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Bewilligungen (WMS Dienst)

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligungen als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Bewilligungen“ zeige die aktuell vom LBEG vergebenen Bewilligungsgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Bewilligungen

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligungen als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Bewilligungen“ zeige die aktuell vom LBEG vergebenen Bewilligungsgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum - Eisen - Mangan

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Eisen (Fe) Mangan (Mn).Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum - Sole

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Bergwerkseigentum - Sole. Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum - Schwefel

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Schwefel (S).Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

Bergbau_Internet - Bergbauberechtigungen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung: Recht zur Aufsuchung und/oder Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach Bundesberggesetz (BBergG).

Bergbau_Internet - Erlaubnisse Kohlenwasserstoffe

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG).

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum - Steinkohle

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland:Bergwerkseigentum - Steinkohle.Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

Bergbau_Internet - Bewilligungen Kohlenwasserstoffe

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bewilligungen-Kohlenwasserstoffe. Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 8 Bundesberggesetz (BBergG).

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum_Sole - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Bergwerkseigentum - Sole. Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

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