Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.
Dieser Datensatz stellt Inhalte zum Thema "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten" aus folgenden Quelldatensätzen im INSPIRE Zielmodell dar: - Verbandsgrenzen Wasser- und Bodenverbände Hamburg - Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) - Internet - Lärmschutzbereich Flughafen Hamburg - Bauschutzbereich § 12 LuftVG Hamburg - Hafengebietsgrenzen Hamburg
Mit dem 'Data Cube', der gegenwärtig im UBA entwickelt wird, stehen die Daten zur Umwelt zukünftig auch maschinenlesbar über Schnittstellen zur Verfügung. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten für die datenbasierte Kommunikation und eine (teil-)automatisierte Umweltberichterstattung. Mit dem Projekt sollen neue interaktive Formate - wie Dashboards - für verschiedene Zielgruppen und für aktuelle Themen (z.B. für die künftige Berichterstattung zur Lebensqualität) entwickelt und für die Umweltberichterstattung fruchtbar gemacht werden. Darüber hinaus soll mit dem Projekt untersucht werden, inwieweit KI-Ansätze bzw. Methoden des maschinellen Lernens zu einer effizienteren und aktuelleren Umweltberichterstattung beitragen können (z.B. AI Powered Content Generation, Trend-Detector).
In Art. 9 Abs. 4 der Abfallrahmenrichtlinie in Verbindung mit Abs. 7 wird festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die Durchführung ihrer Maßnahmen zur Wiederverwendung überwachen und bewerten müssen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 legt die Methode für die Messung des Umfangs der Wiederverwendung von Produkten fest. Für das erste Berichtsjahr 2021 wurden qualitative und quantitative Daten sowie ein Qualitätskontrollbericht an die KOM übermittelt, die mittels des Vorhabens FKZ 3720 33 301 0 erhoben wurden. Für das Berichtsjahr 2024, welches bis zum 30.06.2026 zu berichten ist, soll aufbauend auf dem Vorgängervorhaben die Daten für die anstehende Berichterstattung des Berichtsjahres 2024 erhoben und aufbereitet werden. Folgende Arbeitspakete sind abzudecken: - Ermittlung der qualitativen Maßnahmen zur Wiederverwendung durch Befragung der Bundesländer und deren Zusammenstellung - Ermittlung der quantitativen Daten zur Wiederverwendung durch eine repräsentative Befragung der Privathaushalte - Ermittlung der Anzahl der Wiederverwendungs-Operatoren - Erstellung des Qualitätskontrollberichtes - Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für zukünftige Berichterstattungen
Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).
Das Emissionskataster Luft enthält Informationen über die anthropogenen Emissionen in NRW. Dieser Datensatz umfasst verschiedene Emissionskataster, die sich auf unterschiedliche Emittenten beziehen. Diese Emissionskataster sind in die Kategorien: Kfz: Emissionen von Kraftfahrzeugen, Offroad: Emissionen von Offroad-Geräten, bemannt und unbemannt, Flug: Emissionen aus dem Flugverkehr, Schiff: Emissionen aus der Schifffahrt, HuK: Emissionen aus Haus- und Kleinfeuerungsanlagen unterteilt. Jedes Emissionskataster enthält separate Datensätze, die sich auf verschiedene Jahre beziehen. Diese Jahresangaben sind entscheidend für die Interpretation der Daten: Bezugsjahr: Das erste Jahr, das in einem Datensatznamen erscheint, ist das Jahr der Berechnung. Es dient als Grundlage für die Emissionsdaten. Prognosejahre: Alle weiteren Jahreszahlen im Namen eines Datensatzes sind Prognosen, die auf Basis des Bezugsjahres erstellt wurden. Diese Prognosen geben eine Einschätzung der zukünftigen Emissionsentwicklung. Das Emissionskataster Luft enthält Informationen über die anthropogenen Emissionen in NRW. Dieser Datensatz umfasst verschiedene Emissionskataster, die sich auf unterschiedliche Emittenten beziehen. Diese Emissionskataster sind in die Kategorien: Kfz: Emissionen von Kraftfahrzeugen, Offroad: Emissionen von Offroad-Geräten, bemannt und unbemannt, Flug: Emissionen aus dem Flugverkehr, Schiff: Emissionen aus der Schifffahrt (Veröffentlichung in Vorbereitung), HuK: Emissionen aus Haus- und Kleinfeuerungsanlagen (Veröffentlichung in Vorbereitung) unterteilt. Jedes Emissionskataster enthält separate Datensätze, die sich auf verschiedene Jahre beziehen. Diese Jahresangaben sind entscheidend für die Interpretation der Daten: Bezugsjahr: Das erste Jahr, das in einem Datensatznamen erscheint, ist das Jahr der Berechnung. Es dient als Grundlage für die Emissionsdaten. Prognosejahre: Alle weiteren Jahreszahlen im Namen eines Datensatzes sind Prognosen, die auf Basis des Bezugsjahres erstellt wurden. Diese Prognosen geben eine Einschätzung der zukünftigen Emissionsentwicklung.
Der Strassenverkehr setzt in den Ballungskernen und Verdichtungsrandzonen Luftschadstoffe in solch grossen Mengen frei, dass sie die Lebensbedingungen der dortigen Bevoelkerung erheblich beeintraechtigen. Bereits die Waldschadendiskussion hatte aber auch deutlich gemacht, dass die Luftverunreinigungen durch den Strassenverkehr nicht nur raeumlich eng begrenzte Probleme darstellen. Die Gefahren einer globalen Klimaveraenderung aufgrund der Emissionen von sog Treibhausgasen (vor allem CO2) zeigen schliesslich, dass der Verkehr auch Mitverursacher der globalen Umweltrisiken ist. Die anstehenden Probleme lassen sich durch technische Konzepte zur Emissionsminderung allein nicht loesen. Vielmehr sind solche Massnahmen durch eine Vielzahl weitergehender Massnahmen - auch im Bereich von Raumordnung und Staedtebau - zu unterstuetzen. Folgende Forschungsfragen beduerfen vordringlich einer Klaerung: - Welche Emissionssituation herrschte im Referenzjahr 1985 im Gebiet der ehemaligen DDR? - Wie stellt sich die Situation der Schadstoffemissionen des Strassenverkehrs in der BRD im Jahr 1990 in raeumlicher Differenzierung dar, wer sind die wesentlichen Verursacher? - Welche Veraenderungen in der raeumlichen und sektoralen Emissionsstruktur haben sich zwischen 1985 und 1990 ereignet, welchen Einfluss besitzen hierbei die als Folge der deutschen Vereinigung geaenderten Verkehrsstroeme? - Welche zukuenftigen Entwicklungen bis zum Jahr 2000 bzw 2005 sind bei den einzelnen Schadstoffen zu erwarten, welche besonderen Einfluesse auf die Emissionsentwicklung wird die weitere Verkehrsentwicklung ausueben.
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