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Entwicklung strahlenschutzbezogener Untersuchungs- und Bewertungsmethoden für den Sickerwasserpfad bei Rückständen des Uranerz- und Altbergbaus in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Verwertete inländische Entnahme biotischer und abiotischer Rohstoffe in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Entnahme" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Die Rohstoffentnahme ist eine Position der Entnahmeseite des Materialkontos der UGR. Sie umfasst alle abiotischen und biotischen Rohstoffe, die der inländischen Natur entnommen werden. Unterschieden wird in verwertetet Entnahmen (gehen in den Produktions- und Konsumprozess der Volkswirtschaft ein) und nicht verwertete Entnahme von Rohstoffen. Zur verwerteten Entnahme gehören beispielsweise fossiler Energieträger, Erze und sonstige mineralische Rohstoffe, pflanzliche Biomasse aus der Landwirtschaft, Biomasse aus der Forstwirtschaft (Holz) und Biomasse von Tieren (Hochsee- und Küstenfischerei und Jagdstrecke). Die nicht verwerteten Rohstoffe werden zusammen mit den verwerteten Rohstoffen (außer Bodenaushub) der inländischen Natur entnommen jedoch wieder in die Natur eingebracht, ohne in den Produktions- und Konsumprozess gelangt zu sein. Hierunter werden z. B. der Abraum der Braunkohle, das Bergematerial von Energieträgern und mineralischen Rohstoffen, Beifang aus der Hoch-see- und Küstenfischerei oder Stroh, das bei der Getreideernte anfällt, jedoch auf dem Feld verbleibt und wieder in den Boden eingearbeitet wird, ausgewiesen.

Untersuchungen zur Umweltvertraeglichkeit und zum wasserwirtschaftlichen Verhalten verschiedenartig gestalteter Uferdeckwerke

Wasserbauliche Massnahmen, die zur Sicherung der Gewaesserufer gegen Erosion dienen, stellen Eingriffe in die Oekologie und die wasserwirtschaftliche Funktion der Gewaesser dar. Die in ihren hydrologischen, -dynamischen und morphologischen Eigenschaften veraenderten Gewaesser bewirken qualitative und quantitative Aenderungen in der Zusammensetzung der von ihnen beherbergten Lebensgemeinschaften. Eine Reduktion der Artenvielfalt, verbunden mit geringeren fischereilichen Ertraegen und Verringerung des Selbstreinigungsvermoegens der Gewaesser sind oft die unerwuenschten Folgen. Untersuchungen zum oekologischen Verhalten von Uferdeckwerken sollen daher die Eignung verschiedener Uferbefestigungsverfahren fuer die wasserbauliche Praxis pruefen. Durch Untersuchungen im Freiland und Versuche im Laboratorium sollte geprueft werden, on sich das zur Kolkverfuellung im Rhein verwendete Bergematerial nachteilig auf die Lebensgemeinschaft des Rheins auswirkt. Die faunistichen Erhebungen an der Rheinsohle zeigten, dass zwischen der Besiedlung von Bergematerial und den anderen an der Rheinsohle vorkommenden Besiedlungssubstraten (Naturstein) keine qualitativen und /oder quantitativen Unterschiede bestehen. Auch konnte keine vom Bergematerial ausgehende Qualitaetsaenderung des Porenwassers festgestellt werden. Eine Beeintraechtigung der Lebensgemeinschaft des Rheins durch das Bergematerial war nicht erkennbar.

Teilprojekt 4, Teilprojekt 3

ZDE - Antrag gemäß § 35 Absatz 3 Nr. 2 KrWG zur Sicherung der Tiefbauschächte Graf Bismarck 7 und 8

Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH) betreibt auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.12.1989 und des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.09.2021 sowie weiterer Änderungsgenehmigungen die Zentraldeponie Emscherbruch. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.09.2021 wurde die Erweiterung der Deponie festgestellt. Um die bereits planfestgestellte Erweiterung umzusetzen ist es erforderlich die auf dem Gelände befindlichen Bergbauschächte Graf Bismarck 7 und Graf Bismarck 8 zu sichern. Hierzu hat die AGR mbH nun den erforderlichen Plangenehmigungsantrag eingereicht. Der Schacht Graf Bismarck 7 soll durch eine kohäsive Teilfüllsäule gesichert werden. Dazu wird das derzeitige Füllmaterial (Waschberge) bis auf eine Tiefe von 26 m unterhalb des Schachtköpfes ausgebaggert und anschließend eine Betonsuspension eingebracht. Beim Schacht Graf Bismarck 8 erfolgt die Sicherung durch die Injektion einer Suspension, die die bestehende Füllsäule über eine Höhe von 41 m verfestigt. Nach erfolgreicher Sicherung wird auf der bestehenden Deponie eine Zwischenabdichtung errichtet auf der dann der Ablagerungsbereich des DK II-Bereichs erweitert wird.

WIR! - rECOmine - TEVLiS, TP1: Ressourcenbewertung von Tailingskörpern

WIR! - rECOmine - TEVLiS, TP2: Bewertung der Potenziale der Aufbereitung von verwertbaren Si-Salzverbindungen aus Glimmerkonzentraten

WIR! - rECOmine - TEVLiS, TP3: Geochemische Untersuchung und Probenentnahme zu Aufbereitungsversuchen und Rückgewinnungskonzept

WIR! - rECOmine - TEVLiS

Monitoringprogramm zur Verwertung von Bodenmaterial gemäß §§ 6-8 Novelle BBodSchV

Mit der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (am 6.11.2020 im Bundesratsverfahren beschlossen) werden Regelungen zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht aufgenommen (sogenannte Verfüllungen). Ziel des Vorhabens war es, durch die Auswertung vorhandener und durchzuführender Untersuchungen eine Einstufung von Bodenmaterialien (jährlich fallen weit über 100 Mio. Tonnen davon an) für bestimmte Verwertungswege vornehmen zu können. Es sollte herausgefunden werden, ob Veränderungen hinsichtlich des Verwertungspotentials nachgewiesen werden können. Basis für die Durchführung und Bewertung waren die neuen Regelungen (hier insbesondere die Untersuchung mit einem Wasser/Feststoffverhältnis von 2:1, neue nationale und europäische Elutions- und Untersuchungsverfahren) der novellierten BBodSchV. Der Fokus lag dabei auf den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie ausgewählte anorganische Stoffe (Schwermetalle und Anionen) unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Bodenmaterialien zur Verwertung. Dabei handelte es sich um: - Böden aus urban geprägten Gebieten, - Oberböden aus dem Straßenrandbereich in Form von Bankettschälgut, - Baggergut aus Gewässern mit Verdacht auf eine Kontamination, - Bergematerial (Mischung von Abraum- und Bodenmaterial), - Auenböden mit vermuteten Verunreinigungen aus Industrie und Gewerbe. Anhand der vorgelegten Ergebnisse kann nun eine Versachlichung der Diskussion um Ressorcenschutz vs. Schadlosigkeit der Verwertung erfolgen.  Sie zeigen für die untersuchten Stoffe, dass bei einer Einführung der §§ 6-8 Novelle BBodSchV mit einer Erhöhung der Verwertungsquote für Bodenmaterial gerechnet werden kann. Eine Erhöhung des Deponievolumens ist somit nicht zu befürchten. Neben den ermittelten Daten konnten Grundlagen für die Überarbeitung verschiedener DIN-Normen für Bodenuntersuchungen erarbeitet werden. Veröffentlicht in Texte | 127/2020.

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