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Untersuchungen zur Umweltvertraeglichkeit und zum wasserwirtschaftlichen Verhalten verschiedenartig gestalteter Uferdeckwerke

Wasserbauliche Massnahmen, die zur Sicherung der Gewaesserufer gegen Erosion dienen, stellen Eingriffe in die Oekologie und die wasserwirtschaftliche Funktion der Gewaesser dar. Die in ihren hydrologischen, -dynamischen und morphologischen Eigenschaften veraenderten Gewaesser bewirken qualitative und quantitative Aenderungen in der Zusammensetzung der von ihnen beherbergten Lebensgemeinschaften. Eine Reduktion der Artenvielfalt, verbunden mit geringeren fischereilichen Ertraegen und Verringerung des Selbstreinigungsvermoegens der Gewaesser sind oft die unerwuenschten Folgen. Untersuchungen zum oekologischen Verhalten von Uferdeckwerken sollen daher die Eignung verschiedener Uferbefestigungsverfahren fuer die wasserbauliche Praxis pruefen. Durch Untersuchungen im Freiland und Versuche im Laboratorium sollte geprueft werden, on sich das zur Kolkverfuellung im Rhein verwendete Bergematerial nachteilig auf die Lebensgemeinschaft des Rheins auswirkt. Die faunistichen Erhebungen an der Rheinsohle zeigten, dass zwischen der Besiedlung von Bergematerial und den anderen an der Rheinsohle vorkommenden Besiedlungssubstraten (Naturstein) keine qualitativen und /oder quantitativen Unterschiede bestehen. Auch konnte keine vom Bergematerial ausgehende Qualitaetsaenderung des Porenwassers festgestellt werden. Eine Beeintraechtigung der Lebensgemeinschaft des Rheins durch das Bergematerial war nicht erkennbar.

Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme

<p> <p>Die Abfallpolitik der Bundesregierung, die sich eine Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Ziel hat, war mit Blick auf die Verwertung erfolgreich. Die Abfallmenge, die abgelagert (deponiert) werden muss, sank zwischen den Jahren 2000 und 2023 von 28,7 auf 15,66 Prozent. Am erfolgreichsten war diese Politik bei Siedlungsabfällen. Von ihnen mussten im Jahr 2023 nur 0,6 Prozent deponiert werden.</p> </p><p>Die Abfallpolitik der Bundesregierung, die sich eine Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Ziel hat, war mit Blick auf die Verwertung erfolgreich. Die Abfallmenge, die abgelagert (deponiert) werden muss, sank zwischen den Jahren 2000 und 2023 von 28,7 auf 15,66 Prozent. Am erfolgreichsten war diese Politik bei Siedlungsabfällen. Von ihnen mussten im Jahr 2023 nur 0,6 Prozent deponiert werden.</p><p> Ablagerungsquoten <p>Die Ablagerung (Deponierung) von Abfällen ging im Zeitraum von 2000 bis 2023 von 28,7 auf 15,66 % des Abfallaufkommens zurück. In dieser Angabe ist die Ablagerung von „Abfällen aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ enthalten (bis 2008: „Bergematerial aus dem Bergbau“). Diese Abfallgruppe wird fast vollständig deponiert und macht daher den größten Teil der insgesamt deponierten Mengen aus. Bezieht man diese Abfälle nicht in die Berechnung der Ablagerungsquote ein, so wurden 2000 noch 19,1 % des Abfallaufkommens deponiert. 2023 waren es nur noch 9 % (siehe Abb. „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_ablagerungsquoten_2025-10-06.png"> </a> <strong> Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_ablagerungsquoten_2025-10-06.pdf">Diagramm als PDF (135,23 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_ablagerungsquoten_2025-10-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,47 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien <p>Seit Juni 2005 müssen die nicht verwertbaren Reste von Siedlungsabfällen vor der Ablagerung auf Deponien vorbehandelt werden, da sie in der Regel die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für die Ablagerung (Deponierung) nicht einhalten. Zu den nicht verwertbaren Resten zählen zum Beispiel der Inhalt der Restmülltonne oder Sortierreste aus Abfall-Sortierungsanlagen. Die Vorbehandlung erfolgt thermisch in Müllverbrennungsanlagen mit Energie- und Materialrückgewinnung (zum Beispiel Metalle) oder mechanisch-biologisch mit Erzeugung von Ersatzbrennstoffen. Dadurch reduzierte sich die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf die nicht behandlungsbedürftigen Abfälle wie zum Beispiel Boden und Steine. So sank zwischen 2000 und 2023 die Ablagerungsquote der Siedlungsabfälle von 27,1 % auf einen Rest von nur 0,6 %.</p> </p><p> Geänderte statistische Erfassung <p>Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen.</p> <p>Durch folgende Faktoren ergeben sich Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten in der hier betrachteten Periode:</p> <ul> <li>Ab 2002: Im Jahr 2002 wurde der Europäische Abfallkatalog (EAK) durch das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) abgelöst, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte.</li> <li>Ab dem Jahr 2004 enthalten die Bau- und Abbruchabfälle keine eingesetzten Mengen an Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand.</li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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Eigenschaften von Boden-Abfallstoff-Gemischen und Abfallstoff-Bindemittel-Gemischen

