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Länderinformationssystem für Anlagen (LIS-A) des Landes Brandenburg

LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.

Forstliche Umweltkontrolle (forstliches Umweltmonitoring) im Land Brandenburg

Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)

Digitales Seenverzeichnis (DSeenV)

Im digitalen Seenverzeichnis sind alle nicht berichtspflichten Seen in Schleswig-Holstein zusammengefasst, welche eine Seefläche kleiner 50 ha jedoch i. d. R. größer als 5 ha aufweisen und/oder Teil eines FFH-Gebietes oder ein anerkanntes EU-Badegewässer sind.

Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE)

Die Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) hat das Ziel, Daten und Informationen aus dem Küsteningenieurwesen, dem Küstengewässerschutz, dem Meeresumweltschutz und dem Meeresnaturschutz über ein gemeinsames Internetportal nachzuweisen. Mithilfe von Metadaten und Webservices werden die Suche nach Daten und deren Nutzung unterstützt. Dabei baut MDI-DE synoptische Verzeichnisse mariner Datenbestände mit einer einheitlichen fachlichen Datengrundlage auf. Damit steht ein qualitätsgesichertes Informationsangebot zur deutschen Küstenzone von Nord- und Ostsee sowie den angrenzenden Meeresgebieten zur Verfügung. Dieser standardisierte Zugang zu Fachdaten entlastet die Partnerdienststellen von Dienstleistungs-Routinearbeiten bei der Bedienung von Nutzeranfragen, Maßnahmenplanung und unterstützt die Interoperabilität. Die MDI-DE ist als operationelles Verfahren für den dauerhaften Einsatz der integrativen Datenbereitstellung und Aufbereitung konzipiert. Die Entwicklung und Implementierung internetbasierter integrierter multidisziplinärer Werkzeuge ermöglicht die gezielte Datenrecherche und die Erfüllung bestehender Informationspflichten. Mit den standardisierten Metadaten zur Dokumentation und den zugehörigen OGC-konformen Webservices zur Nutzung mariner Daten erleichtert MDI-DE wesentlich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen von INSPIRE und anderer EG-Richtlinien. Die dort geforderten Informationsflüsse werden von der MDI-DE-Informationsinfrastruktur optimal unterstützt. Dadurch hilft MDI-DE den Behörden in der Küstenzone bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten für EU-Rahmenrichtlinien wie MSRL und INSPIRE.

Umsetzung im Wald

Das Projekt "Umsetzung im Wald" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen. Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen. Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen.

Elektronisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release an Transfer Register)

DV-System zur jährlichen Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Veröffentlichung PRTR sowie Berichterstattung zum E-PRTR. Auf der Grundlage des am 21.05.2003 unterzeichneten PRTR-Protokolls der UN-ECE haben sich sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einzurichten und zu betreiben. Die EU-Verordnung (EG) Nr.166/2006 vom 18.01.2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters wurde am 04.02.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie regelt die Berichtspflichten und Datenlieferungen an die EU für das Europäisches Schadstoffregister. Erstes Berichtsjahr für die Betreiber ist das Jahr 2007. Das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6.6.2007, kurz "SchadRegProtAG" genannt, regelt die nationalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung sowie die Einrichtung eines nationalen Registers unter Nutzung der für das europäische Register erhobenen Daten. Die Informationen zur Freisetzung bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser müssen jährlich berichtet und aktualisiert werden. Die registrierten Informationen sollen via Internet der Öffentlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zugänglich gemacht werden. Dazu werden elektronische Tools von der Datenerfassung, über Kontrollmechanismen bis zur Präsentation entwickelt. Bei der Entwicklung kann teilweise auf vorhandene Software aufgebaut werden. Gleichzeitig wird in einer Gesamtarchitektur der betrieblichen Berichterstattung die 11. und 13. BImschV integriert. Das Projekt wurde von der UMK mit Beschluss vom 26./27.10.2006 als Vorhaben für den Aktionsplan Deutschland Online benannt und ist im Umsetzungsplan 2008 als eGovernment 2.0 Projekt enthalten (Handlungsfeld Prozessketten). Dies zieht eine erhöhte politische Wahrnehmung des Projektes nach sich. Die eGovernment-Dienstleistung wurde unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft realisiert. Für den PRTR Prozess, einschließlich der betrieblichen Berichterstattung gemäß 11. und 13. BImSchV und der in diesem Zusammenhang entwickelte Software wird eine IT-Grundschutzzertifizierung nach ISO 17799 und 27001 angestrebt. Für das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Schutzbedarfsfestellung nach den IT-Grundschutzvorgaben des BSI vorgenommen. Als Grundlage für die verwendeten Standards und Architekturen dienen die Vorgaben des SAGA (Standards und Architektur für E-Government-Anwendungen) in der aktuellen Fassung.

