom 09.11.2017 ziehen wir gleichzeitig zurück. Die Entsorgung der auf der Schachtanlage Asse II anfallenden Abfälle erfolgt auf der Grundlage der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, der „Kriterien über die Abgrenzung bergbautypischer Abfälle nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG", sowie nach der Verfügung des LBEG über „Vollzugshinweise zu Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewotd Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Ftasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank- IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de § 22a ABBergV - Anforderung an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen" vom 13.01.2009 - B 1 a 6 II 2008-003 [SR 21.1]. Einzelheiten zur Abfallwirtschaft enthält der Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan]1. Dem Betrieb Schachtanlage Asse II wurde die Erzeugernummer CZD 001 000 zugeteilt. Zur Sicherstellung der Verwendung/Verwertung der Zutrittslösung hat die Asse-GmbH als Redundanz bzw. weitere Option mit der K+S Entsorgung GmbH die Übernahme der Zutrittslösung mit anschließender Verwertung vertraglich geregelt: Verwertung: Flutung des Kalibergwerks Bergmannssegen-Hugo der K+S Aktiengesellschaft, Inaktive Werke: Werksteil Friedrichshall. Der Transport kann mit Tanklastwagen über die Straße oder per Tankcontainer mit der Bahn erfolgen. Rev. 02 Mit der vorliegenden Ergänzung wird diese weitere externe Verwertung von gemäß § 29 StrlSchV freigegebenen Zutrittslösungen beantragt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Antragsteller, die aus der Südflanke der Salzstruktur dem Grubengebäude zutretende Lösung nur dann abzugeben, wenn der nach Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Tritium von 100 Bq/l sowie der Grenzwert für Cäsium 137 von 10 Bq/l eingehalten werden. Rev. 02 Bei jedem Abtransport von der Schachtanlage Asse II wird die chemische Zusammensetzung der Zutrittslösungscharge dokumentiert. Die Verladung über Tage erfolgt durch die bestehenden Einrichtungen in hierfür geeignete Transportmittel (LKW, Tanklastwagen, Tankcontainer o. ä.). Die Transporte werden nach der Verladung verplombt. Rev. 02 1 Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan, G.-Nr.: L 1.3/L67162/02-67/2017- 0001/012 vom 18.09.2017. Hinweis: Gemäß Nebenbestimmung Nr. 4 der vorgenannten Zulassung wird dem LBEG bis zum 01.10.2018 eine Aktualisierung der Anlage 1 (Auflistung der außerhalb des Bergbaus entsorgten Abfallarten und -mengen der Schachtanlage Asse II) übersandt. Die angesprochene Aktualisierung gilt laut Nebenbestimmung insbesondere für den Entsorgungsweg der Zutrittslösung ab 2017. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2
BCE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansprechpartner Durchwahl E-Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/ AB/0008/00 [PT054751] 8.Juni2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: Revision 01 der 1. Ergänzung, Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersenden wir Ihnen eine revidierte Fassung der im Bezug genannten Revision 01 der 1. Ergänzung. Die modifizierten Textpassagen sind als Rev. 02 gekennzeichnet. Mit freundlichem Glückauf Leiter def Schachtanlage Asse II Betriebsführer der Schachtanlage Asse II Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BCE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AC Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC CENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BGE mbH 1 Am Walde 2 1 38319 Remlingen Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Postfach 11 53 38669 Clausthal-Zellerfeld Am Walde 2 38319 Remlingen T +49 5336 89-0 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansorechoartner Durchwahl E--Mail KZL: 9A/13223000/GEH/DB/EP/0008/00 [PT054752] 8. Juni 2018 Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung" (Bereinigter Antrag) hier: 1. Ergänzung betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutritts- lösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG (Revision 02) Zechenbuch-Nr. W 5010.1.14.1 Bez.: a) Revision 01der1. Ergänzung, b) Zulassung des im Betreff genannten Sonderbetriebsplans Nr. 6/2016 vom 14.11.2016; G.