Klimawandel, Umweltverschmutzungen und Artensterben sowie die Vermüllung der Meere zeigen, dass unser Leben im Überfluss dramatische Auswirkungen hat. Es braucht ein anderes Bewusstsein im Umgang mit den Ressourcen – lokal wie global, unmittelbar wie langfristig. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Vermeidung von Abfall. Deshalb sollen mehr Berlinerinnen und Berliner dazu motiviert werden, Gebrauchtwaren eine zweite Chance zu geben. Denn genau darin steckt ein enorm wichtiger Hebel, mit dem das Leitbild „Zero Waste“ erreicht werden kann. Das ist sowohl im Berliner Koalitionsvertrag als auch im aktuellen Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 verankert. Mit umfassenden, gezielten Maßnahmen soll das volle Potential erschlossen werden – und zwar so, dass sich alle Menschen in Berlin angesprochen fühlen. Um das zu erreichen, wurde eine Dachmarke aufgebaut. Seit September 2018 gibt es „Re-Use Berlin. Wiederverwenden statt Wegwerfen.“, die Zero-Waste-Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Unter diesem Slogan wurden bereits mehrere Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt, um das Bewusstsein für Wiederverwendung und dadurch auch Abfallvermeidung zu stärken. Den Anfang machten Sammel- und Verkaufsaktionen. Auf Wochenmärkten, einem BSR-Recyclinghof sowie mit Velotaxen wurden gute Gebrauchtwaren gesammelt und anschließend in Sozialkaufhäusern und einem Pop-up-Store im CRCLR-Haus in Berlin-Neukölln verkauft. Aus der Initiative entstand der Re-Use Superstore, dessen Storekonzept neben dem Verkauf von guten Gebrauchtwaren und Upcyclingprodukten auch Workshops und Vorträge zum Thema umfasst. Von 2020 bis 2023 haben etwa 20 Akteurinnen und Akteure im Re-Use-Superstore am Hermannplatz auf ca. 600 Quadratmetern eines Berliner Kaufhauses ihre gebrauchten oder upgecycelten Produkte angeboten, darunter Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schallplatten, Bücher und vieles mehr. Anschließend wurde das Konzept ausgeweitet: Mit dem Re-Use Superstore des Monats starteten im August 2023 Kooperationen mit besonders nachhaltigen Geschäften. Diese wurden vor Ort und auf den Kanälen von Re-Use beworben. Darüber hinaus gab es Ideenwettbewerbe, die die Berlinerinnen und Berliner jährlich einluden, Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Abfällen zu entwickeln. Einige dieser Ideen konnten bereits umgesetzt werden. 2019 gewann das Konzept der Re-Use Box, die zum Tausch und zur Wiederverwendung von Versandmaterial genutzt werden kann. Mittlerweile gibt es diese Box an mehreren Standorten in der Stadt. Mit Fachdialogen soll zudem ein weiteres Bewusstsein für Re-Use und die Bedeutung der Abfallvermeidung geschaffen werden. Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft kommen in diesem Rahmen regelmäßig zusammen, um über Potenziale und Herausforderungen zu sprechen. Das übergeordnete Ziel ist dabei immer das Teilen von Erfahrungen, vernetzen und anschieben von Kooperationen und: wiederverwenden statt Wegwerfen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Re-Use auch auf prominente Unterstützung: Dieter Kosslick, Karoline Herfurth, Nilam Farooq und viele mehr nahmen bereits an Kampagnen teil, die „Wiederverwenden statt wegwerfen“ in die Bevölkerung tragen sollten. Re-Use Berlin baut in den kommenden Jahren kontinuierlich auf den bisherigen Erfolgen auf, initiiert neue Konzepte und vernetzt die eigenen Aktivitäten mit anderen lokalen Zero-Waste-Initiativen. Die Kampagne öffnet sich in seiner Öffentlichkeitsarbeit neben dem Kernthema der Gebrauchtwarennutzung auch weiteren Abfallvermeidungsmaßnahmen wie Reparatur, Rettung von Materialien und Lebensmitteln.