AAI - Auswerte- und Auskunftssystem für Immissionsdaten

Das Auswerte- und Auskunftssystem für Immissionsdaten (AAI) löste 1998 die Verfahren LIMBA und Smog-Frühwarnsystem (Smog-FWS) ab. Die erste Entwicklungsstufe von AAI wurde bereits 1997 abgeschlossen. Die Erledigung folgender Fachaufgaben wird mit Hilfe des AAI unterstützt: - Erfüllung von Berichtspflichten im Rahmen der Europäischen Union (EU-Datenaustausch, Berichterstattung zu verschiedenen EU-Richtlinien und EU-Tochterrichtlinien, 22. BImSchV) - Auswertung, Darstellung, Beschreibung, Bewertung der Immissionssituation in Deutschland (z.B. jährliche Berichterstattung über die Ozonbelastung in Deutschland auf Veranlassung durch die UMK, Daten zur Umwelt, Bundesimmissionsschutzbericht) - Information der Öffentlichkeit über die Immissionssituation in Deutschland, Beantwortung von Anfragen aus dem Parlament und der Öffentlichkeit. Die weiteren Entwicklungsarbeiten an AAI werden nunmehr vor allem in Richtung der Bearbeitung der Daten konform zu rechtlichen Grundlagen gehen. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass AAI ein sehr dynamisches System ist, das permanent weiterentwickelt und den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen angepasst werden muss. Mit der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 27.01.1997 zum Datenaustausch, geändert durch Entscheidung der Kommission vom 17.10.2001 (2001/752/EG), der Rahmenrichtlinie vom 27.09.1996 (96/62/EG), der 1. TRL (1999/30/EG), der 2. TRL (2000/69/EG), der 3. TRL für Ozon (2002/3/EG) sowie mit der derzeit in Entwicklung befindlichen 4. Tochterrichtlinie (Schwermetalle) wird der gesetzlich vorgesehene Umfang an die Datenbereitstellung erheblich erweitert. Diese Erweiterungen beziehen sich sowohl auf die Messkomponenten, auf die Lieferinhalte, z.B. Informationen zu den Messstationen, als auch auf die zeitliche Aktualität der Daten. Darüber hinaus sind neue Auswerteverfahren nach den neuen EU-Richtlinien zu entwickeln. Die Ozonprognose und Aktualdatenbereitstellung wurden im Ergebnis einer Schwachstellenanalyse des Verfahrens AAI in 2001 aus AAI herausgelöst und auf einer neuen, ausfallsicheren Systemplattform realisiert. Das System AAI ermöglicht sowohl die Auswertung aktueller als auch historischer Immissionsdaten. Der Datenbestand der IT-Anwendung beträgt derzeit ca. 700 Mio. Einzeldaten. Der jährliche Zuwachs umfasst ca. 70 Mio. Einzeldaten.

Green Financial Intermediation - From Demand to Impact, Teilprojekt 2: Finanzintermediation auf Unternehmensebene

Das Projekt "Green Financial Intermediation - From Demand to Impact, Teilprojekt 2: Finanzintermediation auf Unternehmensebene" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V..

Studien zum gemeinsamen Bund-Laender-Messprogramm fuer Nord- und Ostsee (BLMP: a) Zusammenfuegung und Harmonisierung internationaler Beitraege zum QSR - b) Einrichtung eigener Recherchetechniken fuer externe Nutzer des DOD im Rahmen des BLMP

Das Projekt "Studien zum gemeinsamen Bund-Laender-Messprogramm fuer Nord- und Ostsee (BLMP: a) Zusammenfuegung und Harmonisierung internationaler Beitraege zum QSR - b) Einrichtung eigener Recherchetechniken fuer externe Nutzer des DOD im Rahmen des BLMP" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.a) QSR: Die Entwuerfe der fuenf regionalen QSRs werden Anfang 1999 vorliegen. Deutschland hat uebernommen, fuer den Gesamt-QSR als lead country fuer Kapitel 3 zu fungieren. Dazu sind noch diverse Harmonisierungstaetigkeiten zu bewerkstelligen. Zusammenfassende Darstellungen sind zu erarbeiten. Fuer die anderen Kapitel muss systematisch ueberprueft werden, ob die von anderen Staaten gelieferten Textversionen aus deutscher Sicht akzeptabel sind. Dazu ist erheblich Abstimmungsarbeit zu leisten mit den verschiedenen beteiligten Kreisen in Deutschland und danach auch international. Der QSR soll im Jahr 2000 fertig sein. b) DOD Internet: Die Meeresumweltdatenbank MUDAB ist Bestandteil des Deutschen Ozeanographischen Datenzentrums DOD. Die Bearbeitung von Anfragen nach Produkten aus der MUDAB (Daten, graphische Darstellungen) werden bisher von Mitarbeitern der DOD durchgefuehrt: ein Mitarbeiter recherchiert nach einer formulierten Kundenanfrage und stellt dann mit den technischen Moeglichkeiten des DOD das Endprodukt her. Diese Verfahrensweise ist sehr arbeitsaufwendig und schraenkt zusaetzlich die Recherchemoeglichkeiten (Auftragsmodifikationen) fuer den Nutzer erheblich ein. Teilziel dieses Vorhabens ist deshalb, ueber WWW-Techniken die Datenbank oder ein Abbild von ihr auf dem externen Server des BSH fuer einen beschraenkten Nutzerkreis (Datenlieferanten) oder der allgemeinen Oeffentlichkeit zugaenglich zu machen. Dem angeschlossen ist die Entwicklung oder der Einbau von Praesentatioswerkzeugen, die dem Nutzer on-line-Darstellungen von Messdaten in Tabellenform und Graphiken fuer eine schnelle Kontrolle im Zuge der Recherche ermoeglichen, und darueber hinaus dem Sekretariat des BLMP Vorprodukte fuer die Erstellung von praesentierbaren Endprodukten (fuer diverse Berichtspflichten) zur Verfuegung stellt.

Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

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