-Nr.: L l.3/L67162/01-14_10/2016-0002/018 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reichen wir in dreifacher Ausfertigung, hier als 1. Ergänzung, die Revision 02 des 1. Nachtrags zum Sonderbetriebsplan Nr. 6/2016 „Externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung" betr. die externe Verwendung und Verwertung von Zutrittslösung im Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo der K+S AG ein. Unseren Antrag vom 09.11.2017 ziehen wir gleichzeitig zurück. Die Entsorgung der auf der Schachtanlage Asse II anfallenden Abfälle erfolgt auf der Grundlage der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, der „Kriterien über die Abgrenzung bergbautypischer Abfälle nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG", sowie nach der Verfügung des LBEG über „Vollzugshinweise zu Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewotd Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Ftasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank- IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de § 22a ABBergV - Anforderung an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen" vom 13.01.2009 - B 1 a 6 II 2008-003 [SR 21.1]. Einzelheiten zur Abfallwirtschaft enthält der Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan]1. Dem Betrieb Schachtanlage Asse II wurde die Erzeugernummer CZD 001 000 zugeteilt. Zur Sicherstellung der Verwendung/Verwertung der Zutrittslösung hat die Asse-GmbH als Redundanz bzw. weitere Option mit der K+S Entsorgung GmbH die Übernahme der Zutrittslösung mit anschließender Verwertung vertraglich geregelt: Verwertung: Flutung des Kalibergwerks Bergmannssegen-Hugo der K+S Aktiengesellschaft, Inaktive Werke: Werksteil Friedrichshall. Der Transport kann mit Tanklastwagen über die Straße oder per Tankcontainer mit der Bahn erfolgen. Rev. 02 Mit der vorliegenden Ergänzung wird diese weitere externe Verwertung von gemäß § 29 StrlSchV freigegebenen Zutrittslösungen beantragt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Antragsteller, die aus der Südflanke der Salzstruktur dem Grubengebäude zutretende Lösung nur dann abzugeben, wenn der nach Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Tritium von 100 Bq/l sowie der Grenzwert für Cäsium 137 von 10 Bq/l eingehalten werden. Rev. 02 Bei jedem Abtransport von der Schachtanlage Asse II wird die chemische Zusammensetzung der Zutrittslösungscharge dokumentiert. Die Verladung über Tage erfolgt durch die bestehenden Einrichtungen in hierfür geeignete Transportmittel (LKW, Tanklastwagen, Tankcontainer o. ä.). Die Transporte werden nach der Verladung verplombt. Rev. 02 1 Sonderbetriebsplan Nr. 1/2017 „Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung auf der Schachtanlage Asse II" [Abfallbetriebsplan 2017 - 2019] / Abfallbewirtschaftungsplan, G.-Nr.: L 1.3/L67162/02-67/2017- 0001/012 vom 18.09.2017. Hinweis: Gemäß Nebenbestimmung Nr. 4 der vorgenannten Zulassung wird dem LBEG bis zum 01.10.2018 eine Aktualisierung der Anlage 1 (Auflistung der außerhalb des Bergbaus entsorgten Abfallarten und -mengen der Schachtanlage Asse II) übersandt. Die angesprochene Aktualisierung gilt laut Nebenbestimmung insbesondere für den Entsorgungsweg der Zutrittslösung ab 2017. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 4a UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan vom 4. März 2016 zum Vorhaben "Abfallentsorgungseinrichtung Haldenkomplex 371, Standort Schlema-Alberoda der Wismut GmbH" zugelassen. Die Zulassung umfasst: - die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung von nicht gefährlichen Abfällen im Plateaubereich der Halde 371/I gemäß Anlage 6 des RBP, - die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung von als gefährlich eingestuften bergbaulichen Abfällen (Immobilisate der WBA) im Verwahrstandort der Halde 371/I gemäß Anlage 6 des RBP, - die Sanierung und Wiedernutzbarmachung der AEE Haldenkomplex 371 durch Profilierung, Abdeckung, Wegebau und Aufforstung sowie Wasserbau einschließlich der Einleitung der auf dem Haldenkomplex gefassten Oberflächenwässer über bestehende Gerinne in die Vorflut Zwickauer Mulde und die Ableitung der am Haldenkomplex 371 gefassten Sickerwässer in die Grube Schlema-Alberoda bzw. zur Vorflut Zwickauer Mulde, - die Überwachung der AEE Haldenkomplex 371 mittels sanierungsbegleitendem Monitoring (Luft- und Wasserpfad) gemäß Anlage 7 des RBP und mittels markscheiderisch-geotechnischem Monitoring für den Verwahrstandort Halde 371/I, - die Nachsorge mit Kontroll-, Pflege- und Überwachungsmaßnahmen im Bereich der gesamten AEE Haldenkomplex 371 gemäß Nachsorgeplan (s. Anlage 9 des RBP). Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf den Gemarkungen Hartenstein und Alberoda und Aue in den Landkreisen Zwickau und Erzgebirgskreis.
