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INSPIRE: Geoscientific Map of Germany 1:2,000,000 - Important deposits (GK2000 Lagerstätten)

The GK2000 Lagerstätten (INSPIRE) shows deposits and mines of energy resources, metal resources, industrial minerals and salt on a greatly simplified geology within Germany on a scale of 1:2,000,000. According to the Data Specifications on Mineral Resources (D2.8.III.21) and Geology (D2.8.II.4_v3.0) the content of the map is stored in three INSPIRE-compliant GML files: GK2000_Lagerstaetten_Mine.gml contains mines as points. GK2000_ Lagerstaetten _EarthResource_polygon_Energy_resources.gml contains energy resources as polygons. GK2000_ Lagerstaetten _GeologicUnit.gml contains the greatly simplified geology of Germany. The GML files together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (GK2000_ Lagerstaetten -INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML files content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements.

Flussbauliche Untersuchungen im Bergsenkungsbereich am Niederrhein

Seit den 1930er-Jahren wurde im Raum Duisburg/Wesel der Steinkohlenbergbau auch unter dem Rheinstrom und seinen Vorländern betrieben. In Duisburg befindet sich das Bergwerk Walsum, dessen regelmäßiger Förderbetrieb im Jahr 1936 aufgenommen wurde. Die maximale Jahresförderung von ca. 3,4 Mio. t Steinkohle erbrachte die Zeche mit knapp 4.600 Beschäftigten im Jahr 1984. Als Folge des Untertagebaus traten im Bereich Walsum (Rhein-km 793 bis 798) Geländesenkungen von bis zu 9 m auf, die durch eine Anpassung der Bauwerke und durch Sohlaufhöhungen im Hauptstrom kompensiert wurden. Im Bereich der Rheinaue ist nun allerdings eine Ausuferung bereits ab mittleren Abflüssen zu beobachten. Diese lokalen Veränderungen der Abflussdynamik und des Sedimenttransportvermögens bergen die Gefahr von Anlandungen im Hauptstrom, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs negativ beeinflussen können. Die Auswertung aktueller Peildaten lässt Anlandungstendenzen im Streckenbereich zwischen Walsum und Stapp erkennen. Mitte 2008 wurde, entgegen der ursprünglichen Planung, der Bergbau im Grubenfeld Walsum eingestellt und die Zeche stillgelegt. Der Beschluss zur Stilllegung war für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Anlass, Prognosen zur Stabilität der Stromsohle in dem betroffenen Rheinabschnitt zu erstellen und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten. Bereits Mitte der 1970er-Jahre hatte die WSV begonnen, die bergsenkungsbedingten Massenverluste der Stromsohle durch die Verklappung von Waschbergematerial zu kompensieren. Insgesamt wurden 13,8 Mio. t dieses Nebenprodukts der Steinkohlengewinnung im Zeitraum von 1976 bis 2008 im Stromabschnitt zwischen Rhein-km 793 und 808 eingebaut. In einigen Bereichen des Streckenabschnitts beträgt die Mächtigkeit dieser Waschbergeschichten mehrere Meter. Laboruntersuchungen belegen, dass Waschbergematerial andere Materialeigenschaften aufweist und sich in seinem Verwitterungsverhalten von natürlichem Rheinkies unterscheidet. Mobilisiertes Waschbergematerial unterliegt auf der Gewässersohle Zerfallsprozessen, mit der Tendenz, relativ schnell zwischen den deutlich härteren Kiesfraktionen zerrieben, in Suspension überführt und schließlich aus der Strecke ausgetragen zu werden. Die Untersuchungen der BAW konzentrierten sich in einem ersten Schritt auf die Ermittlung der durch die Bergsenkungen verursachten Auswirkungen auf die Morphologie der Stromsohle im Bereich von Duisburg bis Wesel. Dabei kam ein zweidimensionales Feststofftransportmodell (2D-FTM) zum Einsatz. Für diese hydromorphologischen Betrachtungen war im Vorfeld der Aufbau eines historischen Geländemodells erforderlich, welches den Vorlandzustand des Untersuchungsgebiets vor Beginn der Bergbautätigkeiten erfasst. Dieses Geländemodell wurde mit Hilfe topografischer Karten der Preußischen Landesaufnahme aus dem Jahr 1892 erstellt.