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen die Neustrukturierung und Erweiterung der Betriebswerkstatt Britz- Schlosserweg 1B-3, Gutschmidtstraße 43, 12351 Berlin-Neukölln. Wesentliche Änderungen der bestehenden Anlagen in der U-Bahn-Betriebswerkstatt Britz-Süd sind zum einen eine Baufeldfreimachung, in der Gleisanlagen, Bestandsgebäude und Oberflächenbefestigungen zurückgebaut werden. Zum anderen sollen auf der bestehenden Umgrenzung der Betriebswerkstatt mehrere Hallen zur Fahrzeugbehandlung und -abstellung, ein Gleichrichterwerk, ein Pförtnergebäude, ein Verladeplatz, eine wesentliche Erweiterung der Gleisanlagen sowie Löschwasser- und Wärmepumpenspeicher neu entstehen. Ferner sollen bestehende Gebäude ertüchtigt und erweitert werden, dort insbesondere der Neubau einer Fußgängerbrücke und der Umbau einer weiteren Fußgängerbrücke erfolgen. Darüber hinaus wird die Betriebswerkstatt mit einer Lärmschutzwand ausgestattet, die nordnordöstlich der Betriebswerkstatt in Flächen der Anrainer temporär für die Herstellung und dauerhaft für die Wartung eingreift. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung seitens der Vorhabenträgerin durchgeführt. Ferner wird die Überprüfung der bestehenden wasserrechtlichen Genehmigung bezüglich der mittelbaren Einleitung von Niederschlagswasser beantragt nach § 29 Berliner Wassergesetz (BWG) (siehe Unterlage 3.4).
Mit der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ setzt sich Berlin seit 2018 besonders für eine möglichst saubere Stadt ein, indem verschiedene Projekte der Bezirke, Berliner Stadtreinigung (BSR) und der Senatsumweltverwaltung (SenMVKU) gefördert und gestärkt werden. Die Gesamtstrategie Saubere Stadt zielt auf ein verbessertes Stadtbild, Müllervermeidung und -entsorgung sowie die Überprüfung und eventuelle Anpassung von Regelaufgaben ab und fördert Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling sowie die bedarfsorientierte Entwicklung neuer Aufgaben nach dem Leitbild „Zero Waste“ . Aktionsprogramm Sauberes Berlin: Insgesamt 3,3 Mio. Euro wurden den Bezirken in den vergangenen Jahren jährlich zur Umsetzung von bezirkseigenen Sauberkeits-Kampagnen, zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichem Engagement bei der Sensibilisierung zum Thema Stadtsauberkeit und für weitere Maßnahmen im Sinne der verbesserten Sauberkeit zur Verfügung gestellt. Einen Einblick in die Vielfalt der Maßnahmen finden Sie im Bericht zur Umsetzung der Gesamtstrategie Saubere Stadt (PDF, 439 KB) . Beispiele für Bezirkskampagnen: Kampagne Null Müll Neukölln NULL MÜLL NEUKÖLLN (@null_muell_neukoelln) – Instagram-Fotos und -Videos #mittemachtsauber Das Berliner Straßenreinigungsgesetz liefert das gesetzliche Regelwerk zur Reinigung der Berliner öffentlichen Straßenlands – das heißt, wie oft wird in Ihrer Straße gereinigt? Bei wem liegen welche Zuständigkeiten? Weitere Informationen Vor allem in den warmen Monaten sind die Berliner Grün- und Erholungsanlagen (Parks) und Seeufer stark genutzt und entsprechend muss mehr gereinigt werden. Zudem werden die Parks oft als Ausläuferbereiche von Großveranstaltungen und Demonstrationen genutzt. Die Reinigung von gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Spielplatzreinigung: Spielplätze als Teil der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen fallen auch unter diese Regelung und sind ebenfalls eine geteilte Aufgabe der BSR und der Bezirke. Die Regelungen finden sich im Bereich der Straßenreinigung . Seit Mai 2023 beseitigt die BSR alle illegalen Ablagerungen im öffentlichen Raum „aus einer Hand“. § 4 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Die Außendienste der Berliner Ordnungsämter ahnden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten wie… das Wegwerfen von Zigaretten illegale Ablagerungen von Bauschutt aber auch die Ablagerung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräten Grundlage hierfür sind § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sowie der Bußgeldkatalog für den Umweltschutz . Die aktuell geltenden Buß- und Verwarngelder zu illegalen Abfallablagerungen finden Sie im Dokument Bußgeldkatalog, Anlage 1: Sachbereich Abfallwirtschaft . Da die Senatsumweltverwaltung zum Thema „zu verschenken“-Kisten viele Rückfragen erreicht haben, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung bereitstellen: „Zu verschenken“-Kisten sind kein neu eingeführter Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand. Die SenMVKU möchte jedoch in der Bevölkerung ein Bewusstsein dafür schaffen, dass eine Aufschrift „zu verschenken“ den Bürger und die Bürgerin nicht von der Verantwortung für die abgelegten Gegenstände entbindet und ein unbetreutes Zurücklassen zu einer Ordnungswidrigkeit führen kann. Aus kreislaufwirtschaftlicher Perspektive sind die “zu verschenken”-Kisten eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände auch weiterhin anderen Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung zu stellen. Die Idee dahinter ist gute und wünschenswert. Das “zu verschenken”-Label allein hat in der alltäglichen Realität jedoch leider teilweise Auswüchse erreicht, die nicht im Sinne dieses Anliegens sind. So finden sich zunehmend im öffentlichen Straßenland auch alte Matratzen oder sehr heruntergekommene Herde oder Kühlschränke mit einer “zu verschenken”-Notiz. Nicht selten verbleiben Kisten oder Kleidung unbetreut auf der Straße. Für witterungsbedingt (oder aus anderen Gründen) nasse, aufgeweichte oder verschmutzte Gegenstände oder Kleidung finden sich in der Folge keine Abnehmenden mehr. Die Kiste wird so auf der Straße zurückgelassen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen ist auch die allgemeine Verfahrensweisen mit Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art zu verstehen. Grundsätzlich gilt alles, das so aussieht, als hätte man Gegenstände im öffentlichen Raum entsorgt, als illegal abgelagerter Abfall. Dies war auch schon vor der Aktualisierung des Bußgeldkataloges der Fall. In diesem Sinne haben Ordnungsamts-Mitarbeitende schon immer “zu verschenken”-Boxen nach Ermessen entsprechend der vorliegenden Situation und dem Zustand der Gegenstände bewertet. Die Bezirke gehen dabei auch bisher schon mit viel Augenmaß vor. In vielen Kiezen gibt es wohnortnah geeignetere Alternativen der Weitergabe, die vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt sind. Auf diese möchte die SenMVKU daher nochmals hinweisen: Über die Internetseiten https://www.remap-berlin.de/ und repami – Netzwerk Qualitätsreparatur können sich Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wo die Gegenstände im direkten Wohnumfeld zur Weiter-/Wiederverwendung (oder zur Reparatur) abgegeben werden können. Andere Möglichkeiten zur Weitergabe sind die BSR-Kieztage sowie die im Bezirk Reinickendorf angesiedelte BSR NochMall Im Land Berlin gibt es derzeit zahlreiche Formate, die zielgruppenorientiert vor Ort in den Bezirken tätig sind. Hierzu zählen Parkmanager, Parkläufer, Kiezhausmeister, Kiezläufer sowie Nachtlichter. Das Aufgabenspektrum ist sehr vielfältig. In Bezug auf das Thema Stadtsauberkeit zählen zu den Aufgaben u.a.: direkte Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern insbesondere in den Sommermonaten zur Sensibilisierung bzw. Aufforderung zur Beseitigung von Abfällen. teilweise Ausgabe von Taschenaschenbechern und Mülltüten. Begleitung von Kieztagen, Ansprache und Unterstützung sowie Information. Durchführung von Clean ups oder anderen Sensibilisierungsmaßnahmen. Reparatur kleinerer Beschädigungen an Stadtmöbeln (Bänke, Baumscheiben etc.). Die Bezirke identifizieren dabei besondere Bedarfslagen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und setzen die Maßnahmen dort ein, wo sie dringend benötigt werden. Das kann sein: der Einsatz von Kiezhausmeistern oder Kiezläufern bei einem Kieztag, oder die Präsenz von Parkläufern, Parkmanagern oder Nachtlichtern in der Parkanlage am Wochenende oder im Uferbereich beliebter Seen in den Abendstunden. Zielvereinbarung 4 zu „Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum“ im Rahmen der #neustartagenda: Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung (PDF, 312 kB) Lenkungsgremium für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum und zur Verhinderung von Sucht und Obdachlosigkeit Sauberkeit und Sicherheitsempfinden in Großsiedlungen Maßnahmen zur Entwicklung und Sauberkeit von Kiezen, Plätzen und öffentlichen Räumen
