Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Die Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) hat das Ziel, Daten und Informationen aus dem Küsteningenieurwesen, dem Küstengewässerschutz, dem Meeresumweltschutz und dem Meeresnaturschutz über ein gemeinsames Internetportal nachzuweisen. Mithilfe von Metadaten und Webservices werden die Suche nach Daten und deren Nutzung unterstützt. Dabei baut MDI-DE synoptische Verzeichnisse mariner Datenbestände mit einer einheitlichen fachlichen Datengrundlage auf. Damit steht ein qualitätsgesichertes Informationsangebot zur deutschen Küstenzone von Nord- und Ostsee sowie den angrenzenden Meeresgebieten zur Verfügung. Dieser standardisierte Zugang zu Fachdaten entlastet die Partnerdienststellen von Dienstleistungs-Routinearbeiten bei der Bedienung von Nutzeranfragen, Maßnahmenplanung und unterstützt die Interoperabilität. Die MDI-DE ist als operationelles Verfahren für den dauerhaften Einsatz der integrativen Datenbereitstellung und Aufbereitung konzipiert. Die Entwicklung und Implementierung internetbasierter integrierter multidisziplinärer Werkzeuge ermöglicht die gezielte Datenrecherche und die Erfüllung bestehender Informationspflichten. Mit den standardisierten Metadaten zur Dokumentation und den zugehörigen OGC-konformen Webservices zur Nutzung mariner Daten erleichtert MDI-DE wesentlich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen von INSPIRE und anderer EG-Richtlinien. Die dort geforderten Informationsflüsse werden von der MDI-DE-Informationsinfrastruktur optimal unterstützt. Dadurch hilft MDI-DE den Behörden in der Küstenzone bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten für EU-Rahmenrichtlinien wie MSRL und INSPIRE.
Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Sicherung der Vielfalt der Arten und Lebensräume (Biodiversität) auf dem Gebiet der Europäischen Union durch ein Netz von besonderen Schutzgebieten (Natura-2000-Netzwerk). Gemäß Artikel 17 dieser Richtlinie erstellen deswegen die Mitgliedsstaaten regelmäßig (alle 6 Jahre) Berichte über den Zustand der Gebiete und der dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten. Zur Erfüllung der Berichtspflicht laufen neben der Ersterfassung nach weitgehend einheitlichen Methoden und Bewertungsstandards dann auch Wiederholungskartierungen ausgewählter Flächen sowie ausgewählter Populationen im Rahmen des Monitorings. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen erfolgt anhand von Bewertungsschemata, die ebenfalls auf Grundlage bundesweiter Empfehlungen erarbeitet wurden. Zur Erstellung der Berichte werden die erhobenen Daten aggregiert, erst auf der Ebene der einzelnen Bundesländer, dann auf der Ebene der biogeographischen Regionen der einzelnen Mitgliedsländer, dann auf der Ebene der biogeographischen Regionen EU-weit. Zeigt sich, dass Schutzgegenstände nicht in einem günstigen Erhaltungszustand sind, sollen Programme und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation beschlossen und umgesetzt werden. Wird in Verfahren von FFH-Verträglichkeitsprüfungen die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Schutzgegenständen aufgezeigt, die sich (auf aggregierter Ebene) nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, ist die Schwelle einer Zulassung erheblich verschärft. Der Nationale Bericht nach Artikel 17 FFH-RL (aufgeteilt in die kontinentale, atlantische und alpine biogeographische Region Deutschlands) ist über die Homepage des Bundesamtes für Umweltschutz einsehbar. Nationaler Bericht gemäß FFH-Richtlinie Des weiteren ist alle zwei Jahre ein Bericht nach Artikel 16 zum Artenschutz im Zusammenhang mit den genehmigten Ausnahmen zu erstellen.