Beratungsleistungen zu technischen Fragen bei der Stilllegung des ERAM

Weiterentwicklung eines (teil-)autonomen Multiplattform-Fahrzeugs für die drohnengestützte Exploration und robotergesteuerte Anwendungen in der Rohstoffgewinnung in rauem Umfeld, Teilvorhaben 4: Monitoring

Bergbau und Verarbeitung von Erzen aus der Lagerstätte Cínovec (Těžba a zpracování rud z ložiska Cínovec)

Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb eines Bergwerkes zur Gewinnung von Erz aus der Lagerstätte Cínovec und dessen weitere Verarbeitung. Das Vorhaben ist auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegt. Das Vorhaben wurde am 25. März 2025 durch die Europäische Kommission als strategisches Projekt gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2024/1252 eingestuft. Im Rahmen der Prüfung der UVP-Pflicht des Vorhabens wurden zwei Teilvorhaben bei den zuständigen tschechischen Behörden beantragt und bewertet. Diese Aufteilung beruhte auf unterschiedlichen Inhalten der Teilvorhaben und dem unterschiedlichen Stand der Projektbearbeitung zum Zeitpunkt Antragstellung. Die Teilvorhaben beinhalten zum einen das Bergwerk incl. der Bestimmung des Abbaugebietes und zum anderen die Verarbeitung des abgebauten Erzes und das damit verbundene Transportsystem. Beide Teilvorhaben wurden als UVP-pflichtig eingestuft. Der UVP-Bericht wurde deshalb für das Gesamtvorhaben erstellt. Der UVP-Bericht betrachtet somit das Vorhaben mit folgenden Randbedingungen: Bergbaukapazität Jährliche Bergbaukapazität: 3,2 Mio. T/Jahr Erwartete Gesamtmenge am abbaubaren Rohmaterial: 73,4 Mio. T Kapazität des Verarbeitungswerks Jährliche Erzverarbeitungskapazität: 3,2 Mio. T/Jahr Jährliche Produktion von Lithiumcarbonat: ca. 37 500 T Flächenumfang des Vorhabens: • Oberes Werk (Bergwerk): - Fläche des vorgeschlagenen ABG Cínovec – 294,6 ha - Tagebaubetrieb des Oberen Werks im Gebiet Sedmihůrky – 23,7 ha • System zum Transport vom abgebauten Erz und Versatzmaterial: - Die Grundvariante von RopeCon – die Länge des Hängebandförderers (RopeCon) für den bidirektionalen Materialtransport zwischen dem Oberen Werk und dem Umladeplatz im Industriegebiet Dukla beträgt ca. 7,3 km. - Alternative Variante Langer Stollen – Der Lange Stollen wird ungefähr 7,3 km lang sein. Am Ort des Langen Stollens Portals unter der Straße Nr. I/27 (Portal Süd) wird anschließend das RopeCon-Transportsystem angeschlossen, das zum Umladeplatz in Dukla führen wird. Dieser Abschnitt wird ungefähr 2,4 km lang sein. • Umladeplatz: - Die als Umladeplatz vorgesehene Fläche beträgt ca. 10 ha. Die Fläche liegt im Industriegebiet Dukla westlich der Eisenbahnstation Teplice Lesní brána (Waldtor). • Verarbeitungswerk: - Die Gesamtfläche für die Verarbeitung des abgebauten Erzes im ehemaligen Wärmekraftwerk Prunéřov I beträgt etwa 35,8 ha. Auf dieser Fläche wird das eigene Gelände des Verarbeitungswerks untergebracht (bestehend aus Teilen FECAB und LCP). • Deponie: - Das Lagergelände für Restmaterialien aus dem Aufbereitungsprozess in der Doly (Bergwerke) Nástup Tušimice (DNT) hat eine Gesamtfläche von ca. 167,5 ha. Das Vorhaben befindet sich in den Bezirken Teplice und Chomutov, etwa 100 km nordwestlich von Prag. Betroffene Gemeinden sind Dubi, Košťany, Novosedlice, Teplice, Újezdeček, Málkov und Kadaň.