Die Digitalen Topographischen Karten (DTK) werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen Signaturenkatalog der Präsentationsausgaben „basemap.de P10“ Raster visualisiert. Die DTK liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als Rasterdaten (farbig/grau) und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Die Topographischen Karten (TK) werden aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen sowie dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS erzeugt und nach dem bundeseinheitlichen Signaturenkatalog der Präsentationsausgaben „basemap.de P10“ Raster visualisiert. Die TK liegen flächendeckend und im einheitlichen geodätischen Bezugssystem und Kartenprojektion für das Land Brandenburg vor. Sie sind als analoge Kartendrucke (Plots), als Rasterdaten und als Webdienste, verfügbar. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Ich bitte um Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu den von der Berliner Stadtreinigung (BSR) geführten **Reinigungsprotokollen, Reinigungsnachweisen und sonstigen Dokumentationen über die tatsächlich durchgeführten Straßenreinigungen im gesamten Schillerkiez in Berlin-Neukölln**. Ausgangspunkt meiner Anfrage ist die **Schillerpromenade, 12049 Berlin**. Die Anfrage soll ausdrücklich nicht auf dieses Grundstück oder die Schillerpromenade beschränkt sein, sondern sämtliche von der BSR gereinigten Straßen und Straßenabschnitte innerhalb des Schillerkiezes umfassen. Gemeint ist der Schillerkiez im Bereich zwischen **Tempelhofer Feld, Hermannstraße, Leinestraße bzw. Anita-Berber-Park sowie Columbiadamm/Flughafenstraße**. Ich bitte um Zugang zu den vorhandenen Unterlagen für den Zeitraum **01.09.2025 bis 31.08.2026**. Von besonderem Interesse sind: 1. die **Datum und Uhrzeit** der tatsächlich durchgeführten Reinigungen; 2. die jeweils durchgeführte **Art der Reinigung**; 3. der jeweils gereinigte **Straßenabschnitt**; 4. soweit dokumentiert, die eingesetzten **Fahrzeuge bzw. Reinigungseinheiten**; 5. **ausgefallene oder nicht durchgeführte Reinigungstermine** einschließlich der dokumentierten Gründe; 6. gegebenenfalls durchgeführte **Nachhol- oder Ersatzreinigungen**; 7. sonstige vorhandene Angaben, anhand derer nachvollzogen werden kann, wann und in welchem Umfang die Straßenreinigung tatsächlich durchgeführt wurde. Sofern die BSR die Dokumentation nicht nach einzelnen Straßen, sondern beispielsweise nach **Reinigungstouren, Tourenplänen, Anfallstellen oder anderen internen Einheiten** führt, bitte ich um Zugang zu den entsprechenden Unterlagen, soweit daraus die tatsächlich durchgeführten Reinigungen im Schillerkiez nachvollzogen werden können. Ich bitte ausdrücklich um Zugang zu den **bereits vorhandenen Reinigungsprotokollen und Nachweisen**. Eine neue statistische Auswertung durch die BSR ist nicht erforderlich. Sollte eine vollständige elektronische Übermittlung der Unterlagen aufgrund des Umfangs nicht möglich sein, bitte ich um die Möglichkeit einer **Vor-Ort-Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen**.
Die DTSK25 (1990-2001) ist ein historischer Datenbestand und besteht aus georeferenzierten Rasterdaten der gescannten Topographischen Karte 1 : 25 000 (in Brandenburg ehemals als DTSK25-V bezeichnet). Die Standardauflösung beträgt 200L/cm = 508dpi. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 25 |
| Land | 68 |
| Weitere | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 10 |
| Förderprogramm | 13 |
| Text | 57 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 50 |
| Offen | 44 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 94 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 1 |
| Dokument | 35 |
| Keine | 27 |
| Webseite | 58 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 47 |
| Lebewesen und Lebensräume | 94 |
| Luft | 39 |
| Mensch und Umwelt | 89 |
| Wasser | 37 |
| Weitere | 84 |