Im Zuge der Globalisierung von Handel und Fernreiseverkehr finden mehr und mehr Arten den Weg in geografische Regionen, in denen sie bislang nicht auftraten. Ein Teil dieser Arten kann dort invasiv werden und nachteilige Auswirkungen auf heimische Arten und Ökosysteme haben. Um dem entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu bewahren, wurde innerhalb der EU ein Rechtsinstrument zur Regulierung invasiver Arten geschaffen. Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil eine Auflistung der betreffenden Arten von unionsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie soll regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Jahre geprüft und ggf. überarbeitet werden. In diesem Zuge ist eine Aufnahme weiterer Arten ebenso möglich wie eine Streichung bereits aufgeführter Arten. Die Unionsliste verzeichnete in ihrer ursprünglichen Fassung im Jahr 2016 37 Arten, nach ihrer ersten Fortschreibung im Jahr 2017 49, nach ihrer zweiten Fortschreibung im Jahr 2019 66 und nach der dritten Fortschreibung im Jahr 2022 nunmehr 88 Arten. Die aufgeführten Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht und Freisetzung. Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die erst jüngst in der EU oder einem ihrer Mitgliedsstaaten registriert wurden und sich noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und solche, die bereits als weitverbreitet gelten. Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Arten sollen in den Mitgliedsstaaten ein Überwachungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Im Fall der bereits weit verbreiteten Arten ist davon auszugehen, dass Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können. Aus diesem Grund wurden in Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abgestimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend zur Eindämmung dieser Arten liefern. Im Rahmen einer Berichtspflicht im Turnus von sechs Jahren sind die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, sämtliche Vorkommen der in der Unionsliste aufgeführten Arten, Informationen zu deren Ausbreitungs- und Reproduktionsmustern sowie zu ihrer Beseitigung bzw. Regulierung ergriffene Maßnahmen an die EU-Kommission zu melden. Nehring & Skowronek (2023): Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – Dritte Fortschreibung 2022. BfN-Schriften 654 1 Im Folgenden sind die Management- und Maßnahmenblätter der bereits weitverbreiteten Arten aufgeführt. Ihre Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Fachbehörden und Ministerien des Bundes und der Länder. Vor ihrer Veröffentlichung durchlaufen sie eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, zu den Ausführungen Stellung zu nehmen. 1 Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Beobachtungen invasiver Arten können dem Landesamt für Umweltschutz über das Meldeportal unter folgendem Link mitgeteilt werden: https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/home/beobachtungen-melden/ Letzte Aktualisierung: 14.04.2025
Im digitalen Seenverzeichnis sind alle nicht berichtspflichten Seen in Schleswig-Holstein zusammengefasst, welche eine Seefläche kleiner 50 ha jedoch i. d. R. größer als 5 ha aufweisen und/oder Teil eines FFH-Gebietes oder ein anerkanntes EU-Badegewässer sind.
Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder durch ihn Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist. Die Übersicht beinhaltet die Untersuchungsflächen und die Jahreszahl mit dem vermutlichen Abschluss der Erfassung. Nutzungsbeschränkung: Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit den Geometrien auf der Internetseite des NLWKN: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/grundstuecksbetretung-naturschutz/ankuendigung-betreten-von-grundstuecken-dem-naturschutz-zuliebe-123331.html
Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Die sogennaten limnologischen Seensteckbriefe beinhalten Informationen zu den 190 Seen des Landes Brandenburg mit über 50 Hektar Wasserfläche, für die eine Berichtspflicht im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie besteht. Diese Seen werden in regelmäßigen Abständen durch das Landesamt für Umwelt limnologisch untersucht. Es werden chemische und ausgewählte biologische Parameter aufgenommen und bewertet. Die Steckbriefe sollen die wichtigsten dieser Parameter zusammenfassen und einen Überblick über den ökologischen Zustand des Sees geben. Eine detailierte Beschreibung befindet sich im Begleitbrief (siehe Veweise - Download). Bis Oktober 2024 wurden 115 limnologische Steckbriefe aktualisiert und im November 2024 zum Download bereitgestellt.
Origin | Count |
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Bund | 381 |
Land | 412 |
Schutzgebiete | 2 |
Wissenschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 180 |
Gesetzestext | 4 |
Kartendienst | 1 |
Strukturierter Datensatz | 5 |
Text | 193 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 336 |
License | Count |
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geschlossen | 449 |
offen | 254 |
unbekannt | 21 |
Language | Count |
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Deutsch | 724 |
Englisch | 27 |
Resource type | Count |
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Archiv | 10 |
Bild | 12 |
Datei | 15 |
Dokument | 123 |
Keine | 374 |
Unbekannt | 21 |
Webdienst | 17 |
Webseite | 281 |
Topic | Count |
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Boden | 472 |
Lebewesen & Lebensräume | 554 |
Luft | 296 |
Mensch & Umwelt | 724 |
Wasser | 433 |
Weitere | 679 |