Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Teil der Statistik "Erhebung der öff. Abwasserentsorgung - Klärschlamm" Raum: Entsorgter Klärschlamm aus der biolog.Abwasserbeh. 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm (EVAS-Nr. 32214). 1.2 Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2009. 1.3 Erhebungstermin Der Erhebungstermin erstreckte sich von Januar bis Juni 2010. 1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt Die Erhebung wird jährlich seit 2006 durchgeführt. 1.5 Regionale Gliederung Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis. 1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Erfasst werden Einheiten des Wirtschaftszweiges (WZ) 37.00.2 (Kläranlagen) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. 1.7 Erhebungseinheiten Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben. 1.8 Rechtsgrundlagen 1.8.1 EU-Recht Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG). 1.8.2 Bundesrecht Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Mengendaten über Verwendung und Verbleib des Klärschlamms nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298). Ermittelt werden die Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden. 1.8.3 Landesrecht Trifft nicht zu. 1.8.4 Sonstige Grundlagen Trifft nicht zu. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Statistischen Ämter der Länder dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms. Außerdem werden als sogenannte Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen, an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw. zwischengelagert wurden. Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche werden im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden ermittelt. 2.2 Zweck der Statistik Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms, z.B. im Rahmen einer ökonomischen Nutzung als Düngemittel in der Landwirtschaft und seiner endgültigen Entsorgung soweit wegen Überschreitung von Schadstoffgrenzen eine Nutzung in der Landwirtschaft nicht zulässig ist, z.B. durch Verbrennung. 2.3 Hauptnutzer der Statistik Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und die Fachbehörden der Länder sowie sonstige private Nutzer. 2.4 Einbeziehung der Nutzer Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe Rechtsgrundlagen) mittels Papierfragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Stichprobenverfahren Es handelt sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren durchgeführt. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren Trifft nicht zu. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Daten werden mit einem Fragebogen (7KS) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Da als Basis den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen dienen, dürfte der Aufwand für die Berichtspflichtigen als gering einzuschätzen sein. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) erfolgen. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Begriffsdefinitionen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale zwischen den Bundesländern kommen (siehe auch Erläuterungen zu 4.3.1). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Abwasserentsorgung definiert werden. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie den Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.4 Imputationsmethoden Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung, da es keinen Antwortausfall auf Ebene wichtiger Merkmale gibt. Grundsätzlich wurde bei fehlenden oder unplausiblen Angaben beim Auskunftspflichtigen nachgefragt. 4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler Trifft nicht zu. 4.4 Laufende Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen Bei der Erhebung traten keine außergewöhnlichen Fehlerquellen auf. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung der Ergebnisse. Für die Erhebung wurden keine vorläufigen Ergebnisse erstellt. 5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse Die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung endgültiger, detaillierter Ergebnisse auf Bundesebene betrug 12 Monate. 5.3 Pünktlichkeit Eine Erhebung ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem vorab geplanten ggf. bekannt gegebenen Termin veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte pünktlich. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== 6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm wird seit 2006 jährlich durchgeführt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine direkte Vergleichbarkeit uneingeschränkt möglich. 6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben Trifft nicht zu. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== 7.1 Input für andere Statistiken Trifft nicht zu. 7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen Klärschlammbericht nach § 7 Absatz 8 AbfKlärV vom 15. April 1992, jedoch nur hinsichtlich des Klärschlamms, der als Düngemittel Verwendung in der Landwirtschaft findet. 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationen Die Ergebnisse der Erhebung 2009 werden als Tabelle in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos unter www.destatis.de im Internet erhältlich. 8.2 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen Pressemitteilungen über die Homepage des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Die Stillgewässer sind der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ zugeordnet, die bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Im digitalen Seenverzeichnis sind alle nicht berichtspflichten Seen in Schleswig-Holstein zusammengefasst, welche eine Seefläche kleiner 50 ha jedoch i. d. R. größer als 5 ha aufweisen und/oder Teil eines FFH-Gebietes oder ein anerkanntes EU-Badegewässer sind.
Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2024. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Ziel des Vorhabens ist die Digitalisierung des Datenmanagements und der Datenbereitstellung zu Klimafolgen und der Anpassungsstrategie des Bundes, um das Datenangebot für verschiedene Informationsbedarfe nutzbar zu machen und für die konsequente Steuerung zeitnah Informationen und Daten über Klimawandelfolgen und Anpassung zu erfassen und bereit zu stellen. Dazu sollen künftig quantifizierte Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen, die Anpassung auf subnationaler Ebene in Bundesländern und Kommunen und in den Sektorpolitiken, sowie die Finanzierung von vorsorgenden Anpassungsmaßnahmen der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) systematisch und kontinuierlich erfasst werden. Bereits vorhanden ist das Monitoringsystem zur DAS, das derzeit alle vier Jahre über Klimawirkungen und Anpassung anhand eines ressortabgestimmten Indikatorensystems auf nationaler Ebene berichtet. Im Vor-haben wird das Datenmanagement des Monitoringsystems zur DAS weiterentwickelt und mit dem im Aufbau befindlichen Datennutzungskonzept des UBA abgestimmt. Eine vergleichende Betrachtung vorhandener Umsetzungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund laufender UBA Entwicklungen (z. B. DataCube), bestehenden IT-Infrastrukturen (Hosting und Datenmanagement UBA intern) sowie externen Optionen (Cloud) soll vorgenommen werden. Soweit möglich und fachlich sinnvoll, sollen bestehende Infrastrukturen oder Produkte genutzt bzw. auf laufende Prozesse aufgesetzt werden. Die Erfassung und Digitalisierung von quantifizierten Informationen über Schäden und Kosten physischer Klimawirkungen (Klimaschadenskataster) und die Finanzierung von vorsorgender Anpassung der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) soll neu aufgebaut werden. Dazu kann auf bereits vorhandenen methodischen Konzepten aufgesetzt werden. Notwendig ist die (Weiter)Entwicklung eines methodischen Konzepts für die systematische Erfassung von Informationen über Anpassungsfortschritte auf subnationaler Ebene und in den Sektorpolitiken und die Vorbereitung der Umsetzung. Es sollen Konzepte sowie institutionelle Vorschläge erarbeitet werden, mit denen Akteure auf subnationaler Ebene in die Lage versetzt werden, an den Bund zu berichten. Die Ergebnisse des Vorhabens 'Adaptation Data Base' werden in die UBA Datenstrategie und die darin abgeleiteten Maßnahmenvorschläge zum Datenmanagement und zur Datenbereitstellung eingegliedert. Im Eigenforschungsvorhaben sollen aus Fernerkundungsdiensten Verfahren zur Überwachung von Klimafolgen entwickelt und erprobt werden. Beispielsweise wird erwartet, dass aus dem Katastrophen- und Krisendienst von Copernicus mittelfristig Eingangsdaten für ein Klimaschadenskataster abgeleitet werden könnten. Im Ergebnis würde eine mittelfristige Ergänzung von in-situ-Daten zu Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen möglich.