BfS-PM 01/08 vom 17.01.2008 - Druckversion 1 von 1 http://www.bfs.de/de/bfs/presse/pr08/pr0801.html/printversion Pressemitteilung 001 vom 17.01.2008 Hauptbetriebsplan für die Errichtung des Endlagers Konrad zugelassen Plan ermöglicht Umbau zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 16.10.2007 beantragte „Hauptbetriebsplan für die Errichtung des Endlagers Konrad“ ist jetzt vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen zugelassen worden. Der Hauptbetriebsplan ermöglicht die notwendigen bergmännischen und baulichen Arbeiten und stellt somit einen entscheidenden Schritt bei der Umrüstung Schacht Konrads zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle dar. Der Plan ist die bergrechtliche Ergänzung des atomrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2002. Er schafft die bergrechtlichen Grundlagen für den anstehenden Ausbau Konrads zu einem Endlager und gewährleistet somit, dass bis zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad auch die Arbeiten erfolgen können, die nicht bereits Inhalt der atomrechtlichen Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) sind. Die Genehmigung erlaubt beispielsweise die spätere untertägige Auffahrung der ersten Einlagerungsbereiche, die mit Beginn der Endlagerung der ersten Abfälle bei der für 2013 geplanten Inbetriebnahme des Endlagers zur Verfügung stehen müssen. Ebenso umfasst sie die Sanierung der bestehenden Schachtförderanlagen, die unabhängig von der Nutzung als Endlager insbesondere aus Gründen der Arbeits- und Betriebssicherheit notwendig ist. Das BfS ist beim Endlager Konrad Bergwerkunternehmer und atomrechtlicher Betreiber. Der jetzt vom Bergamt zugelassene Hauptbetriebsplan gilt für den gesamten Zeitraum der Umrüstung zu einem Endlager sowie die Vorbereitung des Endlagerbetriebes Ende des Jahres 2013. Vor dem eigentlichen Bau eines Endlagers in Konrad sind noch eine Reihe vorbereitender Arbeiten notwendig, mit denen das BfS 2007 begonnen hat. In einer insgesamt etwa zweijährigen Vorbereitungsphase werden derzeit die erforderliche Infrastruktur sowie die Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geschaffen. Die Umrüstung der Schachtanlage Konrad zu einem Endlager wird dann etwa vier Jahre in Anspruch nehmen. Als nächste Schritte stehen auf dem Gelände die Sanierung der Schachtförderanlage Konrad 1 und, damit zusammenhängend, der Abriss und Neubau einiger Gebäude an. Bundesamt für Strahlenschutz | Kontakt | Stand vom 17.01.2008 11.3.2008 09:55
Die Herstellung von Baustoffen und Bauteilen ist sehr ressourcenintensiv. Deren Recycling und Wiederverwendung können daher einen Beitrag zur Einsparung von Ressourcen und Energie leisten. Bisher ist die Wiederverwendung durchaus funktionsfähiger Bauteile jedoch noch nicht etabliert und erst in geringem Umfang umgesetzt. Die vorliegende Studie identifiziert daher geeignete Instrumente, die die Wiederverwendung von Bauteilen und eine hochwertige Verwertung von Baustoffen deutlich verbessern und bewertet diese hinsichtlich ihrer ökologischen, technischen und regulativen Kriterien. Dazu wurden in einer Hemmnisanalyse zunächst die Rahmenbedingungen beschrieben, die einem optimalen Umgang mit bereits verwendeten Bauteilen entgegenstehen. Hierauf aufbauend wurden Lösungsansätze formuliert sowie dafür notwendige Weichenstellungen benannt. Hemmnisse einer Wiederverwendung von gut erhaltenen Bauteilen als Ganzes ergeben sich aus Informationsdefiziten zu den Einsatzmöglichkeiten und dem Aufkommen gebrauchter Bauteile und Imageproblemen von Sekundärprodukten. Zudem sind die eindeutigen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile eines Produktrecyclings im Vergleich zum Materialrecycling nicht geklärt. Oftmals mangelt es an verfügbaren Kenndaten zu Betonbauteilen, Haftungs- und Gewährleistungsfragen sind nicht geklärt und es besteht bislang keine Regelung zum Wiedereinsatz von Bauteilen als Bauprodukte. Für Händler fehlen wirtschaftliche Vorteile durch hohe Abbruch- und Aufbereitungsaufwendungen. Um die Wiederverwendung von Bauteilen verbessern zu können, müssten daher Verwertungsstrukturen auf Bundesebene hergestellt werden. Dazu sind weiterführende Informationen für die beteiligten Akteure einschließlich von Hinweisen auf bestehende Annahme- und Verkaufsstellen in kommunalen Medien und die Erarbeitung von Regularien zur Haftung und Gewährleistung von gebrauchten Bauteilen notwendig. Ein einheitliches Prüfsiegel für entsprechende Produkte könnte hierzu ein nützliches Instrument sein.
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 4a UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan vom 09. Dezember 2011 zum Vorhaben "Abfallentsorgungseinrichtung Halde Schlüsselgrund, Standort Königstein der Wismut GmbH" zugelassen Die Zulassung umfasst: - die Bewirtschaftung und somit die Verbringung der am Standort Königstein anfallenden nicht gefährlichen bergbaulichen Abfälle in die Bauabschnitte 2 und 3 der Halde Schlüsselgrund, - die Errichtung eines Sondereinlagerungsbereiches innerhalb der bereits in Anspruch genommenen Fläche der Halde Schlüsselgrund und die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung der als gefährlich eingestuften bergbaulichen Abfälle in den Sondereinlagerungsbereich (Bauabschnitt 4), - die Verwahrung in den Bauabschnitten 2, 3 und 4 der Halde Schlüsselgrund durch Profilierung und Endabdeckung mit Errichtung eines Wegenetzes und Wasserhaltungssystems, - das Monitoring für die AEE Halde Schlüsselgrund gemäß Anlage 7 des RBP, - die Nachsorge mit Pflegearbeiten für die gesamte AEE Halde Schlüsselgrund gemäß Nachsorgeplan (s. Anlage 8 des RBP). Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Leupoldishain der Gemeinde Königstein im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Origin | Count |
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Bund | 50 |
Land | 7 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 31 |
Text | 14 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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Boden | 42 |
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Mensch & Umwelt | 53 |
Wasser | 35 |
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