Damit hoeherwertige oder beschraenkt verfuegbare Baustoffe eingespart und gleichzeitig Abfallstoffe wiederverwendet werden koennen, sollen geeignete Mischungen gefunden werden, in denen die Abfallstoffe entweder Mineralstoffersatz oder Bindemittelzusatz darstellen. Die Mischungsverhaeltnisse sind so zu waehlen, dass nicht nur die technischen Vorschriften erfuellt werden (mechanische Festigkeit, Frostsicherheit), sondern auch fuer moegliche Abnehmer der finanzielle Vorteil bei Einsatz der Abfallstoffe gegenueber Industrieprodukten deutlich wird. Nach Untersuchung der Ausgangsstoffe soll erreicht werden: 1. Bodenverbesserung: a) Loess und Braunkohlenflugasche, B) Loess und Huettensand; 2. Verfestigung von Abfallstoffen: a) Waschberge und Zement, b) Muellasche und Zement, c) Vorsiebmaterial und Zement; 3. Verfestigung von Abfallstoffen: a) Sand und Flugasche, b) Sand und Huettensand und Kalk, c) Vorsiebmaterial und Huettensand und Kalk.

Entwicklung strahlenschutzbezogener Untersuchungs- und Bewertungsmethoden für den Sickerwasserpfad bei Rückständen des Uranerz- und Altbergbaus in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

ZDE - Antrag gemäß § 35 Absatz 3 Nr. 2 KrWG zur Sicherung der Tiefbauschächte Graf Bismarck 7 und 8

Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH) betreibt auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.12.1989 und des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.09.2021 sowie weiterer Änderungsgenehmigungen die Zentraldeponie Emscherbruch. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.09.2021 wurde die Erweiterung der Deponie festgestellt. Um die bereits planfestgestellte Erweiterung umzusetzen ist es erforderlich die auf dem Gelände befindlichen Bergbauschächte Graf Bismarck 7 und Graf Bismarck 8 zu sichern. Hierzu hat die AGR mbH nun den erforderlichen Plangenehmigungsantrag eingereicht. Der Schacht Graf Bismarck 7 soll durch eine kohäsive Teilfüllsäule gesichert werden. Dazu wird das derzeitige Füllmaterial (Waschberge) bis auf eine Tiefe von 26 m unterhalb des Schachtköpfes ausgebaggert und anschließend eine Betonsuspension eingebracht. Beim Schacht Graf Bismarck 8 erfolgt die Sicherung durch die Injektion einer Suspension, die die bestehende Füllsäule über eine Höhe von 41 m verfestigt. Nach erfolgreicher Sicherung wird auf der bestehenden Deponie eine Zwischenabdichtung errichtet auf der dann der Ablagerungsbereich des DK II-Bereichs erweitert wird.

Verwertete inländische Entnahme biotischer und abiotischer Rohstoffe in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Entnahme" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Die Rohstoffentnahme ist eine Position der Entnahmeseite des Materialkontos der UGR. Sie umfasst alle abiotischen und biotischen Rohstoffe, die der inländischen Natur entnommen werden. Unterschieden wird in verwertetet Entnahmen (gehen in den Produktions- und Konsumprozess der Volkswirtschaft ein) und nicht verwertete Entnahme von Rohstoffen. Zur verwerteten Entnahme gehören beispielsweise fossiler Energieträger, Erze und sonstige mineralische Rohstoffe, pflanzliche Biomasse aus der Landwirtschaft, Biomasse aus der Forstwirtschaft (Holz) und Biomasse von Tieren (Hochsee- und Küstenfischerei und Jagdstrecke). Die nicht verwerteten Rohstoffe werden zusammen mit den verwerteten Rohstoffen (außer Bodenaushub) der inländischen Natur entnommen jedoch wieder in die Natur eingebracht, ohne in den Produktions- und Konsumprozess gelangt zu sein. Hierunter werden z. B. der Abraum der Braunkohle, das Bergematerial von Energieträgern und mineralischen Rohstoffen, Beifang aus der Hoch-see- und Küstenfischerei oder Stroh, das bei der Getreideernte anfällt, jedoch auf dem Feld verbleibt und wieder in den Boden eingearbeitet wird, ausgewiesen.

WIR! - rECOmine - TEVLiS, TP3: Geochemische Untersuchung und Probenentnahme zu Aufbereitungsversuchen und Rückgewinnungskonzept

WIR! - rECOmine - TEVLiS, TP2: Bewertung der Potenziale der Aufbereitung von verwertbaren Si-Salzverbindungen aus Glimmerkonzentraten

WIR! - rECOmine - TEVLiS, TP1: Ressourcenbewertung von Tailingskörpern

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