Verfahren gem. § 9 Niedersächsisches Wassergesetz i.V.m. §§ 8ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Mit Datum vom 10.12.2024, vervollständigt am 13.02.2025, hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung salzhaltiger Haldenwässer (nur) von der Althalde Giesen bei Giesen im Landkreis Hildesheim in die nahegelegene Innerste beantragt. Die Einleitung der Wässer in die Innerste soll über die vorhandene Einleitstelle unterhalb der Bahnbrücke Ahrbergen erfolgen. Beantragt wird die Einleitung von max. 115.000 m³ Haldenwasser/Jahr und max. 4.800 m³ Haldenwasser/Monat. Da es sich bei der Althalde um eine bergbauliche Anlage handelt, entscheidet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Antrag im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim über den Antrag (§ 19 Abs. 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird ein förmliches Verfahren gem. § 8 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt: Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem eine allgemeine, nichttechnische Zusammenfassung, einen Erläuterungsbericht mit Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, einen UVP-Bericht, eine Natura 2000-Verträglichkeitsstudie sowie Unterlagen zum Arten- und Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie). Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte in elektronischer Form vom 13.03.2025 bis zum 14.04.2025 (§ 73 Abs. 2 i.V.m. § 27b VwVfG) und können auch weiterhin hier in der Infospalte auf der rechten Seite sowie im UVP-Verbund-Portal (https://www.uvp-verbund.de) eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 15.05.2025 Einwendungen erheben. Onlinekonsultation Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Im Rahmen der Onlinekonsultation werden den Teilnahmeberechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Onlinekonsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, und die sich bis-lang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 22.05.2026 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: SGwrE@lbeg.niedersachsen.de ihre Betroffenheit anzeigen. Sie erhalten dann Zugang zur Onlinekonsultation. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vor-haben einzulegen. Die Onlinekonsultation findet vom 26.05.2026 bis einschließlich 09.06.2026 statt. Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Download s. unten) entnommen werden.

INSPIRE: Map of Mineral Resources of Germany 1:1,000,000 (BSK1000)

The BSK1000 (INSPIRE) provides the basic information on the spatial distribution of energy resources and mineral raw materials (‘stones and earth’, industrial minerals and ores) in Germany on a scale of 1:1,000,000. The BSK1000 is published by the Federal Institute for Geosciences and Natural Resources in cooperation with the State Geological Surveys of Germany. According to the Data Specification on Mineral Resources (D2.8.III.21) the content of the map is stored in five INSPIRE-compliant GML files: BSK1000_Mine.gml contains important mines as points. BSK1000_EarthResource_point_Energy_resources_and_mineral_raw_materials.gml contains small-scale energy resources and mineral raw materials as points. BSK1000_EarthResource_polygon_Distribution_of_salt.gml contains the distribution of salt as polygons. BSK1000_EarthResource_polygon_Energy_resources.gml contains large-scale energy resources as polygons. BSK1000_EarthResource_polygon_Mineral_raw_materials.gml contains large-scale mineral raw materials as polygons. The GML files together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (BSK1000-INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML files content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements.

Gebirgsbeobachtung und geologische Erkundung in und an der Asse-Salzstruktur

Die Messungen im erweiterten Festpunktnetz zur Erfassung der Gebirgsbewegungen im Grubengebaeude werden fortgesetzt. Die Untersuchungen zu einer moeglichen Subrosion oder einem Salzauftrieb am Asse-Sattel werden durch die Einrichtung einer ca. 1 km langen Festpunktlinie entlang der neuen Eisenbahntrasse erweitert. Zur Erkundung der Salzstruktur werden geophysikalische Methoden eingesetzt. Die geologischen Detailuntersuchungen fuer die versuchsweise Einlagerung von hochaktiven Abfaellen werden fortgefuehrt. Im Rahmen der Umgebungsueberwachung werden Proben aus der Umgebung und aus Kontrollbereichen gammaspektroskopisch analysiert.

Bergwerk „Grube Käfersteige“, Gemarkung Würm, Stadtkreis Pforzheim, Anträge der Deutsche Flussspat GmbH vom 09.09.2025 und 12.09.2025 auf (1) Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes, Erkundungsmaßnahmen und den Probebetrieb (2) Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen

Die Deutsche Flussspat GmbH (DFG), 75177 Pforzheim, beabsichtigt den Gewinnungsbetrieb des Bergwerkes „Grube Käfersteige“ im Stadtkreis Pforzheim auf der Gemarkung Würm wiederaufzunehmen. Bei der Grube handelt es sich um ein ehemaliges Fluss- und Schwerspat-Bergwerk, welches 1999 fachgerecht verschlossen und aus der Bergaufsicht entlassen wurde. (1) Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes geplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz b) Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz c) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG) d) Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen: - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht. (2) Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. Beantragt wird die Erteilung der a) wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige. b) wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe. c) wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und auf-bereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“. Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans. Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Zulassungsbehörde für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan und für die wasserrechtlichen Zulassungen.

Innovative Kupferschlackenaufbereitung für die Rohstoffversorgung, Teilvorhaben 2: Entwicklung eines Prozessschemas sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen mittels Life Cycle Assessment

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