Erfüllung der Berichtspflichten unter EU Governance Verordnung 2018/1999 Art. 18 Absatz 1a, b und §10 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie §5a Entwurf des Bundes-Klimaschutzgesetzes, zum Nationalen Energie- und Klimaschutzplan (NECP) an die EU und unter dem UNFCCC (Biennial Report/National Communication
Deutschland ist nach EU-Recht verpflichtet, spätestens für das Berichtsjahr 2024 Lebensmittelabfälle gründlich zu messen. Ziel des Globalvorhabens ist, diese gründliche Messung durchzuführen. Das Globalvorhaben setzt an dem ReFo-Vorhaben 'Ermittlung der Lebensmittelabfälle in Deutschland im Jahr 2020, Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission im Jahr 2022 und Ableitung von Handlungsempfehlungen' (FKZ 3721 34 309 0) (Laufzeit bis voraussichtlich Ende April 2023) an. In jenem Vorhaben werden die Lebensmittelabfälle auf Grundlage vorhandener, auch älterer Daten ermittelt. Für die nächste, spätestens im Jahr 2024 durchzuführende Erhebung ist gründlich zu messen. Kernelement dieser gründlichen Messung wird die Ermittlung belastbarer Abfallkoeffizienten sein, für die (weitere) Abfallsortieranalysen durchzuführen sind.
In den letzten Jahren wurden auf EU-Ebene neue Berichts- und Untersuchungspflichten zu den Erfassungswegen für die Abfallströme Kunststoffverpackungen, sonstige Verpackungen und Batterien sowie absehbar für Textilien eingeführt. Da Abfallanalysen sehr kosten- und zeitaufwändig sind, sollen in diesem Vorhaben zugunsten einer effizienten Abwicklung die verschiedenen Anforderungen in einer gebündelten Abfalluntersuchung über mehrere Stoffströme durchgeführt werden. Im REFOPLAN-Vorhaben FKZ 3723311031 'Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen' (Kurztitel) wurde ein Konzept für eine gebündelte Abfalluntersuchung der betroffenen und weiterer Abfallströme entwickelt. Letzte eigene Daten aus Abfallanalysen stammen aus dem Jahr 2020. Für die Erfüllung der (neuen) EU-Pflichten sind regelmäßig alle 4 bzw. 5 Jahre aktuelle Daten zu ermitteln und ggf. ggü. der EU-KOM zu berichten. Das o.g. Konzept soll in diesem Vorhaben erstmals in der Praxis angewendet werden. Erhebungsjahre sind die Jahre 2025 und 2026. Mindestens diese Entsorungspfade sind auf o.g. Abfälle zu untersuchen: Restabfall (Hausmüll), gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und Elektroaltgeräte (EAG) (nur auf Batterien). Abhängig von den Untersuchungskosten (vs. dem Forschungsbudget), können ggf. weitere Entsorgungspfade und Abfälle untersucht werden, denn über die EU-Pflichten hinaus bestehen auch Monitoringbedarfe für EAG, Bioabfälle und gem. gewerbl. Siedlungsabfälle. Die repräsentative Probenahme und Abfallsortierung ist gemäß dem entwickelten Konzept vorzubereiten, im Jahr 2025 + 2026 durchzuführen und anschließend für die Berichtspflichten sowie die wissenschaftl. Arbeit des UBA auszuwerten und aufzubereiten. Die angewendete Methode ist auf Praxistauglichkeit und Validität der Ergebnisse zu evaluieren und bei Bedarf für den nächsten Erhebungszyklus weiterzuentwickeln. Spätestens im Frühjahr 2027 sind die Ergebnisse der Abfallanalyse an die KOM zu berichten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 395 |
| Kommune | 1 |
| Land | 399 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 182 |
| Gesetzestext | 4 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 191 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 340 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 443 |
| offen | 265 |
| unbekannt | 26 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 734 |
| Englisch | 33 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 14 |
| Datei | 19 |
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| Keine | 185 |
| Unbekannt | 21 |
| Webdienst | 19 |
| Webseite | 288 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 466 |
| Lebewesen und Lebensräume | 548 |
| Luft | 303 |
| Mensch und Umwelt | 734 |
| Wasser | 426 |
| Weitere | 704 |